Neurotheologie

Das neue Themenheft der internationalen Zeitschrift für Theologie „Concilium“ beschäftigt sich mit dem Verhältnis von Theologie, Anthropologie und Neurowissenschaften. Herausgeber sind Thierry-Marie Courau, Regina Ammicht Quinn, Hille Haker und Marie-Theres Wacker. „Concilium“ erscheint im Matthias-Grünewald-Verlag.

Axel Bernd Kunze bespricht am Ende in einer Sammelrezension unter dem Titel „Kein neuer Gottesbeweis“ aktuelle Veröffentlichungen aus der neurotheologischen Debatte: Michael Blume: Neurotheologie. Hirnforscher erkunden den Glauben, Marburg 2009; Hans Goller: Wohnt Gott im Gehirn? Warum die Neurowissenschaften die Religion nicht erklären, Kevelaer 2015; Gerhard Roth/Nicole Strüber: Wie das Gehirn die Seele macht, 5. Aufl., Stuttgart 2015.

„Die Neurowissenschaften sind in den vergangenen zwei Jahrzehnten äußerst populär geworden und haben eine erstaunliche Karriere durchlaufen. Fast schon begierig wurden ihre Erkenntnisse innerhalb der Geistes- und Sozialwissenschaften aufgesogen. Was man schon immer ahnte, so die Hoffnung, sollte nun endlich neurowissenschaftlich erklärt werden können. Was bisher nur alltagstheoretisch begründet werden konnte, sollte endlich auf eine evidenzbasierte Grundlage gestellt werden.“ (S. 503)

„Die Frage des Glaubens, was (oder nach christlicher Überzeugung: wer) uns jenseits der Todesgrenze erwartet, kann neurowissenschaftlich nicht geklärt werden. Oder anders gesagt: Die Neurowissenschaften werden die Theologie nicht ersetzen können. Beide unterscheiden sich in ihren Sachbereichen. Es kann also nicht darum gehen, beide Wissenschaften miteinander zu kreuzen, wohl aber, sie miteinander in ein interdisziplinäres Gespräch zu bringen.“ (S. 507)

Engagement 3/2015

Ein neues Heft der von ENGAGMENT, der Zeitschrift für Erziehung und Schule, liegt druckfrisch vor. Der Themenschwerpunkt der Ausgabe 3/2015 (33. Jahrgang) beschäftigt sich mit Qualitätskriterien für Katholische Internate und Tagesinternate.

Im Rezensionsteil werden folgende Titel vorgestellt: Gemeinsam über Unterricht und Schule nachdenken. Reflexives Lernen und kollegiale Hospiation (Rezensent: Axel Bernd Kunze); Lehrerbildung auf dem Prüfstand. Welche Qualifikation braucht die inklusive Schule? (Rezensent: Tillmann F. Kreuzer); Was wirkt wirklich? Einschätzungen von Determinanten schulischen Lernens (Rezensent: Gottfried Kleinschmidt); Heterogenität – Diversity – Intersektionalität. Zur Logik sozialer Unterscheidungen in pädagogischen Semantiken der Differenz (Rezensent: Christopher Haep); Grundwissen Lehrerbildung. Leistung messen. Praxisorientierung, Fallbeispiele, Reflexionsaufgaben (Rezensent: Matthias Bär); Praxishandbuch Gesundheit in der Schule – So fördern Sie die Lehrer- und Schülergesundheit (Rezensentin: Beate Michaela Fliegner); 99 Tipps. Referendare begleiten und ausbilden (Rezensent: Tillmann F. Kreuzer); Gotteslob Dienstebuch (Rezensent: Axel Bernd Kunze); Katholische Soziallehre als politische Ethik. Leistungen und Defizite (Rezensent: Joachim Fischer); Studenten in Sachsen 1918 – 1945. Studien zur studentischen Selbstverwaltung, sozialen und wirtschaftlichen Lage sowie zum politischen Verhalten der sächsischen Studentenschaften (Rezensent: Axel Bernd Kunze); 2 1/2 Gespenster (Rezensentin: Astrid Frey) und Kindheit: wie unsere Mutter uns vor den Nazis rettete (Rezensentin: Astrid Frey).

