Die bisher nicht aufgearbeitete Coronapolitik war eine Blaupause dafür, welche Freiheitseinschränkungen Bürger mitzumachen bereit sind. Der Ausverkauf des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit soll weitergehen. Dieses Mal geht es um die Widerspruchslösung bei Organspenden. Nicht mehr der Einzelne soll über seinen Körper verfügen dürfen. Dieser wird zur Verfügungsmasse eines Sozialstaates, der indiviudelle Grundfreiheiten umkehrt in Ansprüche der Gemeinschaft an den Einzelnen. So war unser Grundgesetz, das vergangenes Jahr 75 geworden ist, nicht gemeint gewesen. Wenn Detlef Warwas in seinem Leserbrief (Kirchenzeitung – Katholisches Magazin für das Bistum Hildesheim, Nr. 3/2025, S. 9) davon spricht, niemand werde gezwungen, verkehrt er die Grundprinzipien unseres freiheitlichen Verfassungsstaates ins Gegenteil: Bei wirklich zwingenden Eingriffen in Grundrechte ist der Staat in höchstem Maße begründungspflichtig, nicht der freiheitsberechtigte Souverän.
Politische Bildung
Tagungsdokumentation: Gewissen
Im Dezember 2022 fand an der Universität Trier eine Tagung zur Aktualität des Gewissens statt – nicht nur, aber auch im Hinblick auf den mangelhaften Umfang mit Gewissensentscheidungen im Rahmen der Coronapolitik. Der erste Teil der Beiträge liegt nun in gedruckter Form in Heft 50.1 (2025) der Allgemeinen Zeitschrift für Philosophie (Verlag fommann-holzboog) vor. Die Veröffentlichung der weiteren Beiträge ist angekündigt:
Der vorliegende Band leistet einen Beitrag zu einer Aktualisierung des Gewissensbegriffs
und des Verständnisses des Grundrechts auf Gewissensfreiheit. Der Band
beginnt mit einem Problemaufriss durch Henrieke Stahl (Trier / Slavische Literaturwissenschaft).
Anschließend lotet Markus Riedenauer (Eichstätt / Philosophie)
Heideggers Gewissensbegriff als ein zentrales und wirkmächtiges Beispiel des 20.
Jahrhunderts in seiner Relevanz aus, die in der existenziellen Bedeutung des Gewissens
liegt. Harald Schwaetzer (Stuttgart / Philosophie) kontextualisiert historischsystematisch
die gegenwärtigen Diskussionen und ihren Voraussetzungshorizont,
indem er von der griechischen Spätantike her die Frage nach Gewissen und Leiblichkeit
thematisiert. Gerd Morgenthaler (Siegen / Jura) analysiert die grundlegenden
rechtlichen Implikationen der Gewissensfreiheit. Abschließend stellen Monika
Bobbert und Marius Menke (Münster / Theologie) anhand eines Überblicks über
einflussreiche Gewissensbegriffe der europäischen Geistesgeschichte ein deduktives
Kategoriensystem zur Charakterisierung des Gewissensverständnisses von Abgeordneten
im Deutschen Bundestag vor.
Die Beiträge von Stahl, Riedenauer, Schwaetzer und Morgenthaler gehen auf Vorträge
zurück, die auf dem Workshop »Die Aktualität des Gewissens: Perspektiven
der Rechts- und Geisteswissenschaften« gehalten wurden, der unter Leitung von
Prof. Dr. Henrieke Stahl vom 15.–17.12.2022 an der Universität Trier stattfand.
Henrieke Stahl
INHALT
H E N R I E K E S TA H L : Überlegungen zur Aktualität
der Gewissensfreiheit
MARKUS RIEDENAU E R : Selbstsein als Person im Anschluss
an Martin Heideggers Gewissens-Begriff
HARALD SCHWA E T Z E R : Die Bildung des Gewissens
als Vergeistigung der Leiblichkeit
GERD MORGENTHALER: Die Gewissensfreiheit in
der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
MONIKA BOBBERT / MARIUS MENKE:
Gewissensentscheidungen im Deutschen Bundestag: Kategorien
für eine qualitative Inhaltsanalyse auf Grundlage
philosophisch-theologischer Gewissenskonzepte
Neuerscheinung: Kontroverses Lernen statt Konformitätsdruck
Axel Bernd Kunze, Bildungsethiker und Erziehungswissenschaftler, äußert sich im Magazin „Wissenschaftsmanagement“ zum gegenwärtigen akademischen Diskursklima:
Kontroverses Lernen statt Konformitätsdruck
Bildungsethische Vorschläge, wie eine faire Diskurskultur neu eingeübt werden kann
Akademische Freiheit ist heute nicht allein durch staatliche Eingriffe bedroht, sondern gleichfalls durch zivilgesellschaftlichen Konformitätsdruck, Diskurskontrolle oder Vorgaben von Fachgesellschaften. Abweichende wissenschaftliche Positionen werden moralisch stigmatisiert, Differenzen nicht mehr im argumentativen Ringen und im diskursiven Streit ausgetragen, sondern von vornherein durch Boykott, Bashing oder Mobbing aus der wissenschaftlichen Arena ausgeschlossen. Der Toleranzanspruch pluraler Gesellschaften verkehrt sich so ins Gegenteil. Von neuem einzuüben, ist eine Diskurskultur, die vom Mut zum eigenen Gedanken und zur produktiven Kontroverse lebt.
