Welche Bedeutung besitzt Pädagogikunterricht im Fächerkanon der Schule?

Am 27. November 2019 wurde mit einem Festakt das vierzigjährige Jubiläum des Verbands der Pädagogiklehrer und Pädagogiklehrerinnen gefeiert. „Perspektiven eröffnen: Institutionalisierung – Professionalisierung – Realitätsverarbeitung“ – mit diesem Themenheft startet die Fachzeitschrift des Verbandes – „Pädagogikunterricht“ – jetzt in ihren vierzigsten Jahrgang.

Der Bonner Erziehungswissenschaftler, Prof. Dr. Volker Ladenthin, formulierte im Rahmen des Festaktes in neuen Thesen, welche Bedeutung das Fach Pädagogik im Fächerkanon der Schule hat:

Pädagogikunterricht …

1. reflektiert und unterstützt die eigene Bildungsbiographie.

2. klärt über die Bedeutung von Bildung auf.

3. ist individuelle Kommunikationsbefähigung.

4 ist Aufklärung über Methoden der Aufklärung.

5. ist nachhaltige Medienerziehung für interaktive Medien.

6. lehrt lebensweltlich relevantes Grundwissen für Erziehung.

7. ist Prävention gegen Kindeswohlgefährdungen.

8. leistet gesellschaftlich relevante kulturelle Integration.

9. sichert Professionalisierung und Modernisierung in einem sozial relevanten Bereich.

Rezension: Kinderrechte – in die Verfasssung?

Der vorliegende Gesetzesentwurf für ein eigenständiges Kindergrundrecht in der Verfassung ist vorerst politisch gescheitert, doch dürfte in dieser Sache das letzte Wort noch nicht gesprochen … Wer sich mit dem Thema intensiver beschäftigen möchte, sei auf folgende Publikation hingewiesen:

„Sollten Kinderrechte in die Verfassung aufgenommen werden oder nicht? Es gibt gute juristische Gründe, dies nicht zu tun, wie der Band verdeutlicht. Pädagogen mögen das vielleicht nicht immer gern hören, aber die Verfassung ist der falsche Ort für Symbolpolitik. Die Gefahr systematischer Brüche in der Verfassungsordnung wäre viel zu groß – die Folgen könnten am Ende nicht allein Eltern, sondern auch Lehrer deutlich zu spüren bekommen.“

aus: Axel Bernd Kunze (Rez.): Rezension zu: Arnd Uhle (Hg.): Kinder im Recht. Kinderrechte im Spiegel der Kindesentwicklung (Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zu Philosophie, Politik und Geistesgeschichte; 96), Berlin: Duncker & Humblot 2019, 328 Seiten, in: Engagement 37 (2019), H. 4, S. 221 f.

Schlaglicht: Keine Enteignung der geistig Kreativen und wissenschaftlich Produktiven!

Keine Frage: In herausfordernden Zeiten wie diesen sind pragmatische und wirksame Lösungen gefragt. Dies gilt jetzt auch für die Schulen, da Lehrer ihre Schüler auf elektronischem Wege mit Materialien für das Selbstlernen zuhause versorgen müssen. Die F.A.Z. (Unterricht neu denken, Nr. 66, 18.03.2020, S. 9) berichtet, wie die Verlage darauf reagieren: Einige von ihnen setzen in dieser Notsituation Begrenzungen des Urheberschutzes außer Kraft.
Eines sollte aber klar bleiben: Das geistige Eigentum von Autoren ist nicht etwas, das man auf Dauer verschenken kann.
In derselben Ausgabe (Nr. 66, 18.03.2020, S. 4) mahnt Dorothee Bär, der Einsatz von „eLearning“ werde auch nach Ende der Krise gebraucht. Mag sein. Dies mag auch für einen weiteren Satz der CSU-Politikerin im Interview gelten: „Die Welt wird nach dieser Krise sicher eine andere sein.“ Doch eines darf sich nicht ändern: Wer Texte für das „eLearning“ nutzen will, muss die Urheber für die Nutzung ihrer Werke vergüten.
Die gegenwärtige Krise zwingt uns, wenn sie überwunden ist, viele politische Annahmen, die bisher unhinterfragt Geltung beanspruchten, auf den Prüfstand zu stellen. Das Urheberrecht gehört nicht dazu. Und es wäre ein falsches Signal, wenn Schüler jetzt den Eindruck bekämen, alles, was über das Internet kommt, sei kostenfrei zu haben. Wer den Urheberschutz schleift, enteignet die geistig Kreativen und wissenschaftlich Produktiven. Hinter deren Produkten steckt Leistung, die fair entlohnt werden muss.

