Neuerscheinung: Erziehen als Beruf

Abstract: Traditionell erfolgt die Ausbildung pädagogischer Berufe im Bereich Erziehung, Bildung und Betreuung an Berufsfachschulen (Sozialassistenten- oder Kinderpflegeausbildung) sowie Fachschulen oder Fachakademien für Sozialpädagogik (Erzieherausbildung). Seit 2004 haben sich im Zuge der PISA-Debatte und der Hochschulreformen im Gefolge des sogenannten Bolognaprozesses – aus der Sozialpädagogik und der Sozialen Arbeit heraus – eigene spezialisierte Fachhochschulstudiengänge zur Pädagogik der frühen Kindheit und das akademisierte Berufsbild des Kindheitspädagogen herausgebildet.

Der Beitrag findet sich im neuen Themenheft „Kindheitspädagogik“ der Zeitschrift „engagement“:

Axel Bernd Kunze: Erziehen als Beruf. Überblick über eine sich dynamisch entwickelnde Ausbildungslandschaft, in: Engagement 39 (2021), H. 1, S. 30 – 37.

Rezension: Der Abiturbetrug

Mathias Brodkorb, Katja Koch (2020): Der Abiturbetrug. Vom Scheitern des deutschen Bildungsföderalismus. Eine Streitschrift, Springe (Deister): zu Klampen, 148 Seiten.

Zu Beginn dieses Jahres, am 18. Januar, jährt sich der hundertfünfzigste Jahrestag der Gründung des deutschen Kaiserreiches. Warum diese historische Reminiszenz? Der Studentenhistoriker Harald Lönnecker hat anlässlich dieses Datums darauf hingewiesen, wie sehr auch die Bundesrepublik bis heute ihre konkrete Gestalt der Reichsgründung von damals verdankt: „1871 gab der deutschen Einheit Normalität. Ebenso der bundesstaatlichen Form, denn als Einheitsstaat hätte Deutschland nicht funktioniert.“ Doch gerade der Bildungsföderalismus, welcher der historischen bundesstaatlichen Traditione und der landsmannschaftlichen Vielfalt Deutschlands entspricht, hat es heute schwer – auch wenn die die Kultuspolitiker im „Coronalockdown“ vor Weihnachten noch einmal deutilch auf ihrer Eigenständigkeit gegenüber der Bundeskanzlerin bestanden haben. Glaubt man aktuellen Umfragen, wünschen sich zahlreiche Eltern ein bundesweit einheitliches Bildungssystem. Und auch in der Politik, insbesondere in den Unionsparteien, scheint der Bildungsföderalismus immer weniger Verteidiger zu haben. Diesen Eindruck erwecken Debatten über nationale Bildungsstandards, einen Nationalen Bildungsrat oder ein bundeseinheitliches Abitur.

Und genau beim letztgenannten Thema setzen Mathias Brodkorb und Katja Koch an: Das Abitur sei niveaulos und ungerecht geworden, lautet der Tenor ihrer Streitschrift. Die Kritik des Autorenduos trifft nicht allein die fast ein halbes Jahrhundert alte reformierte gymnasiale Oberstufe, sondern insgesamt das Grundkonzept einer föderalen Kultuspolitik. Nur ein Mehr an Verbindlichkeit, nenne man dieses „Bildungskanon“ oder „Lehrplan“, könne das Abitur noch retten. Sehr deutlich formulieren Brodkorb und Koch in ihrer Einleitung die These, die ihrem Band zugrundeliegt: „Das alles ist nur zu machen, wenn Bildung nicht mehr allein Ländersache ist. Dies zu ändern aber hieße, nicht nur Wände neu anzustreichen, sondern das marode Gebäude des Bildungsföderalismus durch ein neues zu ersetzen. Geordnet werden könnte dann übrigens nicht nur das Abitur, sondern letztlich alle Schulabschlüsse“ (S. 14).

Brodkorb, früher einmal Bildungsminister in Mecklenburg-Vorpommern, ist immer für eine Provokation gut, wie er nicht zuletzt mit seiner Aussage, radikale Inklusion sei Kommunismus, bewiesen hat. Schon in der Inklusionsebatte arbeiteten Brodkorb und Koch zusammen. Die Coautorin ist Professorin für Sonderpädagogische Entwicklungsförderung an der Universität Rostock.

[…]

Am Ende des flott geschriebenen Husarenritts durch die Untiefen des deutschen Bildungsföderalismus steht die „Gebrauchsanweisung für ein bundesweites Zentralabitur“ (S. 111), die auf einen Bierdeckel passt: zentrale Abschlussprüfung mit einheitlichen Rahmenplänen, Stundentafeln, Anforderungsniveaus, Bewertungsmaßstäben, Zulassungsbedingungen und einer einheitlichen Lehrerbildung.

