Schlaglicht: Wer bemerkt den Fehler? Wer hat im Gemeinschaftskunde- oder Geschichtsunterricht aufgepasst?

Wer findet den Fehler?

Aktuell wird darüber diskutiert, ob die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ Ende November auslaufen oder verlängert werden soll. Da will der Gesundheitsminister dem Parlament vorschreiben, was es im Blick auf diese Frage Ende November zu beschließen hat und welche Freiheiten wieder zurückgegeben werden sollen.

Jeder, der im Gemeinschaftskunde-, Geschichts- oder Philosophieunterricht aufgepasst hat, sollte merken, dass hier etwas nicht stimmt. Aber die wenigsten scheinen es zu merken – immerhin, das sei zur Ehrenrettung der journalistischen Zunft gesagt, ein Kommentar in der „Welt“.

Hier werden von einer Regierung, die nur noch auf Abruf regiert, nicht nur die Rollen von Legislative und Exekutive vertauscht, da wird auch noch die Begründungspflicht umgekehrt: Die Legislative muss über Grundrechtseinschränkungen beschließen und bleibt dabei in höchstem Maße begründungspflichtig. Die Maßnahmen müssen angemessen, zielführend, verhältnismäßig, geeignet, befristet sein. Doch jetzt soll das Parlament, das eigentlich die Regierung zu kontrollieren hat (und nicht umgekehrt), begründen, welche Freiheiten es zurückgibt, und nicht, welche Freiheiten weiter aus vernünftigem und gerechtem Grund eingeschränkt werden sollten.

Der Gesundheitsminister hat offenbar in der hinteren Reihe „Schiffe versenken“ gespielt, als seine Lehrer seinerzeit die Gewaltenteilung erklärt haben …

Naturwissenschaftlich-technische Frühbildung: Zwölf Jahre „Forschen und Experimentieren“ in der baden-württembergischen Erzieherausbildung – Kooperation ist verlängert worden

Stärkung der Kompetenzen im MINT-Bereich für angehende Erzieherinnen und Erzieher

Vereinbarung zur weiteren Kooperation in der Technik-ErzieherInnen-Akademie (TEA) zwischen Südwestmetall, dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport sowie der Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ unterzeichnet.

Stuttgart, den 14.10.2021. Bereits seit 2009 besteht zwischen dem Arbeitgeberverband Südwestmetall, dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport sowie der bundesweiten Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ die Vereinbarung, sich in der Ausbildung angehender pädagogischer Fachkräfte gemeinsam zu engagieren und die Vermittlung von MINT-Inhalten zu fördern. Seit 2012 haben alle Fachschulen für Sozialpädagogik landesweit die Möglichkeit, ihren Schülerinnen und Schülern durch das Angebot des Wahlpflichtfachs „Forschen und Experimentieren“ eine weitergehende Auseinandersetzung mit MINT-Inhalten zu ermöglichen. Diese Vereinbarung wurde heute zum vierten Mal verlängert.

Die im Rahmen der Unterzeichnung präsentierten MINT-Projekte aus dem Unterricht der Ev. Fachschule in Weinstadt-Beutelsbach sowie der Mettnau-Schule Radolfzell unterstrichen eindrucksvoll das Engagement der Schulen in diesem Kontext und gewährten einen Einblick in die Praxis.

Staatssekretär Volker Schebesta MdL lobt die TEA: „Wir freuen uns, dass TEA weitergeführt wird und damit die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher gestärkt wird. Die naturwissenschaftlich-technische Bildung ist auch im frühkindlichen Bereich wichtig. Sie stellt das Verstehen von Phänomenen in das Zentrum – so können die Erzieherinnen und Erzieher die Kinder schon früh für Naturwissenschaft und Technik begeistern.“

„Die TEA ist seit einem Jahrzehnt eine absolute Erfolgsgeschichte“, so der für Bildungspolitik verantwortliche Geschäftsführer von Südwestmetall, Stefan Küpper. „Sie hat mit den Grundstein für eine nachhaltige Verankerung von MINT in der frühkindlichen Bildung in Baden-Württemberg gelegt. Das macht uns durchaus stolz, ist uns aber vor allem Ansporn hier nicht nachzulassen“, so Küpper. 2

