Eine interdisziplinäre Essaysammlung beschäftigt sich kritisch mit der deutschen Coronapolitik, insbesondere mit der Politik aggressiver Impfnötigung, und sucht nach Wegen gesellschaftlicher Aussöhnung angesichts der verursachten Polarisierung:
Die Pandemiepolitik der letzten zweieinhalb Jahre ist nicht spurlos an der Gesellschaft vorbeigegangen. So gehören Lockdown, 2G-/3G-Regeln, Masken- und Impfpflichten mittlerweile ebenso zum allgemeinen Wortschatz wie die zur Abwertung von Maßnahmenkritikern verwendeten Begriffe Covidiot, Coronaleugner, Impfgegner oder Schwurbler. Kritik entzündete sich vor allem an der Frage: Welche Freiheitseingriffe sind zum Schutz vor COVID-19 verhältnismäßig? Der Band greift diese Frage auf und beleuchtet, wie sich der Stellenwert individueller Freiheitsrechte durch die ergriffenen Coronamaßnahmen verändert hat. Die Autorinnen und Autoren analysieren die Auswirkungen der Pandemiepolitik auf Wissenschaft, Demokratie und Gesellschaft. Und sie geben wichtige Denkanstöße zur Aufarbeitung der Pandemiepolitik, die Voraussetzung für eine dringend notwendige Versöhnung ist. Mit Beiträgen von: Rainer Baule, Klaus Buchenau, Jan Dochhorn, Ole Döring, Michael Esfeld, Matthias Fechner, Agnes Imhof, Sandra Kostner, Boris Kotchoubey, Axel Bernd Kunze, Salvatore Lavecchia, Christian Lehmann, Tanya Lieske, Gerd Morgenthaler, Henning Nörenberg, Robert Obermaier und Markus Riedenauer.
Sandra Kostner, Tanya Lieske (Hgg.): Pandemiepolitik. Freiheit unterm Rad? Eine interdisziplinäre Essaysammlung (Klartext. Schriften zu Politik und Gesellschaft; 1).
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Im Vorfeld der vom Deutschen Bundestag Anfang September geplanten Änderungen am Infektionsschutzgesetz hat sich eine Gruppe von rund fünfzig Wissenschaftlern an die Öffentlichkeit gewandt und gegen die geplanten Gesetzesänderungen ausgesprochen:
Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen der Regierungskoalition zum Infektionsschutzgesetz vom 24.8.2022 (ausgehend von den „Formulierungshilfen für Änderungsanträge der Fraktionen der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP“)
Als Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus verschiedenen Fachgebieten der Natur-, Gesellschafts- und Geisteswissenschaften beobachten wir mit tiefer Sorge, dass die politischen Entscheidungsträger in Bund und Ländern im Umgang mit der Corona-Infektion erneut eine Stigmatisierung von Ungeimpften und sogar von Personen ohne aktuelle Auffrischungsimpfung in Kauf nehmen statt auf effektiven Infektionsschutz und eine nachhaltige Sicherung der intensivmedizinischen Versorgung sowie der kritischen Infrastruktur zu setzen. Eine diskriminierende Behandlung nicht aktuell Geimpfter etwa bei der Maskenpflicht (nach § 28b II IfSG i.d.F. der „Formulierungshilfe“ der Bundesregierung v. 24.8.2022) erachten wir für unvereinbar mit den zentralen Grundwerten unseres demokratischen Rechtsstaates und zudem für ungeeignet, ja sogar kontraproduktiv beim Infektionsschutz. Ferner erachten wir zahlreiche der Maßnahmen, die aufgrund des Gesetzesvorschlags Bundesländer für Zwecke des Infektionsschutzes ergreifen können, für unverhältnismäßig und zugleich ineffizient. Folgende Punkte heben wir gesondert hervor:
1. Die bisher zum Einsatz gekommenen gentechnikbasierten Impfungen bleiben immer noch den Beweis schuldig, dass sie die Übertragung des Virus verhindern [1]. Selbst dass sie vor schweren Verläufen schützen oder auch die Zahl der Todesfälle begrenzen könnten, wurde eher versprochen bzw. behauptet, als dass es dafür gesicherte Evidenz gäbe; sogar auf das Gegenteil deuten einige Entwicklungen im Pandemiegeschehen nach den Impfkampagnen hin. Die Evidenz für Nebenwirkungen, auch gravierende bis hin zu Todesfällen, hat in den letzten Monaten besorgniserregend zugenommen [2].All dieses deutet an, dass eher eine Überprüfung oder gar Beendigung als eine Intensivierung der im Übrigen finanziell hoch aufwändigen Impfkampagnen nötig erscheint, und stellt – neben den entscheidenden menschenrechtlichen Tatbeständen – einen weiteren Grund dafür dar, dass auf keinen Fall irgendjemand direkt oder indirekt zu einer Impfung gegen Covid 19 genötigt werden darf.
