Rezension: Kinderrechte im Kontext Schule

Adolf Bartz, Katharina Gerarts, Lothar Krappmann, Claudia Lohrenscheit (Hgg.): Praxis der Kinderrechte an deutschen Schulen. Eine Zwischenbilanz (Kinderrechte und Bildung; debus Pädagogik), Frankfurt am Main: Wochenschau Verlag Dr. Kurt Debus 2023, 380 Seiten.

Manfred L. Pirner, Michaela Gläser-Zikuda, Michael Krennerich (Hgg.): Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen im Kontext Schule (Wochenschau Wissenschaft), Frankfurt am Main: Wochenschau Verlag Dr. Kurt Debus 2022, 327 Seiten.

Wie steht es um die Kinder- und Menschenrechte in der Schule? Zwei Bände aus dem Frankfurter Wochenschau-Verlag versuchen eine Bilanz.

Der Band aus der Reihe „Kinderrechte und Bildung“ stellt vor allem die Beteiligungsrechte von Schülern und Schülerinnen in den Mittelpunkt. Die Zusammenstellung bietet eine anschauliche Sammlung von Praxisbeispielen, einschließlich eines Materialanhangs für die konkrete Umsetzung der Kinderrechte im Kontext Schule. Hier schreiben Lehrkräfte, Studienleiter, Schulleiter … Und das ist wichtig: Denn wie eine beteiligungsorientierte Praxis in der Schule umgesetzt werden kann, ist nicht aus der Menschenrechtstheorie abzuleiten. Deren Erkenntnisse müssen vielmehr pädagogisch rekontextualisiert werden. Und hierfür ist der Blick der Schulpädagogik und Didaktik wichtig, aber entscheidend auch die Stimme der pädagogischen Praxis.

Der Band von Manfred Pirner, Michaela Gläser-Zikuda und Michael Krennerich weitet den Blick, indem er – in jeweils getrennten Teilen des Bandes – die Schutz-, Förder- und Partizipationsrechte von Kindern und Jugendlichen gleichermaßen thematisiert und fragt, was daraus für eine kinderrechtsgemäße Schul- und Unterrichtskultur folgt. Der Band dokumentiert eine Tagung des Center for Human Rights (CHREN) und des Kompetenzzentrums für Schulentwicklung und Evaluation (KSE) der Universität Erlangen-Nürnberg, des Regionalbüros Nürnberg des Deutschen Schulpreises und der Deutschen Schulakademie sowie der Wissenschaftlichen Arbeitsstelle Evangelische Schulen (WAES) in Hannover und des Menschenrechtsbüros der Stadt Nürnberg. Wichtig für die Umsetzung der Kinderrechte im schulischen Kontext ist – wie das Fazit am Ende des Bandes andeutet –, dass deutlich unterschieden ist, wer in diesem Rahmen jeweils welche Aufgaben hat. Dies wird nur im gemeinsamen Miteinander von Schulpraxis, Politik und Wissenschaft gelingen.

Rezension: KI und Transhumanismus – Zentralthemen des neuen Pontifikats?

„Vatikanastrologen“ erwarten für den ersten Herbst des neuen Pontifikats zahlreiche Entscheidungen und Weichenstellungen. Eine Frage, die medial diskutiert wird, lautet: Wird Papst Leo XIV. die Themen KI und Transhumanismus zu einem Schwerpunkt seiner Amtszeit machen? Und wenn ja: Wie wird er – in der Tradition seines Vorgängers Leo XIII. – diese Themen als neue Herausforderungen der Sozialen Frage heute deuten? Und wie wird er darauf reagieren?

Wer nach einer dezidiert christlichen Antwort auf den Transhumanismus sucht, wird bei Susanne Hartfiel fündig. Die Autorin ist Sozialwissenschaftlerin und Sozialpädagogin, sie studierte in Bremen, Siegen und an der Syracuse University in den USA. Ausdrücklich spricht sie von der Entscheidung zwischen einer Gott- versus Menschenzentrierung, welcher wir gegenwärtig gegenüberstehen. Und die Verlorenheit vieler Zeitgenossen angesichts dieser Entscheidungssituation äußert sich für Hartfiel in einer Identitätslosigkeit: „Viele Menschen wissen nicht mehr, wer sie sind, warum sie leben und was das Ziel ihres Lebens ist. Alles scheint irgendwie im Fluss zu sein“ (S. 9).