Mit der auf Initiative von Südwestmetall geschaffenen TEA werden Lehrkräfte in der Umsetzung dieser Inhalte qualifiziert und unterstützt. Die Bedeutung von MINT-Themen schon in der Ausbildung pädagogischer Fachkräfte wird durch die erneute Unterzeichnung der weiteren Kooperation deutlich. Aufgrund sehr positiv gemachter Erfahrungen der letzten Jahre bringen sich die Partner auch weiterhin durch geeignete Bildungsangebote in das Projekt ein und gewähren so eine nachhaltige Unterstützung in der MINT-Bildung angehender Erzieherinnen und Erzieher.

Information zur Initiative „Südwestmetall macht Bildung“

Die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen hängt entscheidend von der Qualifikation der Menschen ab. Deshalb engagiert sich der Arbeitgeberverband Südwestmetall mit der Initiative „Südwestmetall macht Bildung“ in allen Bereichen der Aus- und Weiterbildung. „Südwestmetall macht Bildung“ entwickelt Konzepte entlang der gesamten Bildungsbiografie – angefangen in Kindergärten und Schulen über Hochschulen bis hin zu Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Durchgeführt wird „Südwestmetall macht Bildung“ vom Bildungswerk der Baden- Württembergischen Wirtschaft e. V.

„Südwestmetall macht Bildung“ steht für ein konsequentes Engagement in allen Phasen der Bildungsbiographie.

Dabei setzen wir Impulse in sieben Themenclustern:

• Förderung von MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik)

• Qualität in der Schule

• Ökonomische Bildung und Berufsorientierung

• Übergang in die Ausbildung

• Kooperationen von Hochschulen und Wirtschaft

• Aus- und Fortbildung von Pädagogen

• Familie und Frühförderung

(Maria Leinweber; Quelle: gemeinsame Pressemitteilung der Initiative Südwestmetall macht Bildung, des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und der Stiftung Haus der kleinen Forscher)

Christliches Forum: Bildungsethik erfordert nicht Haltung, sondern Unvoreingenommenheit

Das „Christliche Forum“ hat wieder einen Beitrag aus „Bildungsethik“ übernommen:

Unvoreingenommenheit ist wichtig – nicht nur für die Pädagogik, sondern auch für das öffentliche Zusammenleben. Doch unser Land verliert immer mehr an Würde, Anstand und institutioneller Stabilität. Und die Verantwortlichen wahren noch nicht einmal mehr den Schein des Anstands. In Berlin wird das Vertrauen in den Wahlakt demontiert. Und das Bundesverfassungsgericht beschädigt sich selbst – in der Schweizer Presse war das schon früher zu lesen. Ich vermute, dass noch mehr „Ungereimtheiten“ ans Licht kommen werden – jedenfalls ist das oft so, wenn eine Zeitung erst einmal anfängt zu recherchieren.

Schlaglicht: Vom Wert der Unvoreingenommenheit

Unterricht, der überwältigt, widerspricht dem Bildungsgedanken und der Befähigung des Einzelnen zur Selbstbestimmung. Schüler sollen nicht für eine bestimmte weltanschauliche, parteipolitische Sichtweise oder ein singuläres Problemverständnis vereinnahmt werden. Es geht beim Überwältigungsverbot und seinem Pendant, dem Kontroversitätsgebot, nicht um Wertneutralität, wohl aber um Unvoreingenommenheit. Was kontrovers diskutiert wird, muss auch didaktisch kontrovers aufbereitet werden. Ich muss bereit sein, das Selbstverständnis des anderen wahrzunehmen, und ich muss zunächst unterstellen, dass der andere gute Gründe hat, anders zu urteilen als ich. Ich muss diese Gründe nicht akzeptieren. Aber ich muss zulassen, dass es andere Arguemnte gibt, die ausgesprochen werden dürfen und die ich zumindest prüfen muss. Erst dann kann kontrovers gestritten und um das bessere Argument gerungen werden.