2. Da jegliche Impfnötigung im Zusammenhang mit Covid 19 als gänzlich illegitim zu gelten hat, dürfen auch privatrechtlich nirgendwo Impfnachweise eingefordert werden, weder von Arbeitgebern noch von Dienstleistern, etwa in der Gastronomie. Es würde damit eine Atmosphäre der öffentlichen Zurschaustellung aller nicht frisch Geimpften sowie der Diskriminierung und Kontrolle geschaffen, die das Zusammenleben in Deutschland tiefgreifend vergiften würde und mit einem menschenwürdigen Miteinander nichts mehr zu tun hätte.
3. Wo Grundrechtseinschränkungen um des Infektionsschutzes willen als notwendig gelten können (etwa Testpflicht in Pflegeeinrichtungen), dürfen diese aus drei Gründen auf keinen Fall ausschließlich Ungeimpfte oder Geimpfte ohne Auffrischung betreffen:
a) Angesichts der zweifelhaften Wirksamkeit von Impfungen läge eine eklatante Diskriminierung vor.
b) Leben und Gesundheit der „vulnerablen Personengruppen“ würden auf fahrlässige Weise gefährdet, wenn Geimpfte, da von Schutzmaßnahmen nicht betroffen, weitgehend ungehindert eine Corona-Infektion verbreiten könnten [3].
c) Verdiente Fachkräfte würden abgeschreckt, der Arbeitskräftemangel in den betroffenen Bereichen weiter verstärkt.
4. Grundrechtsbeschränkende Maßnahmen zum Zwecke des Infektionsschutzes müssen in einer öffentlichen, vorurteilsarmen und unvermachteten Debatte regelmäßig auf ihre Effizienz und Verhältnismäßigkeit hin überprüft und im Zweifelsfall ausgesetzt werden. Der Bericht des Sachverständigenausschusses nach § 5 IX IfSG vom Juni 2022 hat konstatiert, dass „eine ausreichende und stringente begleitende Datenerhebung, die notwendig gewesen wäre, um die Evaluierung einzelner Maßnahmen oder Maßnahmenpakete zu ermöglichen“ nicht verfügbar gewesen sei. Es sind aber die Erfahrungen anderer Länder einzubeziehen. In sehr vielen Ländern fehlt inzwischen etwa eine Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr, ohne dass diese schlechter dastünden als Deutschland im Pandemiegeschehen [4]. Äußerst fragwürdig erscheint eine bedingungslose Maskenpflicht im Fernverkehr [5], von der in umliegenden Ländern völlig abgesehen wird, auch in Flugzeugen. Als ebenso fragwürdig hat die Option einer Maskenpflicht an Schulen zu gelten [6]; wir können uns eine weitere Behinderung des Lernerfolgs unserer Kinder und Jugendlichen nicht mehr leisten.
5. Die immer deutlicher zutage tretenden Nebenwirkungen der Covid 19-Impfungen müssen endlich systematisch erfasst und öffentlich diskutiert werden; allen Betroffenen muss geholfen werden. Haftungsausschlüsse für Impfstoffproduzenten darf es nicht mehr geben.
