Aus der Einleitung des Herausgebers:
Priv.-Doz. Dr. Axel Bernd Kunze […] wählt einen bildungsethischen Zugang in seinem Beitrag. Ausgehend vom Recht auf Bildung klärt er die Frage, welche Konsequenzen sich aus diesem Recht für die Ausbildung von [Erzieherinnen] ergeben. Dazu erörtert Kunze zunächst, was unter „Bildung“ zu fassen ist, um daraus Anschlussmüglichkeiten für eine Auseinandersetzung mit dem Recht auf Bildung im Rahmen der Fachschule für Sozialpädagogik zu formulieren. Dabei geht er vom Verständis aus, dass Bildungs- und berufsethische Aspekte einen integralen Bestandteil einer umfassend verstandenen Professionalität von Erziehern und Erzieherinnen darstellen.
Axel Bernd Kunze: Jedermann hat das Recht auf Bildung (Art. 26 Abs. 1 AEMR 1948). Das Recht auf Bildung als Querschnittsthema innerhalb der Erzieherausbildung, in: Carsten Püttmann (Hg.:) Bildung. Konzepte und Unterrichtsbeispiele zur Einführung in einen pädagogischen Grundbegriff (Didactica Nova; 29), Baltmannsweiler: Schneider-Verlag Hohengehren 2019, S. 291 – 316.