Wo Haltung und Quote regieren, hat eine solche Einstellung keine Chance mehr. Unvoreingenommenheit und der Verzicht auf Überwältigung in Unterricht und Lehre setzen Freiheitsbewusstsein voraus, und die Fähigkeit, Wertkonflikte überhaupt wahrzunehmen. Dies gilt für beide Seiten: Da gibt es den Lehrer, der mit seinen Schülern diskutieren will – aber bereits von Anfang an die Richtung vorgibt. Beispielsweise nach dem Motto: „Die“ Wissenschaft hat festgestellt … Andere Argumente werden von vornherein ausgeschieden. Was rauskommt, kann nur eine Pseudodiskussion sein. Doch wer einen akademischen Beruf ausübt, sollte wissenschaftstheoretisch über das Mundorgelniveau von Zeltlagerrunden hinaus gekommen sein: „Die“ Wissenschaft hat festgestellt, dass Marmelade Schnaps enthält … Und da gibt es die Lernenden, die kritisch sind gegenüber parteipolitischer Beeinflussung – wenn diese aus konservativer Richtung kommt. Grüner Einsatz für Klimaschutz sei hingegen gut, im eigenen Interesse, das darf auch im Unterricht sein und wird nicht hinterfragt.

Die aktuelle Impfdebatte, die Familien, Kollegien, Vereine, Freundeskreise … spaltet, ist nur ein Thema, das aktuell reichlich Anschauungsmaterial dafür bietet, wie oft ein Bewusstsein für gravierende Wertkonflikte fehlt. Nicht wenige, die über eine Polarisierung bei diesem Thema klagen, merken gar nicht, welchen Anteil sie selber daran haben, und zwar durch fehlende Unvoreingenommenheit. Da wird im vollen Brustton der Überzeugung erklärt, es gebe keine guten Gründe, sich nicht impfen zu lassen.  Wir wissen schon: „Die“ Wissenschaft hat schließlich festgestellt. Und im Ton moralischer Überlegenheit werden Haltungsnoten verteilt, sind die Rollen von vornherein schon vergeben: Lässt Du Dich noch überzeugen, oder hat es keinen Sinn mehr, mit Dir zu reden!? Implizit steht schnell der Querdenkervorwurf im Raum. Wenn aber schon vor jedem Gespräch klar ist, wer der Gute und wer der Böse ist, macht der Austausch von Argumenten wenig Sinn.

Ohne Bewusstsein für gravierende Wertkonflikte, den Wert der Freiheit und die Fähigkeit zur sorgfältigen, unvoreingenommenen, differenzierten ethischen Güterabwägung wird es Lehre ohne pädagogikwidrige Überwältigung nicht geben können. Und leider schwinden diese Voraussetzungen im öffentlichen Diskurs. Am Ende blühen Agendawissenschaft und Haltungspädagogik. Es droht eine „Diktatur des Guten“. Doch Vorsicht: Moralisierung ist noch keine Moral, schon gar nicht ethische Reflexion.

Ohne die Fähigkeit zu rationaler ethischer Reflexion wird es nicht gelingen, Wertkonflikte so zu lösen, dass in Krisensituationen einzelne Rechtsgüter nicht einfach hintenrunter kippen. Wo Wertkonflikte nicht mehr erkannt werden, werden einzelne Werte schnell absolut gesetzt – und das willkürlich, gern nach medialer Aufmerksamkeit und tagespolitischer Bedeutung: heute mal der eine Wert, morgen der nächste.

