Volksbegehren: „Stoppt Gendern in Baden-Württemberg“ nimmt erste Hürde

Das Volksbegehren „Stoppt Gendern in Baden-Württemberg“ hat die erste Hürde genommen und rund 15.000 Unterschriften aus nahezu allen Gemeinden des Bundeslandes im Südwesten zusammengetragen – in der Hoffnung, dass auch alle Unterzeichner das amtliche Formblatt zur Prüfung der Wahlberechtigung ordnungsgemäß ausfüllen und einreichen.

Die Initiatoren schreiben: „Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, der Erfolg der Initiative „Stoppt Gendern in Baden-Württemberg“ hängt jetzt davon ab, dass wir in den nächsten Wochen mindestens 10.000 gültige amtliche Stimmzettel erhalten. Wir hoffen, dass alle, die sich elektronisch registriert haben, auch diesen Schritt mit uns gehen und bitten Sie herzlich um Ihre weitere Unterstützung. Unsere deutsche Sprache ist es wert.“

Weitere Informationen zum Volksbegehren finden Sie hier:

Kongress: ZAAVV will Coronapolitik außerparlamentarisch aufarbeiten

Der Bundestag hat einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Coronamaßnahmen abgelehnt. Ein Kongress vom 9. bis 11. Juni 2023 in Frankfurt will die zivilgesellschaftliche Aufarbeiitung vorantreiben, „die ein Unterschungsausschuss hätte leisten müssen“, wie es in einer Pressemitteilung vom 21. April 2023 heißt:

„Mit der Ablehnung der Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Corona-Zeit durch den Bundestag haben unsere Abgeordneten ein klares Signal für eine außerparlamentarische
Aufarbeitung dieser Zeit gesetzt.
Das Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit (ZAAVV) wurde auch mit der Intention gegründet, die wichtigen Aspekte der Coronazeit aufzuarbeiten, wie z.B. die Handhabung der Pandemie durch die Bundesregierung und die Legitimation für massive Eingriffe in die Freiheits- und Grundrechte der Menschen, Schulschließungen, Demonstrationsverbote, Betriebsschließungen, existenzielle Vernichtung eines großen Teils der Kunst-  und Kulturszene, einrichtungsbezogene Impfpflicht, Einschränkungen durch Maßnahmen wie 2G und 3G.“ (aus einer Pressemitteilung des ZAAVV)

Weitere Informationen: https://zaavv.com/de-de/

Offener Brief: Bischof von Dresden-Meißen soll Verantwortung für seine Aussagen zur Coronapolitik übernehmen

Vorbemerkung der Redaktion: „Bildungsgerechtigkeit“ dokumentiert einen Offenen Brief des Physikers Prof. Dr. Klaus Morawetz an den Bischof von Dresden-Meißen. Dieser kritisiert, dass der Bischof mit seinen coronapolitischen Aussagen über eine Impfpflicht und strenge 2G-Regeln seine bischöfliche Autorität missbraucht habe. Eine Aufarbeitung einer Coronapolitik, die mehr auf Moralisierung und Panik als rationale Begründung und sorgfältige Abwägung setzte, steht weiterhin aus – auch innerkirchlich. Nach der Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Autonomie der irdischen Wirklichkeiten sind nichttheologische Sachfragen mit den Methoden der jeweiligen Fachdisziplin zu klären. Das ist vom Lehramt zu beachten, wenn sich dessen Vertreter in ethischen Fragen zu Wort melden. Der Offene Brief wird hier mit Zustimmung des Verfassers wiedergegeben.

Sehr geehrter Herr Bischof Timmerevers,

da Sie sich als Amtsperson öffentlich in Interviews zum Thema Corona und Impfen geäußert haben, schreibe ich Ihnen diesen Brief ebenfalls öffentlich. Allen wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Trotz haben Sie sich für eine Impfpflicht ausgesprochen [1]. Ja, wie andere Bischöfe auch, haben Sie diese als „moralische Pflicht“ angesehen und es mit Begriffen wie „Gerechtigkeit, Solidarität und Nächstenliebe“ verbrämt.