Die Zeitschrift erscheint im Münsteraner Aschendorff Verlag.

 

Menschenrecht auf Bildung

Zwischen 2006 und 2009 lief am Lehrstuhl für Christliche Soziallehre und Allgemeine Religionssoziologie der Universität Bamberg in Kooperation mit dem Forschungsinstitut für Philosophie Hannover das DFG-Forschungsprojekt „Das Menschenrecht auf Bildung: Anthropologisch-ethische Grundlegung und Kriterien der politischen Umsetzung“. Ein Teilprojekt, das in diesem Rahmen durchgeführt wurde, beschäftigte sich mit einer sozialethischen und pädagogisch-ethischen Grundlegung des Rechts auf Bildung. Die Ergebnisse wurden in zwei Teilstudien veröffentlicht:

 

Axel Bernd Kunze:
Freiheit im Denken und Handeln. Eine pädagogisch-ethische und sozialethische Grundlegung des Rechts auf Bildung
(Forum Bildungsethik; Bd. 10), Bielefeld: W. Bertelsmann 2012, 428 Seiten.

Freiheit im Denken und Handeln (eBook, PDF) - Kunze, Axel Bernd

 

Rezensionen:

• Gottfried Kleinschmidt, in: Bildungsethik – Beiträge und Nachrichten zu einer Sozialethik der Bilddung, 27. September 2015.
• Hans-Michael Tappen, in: Engagement 32 (2014), Heft 2, S. 145 f.
• Thomas Schumacher, in: Socialnet.de, 04. Mai 2013: http://www.socialnet.de/rezensionen/14234.php (Wiederabdruck in: http://www.erzieherin.de).
• GKP-Informationen. Mitgliederzeitschrift der Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands 29 (2012), Heft November 2012, S. 3.
• Neue Bücher, in: Newsletter [der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit] (2013), Heft 2, S. 23.

 

Eine Besprechung von Gottfried Kleinschmidt:

Die vorliegende differenzialanalytische Studie wurde im Wintersemester 2010/11 von der Universität Bonn als erziehungswissenschaftliche Habilitationssschrift angenommen. Diese Arbeit erfolgte im Rahnen eines Projektes „Das Menschenrecht auf Bildung – Anthropologisch-ethische Grundlegung und Kriterien der politischen Umsetzung“. Die Förderung erfolgte durch die DFG (Deutsche Forschungsgemeinschaft).

Die zentrale Frage der Untersuchung lautet: Wie lässt sich ein Recht auf Bildung pädagogisch und sozialethisch begründen, wie weit reicht dessen Gehalt und welche Ansprüche ergeben sich? Gleichzeltig wird die Frage nach den Grenzen eines Rechts auf Bildung gestellt. Die Thenen der drei Kapitel sind:
• Rechtliche Grundlagen
• Pädagogisch-ethische Reflexion
• Sozialethische Reflexion

Schlüsselbegriffe der drei Kapitel sind: Entwicklung und Adressaten der Menschenrechte, Grundsätze der Menschenrechte, Merkmale menschenrechtlicher Forderungen, das Menschenrecht auf Bildung und Bildung als Materie der Menschenrechte, Bildsamkeit des Menschen und Bildung, Dimensionen von Bildung, Grundlegung eines sozialethischen Bildungsdiskurses, Bestimmungsmerkmale eines sozialethischen Bildungsdiskurses, Bildung, Subjektwerdung und soziale Teilhabe. Der Ertrag der Studie wird für die schnellen Leserinnen und Leser (insbesondere Entscheidungsträger der Politik) auf zweiunddreißig Seiten prägnant zusammengefasst. Die detaillierten Literaturhinweise (die in den Text integriert sind) regen zum vertiefenden Studium an.