Wie bei Streitschriften nicht unüblich schreiben die beiden Autoren mit einer gewaltigen Leidenschaft. Sie verstehen es, Dramatik zu erzeugen und den Leser für ihre Sicht der Dinge zu vereinnahmen. Hierzu trägt auch bei, dass nicht immer klar zwischen empirischen und normativen Aussagen getrennt wird. Umso wichtiger ist es, noch einmal die Gegenprobe zu stellen: Was gibt eigentlich die Gewissheit, dass am Ende einer solchen Radikalwende in der deutschen Bildungspolitik wirklich ein gestärktes Abitur steht – und nicht einfach nur ein weitere Niveauverlust, weil der kleinste gemeinsame Nenner dann von Flensburg bis Garmisch-Partenkirchen den Ton vorgibt!? Zu Recht halten sich die Standards zum internationalen Recht auf Bildung zurück, Präferenzen für zentale oder föderale Bildungssysteme zu formulieren. Wer eine Radikalreform des Bildungssystems vorschlägt, bei dem kein Stein auf dem anderen bleiben soll, könnte am Ende vor einem Schutthaufen stehen. Damit wäre nichts gewonnen. Realistischer und zielführender könnte sich eine maßvolle, aber politische beherzte Reform innerhalb des bestehenden Bildungssystems erweisen – und wo der Bildungsföderalismus vielleicht nicht zwingend abbruchreif, aber reformbedürftigt ist, zeigt der vorliegende Band sehr deutlich.

Vorsicht bleibt auch geboten, die Debatte vorschnell als Gerechtigkeitsdebatte aufzuladen. In der Bildungspolitik spielen sehr viele Akteure eine Rolle: von der einzelschulischen bis zur gesamtgesellschaftlichen Ebene. Und entsprechend breit gestreut sind auch die unterschiedlichen Perspektiven auf das Bildungssystem und die damit verbundenen Interessen. Und diese müssen politisch bearbeitet werden. Dazu laden Brodkorb und Koch ein, so weit, so gut. Weil es um eine politisch notwendige Debatte, sollte aber Vorsicht walten, die aufgeworfenenen Fragen einseitig zu moralisieren. Gerechtigkeit erfordert, Ungleichheiten zu rechtfertigen – das ist richtig. Befürchtungen vor einem steuernden Zentralstaat, der bildungspolitische Konzepte egalisiert und damit Alternativen von vornherein unmöglich macht oder ausblendet, sollten nicht von vornherein plakativ als überzogene Ängste vor Gleichmacherei und Sozialismus abgetan werden. Immerhin ist die föderale Struktur unseres Staates, die lange historische Wurzeln hat, keine Nebensache, sondern ein konstitutives Merkmal unserer Verfassungsordnung – aus guten Gründen. Auch deshalb lohnt sich ein Nachdenken, wie diese Verfassungsordnung so gelebt und gegebenenfalls erneuert werden muss, damit die Vorteile eines föderalen Systems auch tatsächlich zum Tragen kommen.

Die gesamte Rezension ist zu finden in: engagement 39 (2021), Heft 1, S. 62 – 64.

Rezension: Unter neuen Vorzeichen

Magdalene Simpfendörfer-Autenrieth, Antje Helmond (Hgg.) (2020): Unter neuen Vorzeichen (Gruß aus der Stiftung Großheppacher Schwesternschaft; 2020/2021), o. O. (Weinstadt/Rems): Stiftung Großheppacher Schwesternschaft, 92 Seiten.

Pädagogik muss immer wieder neu ihr Verhältnis zu den sich verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen reflektieren. Wie der Bildungs- und Erziehungsauftrag verwirklicht werden kann, muss daher immer wieder „unter neuen Vorzeichen“ geprüft werden. „Unter neuen Vorzeichen“ heißt dann auch der neue Gruß aus der Stiftung Großheppacher Schwesternschaft, der alle zwei Jahre erscheint (die aktuelle Ausgabe ist auch online verfügbar unter: https://www.grossheppacher-schwesternschaft.de/assets/files/publikationen/Gruss/ghs_gruss_2020_2021_web.pdf).

Gegründet wurde die Stiftung (www.grossheppacher-schwesternschaft.de), die in den Bereichen Bildung, Erziehung, Pflege und gemeinschaftliche Wohnformen aktiv ist, vor mehr als hundertsechzig Jahren durch Wilhelmine Canz im Remstal vor den Toren Stuttgarts. Die Stiftung betreibt heute zwei Schulen: eine evangelische Fachschule für Sozialpädagogik sowie eine evangelische Pflegeschule. Im Hintergrund der Veröffentlichung steht das sogenannte „Zukunftsprojekt“, das sich die Stiftung vorgenommen hat: Es „bildet mit einer naturpädagogischen Werkstatt, einer naturnahen Kita und einer ambulanten Tagespflege die Erweiterung der Bereiche Bildung, Erziehung und Pflege ab und schreibt mit einem Wohnungsbau-Projekt im Mutterhausgarten die Transformation der Mutterhausidee in eine kommunitär-gemeinschaftliche Wohnform fort“ (S. 5).

