„Christliches Forum“ übernimmt Beitrag und weist auf Stellungnahme von Wissenschaftlern zur Impfpflicht in der Coronakrise hin:
Offener Brief: Solidarität mit Professor Dr. Martin Wagener
Jan Dorchhorn, engagiert im Netzwerk Wissenschaftsfreiheit, hat „Bildungsethik“ um Dokumentation des folgenden Offenen Briefes gebeten. Martin Wagener ist zuletzt bekannt geworden durch sein Buch „Kulturkampf um das Volk. Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen“ (Reinbek b. Hamburg 2021).
Offener Brief an das Bundesministerium des Inneren zu den Einschränkungen der Lehrtätigkeit von Prof. Martin Wagener (Lehrstuhl für Politikwissenschaft an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung; Berlin)
Seit dem 27.10.2021 ist der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Martin Wagener aufgrund einer Sofortmaßnahme des Bundesnachrichtendienstes (BND) der Zugang zu seinem Arbeitsplatz am Zentrum für nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung in Berlin verwehrt; ein direkter Kontakt zu seinen Studenten ist ihm nicht mehr möglich. Gestützt wird die Maßnahme auf § 16 Abs. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG), der „sicherheitserhebliche Erkenntnisse“ voraussetzt, also Erkenntnisse, aus denen sich „ein Anhaltspunkt für ein Sicherheitsrisiko ergibt“ (§ 5 Abs. 2 SÜG). Damit wird unterstellt, dass entweder Zweifel an der Zuverlässigkeit von Prof. Wagener „bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit“ bzw. an seinem Bekenntnis „zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ bestehen oder dass er im Sinne einer Erpressbarkeit durch ausländische Nachrichtendienste etc. „besonders gefährdet“ ist. [1] Die Angabe genauerer Gründe für die Maßnahme wurde dem Betroffenen bisher in rechtsstaatlich bedenklicher Weise vorenthalten. Der ARD freilich ist (ebenfalls auf rechtlich zweifelhafte Weise) die Information weitergegeben worden, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nehme in Martin Wageners Buch „Kulturkampf um das Volk“ (2021) ein als „Ethnopluralismus“ bezeichnetes Weltbild wahr sowie einen problematischen Staatsvolksbegriff, verbunden mit einer „Nähe“ zur Identitären Bewegung (ARD online; 28.10.2021). [2] Die Umstände geben somit Anlass zur Sorge, dass der Verfassungsschutz an den wissenschaftlichen Theorien von Prof. Wagener Anstoß nimmt.
Hierzu stellen wir fest:
1. Der Begriff Ethnopluralismus ist wissenschaftlich unpräzise und in keiner Weise geeignet, eine Meinung als verfassungswidrig oder gar extremistisch zu qualifizieren. Insbesondere darf er nicht dazu missbraucht werden, um sachliche Kritik an der Idee einer multikulturellen Gesellschaft dem öffentlichen Diskurs zu entziehen.
2. Martin Wagener hat seinen Staatsvolksbegriff und den damit verbundenen Begriff der Kulturnation mehrfach explizit gegen rassistische Auffassungen abgesetzt. [3]
3. Für die Identitäre Bewegung nimmt Wagener nicht Partei, bezweifelt aber, dass ihre Einstufung als gesichert extremistisch auf einer tragfähigen Grundlage beruht. Er zitiert Passagen aus Schriften der Bewegung und aus einem von ihm selbst vorgenommenen Interview mit Martin Sellner, die eindeutig gegen Nationalsozialismus, Rassismus oder auch nur einen rein abstammungsmäßig definierten Volksbegriff gerichtet sind. [4] Wie Wageners Kritik an der Einschätzung des BfV zur Identitären Bewegung Anlass zu Zweifeln an seiner eigenen Verfassungstreue geben könnte, ist schlechterdings nicht nachvollziehbar.