Gesundheitsminister Jens Spahn hat im vergangenen Jahr davon gesprochen, dass wir nach der Coronakrise einander viel verzeihen müssten. Das ist richtig, weil Menschen fehlbar sind, nicht zuletzt in Krisen- und Ausnahmesituationen. Unverzeihlich ist es allerdings, wenn wir elementare Grundprinzipien unserer Wert- und Verfassungsordnung aufgeben wollten. Zu den elementaren Prinzipien einer freiheitlichen Staats- und Verfassungsordnung gehört, dass einzelne Grundrechte nicht durch vorschnelle, einseitige Güterabwägung zulasten anderer verwirklicht werden. Jede Impfung bleibt ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit (dies gilt erst recht für Impfstoffe, die im Zuge einer verkürzten Notfallzulassung eingeführt wurden), weshalb nicht etwa unter Verweis auf Sozialrechte einfach eine Pflicht zur Impfung proklamiert werden kann. Eine freiheitliche Gesellschaftsordnung setzt auf die freie Entscheidung des Einzelnen. Und sie vertraut darauf, dass die Einzelnen sich ihre Entscheidung nicht leicht machen. Diese moralische Pflicht zu unterstützen, wäre Aufgabe eines wertorientierten Unterrichts, der nicht überwältigen, sondern zum Selberdenken anleiten will.

Nicht immer werden gravierende Wertkonflikte im praktischen Vollzug einvernehmlich gelöst werden können. Daher braucht es unabhängige Gerichte, die im Konfliktfall unvoreingenommen entscheiden können. Es wäre dem Rechtsfrieden abträglich, wenn in der Coronakrise auch das Bundesverfassungsgericht Schaden genommen haben sollte – so befürchtet es aber die „Welt am Sonntag“ vom 10. Oktober 2021, wenn sie über das Kanzlerdinner zwischen Kabinett und Verfassungsrichtern titelt: „Juristen befürchten Einflussnahme auf Corona-Urteile“. Nicht nur pädagogisch, auch juristisch ist Unvoreingenommenheit ein hohes Gut: Wer sich in seinen Grundrechten beeinträchtigt sieht und in Karlsruhe Rechtsschutz sucht, muss sich auf ein unparteiisches Urteil verlassen können. Und hierzu zählt, dass nicht eine Prozessseite – in Karlsruhe nicht selten die Regierung – vorab die eigenen Argumente mit dem Gericht abgestimmt hat. Eine solche Kumpanei wiegt schwer. Für ein funktionierendes Staatswesen ist es wichtig, dass sich Verfassungsorgane grundsätzlich gegenüberstehen und nicht miteinander kungeln. Die Befangenheitsanträge gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, und Verfassungsrichterin Susanne Baer, die gegenwärtig auf dem Tisch liegen, sind ein deutliches Alarmsignal. Es wäre schlimm, wenn in dieser Krise auch die dritte Gewalt im Land Würde und Anstand verlieren sollte. Unvoreingenommenheit und Vertrauen sind wertvolle Güter, die schnell verspielt, aber nur mühsam wieder aufgebaut sind.

Schlaglicht: Moralisierung ist noch keine Moral – oder: Fähigkeit zur differenzierten, sorgfältigen Güterabwägung geht verloren

Deutschland diskutiert weiter über den Umgang mit Corona. Sollen in den Schulen weiterhin Masken getragen werden oder nicht? Die Kinderärzte sind sich über diese Frage uneins, die Lehrerverbände dafür, Teile der Elternschaft protestieren gegen die Maskenpflicht. Auch an der Impffront gibt es keine Ruhe. Während Slowenien eine solche im Öffentlichen Dienst vorerst ausgesetzt hat, fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft ein Votum des Nationalen Ethikrates ein. Wobei sich die Krankenhauslobbyisten, so darf wohl unterstellt werden, ein zustimmendes Votum wünschen würden. Und wenn man die Stimmungslage im gegenwärtigen Coronadiskurs bedenkt, ist die Befürwortung einer Impfpflicht alles andere als ausgeschlossen.