Der Band beleuchtet aktuelle Entwicklungen in den einzelnen Arbeitsfeldern der Stiftung. Die Beiträge stammen aus der Mitarbeiterschaft, ergänzt um Beiträge externer Fachleute. Die Artikel aus dem Bereich der Erzieherausbildung thematisieren, wie sich die Ausbildungseinrichtung durch ein neues naturpädagogisches Profil und eine Digitalisierungsstrategie neuen Herausforderungen stellt. Beides hängt pädagogisch durchaus zusammen: „Aufgabe der Schule ist es, die Heranwachsenden dabei zu unterstützen, sich einen differenzierten Selbst-, Fremd- und Weltentwurf zu erarbeiten. Für eine Fachschule für Sozialpädagogik gilt dies in doppelter Hinsicht: Denn was die Auszubildendem in ihrem eigenen Bildungsprozess erfahren, sollen sie im praktischen Teil der Ausbildung und später im Beruf an Kinder und Jugendliche weitergeben. […] Dieser Anspruch bleibt. Aber er muss immer wieder unter neuen Vorzeichen eingelöst werden – weil sich unsere Umwelt immer wieder verändert und damit auch die Bedingungen der pädagogischen Arbeit. Dies gilt für die technischen Möglichkeiten genauso wie für unser Verständnis der natürlichen Umwelt“ (Seiten 12 f.). Eine Absolventin der Fachschule, die im vergangenen Jahr mit einem Abschlusspreis geehrt wurde, zeigt auf, wie sich Bildung für nachhaltige Entwicklung methodisch im Elementarbereich umsetzen lässt; das Kapitel ist ein Auszug aus ihrer Facharbeit. Albrecht Fischer-Braun, neuer Geschäftsführer des Evangelischen Landesverbandes Tageseinrichtungen für Kinder in Württemberg e. V., reflektiert den Zusammenhang von Ökologie, Schöpfung und Nachhaltigkeit in der frühkindlichen Erziehung.

[…]

Die gesamte Rezension findet sich in: engagement 39 (2021), Heft 1, S. 58 f.

Neuerscheinung: Kindheitspädagogik

Mit deutlicher Verspätung ist Heft 1/2021 von „engagement“ erschienen. Das Themenheft der Zeitschrift für Erziehung und Schule ist dieses Mal der Kindheitspädagogik gewidmet. Die Elementarbildung zählt international aus katholischer Sicht zum Bildungswesen, weshalb sich die Zeitschrift katholischer Schulen dieses Mal der frühen Bildung und Erziehung annimmt. Verantwortlicher Herausgeber des Thementeils ist Rafael Frick (Pädagogische Hochschule Ludwigsburg).

Im Rezensionsteil werden besprochen:

  • Sabine Seichter: Das „normale“ Kind. Einblicke in die Geschichte der schwarzen Pädagogik,Weinheim/Basel 2020 (Rez.: Johannes Gutbrod).
  • Heike Helmchen-Menke: Ins Leben begleiten. Religionssensibel durch den Familienalltag, Ostfildern 2020 (Rez.: Ruth Herb).
  • Magdalene Simpfendörfer-Autenrieth, Antje Helmond (Hgg.): Unter neuen Vorzeichen, o. O. (Weinstasdt/Rems) 2020 (Rez.: Axel Bernd Kunze).
  • Friedemann Kreuder, Stefanie Husel (Hgg.): Spiele spielen. Praktiken, Metaphern, Modelle, Paderborn 2018 (Rez.: Katharina Dübgen).
  • Doreen Blumhagen: Unterrichtseinstiege Religion, 2. Aufl., Berlin 2017 (Rez.: Björn Igelbrink).
  • Julian Nida-Rümelin: Unaufgeregter Realismus. Eine philosophische Streitschrift, Leiden 2018 (Rez.: Jan Dochhorn).
  • Mathias Brodkorb, Katja Koch: Der Abiturbetrug. Vom Scheitern des deutschen Bildungsföderalismus. Eine Streitschrift, Springe/Deister 2020 (Rez.: Axel Bernd Kunze).
  • Sarah Knausenberger: Die blaue Ritterin, Stuttgart 2021 (Rez.: Angela Hagen).
  • Sarah Michaela Orlovsky: Eine halbe Banane und die Ordnung der Welt, Innsbruck 2021 (Rez.: Manuela Hantschel).
  • Susanne Orosz: Wasser. Geschichten zum Plauschen, Staunen und Forschen, Hamburg 2021 (Rez.: Christinae Raeder).
  • Kathleen Verecken: Alles wird gut, immer, Hildesheim 2021 (Rez.: Barbara Dorn).

