Schlaglicht: Kann Impfen Sünde sein?

„Kann denn Impfen Sünde sein?“, fragt die ehemalige Kirchenredakteurin beim ZDF, Michaela Pilters, in einem Kommentar in den GKP-Informationen vom März dieses Jahres. Zunächst einmal wäre deutlich zwischen einer moralischen und einer rechtlichen Impfpflicht zu unterscheiden. Ich möchte vorausschicken, dass ich keineswegs ein Impfgegner bin. Jede Impfung stellt aber einen Eingriff in die menschenrechtlich geschützte körperliche Unversehrtheit dar und birgt ein Restrisiko. Daher darf über eine Impfung, für die es ganz sicher gute Gründe gibt, nur der Einzelne in Freiheit selber entscheiden. Dies gilt umso mehr angesichts neuartiger genbasierter Impfstoffe, deren Langzeitfolgen nur unzureichend bis gar nicht erforscht sind. Schon die Masernimpfpflicht für bestimmte Bevölkerungsgruppen war ein Tabubruch. Wer angesichts der neuen Impfstoffe für eine direkte oder indirekte Impfpflicht plädiert, hat den antitotalitären Konsens der Demokraten verlassen.

Die Menschen- und Grundrechte schützen den innersten Kernbereich der Persönlichkeit vor staatlichem Übergriff. Ja, hier geht es – anders als jüngst der Berliner Moraltheologe Andreas Lob-Hüdepohl im Magazin „Publik-Forum“ meinte – in der Tat um eine Privatsache. Nur der Einzelne darf in Freiheit darüber entscheiden, ob er genbasierte Impfstoffe mit entsprechenden physiologischen Folgen an sich anwenden lässt oder nicht – oder der liberale Rechts- und Verfassungsstaat wäre auf dem Weg zum autoritären Zwangsstaat. Einer solchen Entwicklung den Weg zu bereiten, sollten sich Theologen und christliche Publizisten, die der Katholischen Soziallehre verpflichtet bleiben wollen, verweigern.

Freiheit, Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und Aufklärung entsprechen einem humanistisch-christlichen Menschenbild, nicht Zwang und erzwungene Solidarität (zumal erzwungene Werturteile moralisch sowieso wertlos sind). Es kann von moralischen Pflichten gesprochen werden. Diese wurzeln aber in der freien Entscheidung des Einzelnen. Die großkirchliche Ethik hat aber immer daran festgehalten, dass moralische Pflichten der Selbstaufopferung niemals zur einklagbaren Pflicht werden können. Wer hierzu bereit ist, wird geehrt – dafür gibt es in der Heiligengeschichte viele Beispiele. Wer aber versucht, in der gegenwärtigen Coronakrise eine solche Pflicht zu konstruieren, übt moralisch und geistlich auf unzulässige Weise Druck aus und missbraucht sein theologisches Amt.

Ferner darf eine Pflicht nicht so weit gehen, dass ein hochrangiges Gut, in diesem Fall die körperliche Unversehrtheit und die Verfügung über den eigenen Körper, schlicht verneint wird. In ethischen Konflikt- und Dilemmasituationen bleibt allein der Weg einer sorgfältigen Güterabwägung des Einzelnen. In einer Krisensituation hierüber ernsthaft zu reflektieren, kann vom Einzelnen verlangt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, soweit stimme ich Herrn Lob-Hüdepohl zu, dass die Entscheidung des Einzelnen soziale Folgen hat, die ebenfalls zu bedenken sind. Der Einzelne darf aber nicht für die Zwecke der Gemeinschaft funktionalisiert werden. Jeder soll sich impfen lassen, der dies möchte – aber nur in Freiheit.

Im Rahmen einer sorgfältigen ethischen Urteilsbildung können Theologen und auch christliche Publizisten Orientierung geben, sie sollten sich aber dabei der hohen Verantwortung für ein humanes Zusammenleben bewusst bleiben und sich um sorgfältige Aufklärung und differenzierte Abwägung bemühen. Das unterscheidet gute Publizistik von Manipulation oder Überwältigung.