Wir sind der Auffassung, dass Politikwissenschaft Fragen der Einwanderungspolitik offen, angstfrei und herrschaftsfrei erörtern können muss. Durch sein Vorgehen gegen Martin Wagener gefährdet das BfV, sollte sich unser obiger Verdacht bestätigen, die Wissenschaftsfreiheit und damit die Verfassung, die zu schützen es beauftragt ist, in besonderer Weise. Des Weiteren meinen wir, dass die sachlich fundierte Kritik, die Martin Wagener an einer Politisierung der Tätigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) in seinem oben genannten Buch übt (u.a. im Hinblick auf die Verwendung unklarer Begriffe wie Ethnopluralismus), wichtiger Bestandteil eines vielstimmigen politikwissenschaftlichen Diskurses in einer kritikoffenen und geistig vitalen Demokratie ist, ganz unabhängig davon, ob sie zutrifft oder nicht. Durch seine Maßnahmen gegen Martin Wagener setzt sich das BfV dem Verdacht aus, freiheitlich-demokratische Kritik an seiner Arbeit unterbinden zu wollen. Die Folgewirkung, ein tiefgreifender Vertrauensverlust, mitunter sogar unsere Verfassungsordnung betreffend, wird offenbar nicht gesehen oder in Kauf genommen; sie ist fatal für die, wie auch Martin Wagener hervorhebt, dringend erforderliche Arbeit des BfV.
Für den Fall, dass sich die sicherheitsrechtliche Maßnahme gegen Prof. Wagener tatsächlich auf seine öffentlichen Äußerungen stützt, fordern wir daher:
1. die sofortige Beendigung der o.g. Sofortmaßnahme gegen Prof. Wagener,
2. eine offizielle Rüge für Thomas Haldenwang. Dem BfV ist unter seiner Führung gerichtlich schon einmal ein grundgesetzwidriges Handeln bescheinigt worden [5]; ein solches würde annahmegemäß auch im gegebenen Falle vorliegen. Daraus ergeben sich begründete Zweifel an seiner Eignung für dieses Amt.
Es muss gesamtgesellschaftlich ein Bewusstsein dafür entwickelt werden, dass eine Ausweitung des Extremismusbegriffs verfassungsgefährdende Folgewirkungen zeitigen kann. Verfassungsschutz erfordert Wachsamkeit, aber auch Behutsamkeit.
Jan Dochhorn | Günter Reiner
Diese Erklärung wird unterstützt von
Hans-Peter Dochhorn, Oberstudienrat i.R.
Prof. Dr. Egon Flaig
Dr. Meik Gerhards
Dr. Michael Kanther
Dr. Hans-Gerd Krabbe
PD Dr. Axel Bernd Kunze
Prof. Dr. Paul G. Layer
Dr. Holm Arno Leonhardt
Prof. Dr. Burkhard Meißner
Prof. Dr. Gisela Müller-Plath
Prof. Jochen Schaaf
Dr. Alexander M. Schilling
Prof. Dr. med. Aglaja Valentina Stirn
[1] Vgl. hierzu die Auskünfte bei Martin Wagener: Der Gegenschlag. Wie der Verfassungsschutz meine Professur attackiert, in: Martin Wagener: Der Podcast, Folge 8 vom 27. 10. 2021, https://www.youtube.com/watch?v=b3XwnKSk01A und idem: Neues vom Gegenschlag. Warum der Verfassungsschutz unter Druck steht, in: Martin Wagener: Der Podcast, Folge 9 vom 13. 11. 2021; https://www.youtube.com/watch?v=OgMBGthpKqI&t=49s.
[2] Vgl. Georg Heil: Extremismus-Verdacht. BND erteilt Professor Hausverbot, Tagesschau vom 29.10.2021; https://www.tagesschau.de/investigativ/rbb/bnd-professor-101.html. Zur Kritik an der Indiskretion im Bundesamt für Verfassungsschutz vgl. Wagener: Neues vom Gegenschlag (wie Anm. 1).
[3] Vgl. Martin Wagener: Kulturkampf um das Volk. Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen, Reinbek 2021, passim, u.a. S. 78: »Der Verfasser lehnt vollständige kulturelle Homogenität ab … Hat eine Gesellschaft multikulturelle Züge, ist dies bereichernd. Bilden sich dagegen Parallelgesellschaften, ist eine Bruchlinie geschaffen, die zur Gefahr werden kann …«.
[4] Vgl. Wagener: Kulturkampf (wie Anm. 3), 217–233.