Befrieden würde ein Votum des Ethikrates die gesellschaftliche Lage nicht. Und „Edelfeder“ Heike Schmoll liefert in der Frankfurter Allgemeinen vom 5. Oktober 2021 („Nicht wieder zulasten der Kinder“, S. 1) den exemplarischen Beleg, warum dies vermutlich so wäre. Normative Urteile haben immer, mindestens unausgeprochen, einen empirischen Anteil. Und hierüber wird nicht unvoreingenommen und plural diskutiert. Der Coronadiskurs hierzulande bleibt vermachtet und einseitig. So schreibt Heike Schmoll einmal mehr: „Denn die Infektionszahlen werden steigen, weil die Impfquote unter den Erwachsenen noch viel zu niedrig ist.“ Die Schuldigen stehen fest: Es sind die „Impfunwilligen“, deren verantwortliche und selbstbestimmte Entscheidung nicht mehr akzeptiert werden soll. Abweichende medizinische oder virologische Stimmen, die vorsichtiger über den Zusammenhang von Impfquote und Infektionszahlen urteilen, werden gar nicht erst geprüft oder von vornherein aus dem Diskurs ausgeschlossen.

Und es geht weiter: Schmoll hält die „Verweigerungshaltung einiger Erwachsener“ für „kaum nachvollziehbar“. Ihr moralisierendes Verdikt ist klar: Es sei nicht einzusehen, warum „die Schwächsten der Gesellschaft“ – also Kinder und Jugendliche – deswegen das Nachsehen haben sollen. O sancta simplicitas, ora pro nobis! – möchte man ausrufen. Unser Land hat in der Coronakrise Anstand und Würde verloren – und die Fähigkeit zu differenzierter ethischer Abwägung. Was sich schon in der Migrationskrise zeigte, wird auch in der Coronakrise mehr als deutlich: Gravierende Wertkonflikte werden nicht mehr als solche gesehen. Einzelne Güter werden absolut gesetzt. Vorschnelle Urteile ersetzen die sorgfältige Abwägung. Ethische Vorzugsregeln oder das Instrument Praktischer Konkordanz werden außer Acht gelassen. Moralisierende Argumente („die Schwächsten“) hebeln eine rationale Güterabwägung aus. Nicht zuletzt zeigt sich hier die fatale Tendenz, Kinderrechte um einer billigen Moral willen leichtfertig höher zu gewichten als andere Menschenrechte.

Treten verschiedene menschenrechtlich begründete Ansprüche zueinander in Konkurrenz, so können derartige Konflikte nur im Geist der Menschenrechte selbst gelöst werden. Dem Prinzip der Praktischen Konkordanz folgend, müssen Rechtsgüter bei Normenkollisionen einander so zugeordnet werden, dass keines von ihnen einfach ausgeblendet wird. Die simultane Optimierung soll verhindern, dass ein einzelnes Menschenrecht durch vorschnelle, einseitige Güterabwägung zulasten anderer verwirklicht wird. Auch dürfen um der für alle gleichen Menschenwürde willen nicht die Menschenrechte der einen gegen die der anderen ausgespielt werden. Schüler und Lehrer besitzen das gleiche Recht auf körperliche Unversehrtheit. Daher muss ein vernünftiger, maßvoller Ausgleich zwischen dem Gesundheitsschutz der Lernenden und der Arbeitssicherheit der Lehrenden gefunden werden. Menschenrechte sind kein Verschiebebahnhof nach dem Motto: Die Schüler – so Schmoll – hätten lange genug Entbehrung ertragen müssen, nun müssen die Kinderrechte Vorrang vor den Menschenrechten der Lehrkräfte erhalten. Gutgemeint ist noch nicht gut gemacht. Moralisierung ist noch keine Moral, und schon gar nicht ethische Reflexion.

Wo einzelne Güter absolut gesetzt werden, ist einer ethischen Güterabwägung von vornherein der Boden entzogen. Der Staat hat für Gesundheitsschutz zu sorgen, absoluter Gesundheitsschutz ist allerdings nicht die Aufgabe des liberalen Rechts- und Verfassungsstaates – ja, er wäre sogar verfassungswidrig, worauf Verfassungsrechtler wie Oliver Lepsius hingewiesen haben. Die Verfassung erwartet keine absoluten Wertsetzungen, sondern fordert von den politisch Verantwortlichen eine differenzierte Abwägung unterschiedlicher Rechtsgüter.