6. Eine Debatte zur Coronapolitik muss möglich sein, ohne dass es nochmals zu öffentlicher Diffamierung von Ungeimpften / Unaufgefrischten kommt. Zahlreiche Ungeimpfte haben ausweislich belastbarer Studien zur Eingrenzung des Pandemiegeschehens durch verstärkten Selbstschutz mehr beigetragen als Geimpfte, die ihrer Impfung guten Glaubens mehr an Schutzwirkung zugetraut haben, als ihr tatsächlich eignete [7]. Politische Äußerungen, die eine Kriminalisierung von Ungeimpften implizieren oder gar einfordern (für die letzten zwei Jahre hinreichend dokumentiert etwa bei #Wirhabenmitgemacht), sollten in Zukunft als Manifestationen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gewertet werden.
7. Es verwundert nach mittlerweile drei Jahren Pandemiegeschehen, dass die Politik für ihre Maßnahmen immer noch auf eine angeblich an ihre Belastungsgrenzen stoßende Intensivmedizin referiert. Was ist geleistet worden, um diesen Bereich krisenfester zu gestalten? Eine erste Maßnahme zur Verbesserung der Situation, die dringend ansteht, ist eine sofortige und ausnahmsfreie Rücknahme der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Ein geimpfter Pfleger, der infiziert und nicht getestet ist, wird Corona eher übertragen als ein ungeimpfter Pfleger, der sich einem Test unterzogen hat.
Wir bitten daher die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, bei der anstehenden Abstimmung über die Änderung des IfSG gegen die Vorschläge der Bundesregierung entsprechend den „Formulierungshilfen“ vom 24.8.2022 zu stimmen und sich stattdessen einzusetzen
– für die sofortige Beendigung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
– für einen Infektionsschutz auf freiwilliger Basis. Jeder kann sich so oft impfen lassen, wie er mag, und jeder ist frei, eine Atemmaske zu tragen, wann und wo er möchte.
[3] Die Viruslast ist nicht gänzlich eliminiert, sondern nur zeitweise reduziert, s. die Studien in Fn. 1.
[4] Vgl. z.B. https://www.corona-in-zahlen.de/weltweit/ (aktualisiert am 2.9.2022). Danach gibt es in Deutschland derzeit in der 7 Tage-Inzidenz 234,4 Neuinfektionen, während das Vereinigte Königreich und Frankreich, in denen keine Maskenpflicht mehr gilt, eine Inzidenz von 90,7 bzw. von 176,9 aufweisen. Das für seine zurückhaltende Corona-Politik bekannte Schweden kommt auf eine Inzidenz von 45,2. Nach Berechnungen der. technischen Beratungsgruppe der WHO-COVID-19-Mortalitätsbewertungsgruppe betrug übrigens die Übersterblichkeit in den beiden Pandemiejahren 2020 und 2021 in Deutschland im Mittel 73,013 mit einem 95%-Kredibilitätsintervall von 59,565-84,583 pro 100.000 Einwohner, in Schweden 66,333 (57,567-74,938) (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/134232/Uebersterblichkeit-WHO-Autoren-korrigieren-Daten-fuer-Deutschland-und-Schweden, Abruf v. 3.9.2022, m.w. Nachw.).
[6] Vgl. Coma et al. Unravelling the role of the mandatory use of face covering masks for the control of SARS-CoV-2 in schools: a quasi-experimental study nested in a population-based cohort in Catalonia (Spain), Arch Dis Child 2022;0:1–6, https://doi.org/10.1136/archdischild-2022-324172.
[7] Vgl. Ioannidis, Benefit of COVID-19 vaccination accounting for potential risk compensation, npj Vaccines vol. 6, 99 (2021), npj Vaccines (2021) 6:99 ; https://doi.org/10.1038/s41541-021-00362-z; Chaguza et al., Rapid emergence of SARS-CoV-2 Omicron variant is associated with an infection advantage over Delta in vaccinated persons, Med 3, 325–334, May 13, 2022, https://doi.org/10.1016/j.medj.2022.03.010.