Die zusammenfassende Würdigung dieser grundlegenden Untersuchung erlaubt nur exemplarische und punktuelle Hinweise auf wenige markante Aussagen.
Die Studie konzentriert sich auf die Erarbeitung einer pädagogisch-ethischen und sozialethischen Grundlegung des Rechts auf Bildung. Das Teilprojekt berührt zugleich einen zentralen Ausschnitt der aktuellen christlich-sozialethischen sowie sozialphilosophischen Gerechtigkeitsdebatte. Der Fokus des Gedankenganges liegt bei der pädagogisch-ethischen Diskussion zunächst auf dem „sich selbst bestimmenden Subjekt“, nicht auf den sozialen Gegebenheiten und Zuständen, unter denen die Bildungssubjekte agieren.

An dieser Stelle soll der Versuch gemacht werden, die Studie durch ausgewählte Zitate zu charakterisieren. Dieses Verfahren ist insofern berechtigt, da der Autor sehr prägnante Formulierungen zur Diskussion stellt. Diese sollen die weitere Debatte anregen und vertiefen:

  • „Bildung ist eine unabdingbare Voraussetzung für die menschliche Freiheit.“
  • „Bildung bringt die Beziehungen zur Sprache, die Menschen zu sich selbst, zu ihren Mitmenschen und zum Gesamt der Welt eingehen. Dieses dreifache korrelative Selbst-, Fremd- und Weltverhältnis, das sich in Bildung ausdrückt und in das wir immer schon verstrickt sind, tritt uns nicht neutral gegenüber, sondern kann nur in Modus gedanklich und sprachlich vermittelter Auseinandersetzung ansichtig werden und zu Bewusstsein kommen“ (S. 134).
  • An dieser Stelle wird W. von Hunboldt erwähnt. Sein Denken kreist pädagogisch um drei Begriffe: „Individualität – Totalität – Universalität“. A. B. Kunze schreibt: „Erst alle drei Bildungsakte zusammen – Wissen, Werten und Entscheiden (oder auch: Erkennen, Urteilen und Wollen) – machen die Ganzheit eines Bildungsprozesses aus“ (S. 137).
  • An späterer Stelle stellt er fest: „BiLdung – so können die drei genannten Deutungshorizonte zusammengefasst werden – ist die Frage des Menschen nach sich selbst, die Fähigkeit zur verantwortlichen Selbstbestinnung und die Ausformung der eigenen Individualität“ (S. 140).
  • „Bildung meint genau diese Fähigkeit des Menschen, sich selbstbestimmt, selbstverantwortlich und schöpferisch mit sachlichen oder sittlichen Geltungsansprüchen auseinandersetzen zu können, also sachliche oder sittliche Zwecke zu setzen“ (S. 182).
  • „Die menschliche Würde lässt keine innere Abstufung gelten. Ihre Anerkennung manifestiert sich in der Anerkennung von unveräußerlichen, für alle gleichen Rechten, welche die Fähigkeit des Menschen zur Selbstbestimmung schützen“ (S. 273).
  • „Bildung im menschenrechtlichen Sinne soll umfassende Persönlichkeitsbildung und Menschenrechtsbildung sein“ (S. 293).
  • „Menschenrechtsbildung bleibt aus den aufgezeigten Gründen auf Werterziehung und Sinnkommunikation unverzichtbar angewiesen“ ( S . 311).

Rezension:
Gottfried Kleinschmidt
Einsteinstraße 21
71229 Leonberg-Ramtel

 

Axel Bernd Kunze:
Das Recht auf Bildung. Anforderungen an die rechtliche und politische Implementierung
(Ethik im Unterricht; 12), mit einem Vorwort von Prof. Dr. Ursula Reitemeyer-Witt, Münster (Westf.): Waxmann 2013, 112 Seiten

