Auf Einladung von Herrn Professor Dr. Axel Jansa, der im Studiengang „Bildung und Erziehung in der Kindheit“ lehrt, hielt der Gesamtschulleiter der Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik, Herr Privatdozent Dr. Kunze, in diesem Sommersemester 2017 erneut einen Gastvortrag zum Thema „Didaktik und Methodik an Fachschulen“ an der Hochschule Esslingen. Der Vortrag ist eingebettet in das Seminar „Qualifikation und Professionalisierung“. Ziel ist es, den Studierenden der Kindheitspädagogik, die Lehrtätigkeit an einer Fachschule für Sozialpädagogik als mögliches Arbeitsfeld für ihre spätere Berufstätigkeit vorzustellen. Die Evangelische Fachschule für Sozialpädagogik Weinstadt steht in einem engen Austausch mit der benachbarten Hochschule in Esslingen. Beide Seiten tauschen sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen innerhalb der Kindheitspädagogik aus. Wer sich nach seiner staatlichen Anerkennung als Erzieherin oder Erzieher in Esslingen akademisch weiterqualifizieren möchte, kann sich bis zu zwei Semester aufgrund der im Rahmen der Fachschulausbildung erworbenen Kompetenzen anrechnen.
Vorträge
Vortrag: Gedanken zur Jahreslosung 2017 – aus theologischer und pädagogischer Sicht
Gott spricht: Ich schenke euch ein neues Herz und lege einen neuen Geist in euch.
Die evangelische Jahreslosung für 2017 steht beim Propheten Hesekiel, Kapitel 36, Vers 26. Nehmen wir die Worte im Zusammenhang wahr – mit den Worten der neu revidierten Lutherbibel:
Denn ich will euch aus den Völkern herausholen und euch aus allen Ländern sammeln und wieder in euer Land bringen, und ich will reines Wasser über euch sprengen, dass ihr rein werdet; von all eurer Unreinheit und von allen euren Götzen will ich euch reinigen. Und ich will euch ein neues Herz und einen neuen Geist in euch geben und will das steinerne Herz aus eurem Fleisch wegnehmen und euch ein fleischernes Herz geben. Ich will meinen Geist in euch geben und will solche Leute aus euch machen, die in meinen Geboten wandeln und meine Rechte halten und danach tun. Und ihr sollt wohnen im Lande, das ich euren Vätern gegeben habe, und sollt mein Volk sein, und ich will euer Gott sein.
Ich will euch von all eurer Unreinheit erlösen und will das Korn rufen und will es mehren und will keine Hungersnot über euch kommen lassen. Ich will die Früchte der Bäume und den Ertrag des Feldes mehren, dass euch die Völker nicht mehr verspotten, weil ihr hungern müsst. Dann werdet ihr an euren bösen Wandel denken und an euer Tun, das nicht gut war, und werdet euch selbst zuwider sein um eurer Sünde und eurer Gräuel willen. [Hesekiel 36, 24 – 31]
Soweit die Worte aus dem Alten Testament. Drei Gedanken möchte ich anschließen – als Theologe und Pädagoge.
1. Wer kann einen neuen Anfang schaffen?
Die Worte des Propheten Hesekiel sind schwer einzuordnen: Die Worte bergen einerseits eine Verheißung. Andererseits kleidet der Prophet diese in eine unmissverständlich scharfe Form. Gott fällt ein hartes Urteil über das Treiben der Menschen und die Regungen ihres Herzens. Auch die Zeitgenossen Hesekiels mögen irritiert gewesen sein von dem, was der Prophet ihnen zuruft: Ich schenke euch ein neues Herz und lege einen neuen Geist in euch.
Diese Zusage mag wie blanker Hohn geklungen haben: Im Jahre 587 vor Christus wurden die Stadt Jerusalem und der religiöse Mittelpunkt des Volkes, der Jerusalemer Tempel, zerstört. Die Oberschicht wurde deportiert. Hesekiel selbst war einer der ersten, die als Vasallen in die Verbannung nach Babylon verschleppt wurden. Die verhärteten Herzen der Israeliten mögen noch am steinernen Heiligtum in Jerusalem gehangen haben. Doch wozu? Das Heiligtum lag in Trümmern. Gott schien sich abgewandt zu haben. Er schien das Volk im Stich gelassen zu haben.
In einer solchen Situation fällt es schwer, den Worten zu glauben, die der Prophet spricht. Und tatsächlich wollten längst nicht alle seine Worte hören. Viele hatten dann doch die Hoffnung aufgegeben, sich vom alten Glauben der Väter abgewandt oder sich zumindest mit den Verhältnissen im Exil arrangiert.
Doch der Prophet hält an den alten Verheißungen fest. Wer, wenn nicht Gott allein kann einen neuen Anfang schaffen!? Wer, wenn nicht Gott allein kann neue Hoffnung geben und die Herzen der Menschen erneuern!? Wer, wenn nicht Gott allein kann den sündigen Menschen in seinem Innersten erreichen!? Der Mensch allein kann das nicht schaffen – gleich, woran er sein Herz hängt.
2. Wie schafft Gott einen neuen Anfang?
Und hier wird aus der schonungslosen Diagnose des Propheten eine Verheißung: Gott weiß, dass Israel es nicht allein schaffen wird. Das Herz ist verhärtet, der Wille gebrochen. Doch Gott macht den ersten Schritt; er ermöglicht Umkehr und Erneuerung. Gott schafft einen radikalen Neuanfang und bricht die versteinerten Herzen der Menschen auf. Er geht auf sein Volk zu und bietet eine lebendige Beziehung an, die tiefer geht und weiterreicht, als wir Menschen uns dies jemals versprechen könnten. Sein Zuspruch gilt. Und Gott schenkt uns das, was es dazu braucht: ein neues Herz und einen neuen Geist.
Dieser Zuspruch, diese Verheißung galt zuerst dem geschundenen Volk Israel. Und wie ist es mit uns heute? Noch ist das Jahr jung. Wir wissen nicht, was es bringen wird – für die Welt und für jeden Einzelnen persönlich? privat oder beruflich? politisch, gesellschaftlich oder kirchlich? Wenn wir in unsere Welt schauen, dann wissen wir, dass die Worte des Propheten Hesekiel nichts an Aktualität verloren haben. Die Verunsicherung ist groß. Ich will das jetzt gar nicht näher ausbuchstabieren. Der Mensch ist zu großen Leistungen fähig, zugleich kann sein Herz aber auch ein Abgrund sein. Immer wieder bedürfen wir der Umkehr und Neuausrichtung.
Und doch dürfen wir in dieses Jahr hineingehen mit der Verheißung, dass Gott diese Welt nicht im Stich lässt – damals wie heute. Für uns Christen gründet diese Zusicherung in der Menschwerdung Gottes in seinem Sohn Jesus Christus. Gott ist in diese Welt gekommen, um dem Menschen die Möglichkeit zu einer neuen Existenz zu schaffen. In Jesus Christus erkennen wir, welche Möglichkeiten der Mensch hat, wenn er Gottes Verheißungen wählt. Wer sich Jesus Christus anvertraut und sich taufen lässt, dem wird ein neues Herz geschenkt – oder wie es der Apostel Paulus an die Korinther geschrieben hat – eine Gemeinde, die es ihm wahrlich nicht immer leicht gemacht hat: „Ist jemand in Christus, so ist er eine neue Kreatur; das Alte ist vergangen, siehe Neues ist geworden.“
3. Welcher Verheißung wollen wir folgen?
Für jeden stellt sich die Frage, welcher Verheißung er folgen will. Der Mensch kann dieser Frage ausweichen, aber die Frage bleibt. Der Verheißungen, die nach unserer Aufmerksamkeit rufen, sind viele. Mitunter kann man den Eindruck gewinnen, dass hierzu auch die „Bildung“ gehört – als eine Art „Heilsversprechen“ der säkularisierten Wissensgesellschaft, das zum vermeintlichen Allheilmittel für alle sozialen Probleme geworden ist, auf die wir sonst keine Antwort wissen. Was soll die Schule nicht alles leisten? Fast kein Fach, das nicht schon von irgendeiner Lobbygruppe gefordert worden wäre: Klimakunde und Konsumerziehung, Datenschutzunterricht oder – wie der Bundeslandwirtschaftsminister vor kurzem gefordert hat – Ernährung. Selbst das Unterrichtsfach Glück gibt es bereits. Über eine Frage aber wird erstaunlich wenig diskutiert: Warum ist es überhaupt sinnvoll, sich zu bilden?
Wenn wir auf diese Frage keine Antwort mehr wissen, werden Motivation zur Bildung und Freude am Lernen nur schwer zu wecken sein. Bildung würde dann auch kaum als Genuss und Bereicherung des eigenen Lebens erfahren werden können. Bildung, die mehr sein will als Anpassung an äußere Erwartungen, braucht ein Fundament an Sinn, das innerpädagogisch allein nicht gelegt werden kann. Um einen solchen Lebenssinn muss sich jeder selbständig mühen. Aber wir können den Einzelnen, das Kind, den Schüler, den Heranwachsenden, dabei pädagogisch begleiten.
Wer sich bildet, soll sein Leben aktiv gestalten, sich nicht einfach nur treiben lassen oder äußeren Erwartungen oder Zwängen entsprechen. Dies gelingt nur, wenn Bildung mehr sein will als Wissensvermittlung, wenn sie den Einzelnen als sittliches und religiöses Subjekt ernst nimmt. Die Diagnose „bildungsarm“ wird schnell ausgesprochen. Heranwachsende können aber auch in anderer Hinsicht „arm“ sein: Gerade Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu nehmen, an sittlichen Beanspruchungen lernen und reifen zu können, kann nicht minder Ausdruck einer mangelnden Verantwortung gegenüber der jüngeren Generation sein. Bildung wird nicht über Konvention, Routine oder bloße Wissensaneigung hinausgehen, wenn nicht gleichzeitig die Frage nach dem tieferen Sinn menschlichen Daseins gestellt wird: Was trägt unser Leben? Auf welche Verheißungen können wir unser Leben gründen? Was dürfen wir für uns und unsere Welt erhoffen?