Redakteur der Rezensionsabteilung ist Axel Bernd Kunze

Offener Brief: Solidarität mit Professor Dr. Martin Wagener

Jan Dorchhorn, engagiert im Netzwerk Wissenschaftsfreiheit, hat „Bildungsethik“ um Dokumentation des folgenden Offenen Briefes gebeten. Martin Wagener ist zuletzt bekannt geworden durch sein Buch „Kulturkampf um das Volk. Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen“ (Reinbek b. Hamburg 2021).

Offener Brief an das Bundesministerium des Inneren zu den Einschränkungen der Lehrtätigkeit von Prof. Martin Wagener (Lehrstuhl für Politikwissenschaft an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung; Berlin)

Seit dem 27.10.2021 ist der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Martin Wagener aufgrund einer Sofortmaßnahme des Bundesnachrichtendienstes (BND) der Zugang zu seinem Arbeitsplatz am Zentrum für nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung in Berlin verwehrt; ein direkter Kontakt zu seinen Studenten ist ihm nicht mehr möglich. Gestützt wird die Maßnahme auf § 16 Abs. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG), der „sicherheitserhebliche Erkennt­nisse“ voraussetzt, also Erkenntnisse, aus denen sich „ein Anhaltspunkt für ein Sicherheitsrisiko ergibt“ (§ 5 Abs. 2 SÜG). Damit wird unterstellt, dass entweder Zweifel an der Zuverlässigkeit von Prof. Wagener „bei der Wahrnehmung einer sicherheits­empfindlichen Tätigkeit“ bzw. an seinem Bekenntnis „zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ bestehen oder dass er im Sinne einer Erpressbarkeit durch ausländische Nachrichtendienste etc. „besonders gefährdet“ ist. [1] Die Angabe genauerer Gründe für die Maßnahme wurde dem Betroffenen bisher in rechtsstaatlich bedenklicher Weise vorenthalten. Der ARD freilich ist (ebenfalls auf rechtlich zweifelhafte Weise) die Information weitergegeben worden, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nehme in Martin Wageners Buch „Kulturkampf um das Volk“ (2021) ein als „Ethnopluralismus“ bezeichnetes Weltbild wahr sowie einen problematischen Staatsvolksbegriff, verbunden mit einer „Nähe“ zur Identitären Bewegung (ARD online; 28.10.2021). [2] Die Umstände geben somit Anlass zur Sorge, dass der Verfassungsschutz an den wissenschaftlichen Theorien von Prof. Wagener Anstoß nimmt.

Hierzu stellen wir  fest:

1. Der Begriff Ethnopluralismus ist wissenschaftlich unpräzise und in keiner Weise geeignet, eine Meinung als verfassungswidrig oder gar extremistisch zu qualifizieren. Insbesondere darf er nicht dazu missbraucht werden, um sachliche Kritik an der Idee einer multikulturellen Gesellschaft dem öffentlichen Diskurs zu entziehen.

2. Martin Wagener hat seinen Staatsvolksbegriff und den damit verbundenen Begriff der Kulturnation mehrfach explizit gegen rassistische Auffassungen abgesetzt. [3]

3. Für die Identitäre Bewegung nimmt Wagener nicht Partei, bezweifelt aber, dass ihre Einstufung als gesichert extremistisch auf einer tragfähigen Grundlage beruht. Er zitiert Passagen aus Schriften der Bewegung und aus einem von ihm selbst vorgenommenen Interview mit Martin Sellner, die eindeutig gegen National­sozialismus, Rassismus oder auch nur einen rein abstammungsmäßig definierten Volksbegriff gerichtet sind. [4] Wie Wageners Kritik an der Einschätzung des BfV zur Identitären Bewegung Anlass zu Zweifeln an seiner eigenen Verfassungstreue geben könnte, ist schlechterdings nicht nachvollziehbar.

Wir sind der Auffassung, dass Politikwissenschaft Fragen der Einwanderungspolitik offen, angstfrei und herrschaftsfrei erörtern können muss. Durch sein Vorgehen gegen Martin Wagener gefährdet das BfV, sollte sich unser obiger Verdacht bestätigen, die Wissen­schaftsfreiheit und damit die Verfassung, die zu schützen es beauftragt ist, in besonderer Weise. Des Weiteren meinen wir, dass die sachlich fundierte Kritik, die Martin Wagener an einer Politisierung der Tätigkeit des Bundesamtes für Verfas­sungsschutz (BfV) in seinem oben genannten Buch übt (u.a. im Hinblick auf die Verwendung unklarer Begriffe wie Ethnoplu­ralismus), wichtiger Bestandteil eines vielstimmigen politikwissenschaftlichen Diskurses in einer kritikoffenen und geistig vitalen Demokratie ist, ganz unabhängig davon, ob sie zutrifft oder nicht. Durch seine Maßnahmen gegen Martin Wagener setzt sich das BfV dem Verdacht aus, freiheitlich-demokratische Kritik an seiner Arbeit unterbinden zu wollen. Die Folge­wirkung, ein tief­greifender Vertrauens­verlust, mitunter sogar unsere Verfas­sungsordnung betreffend, wird offenbar nicht gesehen oder in Kauf genommen; sie ist fatal für die, wie auch Martin Wagener hervorhebt, dringend erforderliche Arbeit des BfV.

