Neuerscheinung: Pädagogische Berufsethik

Neues Themenheft der Fachzeitschrift engagement. Zeitschrift für Erziehung und Schule:

Axel Bernd Kunze (verantw. Hg.): PÄDAGOGISCHE BERUFSETHIK

36. Jahrgang, Heft 2/2018, Münster (Westf.): Aschendorff 2018.

Editorial – Zu diesem Heft:

Bildung ist ein zentraler Schlüssel für Selbstbestimmung und aktive Teilnahme am sozialen Leben. Einerseits kann der Einzelne sich als Subjekt nur im sozialen Miteinander verwirklichen und damit in der gemeinsamen Sorge um das Gemeinwohl. Die Möglichkeit, sein Leben aktiv gestalten und etwas zum gemeinsamen Zusammenleben beitragen zu können, ist eine zentrale (wenn auch nicht die einzige) Quelle sozialer Anerkennung und Wertschätzung. Sein Leben aktiv gestalten zu können, ist zentrales Kennzeichen einer durch Bildung substantiell bestimmten Lebensform.

Andererseits sind die sozialen Institutionen so zu gestalten, dass sie dem Einzelnen die aktive Teilhabe am politischen und sozialen Leben auch real ermöglichen – und damit die Beteiligung an jenen sozialen Aushandlungsprozessen, in denen das Gemeinwohl immer wieder von neuem gefunden und angestrebt werden muss. Die Fähigkeit, aktiv etwas beitragen zu können, bleibt abhängig von realen Teilhabemöglichkeiten; diese wiederum können auf Dauer nicht ohne ein sie stützendes Ethos gesichert werden, also ohne den gelebten Willen, auch etwas zum Gemeinwohl beizutragen. Die Möglichkeiten sozialer Teilhabe müssen bildungspolitisch abgesichert werden. Dem Einzelnen zu helfen, die dadurch eröffneten Chancen zur Bildung für sich gewinnbringend zu nutzen, stellt eine entscheidende Erziehungsaufgabe dar.

Lehrer tragen wesentlich Verantwortung dafür, dass Heranwachsende ihr Recht auf Bildung verwirklichen können. Ihr Beruf kann als zentrale Menschenrechtsprofession begriffen werden. Eine pädagogische Berufsethik braucht nicht allein eine Ethik des Handelns, welche die Ziele und Methoden des professionellen Tuns verantwortlich ausweist. Vielmehr bedarf es auch einer Ethik des Denkens und der wissenschaftlichen Theoriebildung. Die Ansprüche und Instrumente einer „moralischen Profession“ müssen der ethischen Kritik ausgesetzt und auf ihre Lebensdienlichkeit hin befragt werden, beispielsweise unter dem Anspruch, die unhintergehbare Würde eines jeden einzelnen Schülers zu achten, dessen Freiheit und Integrität zu wahren sowie ihn vor Diskriminierung und Stigmatisierung zu schützen.

Zugleich wird selbstkritisch auf die Grenzen des eigenen professionellen Handelns zu achten sein. Denn Lehrer, Schulleitungen oder Schulverwaltungen können erheblich in den Kernbereich der Persönlichkeit, die Privatsphäre und die Lebensplanung der Schüler eingreifen.

Bildung ist im Wesentlichen Beziehungsarbeit, die Lehrer-Schüler-Beziehung muss als Vertrauensverhältnis gesehen werden. Im Unterricht muss der Schüler darauf vertrauen können, dass die Inhalte des Lernens wert sind, weil der Lehrer sich nicht einfach hinter dem Lehrplan versteckt, sondern diese selbst auf Sinn hin befragt hat. Dann sollte der Unterricht so gestaltet sein, dass der Schüler zunehmend lernt, sich selbst zu vertrauen. Wer erzieht, soll gerecht handeln, nicht aus Gerechtigkeit, also um einer bestimmten Idee willen. Die Freiheit und Selbstbestimmungsfähigkeit des Educandus muss auf dem gesamten pädagogischen Weg mitgedacht werden. Wer erzieht, muss Zutrauen in die Werturteilsfähigkeit des Schülers mitbringen und dessen unbestimmte Bildsamkeit achten. Zugleich benötigen Lehrkräfte selbst ein gesichertes Maß an pädagogischer Freiheit.

Jeder Einzelne hat grundsätzlich dasselbe Recht, sich zu bilden und seine Fähigkeiten zu entfalten. Die Chance, sich jenen Bildungsstand zu erarbeiten, der ihm individuell möglich ist, darf niemandem abgesprochen werden. Diese Einsicht entspricht der klassischen Forderung nach arithmetischer Gerechtigkeit: Allen das Gleiche! Sie verlangt Diskriminierungsfreiheit für jeden Schüler und gleiche Qualität für alle Bereiche des Schulwesens.