Eine Impfung bleibt immer ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Im freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat bleibt die freiwillige Einwilligung des Einzelnen hierfür grundsätzlich notwendig. Dies gilt umso mehr für neue, genbasierte, in ihren Langzeitwirkungen nur unzureichend erforschte Impfstoffe, die über den Weg einer verkürzten Notfallzulassung auf den Markt gekommen sind. Bis heute liegt keine Regelzulassung vor; zudem ist ihre Wirksamkeit deutlich begrenzter, als so manche Versprechen in der öffentlichen Debatte glauben machen wollen. Impfpflichten bleiben immer höchst begründungspflichtig und nur in starken Krisensituationen als ultima ratio moralisch zulässig. Es gibt erhebliche Zweifel, dass eine Impfpflicht angesichts der aktuellen Impfstoffe und der gegenwärtigen Gefährdungslage verhältnismäßig, effizient und zielführend wäre.

„Nicht wieder zulasten der Kinder“, wie Schmoll ihren Kommentar genannt hat, wird der Schwere des Wertkonflikts, der hier verhandelt wird, nicht gerecht. Es sagt viel über das Diskursniveau im Land aus, wenn im sogenannten Qualitätsjournalismus auf derart simple Weise argumentiert und Stimmung gemacht wird.

Der gegenwärtige Umgang mit der Coronalage im Land wird das gesellschaftliche Klima weiter spalten und den öffentlichen Diskurs weiter polarisieren. Für einen Weg der Versöhnung wäre es dringend notwendig, ein Gespür zurückzugewinnen für die gravierenden Wertkonflikte, mit denen wir es in der Tat zu tun haben. Über über diese muss rational, nicht moralisierend geredet werden. Und zu einer rationalen, methodisch sorgfältigen Güterabwägung gehört auch, dass die Sachlage in ihrer Komplexität und Vielstimmigkeit unvoreingenommen wahrgenommen wird. Abweichende Stimmen dürfen nicht von vornherein aus dem Diskurs ausgeschlossen werden. Unterschiedliche Positionen und Argumente müssen sorgfältig geprüft werden. Sind hochrangige Rechtsgüter – wie die körperliche Unversehrtheit – berührt, müssen Zweifel und abweichende Meinungen angemessen in die ethische Entscheidungsfindung eingebunden werden. Im Falle der Coronaimpfung heißt das: Jeder, der sich impfen lassen möchte, sollte dies tun können, aber niemand darf dazu gezwungen werden.

Wo die Unverfügbarkeit über den eigenen Körper angegriffen wird, steht viel auf dem Spiel, sehr viel: die Achtung vor dem freien Subjekt, die Humanität unseres Zusammenlebens und die Qualität einer freiheitlichen Verfassungsordnung. Wir sollten die Wertordnung unserer Verfassung nicht durch undurchdachte Moralisierung verspielen, sonst könnte es ein böses Erwachen geben: Ein vermeintlich fürsorglicher Etatismus könnte sich am Ende als autoritär und wenig lebenswert erweisen.

Schlaglicht: Polarisierung in der Coronapolitik ist nicht vom Himmel gefallen

Die Polarisierung, die wir gegenwärtig in der Coronapolitik erleben, ist nicht vom Himmel gefallen. Schon sehr früh hat die Politik damit begonnen, notwendiges Vertrauen zu verspielen. Erinnert sei nur an die hitzige Diskussion im Bundestag im November 2020, als das Infektionsschutzgesetz verschärft wurde und der Vorwurf eines neuen „Ermächtigungsgesetzes“ im Raum stand (nicht nach dem Vorbild von 1933, denn Ermächtigungsgesetze gab es in der Weimarer Republik auch schon davor). Die Opposition kritisierte damals, dass die Regierungsparteien notwendige Befristungen und Begrenzungen, die für Ermächtigungen der Exekutive in nationalen Krisensituationen verfassungspolitisch und politikethisch unerlässlich sind, im Gesetzentwurf außer Acht gelassen wurden. Zunehmend kam der Eindruck hinzu, dass der Coronadiskurs unausgesprochen dazu genutzt wird, noch ganz andere politische oder wirtschaftliche Interessen durchzusetzen (z. B. einen Durchbruch für die Rote Gentechnik zu schaffen oder Spielräume der Exekutive auszuweiten).