Für den Fall, dass sich die sicherheitsrechtliche Maßnahme gegen Prof. Wagener tatsächlich auf seine öffentlichen Äußerungen stützt, fordern wir daher:

1. die sofortige Beendigung der o.g. Sofortmaßnahme gegen Prof. Wagener,

2. eine offizielle Rüge für Thomas Haldenwang. Dem BfV ist unter seiner Führung gerichtlich schon einmal ein grundgesetzwidriges Handeln bescheinigt worden [5]; ein solches würde annahmegemäß auch im gegebenen Falle vorliegen. Daraus ergeben sich begründete Zweifel an seiner Eignung für dieses Amt.

Es muss gesamtgesellschaftlich ein Bewusstsein dafür entwickelt werden, dass eine Ausweitung des Extremismusbegriffs verfassungsgefährdende Folgewirkungen zeitigen kann. Verfas­sungsschutz erfordert Wachsamkeit, aber auch Behutsamkeit.  

Jan Dochhorn | Günter Reiner

Diese Erklärung wird unterstützt von

Hans-Peter Dochhorn, Oberstudienrat i.R.

Prof. Dr. Egon Flaig

Dr. Meik Gerhards

Dr. Michael Kanther

Dr. Hans-Gerd Krabbe

PD Dr. Axel Bernd Kunze

Prof. Dr. Paul G. Layer

Dr. Holm Arno Leonhardt

Prof. Dr. Burkhard Meißner

Prof. Dr. Gisela Müller-Plath

Prof. Jochen Schaaf

Dr. Alexander M. Schilling

Prof. Dr. med. Aglaja Valentina Stirn

[1] Vgl. hierzu die Auskünfte bei Martin Wagener: Der Gegenschlag. Wie der Verfassungsschutz meine Professur attackiert, in: Martin Wagener: Der Podcast, Folge 8 vom 27. 10. 2021, https://www.youtube.com/watch?v=b3XwnKSk01A und idem: Neues vom Gegenschlag. Warum der Verfassungsschutz unter Druck steht, in: Martin Wagener: Der Podcast, Folge 9 vom 13. 11. 2021; https://www.youtube.com/watch?v=OgMBGthpKqI&t=49s.  

[2] Vgl. Georg Heil: Extremismus-Verdacht. BND erteilt Professor Hausverbot, Tagesschau vom 29.10.2021; https://www.tagesschau.de/investigativ/rbb/bnd-professor-101.html. Zur Kritik an der Indiskretion im Bundesamt für Verfassungsschutz vgl. Wagener: Neues vom Gegenschlag (wie Anm. 1).

[3] Vgl. Martin Wagener: Kulturkampf um das Volk. Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen, Reinbek 2021, passim, u.a. S. 78: »Der Verfasser lehnt vollständige kulturelle Homogenität ab … Hat eine Gesellschaft multikulturelle Züge, ist dies bereichernd. Bilden sich dagegen Parallelgesellschaften, ist eine Bruchlinie geschaffen, die zur Gefahr werden kann …«.

[4] Vgl. Wagener: Kulturkampf (wie Anm. 3), 217–233.

[5] Vgl. VG Köln, Beschluss vom 26. Februar 2019 – 13 L 202/19 –, juris (die öffentliche Bekanntmachung durch das BfV, die AfD sei ein Prüffall, wird gerichtlich untersagt und als Eingriff in die Rechte der Partei und Behinderung ihrer Mitwirkung am demokratischen Prozess gewertet).

Gastbeitrag und Bitte um geistliche Solidarität: „Als Geimpfter protestiere ich gegen den Ausschluss Ungeimpfter von heiligen Messen“

Gastbeitrag von Thomas May

Während der Widerstand in der Bevölkerung gegen die immer rigideren Anti-Corona-Maßnahmen nicht nur in Deutschland wächst, sind ausgerechnet die Kirchen bei uns darauf verfallen, den Regierungsvorgaben ohne Notwendigkeit mit erstaunlichem Eifer nachzukommen, sie zum Teil sogar überzuerfüllen.

Im Fokus stehen dabei die Ungeimpften, regelmäßig als „Impfverweigerer“ abgewertet und als Sündenböcke der Coronakrise stigmatisiert, die vermehrt von der Teilhabe am gesellschaftlichen  –  und religiösen  –  Leben ausgeschlossen und bestraft werden sollen.

