Theologie: Einspruch gegen die Nötigung zur Verwendung sog. „geschlechtergerechter Sprache“

Erstveröffentlichung in: Auftrag und Wahrheit. Ökumenische Quartalsschrift für Predigt, Liturgie und Theologie 2 (2022/2023), H. 5, S. 28 – 39.

Offener Brief an die theologischen Ausbildungsstätten des deutschsprachigen Raums:

Einspruch gegen die Nötigung zur Verwendung sog. „geschlechtergerechter Sprache“

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Kommilitoninnen und Kommilitonen,

der hier vorliegende offene Brief betrifft ein inzwischen allfälliges Phänomen, das die Rede­freiheit von Dozenten gleichermaßen wie von Studenten gravierend einschränkt, an Universi­täten genauso wie an Fachhochschulen und kirchlichen Ausbildungsstätten. Es geht um die Nötigung, statt des generischen Maskulinums eine als inklusiv deklarierte Sprache zu ver­wenden. Einer Nötigung darf man sich, so lange ein Gemeinwesen freiheitlich ist, in aller Regel auch ohne Gründe verweigern. Hier soll es aber darum gehen, ihr argumentativ zu begegnen, womit sich auch der Umfang dieses Gesprächsbeitrages erklärt.

Durch Verordnungen zu sog. „geschlechter-“ oder „gendergerechter“ Sprache ist der öffentli­che Bereich dem Zugriff einer großformatigen Sprachplanung ausgesetzt, die durch Eingriffe in die gewachsene Struktur des Deutschen einen künstlichen Sprachwandel herbeizuführen sucht, der mit üblichen Wandlungsprozessen, die von breiten Kreisen der Sprachgemeinschaft getragen und vorangebracht werden, nicht zu vergleichen ist. [1]

In diesem Zusammenhang wird auch im Hochschulbereich eine zunehmende Nötigung spür­bar, sich gegenderter Sprache zu bedienen. Die Nötigung zu einem bestimmten Sprachge­brauch bedeutet grundsätzlich eine Beeinträchtigung der Wissenschaftsfreiheit von Dozenten wie Studenten. [2] Im vorliegenden Fall gilt das noch in besonderem Maß, da die philosophi­schen und linguistischen Voraussetzungen des Konzepts „geschlechtergerechter“ Sprache kei­neswegs allgemein geteilt werden. [3] Manche erweisen sich sogar schon bei oberflächlicher Prüfung als fragwürdig. Von daher bedeutet jeder Druck, „gendergerechte“ Sprache zu ver­wenden, einen Missstand, gegen den die Unterzeichnenden, die mehrheitlich Mitglieder der Fachgruppe Theologie des Netzwerks Wissenschaftsfreiheit sind, Einspruch erheben.

Dass sich Dozenten auch gegen ihre eigene Überzeugung zur Verwendung gegenderter Spra­che genötigt sehen, zeigen die Ergebnisse einer Umfrage des Demoskopischen Instituts Allensbach aus dem Jahre 2021. Danach bekennen sich 80% [!] der befragten Hochschulleh­rer beiderlei Geschlechts dazu, dass es an der Universität erlaubt sein müsse, sich sog. „gen­dergerechter“ Sprache zu verweigern (84% der Männer; 67% der Frauen) [4]; zugleich gibt nahezu die Hälfte der Befragten (47%), an, dass mit erheblichem Widerstand von Seiten der Studenten oder der Universitätsleitung zu rechnen sei, wenn man sich der „gendergerechten“ Sprache tatsächlich verweigern wollte. Der zweite Wert ist in kurzer Zeit gestiegen: 2019/20 stimmten erst 40% der Befragten dieser Aussage zu. [5]

Vor diesem Hintergrund sind Berichte glaubwürdig, nach denen Studenten beklagen, dass sich der Verzicht auf die Verwendung gegenderter Sprache negativ auf die Bewertung von Studienleistungen auswirke. Laut einer vorläufigen Recherche der Frankfurter Allgemeinen Zeitung waren „Studenten an mindestens fünfzehn deutschsprachigen Hochschulen zum Gendern verpflichtet“. [6] In demselben Artikel wird auf eine „Handreichung zum Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten“ verwiesen, die von der Internetseite der Theologischen Fakultät der Universität Greifswald heruntergeladen werden kann. Laut Titelblatt wurde sie bereits im November 2012 von der Fakultät beschlossen. [7] In ihr heißt es zum Stichwort „geschlechtergerechte Sprache“:

In einer Seminararbeit ist auf geschlechtergerechte Sprache zu achten. (…) Sprache ist einerseits ein Spiegelbild der Realität und gibt andererseits aktiv das wieder, was das Denken bestimmt. Ziel ist es, beide Geschlechter in der Seminararbeit sichtbar zu machen. Der beliebte Fußnotenhinweis auf das generische Maskulinum, in dem das andere Geschlecht „mitgemeint“ sei, gehört in die Mottenkiste – er liefert keine Lösung, sondern nur die schlichte Beschreibung des Problems! Wie falsch diese Formel sein kann, verdeutlicht folgendes Beispiel:

„Bereits um 1840 schrieben Mathematiker die ersten ‚Computerprogramme‘“. –

Bei dieser Formulierung denken wir zunächst an Männer. Dass eine Frau (Ada Lovelace) um 1840 das erste Com­puterprogramm geschrieben hat, wird hier verschwiegen und auch nicht „mitgedacht“. Damit Frauen und Männer mitgedacht werden, muss der Text geschlechtergerecht formuliert bzw. Frauen durch die Sprache sichtbar gemacht sein. Geschlechtergerechte Sprache verändert das Denken – hin zu mehr Gleichberechtigung! [8]  

Die Greifswalder Handreichung fordert die Verwendung „geschlechtergerechter“ Sprache in Seminararbeiten mit besonderem Nachdruck ein. Die entscheidende Tendenz ist aber auch anderenorts wahrzunehmen. Dafür sei exemplarisch (!) [9] auf folgende Aussagen auf der Seite der Frauenbeauftragten der Theologischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin hin­gewiesen:

Die sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter ist von unerlässlicher Bedeutung. Trotzdem waren und sind im Allgemeinen – hier und da auch im universitären Sprachgebrauch – Texte im generischen Maskulinum formuliert. Frauen werden hier nicht erwähnt und bleiben dadurch im wissenschaftlichen Kontext und in der Vorstellungskraft der Lesenden unsichtbar. Die weiterhin bestehenden, ablehnenden Hinweise, eine gender­gerechte Sprache ändere die bestehende Ungleichheit nicht oder behindere die Lesbarkeit, zeugt nicht vom Willen, auch durch einen Sprachwandel allen Geschlechtern gerecht zu werden. Sprache ist kein neutrales Werk­zeug, sie beeinflusst unser Denken. Angesichts der o.g. Problematik hat die Humboldt-Universität einen eigenen Leitfaden (mit entsprechenden Beispielen) zum Thema „Gendergerechte Sprache“ herausgegeben. (…) Gender­gerechte Sprache zeigt Wertschätzung gegenüber allen Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht. Das Büro der dezentralen Frauenbeauftragten unterstützt diesen Prozess aktiv. [10]

Im ausgelassenen Teil enthält der Text Verweise auf die Verfassung der Humboldt-Univer­sität sowie auf die „Gemeinsame Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung“. Danach bezie­hen sich die Ausführungen vordergründig auf amtlichen Schriftverkehr, Ordnungen und ande­re offizielle Dokumente. Allerdings wird ausdrücklich beklagt, dass „im universitären Sprach­ge­brauch (…) Texte im generischen Maskulinum formuliert“ werden und damit Frauen „im wissenschaftlichen Kontext“ unerwähnt bleiben. Man wird kaum annehmen, dass sich diese Klage nicht auch und vielleicht vor allem auf wissenschaftliche Arbeiten bezieht, um die es der Greifswalder Handreichung ausschließlich geht.

Der Einspruch, den wir gegen jede Nötigung zum Gebrauch gegenderter Sprache in wissen­schaftlichen Arbeiten und Prüfungsleistungen erheben, erfolgt in drei Schritten:

(1) Es wird die delegitimierende Kritik am generischen Maskulinum zurückgewiesen.

Damit der Widerspruch an dieser Stelle nicht ohne hinreichende Begründung bleibt, ist eine im Vergleich zu den Schritten 2 und 3 relativ ausführliche Argumentation erforderlich, in der das Thema unter verschiedenen Aspekten beleuchtet wird. Schritt 1 ist daher in fünf Punkte (a-e) untergliedert.

(2) Es wird der moralische Anspruch zurückgewiesen, mit dem die Verfechter „geschlechter­gerechter“ Sprache auftreten, wodurch offene sachliche Diskussionen verhindert werden.

(3) Es wird die gerade für die Theologie schädliche Spaltung zwischen Wissenschaft und Praxis reflektiert, die durch eine Nötigung zu „geschlechtergerechter“ Sprache aufgerissen wird.

(1) Die delegitimierende Kritik am generischen Maskulinum ist zurückzuweisen, weil sie auf einer zu oberflächlichen Wahrnehmung sprachlicher Möglichkeiten beruht. In der Theologie verbietet sich aber ein oberflächlicher Umgang mit Sprache.

a) Generische Begriffe drücken keine Zuordnung zu einem realen Geschlecht aus

„Der beliebte Fußnotenverweis“, dass im generischen Maskulinum „das andere Geschlecht ‚mitgemeint‘ sei“, gehört nach der Greifswalder Handreichung in die „Mottenkiste“. Abge­sehen von der offensichtlich unangemessenen Ausdrucksweise geht die Kritik sachlich ins Leere: Im generischen Maskulinum ist das andere Geschlecht keineswegs „mitgemeint“. Dass sein Gebrauch gerne mit einem entsprechenden Hinweis gerechtfertigt wird, ändert nichts daran, dass das generische Maskulinum tatsächlich hinsichtlich des Geschlechts neutral ist. Daher ist es zugleich geschlechterinklusiv, ohne das männliche Geschlecht zu bevorzugen und andere mitzumeinen. [11]

Ganz allgemein bezeichnen generische Begriffe – unabhängig davon, ob sie grammatisch Maskulina, Feminina oder Neutra sind – Vertreter einer bestimmten Gruppe, einer Gattung oder Art (lat. genus, gen.: generis, daher: „generisch“), ohne dass das reale Geschlecht dabei von Bedeutung wäre. Die Kritik am generischen Maskulinum, wie sie die Greifswalder Hand­reichung vorträgt, entbehrt damit jeder ernstzunehmenden Grundlage. Sie ist offensichtlich davon geprägt, dass Art und Funktion generischer Begriffe nicht mehr überall verstanden werden. Daher scheint ein knapper Exkurs zur Erläuterung angebracht.

Die Funktion, die Zugehörigkeit zu Gruppen zu bezeichnen oder Kollektivbegriffe zu bilden, ohne dass das reale Geschlecht von Bedeutung ist, wird in den Fällen vom Maskulinum übernommen, in denen das Maskulinum im Unterschied zum Femininum keine Genusmarkierung enthält. Das gilt für die meisten Berufsbezeichnungen: Weil in dem grammatisch maskulinen Wort „Richter“ kein Genus markiert ist, kann vom „Beruf des Richters“ gesprochen werden, ohne dass etwas über das reale Geschlecht derer ausgesagt würde, die diesen Beruf ausüben. Demgegenüber ließe „der Beruf der Richterin“ an ein ausschließlich von Frauen ausgeübtes Amt denken, weil beim definierenden Genitiv das weibliche Geschlecht markiert ist. Vor diesem Hintergrund ist der Satz „Zu den Richtern des hiesigen Amtsgerichts gehören auch Frauen“ so zu verstehen, dass die erwähnten Frauen den Beruf des Richters ausüben. Der Satz „Zu den Richterinnen des hiesigen Amtsgerichts gehören auch Männer“ würde dagegen nicht besagen, dass die Männer selbst Richterinnen (oder Richter) sind. Er könnte vielleicht etwas über das Privatleben der Richterinnen besagen, nämlich dass zu ihnen Männer im Sinne von Ehemännern oder Lebenspartnern gehören. An dieser Stelle könnte nur der Kontext des Satzes Klarheit schaffen.  