Das Recht auf Bildung verpflichtet den Staat, jedem Einzelnen Bildungschancen zu eröffnen und damit die Möglichkeit, frei und selbstbestimmt leben zu können. Zugleich sichert der Staat auf diese Weise die kulturellen Grundlagen des Zusammenlebens und auch sein eigenes Fundament als Rechts- und Kulturstaat. Allerdings darf der Staat diese Grundlagen nicht erzwingen. Er kann hierfür nur die äußeren Rahmenbedingungen garantieren, beispielsweise durch ein leistungsfähiges Bildungssystem. Staat und Gesellschaft bleiben auf die Entwicklung der Fähigkeiten ihrer einzelnen Glieder angewiesen. Diese können sich nur dann bestmöglich entwickeln, wenn jeder Einzelne die Möglichkeit hat, seine Persönlichkeit frei zu entfalten. Individuelle Freiheit und individuelle Verschiedenheit sind wichtige Voraussetzungen für Bildung. Die Studie fragt aus pädagogischer und bildungsethischer Perspektive, welche Konsequenzen sich aus dieser Einsicht für die Ausgestaltung eines Rechts auf Bildung ergeben.

Im Reformhaus der Bildung

Im Rezensionsportal literaturkritik.de findet sich eine interessante Rezension des Essaybandes „Im Reformhaus. Zur Krise des Bildungssystems“. Der Band stammt aus der Feder des F.A.Z.-Herausgebers Jürgen Kaube und vereint wissenssoziologische Betrachtungen zu den problematischen Reformentwicklungen in Schule und vor allem Hochschule. Der Band wird auch in der kommenden Ausgabe 4/2015 von „Engagement. Zeitschrift für Erziehung und Schule“ besprochen werden.

Die Rezension von Bernd Blaschke lesen Sie hier.

Jürgen Kaube: Im Reformhaus. Zur Krise des Bildungssystems, Springe a. D.: zu Klampen 2015, 174 Seiten, 18,00 Euro.

Grundkurs Menschenrechte vollständig

„Der Menschenrechtsbildung […] kommt insofern ein anderer Status zu, als sie einen Eigenwert als Querschnitt-Aufgabe hat: Neben dem ‚harten‘, also gesetzten und einklagbaren Charakter der Rechte zielt die Menschenrechtsbildung auf die ‚weiche‘ Seite: auf die Bildsamkeit von Menschen, die dann auch doch auch wieder in klare und deutliche Handlungsperspektiven münden soll. ‚ Auch wen die Menschenrechte unteilbar sind, kommt dem Recht auf Bildung menschenrechtspolitisch gleichwohl eine besondere Aufgabe zu. Denn die Menschenrechte bedürfen selbt der Förderung durch pädagogisches Handeln und sind zugleich ein wichtiger Schlüssel für die Inanspruchnahme anderer Rechte‘ (Kunze 2013: 19 f.).“

aus: Otto Böhm/Doris Katheder: Grundkurs Menschenrechte. Die 30 Artikel. Kommentare und Anregungen für die politische Bildung, Band 5, Würzburg: Echter 2015, S. 21 f.

Zitat: Axel Bernd Kunze: Das Recht auf Bildung. Anforderungen an die rechtliche und politische Implementierung, Münster (Westf.) u. a.: Waxmann 2013.

 

Mit Band 5 liegt der an der Bamberger Bistumsakademie Caritas-Pirckheimer-Haus in Nürnberg entstandene „Grundkurs Menschenrechte“ nun vollständig vor. Das fünfbändige Kommentarwerk wendet sich vor allem an Jugend- und Erwachsenbildungsreferenten, die in der Menschenrechtsbildung tätig sind. Band 5 kommentiert die Artikel 24 bis 30 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, darunter auch das Recht auf Bildung (Art. 26 AEMR 1948). Jeder Band enthält zudem einen eigenen inhaltlichen Schwerpunkt; in diesem Fall geht es um die „Menschenrechte als kommunales Entwicklungsfeld“ (S. 232 ff.).Die Einleitung des Bandes erläutert – unter Bezug auf den Aufbau des Kommentarwerks – zentrale didaktische Aspekte, die für die Menschenrechtsbildung von Bedeutung sind.

 

Pädagogik der Vielfalt?