Ob eine Antwort auf diese Fragen gelingt, kann niemand garantieren – hier zeigt sich die Dramatik, mitunter auch tiefe Tragik menschlicher Existenz. Doch können wir pädagogisch dazu beitragen, dass der Einzelne Orte vorfindet, wo die Suche nach Sinn möglich ist, wo Sinn- und Wertfragen gestellt werden dürfen. Kinderhäuser und Schulen können und wollen hoffentlich solche Orte sein. Der Bundesverband evangelischer Ausbildungsstätten für Sozialpädagogik hat das evangelische Profil von Schule im vergangenen Jahr auf folgende Formel gebracht: Evangelische Bildung hat „nicht Funktion, sondern Bedeutung“, „nicht Zweck, sondern Wert“.
Dies können Kinder und Heranwachsende dort erfahren, wo religiöse und Sinnfragen pädagogisch nicht ausgeklammert werden. Es ist aus der Mode gekommen: Aber man kann auch von Charakter- und Herzensbildung sprechen. Bildung kann das Leben bereichern und beziehungsreicher machen, auch in religiöser Hinsicht. Wer aus christlicher Verantwortung pädagogisch tätig wird, ist herausgefordert, immer wieder neu über sein eigenes Sinnfundament und auch über den eigenen Glauben nachzudenken. Warum ist es sinnvoll, sich zu bilden? Bei der Suche nach Antworten auf diese Frage, dürfen wir uns der alten Verheißungen erinnern: Ich schenke euch ein neues Herz und lege einen neuen Geist in euch. – Das Alte ist vergangen, siehe Neues ist geworden.
Erziehung aus gläubiger Verantwortung ist, nichts Geringeres als ein zentraler christlicher Liebesdienst, ein anderes Wort für Diakonie – ein wichtiger Dienst, von dem unser aller Zusammenleben profitiert, damit es ein gutes und gerechtes Zusammenleben wird. In diesem Jubiläumsjahr soll das letzte Wort dem gehören, der 1524 „An die Ratsherrn aller Städte deutschen Landes [geschrieben hat], daß sie christliche Schulen aufrichten und halten sollen“. Wovon Martin Luther schreibt, das haben Wilhelmine Canz, Johannes Bosco und andere christliche Erzieher in ihrer Zeit umgesetzt, mit den Mitteln und unter den Herausforderungen der damaligen Zeit. Das wollen wir auch heute noch umsetzen, wiederum mit den Mitteln und unter den Herausforderungen unserer Zeit: „Nun besteht das Gedeihen einer Stadt nicht allein darin, daß man große Schätze sammelt, feste Mauern, schöne Häuser, viele Kanonen und Harnische herstellt. Vielmehr, wo es viel davon gibt und es kommt in die Hände wahnsinniger Narren, so ist das ein um so schlimmerer und um so größerer Schaden für diese Stadt. Vielmehr das ist einer Stadt Bestes und ihr allerprächtigstes Gedeihen, ihr Wohl und ihre Kraft, daß sie viele gute, gebildete, vernünftige, ehrbare, wohlerzogene Bürger hat, die dann sehr wohl Schätze und alle Güter sammeln können, sie erhalten und recht gebrauchen. […] Nun, solche Männer müssen aus Knaben werden, und solche Frauen müssen aus Mädchen werden. Es ist also darum zu tun, daß man kleine Knaben und Mädchen dazu recht unterrichte und aufziehe.“
Gott segne unser pädagogisches und diakonisches Tun – in diesem noch jungen Jahr: Ich schenke euch ein neues Herz und lege einen neuen Geist in euch. – Das Alte ist vergangen, siehe Neues ist geworden.
Weinstadt, 30. Januar 2017 – PD Dr. Axel Bernd Kunze
Tagungsbericht: Forum Sozialethik 2016
Im aktuellen Heft 4/2016 der internationalen Zeitschrift für Christliche Sozialethik AMOSinternational ist ein Tagungsbericht zum diesjährigen „Forum Sozialethik“ erschienen. Die jungen Sozialethikerinnen und Sozialethiker diskutierten Anfang September in der Katholischen Akademie in Schwerte zu den Themen „Flucht – Zuwanderung – Integration“. Leider werden im Tagungsbericht kontroverse Streitfragen stark geglättet. Die bekannten gesellschaftlichen Kontroversen zur gegenwärtigen Migrationspolitik waren im Rahmen des Forums durchaus stärker spürbar:
Der Beitrag des Weblogverfassers zu den Chancen und Grenzen schulischer Integration wurde im September in diesem Weblog veröffentlicht:
https://bildungsethik.wordpress.com/2016/09/07/vortrag-chancen-und-grenzen-schulischer-integration/
Tagungsbericht: „Sorge für das gemeinsame Haus“
„Es ist unsere bescheidene Überzeugung, dass das Göttliche und das Menschliche einander begegnen in den kleinsten Details des nahtlosen Gewandes der Schöpfung Gottes, sorg im winzigsten Staubkorn unseres Planeten.“
(Papst Franziskus in seiner Umweltenzyklika „Laudato si'“)
„Ökologische Erziehung kann zwar keine Forderungen durchsetzen, aber alle befähigen und motivieren, sich zu engagieren. Ziel ist, den SchülerInnen ein ganzheitliches Weltbild und ökologische Urteilsfähigkeit zu vermitteln. So kann man auf Basis ökologischer Güterabwägung ethische Handlungsmöglichkeiten entwickeln, […] die Fesseln der Globalisierung abstreifen und dem Primat der instrumentellen, technischen Rationalität sinnvoll begegnen. Am Institut Dr. Flad wird bereits seit Jahrzehnten mit vielen Lerneinheiten und Vorträgen das von Franziskus postulierte Fundament für ganzheitlich ökologisches Denken und Handeln gelegt. Der Vortrag von Dr. Axel Bernd Kunze war somit ein Glied in einer Veranstaltungs-Reihe zu ökologischer Erziehung mit ethisch-christlichem Verantwortungsbewusstsein.“
(Auszug aus dem Vortragsbericht in der Zeitschrift „Der Benzolring. Informationen aus dem Institut Dr. Flad Stuttgart“, 37. Jg., Nr. 2/2016)
Der aktuelle „Benzolring“, der Informationsdienst des renommierten Instituts Dr. Flad in Stuttgart, erinnert in diesem Herbst an eine Gastvorlesung, die im Mai dieses Jahres stattfand: „Was kann ökologische Erziehung leisten?“, fragte Axel Bernd Kunze, Gesamtschulleiter der Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik in Weinstadt sowie Privatdozent für Erziehungswissenschaft an der Universität Bonn, anlässlich des Erscheinens der ersten päpstlichen Umweltenzyklika „Laudato si'“. Wie der Vortrag deutlich machte, lohnt es sich, die Enzyklika nicht allein aus theologischer, ethischer oder naturwissenschaftlicher, sondern gerade auch pädagogischer Perspektive zu lesen. Denn Papst Franziskus räumt der Erziehung zu ökologischem Denken und Handeln mehr als nur eine Nebenrolle ein.
Den vollständigen Tagungsbericht können Sie in der Onlineausgabe des „Benzolrings“ lesen: http://www.chf.de/benzolring/benzolring201602.pdf
Veranstaltungsbericht: Singen mit Kindern
Am 11. Oktober 2016 war Frau Kretschmann, Frau des baden-württembergischen Ministerpräsidenten und neue Vorsitzende der Stiftung Singen mit Kindern, an der Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik Weinstadt zu Gast. Anlass war die feierliche Übergabe der gleichnamigen Zertifikate an zehn Schülerinnen und Schüler der Fachschule. Im Folgenden ist die Begrüßungsansprache des Gesamtschulleiters, Herrn PD Dr. Kunze, dokumentiert:
Im Namen der Schulleitung darf ich Sie alle sehr herzlich in der Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik begrüßen. Als Gesamtschulleiter der Fachschule für Sozialpädagogik und der Berufsfachschule für Kinderpflege bin ich in der Regel zuständig für die trockene Schuladministration. Heute darf ich nun einmal das Wahre, Gute und Schöne im Bildungsgeschäft der Schule vertreten. – Ein besonderes Willkommen gilt Ihnen, liebe Frau Kretschmann. Wir freuen uns sehr, dass Sie als neue Vorsitzende der Stiftung „Singen mit Kindern“ unsere Schule besuchen und gerade Beutelsbach als Ort für die erste feierliche Übergabe von Zertifikaten ausgewählt haben.
Unsere Fachschule – mit rund vierhundert Schülerinnen und Schülern – bildet Kinderpfleger und Kinderpflegerinnen sowie Erzieherinnen und Erzieher aus. Daneben bieten wir Fort- und Weiterbildungen für Pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen an. Ferner werden wir ab dem nächsten Schuljahr ein integriertes Studienmodell anbieten, sodass unsere Schülerinnen und Schüler parallel zu ihrer Ausbildung bereits ein Bachelorstudium beginnen können.
Im Rahmen ihrer Ausbildung können unsere Auszubildenden bereits inhaltliche Schwerpunkte setzen und auf diese Weise ein persönliches berufliches Profil entwickeln, beispielsweise in den Profilbereichen Forschen und Experimentieren, Ästhetische Bildung, Natur- und Umweltpädagogik oder Bildung und Erziehung von Kindern unter drei Jahren. Als evangelische Schule bieten wir ferner die Möglichkeit, über das Profilfach Religionspädagogische Praxis eine theologische Zusatzqualifikation zu erwerben. Die Profilfächer bieten die Möglichkeit, Themen vernetzt, ganzheitlich und praxisorientiert zu unterrichten, wofür die geltenden Lehrpläne möglicherweise nicht immer den Freiraum bieten, der wünschenswert wäre.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der musikalisch-rhythmischen Ausbildung und Chorarbeit. Gemeinsam mit Ihrer Stiftung, liebe Frau Kretschmann, können wir das Profilfach „Singen mit Kindern“ anbieten, das seit diesem Schuljahr bereits ab dem ersten Ausbildungsjahr belegt werden kann. Chor und Profilfach werden von Frau Kollegin Dott.ssa Rossi sehr engagiert geleitet. Die Schülerinnen und Schüler üben ihr analytisches Hören, lernen, geeignete Musikstücke für Kinder auszuwählen, und üben Methoden ein, mit denen Kindern ein ganzheitlicher Zugang zur Musik eröffnet werden kann. Ein wichtiger Schwerpunkt in unserem musikalischen Profilbereich ist das kindgerechte Singen, in Verbindung mit Bewegung und Instrumentalbegleitung. Wie ein roter Faden ziehen sich Haltungs- und Atemübungen sowie Stimmbildung durch die gesamte Schulzeit. Sehr herzlich darf ich Herrn Professor Bauer für die gute Zusammenarbeit beim Aufbau und bei der Entwicklung unseres Profilbereiches danken.
