Gesegnete Pfingsten

Ingeborg-Psalter (um 1220)

Pfingstgedanken aus WortGottesFeiern an allen Sonn- und Feiertagen (21. Jg., 3/2024):

„Als der Tag des Pfingstfestes gekommen war, waren alle zusammen am selben Ort.“ So haben wir es in der ersten Lesung gehört. Für Lukas, den Verfasser der Apostelgeschichte, liegen zwischen Ostern und Pfingsten fünfzig Tage. Die Liturgie folgt diesem Zeitrhythmus. Für das Johannesevangelium fallen die Erscheinung des Auferstandenen an Ostern und der Empfang des Heiligen Geistes an einem Tag zusammen. So unterschiedlich die Darstellung auch ausfällt, für Lukas wie Johannes gilt: Die Geistsendung gehört zum Ostergeschehen. Ostern und Pfingsten lassen sich nicht trennen.

Lebendige Gegenwart

Was Jesus Christus uns durch seine Auferstehung erwirkt hat, ist kein abgeschlossenes Ereignis, das wir nur aus der Ferne betrachten könnten. Was an Ostern geschehen ist, setzt sich fort, durch das Wirken des Heiligen Geistes, in der Kirche. Wir sind keine unbeteiligten Zuschauer. Wir haben daran lebendigen Anteil, weil Gottes Geist, den Jesus den Seinen verheißen hat, in uns lebt und wirkt. Wir alle wurden, wie es Paulus in der zweiten Lesung ausgedrückt hat, mit dem einen Geist getränkt. In der Taufe ist uns der Heilige Geist geschenkt, er lebt und wirkt in den Getauften, in einem jeden von uns.

Wir können es auch anders sagen: Die frühen Christen haben uns zeitlich nichts vor­aus, auch wenn sie Augen- und Ohrenzeugen der österlichen Ereignisse waren. Der Heilige Geist, den wir empfangen haben, setzt das Werk des Auferstandenen in den Getauften fort, bis ans Ende der Zeiten. Und dies ebenso lebendig und aktuell wie in den Anfängen der jungen Kirche. Was wir in den fünfzig Tagen der Osterzeit feiern, ist lebendige Gegenwart – in uns, durch die Sendung und das Wirken des Heiligen Geistes.

Wirkliche Neuschöpfung

Bei Johannes empfangen die Jünger den Heiligen Geist, indem der Auferstandene sie anhaucht. So wie der erste Adam, der alte Mensch, erschaffen wurde, weil Gott ihm seinen Lebensatem eingehaucht hat, so wird der erlöste Adam, der österliche Mensch, neugeschaffen durch den Hauch des Geistes. Was an Ostern geschieht, ist nicht eine Fortsetzung des Bisherigen. Der Auferstandene kehrt nicht einfach in sein früheres Leben zurück, auch wenn ihn die Jünger an den Malen seiner Hände und seiner Seite erkennen können. Was an Ostern geschieht, ist eine wirkliche Neuschöpfung.

Was wir im Licht von Ostern glauben und erhoffen dürfen, ist nicht eine Erneuerung unseres irdischen Lebens. Im Heiligen Geist sind wir hineingenommen in die Gemeinschaft Jesu mit seinem Vater. Unsere gesamte Existenz wird verwandelt werden, sodass wir Anteil erhalten am Leben Gottes.

Erneuernde Kraft

Für diese Neuschöpfung Gottes, die an Ostern geschieht, steht die Macht der Sündenvergebung. Das Wirken des Geistes schafft eine neue Welt, einen Neubeginn durch Vergebung der Sünden. In Taufe und Firmung wird unser alter Mensch vernichtet. Wir werden erneuert, gleichsam neugeboren. Wir werden gestärkt durch den Beistand, den Jesus uns verheißen hat, damit wir als neue Menschen leben.

Diese verändernde und erneuernde Kraft der Sündenvergebung vertraut der Auferstandene seiner Kirche an. Wir sind nicht auf uns allein gestellt. Es ist die Gemeinschaft der Glaubenden, in der wir Gottes Beistand erfahren, in den Sakramenten, im gemeinsamen Hören auf das Wort Gottes, in der Gemeinschaft des Gebetes und der gegenseitigen Solidarität.