[5] Vgl. VG Köln, Beschluss vom 26. Februar 2019 – 13 L 202/19 –, juris (die öffentliche Bekanntmachung durch das BfV, die AfD sei ein Prüffall, wird gerichtlich untersagt und als Eingriff in die Rechte der Partei und Behinderung ihrer Mitwirkung am demokratischen Prozess gewertet).
Gastbeitrag und Bitte um geistliche Solidarität: „Als Geimpfter protestiere ich gegen den Ausschluss Ungeimpfter von heiligen Messen“
Gastbeitrag von Thomas May

Während der Widerstand in der Bevölkerung gegen die immer rigideren Anti-Corona-Maßnahmen nicht nur in Deutschland wächst, sind ausgerechnet die Kirchen bei uns darauf verfallen, den Regierungsvorgaben ohne Notwendigkeit mit erstaunlichem Eifer nachzukommen, sie zum Teil sogar überzuerfüllen.
Im Fokus stehen dabei die Ungeimpften, regelmäßig als „Impfverweigerer“ abgewertet und als Sündenböcke der Coronakrise stigmatisiert, die vermehrt von der Teilhabe am gesellschaftlichen – und religiösen – Leben ausgeschlossen und bestraft werden sollen.
In dieser schwierigen Lage haben die Bischöfe mit verschiedenen Akzenten beschlossen, den Kirchengemeinden die Entscheidungen im Einzelfall zu überlassen, das heißt, sie selbst über die Zugangsbedingungen zu den Gottesdiensten befinden zu lassen; ihr Leitgedanke: Den „unterschiedlichen Sicherheitsbedürfnissen“ der Gläubigen gerecht zu werden – von Gottesdiensten ohne und mit Anmeldung, mit Sicherheitsabstand und Maskenpflicht, über 3G und 2G bis zu 2G+.
Als ich mich in der Münsteraner Kirchengemeinde St. Nikolaus, der ich formell zugehöre, zu einer heiligen Messe an Heiligabend anmelden wollte, musste ich jedoch feststellen, dass dort seit dem 6. Dezember für alle Gottesdienste die 2G-Regel (es sind vier Christmetten angesetzt) vorgeschrieben ist: Es besteht in dieser Gemeinde für Ungeimpfte also keine Möglichkeit mehr, an einer Eucharistiefeier teilzunehmen.
Obwohl ich selbst zweimal geimpft bin und demnächst geboostert werde, ist es für mich eine Selbstverständlichkeit, dass ich aus Solidarität mit meinen ungeimpften Geschwistern im Glauben an keiner 2G- oder sie anderweitig ausschließenden Messe teilnehmen werde.
Ich protestiere gegen die diktatorische Regelung in St. Nikolaus, die in ihrer Kompromisslosigkeit und Hartherzigkeit – wie ein Blick in umliegende Kirchen-gemeinden Münsters zeigt (in St. Aegidii zum Beispiel gibt es sogar weder Test- noch Maskenpflicht) – singulär ist und auch der auf Differenzierung bedachten Zielsetzung von Bischof Dr. Genn nicht entspricht.
Es ist mir unbegreiflich, wie in der Heiligen Nacht „anständige“ Geimpfte in pharisäisch regulierter Anmaßung die Feier der Geburt Jesu Christi, des Heilands aller Menschen, für sich vereinnahmen und ihre ungeimpften Mitchristen draußen vor der Tür stehen lassen können bzw. es billigend in Kauf nehmen.
Das wiegt umso schwerer, als mit faschistisch anmutender Ausgrenzungspastoral einem furchtbaren Ungeist Vorschub geleistet wird, wenn das Diktat „In unseren Gottesdiensten sind Ungeimpfte unerwünscht“ im Raum steht, wobei „unerwünscht“ in diesem Fall noch eine Untertreibung darstellt.
Die Kirche verrät den Kern des Evangeliums Jesu Christi, wenn sie die an den Rand Gedrängten und Ausgestoßenen, die Diffamierten und Kriminalisierten (die als „die Verlorenen“ gelten mögen) ausschließt. Besonders in der Nacht der Menschwerdung Gottes sind nicht zuletzt die Ungeimpften unsere geringsten Brüder und Schwestern.