Die Neue Zürcher Zeitung berichtet über die Stellungnahme:
In der ersten Septemberwoche soll der Deutsche Bundestag Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschließen. Im Vorfeld der Abstimmung hat eine Wissenschaftlergruppe Bedenken gegenüber einer erweiterten Maskenpflicht im öffentlichen Raum geäußert. Eine solche sei nicht hinreichend wissenschaftlich begründet. Der Text wurde von einer AG der Autorengruppe der „7 Argumente“ erarbeitet und von der Berliner Zeitung veröffentlicht:
Die christliche Burschenschaft wurde vor hundertsechzig Jahren in Leipzig gegründet undist seit dreißig Jahren in Bamberg ansässig
Bamberg (im September 2022) – Die Leipziger Burschenschaft Alemannia zu Bamberg kann auf ein Doppeljubiläum zurückblicken: Die christliche Burschenschaft wurde 1861 in Leipzig gegründet. Seit 1991 hat sie ihren Sitz in Bamberg. Corona hat im vergangenen Jahr größere Feierlichkeiten verhindert. Doch im September soll das Jubiläumsstiftungsfest nachgeholt werden.
Neustart in Bamberg
Dass vor dreißig Jahren eine Wiedergründung in Bamberg gelang, war nicht zuletzt dem unermüdlichen Einsatz von Günter W. Zwanzig zu verdanken. Der Sozialdemokrat, der im April 2021 verstorben ist, war Oberbürgermeister im mittelfränkischen Weißenburg gewesen. Schon sein Vater war überzeugter Alemanne. Da es vor Ort noch keine Burschenschaft gab, waren die Bedingungen für einen Neustart in Bamberg erfolgversprechender. „Und diese Entscheidung hat sich als richtig erwiesen“, ist Alexander Meier, der den Verband Alter Herren der Alemannia führt, überzeugt. Und er fügt hinzu: „Seit drei Jahrzehnten ist unsere Verbindung an der Bamberger Universität verankert und im Stadtleben präsent, etwa bei der jährlichen Fronleichnamsprozession. Wir vereinen Studenten aller Fakultäten und Bamberger Unistandorte.“
Bewegte Geschichte
Die Bamberger Alemannia, deren Verbindungshaus gegenüber der Ottokirche in der Siechenstraße steht, ist eine nichtschlagende Burschenschaft, die aus christlicher Überzeugung die Mensur, das studentische Fechten, ablehnt. Ihre Mitglieder sind an den schwarz-rot-goldenen Bändern und ihren karmesinroten Mützen zu erkennen. Die Alemannia versteht sich als burschenschaftlich-akademische Bildungs- und Erziehungsgemeinschaft, die sich dem Prinzip gelebter Wissenschaftlichkeit verpflichtet weiß. Ein Element akademischer Charakterbildung sind die wissenschaftlichen Abende, zu denen die Verbindung regelmäßig Gastredner zu interdisziplinären Vorträgen auf ihr Haus einlädt.
Die Alemannia kann auf eine bewegte Geschichte zurückblicken. Mehrfach wurde sie vertagt, wie es in der Verbindungssprache heißt. Bereits 1868 fehlte erstmals studentischer Nachwuchs, sodass der Verbindungsbetrieb eingestellt wurde. Doch mehrfach wurde die Alemannia wiederbegründet: zum ersten Mal 1898 in Leipzig, später nach dem Verbot durch die Nationalsozialisten und dem erzwungenen Umzug in den Westen 1956 in Erlangen. Die gesellschaftlichen Veränderungen im Zuge der Studentenbewegung führten 1976 erneut zu einem Mangel an Mitgliedern. Doch erwies sich der Wille, den akademischen Lebensbund aufrecht zu erhalten, am Ende als stärker, wie die Wiedergründung in Bamberg gezeigt hat.
Feier des Doppeljubiläums im September
Üblicherweise bildet die Große Prozession am Donnerstag den Auftakt für das jährliche Stiftungsfest. „Doch dieses Mal müssen wir in den Spätsommer ausweichen“, erläutert Alexander Meier, „da nach der Coronazeit viele befreundete Verbindungen ihre Stiftungsfeste im Sommersemester nachfeiern.“
Im September ist es dann soweit: Das Doppeljubiläum wird im Spiegelsaal der Harmonie am Bamberger Schillerplatz nachgefeiert. Höhepunkt wird der Festkommers sein. Für die Festrede konnte der im nordenglischen Durham lehrende Neutestamentler Jan Dochhorn gewonnen werden. Hinter dem humoresken Titel seiner Rede „Von Faktenfüxen und Schnaps in der Marmelade“ verbirgt sich eine ernste Frage: Was sollte akademische Bildung sein und wozu brauchen wir sie auch heute noch? „Als Burschenschaft müssen wir uns diesen Fragen stellen. Denn eine umfassende akademische Persönlichkeitsbildung gehört neben der lebenslangen Freundschaft von Anfang an zu den zentralen burschenschaftlichen Idealen“, meint Meier.