Im umgekehrten Fall, wenn beim Femininum kein Genus markiert ist, beim dazugehörigen Maskulinum aber sehr wohl, wird das Femininum generisch verwendet. So enthält der feminine Begriff „Ente“ keine Genusmar­kierung im Unterschied zum maskulinen „Enterich“. Freilich wird die männliche Ente heute üblicherweise als „Erpel“ bezeichnet. – Vielleicht ist kaum aufgefallen, dass im letzten Satz das geschlechtlich unmarkierte, gram­matisch feminine Wort „Ente“ generisch verwendet wurde. Anderenfalls könnte von „männlichen Enten“ keine Rede sein. Weil bei der „Ente“ das Femininum keine Geschlechtsmarkierung enthält, ist dies möglich – spiegel­bildlich zu „weiblichen Richtern“. Daher kann bei dem Satz „Auf dem See schwimmen Enten“ ohne Weiteres an weibliche und männliche Individuen gedacht werden – wie es spiegelbildlich auch bei den „Richtern des hiesigen Amtsgerichts“ möglich ist. „Weibliche“ oder „eierlegende Enteriche“ werden dagegen nur in surrealen Texten erwähnt sein.

b) Der generische Gebrauch maskuliner Begriffe ist auf Grund von Lebens­erfahrung und Vorwissen verständlich

Die Handreichung der Greifswalder Fakultät hält grammatische Erwägungen zu Art und Funktion generischer Ausdrücke offenbar auch deshalb für verzichtbar, weil schon ein ein­faches Beispiel zeigen soll, dass das generische Maskulinum in der Praxis keineswegs als geschlechtsneutrale Zuordnung verstanden wird: Bei der Aussage „Bereits um 1840 schrieben Mathematiker die ersten ‚Computerprogramme‘“ werde „zunächst an Männer“ gedacht; dass tatsächlich eine Frau, Ada Lovelace, das erste „Computerprogramm“ schrieb, komme nicht in den Blick. Dieses Beispiel ist nun aber keineswegs überzeugend.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass Aussagen in der alltäglichen Kommunikation ebenso wie bei der Lektüre von Texten niemals nur grammatisch-analytisch aufgenommen werden, son­dern immer mit einem inhaltlichen Vorverständnis, das wiederum von Lebenserfahrung und Kenntnisstand der Hörer oder Leser mitbestimmt ist. Vor diesem Hintergrund ist zuzugeste­hen, dass die große Mehrheit der Hörer bei der Rede von „Mathematikern“ des 19. Jh.s zu­nächst an Männer denken wird. Ausschlaggebend dafür ist aber sicher nicht das generische Maskulinum, sondern der Umstand, dass Mathematiker im 19. Jh. tatsächlich fast ausschließ­lich Männer waren. Kenner der Materie, denen Ada Lovelace und ihre Leistungen ein Begriff sind – nach ihr ist immerhin eine Programmiersprache („Ada“) sowie eine Auszeichnung für Informatiker benannt („Lovelace-Medal“) –, werden hingegen bei der genannten Aussage auch an sie denken. In analoger Weise ist davon auszugehen, dass Hörer, die in der Geschich­te der Naturwissenschaften über eine gewisse Allgemeinbildung verfügen, bei der Rede von „Nobelpreisträgern“ auch an Marie Curie denken, die als bisher einziger Nobelpreisträger in zwei verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen ausgezeichnet wurde (1903 in Physik; 1911 in Chemie). [12] Wollte man an dieser Stelle das generische Maskulinum vermeiden und Marie Curie als einzige „Nobelpreisträgerin“ bezeichnen, die in zwei wissenschaftlichen Dis­ziplinen ausgezeichnet wurde, wäre nur gesagt, dass sie als einzige Frau in dieser besonderen Weise geehrt wurde. Dass ihr tatsächlich eine Ehrung zuteilwurde, die auch unter der weitaus höheren Zahl männlicher Nobelpreisträger [13] noch kein anderer Forscher erfahren hat, wäre dem Satz – gerade auf Grund der feminin markierten Form – nicht zu entnehmen. [14]

c) Im alltäglichen Sprachgebrauch besteht kein Problem, das generische Mas­kulinum inklusiv zu verwenden und zu verstehen

Das von der Greifswalder Handreichung gewählte Beispiel spricht also keineswegs dafür, dass durch die Verwendung des generischen Maskulinums im Unklaren bleibt, dass sich die Aussage auch auf Frauen bezieht. Beobachtungen zum alltäglichen Sprachgebrauch zeigen sogar das genaue Gegenteil: Das generische Maskulinum wird problemlos geschlechtsneutral und geschlechterinklusiv verstanden.

Wenn die „Berliner Zeitung“ in einer Schlagzeile vom 29.12.2021 eine der Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses mit dem Satz zitiert „Verbeamtung von Lehrern ist nur Schein­lösung“, ist in einem lebensweltlichen Kontext, in dem der Beruf des Lehrers mittlerweile wohl mehrheitlich von Frauen ausgeübt wird, eindeutig klar, dass der grammatisch maskuline Begriff „Lehrer“ geschlechterinklusiv gemeint ist. Die Rückfrage, warum nur die Verbeam­tung männlicher Lehrer eine Scheinlösung sein sollte, nicht aber die von Lehrerinnen, wäre schlicht absurd.

Weil das generische Maskulinum keine Probleme bietet und sogar Vorteile hat, wird sein Ge­brauch auch von Frauen verteidigt. Dafür stehen folgende Aussagen der Diplombiologin, Journalistin und Werbefachfrau Rieke Hümpel zum nicht geschlechtlich markierten, gram­matisch maskulinen Begriff „Schlittschuhläufer“:

Wenn ich an Schlittschuhläufer auf einem See denke, so stelle ich mir Frauen, Männer und Kinder in Winterklei­dung vor, die über das Eis gleiten, auf den Popo fallen usw. Wenn künftig von Schlittschuhläufern und Schlitt­schuh­läuferinnen die Rede ist, sehe ich keine Menschengruppe mehr. (…) Ich sehe eine Gruppe von männlichen und eine Gruppe von weiblichen Schlittschuhläufern. Ich muss bei den Frauen stehen und die Männer sind wo­anders – ja, plötzlich geht es gar nicht mehr um den Winter! Durch das Gendern werden wir plötzlich sexuali­siert. Bilder im Kopf werden aufgelöst. Dabei war die männliche Pluralform doch schon längst für uns alle da. Warum trennt man uns plötzlich wieder? [15]