Ich denke, dass unser Gemeinwesen bei der Bewältigung der Coronakrise an einen kritischen Scheidepunkt gelangt ist, an dem sich viel für unser freiheitliches Menschen-, Staats- und Gesellschaftsverständnis und unser künftiges Zusammenleben entscheidet. Wie wenig Vertrauen in dieser Situation eine Regierungspartei wie die CDU erweckt, macht ein Beitrag des CDU-Europaabgeordneten Peter Liese, gleichfalls Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), deutlich. Hier ein Auszug aus seiner Stellungnahme zur Impfpolitik in den „Salzkörnern“ (27. Jg., Nr. 1) des ZdK vom Februar 2021:

„In wenigen Wochen, nach meiner Einschätzung schon im April oder Mai, werden wir in der EU so viel Impfstoff haben, dass die Frage der Knappheit nicht mehr im Vordergrund steht, sondern die Frage, ob wir genügend Menschen finden, die sich bereit erklären, sich impfen zu lassen. Dafür ist ein seriöser Prozess notwendig. Deswegen ist es meiner Ansicht nach immer noch richtig, dass die Europäische Kommission, anders als die USA und Großbritannien, auf der Haftung der Hersteller bei schweren Versäumnissen besteht. Und es ist auch richtig, dass die Europäische Arzneimittelagentur die Impfstoffe sorgfältiger prüft als andere, die das nur im Rahmen einer Notzulassung tun.

Ich glaube, wir sollten nicht über eine Impfpflicht spekulieren, aber aus meiner Sicht ist es eine Verantwortung von Christen, sich impfen zu lassen. Um die Pandemie zu beenden mit den schrecklichen Einschränkungen z. B. für Kinder, die nicht regelmäßig zur Schule gehen können, brauchen wir eine hohe Impfrate. Zwar gibt es keine endgültige wissenschaftliche Datenbasis, aber das, was wir wissen, sagt, dass geimpfte Personen auch wesentlich weniger zur Übertragung der Krankheit beitragen als nicht-geimpfte. Vor allem ist es aus meiner Sicht eine ethische Verantwortung, sich impfen zu lassen, um die Pflegekräfte, die in den letzten Monaten bis an den Rand der körperlichen und geistigen Erschöpfung und teilweise darüber hinaus gearbeitet haben, dauerhaft zu entlasten.“

Der CDU-Politiker grenzt sich nicht eindeutig gegenüber einer menschenrechtswidrigen, totalitären Impfpflicht ab. Eine Impfpflicht bleibt ein Angriff auf die grundgesetzliche Ordnung. Hierüber sollte man nicht nur „nicht spekulieren“, hier sollte jeder, der sich zur grundgesetzlichen Ordnung bekennt, klar und eindeutig Nein sagen.

Die Drohung, eine Impfpflicht komme, wenn sich nicht genügend Menschen impfen lassen, steht weiterhin im Raum. Eine solche Politik ist eines autoritären Zwangsstaates würdig, sollte aber nach unserem Grundgesetz tabu sein.

Der Unionspolitiker spricht selber von der Möglichkeit „schwerer Versäumnisse“. Bei jeder Impfung, erst recht bei diesen neuartigen Impfstoffen, bleibt ein Restrisiko. Dieses abzuwägen, darf allein Sache des Einzelnen sein – wer anderes will, hat den antitotalitären Konsens unseres liberalen Rechts- und Verfassungsstaates verlassen. Es gibt eine ethische Verantwortung des Einzelnen, in einer derartigen Krisensituation eine sorgfältige Güterabwägung vorzunehmen – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Der CDU-Politiker zündelt am Ende seines Beitrags wieder gewaltig, wenn er von einer „ethischen Verantwortung, sich impfen zu lassen“, spricht. Eine solche Verantwortung gibt es nach großkirchlicher Tradition und damit auch für die Katholische Soziallehre um der Personalität des Einzelnen willen nicht – das sollte ein CDU-Politiker und ZdK-Mitglied eigentlich wissen.

Das Pflege- und Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen, ist eine politische Aufgabe. Und hier hat eine affektgeleitete Politik versagt. Statt in die Grundrechte der Bürger einzugreifen und einen autoritären Zwangsstaat herbeizureden, sollte sich die Union besser fragen, wie künftig eine rationale Krisenvorsorge-, Katastrophen- und Zivilschutzpolitik aussehen kann, meinetwegen mit der pandemiebegründeten Zwangsbewirtschaftung von Intensivbetten (was allerdings voraussetzt, dass Politik und Verwaltung überhaupt noch zu einem zielgenauen und effektiven Krisenmanagement in der Lage sind – angesichts des Staatsverfalls in den Merkeljahren bestehen hier erhebliche Zweifel).

