Pressemitteilung des Netzwerks Wissenschaftsfreiheit vom 12. November 2021:
Auch wenn wir es ausdrücklich begrüßen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz seine gesetzlichen Aufgaben gegenüber verfassungsfeindlichen Bestrebungen (ob rechts-/ linksextremistischer oder islamistischer Art) ernst nimmt, so sehen wir mehrheitlich das aktuelle Vorgehen gegen Martin Wagener mit einer gewissen Sorge. Zwar ist es nachvollziehbar, dass bei sicherheitsrelevanten Daten eine besondere Wachsamkeit angezeigt ist. Dennoch darf jedenfalls ein Eingriff in die Freiheit der Lehre nur auf verfassungsfeindliche Tendenzen, nicht auf wissenschaftliche Kritik an der Behörde allein, wie sie jüngst von Wagener geäußert wurde, gestützt werden. Wir erwarten angesichts des hohen Stellenwerts der grundrechtlich garantierten Wissenschaftsfreiheit ein sorgfältiges und nachvollziehbares Handeln der Behörde.
Quelle: https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/presse/pressemitteilungen/