Das Thema, so der Altherrenvorsitzende der Alemannia, sei brisant in Zeiten, da hierzulande zunehmend über ein verschultes Studium, eine enger werdende universitäre Debattenkultur und vermehrte Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit diskutiert wird. Und Meier erklärt: „Gerade in einer immer stärker polarisierten Gesellschaft mit einer polemischen Diskurskultur, die abweichende persönliche Standpunkte schnell abwertet und ausgrenzt, hilft das Engagement in einer Burschenschaft jungen Akademikern, eine eigenständige Position zu finden, argumentativ zu vertreten und gegen Widerstände zu behaupten.“ Weiter erklärt er: „Und diese Ideale einer freiheitlichen, streitbaren Diskurskultur wollen wir auch heute an junge Studenten weitergeben, damit diese im akademischen Beruf erfolgreich sein und für unser Land Verantwortung übernehmen können.“
Am Sonntag wird das Stiftungsfest beim Frühschoppen des Altenburgvereins ausklingen, dem die Alemannia angehört.
Wer sich über die Bamberger Alemannia informieren möchte, kann dies auf www.alemannia-bamberg.de tun. Interessierte, welche die Verbindung kennenlernen möchten, können nach vorheriger Anmeldung am Stiftungsfest teilnehmen.
Gabriele Peters hat die bisher vorliegenden Beiträger der Autorengruppe „7 Argumente“, welche sich kritisch mit der deutschen Coronapolitik aufbereitet und auf ihrer Internetseite zitierfähig veröffentlicht:
DIE SPALTUNG ÜBERWINDEN: Sieben wissenschaftliche Argumente gegen eine gesetztliche Impfpflicht und für einen offenen Diskurs (Offener Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundestages vom 6. Januar 2022)
Die Autorengruppe der „7 Argumente“ versammelt Wissenschaftler unterschiedlicher Disziplinen, die sich für die freie Impfentscheidung und das Recht auf körperliche Unversehrtheit engagieren. Weitere Informationen unter www.7argumente.de
„Ohne Abi und Studium geht nichts, meinen viele Eltern. Kein Wunder, dass uns die Handwerker fehlen, sagt der Bildungsaktivist Michael Felten. Er fordert mehr Anerkennung für Ausbildungsberufe und strengere Zugangsbeschränkungen für Gymnasien.“ (Politisches Feuilleton im Deutschlandfunk, 30.08.2022)
Eine Onlinepetition an den Deutschen Bundestag setzt sich dafür ein, das Programm der „Sprach-KiTas“ fortzuführen, damit die frühe Sprachförderung in der Elementarbildung nicht gefährdet wird:
Axel Bernd Kunze rezensiert im Internetportal Socialnet ein neues Kompendium zur Beratungswissenschaft, das auch für pädagogische und lehrende Berufe interessant ist:
Tanja Hoff, Renate Zwicker-Pelzer (Hrsg.): Beratung und Beratungswissenschaft, Baden-Baden: Nomos 2022, 2., aktualisierte und erweiterte Auflage, 239 Seiten. ISBN 978-3-8487-7846-1. 25,00 EUR.
Axel Bernd Kunze rezensiert auf dem Internetportal SOCIALNET.de die Festschrift: Kathrin Wilfert, Tatjana Eckerlein (Hrsg.): Inklusion und Qualifikation,
Stuttgart: Kohlhammer 2021, 203 Seiten. ISBN 978-3-17-039524-4. D: 39,00 EUR, A: 40,10 EUR; erschienen in der Reihe: Inklusion in Schule und Gesellschaft, Bd. 14.