Was Rieke Hümpel aus ihrer Spracherfahrung heraus eindrücklich schildert, formuliert der Linguist Peter Eisenberg knapper und prägnanter:

Das generische Maskulinum bietet die einfachste, eleganteste und flexibelste Möglichkeit des Deutschen, Sexus­diskriminierung zu vermeiden. [16]

d) Zur begrenzten Aussagekraft psycholinguistischer Experimente

Demgegenüber verweisen Verfechter sog. „gendergerechter“ Sprache auf psycholinguistische Experimente, die gezeigt haben sollen, dass das generische Maskulinum dennoch – entgegen der soeben zur Sprache gekommenen Alltagserfahrung – vor allem Assoziationen an männ­li­che Personen wecke. Allerdings sind Methodik und Aussagekraft entsprechender Experimen­te umstritten. So stellt die Linguistin Ewa Trutkowski fest:

Ob Wortformen wie „Kosmetiker“ oder „Lehrer“ generisch oder spezifisch männlich interpretiert werden, hängt von vielen sprachlichen – und außersprachlichen – Faktoren ab –  

so hatten wir es ja bereits für den Begriff „Mathematiker“ festgestellt. Trutkowski illustriert es anhand mehrerer Sätze, in denen der grammatisch maskuline Begriff „Lehrer“ „von Fall zu Fall unterschiedliche Assoziationen auslöst“, was aber in psycholiguistischen Experimenten nicht erfasst werde:

Assoziationsstudien, die so differenziert vorgehen, gibt es nicht. Das zeigt einerseits, wie wenig wir noch wissen, aber andererseits auch, auf wie dünnem Eis sich viele Befürworter des Genderns bewegen. [17]

Solange aber die Aussagekraft psycholinguistischer Experimente von fachwissenschaftlicher Seite infrage steht, ist aus ihnen kein zwingendes Argument für die gesellschaftliche Diskus­sion zu gewinnen. Die Verwendung des generischen Maskulinums kann also nicht mit dem Verweis auf entsprechende Studien delegitimiert werden.

Angesichts des Anspruchs, durch den Gebrauch gegenderter Sprache zu mehr Geschlechter­gerechtigkeit beizutragen, stellt sich insbesondere die Frage, wie weit experimentell erfass­bare spontane Assoziationen, die sich bei grammatisch maskulinen Berufsbezeichnungen ein­stellen, überhaupt soziale Wirklichkeit bestimmen. Wenn ein Experiment ergibt, dass Proban­den bei der Erwähnung von „Sozialarbeitern“ spontan an Männer und erst nach einer gewis­sen Verzögerung auch an Frauen denken [18], bleibt also zu fragen, ob sich diejenigen, die spon­tan Männer assoziieren, keine weiblichen Sozialarbeiter vorstellen können, ob sie womöglich sogar die Zusammenarbeit mit Sozialarbeiterinnen boykottieren oder jungen Frauen abraten würden, diesen vermeintlichen „Männerberuf“ zu ergreifen. Erst wenn derartige Zusammen­hänge eindeutig nachweisbar wären, könnte unter Berufung auf entsprechende Experimente sinnvoll diskutiert werden, ob und in welchem Maße der Verzicht auf das generische Masku­linum einen Beitrag zur Überwindung sozialer Geschlechterdiskriminierung leistet.

e) Zum geschlechtsneutralen Gebrauch maskuliner Formen in anderen Spra­chen am Beispiel des Schwedischen

Diese Hinweise können durch einen über den deutschsprachigen Mikrokosmos hinausreichen­den Blick ergänzt werden. Es könnte darauf hingewiesen werden, dass in Sprachräumen, in denen die Genusunterscheidung nicht grammatisch markiert ist, wie im Bereich des Türki­schen oder Persischen die Gleichberechtigung der Geschlechter keineswegs weiter fortge­schritten ist als in Sprachräumen, die eine Genusunterscheidung und den generischen Ge­brauch des Maskulinums kennen. [19]

Um bei näherliegenden Beispielen zu bleiben, sei daran erinnert, dass das Englische für viele Berufs- und Tätigkeitsbezeichnungen (z. B. „professor“, „writer“) keine feminin markierten Formen kennt (anders z. B. „actress“). Das im deutschen Sprachraum verbreitete Insistieren auf der „geschlechtergerechten“ Verwendung femininer Formen kann im angelsächsischen Raum als „sexistisch, antiquiert und kein bisschen inklusiv“ wahrgenommen werden. [20]

Interessante Befunde bietet auch das Schwedische: Das höchste Amt der Lutherischen Kirche Schwedens, das des Erzbischofs von Uppsala, hat seit 2014 mit Antje Jackelén erstmals eine Frau inne. Frau Jackelén wird auf der Internetseite der schwedischen Kirche als „der Erz­bischof“ (schwed. „ärkebiskopen“) bezeichnet – der Geschlechtsunterschied zu ihren Vorgän­gern wird sprachlich nicht markiert. [21] Nun mag man beim Titel „Erzbischof“ fragen, ob im Schwedischen überhaupt ein angemessenes feminines Äquivalent zur Verfügung stände, da das genusmarkierte „ärkebiskopinna“ traditionell für die Frau bzw. Witwe eines Erzbischofs verwendet wird. [22] Die schwedische Wikipedia enthält aber Fälle, in denen maskuline Bezeichnungen für Frauen verwendet werden, obwohl ein feminines Pendant vorhanden ist. Selma Lagerlöf wird als „svensk författare“ (deutsch: „schwedischer Schriftsteller“) einge­führt – gleichlautend wie August Strindberg in dem ihn behandelnden Wikipedia-Artikel. Zu „författare“ („Schriftsteller“) existiert aber die feminin markierte Form „författarinna“ („Schriftstellerin“). Diese führt der schwedische Wikipedia-Artikel „författare“ mit der Be­merkung „om kvinnor även författarinna“ auf, d. h. als eine bei Frauen auch gebräuchliche Nebenform der maskulinen Normalform.