Pädagogisches Handeln muss immer mit faktischer Ungleichheit umgehen. Das Prinzip egalisierender Gerechtigkeit vermag daher nicht, alle sozialen Beziehungen im Bildungssystem zu regulieren; es bedarf der Ergänzung um das Prinzip proportionaler Gerechtigkeit: Jedem das Seine!  Dies meint, jeden Lernenden nach seinen Leistungen und Bedürfnissen zu behandeln, zu fördern, aber auch zu fordern. Wenn Heranwachsenden die Forderung und Herausforderung, sich anzustrengen, verweigert wird, fehlt ihnen eine wesentliche Bedingung dafür, zu entdecken, was in ihnen steckt, und ihre Persönlichkeit zunehmend eigenständiger in der Bewältigung der Herausforderung zu entwickeln.

Der Lernende muss sich in einer verfassten Gruppe bewähren. Die Klassengemeinschaft ist ein modellhafter Lernort, wo der Umgang mit Gerechtigkeitsfragen praktisch erfahren und eingeübt wird. Allerdings geht es dabei um soziale Bedürfnisse, die dem Kind – beispielsweise vom Lehrer – zugeschrieben werden. Individuelle Bedürfnisse sind stets einzigartig, damit aber auch nicht durch Normen, Regeln oder Strukturen fassbar. Gleichwohl wird pädagogisches Handeln auf die individuellen Bedürfnisse zu achten haben: Diese sind in moralischer Hinsicht allerdings keine Frage der Gerechtigkeit, sondern der pädagogischen Billigkeit. Gemeint ist ein berichtigendes, den Einzelfall berücksichtigendes Prinzip der Gerechtigkeit, das die geltenden Maßstäbe selbst nicht in Frage stellt. Denn eine übersteigerte Gerechtigkeit, die dem Einzelnen lieblos gegenüber stünde, würde auf Dauer ihr eigenes Fundament untergraben: Der Wille zur Gerechtigkeit erlahmt, wo die Anerkennung individueller Freiheit und Einmaligkeit schwindet.

Entscheidend hierbei bleibt das komplementäre Zusammenspiel von Freiheit und Gleichheit. Insofern das Bildungssystem gleiche Chancen zur Bildung garantieren soll, darf es doch nicht ausschließen, dass die Individuen diese unterschiedlich nutzen. Die Einzelnen sollen in der Schule nicht „gleich gemacht“ werden. Alle sollen aber gleichermaßen in der Lage sein, sich jene Fähigkeiten anzueignen, die für eine selbstbestimmte Lebensführung notwendig sind – und sie sollen die Möglichkeit haben, über den eigenen Lebensweg selbst zu bestimmen, soweit sie andere nicht darin hindern, dies gleichfalls zu tun.

Das Themenheft fragt nach Grundlagen und zentralen Prinzipien einer eigenständigen Berufsethik für den Lehrerberuf im Allgemeinen (Thomas Kesselring, Bern) wie für die Religionspädagogik (Bernhard Grümme, Bochum) und die Lehrerausbildung (Jan Dochhorn, Durham; Axel Bernd Kunze, Bonn/Weinstadt) im Besonderen. Der abschließende Beitrag zeigt exemplarisch am Verein katholischer deutscher Lehrerinnen auf, welche Rolle berufsethische Fragen innerhalb der berufsständischen Interessenvertretung spielen (Roswitha Fischer, Essen).

Axel Bernd Kunze

Im Rezensionsteil werden besprochen:

  • Markus Enders (Hg.): Christliche Bildung und Erziehung heute, Nordhausen (Harz) 2017 (Rez.: W. Wittenbruch)
  • Bianca Preuß (Hg.): Inklusive Bildung im schulischen Mehrebenensystem, Wiesbaden 2018 (Rez.: S. Sauter)
  • Volker Ladenthin: Mach’s gut? Mach’s besser! Eine kleine Ethik für den Alltag, Würzburg 2017 (Rez.: R. Fischer)
  • Andreas Hausotter: Wer bin ich + was kann ich? Religiöse und ethische Grundfragen kontrovers und schülerzentriert, Berlin 2016 (Rez.: M. Bär)
  • Ruth Großmann, Gudrun Perko: Ethik für Soziale Berufe, Paderborn 2011; Joachim Weber: Soziale Arbeit aus Überzeugung, Opladen u. a. 2014 (Rez.: A. B. Kunze)
  • Robin Stevenson: Der Sommer, in dem ich die Bienen rettete., Reinbek b. Hamburg 2017 (Rez.: R. Griebel-Kruip)
  • Clémentine Beauvais: Die Königinnen der Würstchen, Hamburg 2017 (Rez.: A. Frey)
  • Ray Bradbury: Das Böse kommt auf leisen Sohlen, Hamburg 2017 (Rez.: H. Krebs)
  • Yumoto Kazumi: Am Ende des Sommers, Basel 2017 (Rez.: N. Lorrig)

 

 

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