Hier können Sie den Beitrag weiterlesen:
https://www.wissenschaftsmanagement.de/news/kontroverses-lernen-statt-konformitaetsdruck
Leserbrief: So war das Grundgesetz nicht gemeint
Beitrag wurde von der Waiblinger Kreiszeitung unter dem Titel „So war das Grundgesetz nicht gemeint“ am 18. Januar 2025 übernommen:
Rezension: Menschenwürde im Intensivstaat
Therese Feiler würdigt in der Theologischen Literaturzeitung den Band „Oleg Dik, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze: Menschenwürde im Intensivstaat. Theologische Reflexionen zur Coronakrise, Regensburg 2023“:
Theologische Literaturzeitung (2024), H. 12, Sp. 1185 – 1187.
https://www.thlz.com/artikel/25912/?inhalt=heft%3D2024_12%23r39
Auf fremden Seiten: 150. Geburtstag Albert Schweitzers
Der Arbeitskreis der Studentenhistoriker würdigt zum Jubiläumsjahr den Korporierten Albert Schweitzer, Mitglied der Schwarzburgverbindung Wilhelmitana in Straßburg:
Zwischenruf: Grundrechtsträger ist der Souverän, nicht der Untertan
Tobias Heimbach rührt in seinem Kommentar vom 11./12.01.2025 (Waiblinger Kreiszeitung, S. 1) die Werbetrommel für eine Widerspruchslösung bei Organspenden. Zum Schaden unserer Verfassungsordnung, die coronapolitisch schon stark gelitten hat. Die bisher nicht aufgearbeitete Coronapolitik war eine Blaupause dafür, welche Freiheitseinschränkungen Bürger mitzumachen bereit sind. Der Ausverkauf des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit soll weitergehen. Organspende darf im freiheitlichen Verfassungsstaat nur eine freiwillige Entscheidung des Einzelnen sein. Grundrechtsträger ist der Souverän, nicht der Untertan. Anreize für Spendebereitschaft ja, aber unter Beachtung des freien Willens mündiger Bürger. Wenn der Einzelne nicht mehr über seinen Körper verfügen darf, wird dieser zur Verfügungsmasse eines Sozialstaates, der individuelle Grundfreiheiten umkehrt in Ansprüche der Gemeinschaft an den Einzelnen. So war unser Grundgesetz, das vergangenes Jahr 75 geworden ist, nicht gemeint gewesen.
Rezension: Kulturstaat ohne Religion nicht denkbar

Walter Tetzloff rezensiert den Band „Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates“ von Axel Bernd Kunze, erschienen in der Reihe „Zeitdiagnosen“ im Lit-Verlag Münster:
„Religion wird als fester Bestandteil unserer geistigen Geschichte gesehen, und ihr Beitrag zur europäischen Kultur steht, so Kunze, keineswegs im Widerspruch zum weltanschaulich neutralen Staat, wie ihn das Grundgesetz postuliert. […] Die philosophischen und ethischen Begründungen, die dieses Buch reichlich aufzeigt, und dies auf einem Niveau höchster Abstraktion (was eine sehr konzentrierte Lektürehaltung voraussetzt), sind zahlreich und für viele von uns sicher überzeugend. […] Und dennoch: Nicht jeder Leserin oder jedem Leser wird das kluge Plädoyer Axel Bernd Kunzes gefallen. Mancher mag eine andere – ebenfalls legitime – von der Kirche losgelöste Werteorientierung haben und dem Autor an einigen Stellen widersprechen. Es ist aber nicht leicht, sich der stringenten und historischen begründeten Gedankenführung Kunzes zu entziehen.“
Walter Tetzloff: Abendländischer Kulturstaat – ohne Religionsbezug nicht denkbar, in: Profil. Das Magazin für Gymnasium und Gesellschaft, Nr. 12/2024, S. 40.
Neuerscheinung: Wertekonflikte sichtbar machen
Jetzt in gedruckter Form erschienen:
Axel Bernd Kunze: Wertekonflikte sichtbar machen. Ein Beispiel aus der sozialpädagogischen Aus- und Fortbildung, in:
Glaube + Erziehung. Zeitschrift für christliche Erziehung 77 (2025), Heft 1 (Januar bis März 2025), S. 20 – 25.
Zwischenruf: Verfassungs- und staatsloyal, nicht regierungstreu
Der Siegener Rechtswissenschaftler Gerd Morgenthaler warnt in einem aktuellen Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung vor Einschüchterungsversuchen gegenüber Beamten und Wissenschaftlern. Und er sieht Veränderungen, die überkommene Prinzipien des freiheitlichen Verfassungsstaates aushöhlten und damit Kontrollmechanismen zerstörten. Denn der unabhängige Beamte sollte innerhalb der Exekutive vornehmlich verfassungs- und staatsloyal agieren und erst in zweiter Linie die Regierungslinie stützen. Das heißt dann auch: Der Beamte soll die Rechte des Souveräns wahren und unparteiisch entscheiden.
„Wie weit sind wir denn inzwischen gekommen?“, fragt der Kollege im Interview im Blick auf die „Cancel Culture“ der Coronajahre. Zur Wahrheit gehört allerdings, dass der Kollege, früher Mitglied im Vorstand des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit, selber daran beteiligt war, mit dem ehemaligen Präsidenten des Deutschen Hochschulverbandes den Vertreter eines wissenschaftspolitischen Spitzenverbandes, der an den moralischen Herausforderungen der Coronapolitik gescheitert ist, mit einem Freiheitspreis auszuzeichnen. Die Forderung nach einer Aufarbeitung der Coronapolitik bleibt eine wichtige politische Aufgabe, die uns auch im neuen Jahr begleiten wird.