Daher bitte ich alle Gläubigen, die guten Willens und um gerechten Ausgleich bemüht sind, sich unabhängig von ihrem Impfstatus dafür einzusetzen, dass auch Ungeimpfte ohne Herabsetzung ihrer Person weiterhin den Gottesdienst besuchen und die Eucharistie empfangen können.
Ich bitte sie, sich meinem Protest gegen die diktatorische 2G-Regelung in der Pfarrgemeinde St. Nikolaus anzuschließen bzw. die Öffnung einer angemessenen Zahl von Gottesdiensten für Nichtgeimpfte in ihrer Gemeinde zu verlangen. (Adresse: https://st-nikolaus-muenster.de/ – unter „Seelsorge und Verwaltung“)
Erstveröffentlichung im „Christlichen Forum“:
Unser Gastautor Thomas May ist Lehrer i. R. Er unterrichtete die Fächer Deutsch und Katholische Religionslehre. Thomas May lebt in Sendenhorst im Münsterland. Er ist ein Neffe des bekannten Prälaten und Kirchenrechtlers Prof. Dr. Georg May aus Mainz.
„Bildungsethik“ dankt für den angebotenen Gastbeitrag und die Erlaubnis zum Wiederabdruck.
Offener Brief zur Corona-Politik
Auch innerhalb der Kirchen wird über eine Impfpflicht im Rahmen der Coronapolitik kontrovers diskutiert. Eine Gruppe engagierter Christen fordert die EKD in dieser Situation zu einer mutiogen Stellungnahme auf, welche der geistig-moralischen Verantwortung der Kirche gerecht wird. Die Initiatoren haben um Veröffentlichung des Offenen Briefes gebeten, den „Bildungsethik“ im Folgenden dokumentiert. Wer Kontakt zu den Initiatoren aufnehmen möchte, kann dies unter folgender E-Mail-Adresse tun: jdochho[at]aol.de.
Erstveröffentlichung des Offenen Briefes im „Christlichen Forum“:
An die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland
Sehr geehrte Frau Ratsvorsitzende, sehr geehrte Frau Präses Dr. h.c. Annette Kurschus,
als eine Gruppe von Christinnen und Christen, die ernsthaft besorgt sind um das künftige Zusammenleben in Deutschland und um unsere verfassungsmäßige Ordnung, bitten wir die Evangelische Kirche in Deutschland, dass sie sich öffentlich im Namen ihrer Botschaft vom freimachenden Glauben an das Heilshandeln Gottes in Jesus Christus gegen eine gesetzlich erzwungene Impfung mit gentechnikbasierten Präparaten erkläre und die Politik davor warne, einen abschüssigen Weg zu betreten. Wir heben ausdrücklich hervor, dass die EKD niemandem davon abraten solle, sich freiwillig impfen zu lassen, wohl aber meinen wir, sie habe in der gegenwärtigen Situation der Politik und den Menschen im Land vor Augen zu führen, dass ein himmel- und höllenweiter Unterschied bestehe zwischen dem Entschluss, sich um des Schutzes anderer sowie um der eigenen Gesundheit willen impfen zu lassen einerseits, und andererseits der politischen Forderung, es solle jeder dies gezwungenermaßen tun. Die Forderung nach einer Impfpflicht ignoriert zum Schaden letztlich aller die christliche Lehre von der Freiheit des Gewissens, sie missachtet, was jeden Menschen in seinem Innersten ausmacht, was seinen Inneren Menschen ausmacht: die prinzipielle Fähigkeit des mit naturhafter Würde und Gottesebenbildlichkeit ausgestatteten Menschen zu einem freien Urteil über Gut und Böse. Sie steht damit zugleich dem freiheitlichen Geist unserer verfassungsmäßigen Grundordnung direkt entgegen; es kann nicht Gutes daraus werden, wenn wir in Deutschland uns anschicken, uns an dem hohen Gut der Freiheit zu vergreifen.