Neue Publikationsliste der Kommission Pädagogik der frühen Kindheit für 2020

Die neue Liste der Kommission Pädagogik der frühen Kindheit innerhalb der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft mit Neuerscheinungen von Kommissionsmitgliedern aus dem Jahr 2020 ist erschienen: https://www.dgfe.de/fileadmin/OrdnerRedakteure/Sektionen/Sek08_SozPaed/PFK/Publikationslisten/Publikationsliste_PdfK_2020.pdf

„Buch des Monats“: Wiederentdeckung des Staates in der Theologie

Im September 2020 hat die Theologische Literaturzeitung, eine der wichtigsten Rezensionszeitschriften für Theologie im deutschsprachigen Raum, den Band „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“ zum BUCH DES MONATS gekürt. Die Rezension aus der Feder Nils Orle Oermanns (Lüneburg) ist nun auch in gedruckter Form erschienen. Sie ist online unter folgendem Link abrufbar: https://www.thlz.com/buch_des_monats.php?ausgabe=2020-09

Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze, Ludger Schwienhorst-Schönberger: Wiederentdeckung des Staates in der Theologie, Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2020.

Schlaglicht: „Deutschland verschiebt die Freiheit auf unbestimmt“, meint Susanne Gaschke in der NZZ

„Deutschland verschiebt die Freiheit auf unbestimmt“, schreibt Susanne Gaschke, ehemals Mitglied der SPD, in der Neuen Zürcher Zeitung am 5. März 2021. Ihr Beitrag ist erhellend. „Ich habe mich immer gefragt, wie der Übergang der Bundesrepublik Deutschland in einen wie auch immer gearteten postdemokratischen Zustand aussehen würde. Nach einem Jahr fortdauernder Grundrechtseinschäräkungen – betroffen sind unter anderem die Freiheit der Berufsausübung, die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Versammlungsfreiheit, der Schulbesuch und persönliche Kontakte in der Familie – kann man wohl sagen: Jetzt wissen wir es“, schreibt Gaschke weiter.

Die Entwicklungen sind in der politischen Philosophie und der wissenschaftlichen Debatte schon länger vorbereitet worden. Ich kann mich noch gut an ein Oberseminar erinnern, bei dem es um postdemokratische Theoriebildung ging: Ein postdemokratisches Zeitalter solle mehr Partizipation und Anerkennung bringen – als ich gegengehalten habe, hat ein Kollege, der mittlerweile Professor ist, gesagt, ich würde immer alle neuen Entwürfe runterreden und meine Kritik völlig überziehen. Jetzt sehen wir, was ein postdemokratisches Zeitalter mit sich bringt, wenn überkommene demokratisch-rechtsstaatliche Institutionen an Bedeutung verlieren, Ordnung und Werte unserer Verfassung schleichend umgedeutet werden und „neue Entwürfe“ um sich greifen: „zum Volk gehört jeder, der im Land wohnt“ statt Nation; Verzicht auf Grenzsicherung statt Verteidigung der nationalen Souveränität und der Handlungsfreiheit des Staates; affektgeleitete Politik, weil politische Emotionen ja so wichtig seien, statt rationaler Krisenvorsorge- und Zivilschutzpolitik; Brüsseler Zentralismus statt Subsidiaritätsprinzip, etwa in der Impfpolitik; Entgrenzung der Menschenrechte als Instrument der Gesellschaftsreform, und damit nicht mehr ein juridisches Instrument zur Einhegung staatlichen Handelns; Vielfalt als gesellschaftsutopisch überhöhter Leitwert statt robuste Toleranz; sprachpolitischer Rigorismus statt Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit – die Liste ließe sich fortsetzen. Es gibt genügend Agendawissenschaftler an den Universitäten, welche die Entwicklungen legitimieren. Wer hingegen die überkommene Ordnung unserer politischen Institutionen verteidigt, gilt wissenschaftlich als Hinterwäldler.

Wir steuern auf eine Gesellschaftsformation zu, in der eine polarisierende Politik die Spaltung der Gesellschaft immer weiter vorantreibt – mit der Folge, dass immer autoritärer regiert werden muss, bis hin zum Impfzwang. Die Resolution des Europarates 2361/2021 gegen einen Impfzwang in Europa liest sich wie die KSZE-Schlussakte von Helsinki – nur dass dieses Mal nicht kommunistische Zwangssysteme, sondern aus dem Ruder gelaufene Demokratien Westeuropas eingehegt werden müssen. Wer angesichts derart unzureichend erforschter Impfstoffe für eine direkte oder indirekte Impflicht eintritt, hat den antitotalitären Konsens der Demokraten verlassen. Der bayerische Ministerpräsident gehört etwa zu denen, die gewaltig zündeln. Und nachdem der Versuch, eine ernstzunehemnde Oppositionspartei im Wahljahr zum Verdachtsfall zu erklären, gerichtlich gescheitert ist, müssten der Verfassungsschutzpräsident und der Bundesinnenminister in einer funktionierenden Demokratie längst zurücktreten.