Sehr geehrte Frau Kretschmann, Sie sind selber als Lehrerin tätig gewesen. In der Zeitung war zu lesen, dass sie einmal im Rückblick auf Ihre pädagogische Tätigkeit beklagt haben, dass es in den Schulstunden „zu wenig Zeit für Muße“ gebe. Es komme jedoch darauf an, „nicht nur den Kopf, sondern auch Hände und Herz“ auszubilden, wenn man allen Schülern gerecht werden wolle, „denn irgendwelche Fähigkeiten hat jeder“.
Durch unseren Profilbereich „Singen mit Kindern“ wollen wir als Fachschule dazu beitragen, diesem Ziel gerecht zu werden. Ich darf an dieser Stelle aus der Konzeption des Profilbereiches zitieren: „Kinder haben ein Recht darauf, dass mit ihnen fachgerecht gesungen wird – gerade auch deshalb, weil in vielen Familien die Tradition des Miteinander-Singens nicht mehr vorhanden ist. Es ist eine Frage der Bildungsgerechtigkeit, dass mit allen Kindern in der ‚Kita‘ gesungen wird.“
Zehn Schülerinnen und Schüler, die heute ihr Zertifikat „Singen mit Kindern“ entgegennehmen können, werden diese Botschaft in besonderer Weise in ihrer beruflichen Tätigkeit umsetzen. Darüber freuen wir uns sehr. Schon jetzt darf ich Ihnen zum erfolgreichen Erwerb Ihrer Zertifikate herzlich gratulieren und alles Gute für Ihre weitere pädagogische Arbeit wünschen.
Weitere Informationen zur Stiftung Singen mit Kindern finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik Weinstadt finden Sie hier.
Predigt: Gedanken zum Schuljahresbeginn
„Im Anfang schuf Gott Himmel und Erde.“ Wir haben von einem Anfang gehört. Nicht von irgendeinem Anfang, sondern von dem Anfang, vom Beginn der Schöpfung: Gott erschafft Licht und Finsternis, Himmel und Erde, Land und Meer, Pflanzen und Bäume, Sonne und Mond, Vögel und Fische und alle Tiere auf dem Land. Gleich, wie wir uns die Entwicklung des Lebens, der Welt und von allem, was auf ihr lebt, vorzustellen und wissenschaftlich zu erklären versuchen. Den letzten Ursprung allen Lebens vermag der Mensch nicht aus sich selbst zu erklären. Einen solchen Anfang kann allein Gott setzen. Er ist es, der seine Schöpfung ins Leben ruft, mit Leben erfüllt und im Dasein erhält. Dies will uns die heutige Lesung verdeutlichen.
Dabei macht uns die Bibel zu Beginn deutlich, dass Gott einen guten Anfang gelegt hat: „Und Gott sah an alles, was er gemacht hatte, und siehe, es war sehr gut.“
Auch wir, der Mensch selbst, verdanken uns diesem guten Anfang Gottes. Gott erschafft den Menschen, als Mann und Frau, und segnet ihn. Und er gibt ihm einen Auftrag: „Seid fruchtbar und mehret euch und füllet die Erde und machet sie euch untertan und herrschet über die Fische im Meer und über die Vögel unter dem Himmel und über das Vieh und über alles Getier, das auf Erden kriecht.“ Gott übergibt dem Menschen seine Schöpfung – nicht damit er diese ausbeute oder vernichte. Die Schöpfung soll dem Menschen dienen. Zugleich soll dieser verantwortlich mit Gottes Schöpfung umgehen, damit Gottes guter Anfang weitergehen kann, damit Leben möglich ist und die Erde ein lebenswerter Ort bleibt.
Der Mensch bekommt an dieser Stelle eine ungeheure Würde und Verantwortung zugesprochen: Er soll Gottes Ebenbild sein. Er ist als Gottes Ebenbild in diese Schöpfung hineingestellt. Vielleicht hilft folgendes Bild, uns ein wenig vorzustellen, was damit gemeint ist: Wenn wir uns an einen Menschen erinnern wollen, stellen wir ein Denkmal von ihm auf oder hängen ein Bild von ihm auf. Vielleicht haben Sie auch bei sich zu Hause, in Ihrem Zimmer, auf Ihrem Schreibtisch ein Bild aufgehängt oder aufgestellt, das Sie an einen Menschen erinnern soll, der Ihnen wichtig ist. Dabei geht es um mehr als ein Bild: Das, was dieser Mensch für Sie bedeutet und was er verkörpert, wird dadurch lebendig. Sie denken an ihn und so begleitet der andere das, was sie tun – ihre Gedanken, ihre Gefühle, ihr Handeln.
Gewiss, jeder Vergleich ist unvollkommen, das ist auch hier der Fall. Doch wenn die Bibel vom Menschen als Ebenbild Gottes spricht, geht es um etwas Ähnliches: Der Mensch ist in Gottes Schöpfung gestellt und soll Gott selbst sichtbar machen. Er wird zum Beauftragten Gottes, zu jemandem, der Verantwortung für Gottes gute Schöpfung übernimmt: Vor allen anderen Geschöpfen ist der Mensch dazu bestimmt, in Gemeinschaft mit seinem Schöpfer zu leben und diese Welt in Freiheit zu gestalten, in Verantwortung vor Gott und den Mitmenschen.
Dies alles ist kein Verdienst des Menschen, sondern Geschenk Gottes. Der Mensch darf mit Gott Erfahrungen machen. Die Schöpfung bleibt das Anfangsgeschenk Gottes an den Menschen – aber der Mensch muss sich zugleich entscheiden, ob er Gottes Geschenk annehmen will oder nicht. Er ist von Anfang an in eine ursprüngliche – die Bibel sagt zu Beginn: „paradiesische“ – Entscheidungssituation gestellt. Wir wissen, dass der Mensch mit seiner Freiheit, die ihm Gott geschenkt hat, nicht immer verantwortlich umgegangen ist. Der Mensch ist zum Guten, aber auch zum Bösen fähig – und er kann selbst dem eigenen Bruder zum Feind werden. Schon Kinder erfahren dies, mehr oder weniger heftig.
Gott aber hat den Menschen nicht verstoßen. Er hat den guten Anfang, den er gesetzt hat, nicht widerrufen. Vielmehr hat er sein Ja zu seiner Schöpfung, zu dieser Welt und zum Menschen wiederholt: In Jesus Christus ist Gott selbst Mensch geworden. An Jesus Christus können wir sehen, was es heißt, als voller Mensch zu leben – so, wie Gott den Menschen gewollt und geschaffen hat. Wir gehen nicht dem Tod entgegen, sondern dem Leben. Uns ist ein Leben in Fülle verheißen, das am Schöpfungsmorgen seinen Anfang nahm und das am Ende der Schöpfung vollendet werden wird. Die Bibel verwendet dafür ein herrliches Bild: Gott wird uns zu einem himmlischen Mahl einladen, er wird mit uns essen und trinken – dann werden wir die Früchte seiner guten, vollendeten Schöpfung in Fülle genießen.
Auch heute „fängt etwas Neues an“: ein neues Schuljahr – mit vielen neuen Aufgaben, „Baustellen“, Veränderungen, Herausforderungen und Prüfungen, für Schüler wie Lehrer. Vor dem großen Anfang der Schöpfung, von dem wir gehört haben, mag sich dieser Anfang, an dem wir heute stehen, ganz klein ausnehmen. Dieser Anfang wird sicher in manchem schnell zur Routine und zum Alltag werden; der schulische Alltag mag mitunter mühsam und nicht frei von Konflikten sein, vielleicht auch mal langweilig oder quälend.
Und doch: Jeder von uns kann in diesem Schuljahr ein wenig dazu beitragen, diese Welt verantwortlich zu gestalten: im gemeinsamen Durchdenken erzieherischer Fragen, im Umgang mit den Kindern, denen Sie in der Praxis begegnen werden, in der Gestaltung des Unterrichts, im gemeinsamen Umgang in der Schulgemeinde, im Umgang mit den Mitschülern, im Umgang zwischen Schülern und Lehrern, im kollegialen Miteinander im Kollegium. Was wir aus diesem Schuljahr machen oder auch nicht, liegt an uns. Es ist in unsere Verantwortung, in unsere Freiheit gelegt.
Sie haben sich für eine erzieherische Ausbildung entschieden. In dieser Aufgabe sind Sie in besonderer Weise ein Vorbild für die Kinder und Jugendlichen, die ihnen anvertraut sind. Sie sollen ihnen helfen, verantwortlich mit dem umzugehen, was Gott uns an Freiheit und Möglichkeiten, an Fähigkeiten und Erfahrungen geschenkt hat. Sie sollen ihnen helfen, die Entscheidungssituationen, die auf sie zukommen werden, zu bestehen.
Und sie sollen den Heranwachsenden helfen, dass sie Gottes guten Anfang spüren, dass sie ermutigt werden und dass Gottes Zusage in ihrem eigenen Leben spürbar wird. Gerade dies aber können wir nicht allein; wir würden uns moralisch unter Druck setzen und überfordern, wenn wir meinten, dies allein aus eigener Kraft vollbringen zu können. Wir können es nur im Vertrauen auf Gottes Zusage. Gerade deshalb ist es gut und wichtig, dass wir dieses neue Schuljahr gemeinsam mit einem Gottesdienst beginnen.