In dieser schwierigen Lage haben die Bischöfe mit verschiedenen Akzenten beschlossen, den Kirchengemeinden die Entscheidungen im Einzelfall zu überlassen, das heißt, sie selbst über die Zugangsbedingungen zu den Gottesdiensten befinden zu lassen; ihr Leitgedanke: Den „unterschiedlichen Sicherheitsbedürfnissen“ der Gläubigen gerecht zu werden – von Gottesdiensten ohne und mit Anmeldung, mit Sicherheitsabstand und Maskenpflicht, über 3G und 2G bis zu 2G+.

Als ich mich in der Münsteraner Kirchengemeinde St. Nikolaus, der ich formell zugehöre, zu einer heiligen Messe an Heiligabend anmelden wollte, musste ich jedoch feststellen, dass dort seit dem 6. Dezember für alle Gottesdienste die 2G-Regel (es sind vier Christmetten angesetzt) vorgeschrieben ist: Es besteht in dieser Gemeinde für Ungeimpfte also keine Möglichkeit mehr, an einer Eucharistiefeier teilzunehmen.

Obwohl ich selbst zweimal geimpft bin und demnächst geboostert werde, ist es für mich eine Selbstverständlichkeit, dass ich aus Solidarität mit meinen ungeimpften Geschwistern im Glauben an keiner 2G- oder sie anderweitig ausschließenden Messe teilnehmen werde.

Ich protestiere gegen die diktatorische Regelung in St. Nikolaus, die in ihrer Kompromisslosigkeit und Hartherzigkeit  –  wie ein Blick in umliegende Kirchen-gemeinden Münsters zeigt (in St. Aegidii zum Beispiel gibt es sogar weder Test- noch Maskenpflicht) – singulär ist und auch der auf Differenzierung bedachten Zielsetzung von Bischof Dr. Genn nicht entspricht.

Es ist mir unbegreiflich, wie in der Heiligen Nacht „anständige“ Geimpfte in pharisäisch regulierter Anmaßung die Feier der Geburt Jesu Christi, des Heilands aller Menschen, für sich vereinnahmen und ihre ungeimpften Mitchristen draußen vor der Tür stehen lassen können bzw. es billigend in Kauf nehmen.

Das wiegt umso schwerer, als mit faschistisch anmutender Ausgrenzungspastoral einem furchtbaren Ungeist Vorschub geleistet wird, wenn das Diktat „In unseren Gottesdiensten sind Ungeimpfte unerwünscht“ im Raum steht, wobei „unerwünscht“ in diesem Fall noch eine Untertreibung darstellt.

Die Kirche verrät den Kern des Evangeliums Jesu Christi, wenn sie die an den Rand Gedrängten und Ausgestoßenen, die Diffamierten und Kriminalisierten (die als „die Verlorenen“ gelten mögen) ausschließt. Besonders in der Nacht der Menschwerdung Gottes sind nicht zuletzt die Ungeimpften unsere geringsten Brüder und Schwestern.

Daher bitte ich alle Gläubigen, die guten Willens und um gerechten Ausgleich bemüht sind, sich unabhängig von ihrem Impfstatus dafür einzusetzen, dass auch Ungeimpfte ohne Herabsetzung ihrer Person weiterhin den Gottesdienst besuchen und die Eucharistie empfangen können.

Ich bitte sie, sich meinem Protest gegen die diktatorische 2G-Regelung in der Pfarrgemeinde St. Nikolaus anzuschließen bzw. die Öffnung einer angemessenen Zahl von Gottesdiensten für Nichtgeimpfte in ihrer Gemeinde zu verlangen.  (Adresse: https://st-nikolaus-muenster.de/ – unter „Seelsorge und Verwaltung“)

Erstveröffentlichung im „Christlichen Forum“:

Unser Gastautor Thomas May ist Lehrer i. R. Er unterrichtete die Fächer Deutsch und Katholische Religionslehre. Thomas May lebt in Sendenhorst im Münsterland. Er ist ein Neffe des bekannten Prälaten und Kirchenrechtlers Prof. Dr. Georg May aus Mainz.

„Bildungsethik“ dankt für den angebotenen Gastbeitrag und die Erlaubnis zum Wiederabdruck.

Offener Brief zur Corona-Politik

Auch innerhalb der Kirchen wird über eine Impfpflicht im Rahmen der Coronapolitik kontrovers diskutiert. Eine Gruppe engagierter Christen fordert die EKD in dieser Situation zu einer mutiogen Stellungnahme auf, welche der geistig-moralischen Verantwortung der Kirche gerecht wird. Die Initiatoren haben um Veröffentlichung des Offenen Briefes gebeten, den „Bildungsethik“ im Folgenden dokumentiert. Wer Kontakt zu den Initiatoren aufnehmen möchte, kann dies unter folgender E-Mail-Adresse tun: jdochho[at]aol.de.