Offenbar wird in Schweden – einem Land, in dem früher und intensiver als im deutschspra­chigen Raum über Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung diskutiert wurde – nicht un­bedingt die Notwendigkeit empfunden, wo es um Frauen geht, auch feminin markierte Begrif­fe zu benutzen. Selbst da, wo ein femininer Begriff zur Verfügung steht wie „författarinna“ („Schriftstellerin“), kann das Maskulinum bevorzugt werden. In diesen Fällen ist die Verwen­dung grammatisch maskuliner Formen sicher nicht frauenfeindlich gemeint, sondern analog dazu wie Rieke Hümpel den Plural „Schlittschuhläufer“ versteht: Die maskuline Form ist „längst für uns alle da“; sie schließt Trennungen gerade aus. Dass Frauen ebenso wie Männer „Erzbischof“ oder „Schriftsteller“ sein können, macht so verstanden gerade den Abbau von Diskriminierung sprachlich deutlich. Dass die Verwendung des generischen Maskulinums unter Umständen die besondere Leistung von Frauen sogar hervorheben kann, war bereits oben am Beispiel der herausragenden Stellung Marie Curies unter den Nobelpreisträgern deutlich geworden.

Schlussfolgerung: Unterkomplex begründete Forderungen nach sog. „ge­schlechtergerechter Sprache“ dürfen an theologischen Ausbildungsstätten kei­ne offizielle Geltung erhalten

Damit ist eine Reihe von Beobachtungen angesprochen, nach denen die Aussage, durch die Verwendung des generischen Maskulinums blieben Frauen „in der Vorstellungskraft der Lesenden unsichtbar“, als höchst fragwürdig gelten muss. Diese Aussage, die auf der Seite der Berliner Frauenbeauftragten zu lesen ist, aber auch sonst vielfach vertreten wird, lässt kein Bewusstsein für die Bedeutungsbreite grammatischer Formen wie etwa nicht-genusmarkierter Begriffe erkennen. Sie blendet den Kontext und das erwartete Vorwissen von Lesern und Hö­rern aus, obwohl beide das Verstehen entscheidend mitbestimmen. Sprache wird hier nicht in ihrer Komplexität wahrgenommen, so dass man den Eindruck gewinnt, dass hier Akteure über die Sprache (auch anderer Menschen!) verfügen wollen, die selbst nicht viel von Sprache ver­stehen.

Dagegen ergibt sich aus der angedeuteten sprachwissenschaftlichen Problemlage, dass keine akademische Einrichtung von ihren Mitgliedern – Dozenten wie Studenten – erwarten kann, dass sie entsprechende Aussagen kritiklos hinnehmen oder sich gar zueigen machen. Eine Fakultät, die an dieser Stelle kritiklose Annahme erwarten würde, hätte mit dieser Forderung den Anspruch kritisch-wissenschaftlichen Denkens aufgegeben.

Gerade für Hochschuleinrichtungen im Bereich der Theologie geht es hierbei nicht um einen nebensächlichen Aspekt, da das Bemühen um einen sorgfältigen Umgang mit Sprache zum unverzichtbaren Rüstzeug gehört, das im Studium der Theologie zu vermitteln ist. Das betrifft sowohl den auf philologisch-historische Analyse gegründeten Umgang mit Texten in Exege­se, Kirchengeschichte oder Systematischer Theologie als auch die Notwendigkeit, einen für kirchliche und pädagogische Praxis angemessenen Sprachgebrauch einzuüben. Angesichts der Bedeutung der Sprachpflege für jede Form theologischer Arbeit ist es unerträglich, wenn For­derungen nach sog. „geschlechtergerechter Sprache“, die auf einem so oberflächlichen Sprachverständnis beruhen wie die zitierten Beispiele, in theologischen Ausbildungsstätten auch nur in die Nähe offizieller Geltung gelangen.

(2) Der moralische Anspruch der Verfechter sog. „geschlechtergerechter Sprache“ ist zurückzuweisen, weil er offene sachliche Diskussionen verhindert.

Die Greifswalder Handreichung stellt lapidar fest: „Geschlechtergerechte Sprache verändert das Denken – hin zu mehr Gleichberechtigung!“ Obwohl es tatsächlich zweifelhaft ist, inwie­fern verordnete Änderungen der Sprache gesellschaftliche Veränderungen nach sich ziehen, ist die Aussage in der Handreichung als Ausruf markiert. Sie klingt damit wie eine Warnung: Wer das Konzept der sog. „geschlechtergerechten“ Sprache hinterfragt, soll damit rechnen müssen, als Gegner von „mehr Gleichberechtigung“ an den Pranger gestellt zu werden.

Auf der Seite der Berliner Frauenbeauftragten wird denen, die die gesellschaftsverändernde Kraft sog. „geschlechtergerechter“ Sprache skeptisch beurteilen, faktisch der Wille abgespro­chen, „auch durch einen Sprachwandel allen Geschlechtern gerecht zu werden“. Wenn es zu­dem heißt: „Gendergerechte Sprache zeigt Wertschätzung gegenüber allen Menschen, unab­hängig von ihrem Geschlecht“, wird insinuiert, dass derjenige, der keine „gendergerechte“ Sprache gebraucht, es an Wertschätzung gegenüber allen Menschen vermissen lässt.

Wie alle anderen im akademischen Bereich vertretenen Ansätze muss sich auch das Konzept „geschlechtergerechter“ Sprache einer breiten, sachlichen Diskussion stellen, in der seine Voraussetzungen und innere Stimmigkeit überprüft werden. Sofern sich mit diesem Konzept das Anliegen gesellschaftlicher Veränderungen verbindet, sind auch die angestrebten Ziele und Umsetzungsfragen offen zu diskutieren. Diese wichtigen Diskussionen werden aber be- oder gar verhindert, wenn denen, die am Sinn gegenderter Sprache zweifeln und entspre­chende Sprachformen nicht verwenden, implizit moralische Defizite unterstellt werden. Dabei wird subkutan mit Mitteln der Ausgrenzung und Einschüchterung gearbeitet, die mit einer offenen Diskussionskultur nicht vereinbar sind. Daher ist der moralische Anspruch, mit dem die Verwendung „geschlechtergerechter“ Sprache in der Greifswalder Handreichung oder auf der Seite der Berliner Frauenbeauftragten gefordert wird, unbedingt zurückzuweisen.