In der Kirche dürfen wir erfahren, was Ostern bedeutet – immer wieder neu und lebendig. Weil in der Kirche Gottes Geist wirkt. Auch wenn unsere Welt alles andere als heil ist und der endgültigen Vollendung noch entgegengeht, dürfen wir schon im Hier und Jetzt erfahren, was an Ostern begonnen hat. Und das ist die Hoffnungsbotschaft, welche die Kirche bezeugen soll. Dieser pfingstliche Auftrag gilt auch für uns und unsere Gemeinde.

Auch unsere Gemeinde ist reich an vielfältigen Begabungen, an vielfältigen Gaben des Geistes. Jeder soll einsetzen, was ihm möglich ist, damit wir gemeinsam Gottes Wirken in dieser Welt bezeugen: Umkehr, Vergebung und Neuwerden sind möglich. Weil Gott diesen Neuanfang schon gesetzt hat, weil diese Neuschöpfung schon begonnen hat: an Ostern und Pfingsten, in der Auferstehung seines Sohnes und der Sendung seines Geistes.

In dieser Gewissheit wünsche ich allen frohe und gesegnete Pfingsten.

Ich hoffe weiterhin auf Ihr Interesse an „Bildungsethik“ und freue mich auf die weitere bildungsethische Debatte mit Ihnen, Ihr Axel Bernd Kunze

Zwischenruf: Wehrpflicht oder Gesellschaftsjahr?

Soll Deutschland zur Wehrpflicht zurückkehren? Über diese Frage wird angesichts wachsender sicherheitspolitischer Risiken vermehrt diskutiert. Ausgesetzt wurde die Wehrpflicht unter einer unionsgeführten Bundesregierung. Auf dem aktuellen Berliner Parteitag der CDU hat sich der Wind mittlerweile gedreht. „CDU spricht sich für Rückkehr zur Wehrplicht aus“, titelte etwa die WELT am 8. Mai dieses Jahres. Doch so einfach ist es nicht. Damit das Thema auf dem Parteitag eine Mehrheit fand, musste ein Kompromiss geschlossen werden: die bisherige Wehrpflicht soll in ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr überführt werden. Ein üblicher politischer Kompromiss? Ist beides doch am Ende mehr oder weniger dasselbe … Halt, so einfach geht es nicht. Eine Dienstpflicht bleibt ein Eingriff in zentrale Grundrechte des Einzelnen. Und solche Eingriffe des Staates sind in hohem Maße begründungspflichtig. Im freiheitlichen Gemeinwesen dürfen zentrale Grundfreiheiten allein um der Freiheit willen eingechränkt werden, wenn so das Gesamtsystem an Freiheiten gestärkt wird. Bei der Wehrplicht lässt sich dies gut belegen: Denn eine Grundrechtsordnung muss robust verteidigt werden. Bei Verlust der staatlichen Souveränität droht ein Verlust der gesamten Grundrechtsordnung. Bei einem Gesellschaftsjahr fällt diese Begründung schon sehr viel schwerer. Die Eingriffe wären nur dann verhältnismäßig, wenn tatsächlich am Ende ein Freiheitsgewinn damit verbunden wäre, wenn dadurch zentrale Gefahren für die Grundrechtsordnung abgewehrt werden können. Gesellschaftspolitische Wünschbarkeiten, noch dazu durch parteipolitische Kompromisse motiviert, reichen für gravierende Grundrechtseingriffe als Begründung nicht aus. Die Debatte wird weitergehen. Und es lohnt sich genau hinschauen, was die Begründungen für eine allgemeine Dienstpflicht anbelangt. Diese muss die Freiheitsordnung des Staates sichern helfen, nicht beliebige tagespolitische Ziele einer Gesellschaftsreform stützen. Dafür ist die Freiheit zu kostbar.

Zwischenruf: Ist die Kirchensteuer überholt?