Es sind keine schönen Aussichten, auf die wir zugehen. Dabei gibt es durchaus anderslautende Ansichten zuhauf, wie die bisherigen Reaktionen auf den Band „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“ zeigen. Leider schlägt das Pendel jetzt aber wiederum in eine falsche Richtung aus: von einer selbstzerstörerischen Staatsvergessenheit in der Migrationskrise hin zum autoritären „Intensivstaat“ (Der Tagesspiegel) in der Coronakrise. Wer weiß, welche Krisen und Freiheitseingriffe uns nach der Bundestagswahl erwarten werden … Als Ethiker weiß ich, dass Schiefe-Ebene-Argumente verpönt sind, aber unser Staat befindet sich schon länger auf abschüssiger Bahn. Wir fahren auf Substanz, wenn nicht längst auf Reserve.

Rezension: Wiederentdeckung des Staates in der Theologie

Michael Tilly, Professor für Neues Testament und Antikes Judentum, rezensiert in der aktuellen Ausgabe 1/2021 der „Akademischen Blätter“ den Band „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“ (von Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze und Ludger Schwienhorst-Schönberger; Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2020):

„Der lesenswerte Band enthält zahlreiche perspektivische Darstellungen und Beurteilungen gegenwärtiger gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Trends, die einen deutlichen Kontrast zum momentanen politischen und theologischen Mainstream erkennen lassen. Aus der Blickrichtung der konservativen Seite des politischen Spektrums bieten die beteiligten Autoren, allesamt bereits beruflich arrivierte Wissenschaftler, kritische und mitunter durchaus provokative Erörterungen wichtiger Aspekte des prekären Verhältnisses zwischen Staatlichkeit und christlichem Wirklichkeitsverständnis. Die Befürchtung, dass solche Erörterungen im Rahmen der Publikation eines Nachwuchswissenschaftlers dessen universitärer oder kirchlicher Karriere wohl nicht förderlich wären, unterstreicht ihre hohe Relevanz umso mehr.“

Michael Tilly (Rez.): In der Moral-Burg, in: Akademische Blätter 1/2021, S. 10 f.

Schlaglicht: Wissenschaftsfreiheit – berufsethische Selbstregulation oder staatliche Regulierung?

„Dabei scheint es doch so einfach zu sein“, kommentiert Michael Hartmer in der aktuellen Ausgabe 3/2021 von „Forschung & Lehre“, der Zeitschrift des Deutschen Hochschulverbandes, die aktuellen Debatten über Wissenschafts- und Meinungsfreiheit. Ja, es könnte, wenn es gewollt wäre … Vielfach sind es Wissenschaftler selber, welche die Freiheit einschränken. Eine Fachgesellschaft fordert, eine Fachzeitschrift zu boykottieren und in Bibliotheken abzubestellen. Ein kontroverser Fachbeitrag wird nicht mit einer wissenschaftlichen Replik beantwortet, sondern durch einen Offenen Brief als gänzlich diskurs- und publikationsunwürdig gebrandmarkt. Redaktionen nötigen Autoren gendersprachliche Eingriffe auf, die linguistischen Regeln zuwiderlaufen. Gutachter suchen nicht nach methodischen Fehlern, sondern anstößigen Formulierungen. Herausgeber zensieren, weil ihnen die Aussageabsicht des Autors nicht gefällt. Schnell sind ad-hominem-Argumente im Spiel. Häufig wird etikettiert, nicht argumentiert. Die Liste ließe sich fortsetzen. Toleranz ja, aber bitte nur im engen Korridor der eigenen Meinung. Vielfalt ja, aber bitte nur innerhalb der vorherrschenden Mehrheitsansicht. Wissenschaft, die so vorgeht, verrät sich selbst. Niemand sollte behaupten, er wüsste schon im Voraus, welche Haltung angemessen sei. Was wissenschaftlich standhält, zeigt sich erst im streitbaren Diskurs. Unvoreingenommen und fair ist ein solcher nur dann, wenn kontroverse Positionen angstfrei ausgesprochen und publiziert werden können. Ein erneuertes Freiheitsbewusstsein tut not. Es ist dringend an der Zeit, dass die Fachgesellschaften und Berufsverbände – auch der DHV – die Debatte um Wissenschaftsfreiheit als ihre berufsethische Aufgabe begreifen. Wo die Mechanismen der Selbstregulation versagen, wird über kurz oder lang der Staat regulierend eingreifen müssen. Denn ein Grundrecht wie die Wissenschaftsfreiheit hält auf Dauer nur dann, wenn der Bogen nicht überspannt wird – und das geschieht gegenwärtig allzuoft.