Neuerscheinung: Wüstenerfahrung

Vielleicht kann der folgende Text einen geistlichen Impuls für die herausfordernden Zeiten setzen, die wir gegenwärtig durchstehen müssen:

Wüstenerfahrungen gibt es viele – im Leben der Kirche wie im Leben des Einzelnen. Jeder von uns wird möglicherweise eine andere Erfahrung vor Augen haben, die er als Wüstennot und Durststrecke erlebt hat – etwa eine tiefe Enttäuschung, Schwierigkeiten am Arbeitsplatz oder in der Schule, eine Krankheit, Phasen der Einsamkeit oder der Verlust eines lieben Menschen, Glaubenszweifel und sinkenden Lebensmut.

Die Kirche in unserem Land scheint gegenwärtig auch eine Wüstenzeit zu durchleben. Die Zahl der aktiven Gläubigen sinkt. Immer mehr Menschen leben ohne kirchliche Bindung so, als würde ihnen nichts fehlen.

Aber auch diese Erfahrung ist nicht neu, wie die Mahnung des Mose in der heutigen Lesung zeigt. Er schärft dem Volk ein, die Erinnerung an die Wüstenjahre im Wohlstand nicht zu vergessen. Es geht um wertvolle Erfahrungen mit Gott, die auch für das Leben im Land ihre Bedeutung besitzen. Es geht um die Erfahrung, dass Gott mitgezogen ist in die Wüste. Ausdruck seiner liebenden Sorge sind das Manna und das Wasser aus dem Felsen, mit dem Gott den Hunger des Volkes gestillt hat.

Aber es geht nicht allein um körperliche Bedürfnisse. Im Menschen ist eine Sehnsucht lebendig, die über die bloßen Mittel zu seiner Daseinserhaltung hinausgehen. Die Sehnsucht nach Liebe und Gemeinschaft, nach Freiheit und Sinn – und nicht zuletzt die Sehnsucht nach Gott. Unsere Sehnsucht ist größer als das, was wir Menschen einander versprechen können. Daher lebt der Mensch nicht allein vom Brot, so wichtig dieses für unser Leben auch ist, sondern von jedem Wort aus Gottes Mund.

Wüstenerfahrungen können existentiell sehr wichtige Erfahrungen sein. Wir müssen auf vermeintliche Sicherheiten und Annehmlichkeiten verzichten. Aber gerade dann kann die Sehnsucht nach dem Mehr in unserem Leben wieder neu entfacht werden. Hieran erinnert Mose das Volk mit eindringlichen Worten: Nimm dich in Acht, werde nicht hochmütig, vergiss Gott nicht in den Zeiten, in denen es dir gut geht.

Die Mahnung bleibt auch für die Kirche aktuell. Diese lebt nicht aus eigener Kraft, sie lebt aus dem, was sie von Gott empfängt. Wo die Kirche zum Selbstzweck wird, wird ihre Botschaft hohl und leer. Die Kirche bleibt vielmehr angewiesen auf die dauernde Verbundenheit mit Jesus Christus. Nur in ihm und durch ihn wird sie lebendig bleiben. Jesus Christus selbst ist das lebendige Brot, von dem die Kirche lebt, die Kraft, aus der sie Nahrung und Leben erhält.

(von Axel Bernd Kunze; aus einem Predigtvorschlag zum diesjährigen Fronleichnamsfest, veröffentlicht in: WortGottesFeiern an allen Sonn- und Feiertagen, 17. Jg., H. 3/2020, S. 559 ff.)

Bleiben Sie alle wohlbehütet! Hoffen und beten wir für unser Land und für die, für die wir pädagogisch Verantwortung tragen, damit wir diese Zeit der Krise durchstehen. Und stellen wir anschließend die richtigen Fragen, damit wir aus den Erfahrungen lernen.