GEZ-Gebühren muss ich zahlen, wenn ich einen Haushalt betreibe. Ein Ausstieg aus dem Beitragssystem ist nicht mehr möglich. Die Kirchensteuer ist ein Mitgliedsbeitrag. Der Einzug über die Finanzämter, der immer wieder die Gemüter beherrscht, ist nur eine Marginalie, die von den Kirchen sehr gut bezahlt wird. Das kooperative Staat-Kirchen-Verhältnis, das diesem Modell zugrundeliegt, hat Licht und Schatteen, aber es entspricht unserer kulturellen Tradition. Und für mich überwiegen staatlicherseits die Vorteile. Denn stabile Kirchen sind ein wichtiger kulturethischer Pfeiler unseres Gemeinwesens. Ärgernisse an der aktuellen Kirchenpolitik, die es durchaus gibt und zu allen Zeiten gab, können und dürfen zu Recht diskutiert werden. Die menschliche Seite der Kirche ist keinesfalls sakrosankt. Wo aber die Kirche ausfällt, weil sie nicht mehr auskömmlich finanziert ist, muss der Staat die Lücke füllen. Ein Freiheitsgweinn ist mit einem Gemeinwohlmonopol des Staates, das wir zum Glück (noch) nicht haben, nicht verbunden.

Rezension: Unterwegs zum Geheimnis

Axel Bernd Kunze, Bildungs- und Sozialethiker an der Universität Bonn, rezensiert in der aktuellen, deutlich verspätet erschienenen Ausgabe 2/2023 (S. 154 f.) von „engagement. Zeitschrift für Erziehung und Schule“ das neue Handbuch der Liturgiepädagogik:

Michael Langer, Andreas Redtenbacher, Clauß Peter Sajak (Hgg.): Unterwegs zum Geheimnis. Handbuch der Liturgiepädagogik, Freiburg i. Brsg.: Herder 2022, 347 Seiten.

„Die Artikel sind kurz und prägnant gehalten. Das lädt dazu ein, den Band immer wieder zur Hand zu nehmen und sich immer wieder neu in das Thema einzulesen. Vielleicht könnte es auch sinnvoll sein, einzelne Themen als Impuls am Beginn einer religionspädagogischen Fachkonferenz anzusprechen.“

Neuerscheinung: Multiprofessionalität und multiprofessionelle Kooperation in Schule

Unter diesem Titel ist mit deutlicher Verspätung Heft 2/2023 der schulpädagogischen Fachzeitschrift „engagement“ erschienen.

Im Rezensionsteil werden besprochen:
a) Elmar Philipp: Multiprofessionelle Teams. Auf den Punkt gebracht, Frankfurt a. M. 2019 (Rezensent: Matthias Ball);

b) Michael Langer, Andreas Redtenbacher, Clauß Peter Sajak (Hgg.): Unterwegs zum Geheimnis. Handbuch der Liturgiepädagogik, Freiburg i. Brsg. 2022 (Rezensent: Axel Bernd Kunze);

c) Martin Göth, Paul Weininger, Rolf Krenzer: Schöpfung unterm Regenbogen. Lieder, Geschichten, Impulse und Ideen sowie Tänze und Gottesdienstmodelle zur Bewahrung des „gemeinsamen Hauses“ Erde für Kita, Grundschule und Gemeinde, Landshut 2022 (Rezensentin: Ruth Herb).

Neuerscheinung: Notwendige moralische Gemeinschaft

Die Erklärung der deutschen Bischöfe „Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar“ ist wegen ihrer expliziten Festlegung, die AfD sei „nicht wählbar“, breit rezipiert worden. Die Bischöfe schreiben auch, es sei unchristlich und völkisch, das „Volk“ als „Ethnos“ zu denken. Doch ist das so? Widerspricht es der katholischen Lehre, sich unter „Volk“ eine Gemeinschaft ethnisch oder kulturell Ähnlicher vorzustellen? Ja, schreibt Peter Schallenberg. Nein, schreibt Axel Bernd Kunze.

Lesen Sie das Pro und Kontra in der Onlineausgabe der „Tagespost“:

https://www.die-tagespost.de/leben/aus-aller-welt/das-volk-als-ethnos-ist-das-unchristlich-art-251063

Rundfunkbeitrag: Glaube und Bildung

Aus dem LEHRERZIMMER im Kontrafunk:

https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/lebenswelten/lehrerzimmer/lehrerzimmer-gute-lehrer-bildungsnachrichten-bildung-und-glaube#id-article

„Unterrichten gleicht heute einer Sisyphusarbeit, meint der Lehrer und Lehrerausbilder an der Universität Augsburg Thomas Gottfried. Im Gespräch mit Camilla Hildebrandt erklärt er, wie den aktuellen Herausforderungen dennoch erfolgreich begegnet werden kann. Christina Rüdiger hat das Neueste aus Schule und Bildung zusammengestellt. Welche Rolle der christliche Glaube in der bundesdeutschen Bildungslandschaft spielt und welche Bedeutung er in der Bildung eines säkularen Staats einnimmt, bespricht Klaus Rüdiger mit dem Sozial- und Bildungsethiker Axel Bernd Kunze.“

Christi Himmelfahrt

Rembrandt (1636): Himmelfahrt Christi

„Auf der Liste der Feste, von denen man meint, sie sollten abgeschafft werden, steht Himmelfahrt ganz oben“, hat der Neutestamentler Klaus Berger einmal beklagt. Drei Gründe macht er dafür aus.