Ich wünsche Ihnen, ich wünsche uns, dass wir den Anfang dieses Schuljahres gut nutzen können – mit Gottes Hilfe, der uns durch seinen guten Anfang eine Fülle an Möglichkeiten eröffnet. Anfang und Ende dieses Schuljahres, Ausgang und Ende unseres pädagogischen Tuns legen wir in Gottes Hände, damit er es segne und zum Guten führe. In diesem Sinne: Herzliche Segenswünsche, Ihnen allen, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen, für dieses neue Schuljahr, das uns geschenkt ist, und Kraft für die Aufgaben, die auf uns zukommen werden.
(Axel Bernd Kunze)
Predigt am 13. September 2016 im Gottesdienst zur Eröffnung des Schuljahres 2016/17 an der Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik Weinstadt
Vortrag: Chancen und Grenzen schulischer Integration
Vortrag am 6. September 2016 auf dem Forum Sozialethik in der Katholischen Akademie Schwerte (Ruhr):
Ich will die migrationspolitischen Konfliktpunkte, über die in den aktuellen Wahlkämpfen – zuletzt in Mecklenburg-Vorpommern – heftig gestritten wird, an dieser Stelle nicht näher kommentieren. Aber eines wird man sagen dürfen: Eine gelingende, robuste Integrationspolitik wird für die Zukunft unseres Landes angesichts der politischen Entscheidungen, die getroffen wurden, von entscheidender Bedeutung sein. Bildungspolitik gehört dazu, auch wenn – angesichts stets begrenzter Ressourcen – daneben anderweitige staatspolitische Anforderungen oder gesellschaftliche Ansprüche gleichfalls sorgfältig und verantwortlich abgewogen werden müssen, z. B. die Bedeutung rechtsstaatlicher Normen, Souveränitätsansprüche oder die Grenzen staatlicher und vokswirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Integration ist nicht allein von sozialstaatlichen Ressourcen abhängig. Sie setzt Integrationsbereitschaft voraus, aber auch eine stabile, verbindlich gelebte Kultur, in die hinein Integration möglich ist. Ich will zunächst grundlegende Voraussetzungen für gelingende Integration beleuchten, auch mit Blick auf das Bildungssystem. Dann wird es um die Rolle von Religion in der Schule gehen, im Besonderen um Anforderungen an den Religions- und Ethikunterricht.
- Grundlegende Voraussetzungen für gelingende Integration
1.1 Verpflichtung auf eine Konzeption formaler Sittlichkeit
„[D]er Verfassungsstaat hegt die Erwartung einer gelebten Demokratie, die ohne die Fähigkeit des Staatsvolkes zur einheitlichen Willensbildung enttäuscht werden dürfte, daher ein gewisses Maß an Zusammengehörigkeit voraussetzt und nach einer beständigen Integration seiner Bürger in die staatlich verfasste Gemeinschaft verlangt, ohne dabei die Anforderungen einer freiheitlichen Gesellschaft zu übergehen.“ [1] – so Christian Seiler, Rechtswissenschaftler an der Universität Tübingen und Mitglied des Staatsgerichtshofes Baden-Württemberg. Diese Integrationsfähigkeit sollte nicht überstrapaziert werden, auch nicht durch das Instrument doppelter Staatsbürgerschaft, welche die Gefahr von Loyalitätskonflikten birgt. Antrag auf Einbürgerung und Annahme derselben stehen und fallen im rechtlichen Sinne miteinander; daraus folgt eine Anpassungsverpflichtung des Einwanderers. Daneben sollte der Rechtsstaat durch robustes Auftreten verhindern, dass fremde kulturelle Konflikte ins Land geholt werden – dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen unseres Landes.
Grundlage eines stabilen Gemeinwesens bleibt die Verpflichtung auf eine Konzeption formaler Sittlichkeit, zu der wir uns als Gemeinwesen verbindlich bekennen müssen, die wir gesellschaftlich deutlich einfordern müssen und die der Staat auch bereit sein muss durchzusetzen. Prozesse der gemeinsamen Verständigung, kulturellen Selbstvergewisserung und sozialen Identitätsbildung werden nur in der Verpflichtung auf bestimmte verfahrensrechtliche Tugenden, beispielsweise eine gewaltfreie Streit- und Debattenkultur, ein robustes Maß an Ambiguitätstoleranz, den Willen zu Verständigung, Toleranz, Fairness, gegenseitigem Respekt, Achtung vor der Verfassung und unveräußerlichen Rechten anderer gelingen. Wenn wir dies wollten, wäre auch ein Burkaverbot, über das in diesem Sommer diskutiert wird, zu begründen und zu realisieren, nicht allein aus Sicherheitsgründen. Ein vertrauensvolles, friedliches Zusammenleben setzt voraus, dass sich die Einzelnen wahrnehmbar gegenübertreten, als Person zu erkennen geben und für ihr Tun offen einstehen. Für die pädagogische Arbeit in der Schule gilt dies allemal.
1.2 Pflege gesellschaftlicher Orientierungswerte
Bürgersinn steht nicht einfach unbegrenzt als Ressource zur Verfügung. Der Verfassungsstaat bleibt zum Selbsterhalt auf lebendige gesellschaftliche Orientierungswerte angewiesen, über dessen Gehalte er um der Freiheit willen nur äußerst begrenzt verfügen darf. Dabei geht es um jene Orientierungswerte, „die das sozialethische Verhalten des Bürgers im Alltag bestimmen. Sie sind für eine offene Gesellschaft unverzichtbar und stellen ein Stück ihrer Identität dar“ [2]. Nicht zuletzt den Kirchen fällt hier eine wichtige Aufgabe zu, aber auch dem Bildungswesen.
Letzteres verträgt religiöse Pluralität, doch sollten wir gerade um gelingender Integration willen keine Abstriche von Standards unserer rechtlich-politischen Ordnung zulassen. Sonderrechte verfestigen Absonderungen. Sie werden dort überflüssig, wo allgemeines Recht selbstverständlich durchgesetzt wird, trotz legitimer Unterschiede untereinander, beispielsweise in der Schule. Der Staatsrechtler Josef Isensee verwies in diesem Zusammenhang Anfang Februar 2016 in der Frankfurter Allgemeinen auf Artikel 136 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung, der Bestandteil des Grundgesetzes ist: „‚Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.‘ Damit ist die für alle geltende bürgerliche Schulpflicht wie auch das Unterrichtsprogramm für muslimische Zuwanderer grundrechtlich zumutbar, wenn und soweit es auch für Deutsche grundrechtlich zumutbar ist. Die Schule des säkularen Staates verträgt keine religiöse Spaltung ihres Pflichtunterrichts“ [3].
Der liberale Rechts- und Verfassungsstaat kann die gesellschaftlichen Teilsysteme nicht an eine für alle verbindliche Weltanschauung binden. Umgekehrt bleibt das politische System aber darauf angewiesen, dass die verschiedenen Bekenntnisse dieses auch aus religiösen Gründen anerkennen. Treten neue Akteure in den kulturethischen Diskurs ein, muss dies keinesfalls konfliktfrei vonstattengehen. Im Falle der großen Kirchen hat sich diese wechselseitige Anerkennung – gerade auch im Bildungsbereich – lange und leidvoll ausbalanciert. Ob dies auch beim Islam gelingt, ist heute noch fraglich. Das Konfliktpotential wird gegenwärtig unterschätzt, genauso wie die emotionalen Verwerfungen, die drohen, wenn eine erstarkende Religion offensiv Felder besetzt, auf denen das Christentum im Rückzug begriffen ist.
1.3 Positive Vorstellung des Gemeinwesens von sich selbst
Ein stabiles Gemeinwesen braucht eine gefestigte, positive Vorstellung seiner selbst, seiner Geschichte, Werte, sozialen Tugenden und seines kulturellen Fundaments. Damit es bei hohen Zuwandererzahlen nicht auseinander fällt, bedarf es des entschiedenen Willens, dieses Fundament politisch zu sichern und gesellschaftlich zu pflegen. Aus historischen und sozialpsychologischen Gründen fällt uns dies in Deutschland nicht leicht. Kritik an Begriffen wie Nation, Leitkultur oder Identität ist bis in die bürgerliche Mitte hinein zu finden und artikuliert sich mitunter geradezu reflexhaft.
Wir sollten mit dem kulturethischen Fundament unseres Zusammenlebens und der damit verbundenen Kulturleistungen nicht allzu sorglos umgehen, wenn wir nicht wollen, dass Freiheitssphären verschwinden, weil deren abendländisch-christlicher Referenzrahmen durch ein anderes Normgefüge ersetzt wird. Der Preis, den wir zahlen müssten, wäre hoch. Würden wir uns auf andere Traditionen festlegen, würden sich auf Dauer unser Gemeinwesen und dessen Moral erheblich verändern. Es steht mehr auf dem Spiel als liebgewordene „Folklore“, wenn wir beispielsweise St. Martin durch ein „Sonne-Mond-und-Sterne-Fest“ ersetzen: Wir nehmen den Heranwachsenden damit auch eine wichtige personale Identifikationsfigur, die bestimmten Werten geradezu sinnbildlich ein Gesicht verleiht. Religiös gebundene Traditionen sollten im öffentlichen Raum der Bildung nicht „neutralisiert“ werden. Vielmehr ist zu fragen, wie diese interkulturell vermittelt werden können – und ich bin mir sicher: Das geht. Bei alldem tragen wir eine soziale Verantwortung – nicht zuletzt in unseren Schulen – für Werte und Normen, Sitte und Brauchtum, Sprache und Kunst, Kultur und Tradition, die weit über unsere eigene Gegenwart hinausreicht: Denn wie künftige Generationen leben, denken und handeln werden, wird wiederum davon beeinflusst werden, wie wir heute leben, denken und handeln [4].