„Vielfalt“ als Normalfall spätmoderner Pädagogik? –

lautet der Titel eines Kommentars von Axel Bernd Kunze im aktuellen Heft der Zeitschrift

Erwägen – Wissen – Ethik. Forum für Erwägungskultur, 26. Jahrgang (2015), Heft 2, S. 217 – 220.

Der Kommentar reagiert auf einen Beitrag von Annedore Prengel mit dem Titel: „Pädagogik der Vielfalt: Inklusive Strömungen in der Sphäre spätmoderner Bildung“. Weitere Kritiken stammen u. a. aus der Feder von Norbert Brieskorn, Elisabeth Meilhammer oder Anton Nuding. Am Ende des Heftes reagiert die Hauptverfasserin auf die insgesamt 45 Kritiken.

Daseinsvorsorge Bildung

„Das unbotmäßige Verhalten der Gewerkschaften zeigt darüber hinaus, dass das Streikrecht für öffentlich Tarifbeschäftigte neu geregelt werden muss. Im Bereich der Daseinsvorsorge, zu dem Kitas zählen, müssen Arbeitskämpfe eingeschränkt werden, damit das Wohl der Kleinsten besser geschützt wird.“
(Rainer Blasius im Beitrag „Verlierer sind die Kinder“ am 10. August 2015 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung)

 

Die Erwartungen an den Staat sind kräftig gestiegen. An die Kosten denkt dabei niemand. Wer immer mehr vom Staat erwartet, muss den Öffentlichen Dienst ordentlich bezahlen. Daran hapert es, nicht nur bei Erzieherinnen. Doch „Arbeit mit Kindern“ ist noch kein hinreichendes Kriterium für eine höhere Besoldung. Das Gehalt bemisst sich nach Ausbildung, Leistung und der Komplexität einer beruflichen Aufgabe. Es gibt viele öffentliche Bereiche, die vergleichbar verantwortungsvoll sind wie die Arbeit im Kindergarten. Rainer Blasius hat daher Recht, wenn er in seinem Beitrag an anderer Stelle zu bedenken gibt, dass über die Vergütung im Kindergarten im „Gesamtgefüge des öffentlichen Dienstes“ zu diskutieren ist.
Der Erzieherstreik wird – neben höheren Abgaben – zu einer Entsolidarisierung im Öffentlichen Dienst führen und dessen Tarifgefüge in Schieflage bringen.

Geredet werden muss über die Entlohnung im Öffentlichen Dienst insgesamt. Und es muss gesellschaftlich darüber geredet werden, was der Staat leisten soll – und was nicht, damit dieser nicht überfordert wird und Kernbereiche der staatlichen Daseinsvorsorge sowie öffentlichen Sicherheit auf der Strecke bleiben.

Wer vom Öffentlichen Dienst hohe Qualität erwartet, muss dafür sorgen, dass dieser nicht weiter von der allgemeinen Gehaltsentwicklung abgekoppelt wird. Hierfür sollten die Berufsgruppen im öffentlichen Sektor gemeinsam kämpfen. Und sie sollten – wie zuvor die Lokführer – dafür kämpfen, dass das Streikrecht im Bereich der Daseinsvorsorge nicht ausgehöhlt wird. Streik ist ein wichtiges Abwehrrecht der Beschäftigten. Wer Streiks in zentralen Kernbereichen verhindern will, muss verbeamten (was allerdings zur Voraussetzung hat, dass die dort Beschäftigten von der sozialen und wirtschaftlichen Teilhabe nicht ausgeschlossen werden – dies wäre für sich genommen ein illegitimer Grund für Verbeamtung). Eingriffe in das Grundrecht auf Streik, von denen in diesem Sommer nicht allein in der F.A.Z. die Rede war, sind nicht hinnehmbar.

 

(Ich danke Peter Launer für anregende Hinweise.)