An dieser Stelle soll nur eine politische Folge dieser Orientierungslosigkeit und Entscheidungsunfähigkeit herausgestellt werden. Hartfiel spricht von einer „Rechteinflation“ (S. 174). Alles wird zum Recht, zum eigenen Anspruch umgedeutet: zum Recht auf Abtreibung (die aktuelle Kontroverse um die gescheiterte Bundesverfassungsrichterwahl vom Juli 2025 hat dieses Thema medial wieder auf die Vorderbühne gespielt), Recht auf ein eigenes Kind, Recht auf Sex … Übersehen wird dabei etwas ganz Entscheidendes: Es kann nicht etwas zum Recht, schon gar zum Grund- oder Menschenrecht, werden, wenn dadurch ein anderer Mensch mit gleichen Rechten und gleicher Würde als Mittel zum Zweck gemacht wird. Die Autorin zählt am Ende fünfzehn Punkte auf, welche transhumanistisches Denken charakterisiere (wobei es nicht einfach „den“ Transhumanismus gibt, wie Hartfiel zu Recht betonnt) – einer davon: die Aufhebung des Instrumentalisierungsverbotes des Menschen.

Die Folgen sollten klar vor Augen stehen. Und doch: Das transhumanistische Menschenbild fasziniert. Denn es verspricht die Überwindung von Leid und Krankheit, ja, selbst des Todes Auf einmal erscheint alles für den Menschen machbar. Am Ende bleibt für Hartfiel die persönliche Entscheidung – und zwar die Entscheidung, sich auf die Suche nach der wahren Natur des Menschen zu machen oder – in Anlehnung an die Rede Benedikts XIV. vor dem Deutschen Bundestag – nach einer ganzheitlichen, dem Menschen gerecht werdenden, humanen Ökologie.

Der Band bietet eine gut lesbare Einführung in die Debatte um den Transhumanismus – aus einer klaren christlichen Grundhaltung heraus. Damit kann er wichtige Impulse liefern für alle, die sich aus christlicher Perspektive an den kommenden, möglichen Debatten dieses Pontifikats beteiligen wollen. Denn eines ist klar: Die Kirche wird diesen Debatten nicht ausweichen können, wenn sie ihrer Verkündigungsauftrag treu bleiben will.

Susanne Hartfiel: Die Neuerfindung des Menschen, 2., ergänzte Auflage, Augsburg: Dominus 2023, 279 Seiten.

Rezension: Kirchliche Zeitgeschichte, Aufarbeitung und theologische Reflexion – zum innerkirchlichen Umgang mit dem früheren Par. 175 StGB

Gregor Schorberger: Liebende diskriminiert und verurteilt. Römisch-katholische „175er“ und ihre Kirche, Stuttgart: W. Kohlhammer 2024, 258 Seiten.

1994 fiel im wiedervereinigten Deutschland der Paragraph 175 Strafgesetzbuch, der homosexuelle Handlungen unter Männern unter Strafe stellte; eingeführt wurde dieser im Deutschen Kaiserreich im Zuge der Rechtsangleichung von 1871. 2017 wurden Verurteilungen im Zuge dieses Paragraphen aufgehoben und die Betroffenen rehabilitiert.

In den Fünfzigerjahren des zwanzigsten Jahrhunderts erwies sich die katholische Kirche als starke Verteidigerin des genannten Paragraphen, eine eher unrühmliche Rolle spielte dabei nicht zuletzt der Sittlichkeitsverein „Volkswartbund“, der sich später allerdings von der katholischen Kirche löste. Bis heute dauert die innerkirchliche Diskussion über den Umgang mit Homosexualität an. Doch hat sich die Wahrnehmung deutlich verändert.

In Frankfurt am Main, Stuttgart oder Münster gibt es schwul-lesbische Gottesdienstprojekte; beim silbernen Jubiläum der Münsteraner Queergemeinde – zwischenzeitlich einmal mit einem Eucharistieverbot belegt – stand ein Weihbischof dem Festgottesdienst vor, die Jubiläumsfeier konnte im diözesanen Theologenkonvikt gefeiert werden. 2022 gründete sich die Initiative „#OutinChurch – Für eine Kirche ohne Angst.“  Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in gleichgeschlechtlichen Lebensformen  darf nach dem kirchlichen Arbeitsrecht nicht mehr ohne Weiteres gekündigt werden, wie die Generalvikare aus neunzehn Bistümern Anfang 2022 nach einer Fernsehdokumentation bestätigten. Mitarbeitern Und unter dem Motto „Wir lieben uns – welch ein Segen!“ hat das Bistum Rottenburg-Stuttgart im Juli 2025 eine Materialsammlung für Partnerschaftssegnungen jeder Art, darunter auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften, vorgelegt. Das Bistum beruft sich dabei auf das Schreiben „Fiducia supplicans“ aus der Amtszeit von Papst Franziskus.