Schlaglicht: Der Streit ums Sternchen – keinesfalls banal

„Immer mehr christliche Organisationen benutzen eine geschlechtergerechte Sprache. Weil sie niemanden ausgrenzen wollen. Manche wittern da schnell eine Abkehr vom Glauben. So hat der Pressechef des Erzbistums München und Freising heftige Empörung erlebt. Er wehrt sich.“ – schreiben die nord- und mitteldeutschen Kirchenzeitungen im Verbund Bistumspresse in ihren Ausgaben vom 21. Februar 2021. Beim „Streit ums Sternchen“ geht es nicht um Diskriminierung, sondern um die Frage, ob Anhänger einer radikalkonstruktivistischen Theorie einseitig den öffentlichen Raum besetzen dürfen. Unsere Sprache ist ein zentrales Kulturgut, das nicht ideologisch missbraucht werden darf. Verräterisch ist die Antwort: Niemand solle ausgegrenzt werden. Genau das tut Bernhard Kellner, wenn er Andersdenkenden unterstellt, diese seien fundamentalistisch. Er macht sich gar nicht erst die Mühe, die Argumente seiner Kritiker unvoreingenommen zu prüfen. Er etikettiert statt zu argumentieren, und grenzt Positionen, die ihm missfallen, von vornherein aus dem Diskurs aus. Damit verhält er sich genauso, wie er es seinen Kritikern unterstellt: wenig wertschätzend. Genau diese moralisierende Überheblichkeit kritisieren andere zu Recht als unangemessene, glaubensferne Politisierung der Kirche. Leider bleibt die Kirchenzeitung der Diskursstrategie des Münchner Pressesprechers gegenüber unkritisch. Bei mir setzt kein Gewöhnungseffekt ein. Wollte auch die Kirchenzeitung künftig so schreiben, würde ich sie abbestellen.

Schlaglicht: Argumentation auf den Kopf gestellt

Julia Knop fordert von den Priestern, ihr Standesdenken aufzugeben (Neues Priesterbild gefordert. Diener der menschlichen Freude ohne Standesdenken, in: Katholisches Sonntagsblatt, Nr. 8, 21. Februar 2021, S. 6). Und führt als Beleg für ihre Position Gottesdienste während des Lockdown ins Feld. Das Beispiel stellt auf den Kopf, worum es bei der Liturgie geht. Jede Eucharistie wird in Gemeinschaft mit der ganzen Kirche gefeiert, niemals privat. Gerade ein Priester, der in einer Krisensituation stellvertretend für seine Gemeinde Liturgie feiert, wird seiner dienenden Funktion gerecht. Knop kritisiert falschen Standesdünkel und ist selbst darin verfangen. So verkennt die Erfurter Theologin, wie trostreich es im Frühjahr war, zu wissen, dass die Liturgie weitergeht, auch wenn öffentliche Versammlungen verboten waren.

Zum Weiterlesen zum selben Thema:

Der Gottesdienst muss weitergehen, auch ohne öffentliche Versammlung

Neue Rezension zur Festschrift „200 Jahre Wartburgfest“ erschienen

Harald Lönnecker, Klaus Malettke (Hgg.): 200 Jahre Wartburgfest. 18. Oktober 1817 – 18. Oktober 2017. Studien zur politischen Bedeutung, zum Zeithintergrund und zum Fortwirken der Wartburgfeier (Darstellungen und Quellen zur Geschichte der deutschen Einheitsbewegung im neunzehnten und zwanzigsten Jahrhundert; 22), Heidelberg: Universitätsverlag Winter 2019, 548 Seiten, 48 Euro.