Erstveröffentlichung des Offenen Briefes im „Christlichen Forum“:

An die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutsch­land

Sehr geehrte Frau Ratsvorsitzende, sehr geehrte Frau Präses Dr. h.c. Annette Kurschus,

als eine Gruppe von Christinnen und Christen, die ernsthaft besorgt sind um das künftige Zusammenleben in Deutschland und um unsere verfassungsmäßige Ord­nung, bitten wir die Evangelische Kirche in Deutschland, dass sie sich öffentlich im Namen ihrer Botschaft vom freimachenden Glauben an das Heilshandeln Gottes in Jesus Christus gegen eine gesetzlich erzwungene Impfung mit gentechnikbasierten Präparaten erkläre und die Politik davor warne, einen abschüssigen Weg zu betreten. Wir heben ausdrücklich hervor, dass die EKD niemandem davon abraten solle, sich freiwillig impfen zu lassen, wohl aber meinen wir, sie habe in der gegenwärtigen Situation der Politik und den Menschen im Land vor Augen zu führen, dass ein himmel- und höllenweiter Unterschied bestehe zwischen dem Entschluss, sich um des Schutzes anderer sowie um der eigenen Gesundheit willen impfen zu lassen einerseits, und andererseits der politischen Forderung, es solle jeder dies gezwung­enermaßen tun. Die Forderung nach einer Impfpflicht ignoriert zum Schaden letztlich aller die christliche Lehre von der Freiheit des Gewissens, sie missachtet, was jeden Menschen in seinem Innersten ausmacht, was seinen Inneren Menschen ausmacht: die prinzipielle Fähigkeit des mit naturhafter Würde und Gottesebenbildlichkeit ausgestatteten Menschen zu einem freien Urteil über Gut und Böse. Sie steht damit zugleich dem freiheitlichen Geist unserer verfassungsmäßigen Grundordnung direkt entgegen; es kann nicht Gutes daraus werden, wenn wir in Deutschland uns anschicken, uns an dem hohen Gut der Freiheit zu vergreifen.

Die Situation, in die hinein die Evangelische Kirche in Deutschland eine Botschaft der Freiheit zu richten hat, ist von ungewöhnlicher Brisanz; es steht neben der Zukunft des Landes die Glaubwürdigkeit jedes Einzelnen und nicht zuletzt auch der Evangelischen Kirche auf dem Spiel. Es genügt hier, die Lage knapp zu skizzieren:

1. Politiker meinen allen Ernstes, dass gentechnikbasierte Impfstoffe gegen COVID 19, die nach wie vor nur bedingt zugelassen sind, über deren Wirkung man nahezu jede Woche Neues erfährt (gewöhnlich dahingehend, dass sie gegen die Krankheit unerwartet wenig ausrichten und ebenso unerwartet durchaus beträchtliche Risiken mit sich führen), die also offenbar wissenschaftlich kaum sicher erkundet sind, sämtlichen Einwohnern unseres Landes – auch gegen ihren Willen und unter Anwendung von weitreichenden Repressalien – verabreicht werden sollen. Geplant ist eine Zwangsmaßnahme, die der Staat allenfalls in äußerster Not und bei präzise gesichertem Wissen über deren Wirksamkeit vornehmen dürfte. Sie wird hier aber propagiert von offenbar unzureichend informierten Verantwortungsträgern.    

2. Politiker verstärken mutwillig eine in der deutschen Gesellschaft nicht zum ersten Male spürbare Neigung, Sündenböcke auszumachen, eine bestimmte Gruppe von Menschen, die an »unserem Unglück« schuld sind.

3. Kritik an den gesundheitspolitischen Maßnahmen der Regierenden wird aus der öffentlichen Debatte ausge­grenzt, in Netzwerken deplatformiert, im persönlichen Miteinander diffamiert.

4. Weitblick und Umsicht sind den gesundheitspolitischen Maßnahmen der Regierung kaum zu attestieren; obwohl wir mit COVID 19 nun seit mittlerweile 2 Jahren Erfahrungen haben sammeln können. Warum wurden Betten an den Intensivstationen abgebaut? Warum ist nicht viel gezielter in Schutzmaßnahmen etwa für Altenheime und andere sensible Orte investiert worden? Administratives Versagen paart sich mit einer steigenden Tendenz zum Zwang, zur Kontrolle und zur Kriminalisierung von Opposition; es zeigen sich Merkmale einer Politik, die sich von einer funktionierenden freiheitlich demokratischen Grundordnung verabschiedet.