(3) Eine Nötigung zu sog. „geschlechtergerechter Sprache“ reißt eine Spaltung zwischen Hochschule und Gesellschaft, Wissenschaft und Praxis auf, die sich gerade für die Theologie als schädlich erweisen kann.

Wenn laut der eingangs zitierten Untersuchung 80 % der befragten Hochschullehrer die Auf­fassung vertreten, es müsse möglich sein, im Bereich der Universität auf den Gebrauch gegenderter Sprache zu verzichten, lässt dies vermuten, dass ein Großteil der deutschen Universitätsdozenten das Sprachgefühl teilt, das Rieke Hümpel in dem oben mitgeteilten Zitat am Beispiel des Begriffs der „Schlittschuhläufer“ illustriert. Dann stellt sich aber die Frage, warum überhaupt im Hochschulbereich eine Nötigung zum Gebrauch sog. „geschlechter­gerechter Sprache“ aufgebaut werden soll, während ein beachtlicher Teil der Gesellschaft – einschließlich vieler Hochschullehrer – auf Grund ihres Sprachverständnisses keine Notwen­digkeit dazu sieht bzw. dies ablehnt. Eine entsprechende Nötigung reißt eine überflüssige Spaltung zwischen Hochschule und Gesellschaft, Wissenschaft und Praxis auf, die gerade für die Theologie als eine auf Gemeindepraxis und Religionsvermittlung ausgerichtete Wissen­schaft problematisch ist.

Der Artikel von Rieke Hümpel thematisiert diese Spaltung, indem die Autorin bekennt, sich mit ihrem Unverständnis für das Anliegen gegenderter Sprache „gegen hauptberufliche Gen­der-Beauftragte (…) als alleinerziehende Mutter sehr zeitknapp und allein“ zu fühlen. Das zeigt, dass sog. „geschlechtergerechte Sprache“ als elitär im pejorativen Sinn von dünkelhaft oder besserwisserisch empfunden werden kann bis dahin, dass sich Menschen von der Erwartung, eine solche Sprache zu verwenden, belästigt und zurückgesetzt, ja in eine Opferrolle gedrängt sehen. Von daher wird im Übrigen verständlich, dass Kritik an sog. „geschlechtergerechter Sprache“ keineswegs nur von konservativer Seite erhoben wird – wo man sie wohl am ehesten erwartet – sondern auch von links. [23]

Der Hinweis auf die dünkelhafte Wirkung „geschlechtergerechter“ Sprache muss gerade an theologischen Ausbildungsstätten zu denken geben. Zur Theologie gehört zwar unabdingbar die Aneignung fremder Sprachen und das Durchdenken komplexer Sachverhalte auf mög­lichst hohem Niveau. Zugleich ist aber im Theologiestudium die Kunst einzuüben, komplexe Sachverhalte in einer Sprache auszudrücken, die außerhalb des akademischen Milieus ver­wendet und verstanden wird. Dass die Theologie „dem Volk aufs Maul schauen“ muss, ist keineswegs ein spezifisch lutherischer Standpunkt. Vielmehr gilt konfessionsübergreifend, dass die Theologie, jedenfalls da, wo es um die Vermittlung theologischer Einsichten geht, die in der Gesellschaft übliche Sprache aufnehmen und verwenden muss.

Sprachliche Neubildungen, die mitunter für theologische Vermittlungsarbeit nötig sind, müs­sen in einer Fortentwicklung dessen bestehen, was in der Alltagssprache angelegt ist, nicht aber in künstlich geschaffenen Regeln, wie sie für „geschlechtergerechte“ Sprache neu er­dacht werden. [24] Anderenfalls besteht die Gefahr, dass die Sprache der Theologie – und das heißt letztlich: die Sprache von Predigt, Seelsorge und Religionsunterricht – als etwas em­pfunden wird, das den Menschen von einer abgehobenen Kaste aufgedrückt werden soll und vielen fremd bleiben wird. Wenn der für die Theologie unverzichtbare Brückenschlag in ein nicht fachlich vorgebildetes und nicht akademisch geprägtes Milieu gelingen soll, sollten alle Hinweise darauf, dass Menschen außerhalb akademischer Kreise gegenderte Sprache weit­gehend ablehnen oder als sinnlos empfinden [25], sehr ernst genommen werden. Sie sollten An­lass zum Nachdenken darüber sein, ob es womöglich kontraproduktiv ist, im Rahmen des Theologiestudiums auf das Einüben einer solchen Sprache Wert zu legen oder gar dazu zu verpflichten.

Mit kollegialen Grüßen

Prof. Dr. Oleg Dik

Associate Prof. Dr. Jan Dochhorn, dr. theol.

Dr. Therese Feiler

Dr. Michael F. Feldkamp

PD Dr. Meik Gerhards

Dr. Christian Herrmann

Prof. Dr. Detlef Hiller

Dr. Hans-Gerd Krabbe

PD Dr. Axel Bernd Kunze

Dr. h. c. Christian Lehnert

PD Dr. Detlef Metz

Prof. Dr. Marius Reiser

PD Dr. Reinhard Weber

Prof. Dr. Ulrich Willers

[1] Vgl. dazu die Artikel des Linguisten und Journalisten Wolfgang Krischke, Sprachplanung im Großformat, FAZ (16.02.22), der emeritierten Professorin für germanistische Sprachwissenschaft, Heide Wegener, Die Gender-Lobby und ihr Märchen vom Sprachwandel, in: DIE WELT (20.02.22) und des Sprachwissenschaftlers und Mitarbeiters der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften Nikolaus Lohse, Es gibt kein richtiges Gendern, in: DIE WELT (21.07.21).

[2] Der folgende Text verwendet seinem Anliegen entsprechend durchgehend das generische Maskulinum.  Daher ist hier auch nicht von „Studierenden“ die Rede.