Die Situation, in die hinein die Evangelische Kirche in Deutschland eine Botschaft der Freiheit zu richten hat, ist von ungewöhnlicher Brisanz; es steht neben der Zukunft des Landes die Glaubwürdigkeit jedes Einzelnen und nicht zuletzt auch der Evangelischen Kirche auf dem Spiel. Es genügt hier, die Lage knapp zu skizzieren:
1. Politiker meinen allen Ernstes, dass gentechnikbasierte Impfstoffe gegen COVID 19, die nach wie vor nur bedingt zugelassen sind, über deren Wirkung man nahezu jede Woche Neues erfährt (gewöhnlich dahingehend, dass sie gegen die Krankheit unerwartet wenig ausrichten und ebenso unerwartet durchaus beträchtliche Risiken mit sich führen), die also offenbar wissenschaftlich kaum sicher erkundet sind, sämtlichen Einwohnern unseres Landes – auch gegen ihren Willen und unter Anwendung von weitreichenden Repressalien – verabreicht werden sollen. Geplant ist eine Zwangsmaßnahme, die der Staat allenfalls in äußerster Not und bei präzise gesichertem Wissen über deren Wirksamkeit vornehmen dürfte. Sie wird hier aber propagiert von offenbar unzureichend informierten Verantwortungsträgern.
2. Politiker verstärken mutwillig eine in der deutschen Gesellschaft nicht zum ersten Male spürbare Neigung, Sündenböcke auszumachen, eine bestimmte Gruppe von Menschen, die an »unserem Unglück« schuld sind.
3. Kritik an den gesundheitspolitischen Maßnahmen der Regierenden wird aus der öffentlichen Debatte ausgegrenzt, in Netzwerken deplatformiert, im persönlichen Miteinander diffamiert.
4. Weitblick und Umsicht sind den gesundheitspolitischen Maßnahmen der Regierung kaum zu attestieren; obwohl wir mit COVID 19 nun seit mittlerweile 2 Jahren Erfahrungen haben sammeln können. Warum wurden Betten an den Intensivstationen abgebaut? Warum ist nicht viel gezielter in Schutzmaßnahmen etwa für Altenheime und andere sensible Orte investiert worden? Administratives Versagen paart sich mit einer steigenden Tendenz zum Zwang, zur Kontrolle und zur Kriminalisierung von Opposition; es zeigen sich Merkmale einer Politik, die sich von einer funktionierenden freiheitlich demokratischen Grundordnung verabschiedet.
Von der Evangelischen Kirche ist zu erwarten, dass sie in dieser Lage Anderes sagt, als was den Mächtigen gefällt. Sie wird in Deutschland nicht noch einmal damit leben können, in einer freiheitsgefährdenden Situation eher geschwiegen als mutig Stellung genommen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Dochhorn | Harald Schwaetzer | Henrieke Stahl
Dieser Brief wird unterstützt von:
– Prof. Dr. Rainer Baule
– Prof. Dr. Anja Baumhoff, Hochschule Hannover
– Prof. Dr. Oleg Dik, Evangelische Hochschule Tabor
– Jun.-Prof. Dr. Alexandra Eberhardt
– PD Dr. Benjamin Gleede
– Pfarrer Dr. Hans-Gerd Krabbe
– PD Dr. Axel Bernd Kunze
– Prof. Dr. Salvatore Lavecchia (Udine / Würzburg)
– Dr. Christian Mézes, Abteilung Physik, Mitarbeiter Qualitätssicherung, Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd
– Prof. Dr. jur. Günter Reiner
– Prof. Jochen Schaaf
– Prof. Dr. Christin Werner, Hochschule für Musik Dresden, Professur Musikdidaktik
Buchankündigung: Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates
Axel Bernd Kunze:
Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates.
Mit einem Geleitwort von Bernd Ahrbeck.
LIT Verlag Münster, Reihe: Zeitdiagnosen.
Der Band kann hier vorbestellt werden:
https://www.lit-verlag.de/detail/index/sArticle/87573/sCategory/6624
Schlaglicht: Freiheit und Verantwortung
Die kontroverse Debatte um die Coronapolitik kann als eine Spielart der allgemeinen Debatte um Freiheit und Verantwortung gelesen. Und diese wird vielfach vom Sozialstaat dominiert. Der Sozialstaat ist wichtig, aber nicht alles – zumal wir in der Tradition des Ordodenkens ein sozialer Rechtsstaat und kein rechtlicher Sozialstaat sind.