Oft wird gesagt: Bürger haben die Parteien, die sie verdienen. Der Satz ist aber umgekehrt genauso richtig: Parteien haben die Bürger, die sie verdienen.Oder anders gesagt: Die Politit tut sich selbst keinen Gefallen, wenn sie das Land sehenden Auges spaltet. Spätestens seit dem Kontrollverlust vom Sommer 2015 haben die politisch Verantwortlichen Vertrauen bei einem nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung verspielt und keinerlei Bemühen erkennen lassen, die Polarisierung des öffentlichen Diskurses und des Landes zu heilen – im Gegenteil: Man hat sogar rhetorisch offen versucht, den Souverän, das Volk, durch die „Bevölkerung“ zu ersetzen. Und eine Bundeskanzlerin, die öffentlich im Fernsehen bei einer Wahlveranstaltung die Nationalflagge zu Boden wirft, kann auch nicht in einer Krisensituation das Land einen. Weitere Beispiele ließen sich finden.

Wo Vertrauen zerstört worden ist, wo tragende Identitätsmerkmale preisgegeben wurden, wo nationaler Zusammenhalt mutwillig zerstört worden ist, kann ein Staat am Ende nur noch mit Repression arbeiten. Und jetzt erleben wir einen übergriffigen Sozialstaat, der wider den Geist und zentrale Prinzipien unserer Verfassungsordnung handelt. Und wir erleben einen polarisierten, einseitig linksliberalen öffentlichen Diskurs, in dem mit liberalen Argumenten ein repressiver Etatismus gegen bestimmte Teile der eigenen Bevölkerung zu rechtfertigen versucht wird. Die Rückkehr zu einem freiheitlichen Diskurs- und Gesellschaftsklima wird sehr lange dauern.

Die aktuelle Infektionsschutzpolitik wirft viele praktische Fragen auf. Das erleben in der Schule Lehrende, das ist aus den Hochschulen zu hören. Sie birgt aber auch sehr große Gefahren. Kritische Stimmen warnen vor einer „Vergiftung“ des gesellschaftlichen Klimas. Der Impfdiskurs und die Umsetzung der – aus freiheitsethischer und verfassungspolitischer Sicht äußerst problematischen – politischen Auflagen birgt die Gefahr, Familien, Kollegien, Vereine, Freundeskreise … zu spalten. Die Scheidung der Bevölkerung in Geimpfte und Ungeimpfte, in „Gute“ und „Böse“ geht nahezu notwendigerweise mit einer Moralisierung einher, die Verletzungen unausweichlich macht. Stigmatisierung und Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsteile werden von der Politik billigend in Kauf genommen.

Weiteres kommt hinzu: Ein permanenter Bekenntnis- und Rechtfertigungszwang, ein sozialer Rückzug ins private Biedermeier, ein vermachteter Diskurs mit vorab festgelegten Rollen, Überlegenheitsgesten, Eingriffe in die Privatsphäre, die Missachtung der Selbstbstimmungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit des freien Subjekts und vieles mehr führen zu weiteren Spannungen und Polarisierungen. Und sie werden dazu beitragen, dass Vertrauen und die Grundlagen für einen sachlichen, rationalen öffentlichen Diskurs noch weiter schwinden. Wir werden lange brauchen, dies alles aufzuarbeiten und zu heilen – wenn dazu der politische Wille überhaupt vorhanden sein sollte. Für die kommende Legislaturperiode ist ein solcher Wille derzeit nicht zu erkennen, im Gegenteil.

Umso wichtiger wäre es in einer solchen Krisensituation, dass Kirchen, Sozialethiker und Wissenschaftler sich mit nüchterner Abwägung, ethischer Rationalität und dem Willen, Polarisierungen zu überwinden, zu Wort melden. Doch leider geschieht dies nicht. Die Kirchen folgen dem Mainstream, verkürzen die Impfdebatte auf Slogans wie „Impfen = Nächstenliebe“, und nur sehr wenige Sozialethiker wagen es, sich zu diesem Thema zu äußern, und das oftmals auch nur sehr verhalten. So entsteht der Eindruck, dass die Kirchen in Schönwetterzeiten alle möglichen sozialen Wohltaten gefordert haben, jetzt aber wenig bis nichts Substantielles in einer nationalen Krisensituation zu sagen haben.