Freilich wird schon im 19. Jh. anstelle von „Studenten“ der Begriff „Studierende“ verwendet. Begründer dieses Sprachgebrauchs könnte J.G. Fichte sein, der in seiner Berliner Rektoratsrede vom 19. Oktober 1811 durch­gehend von „Studierenden“ spricht, worunter er allerdings in ausdrücklicher Abgrenzung von dem „Haufen so­genannter Studenten“ junge Menschen versteht, die ihre ganze Kraft dem Studieren widmen, sich also während ihrer Universitätsjahre keiner Ablenkung hingeben und keinem Broterwerb nachgehen (vgl. J.G. Fichte, Ueber die einzig moegliche Störung der akademischen Freiheit, Berlin 1812 [Link: Ueber die einzig moegliche Störung der akademischen Freiheit (hu-berlin.de)], S. 25). Der Begriff „Studierende“ wird im ganzen 19. Jh. in akademi­schen Reden sowie in Titeln von Nachschlagewerken und Lehrbüchern verwendet (z. B. G.B. Winer, Biblisches Realwörterbuch zum Handgebrauch für Studirende, Kandidaten, Gymnasiallehrer und Prediger, 1. Aufl. 1820). Belege finden sich auch in gelehrter Korrespondenz wie den Briefen J. Wellhausens.

Die heutige Rede von „Studierenden“ ist allerdings nicht aus dem gelehrten Sprachgebrauch des 19. Jh.s abgelei­tet, sondern verdankt sich dem Anliegen, im Sinne „geschlechtergerechter Sprache“ das generische Maskulinum „Student“ durch ein (mindestens im Plural) genusindifferentes Partizip zu ersetzen. Dass die Ersetzung des gene­rischen Maskulinums durch Partizipien nicht möglich ist ohne beträchtliche Sinnverschiebungen, wurde schon vielfach angemerkt und erschließt sich unmittelbar, wenn man sich klarmacht: „Nicht alle Musizierenden sind sogleich Musiker. Nicht alle Mitarbeitenden sind sogleich (vertraglich eingestellte) Mitarbeiter“ (H.G. Krabbe, Genderstern und Gendersprache als Mittel der Gesellschaftsveränderung [Link: Genderstern und Gendersprache als Mittel der Gesellschaftsveränderung – Christliches Forum; gesehen am 24.02.22]).

[3] Verschiedene Positionen zur sog. „geschlechtergerechten Sprache“ kommen in: APuZ 5-7/2022 (31. Jan. 2022) zu Wort. Die Textsammlung vermittelt eine Ahnung von der Vielzahl philosophischer, linguistischer und politischer Fragen, die bei diesem Thema relevant sind.

[4] IfD (Institut für Demoskopie Allensbach), Das geistige Klima an den Universitäten. Ergebnisse einer Online-Befragung von Hochschullehrern. Online-Präsentation 21. Nov. 2021 [Link: PowerPoint-Präsentation (hochschulverband.de); gesehen am 21.02.22], S. 20.

[5] A.a.O., S. 24.  

[6] Thomas Thiel, Bitten und Befehle. Zur Genderpflicht an deutschen Hochschulen, FAZ 16.02.22, S. N 4.

[7] Link: Handreichung.pdf (uni-greifswald.de) (gesehen am 21.02.22).

[8] Theologische Fakultät der Universität Greifswald, Handreichung zum Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten, S. 11.

[9] Es sei nachdrücklich betont, dass die kritischen Hinweise auf Zitate aus der Greifswalder Handreichung und von der Seite der Berliner Frauenbeauftragten rein exemplarischen Charakter haben. An ihrer Stelle könnten auch Beispiele von anderen Fakultäten oder Hochschulen genannt werden. Dem vorliegenden Schreiben geht es in keiner Weise darum, die Fakultäten in Greifswald und Berlin in besonderer Weise zu kritisieren. Es geht tatsächlich um einen Missstand, der im deutschsprachigen Raum mittlerweile flächendeckend um sich greift.

[10] Geschlechtergerechte Sprache — Theologische Fakultät (hu-berlin.de) (gesehen am 21.02.22).

[11] Zur Abweisung der feministisch motivierten Kritik am generischen Maskulinum vgl. auch die eindrücklichen Bemerkungen des Linguisten Peter Eisenberg in: APuZ 5-7/2022, S. 34f.

[12] Außer Marie Curie hat nur der Chemiker Linus Pauling einen Nobelpreis in zwei verschiedenen Kategorien erhalten: Neben dem Nobelpreis für Chemie (1954) erhielt er allerdings den nicht für naturwissenschaftliche Leistungen vergebenen Friedensnobelpreis (1962). Zwei weitere Wissenschaftler haben zweimal einen Nobelpreis erhalten, aber jeweils für dasselbe Fach: John Bardeen (Physik 1956 und 1972) und Frederick Sanger (Chemie 1958 und 1980).

[13] Bis zum Jahre 2020 wurden Nobelpreise an 789 Männer und 55 Frauen verliehen.

[14] Navid Kermani verdeutlicht dies als Schriftsteller an einem anderen Beispiel: „Ich kann von einer Kollegin als bedeutendstem Autor der deutschen Gegenwartsliteratur sprechen. Ich kann sie aber auch als die bedeutend­ste Autorin der deutschen Gegenwartsliteratur bezeichnen. Beides ist möglich, aber der Sinn ist jeweils ein ande­rer. Das generische Maskulinum erlaubt es, sich knapper und dabei doch präziser auszudrücken“ (Mann, Frau, völlig egal, in: DIE ZEIT 04.01.2022).

[15] Rieke Hümpel, Gendern – das erinnert mich inzwischen an einen Fleischwolf, DIE WELT (24.02.2021).

[16] Peter Eisenberg, in: APuZ 5-7/2022, S. 35.

[17] Ewa Trutkowski, Vom Gendern zu politischen Rändern. Aus sprachwissenschaftlicher Sicht spricht vieles gegen geschlechtergerechte Formen. Nüchterne Hinweise könnten die Debatte versachlichen, NZZ 22.07.2020. Vgl. auch Gisela Zifonun, Die demokratische Pflicht und das Sprachsystem. Erneute Diskussion um einen geschlechtergerechten Sprachgebrauch, Sprachreport 34 (2018), 44-56, S. 51. Während Trutkowski das generi­sche Maskulinum entschieden befürwortet, sieht Zifonun „die sprachsystematisch verankerte Dominanz des Maskulinums bei Personenbezeichnungen“ zugleich kritisch. Um sie zu überwinden, wären aber tiefe Eingriffe in die gewachsene Struktur des Deutschen notwendig, die nicht durchzusetzen sind. Zifonun empfiehlt daher einen gelassenen und toleranten Umgang mit dem Thema (S. 53f.). Zur Verständlichkeit des generischen Maskulinums und Problemen von Tests, die angeblich das Gegenteil beweisen, vgl. Marcus Lorenz, Von männlichen Chirurgen und anderen Gender-Legenden, DIE WELT (30.04.2021).