- Umgang mit Religion in der Schule
2.1 Die pädagogische Bedeutung des Gottesbezugs in der Verfassung
(1) Die Jugend ist in Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung zu erziehen. (2) Verantwortliche Träger der Erziehung sind in ihren Bereichen die Eltern, der Staat, die Religionsgemeinschaften, die Gemeinden und die in ihren Bünden gegliederte Jugend. –
So heißt es in Artikel 12 der baden-württembergischen Landesverfassung, ähnliche Formulierungen finden sich auch in anderen Bundesländern. „Erziehung in Ehrfurcht vor Gott“!? Es geht an dieser Stelle nicht um ein persönliches Credo oder ein bestimmtes konfessionelles Gottesbild, sondern um eine kulturethische Aussage. Mit dieser trifft der Verfassungsgesetzgeber eine gewichtige Wertvorentscheidung: „Es geht um die Anerkennung einer Verantwortung über die bloße Mehrheitsmeinung oder Opportunität hinaus“ [5]. Es geht um die Bildung der sittlichen Person, die noch einer anderen Instanz, ihrem Gewissen, gegenüber verpflichtet ist. Und es geht um die Rückversicherung gegenüber totalitären Tendenzen – wider eine Selbstüberschätzung des Menschen, wider einen Staat, der sich absolut setzt, wider jene Form des Materialismus, der den Menschen in letzter Konsequenz nur mehr als Funktionär der sozialen Verhältnisse betrachtet, ihm aber letztlich keine höheren geistigen Antriebe, Interessen oder Ziele zuzugestehen vermag.
Der Gottesbezug hält jene Leerstelle offen, ohne die letztlich auch die Freiheit des Menschen auf der Strecke bliebe. Wir Deutschen haben dies in zwei Diktaturen schmerzlich erfahren. Die Ideologie der Freiheit darf niemals mächtiger werden als die konkrete Freiheit des Einzelnen. Der Mensch muss selbst bestimmen können, wer er sein will und wie er leben will. Dies verleiht ihm eine besondere, nur ihm eigene Würde. Der Mensch hat aber nicht allein die Fähigkeit, sondern auch die Verpflichtung, sich zu entscheiden. Die Aufgabe, Ich zu sagen, die Anstrengung echter Charakterbildung können wir nicht an andere delegieren. Aber religiöse Bildung ist eine wichtige pädagogische Hilfe dabei.
Dabei ist eine „Erziehung zur Ehrfurcht vor Gott“ – oder wie anders wir davon sprechen wollten –, zur Freiheit im Denken und Handeln und zur sittlichen Verantwortung vor Gott und den Menschen, genauso wenig wie Liebe, Freundschaft oder Vertrauen operationalisierbar. Bildung kann zwar den Raum eröffnen, die Sinnfrage zu stellen, einen letzten Lebenssinn findet der Einzelne in ihr jedoch nicht. Bildung verweist den Einzelnen auf sich selbst, seinen Lebenssinn zu suchen und jene Wahrheit zu erkennen, die ihn frei macht – frei jenseits aller menschengemachten Bildungsanstrengungen.
2.2 Befähigung zum Reden über Religion
Der Gottesbezug der Verfassung markiert als „Leerstelle“ jenes geistige Fundament, auf dem unser Gemeinwesen aufruht und das der moderne Staat, der selbst der Legitimation bedarf, nicht garantieren kann. Im Rahmen des Richtigen können verschiedene religiöse Bekenntnisse nebeneinander stehen. Der Einzelne bleibt aber herausgefordert, zwischen ihnen eine subjektive Entscheidung zu treffen. Vorausgesetzt wird an dieser Stelle, dass Ethik und Religion (verstanden in einem weiten Sinne) unter den Bedingungen neuzeitlicher Autonomie jeweils eigenständige Dimensionen von Bildung bezeichnen und dass es schon um der Gewissensfreiheit willen auch ethische Bildung geben kann, die programmatisch keinen Bekenntnisbezug voraussetzt.
Jeder Ethik- oder Religionsunterricht, gleich welcher Konfession, wird die religiös-plurale Gegenwartssituation ernst zu nehmen haben. Eine selbstbestimmte, tragfähige und pluralismusfähige religiöse Identität wird der Einzelne nur gewinnen können, wenn er fähig ist, die eigene religiöse Tradition in Beziehung zu setzen zur faktisch vorgefundenen Pluralität religiöser Positionen. Dies muss der islamische Religionsunterricht genauso leisten wie der christliche. Wenn interreligiöses Lernen diesem Anspruch gerecht werden will, wird es nicht allein um die Vermeidung kultureller Fauxpas gehen können. Gefragt ist der Aufbau differenzierter, situationsübergreifender und nachhaltiger Denkstrukturen, die es dem Einzelnen ermöglichen, eine Urteils- und Entscheidungskompetenz gegenüber religiösen Geltungsansprüchen zu entwickeln und auch mit fremdartigen religiösen Phänomenen verantwortlich umzugehen. Bei solchen Lernprozessen muss Religion aber auch als Religion und nicht einfach als (vielleicht zu domestizierende) Funktion von Politik erfahrbar werden.
Doch wird sich ein Verständnis für das Fremde nur vom Standpunkt des Eigenen her entwickeln können, in der wechselseitigen Verschränkung von Selbst- und Fremdverstehen. Gelingender interkultureller und interreligiöser Austausch setzt voraus, dass alle Beteiligten auch etwas haben, das sie einbringen können – andernfalls kommt der Austausch letztlich zum Erliegen. Die Andersartigkeit des anderen zeichnet sich erst vor dem Hintergrund des Eigenen ab – und erst dann kann der Einzelne auch ein begründetes Urteil fällen. Wo alles gleich ausfällt und „gleich-gültig“ ist, kann nicht mehr argumentativ gestritten werden. Eine zwar religionsfreundliche, aber letztlich plural-indifferente Lernumwelt wird religiöse Identitätsbildung eher erschweren als erleichtern. Wir sollten daher meines Erachtens weiterhin für einen starken konfessionellen Religionsunterricht kämpfen.
Noch ein zweiter Aspekt gehört dazu: Die Ausbildung einer kulturellen oder religiösen Identität und damit zusammenhängend auch sozialer Integrationsfähigkeit werden nur als ein subjektiv bestimmter, aktiv zu gestaltender Prozess gelingen. Religiöse Bildung ist nicht von den Anforderungen einer wie auch immer gedachten staatsbürgerlichen Religion her zu denken, sondern vom sich bildenden Subjekt und seiner praktischen Urteilskraft. Dabei wird von umfassender Persönlichkeitsbildung nur dann gesprochen werden können, wenn der Einzelne in der Lage ist, sich selbst und die Welt um sich mit Bezug auf religiöse Sprachformen wahrzunehmen und zu werten. Religiöse Lernprozesse bleiben unverzichtbarer Bestandteil des allgemeinen Bildungsauftrags – nicht im Sinne religiöser Rede, sondern im Blick auf die Befähigung zum Reden über Religion. Wer Religion nicht mehr versteht, erfährt sie als etwas Bedrohliches und gerät in den Zwang, diese zähmen zu müssen. Oder er wird weltanschaulich leichter orientierungslos oder manipulierbar.
2.3 Anforderungen an den Religions- und Ethikunterricht
Der Staat muss in religiösen Dingen Freiheit gewähren, aber es muss auch nachdrücklich klar sein, wo die Grenzen der für alle in gleicher Weise geltenden Gesetze liegen. Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates, aber der Staat besitzt kein Bildungsmonopol. Als freiheitlicher Rechts- und Verfassungsstaat muss er sich auch zurücknehmen können und ermöglichen, dass der Einzelne Bildung in privater, nichtpolitischer Form bestimmt, beispielsweise in konfessioneller Form. Und das ist auch gut so. Wer freie und mündige Menschen will, muss auch für ein starkes Freies Schulwesen eintreten.
Die Gründung privater Schulen ist grundsätzlich frei. Es steht zu vermuten, dass die Vielfalt religiöser Schulgründungen noch zunehmen wird. Pädagogische Wahlfreiheit muss kein Schaden sein, doch wird der Staat im Rahmen seiner Schulaufsicht – gerade bei zunehmender Trägervielfalt – darauf zu achten haben, dass bestimmte Standards formaler Sittlichkeit, die für unsere freiheitliche Demokratie unverzichtbar sind, bei aller Pluralität nicht unterlaufen werden, und zwar im Interesse eines friedlichen Zusammenlebens, des gesellschaftlichen Zusammenhalts und gelingender Integration.
Die Wirksamkeit des modernen Staates in religiösen Dingen bleibt um der personalen Freiheit des Einzelnen willen begrenzt – und zwar in beide Richtungen: sowohl im Blick auf die Förderung bestimmter konfessioneller Bekenntnisse als auch umgekehrt im Blick auf einen forcierten Prozess der vermeintlich neutralen „Demokratisierung“ aller Lebensbereiche, in dessen Zuge Religion weitgehend aus dem öffentlichen Leben ausgeklammert wird. Eine Haltung, die weltanschauliche Horizonte verleugnet, ist gerade nicht neutral, sondern wird selbst zur Weltanschauung. Beide Grenzen werden meines Erachtens gegenwärtig prekär.
Nicht zuletzt aus integrationspolitischen Motiven wurde in den vergangenen Jahren ein eigener Islamunterricht – analog zum christlichen Religionsunterricht – aufgebaut, dieser soll in vielen Bundesländern in den nächsten Jahren stark ausgebaut und – in Baden-Württemberg beispielsweise – vom Modellversuch in ein reguläres Unterrichtsfach überführt werden. Dort hat die Initiative „Zukunft – Verantwortung – Lernen“ gefordert, vor dem weiteren flächenmäßigen Ausbau des islamischen Religionsunterrichts zunächst eine sorgfältige qualitative Evaluation vorzunehmen [6].