Aber es bleibt eine Menge aufzuarbeiten, wie Gregor Schorberger anhand der Lebensbilder von sieben Zeitzeugen – geboren zwischen 1929 und 1951 – in seinem Band „Liebende diskriminiert und verurteilt“ aufzeigt, teilweise in anonymisierter Form. Um der Betroffenen willen und um der historischen Aufrichtigkeit willen. Weihbischof Ludger Schepers und die Vizepräsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Birgit Mock, schreiben in ihrem Vorwort zu Schorbergers Studie: „Die in dem Buch beschriebenen Leben der sieben Zeitzeugen zeigt auf, dass eine neue Betrachtung auf Homosexualität in der katholischen Kirche möglich ist“ (S. 7). Und der Verfasser unterstreicht in seiner Einleitung mit einem Zitat des ehemaligen Kirchentagspräsidenten Andreas Barner: „Was nicht aufgearbeitet ist, wirkt weiter“ (S. 21).

Es geht um den innerkirchlichen Umgang miteinander, um einen theologisch reflektierten Umgang mit sexueller Vielfalt und um ein verantwortliches Handeln der Kirchen nach innen und außen – und dies, wie Schorberger einleitend schreibt, gerade auch angesichts der aktuell wieder zunehmenden gesellschaftlichen Gewalt gegenüber Homosexuellen. Wichtig wäre allerdings, dass die Kirche die Kraft zu einem verantwortlichen Umgang mit Homosexualität aus eigener theologischer Tiefe findet – und nicht allein aus der affirmativen Übernahme aktueller kultur- und sozialwissenschaftlicher Theorien. Dann könnte die Kirche vielleicht auch im Sinne gesellschaftlich-kultureller Diakonie dazu beitragen, Polarisierung im öffentlichen Diskurs nicht zu replizieren oder sogar zu verstärken, sondern auflösen zu helfen.

Schorbergers Studie kann hierzu beitragen. Denn der erste Schritt theologischer Reflexion ist und bleibt das Hinhören auf die Erfahrungen Betroffener.

Wer sind die sieben Zeitzeugen, die im Band zu Wort kommen? Karl Greth trat nach nicht ganz fünfzig Jahren wieder in die katholische Kirche ein – durch Kontakt mit dem Frankfurter Projekt schwul + katholisch, über das Schorberger promoviert hat (veröffentlicht 2013 unter dem Titel „schwul + katholische. Eine christliche Gottesdienstgemeinschaft“). Siegfried Schneider (anonymisiert) engagierte sich seit Kriegsende in der Frankfurter Schwulenbewegung und trat 1970 aus der Kirche aus. Bundesanwalt Manfred Bruns, bekannt durch seinen politischen Einsatz im Lesben- und Schwulenverband wie in der Ökumenischen Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche, machte die Erfahrung, dass ihm das Erzbistum Freiburg die Exkommunikation androhte. 1985 trat er dann – wie er selber es verstand – aus der Körperschaft des öffentlichen Rechts, nicht aber aus der katholischen Kirche als solcher aus. Hans-Joachim Hassemer tat dies 1983, entschloss sich aber 2015 zum Wiedereintritt und nimmt heute mit seinem Partei offen am Pfarreileben seines neuen Wohnortes teil. Peter H. (anonymisiert) erlitt durch einen nächtlichen Überfalle in lebenslanges Trauma. Er war Mitorganisator der ersten bundesweiten Homosexuellendemonstration 1972 auf dem Münsteraner Domplatz und ist heute Mitglied der dortigen Queergemeinde. Thomas Wagner, 2014 wieder in die Kirche eingetreten, hat sich publizistisch immer wieder mit dem Verhältnis der Kirche zu Homosexuellen beschäftigt, politisch u. a. engagiert in der Arbeitsgruppe „Verfolgung von Homosexuellen von 1933 – 1993 im Saarland“. Und schließlich: Alois Kannenmacher (anonymisiert), Diakon und Bistumsarchivar, der über berufliche Diskriminierung durch seinen kirchlichen Dienstgeber berichtet – und dennoch seinen eigenen Glaubensweg geht, den Schorberger so skizziert „Im Bewusstsein, von Gott geliebt zu sein und der daraus resultierenden Selbstannahme ist sein seelsorglicher Wille, auch andere Menschen die Liebe Gottes im Namen Jesu spüren zu lassen und sie zur Selbstannahme und Freiheit zu ermuntern, seine Hauptantriebsfeder“ (S. 195).