Rezensionen: engagement 4/2019

Im Rezensionsteil des aktuellen Heftes 4/2019 der Zeitschrift engagement werden folgende Titel besprochen:

  • Judith Könemann, Denise Spiekermann (Hgg.): Katholische Schulen – Herausgeforderte Identität (Paderborn 2019) – Rezensent: Hans- Michael Mingenbach
  • Hermann Vortmann: Schul-Leben (Münster/Westf. 2017) – Rezensent: Wilhelm Wittenbruch
  • Olaf-Axel Burow: Schule digital – wie geht das? Wie die digitale Revolution uns und die Schule verändert (Weinheim u. a. 2019) – Rezensent: Volker Ladenthin
  • Maike Tournier: Kognitiv anregende Fachkraft-Kind-Interaktionen im Elementarbereich. Eine qualitativ-quantitative Videostudie (Münster/Westf. u. a. 2017) – Rezensentin: Katharina Dübgen
  • Arnd Uhle (Hg.): Kinder im Recht. Kinderrechte im Spiel der Kindesentwicklung (Berlin 2019) – Rezensent: Axel Bernd Kunze
  • Frank Maria Reifenberg: Wo die Freiheit wächst. Briefroman zum Widerstand der Edelweißpiraten (München 2019) – Rezensentin: Anja Kuypers
  • Nia Weger: Als mein Bruder ein Wal wurde (Hamburg 2019) – Rezensentin: Anna Winkler-Benders

Die Zeitschrift wird herausgegeben von der Konferenz der Träger Katholischer Schulen in freier Trägerschaft in Deutschland und erscheint im Aschendorff-Verlag Münster. Dem Herausgeberbeirat gehören an: Dr. Rafael Frick (Ludwigsburg), Dr. Christopher Haep (Hamburg), PD Dr. Axel Bernd Kunze (Bonn), Dr. Peter Nothaft (München), Prof. Dr. Matthias Proske (Köln), Sr. Dr. M. Dorothea Rumpf (Duderstadt), Prof. Dr. Clauß Peter Sajak (Münster/Westf.) und Prof. Dr. Sabine Seichter (Salzburg).

Neuerscheinung: Bildung und Beteiligung

Bildung wird im jüngeren bildungsethischen Diskurs als zentrales Medium von Beteiligung betrachtet. Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die 2019 dreißig Jahre alt wird, hat darauf aufmerksam gemacht, dass Kinder bereits von klein auf Beteiligungsrechte besitzen. Der vorliegende Beitrag fragt, welche Bedeutung der Beteiligungsbegriff für die pädagogische Arbeit von Erziehern und Erzieherinnen besitzt.

Mit Verspätung ist Themenheft 4/2019 der Zeitschrift engagement zu Religion in der Schule erschienen. Axel Bernd Kunze beschäftigt sich in der themenoffenen UMSCHAU des Heftes mit dem Zusammenhang von Bildung und Beteiligung in der Elementarbildung:

Axel Bernd Kunze: Bildung und Beteiligung. Ein Impuls aus der Erzieherausbildung an Fachschulen für Sozialpädagogik, in: Engagement 37 (2019), H. 4, S. 209 – 213.

Neue Internetadresse: www.bildung-und-ethik.com

Liebe Leserinnen und Leser,

das Weblog BILDUNGSETHIK mit Beiträgen und Nachrichten zu einer Sozialethik der Bildung ist künftig unter der neuen Internetadresse

https://bildung-und-ethik.com/

erreichbar. Die bisherige Internetadresse bleibt weiterhin gültig.

Ich freue mich weiterhin auf einen angeregten bildungsethischen Austausch mit Ihnen und danke Ihnen für Ihr Interesse an meinem Weblog.

 

 

Neu: Sozialethischer Literaturbericht für 2019

Die Katholische Sozialwissenschaftliche Zentralstelle in Mönchengladbach und die Arbeitsgemeinschaft Christliche Sozialethik haben den sozialethischen Literaturbericht für 2019 veröffentlicht. Bildungsethische Veröffentlichungen finden sich in Kapitel 8:

Klicke, um auf Sozialeth-Publ-2019-20-01-2020.pdf zuzugreifen

Ein Literaturbericht für die Vorjahre 2009 bis 2018 findet sich hier.