Ob das Vorhaben gelingt, wird in starkem Maße davon abhängen, ob es möglich sein wird, muslimische Verbände zu finden, welche die Anforderungen an „Religionsgemeinschaften“ im Sinne von Artikel 7 Grundgesetz erfüllen. Die beiden grünen Politiker, Cem Özdemir und Volker Beck, haben im Herbst 2015 deutliche Zweifel angemeldet, ob die vorhandenen Verbände in ihrer Zusammensetzung tatsächlich „Bekenntnisorganisationen“ seien oder nicht vielmehr national, politisch oder sprachlich organisierte Vereine. Beide Politiker stellen das integrationspolitische Anliegen nicht in Frage, wollen aber eine „Politisierung der Religion“ abwehren. In Nordrhein-Westfalen hat die Ministerpräsidentin zur Klärung dieser Frage ein „Forum Statusfragen“ einberufen. Bedingt durch die jüngere politische Entwicklung, hat sich in verschiedenen Bundesländern eine Diskussion über die Rolle der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) entwickelt. Niedersachsen hat daher Mitte August vorerst den geplanten Islamvertrag gestoppt. Nordrhein-Westfalen hat im derzeit laufenden Anerkennungsprozess der islamischen Verbände als Religionsgemeinschaften angesichts der aktuellen Entwicklungen in der Türkei den Gutachter zunächst um eine Ergänzung seines Gutachtens gebeten. Anfang September wurde dann gemeldet, dass der Innenminister die Zusammenarbeit mit DITIB beim Salafismuspräventionsprogramm „Wegweiser“ beenden wird. Die Entscheidung dürfte vermutlich auch Auswirkungen auf den Anerkennungsprozess im Zusammenhang mit der Einführung eines Islamunterrichts sein.
Auf jeden Fall ist für die Überführung des islamischen Religionsunterrichtes in den Regelbetrieb zu fordern, dass für dieses Fach von der Religionsgemeinschaft dieselben Standards, zum Beispiel hinsichtlich Staatsferne, Rechts- und Verfassungstreue, eingefordert werden wie bei den anderen Formen konfessionellen Religionsunterrichtes auch. Hier dürfen keine Abstriche gemacht werden.
Wichtig wäre, dass im islamischen Religionsunterricht, auch wenn dieser eine bestimmte konfessionelle Prägung aufweist, der Islam in seiner gesamten Breite dargestellt wird. Auch müssen interreligiöse Inhalte selbstverständlicher Bestandteil sein, wobei die anderen Religionen aus ihrem eigenen Selbstverständnis heraus thematisiert werden müssen. Nicht passieren darf beispielsweise so etwas wie in Baden-Württemberg, wo in diesem Jahr neue Bildungspläne installiert wurden: Dort heißt es im Bildungsplan zum islamischen Religionsunterricht sunnitischer Prägung für die allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I (S. 55): Schülerinnen und Schüler können „gewissenhaft ihre eigenen und fremden Vorurteile gegenüber dem Christentum und dem Judentum erläutern.“ Trotz deutlicher Kritik während der Anhörungsphase konnte eine solche Formulierung im Bildungsplan stehenbleiben – … bloße Unachtsamkeit oder ist der Wahnsinn hier bereits Methode gworden? Die Verfasser des Bildungsplans sind selber über die gegenwärtig geforderte, programmatische Vorordnung der Kompetenzen vor jeglichen Inhalten gestolpert: Antisemitische und christophobe Vorurteile müssen gedanklich-reflexiv aufgearbeitet und nicht auch noch auf hohem Kompetenzniveau kolportiert werden.
Der neue grün-schwarze Koalitionsvertrag in Baden-Württemberg kündigt an, den Ethikunterricht weiter auszubauen. Derzeit wird Ethikunterricht ab Klasse 8 oder im G8 ab Klasse 7 als Alternative zum Religionsunterricht angeboten. Ähnliche Vorhaben gibt es auch in anderen Bundesländern oder sind dort – wie in Berlin – bereits umgesetzt. Gegen ein eigenständiges Fach Ethik ist grundsätzlich nichts einzuwenden, es kann sogar eine sehr begrüßenswerte Sache sein, wenn dieses didaktisch klug und angemessen ausgestaltet wird (in Berlin scheint dies gelungen zu sein). Das Fach Ethik sollte nicht dazu genutzt werden, den Religionsunterricht zu schwächen. Und es bleibt wichtig, dass die Grundregeln des Beutelsbacher Konsenses, das Überwältigungsverbot und Kontroversitätsgebot, geachtet werden. Ethikunterricht darf nicht für die Lösung gesellschaftlicher Probleme funktionalisiert werden. Die Schüler sollen befähigt werden, ethische Probleme zu identifizieren, zu reflektieren und damit umzugehen. Ethikunterricht reflektiert auf die ethische Teilpraxis des Menschen. Es geht nicht um eine Art laizistischen – und damit „höherwertigen“ – Religionsunterricht, frei nach dem Motto: „Wer noch hinterm Wald lebt, geht in Reli; wer schon weiter denkt, in Ethik.“ Und es sollte am Ende auch nicht eine niedrigschwellige „Lebenskunde“ herauskommen, die den Schülern kognitiv nichts abverlangt (Schüler würden sich auch schnell über ein solches Fach als „Mogelpackung“ lustig machen).
Was der Ethikunterricht im Einzelfall bei Schülern auslöst, kann pädagogisch nicht determiniert werden. Schulen müssen aber darauf vorbereitet sein, dass ein solches Fach möglicherweise Veränderungsprozesse bei Heranwachsenden und entsprechende familiäre Konflikte auslöst, mit denen erzieherisch umzugehen ist (z. B. wenn muslimische Schülerinnen sich dazu entschließen, ihr Kopftuch abzulegen). Insgesamt aber sollten die Erwartungen an ein solches Fach realistisch bleiben. Ethikunterricht sollte nicht dahingehend überschätzt werden, dass sich damit alle religiösen Konflikte einfach neutralisieren ließen. Der Münchner Theologe Friedrich Wilhelm Graf hat hierauf an Heiligabend 2015 im Gespräch mit dem Schriftsteller Martin Mosebach hingewiesen, wenn er sagt: „In vielen europäischen Gesellschaften gab es eine Verbürgerlichung des Christentums. Die Krisenphänomene haben etwas mit der Erosion der Sozialformation Bürgertum und Bildungsbürgertum zu tun. Nida-Rümelin wählt nun einen postreligiösen Begriff der Leitkultur, der als Humanismus auftritt. Ich halte das für eine wenig sinnvolle ‚erfolgsversprechende‘ Form der Zivilisierung von Religion. Meine These: Religion kann nur durch Religion überwunden, beeinflusst, gestaltet werden. Solange sie keine relevanten innerislamischen Auseinandersetzungen über sektiererische Gewalt haben, werden sie mit der Empfehlung, dass uns der Staat eine humanistische Leitkultur verordnet, wenig erreichen“ [7].
- Schlusswort: Diskriminierung, nicht Nivellierung
Keine Werterziehung wird ohne Rückgriff auf letzte Grundüberzeugungen die verwirrende Vielzahl an Werten in eine stimmige Ordnung bringen können. Die staatliche Neutralität in religiösen Dingen meint die Diskriminierungsfreiheit religiös-weltanschaulicher Überzeugungen, nicht deren Neutralisierung oder Nivellierung zu einer staatlich betriebenen, einheitlichen Zivilreligion. Wie weit religiöse Bezüge im öffentlichen Leben zulässig sein sollen, wird nicht allein von der Exekutive oder den Gerichten zu entscheiden sein – eine legitimatorische Selbstbedienungsmentalität des Staates in Wertfragen könnte leicht die Folge sein [8]. Diese Frage muss im gesellschaftlichen Diskurs verhandelt werden, Entscheidungen bedürfen der parlamentarischen Legitimation. Das letztjährige Urteil zum Kopftuch in der Schule ist nicht unproblematisch, insofern es zwar einerseits die Religionsfreiheit stärkt, andererseits Religion aber dann doch als Störfall für den öffentlichen Frieden deklariert. Lehrerverbände haben darauf hingewiesen, wie problematisch es ist, die Klärung entsprechender Konflikte an die Einzelschule weiterzureichen. Der Weisheit letzter Schluss ist das aktuelle Urteil nicht. Die gesellschaftliche Debatte um die religiöse oder politische Bedeutung des Kopftuches und seine Stellung in öffentlichen Institutionen dürfte weitergehen – und das ist auch gut so.
Religion und Politik brauchen einander, soll sich nicht jeweils eine Seite absolut setzen – was in der Geschichte noch nie gut ausgegangen ist. Die Bürger sind zugleich Träger religiöser Haltungen im weitesten Sinne – und umgekehrt. Bildung ist der Ort, das Ineinander politischer und religiöser Fragestellungen, das Ineinander universaler Werte und partikularer Überzeugungen oder das Ineinander öffentlicher Anforderungen und privater Lebensführung reflexiv zu bearbeiten. Dabei wird es nicht allein darauf ankommen, integrationspolitischen Bedingungen zu entsprechen, sondern diese selbst zum Gegenstand der bildenden Auseinandersetzung zu machen und bildungsförderlich zu gestalten.
[1] C. Seiler: Staatsvolk, in: H. Kube u. a. (Hg.): Leitgedanken des Rechts zu Staat und Verfassung, Heidelberg 2015, 17 – 27, hier: Rn. 2.
[2] P. Häberle: Erziehungsziele und Orientierungswerte im Verfassungsstaat, Freiburg i. Brsg. u. a. 1981, 87.
[3] J. Isensee: Was wir fordern dürfen, in: F.A.Z., 4.02.2016.
[4] Vgl. Peter Paulig: Die Verantwortung des Lehrers gegenüber Individuum und Gesellschaft, in: Margret Fell (Hg.): Erziehung, Bildung, Recht. Beiträge zu einem interdisziplinären und interkulturellen Dialog. Festschrift für Philipp Eggers zum 65. Geburtstag am 9. Juli 1994, Berlin 1994, S. 138 – 152, v. a. 143.
[5] Thomas Sternberg: Das Kreuz – religiöses oder kulturelles Symbol? Über Kreuze in öffentlichen Gebäuden, in: Engagement (2013), H. 1, S. 19 – 28, hier: 24.
[6] Zukunft – Verantwortung – Lernen e. V. (Hg.): Stellungnahme zur Anhörung des baden-württembergischen Bildungsplans, 30.10.2015, S. 12.
[7] Friedrich Wilhelm Graf/Martin Mosebach: Sind wir Christen noch bei Trost?, in Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 299/2015 v. 24.12.2015, S. 11 f., hier: 12.