Von der Evangelischen Kirche ist zu erwarten, dass sie in dieser Lage Anderes sagt, als was den Mächtigen gefällt. Sie wird in Deutschland nicht noch einmal damit leben können, in einer freiheitsgefährdenden Situation eher geschwiegen als mutig Stellung genommen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Dochhorn | Harald Schwaetzer | Henrieke Stahl

Dieser Brief wird unterstützt von:

– Prof. Dr. Rainer Baule

– Prof. Dr. Anja Baumhoff, Hochschule Hannover

– Prof. Dr. Oleg Dik, Evangelische Hochschule Tabor

– Jun.-Prof. Dr. Alexandra Eberhardt

– PD Dr. Benjamin Gleede

– Pfarrer Dr. Hans-Gerd Krabbe

– PD Dr. Axel Bernd Kunze

– Prof. Dr. Salvatore Lavecchia (Udine / Würzburg)

– Dr. Christian Mézes, Abteilung Physik, Mitarbeiter Qualitätssicherung, Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd

– Prof. Dr. jur. Günter Reiner

– Prof. Jochen Schaaf

– Prof. Dr. Christin Werner, Hochschule für Musik Dresden, Professur Musikdidaktik

Buchankündigung: Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates

Axel Bernd Kunze:

Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates.

Mit einem Geleitwort von Bernd Ahrbeck.

LIT Verlag Münster, Reihe: Zeitdiagnosen.

Der Band kann hier vorbestellt werden:

https://www.lit-verlag.de/detail/index/sArticle/87573/sCategory/6624

Schlaglicht: Freiheit und Verantwortung

Die kontroverse Debatte um die Coronapolitik kann als eine Spielart der allgemeinen Debatte um Freiheit und Verantwortung gelesen. Und diese wird vielfach vom Sozialstaat dominiert. Der Sozialstaat ist wichtig, aber nicht alles – zumal wir in der Tradition des Ordodenkens ein sozialer Rechtsstaat und kein rechtlicher Sozialstaat sind.

Ein Gemeinwesen kann nicht funktionieren, wenn alle auf ihre Rechte pochen, keiner aber bereit ist, Verantwortung und Pflichten zu übernehmen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 weist an ihrem Ende darauf hin, aber gerade dieser Artikel wird selten zitiert. Die Frage nach transhumanen Pflichten betrifft nicht allein den Sozialstaat, sondern nicht minder den Rechts- oder Kulturstaat.

Auch ein Rechtsstaat kolabiert letzten Endes, wenn alle nur auf ihre Rechte pochen, aber niemand bereit ist, Pflichten zu übernehmen. Und der Kulturstaat implodiert, wenn – etwa in der Integrationsdebatte – einseitig von Pflichten der Aufnahmegesellschaft gesprochen wird, den zu Integrierenden aber keine Pflichten mehr abverlangt werden dürfen. Die Deutschen müssten sich integrieren, damit die Gesellschaft integrativ wird. Und Integrationskurse sollten abends stattfinden, weil tagsüber schwarzgearbeitet werde – darauf müsse man Rücksicht nehmen. Die Beispiele mögen absurd klingen, aber ich habe beides auf hochrangigen wissenschaftlichen Tagungen gehört – und keiner der anwesenden Wissenschaftler wagte zu widersprechen. Alle stimmten pflichtschuldigst zu. Wenn wir von Verantwortung reden, müssen wir auch von der Verantwortung für die rechtlichen und kulturellen Ressourcen und Grundlagen unseres Zusammenlebens sprechen.

Das Plädoyer für Freiheit klingt hohl, wenn die Verantwortung ausgeblendet (was aber häufig geschieht, etwa in den Debatten um Partizipation oder Kinderrechte). Richtig ist aber auch: Die Gemeinschaft profitiert von der Freiheit. Auf bisher unübertroffene und in keiner Weise überholte Weise – im Gegenteil! – hat dies Humboldt in seiner Ideenschrift „Über die Grenzen der Wirksamkeit des Staates“ ausgedrückt. Wenn wir beherzigen würden, was dort formuliert ist, stünde unser Staats- und Gemeinwesen wesentlich besser dar, davon bin ich überzeugt. Was will ich sagen?

Freiheit sollten wir nicht zu stark von den Lasten für die Gemeinschaft her denken. Vielmehr wird es keine lebenswerte, mit Wohlstand ausgestattete, produktive Gemeinschaft geben ohne Freiheit. Denken wir Freiheit daher von ihrem unverzichtbaren und nicht bezahlbaren Wert für die Gemeinschaft her. Allerdings ist damit eine produktive, erwachsene Freiheit des mündigen Bürgers gemeint. Eine solche Freiheit meint nicht die Freiheit zum Kiffen (der neue Koalitionsvertrag drängt dieses Beispiel auf), sondern die Selbstentfaltung der Produktivität des Einzelnen – und zwar zuvorderst in den Bereichen, die allein durch die freie Selbstentfaltung der Einzelnen gesichert werden und in denen jedes Gemeinschaftshandeln versagen muss. Der Staat kann die Menschen nicht gegen ihren Willen bilden, moralisieren und so fort.