Schlaglicht: Erlaubt ist, was nicht verboten ist – oder doch nicht mehr!?

Das Freiheitsbewusstsein in unserem Land schwindet in bedenklichem Maße. Zentrale Prinzipien des liberalen Rechts- und Verfassungsstaates werden schleichend aufgegeben. Für freiheitliche Gesellschaften gilt, dass alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist. Nun will Gesundheitsminister Spahn diese Regel bei der Organspende außer Kraft setzen. Der gute Zweck heiligt aber nicht jedes Mittel. Der Staat wird übergriffig, wo er eine sittlich vielleicht lobenswerte, aber keinesfalls einklagbare Entscheidung des einzelnen Bürgers zu erzwingen versucht. Das Recht über den eigenen Körper bleibt ein hohes Gut, das dem zwangsweisen Zugriff des Staates entzogen bleiben muss, selbst wenn es nur um eine Widerspruchslösung geht. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Mehrheit der Abgeordneten bei der Abstimmung über eine Neuregelung der Organspende (oder notfalls das Verfassungsgericht) an jene Freiheit erinnert, die unsere europäische Kultur einmal stark gemacht hat.

 

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