Die Zeitschrift für Thüringische Geschichte (Bd. 74, 2020, S. 366 – 372) rezensiert die Festschrift der Gesellschaft für burschenschaftliche Geschichtsforschung zum zweihundertjährigen Jubliäum des Wartburgfestes 1817 – 2017. Der Rezensent, Werner Greiling, nimmt in seiner Rezension auch Bezug auf aktuelle staatspolitische Debatten um Nation, Nationalstaat, Vaterland und Patriotismus. Hier ein Auszug:

„Da der historisch-politischen Relevanz des Festes auf der Wartburg kein Historiker grundsätzlich widersprechen dürfte, ist der völlige Verzicht auf einen wie auch immer gearteten „Staatsakt“ in der Bundesrepublik Deutschland des Jahres 2017 aus Anlass des Jubiläums tatsächlich bemerkens- und bedenkenswert. Insofern handelt es sich hierbei um eine zutreffende Beobachtung der beiden Herausgeber (vgl. S. VIII), die mit ähnlicher Akzentsetzung im theologisch-religionsgeschichtlichen Beitrag von Axel Bernd Kunze über „Erbe und Auftrag christlicher Burschenschaften“, welcher den Bogen von der „christlich-deutschen Gesinnung“ der Burschenschafter bis zu grundlegenden Fragen des Verhältnisses von Religion und Politik in der Gegenwart schlägt, wiederholt wird: Man müsse keineswegs selbst Burschenschafter sein, um der Gründung der Urburschenschaft und dem Wartburgfest „Bedeutung für die deutsche National- und Verfassungsgeschichte beizumessen, zumal mit Nationalhymne und Flagge immerhin zwei der wichtigsten Nationalsymbole mit der burschenschaftlichen Bewegung untrennbar verbunden sind. Umso bemerkenswerter ist, dass beide Jubiläen von den Verfassungsorganen nicht mit einer öffentlichen Feier gewürdigt wurden.“ (S. 419) Geschuldet ist dieser Verzicht unseres Erachtens aber nicht der mangelnden Erinnerungsarbeit und fehlender Wissensvermittlung durch die Historiker, sondern einer politischen und erinnerungskulturellen Grundtendenz, die das „Nationale“ und den „Nationalstaat“, aber auch Begriffe wie „Patriotismus“ und „Vaterland“ zunehmend pejorativ konnotiert. Eine Extremposition bezieht hierbei der heutige Vorsitzende der Partei Bündnis 90/Die Grünen, Robert Habeck, der vor einiger Zeit verkündete: „Patriotismus, Vaterlandsliebe also, fand ich stets zum Kotzen. Ich wusste mit Deutschland nichts anzufangen und weiß es bis heute nicht.“ (Robert Habeck, Patriotismus – ein linkes Plädoyer, Gütersloh 2010, S. 21)

Solange Derartiges von tonangebenden Kreisen der politischen und medialen Klasse in seltsamer Geschichtsvergessenheit formuliert und vertreten wird, muss die von Lönnecker und Malettke angemahnte „geschichtspolitische Initiative“ (S. IX) ins Leere laufen. Und auch der stolze Verweis auf die Tatsache, „daß auf dem Wartburgfest erstmals die Farben gezeigt wurden, die heute die deutschen Nationalfarben sind“ (S. VIII), macht manchem Zeitgenossen das Treiben der Jenenser Studenten und ihrer Gäste im Oktober 1817 ja eher verdächtig. Der Aufruf der „Linksjugend“ anlässlich der Fußballweltmeisterschaft im Sommer 2018 beispielsweise, „Deutschlandfahnen zu klauen“, weil der öffentliche Raum zunehmend schwarz-rot-gold eingefärbt sei und das „nationale Fieber“ zur Ausgrenzung von Minderheiten sowie steigenden rassistischen Gewalttaten führe, fand seitens jener Personen, die für die Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland eine besondere Verantwortung tragen, keine vernehmbare Zurückweisung. Dabei ist die Distanz zum Nationalen selbstverständlich keineswegs einheitlich und nicht bei allen Spitzenpolitikern so ausgeprägt wie bei Habeck, welcher zwar „mit Deutschland noch nie etwas anzufangen“ wusste, nicht wenigen Wählern aber als Intellektueller mit Chancen auf das Kanzleramt der Bundesrepublik Deutschland gilt. Dennoch handelt es sich bei der mitunter verschämten, häufig aber auch demonstrativen Abkehr vom Nationalen um eine weit verbreitete gesellschaftliche Tendenz, der mit neuen geschichtspolitischen Initiativen der Burschenschaftsgeschichtsschreibung wohl kaum beizukommen sein wird. Dazu bedürfte es schon eher einer „geistig-moralischen Wende“, wie sie 1982 Helmut Kohl postulierte. Eine solche ist derzeit aber nicht in Sicht.“