Schorberger gibt den Portraits sprechende Namen: Der Zeuge, Der Couragierte, Der Menschenanwalt, Der Liebende, Der Suchende, Der Prophet, Der Diakon. Ein umfangreicher Anhang dokumentiert zeithistorische Quellen und Briefe zur innerkirchlichen Auseinandersetzung über den Umgang mit Homosexualität. Auch wenn Schorberger dabei selber Akteur ist, lässt er die notwendige Distanz zur zeitgeschichtlichen Forschung nicht vermissen.

Die vorliegende Studie liegt quer zu den theologischen Disziplinen. Sie kann sowohl der kirchlichen Zeitgeschichte und Pastoraltheologie als auch der Moraltheologie und Aszetik wichtige Impulse liefern.

Axel Bernd Kunze (Rez.)

Rezension: Wie können Kinder aktiv in das Beschwerdemanagement in der Kindertagesbetreuung eingebunden werden?

Sabine Fischer: Beschwerden von Kindern in der Kindertagesbetreuung (Kinderrechte und Bildung; debus Pädagogik), Frankfurt am Main: Wochenschau Dr. Kurt Debus 2024, 88 Seiten.

Anna Maria Riedl kritisiert in ihrer Dissertation „Ethik an den Grenzen der Souveränität. Christliche Sozialethik im Dialog mit Judith Butler unter Berücksichtigung des Kindeswohlbegriffs“ (Leiden 2017) aus sozialethischer Perspektive, dass der Rekurs auf das Kindeswohl durch „die zentrale Permanenz der Asymmetrie und die damit einhergehenden Gefahren der Verabsolutierung oder Negation von Macht“ (Riedl, S. 38) grundsätzlich unter einem Beteiligungsdefizit leide. Sie fordert daher einen subjekt- und beteiligungsorientierten Kindeswohlbegriff, „der Kinder als Subjekte anerkennt und sie von Anfang gleichzeitig als zu Schützende und Beteiligte, als zu Erziehende und Selbstbestimmte, als noch Werdende und bereits Seiende, als sich von Erwachsenen Unterscheidende und dennoch mit gleicher Würde Ausgestattete sieht“ (ebd.). Nicht allein Nichtbeteiligung, sondern auch eine „graduelle Weniger-Beteiligung“ von Kindern bleibt für Riedl begründungspflichtig, wobei sie den bloßen Verweis auf entwicklungspsychologische Voraussetzungen nicht gelten lässt.

Mit der Betonung eigenständiger Bildungsansprüche der Kinder sollen diese stärker als bisher als selbständige Subjekte anerkannt und deren rechtlich begründete Beteiligungsansprüche ausgeweitet werden. Im jüngeren Bildungs- und Menschenrechtsdiskurs geschieht dies nicht selten zulasten des Elternrechts. Ein sensibler Punkt bleibt weiterhin die polare Spannung zwischen Schutz- und Beteiligungsansprüchen.

Dieser Schnittstelle widmet sich Sabine Fischer ihrer komprimierten und gut lesbaren empirischen Studie zum Beschwerdemanagement in Kindertageseinrichtungen. Und dies auf überzeugende Weise. Nach Kapiteln zum theoretischen Rahmen, Forschungsstand, zu den Zielen und der Methode ihrer Studie präsentiert die Autorin, die als Professorin für Pädagogik an der Evangelischen Hochschule Darmstadt – künftig ein Teil der neuen Evangelischen Hochschule Hessen – lehrt, in fünf Punkten: Was verstehen Kinder unter einer Beschwerde? Warum sollte es Beschwerdemöglichkeiten für Kinder geben? Wie können Kinder ihre Beschwerden äußern? An wen wenden sich Kinder mit ihren Beschwerden? Wie reagieren und interagieren Kinder in Beschwerdesituationen? Ihr Fazit: „Kinder wünschen sich eine Resonanz auf ihre Beschwerden und möchten mit diesen nicht allein gelassen werden. Sie wünschen sich Erwachsene, die sie bei der Situationseinschätzung und -klärung unterstützen und den Prozess der Klärung moderieren. Dies erfordert pädagogische Fachkräfte, die den Kindern in Beschwerdekontexten aktiv zuhören, den Dialog der Kinder untereinander anregen“ (Fischer, S. 59).