Himmelfahrt – ein überflüssiges Fest?

Zum einen recht naive Vorstellungen des Geschehens – ähnlich jenem Brauch der Barockzeit, als die Himmelfahrt Jesu mittels Seilwinde durch das Hinaufziehen einer Christusfigur zur Kirchendecke inszeniert wurde, bis die Gemeinde schließlich nur noch die Füße der Holz- oder Gipsfigur sah. Eine solche Vorstellung sei modernen Menschen zu Recht nicht mehr vermittelbar.

Dann die Widersprüche, die im Neuen Testament selbst deutlich werden – wir haben es heute gehört: Lukas stellt das Ereignis zweimal ganz verschieden dar: am Ende seines Evangeliums und zu Beginn seiner Apostelgeschichte. Mal findet die Himmelfahrt am Ende des Ostertages statt, dann erst vierzig Tage später. Wenn schon ein und derselbe Autor das Geschen so grundsätzlich verschieden beschreibt, müsse es doch wohl eher um eine fiktive Geschichte gehen.

Schließlich bleibt die Frage, was die Himmelfahrt nach Ostern überhaupt noch Neues bringen soll. Ist Jesus nicht schon mit seiner Auferstehung wieder im Himmel? Wo soll er denn sonst die vierzig Tage verbracht haben? Ohne Himmelfahrt würde dem Osterglauben doch schließlich nichts fehlen – außer ein Feiertag im schönen Mai, den man gut für einen Vatertagsausflug nutzen kann.

Auf das Ende kommt es an

Richtig ist: Ostern und Himmelfahrt gehören eng zusammen. Das zeigen auch die beiden Darstellungen bei Lukas. Bei genauerem Hinsehen wird deutlich, dass beide gar nicht so grundverschieden sind, wie es zunächst anmutet. In beiden Fällen – am Ende seines Evangeliums und am Beginn seiner Apostelgeschichte – beschreibt Lukas die Himmelfahrt Jesu als Abschluss einer Ostererscheinung. Der auferstandene Herr erscheint den versammelten Jüngern. Das eine Mal hören sie, wie Jesus sich zweien von ihnen auf dem Weg nach Emmaus beim Brotbrechen offenbart hat, das andere Mal sind die Jünger zum gemeinsamen Mal versammelt. Beide Erzählungen beschreiben das Himmelfahrtsgeschehen aber mit eigener Akzentsetzung.

Jesus erweist sich in den Ostererscheinungen als der Gekreuzigte und Auferstandene, der lebt. Entscheidend ist dabei nicht so sehr, wo er herkommt. Jesus kommt nicht aus einem irdischen Versteck, sondern erscheint „vom Himmel her“; er ist nicht mehr an die Begrenzungen von Raum und Zeit gebunden. Viel entscheidender als der Anfang aber ist bei der Darstellung des Lukas, wie Jesus von den Jüngern Abschied nimmt. Darin ähnelt Lukas den jüdischen Autoren seiner Zeit.

Jesus wird von den Seinen erkannt – und verschwindet. Die Jünger wissen, dass er lebt – und sie erkennen, wer Jesus in letzter Wirklichkeit für sie ist. In beiden Darstellungen stellt Lukas jeweils einen anderen Aspekt in den Vordergrund:

Am Ostertag erweist sich der Auferstandene als priesterlicher Messias, der seine Jünger zum Abschluss segnet. Der Segen, ein Zeichen priesterlicher Hoheit, ist das Vermächtnis des Herrn an seine Gemeinde: nicht als Segen eines Toten, sondern eines Lebendigen. Im Segen des Auferstandenen erfüllt sich die Verheißung an Abraham, in dem alle Völker der Erde gesegnet sein sollen. In seinem Segen bleibt Christus in der Welt lebendig. Im Griechischen sind „segnen“ und „lobpreisen“ dasselbe Wort: Der Segen von Gott, den Jesus hinterlässt, findet seine Antwort im Lobpreis der Jünger.