Schlaglicht: Wenn der Rechtsstaat zerbröselt …

„Wie der Rechtsstaat ausgehöhlt wird“ – lautet „DIE WARNUNG“ Hans-Jürgen Papiers. Der Verfasser des gleichnamigen Buches hat dem Recht in hoher Funktion gedient. Immerhin war er einmal Präsident des Bundesverfassungsgerichts gewesen. Seine Warnung scheint alles andere als aus der Luft gegriffen – jedenfalls dann, wenn man genau hinschaut: Wer sich einen klaren Blick für die institutionelle Ordnung unseres Gemeinwesens bewahrt hat und sich diesen nicht von aktuellen politischen Aufgeregtheiten im Gewand postrealsozialistischer Antifarhetorik trüben lässt, kommt aus dem Staunen nicht mehr heraus – wenn die Lage denn nicht so ernst wäre. In atemberaubender Geschwindigkeit gerät unser Rechtsstaat aus der Façon. Vielleicht wird er weniger ausgehöhlt. Vielleicht ist es eher so, dass der Rechtsstaat nach und nach zerbröselt – vor aller Augen, unter aktivem Zutun der bürgerlichen Mitte.

Die Vorgänge vor kurzem im Thüringer Landtag haben gezeigt, dass mittlerweile nicht nur kleine Ecken abgestoßen werden. Der Rechtsstaat zeigt ganze Abbruchkanten. Gespenstisch hätte früher das Bild einer Bundeskanzlerin angemutet, die vom fernen Pretoria aus dekretiert, dass die demokratische Wahl eines bürgerlichen Ministerpräsidenten durch ein Landesparlament „rückgängig gemacht“ werden muss. Das Machtwort wirkt. Der Amtsinhaber kapituliert unter dem politischen, medialen, gesellschaftlichen und auch gewalttätigen Druck der sogenannten „Zivil“-Gesellschaft.

Weniger prominent, aber nicht minder bezeichnend, ist ein Vorgang, der sich derzeit im Bistum Münster abspielt. Wie Generalvikar Klaus Winterkamp auf einer Tagung der Mitarbeitervertretungen angekündigt hat, werde das Bistum Münster künftig keine AfD-Mitglieder im leitenden Kirchendienst dulden. Ein aktueller Fall sei der Bistumsleitung derzeit nicht bekannt.  Wie die Alternative für Deutschland politisch zu bewerten ist, soll an dieser Stelle dahingestellt bleiben. Für das Bistum Münster betrieben zumindest Teile der Partei eine „demokratie- und menschenverachtende Politik“. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist eine andere Äußerung des Generalvikars, die etwa von der bistumseigenen Kirchenzeitung „Kirche und Leben“ zitiert wird: „Ob meine Meinung zu dieser Frage vor einem Arbeitsgericht Bestand hat, weiß ich nicht. Ich spreche hier als Theologe, der auch für den Sendungsauftrag der Kirche steht.“ Einige Gegenfragen sollten kritische Mitarbeitervertreter, Journalisten oder Leser an dieser Stelle dann doch stellen: Gehören Rechtssicherheit und Rechtsschutz für kirchliche Mitarbeiter künftig nicht mehr zum Demokratie- und Menschenrechtsverständnis der Kirchenleitung? Steht der theologisch zu beurteilende Sendungsauftrag der Kirche künftig grundsätzlich über dem Recht oder außerhalb des Rechtsstaates? Wenn die Kirchenleitung dies künftig so sehen wollte, wäre über den Autonomieartikel der Weimarer Reichsverfassung noch einmal neu nachzudenken. Bisher leisten die Diözesanbischöfe vor Amtsantritt einen Eid auf die Verfassung und tragen damit Sorge, dass diese auch in ihrem Amtsbereich eingehalten wird. Man mag dies als Petitesse oder bloße Formalie abtun. Nein, diese Verpflichtung im Rahmen des Konkordatsrechts zählt zum wesentlichen Fundament jenes kooperativen Staats-Kirche-Verhältnisses, wie es für Deutschland typisch ist. Wo der Rechtsstaat ins Wanken gerät, werden über kurz oder lang auch die weitreichenden Beteiligungsrechte der Kirche innerhalb unseres Gemeinwesens ins Wanken geraten. Was der Münsteraner Generalvikar sich mit seiner Äußerung leistet, ist einmal mehr das, was man als Bärendienst bezeichnet.