Ein Gemeinwesen kann nicht funktionieren, wenn alle auf ihre Rechte pochen, keiner aber bereit ist, Verantwortung und Pflichten zu übernehmen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 weist an ihrem Ende darauf hin, aber gerade dieser Artikel wird selten zitiert. Die Frage nach transhumanen Pflichten betrifft nicht allein den Sozialstaat, sondern nicht minder den Rechts- oder Kulturstaat.
Auch ein Rechtsstaat kolabiert letzten Endes, wenn alle nur auf ihre Rechte pochen, aber niemand bereit ist, Pflichten zu übernehmen. Und der Kulturstaat implodiert, wenn – etwa in der Integrationsdebatte – einseitig von Pflichten der Aufnahmegesellschaft gesprochen wird, den zu Integrierenden aber keine Pflichten mehr abverlangt werden dürfen. Die Deutschen müssten sich integrieren, damit die Gesellschaft integrativ wird. Und Integrationskurse sollten abends stattfinden, weil tagsüber schwarzgearbeitet werde – darauf müsse man Rücksicht nehmen. Die Beispiele mögen absurd klingen, aber ich habe beides auf hochrangigen wissenschaftlichen Tagungen gehört – und keiner der anwesenden Wissenschaftler wagte zu widersprechen. Alle stimmten pflichtschuldigst zu. Wenn wir von Verantwortung reden, müssen wir auch von der Verantwortung für die rechtlichen und kulturellen Ressourcen und Grundlagen unseres Zusammenlebens sprechen.
Das Plädoyer für Freiheit klingt hohl, wenn die Verantwortung ausgeblendet (was aber häufig geschieht, etwa in den Debatten um Partizipation oder Kinderrechte). Richtig ist aber auch: Die Gemeinschaft profitiert von der Freiheit. Auf bisher unübertroffene und in keiner Weise überholte Weise – im Gegenteil! – hat dies Humboldt in seiner Ideenschrift „Über die Grenzen der Wirksamkeit des Staates“ ausgedrückt. Wenn wir beherzigen würden, was dort formuliert ist, stünde unser Staats- und Gemeinwesen wesentlich besser dar, davon bin ich überzeugt. Was will ich sagen?
Freiheit sollten wir nicht zu stark von den Lasten für die Gemeinschaft her denken. Vielmehr wird es keine lebenswerte, mit Wohlstand ausgestattete, produktive Gemeinschaft geben ohne Freiheit. Denken wir Freiheit daher von ihrem unverzichtbaren und nicht bezahlbaren Wert für die Gemeinschaft her. Allerdings ist damit eine produktive, erwachsene Freiheit des mündigen Bürgers gemeint. Eine solche Freiheit meint nicht die Freiheit zum Kiffen (der neue Koalitionsvertrag drängt dieses Beispiel auf), sondern die Selbstentfaltung der Produktivität des Einzelnen – und zwar zuvorderst in den Bereichen, die allein durch die freie Selbstentfaltung der Einzelnen gesichert werden und in denen jedes Gemeinschaftshandeln versagen muss. Der Staat kann die Menschen nicht gegen ihren Willen bilden, moralisieren und so fort.
Impfpflicht – ja oder nein? Es geht um unser Staatsverständnis und Menschenbild
Bundestag und Bundesrat haben die erste berufsbezogene Impfpflicht für medizinisches Personal beschlossen. Politisch ist davon auszugehen, dass weitere Impfpflichten folgen werden – zumal der neue Bundeskanzler erklärt hat, für ihn gebe es keine „roten Linien“ (eine Aussage, die verfassungspolitisch selber eine „rote Linie“ überschreitet). Daher verwundert es nicht, dass über die Frage einer Impfpflicht politisch und ethisch kontrovers diskutiert wird. Aus ethischer Sicht bleibt deutlich zwischen zwei Fragen zu unterscheiden: Die Ablehnung einer staatlich durchgesetzten Impfpflicht bedeutet nicht, dass eine freigewählte Impfung abgelehnt wird. Bei der Diskussion um eine Impfpflicht geht es grundlegend um das Staatsverständnis und das dem Staat zugrundeliegende Menschenbild: Inwieweit darf der demokratische Rechts- und Verfassungssstaat in die intime Persönlichkeitssphäre des Bürgers eindringen und die freie Entscheidung des Subjekts außer Kraft setzen? Die Heftigkeit, mit der über diese Frage diskutiert wird, zeigt, welchem Stresstest der demokratische Rechtsstaat gegenwärtig ausgesetzt ist. Eine Gruppe von Wissenschaftlern schreibt:
„Eine Impfpflicht mit COVID-19-Vakzinen ist nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand rechtlich und ethisch nicht begründbar. Das ist die Kernaussage eines Papiers, das von einer Gruppe von Hochschulmedizinern, unterstützt von Wissenschaftlern und Hochschullehrern vieler Fächer, verfasst und unterzeichnet wurde.
