Schlaglicht: Keine Enteignung der geistig Kreativen und wissenschaftlich Produktiven!

Keine Frage: In herausfordernden Zeiten wie diesen sind pragmatische und wirksame Lösungen gefragt. Dies gilt jetzt auch für die Schulen, da Lehrer ihre Schüler auf elektronischem Wege mit Materialien für das Selbstlernen zuhause versorgen müssen. Die F.A.Z. (Unterricht neu denken, Nr. 66, 18.03.2020, S. 9) berichtet, wie die Verlage darauf reagieren: Einige von ihnen setzen in dieser Notsituation Begrenzungen des Urheberschutzes außer Kraft.
Eines sollte aber klar bleiben: Das geistige Eigentum von Autoren ist nicht etwas, das man auf Dauer verschenken kann.
In derselben Ausgabe (Nr. 66, 18.03.2020, S. 4) mahnt Dorothee Bär, der Einsatz von „eLearning“ werde auch nach Ende der Krise gebraucht. Mag sein. Dies mag auch für einen weiteren Satz der CSU-Politikerin im Interview gelten: „Die Welt wird nach dieser Krise sicher eine andere sein.“ Doch eines darf sich nicht ändern: Wer Texte für das „eLearning“ nutzen will, muss die Urheber für die Nutzung ihrer Werke vergüten.
Die gegenwärtige Krise zwingt uns, wenn sie überwunden ist, viele politische Annahmen, die bisher unhinterfragt Geltung beanspruchten, auf den Prüfstand zu stellen. Das Urheberrecht gehört nicht dazu. Und es wäre ein falsches Signal, wenn Schüler jetzt den Eindruck bekämen, alles, was über das Internet kommt, sei kostenfrei zu haben. Wer den Urheberschutz schleift, enteignet die geistig Kreativen und wissenschaftlich Produktiven. Hinter deren Produkten steckt Leistung, die fair entlohnt werden muss.

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