Es geht also um ein pädagogisch zu gestaltendes Beziehungsgeschehen. Die Autorin macht deutlich, warum es wichtig ist, nicht über, sondern mit Kindern zu sprechen: Nur dann könne es den pädagogischen Fachkräften gelingen, auch den kindlichen Eigensinn zu verstehen und nicht gleich eigene – professionelle – Deutungen über die Situation zu legen. Denn das Verhalten eines Kindes, so Fischer, könne immer unterschiedliche Ursachen haben. Allerdings, auch das macht die Darmstädter Pädagogin deutlich, müsse die Beteiligung von Kindern am Beschwerdemanagement in Kindertageseinrichtungen auch strukturell verankert werden. Die Kinder könnten dabei als Unterstützer oder Streitschlichter aktiv eingebunden werden – was zugleich, ohne dass Fischer dies explizit ausführt, auch eine Form früher politischer Bildung in der Kindertagesbetreuung sein kann.

Voraussetzung, damit ein solches Beschwerdemanagement gelingt, ist es, dass Trägerverantwortliche und Fachkräfte selber sich mit partizipationsfördernden Verhaltensweisen auseinandersetzten und diese für sich entwickelten. Gerade an diesem Punkt sieht Fischer weiteren Forschungsbedarf, wie sie zum Abschluss ihrer Studie formuliert.

Der aus einer pädagogischen Perspektive formulierte Band liefert wichtige Erkenntnisse für alle, die mit der Entwicklung, Implementierung oder Sicherung von Gewaltschutzkonzepten in Kindertageseinrichtungen oder auch Grundschulbetreuung beschäftigt sind.

Axel Bernd Kunze (Rez.)

Der Rezensent ist Privatdozent für Erziehungswissenschaft an der Universität Bonn und beruflich als Schulleiter einer Fachschule für Sozialpädagogik tätig.

Rezension: Bildung und Religion

Johannes Gutbrod in einer Rezension für die Pädagogische Rundschau (77. Jg., 2023, S. 391 – 394):

„Wer sich an Kunze und seinen Argumenten reiben möchte, kann dies tun. Der Autor schreckt nicht vor schwierigen Themen und besichtigen Aussagen zurück – dabei gilt es als Leser immer, die Argumente genau zu prüfen. Sie sind wohl überlegt und scharfsinnig formuliert und erweitern den Horizont, auch oder gerade dann, wenn man mit pädagogischer Literatur im christlichen Gewand bisher wenig oder keine Berührungspunkte hatte. Genau deshalb ist Kunzes Werk lesenswert. Es bietet durch die Stringenz des Textes und durch die Abgeschlossenheit der einzelnen Kapitel auch die Möglichkeit, es in Absätzen zu studieren, da jeder Aufsatz in sich geschlossen ist.“

Rezension: Verlorene Wissenschaft

Martin Frenkler würdigt in der neuen Ausgabe 1/2025 der „Schwarzburg“ den Band „Die verlorene Wissenschaft“:

Martin Frenkler (Rez.): Verlorene Wissenschaft, in: Die Schwarzburg 134 (2025), H. 1, S. 54 f.