[8] Vgl. Rolf Schieder: Politik und Religion in der Zivilgesellschaft, in: Handbuch Interreligiöses Lernen, Gütersloh 2005, S. 28 – 40, hier: 33 – 35.
Welche Rolle spielt Religion im Bildungssystem?
„Die gebotene Neutralität und Überkonfessionalität einer öffentlichen Universität ist der Grund dafür, dass wir dem Wunsch der Mitglieder unterschiedlicher Religionen und Glaubensrichtungen nach Zurverfügungstellung jeweils eigener Orte zur Glaubensausübung auf dem Campus nicht nachkommen dürfen und dies angesichts der Vielfalt der unter den Studierenden und Mitarbeitern vertretenen Religionen auch schon aus Ressourcengründen gar nicht könnten.“ Die Worte stammen nicht aus Baden-Württemberg, sondern aus Nordrhein-Westfalen: aus einem Brief des Rektorats der Technischen Universität Dortmund vom 3. Februar 2016. Aus diesem darf zitiert werden, da er von der Universitätsleitung bewusst öffentlich gemacht wurde. Die Dortmunder Universitätsleitung hat zu Jahresbeginn unter Verweis auf Artikel 3 des Grundgesetzes den 2012 beschlossenen „Raum der Stille“ schließen lassen. Zur Begründung heißt es, dass die Vereinbarung, der Raum solle ein neutraler Ort bleiben und allen Glaubensrichtungen in gleicher Weise zur Verfügung stehen, nicht eingehalten worden sei.
Hier kann es nicht darum gehen zu diskutieren, ob ein neutraler „Raum der Stille“ sinnvoll ist und warum dieses Experiment in Dortmund gescheitert ist. Ähnliche Fälle gibt es auch andernorts zu berichten, beispielsweise aus Ulm oder Berlin. Doch wirft das Beispiel wichtige Anfragen auf: Wie viel Religion verträgt eine zunehmend pluraler werdende Einwanderungsgesellschaft? – wohlgemerkt: wir sprechen von einer faktischen Einwanderungsgesellschaft, denn eine ausdrückliche Einwanderungsgesetzgebung gibt es bis heute hierzulande nicht. Kann der gesellschaftliche Friede nur erhalten werden, wenn Religion weitgehend aus dem öffentlichen Raum herausgehalten wird und die „gebotene Neutralität und Überkonfessionalität“ unseres Verfassungsstaates vorrangig als religiöse Abstinenz öffentlicher Institutionen jeglicher Religion gegenüber verstanden wird?
Dies wäre eine Abkehr vom traditionell kooperativen Staat-Kirche-Verhältnis, wie es für Deutschland im Gegensatz zu laizistischen Staatswesen, beispielsweise bei unserem Nachbarn Frankreich, typisch ist. Von diesem kooperativen Verhältnis zwischen Kirche und Staat leben und profitieren nicht zuletzt konfessionelle Schulen. Dabei geht es nicht vornehmlich darum, konfessionelle Besitzstände zu verteidigen. Wichtiger bleibt zu fragen, ob eine solche Neuausrichtung der Religionspolitik für die Zukunft des Landes überhaupt klug und für das gemeinschaftliche Zusammenleben förderlich wäre.
- Welche Bedeutung besitzt der Gottesbezug der Verfassung im Bildungsbereich?
(1) Die Jugend ist in Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung zu erziehen.
(2) Verantwortliche Träger der Erziehung sind in ihren Bereichen die Eltern, der Staat, die Religionsgemeinschaften, die Gemeinden und die in ihren Bünden gegliederte Jugend. –
So heißt es in Artikel 12 der baden-württembergischen Landesverfassung. Auch kirchliche Schulen betreiben ihre pädagogische Arbeit auf dem Boden dieses Verfassungsartikels.
„Erziehung in Ehrfurcht vor Gott“!? Es geht an dieser Stelle nicht um ein persönliches Glaubensbekenntnis oder ein bestimmtes konfessionelles Gottesbild, sondern um eine kulturethische Aussage. Mit dieser trifft der Verfassungsgesetzgeber eine gewichtige Wertvorentscheidung, so der CDU-Kulturpolitiker Thomas Sternberg: „Es geht um die Anerkennung einer Verantwortung über die bloße Mehrheitsmeinung oder Opportunität hinaus“ [Thomas Sternberg: Das Kreuz – religiöses oder kulturelles Symbol? Über Kreuze in öffentlichen Gebäuden, in: Engagement (2013), H. 1, S. 19 – 28, hier: 24]. Es geht um die sittliche Person, die noch einer anderen Instanz, ihrem Gewissen, gegenüber verpflichtet ist. Und es geht um die Rückversicherung gegenüber totalitären Tendenzen – wider eine Selbstüberschätzung des Menschen, wider einen Staat, der sich absolut setzt, wider jene Form des Materialismus, der den Menschen nur mehr als Funktionär der sozialen Verhältnisse betrachtet, ihm aber letztlich keine höheren geistigen Antriebe, Interessen oder Ziele zuzugestehen vermag.
Zunächst zur pädagogischen Bedeutung des Gottesbezugs: Der Gottesbezug hält jene „Leerstelle“ offen, ohne die letztlich auch die Freiheit des Menschen auf der Strecke bliebe. Wir Deutschen haben dies in zwei Diktaturen schmerzlich erfahren. Die Ideologie der Freiheit darf niemals mächtiger werden als die konkrete Freiheit des Einzelnen. Der Mensch muss selbst bestimmen können, wer er sein will und wie er leben will. Dies verleiht ihm eine besondere, nur ihm eigene Würde. Dies vermitteln Erzieher, Pädagogen und Lehrer Kindern und Jugendlichen, wenn Sie diese zu Selbstbestimmung, Mündigkeit und Eigenverantwortung erziehen.
Der Mensch hat aber nicht allein die Fähigkeit, sondern auch die Verpflichtung, sich zu entscheiden. Die Anstrengung echter Charakterbildung können wir nicht an andere delegieren. Erzieher, Kinderpfleger und Lehrer können Kinder und Jugendliche auf dem Weg der eigenen Selbstfindung und Identitätsbildung begleiten, sie können ihnen diese Aufgabe aber nicht abnehmen. Religiöse Bildung ist bei alldem eine wichtige pädagogische Hilfe. Eine „Erziehung zur Ehrfurcht vor Gott“, zur Freiheit im Denken und Handeln und zur sittlichen Verantwortung vor Gott und den Menschen, ist genauso wenig wie Liebe, Freundschaft oder Vertrauen operationalisierbar. Sie lebt entscheidend vom lebendigen Vorbild des Pädagogen, der sich selbst mit religiösen und sittlichen Fragen auseinandergesetzt hat.
Der Letztbezug unserer Verfassung besitzt eine ungeheuer wichtige pädagogische Bedeutung für die Bildung der sittlichen Person. Bildung kann zwar den Raum eröffnen, die Sinnfrage zu stellen, einen letzten Lebenssinn findet der Einzelne in ihr jedoch nicht. Bildung verweist den Einzelnen auf sich selbst, seinen Lebenssinn zu suchen und jene Wahrheit zu erkennen, die ihn frei macht – frei jenseits aller menschengemachten Bildungsanstrengungen.
Dann besitzt der Gottesbezug noch eine weitergehende kulturethische Bedeutung: Der Gottesbezug der Verfassung markiert als „Leerstelle“ jenes geistige Fundament, auf dem unser Gemeinwesen aufruht und das der moderne Staat selbst nicht garantieren kann. Ein sprechendes Bild wird gern verwendet, wenn veranschaulicht werden soll, was das besondere geistige Fundament unserer christlich-abendländischen Kultur ausmacht. Diese gründe auf drei Hügeln: auf Golgatha, dem Kreuzeshügel vor den Toren Jerusalems; auf dem Areopag, dem gesellschaftlichen Mittelpunkt Athens, und auf dem Kapitol, dem Machtzentrum Roms. Die drei genannten Berge stehen für jene drei Traditionen, die zusammen das Spezifische abendländischer Geistesgeschichte und der damit verbundenen Leistungen ausmachen: die Idee christlicher Barmherzigkeit und Solidarität, die Vorstellung von Demokratie, Individualität und der Würde des Einzelnen sowie die Herrschaft des Rechts und die Vorstellung einer natürlichen sittlichen Ordnung, die der Mensch mit seiner Vernunft erkennen kann. Die Verbindung von christlicher Erlösungsvorstellung, griechischer Philosophie und römischem Rechtsdenken zeigt sich auch noch in ihren säkularisierten Fassungen, zum Beispiel dem „Slogan“ der Französischen Revolution: „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“. Der Historiker Heinrich August Winkler hat aufgezeigt, wie sich diese Verbindung zu Beginn der Moderne in Aufklärung und Französischer Revolution äußert, bis heute Gestalt und Bewusstsein Europas prägt und diesen Kontinent zusammenhält [vgl. Heinrich August Winkler: Was hält Europa zusammen?, Stuttgart 2005].
Heute stellt sich die Frage, wie dieses Erbe in einer zunehmend pluraler werdenden Gesellschaft verstanden und bewahrt werden kann. Dabei geht es um mehr als ein konfessionelles Bekenntnis. Die christliche Identität besitzt für unser Gemeinwesen eine weitergehende kulturethische Bedeutung: für Politik und Kultur, für Bildung und Wissenschaft, für unserer Zusammenleben in Staat und Gesellschaft. Viele Bereiche unseres Zusammenlebens sind von christlichen Wertvorstellungen beeinflusst. Es bedarf immer wieder der gemeinsamen gesellschaftlichen, politischen wie pädagogischen Anstrengung, dieses Fundament zu wahren.
