Nur ein Drittel der Mitglieder im Deutschen Bundestag sei weiblich, so kritisieren weibliche Abgeordnete – und favorisieren Quotierung im Wahlrecht. Prominente Verfechterin dieses Vorstoßes, der die Demokratie auf den Kopf stellt, kommt von Justizministerin Katarina Barley. Wer zu viel Schnaps trinkt, sollte aufhören, bevor die Sinne vollkommen vernebelt sind – bei Schnapsideen gilt diese Bremse oft nicht. Daher soll an dieser Stelle aus aktuellem Anlass noch einmal ein Beitrag wiederholt, der vor einem Jahr an dieser Stelle erschienen:
Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (vgl. z. B. Stuttgarter Nachrichten v. 14.09.2017, S. 4) schlägt schon vor der Wahl Alarm: Frauen seien im neuen Parlament unterrepräsentiert, so viel sei schon heute sicher. Was will uns die Studie damit sagen? … dass die neuen Abgeordnete künftig vornehmlich die Interessen der Männer im Land vertreten werden!? Abgeordnete werden schließlich gewählt, damit sie im Parlament über das allgemeine Wohl des Landes verhandeln. Ansonsten müsste ja auch die Verteilung anderer Interessen oder Merkmale in der Bevölkerung eins zu eins im Parlament abgebildet werden. Dann könnten wir uns die Wahl ganz schenken und die Zusammensetzung des Bundestages von einem Computerprogramm nach den Daten des Statistischen Bundesamtes berechnen lassen. Wer wie die Autorinnen der Studie Quoten für Kandidatenlisten fordert, hat das Prinzip der Repräsentation nicht begriffen und sollte noch einmal politischen Nachhilfeunterricht nehmen.
(Der Beitrag ist am 22. September 2017 als Leserbrief in den Stuttgarter Nachrichten erschienen.)