Martin Frenkler: „Eine neue Perspektive eröffnet der Beitrag [von] Axel Bernd Kunze […] mit der Beschreibung eines CancelCulture-Falles: Im Jahr 2019 hatte die Arbeitsemeinschaft Christliche Sozialethik der im Kontext des Dominikanerordens erscheinenden Zeitschrift ‚Die neue Ordnung‘ den Charakter der Wissenschaftlichkeit abgesprochen […] Kunze dann aber sehr zurecht den Gedanken von der Frage nach der politischen Correctness auf die wissenschaftliche Frage nach einer Bibliotheksethik: Die Tübinger Universitätsbibliothek als Herausgeberin des Index Theologicus hatte aufgrund des Protestes die für die Fachwelt wichtige Auswertung der Fachaufsätze dieser Zeitschrift beendet – nun war aber der Leiter des Index einer derer, die als Arbeitsgemeinschaft den Boykottaufruf formuliert hatten. […] Kunzes Fazit: Wo die Freiheit der Wissenschaft unter die Räder kommt, steht die Leistungsfähigkeit eines ganzen Landes in Frage. […] Der in sich folgerichtig augebaute inhaltlich streitbare Sammelband lohnt der Lektüre unabhängig davon, ob man die gesellschaftspolitische Verortung der Autorenschaft teilt – auf die Argumente kommt es an, nicht auf die Haltung.“

Axel Bernd Kunze: Erklärung oder Boykottaufruf? Zur Rolle von Fachgesellschaften am Beispiel des Streits um die Neue Ordnung, in: Klaus Buchenau/Matthias Fechner (Hgg.): Die Verlorene Wissenschaft. Versuch einer Katharsis nach Corona (Klartext. Schriften zu Politik und Gesellschaft; 2), Stuttgart: ibidem 2024, S. 289 – 307 [auch E-Book];

Rezension: Gedenkschrift für Harald Lönnecker

Auf den Internetseiten der Gesellschaft für burschenschaftliche Geschichtsforschung findet sich eine Rezension zur Gedenkschrift für den bekannten Studentenhistoriker und Burschenschafter Harald Lönnecker, die im Juni im Rahmen des Deutschen Burschentages in Eisenach vorgestellt wurde – unter dem Titel: Wahrheit, Muth und Kraft!

https://www.burschenschaftsgeschichte.de/gfbg_pub.php

Axel Bernd Kunze: „Die Jugend ist in Ehrfurcht vor Gott … zu erziehen.“ Oder: Braucht das öffentliche Leben noch Religion?, in: Christian Oppermann (Hg.): „Wahrheit, Muth und Kraft!“. Gedenkschrift für den Historiker, Archivar und Burschenschafter Professor Dr. Dr. Harald Lönnecker (Darstellungen und Quellen zur Geschichte der deutschen Einigungsbewegung im neunzehnten und zwanzigsten Jahrhundert; XXIV), Heidelberg: Universitätsverlag Winter 2025, S. 677 – 696.

Rezension: Radikale Sakramentalität

Sakramentalität für die Postmoderne – unter diesem Titel rezensiert Axel Bernd Kunze in der aktuellen Ausgabe von CONCILIUM den folgenden Band:

Stephan Tautz: Radikale Sakramentalität. William T. Cavanaughs politische Theologie der Eucharistie im Gespräch mit radikaldemokratischer Theorie der Macht (Religion – Geschichte – Gesellschaft. Fundamentaltheologische Studien; Bd. 56), Berlin: LIT 2022, 497 Seiten.

Axel Bernd Kunze (Rez.): Sakramentalität für die Postmoderne, in: Concilium 61 (2025), H. 2, S. 225 – 229.

Neuerscheinung: engagement 1/2025

Das neue Themenheft der Zeitschrift „engagement“ ist dem Thema „Von der Digitalisierung zur Digitalität. Beiträge zur schulischen Konzeptentwicklung“ gewidmet. Die Zeitschrift erscheint im Verlag Vandenhoeck & Ruprecht.

Im Rezensionsteil werden folgende Titel vorgestellt:

  • Ralf Lankau bespricht in der Rubrik „Das besondere Buch“ den Titel „Raus aus der Bildungsfalle. Warum wir die Zukunft unserer Kinder gefährden“ (Neu-Isenburg: Westend 2024) von Tim Engartner.
  • Ruth Herb würdigt den Band „Wenn der Tod im Klassenzimmer ankommt. Tod und Trauer in der Schule – (religions-)pädagogische Perspektiven“ (Stuttgart: W. Kohlhammer 2022), herausgegeben von Christiane Caspary und Daniela Zahneisen.
  • Sebastian Sigler bespricht „‚Für Gott, die Kirche und das Vaterland‘ – Spiritualität und Pädagogik der Jesuiten im Spiegel des Gymnasiums Mariano-Josephinum in Hildesheim (1595 – 1773)“ (Hildesheim u. a.: Georg Olms 2023) aus der Feder von Christoph Bruns.