Schwinden Erlösungsglaube und Glaubenspraxis in unserem Land, wird auf Dauer auch das Wertefundament unserer Verfassungs- und Gesellschaftsordnung brüchig werden. Wir tragen eine soziale Verantwortung – nicht zuletzt in unseren Kindertageseinrichtungen und Schulen – für Werte und Normen, Sitte und Brauchtum, Sprache und Kunst, Kultur und Tradition, die weit über unsere eigene Gegenwart hinausreicht: Denn wie künftige Generationen leben, denken und handeln werden, wird wiederum davon beeinflusst werden, wie wir heute leben, denken und handeln [vgl. Peter Paulig: Die Verantwortung des Lehrers gegenüber Individuum und Gesellschaft, in: Margret Fell (Hg.): Erziehung, Bildung, Recht. Beiträge zu einem interdisziplinären und interkulturellen Dialog. Festschrift für Philipp Eggers zum 65. Geburtstag am 9. Juli 1994, Berlin 1994, S. 138 – 152, v. a. 143]. Es steht mehr auf dem Spiel als liebgewordene „Folklore“, wenn wir beispielsweise St. Martin durch ein „Sonne-Mond-und-Sterne-“ oder „Lichterfest“ ersetzen: Wir nehmen den Kindern damit auch eine wichtige personale Identifikationsfigur, die bestimmten Werten geradezu sinnbildlich ein Gesicht verleiht. Religiös gebundene Traditionen sollten im öffentlichen Raum der Bildung nicht „neutralisiert“ werden. Vielmehr ist zu fragen, wie diese interkulturell vermittelt werden können – und ich bin mir sicher: Das geht.
- Warum sollte Religion im Bildungssystem Platz finden?
In der Moderne gibt es schon um der Gewissens- und Religionsfreiheit willen Bildung, die ein persönliches Bekenntnis nicht zwingend voraussetzt. In der modernen Gesellschaft können verschiedene religiöse Bekenntnisse nebeneinander bestehen. Dabei gibt es nicht das eine Christentum oder den einen Islam. Doch gibt es Gemeinsamkeiten, an denen wir uns trotz aller Unterschiede als Christen oder als Muslime untereinander erkennen. Über diese müssen wir konstruktiv miteinander ins Gespräch kommen. Der Einzelne bleibt herausgefordert, angesichts der vorhandenen Vielfalt religiöser Meinungen eine persönliche Entscheidung zu treffen. Wo Lebensverhältnisse brüchig, unübersichtlich oder komplex werden, stellen sich religiöse Fragen neu. Wer angesichts der vorhandenen Vielfalt an Lebenskonzepten, Wertorientierungen und Sinnangeboten nicht gelernt hat, sich zu entscheiden, über den wird sehr leicht entschieden, aber eben von anderen – und derjenige wird leicht manipulierbar. Entscheidungsfähigkeit in religiösen Fragen zu vermitteln, ist ein wichtiger Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrags.
Jede Bildungseinrichtung wird dabei die religiös-plurale Gegenwartssituation ernst zu nehmen haben. Eine selbstbestimmte, tragfähige und tolerante religiöse Identität wird der Einzelne nur gewinnen können, wenn er fähig ist, die eigene religiöse Tradition in Beziehung zu setzen zur vorgefundenen Vielfalt religiöser Bekenntnisse. Beim interreligiösen Lernen geht es nicht allein um die Vermeidung kultureller „Fettnäpfchen“. Wichtig ist, dass der Einzelne in religiösen Fragen urteils- und entscheidungsfähig wird und lernt, auch mit fremdartigen religiösen Phänomenen verantwortlich umzugehen. Bei solchen Lernprozessen muss Religion aber auch als Religion erfahrbar werden – und nicht einfach als – zu zähmende – Funktion von Politik, als ein Machtfaktor oder gar als Auslöser von Gewalt und Terror.
Ein Verständnis für das Fremde wird sich nur vom Standpunkt des Eigenen her entwickeln können, in der wechselseitigen Verschränkung von Selbst- und Fremdwahrnehmung. Gelingender interkultureller und interreligiöser Austausch setzt voraus, dass alle Beteiligten auch etwas haben, das sie einbringen können – andernfalls kommt der Austausch letztlich zum Erliegen. Wo alles gleich ausfällt und „gleich-gültig“ ist, kann nicht mehr argumentativ gestritten werden. Eine zwar religionsfreundliche, aber letztlich plural-indifferente Lernumwelt wird religiöse Identitätsbildung eher erschweren als erleichtern. Wir sollten daher meines Erachtens weiterhin für einen starken Religionsunterricht in unseren Schulen und für religiöse Wertebildung in unseren Kindertageseinrichtungen kämpfen.
Noch ein zweiter Aspekt ist wichtig: Die Ausbildung einer kulturellen oder religiösen Identität und damit zusammenhängend auch sozialer Integrationsfähigkeit werden nur als ein Prozess gelingen, den der Einzelne aktiv gestaltet. Von umfassender Persönlichkeitsbildung wird nur dann gesprochen werden können, wenn der Einzelne in der Lage ist, sich selbst und die Welt um sich herum mit Bezug auf Religion wahrzunehmen. Religion gehört zur menschlichen Lebenswirklichkeit dazu – unabhängig davon, ob der Einzelne selbst gläubig ist oder nicht. Religiöse Lernprozesse bleiben unverzichtbarer Bestandteil des allgemeinen Bildungsauftrags – nicht im Sinne religiöser Rede, sondern im Blick auf die Befähigung zum Reden über Religion. Wer Religion nicht mehr versteht, erfährt sie als etwas Bedrohliches und gerät in den Zwang, diese domestizieren zu müssen. Oder er wird weltanschaulich leichter orientierungslos oder manipulierbar.
Religionspolitische Fragen im Schul- und Bildungssystem
In einem zweiteiligen Beitrag für das VBE-Magazin beschäftigt sich Axel Bernd Kunze mit religionspolitischen Fragen, die Schule und Bildungssystem in Baden-Württemberg betreffen. Der Beitrag basiert auf einem Akademievortrag, der im Februar im Rahmen einer religionspädagogischen Tagung in der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart in Stuttgart-Hohenheim gehalten wurde:
Axel Bernd Kunze: Religionspolitik in Baden-Württemberg. Teil 1: Grundlagen für den Umgang mit Religion in der Schule, in: VBE-Magazin. Zeitschrift des Verbandes Bildung und Erziehung – Landesverband Baden-Württemberg (2016), Heft 5 (Mai), S. 12 – 15; Teil 2: Aktuelle Herausforderungen für die Zukunft von Schule und Religionsunterricht, in: VBE-Magazin. Zeitschrift des Verbandes Bildung und Erziehung – Landesverband Baden-Württemberg (2016), Heft 6 (Juni), S. 10 – 13.
Weitere Informationen zum VBE-Magazin unter http://www.vbe-bw.de/publikationen/.
Gastvortrag zur Umwelterziehung im Institut Dr. Flad
Der Leiter der Technik-Erzieher-Akademie der Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik, Herr Roland Grühn, sowie der stellvertretende Schulleiter, Herr PD Dr. Axel Bernd Kunze, waren am 4. Mai 2016 Gast im Stuttgarter Institut Dr. Flad. Das renommierte Institut wurde 1951 gegründet und bildet als privates, staatlich anerkanntes Berufskolleg zum Chemisch-technischen, Pharmazeutisch-technischen und Umwelttechnischen Assistenten aus. Beide Schulen streben an, in Zukunft im Rahmen des Profilunterrichts Forschen und Experimentieren miteinander zu kooperieren.
Am Vormittag hielt Herr Kunze einen Gastvortrag über „Laudato si‘“. Unter diesem Titel veröffentliche Papst Franziskus am 24. Mai 2015 die erste päpstliche Umweltenzyklika, beginnend mit Worten aus dem Sonnengesang seines Namenspatrons, des heiligen Franz von Assisi.
Der Papst ist davon überzeugt, dass ökologische und soziale Fragen eng miteinander zusammenhängen. Für den Papst trage der Mensch eine besondere Verantwortung für die Schöpfung. Diese besitze einen Eigenwert, in ihr seien alle Geschöpfe existentiell miteinander verbunden. Doch sei die Schöpfung überaus gefährdet: durch Umweltverschmutzung und Klimawandel, den Abbau natürlicher Ressourcen und den Verlust biologischer Vielfalt, aber auch durch sozialen Niedergang und weltweite soziale Ungerechtigkeit. Politische, wirtschaftliche oder technische Veränderungen seien daher dringend notwendig, reichten aber allein nicht aus. Eine neue Lebens- und Wirtschaftsweise, die sorgfältiger mit unseren natürlichen Lebensgrundlagen umgeht, bedürfe darüber hinaus pädagogischer Anstrengungen und einer spirituellen Umkehr. So fordert Franziskus am Ende seines Schreibens eine erneuerte „Erziehung zum Bündnis zwischen der Menschheit und der Umwelt“.
Herr Kunze griff diesen Aufruf von „Laudato si‘“ auf und fragte in seinem Vortrag, was unter Umwelterziehung zu verstehen ist und wie ein ganzheitliches ökologisches Bewusstsein pädagogisch gefördert werden kann. Diese Fragen betreffen nicht allein den Schulunterricht, auch Kindergarten, Hort und Jugendarbeit sind wichtige Lernorte, an denen ein Ethos ganzheitlicher Ökologie wachsen und eingeübt werden kann.
Im Anschluss an den Vortrag war Gelegenheit, sich über Ideen für eine weitere Zusammenarbeit auszutauschen. Chemie könne sehr alltagsnah, lebenspraktisch und spannend vermittelt werden, ist Herr Flad überzeugt. So könnte es für angehende Erzieher, die Kinder für naturwissenschaftliche Fragen begeistern sollen, interessant sein, einmal die Werbeversprechen und Inhaltsangaben von Lebensmitteln aus dem Supermarkt chemisch zu überprüfen. Das Interesse an Naturwissenschaft müsse bereits von klein auf geweckt werden, hier spielen Erzieherinnen und Erzieher eine wichtige Rolle. Dies zu vermitteln, ist ein zentrales Anliegen der Technik-Erzieher-Akademie. Umgekehrt wäre es für Auszubildende der Chemie wichtig, didaktisch-methodische Grundkenntnisse vermittelt zu bekommen. Diese seien wichtig, wenn sie später im Beruf Praktikanten oder Berufsanfänger pädagogisch anleiten müssen.