Hier zeigen sich die Folgen einer kirchlich schon länger zu beobachtenden Staatsvergessenheit: Man hat den Staat durch Gesellschaft ersetzt und viel von Gesellschaftsreform geredet. Die große Tradition christlichen Staatsdenkens wurde hingegen vernachlässigt, der Staat wurde gleichgültig. Und was man vernachlässigt, zu dem kann man sich nicht sachlich und rational verhalten – sondern, das ist die Kehrseite: Die kirchliche Staatsvergessenheit schlägt jetzt in das Gegenteil um, man begrüßt einen übergriffigen Sozialstaat, der unter dem Vorwand staatlicher Schutzpflichten das Individuum kollektiviert.

Es gebe sehr viel sozialethisch zum aktuellen Coronadiskurs zu sagen. Und es wäre an der Zeit, dies zu tun.

Noch zwei Wochen bis zur Bundestagswahl – ein pädagogischer Zwischenruf

In zwei Wochen sind die Bundesbürger wieder zur Wahl gerufen. Soll man einer Monatszeitung glauben, die aktuell titelt: „Die Egal-Wahl. Alles wird teurer. Besser wird nichts“? – eine deutliche Aussage. Ich meine, dass es bei dieser Wahl eine Alternative gibt. Aber so oder so: Der Mensch ist zur Politik verdammt, da wir uns nolens volens Gedanken über die Gestalt unseres Zusammenlebens machen müssen. Die Frage ist nur, wie der politische Diskurs geführt und gestaltet wird.

Eines bleibt dafür unverzichtbar – und Pädagogen sollten in besonderer Weise darum wissen: Politische Handlungskompetenz setzt die Befähigung zu vernünftiger Selbstbestimmungsfähigkeit voraus. Unter diesen Preis dürfen wir nicht gehen. Im Prozess der politischen Bildung geht es um die Aneignung der für die politische Perspektive maßgeblichen Kategorien, mit denen Einsichten über Aufgaben und Probleme der politischen Praxis rational erarbeitet und Entscheidungen in politischen Konflikten verantwortlich getroffen werden. Und damit wären wir beim anspruchsvollen Programm einer Bildungs- und Erziehungsgemeinschaft, das es immer wieder neu mit Leben zu füllen gilt: in schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen, in Hochschulen und Akademien, in Kirchen und Verbänden, im ehrenamtlichen Engagement und überall dort, wo pädagogisch gedacht und gehandelt wird.

Neuerscheinung: Antisemitismus an Schulen

Mit deutlicher Verspätung ist Heft 4/2020 der Zeitschrift engagement zum Thema Antisemitismus an Schulen erschienen.

Im Rezensionsteil werden folgende Bände vorgestellt:

  • Bernd Ahrbeck: Was Erziehung heute leisten kann. Pädagogik jenseits von Illusionen (2020), rezensiert von Johannes Gutbrod
  • Edeltraud Röbe, Marion Aicher-Jakob, Anja Seifert: Lehrer werden – Lehrer sein – Lehrer bleiben (2019), rezensiert von Wilhelm Wittenbruch
  • Cornelia Remon, Rosemarie Godel-Gassner, Rafael Frick, Tillmann Kreuzer (Hgg.): Der Faktor „Geschlecht“ in Forschung und Lehre (2019), rezensiert von Katharina Dübgen
  • Gerd Neuhaus: Glückskekse vom lieben Gott? Religionsunterricht zwischen Lebensweltorientierung und Glaubensvermittlung (2019), rezensiert von Peter Anders
  • Barbara Brüning: Sterben + Tod (2019), rezenisert von Matthias Bär
  • Sabine Achour, Peter Massing: Disziplinen des Politikunterrichts (2019), rezensiert von Axel Bernd Kunze