[18] Das Beispiel spricht Carolin Müller-Spitzer, in: APuZ 5-7/2022, S. 25 an. Das Experiment bestand darin, für den zuerst vorgelegten Satz „Die Sozialarbeiter liefen durch den Bahnhof“ aus mehreren Alternativen sinnvolle Fortsetzungen herauszusuchen. Dabei wurde der Satz „Wegen der schönen Wetterprognose trugen meh­re­re der Frauen keine Jacke“ von vielen Probanden erst mit größerer Verzögerung als sinnvolle Fortsetzung er­kannt, weil sie bei den „Sozialarbeitern“ spontan nicht an Frauen dachten, sondern an Männer. Alternativen, in denen von Männern die Rede war, wurden dagegen sofort als mögliche Fortsetzung genannt.  

[19] So stellt der deutsch-iranische Schriftsteller und Orientalist Navid Kermani fest, dass es ein „Trugschluss“ sei, „dass sich aus der sprachlichen Gleichheit der Geschlechter soziale Gleichheit ergibt, sonst müsste es in der Türkei oder im Iran anders zugehen“ (Mann, Frau, völlig egal, in: DIE ZEIT 04.01.2022).

[20] So der Erfahrungsbericht in: Nele Pollatschek, They: Gendern auf Englisch, in: APuZ 5-7/2022, S. 08.  

[21] Ärkebiskopen – Svenska kyrkan (gesehen am 21.04.2022).

[22] Nach Annemarie Schimmel, Morgenland-Abendland. Mein west-östliches Leben, München 2002, S. 72 wurde Anna Söderblom, die Witwe von Antje Jackeléns berühmtem Vorgänger Nathan Söderblom, in den 1950er Jahren in Uppsala „gamla ärkebiskopinna“ („die alte Erzbischöfin“) genannt.

[23] Vgl. dazu Alexander Dietz, Kritik von links am Genderstern?, in: Das Argument. Zeitschrift für Philosophie und Sozialwissenschaften 63/2 (2021), *2-*6. Zu möglichen linken Einwänden gegen sog. „geschlechtergerechte Sprache“ gehört nach Dietz, dass „angeblich linke Identitätspolitik, zu der Genderthemen und vermeintlich gen­dergerechte Sprache gehören, (…) einen elitären Charakter“ hat und oft faktisch der Abgrenzung von „Menschen aus bildungsfernen Milieus und ihrer Sprache“ dient (a.a.O., *3). Zwar gehört Rieke Hümpel nicht zum „bil­dungsfernen Milieu“ im eigentlichen Sinn, aber als alleinerziehende Mutter, die ihren Lebensunterhalt außerhalb akademischer Kreise verdienen muss, sieht sie sich den „Genderbeauftragten“ gegenüber unterprivilegiert.

[24] Wolfgang Krischke, Sprachplanung im Großformat, FAZ (16.02.22), weist darauf hin, dass die Gender­sprache nicht „mit herkömmlichen Normierungen“ zu vergleichen ist, wie sie etwa im 18. Jh. von J.C. Gottsched und J.C. Adelung vorgenommen wurden, da sich diese „Sprachschulmeister“ auf Varianten der bestehenden Sprache stützten. Bekanntlich orientierte sich auch Luther bei der Entwicklung des Schriftdeutschen für seine Bibelübersetzung an den vorgegebenen Möglich­keiten der Sprache.

[25] Zu diesen Hinweisen gehören auch Umfragen wie die Erhebung von infratest dimap im Mai 2021, nach der etwa zwei Drittel der Wahlberechtigten in Deutschland die Verwendung sog. „geschlechtergerechter“ Sprache in Medien und Öffentlichkeit ablehnen und auch der verstärkte Gebrauch in öffentlich-rechtlichen Medien nicht zur Akzeptanz beigetragen hat [Link: Umfragen & Analysen ‹ Infratest dimap (infratest-dimap.de)].

Die Unterzeichner sind überwiegend Mitglieder der Fachgruppe Theologie im Netzwerk Wissenschaftsfreiheit. Ich danke Herrn PD Dr. Meik Gerhards für das Manuskript zum Wiederabdruck. Der „Einspruch“ wurde im Dezember 2022 allen theologischen Fakultäten und Instituten im deutschsprachigen Raum zugeleitet.

3 Gedanken zu “Theologie: Einspruch gegen die Nötigung zur Verwendung sog. „geschlechtergerechter Sprache“

  1. Leider wird dieser sehr kompetente Beitrag zur Kritik am Gendern weder von den Propagandisten noch von den Opportunisten zur Kenntnis genommen werden. Wer sich moralisch auf der richtigen Seite fühlt, hat es nicht mehr nötig, zu argumentieren und sich mit Kritik auseinanderzusetzen. Das geht bis zur offenen Diskursverweigerung. Ich spreche als Autor, Verleger, Sprachwissenschaftler und Kritiker des Genderns aus leidvoller Erfahrung.
    Dennoch ist es verdienstvoll und notwendig, die Argumentation immer wieder ins Spiel zu bringen und die Gegenseite zur Auseinandersetzung mit kompetenter Kritik aufzufordern.

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  2. Manche Menschen glauben fest daran, Gender-Deutsch sei der allein seligmachenden Weg in eine bessere, eine gerechtere Welt. Sie wollen nicht wahrhaben, dass alle Ungerechtigkeit von ungerechtem Handeln ausgeht. Ihre Unkenntnis der vielfältigen Feinheiten in der Sprache und ihr missionarischer Eifer machen sie blind für die Tatsache, dass weder moralische Pflichten noch rechtliche Zwänge existieren, gegendert zu denken, zu sprechen und zu schreiben. Immerhin gibt es drei Möglichkeiten, dem Druck anmaßender Bevormundung zu begegnen: feige Anpassung, gelassener Widerstand und brillante Satire.

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