Den Unterzeichnern betonen, dass es nicht um die individuelle Entscheidung für oder gegen die COVID-19-Impfung geht. Vielmehr stehe im Mittelpunkt Frage nach der Legitimation des Staates, eine generelle Impfpflicht einzuführen angesichts unzureichender Evidenz in unterschiedlichen Gruppen der Bevölkerung über Nutzen und potentielle Schäden der vorläufig zugelassenen COVID-19-Impfstoffe.
Mit dem Statement wollen die Unterzeichner Politik und Öffentlichkeit sowie alle gesellschaftlichen Kräfte darüber informieren, dass beim derzeitigen Stand der Wissenschaft eine vom Staat verordnete Impfpflicht nicht zu verantworten sei.„
Der Wortlaut der Erklärung findet sich u. a. hier.
Studentengeschichte: Willy Aron – jüdischer Rechtsreferendar, Sozialdemokrat und Waffenstudent
Arbeitskreis der Studentenhistoriker:
Im Rahmen der Tagung „Jüdische Korporierte, jüdische Korporationen“, die gemeinsam vom Arbeitskreis der Studentenhistoriker und der Hochschule für jüdische Studien in Heidelberg durchgeführt wurde, fand am 20. November 2021 ein Vortrag von PD Dr. Axel Bernd Kunze statt […] Darin wird an Wilhelm Aron erinnert, genannt Willy, der sein mutiges politisches und juristisches Eintreten gegen den Nationalsozialismus mit seinem jungen Leben bezahlte. Aufgrund seiner jüdischen Herkunft und sozialdemokratischen Überzeugung wurde Aron, der der BC-Verbindung Wirceburgia Würzburg angehörte, im Mai 1933 auf brutale Weise in Dachau ermordet.
Zum Weiterlesen: http://studentenhistoriker.eu/?p=3041
Mitschnitt des Vortrags zun Nachhören: https://www.youtube.com/watch?v=hGtsFsmxWT4
Christliches Forum: Wo bleibt die Solidarität des Bischofs?
Die Hildesheimer Bistumsakademie zieht vom Harzrand nach Hannover um. Eröffnet wird sie dort mit einer Podiumsdiskussion zum Verhältnis von Kirche und Demokratie. Der Bischof selbst diskutiert auf dem Podium mit – merklich zeitenthoben. Dabei gebe es gerade jetzt eine Menge der Kirche zum demokratischen Miteinander zu sagen. Anmerkungen zum Podium im „Christlichen Forum“:
Aus aktuellem Anlass wiedergelesen: Bildungsgerechtigkeit und Sozialindizes für Schulen
Der neue Berliner Senat plant einen Sozialindex für Schulen: Nicht mehr die Zahl von Kindern mit Migratioinshintergrund und nichtdeutscher Muttersprache, sondern eine Vielzahl von Faktoren soll künftig die Belastung der Schule und deren Förderbedarf berechnen. Der Deutsche Philologenverband kritisiert schon länger, dass ähnliche Modelle in anderen Bundesländern immer wieder gescheitert seien.
Aus aktuellem Anlass sei an einen Beitrag aus dem Vorjahr erinnert, der sich mit diesen Fragen beschäftigt:
Axel Bernd Kunze: Bildungsgerecht. Überlegungen für ein Schulsystem, das dem Einzelnen gerecht wird, in: Bildung aktuell. Wir machen Schule 71 (2020), H. 6 (November), S. 6 – 8.
Onlineausgabe: https://www.phv-nw.de/publikationen/bildung-aktuell/6-2020-oktober