Bildung befähigt zur Freiheit

Cover Befähigung zur Freiheit

Axel Bernd Kunze

Befähigung zur Freiheit

Beiträge zum Wesen und zur Aufgabe von Bildungs- und Erziehungsgemeinschaften

München 2013 (AVM.edition)

24,90 €, 86 Seiten, ISBN: 978-3-95477-016-8

Zum Inhalt

Der schon oft totgesagte Bildungsbegriff hat in den vergangenen Jahren einen erstaunlichen Aufschwung erlebt. Wenig reflektiert wird hingegen über die für Bildungsprozesse notwendige und produktive Spannung zwischen Freiheit und Gleichheit. Wo dieses Spannungsverhältnis aus den Fugen gerät, verkehrt sich Bildungsgerechtigkeit leicht zur Gleichmacherei. Die angestrebte Freisetzung der Einzelnen mündet in eine pädagogische Kontrollgesellschaft. Bildung zielt auf Freiheit im Denken und Handeln: eine Freiheit, auf die Staat und Gesellschaft unverzichtbar angewiesen sind – sollen politische Stabilität und kulturelle Schöpferkraft, wirtschaftliche Produktivität und gesellschaftliche Weiterentwicklung, intellektuelle Vitalität und soziale Identität nicht verloren gehen. Der Einzelne muss seinen Freiheitsgebrauch zunehmend kultivieren. Dies ist die bleibende Aufgabe von Bildung und Erziehung. Wie kann der Einzelne bei dieser Aufgabe unterstützt werden? Wie muss eine Bildungs- und Erziehungsgemeinschaft beschaffen sein, in der sich jene individuelle Freiheit im Denken und Handeln entwickeln soll, auf welche die menschliche Gemeinschaft nicht verzichten kann?

 

The often written-off educational concept has experienced a remarkable revival in recent years. There has been less reflection, however, on the tension between freedom and equality that is productive and necessary for the educational process. Wherever this tension is undermined, educational equality can easily descend into a process of levelling down. The intended liberation of the individual results in an educational form of controlled society. Education aims to develop freedom of thought and action. The individual must increasingly advance his/her use of freedom. This is the perennial task of education. How can the individual be supported in this task? How should an educational community be conditioned in a way that it develops each and every individual’s freedom of thought and action, without which the human community simply cannot prosper?

In Freiheit Schule selber denken

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Katholische Bildung“ ist folgender Beitrag erschienen:

Axel Bernd Kunze:
Schule selber denken: Pädagogische Freiheit bedarf der theoriegeleiteten Reflexion,
in: Katholische Bildung 116 (2015), H. 9, S. 353 – 359.

Der Beitrag wurde als Impulsvortrag im Rahmen einer Akademischen Feier zu Ehren des sechzigsten Geburtstages des Bonner Erziehungswissenschaftlers Professor Dr. Volker Ladenthin am 14. Juni 2013 im Uni-Club Bonn gehalten. Dem Verfasser, selbst im Schuldienst tätig, war vom Jubilar als Aufgabe vorgegeben worden, nach der Bedeutung wissenschaftlicher Pädagogik für die Schulpraxis und den Lehrerberuf zu fragen. Das Thema bleibt weiterhin aktuell …

Ökumenische Sozialinitiative

Die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der EKD haben 2014 den Impulstext „Gemeinsame Verantwortung für eine gerechte Gesellschaft“ vorgelegt. Ziel dieser Ökumenischen Sozialinitiative ist es, eine breite gesellschaftliche Debatte über die Gestaltung einer gerechten Wirtschafts- und Sozialordnung anzustoßen. Im Internet besteht auf der Seite www.sozialinitiative-kirchen.de zudem die Möglichkeit, selbst Kommentare zur Sozialinitiative zu verfassen. Die Tagespost hat in ihrer sozialethischen Kolumne die einzelnen Thesen der Ökumenischen Sozialinitiative kommentiert. Zu These IX, die sich mit Fragen der Bildungsethik und Bildungspolitik beschäftigt, erschien ein Kommentar in der Ausgabe vom 31. Januar 2015. Diesen finden Sie u. a. hier.