Vierzig Tage später erweist sich Jesus im Geschehen der Himmelfahrt als jener prophetische Messias, in dem sich die Verheißungen Israels erfüllen. Die Wolke, die ihn aufnimmt, ist Zeichen der Hoheit und Anwesenheit Gottes. Die Jünger erfahren Jesus als den, der wiederkommen wird, wie er von ihnen gegangen ist, und zwar als der zukünftige Richter, der die Verheißungen in Fülle vollenden wird.

Sichtbarer, sieghafter Übergang

Wenn wir Christi Himmelfahrt nur als eine alte Geschichte in vormodernem Gewand feiern wollten, wäre dieses Fest tatsächlich überflüssig. In ihrer Feier soll Christi Himmelfahrt vielmehr gegenwärtig werden als ein Ereignis, das uns zutiefst betrifft: Die Himmelfahrt beschließt das Osterereignis – als sichtbarer, sieghafter Übergang Jesu, des Gekreuzigten, in die Herrlichkeit des Vaters. Er erweist sich tatsächlich als jener Hohepriester und Prophet, in dem sich Israels Verheißungen unüberbietbar erfüllen.

Nicht die Unheilspropheten und Todesboten, die unsere Welt mit Terrorismus, Gewalt und Menschenverachtung überziehen, werden das letzte Wort behalten. So wie Jesus sichtbar von uns gegangen ist, so wird er auch sichtbar wiederkommen in Macht und Herrlichkeit, um alles zu vollenden. Himmelfahrt zeigt uns, was wir erhoffen dürfen: die Vollendung des Menschen, so wie Gott ihn gewollt hat, in Freiheit vor Gott, in der Herrlichkeit des Himmels – nicht als Ausdruck maßloser Selbstüberschätzung des Menschen, sondern als Zusage von Gottes Treue. Größer und hoffnungsvoller können wir vom Menschen nicht sprechen.

(Predigtgedanken aus: WortGottesFeiern an allen Sonn- und Feiertagen, 13. Jg., H. 3/2016)

Allen Lesern von „Bildungsethik“ wünsche ich einen gesegneten, hoffnungweckenden, von österlicher Freude erfüllten Himmelfahrtstag.

Zwischenruf: Kulturstaatlicher Schutzauftrag oder staatlicher Übergriff?

Yvonne Dorf kritisiert in Forschung & Lehre 5/2024, der Zeitschrift des Deutschen Hochschulverbandes, staatliche Vorgaben, die sog. Gendersprache ausschließen, als übergriffig. Und sie empfiehlt den Gegnern des sprachlichen Genderns mehr Gelassenheit. Nein, ein Zwang hierzu bestehe nicht. Das ist reichlich naiv, die Realität sieht gerade in den Geistes- und Sozialwissenschaften mittlerweile faktisch anders aus. Wissenschaftler, die sich weigern, ihre Aufsätze zu gendern, finden immer weniger Publikationsmöglichkeiten. Zu Recht sieht das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit darin eine Form von „Cancel Culture“. Anlässlich der Rechtschreibreform der 1990er Jahre hatte das Bundesverfassungsgericht von einer „grundrechtlich verbürgten Kommunikationsmöglichkeit“ gesprochen, die „im gesamten Sprachraum ein hohes Maß an Einheitlichkeit“ voraussetze. Unsere Sprache ist ein zentrales Identitätsmerkmal der Kulturnation. Das Gendern politisiert und emotionalisiert den Sprachgebrauch, beeinträchtigt die Verständlichkeit, führt zu fehlerhaften oder unklaren Konstruktionen und zerstört sprachliche Differenzierungsfähigkeit. Der öffentliche Raum, zu dem auch Universitäten gehören, darf nicht einseitig durch radikalkonstruktivistische Theorien besetzt werden. Hier besitzt der Kulturstaat einen Schutzauftrag, auch gegenüber dem Einzelnen, der sich regelwidrige Gendersprache nicht aufzwingen lassen will. Wenn sich Universitäten, wie in Frankfurt geschehen, über diesen stellen, sollten sie sich konsequenterweise privat und nicht über Steuermittel finanzieren.