Nach geschätzten zehntausenden Impftoten und über eine Million z.T. schwer geschädigten Geimpften allein in Deutschland, dem Nachweis, dass die mRNA Spritze gegen Covid das Ansteckungsrisiko mit Covid und anderen Krankheiten durch die Beschädigung des Immunsystems wesentlich vergrößert hat und nach dem offengelegten Betrug der Pharmakonzerne bei der Zulassung, so dass überhaupt ein positiver Effekt dieser Gentherapie sehr fraglich ist, werden Sie sicher einwenden, dass Sie das ja damals nicht wussten und wie Sie selbst bereits vorausschauend im Interview der „Dresdner Neuesten Nachrichten“ ausführten [2], wir uns gegenseitig „viel zu vergeben haben werden“. Darf ich Sie daran erinnern, dass vergeben werden kann, erst und nur, wenn Schuld eingestanden und bereut wird? Welches Schuldeingeständnis und welche Reue sehen Sie für Ihre bereits damals widerlegbaren falschen Aussagen: „Ich sehe, dass der Staat im Moment noch mit dem milden Mittel der Überzeugung versucht, die Verantwortung beim Einzelnen zu belassen. Ich halte es ethisch aber vertretbar, eine Impfpflicht einzuführen“ und „wo die eigene Freiheit um den Preis der Gefährdung anderer definiert wird, macht sie unser gesellschaftliches Solidarsystem kaputt und ist Egoismus mit Scheuklappen für die Not des Anderen“ oder „Deswegen wäre mir sogar lieber, wenn wir noch konsequenter wären und neben 2G in den kommenden Wochen für alle auf Testungen setzen, also das sogenannte 2G plus“. Nehmen Sie jetzt Verantwortung für die lebenslang Geschädigten auf sich? Denn wie Sie selbst sagten, sei die „Pandemie“ ja ein „Charaktertest“. Sie haben mit Ihrem Anspruch einer bischöflichen Autorität falsche und gefährliche Empfehlungen für Gutgläubige abgegeben. In wie weit könnte solche Irreführung als Amtsmissbrauch gewertet werden? Bereits zum Zeitpunkt Ihres Interviews waren die Informationen seriöser wissenschaftlicher Studien verfügbar, die kritisch das offizielle Narrativ in Frage stellten. Die Verherrlichung der Maskenpflicht, für die der Nachweis einer positiven Nutzen-Schadensbilanz bis heute aussteht, ist ein zweites Versagen Ihrer administrativen Autorität. Es wurden Gläubige bei Gottesdiensten sogar Weihnachten abgewiesen, wenn sie ungeimpft waren bzw. schon, wenn Sie keine Maske trugen. Habe ich da etwas falsch verstanden vom Evangelium über die Einladung zur Feier und dem Besuch von Aussätzigen, bei denen auch nicht anzunehmen ist, dass sie geimpft waren? Hat nicht Jesus recht drastische Worte über Heuchler und Pharisäer gefunden? Als Fazit dieses systemischen Versagens der offiziellen Kirchenadministration kann man nur glücklicherweise konstatieren, dass Bischöfe einem mündigen Katholiken einfach in Lebensfragen nichts mehr zu sagen haben. Selbst das Abendmahl wurde auch ohne Priester gefeiert, da die offizielle Amtskirche die Gläubigen ausschloss. Hoffnungsvoll deutet sich hier eine zukünftige Erneuerung und Bereinigung von überholten Amtsverständnissen an.

Mit hochachtungsvollen Grüßen
Prof. Klaus Morawetz

[1] https://www.domradio.de/artikel/gerechtigkeit-solidaritaet-und-naechstenliebe-katholische-bischoefe-sehen-impfung-als
[2] Dresdner Neueste Nachrichten vom 22.11.2021, https://www.genios.de/presse-archiv/artikel/DNN/20211122/-eine-impfpflicht-ist-ethisch-vertr/doc7iie21ra4axkj54mj4h.html

Rezensionen: „Was du ererbt von deinen Vätern“

„Was du ererbt von deinen Vätern“: Unter dieser Überschrift rezensiert Bernhard Grün in der aktuellen ACADEMIA, der Zeitschrift des Cartellverbandes Katholischer Deutscher Studentenverbindungen, den Band „Axel Bernd Kunze: Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates. Mit einem Geleitwort von Bernd Ahrbeck, Berlin 2022“:

„Kunze analysiert die Lage anhand verschiedener Beispiele und scheut sich dabei nicht, seine eigene Sozialisation als Akademiker in enem christlich-burschenschaftlich geprägten Milieu exemplarisch voranzustellen, um den folgenden Kapiteln die sich bedingenden Beziehungen von Bildung und Religion zu entwickeln. Also geht es um Bildung als geistiger Raum, der erst die Voraussetzungen schafft, sich selbständig mit aktuellen gesellschaftlichen Problemen wie wissenschaftlichen Fragestellungen überhaupt zu befassen. […] Dabei geht es nicht bloß um das ‚ Reservat‘ eines konfessionell geprägten Religionsunterichtes, sondern schlichtweg um die Grundlagen unserer Gesellschaft, die Grundlagen unseres Zusammenlebens, die eindeutig aus christlicher Prägung, einem christilchen Menschenbild und einem aktiv praktizierten Toleranzbegriff resultieren.“ (B. Grün, in: ACADEMIA, 116. Jg., Heft 2/2023, S. 58)

Eine weitere Rezension aus der Feder desselben Rezenseten findet sich in den aktuellen Burschenschaftlichen Blättern: Bernhard Grün (Rez.): Nun sag‘, wie hast Du’s mit der Religion? Christsein in Schule und Gesellschaft heute, in: Burschenschaftliche Blätter, 138. Jg., Heft 1/2023, S. 40.

Rezension: Christsein in Schule und Gesellschaft heute

Bernhard Grün rezensiert in den aktuellen Akademischen Monatsblättern, der Zeitschrift des Kartellverbandes katholischer deutscher Studentenvereine, den Band: Axel Bernd Kunze, Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates. Mit einem Geleitwort von Bernd Ahrbeck, Berlin: 2022, 156 Seiten.

Bernhard Grün (Rez.): Nun sag‘, wie hast Du’s mit der Religion? Christsein in Schule und Gesellschaft heute, in: Akademische Monatsblätter 135 (2023), H. 2, S. 48.

Der Rezensent über den Band, der die laufende Säkularisierung Deutschlands auf Basis einer christlich-burschenschaftlichen Wertorientierung analysiert: „Persönliches Fazit: Wenn wir uns jetzt nicht den Herausforderungen stellen, werden wir absehbar auch das verlieren, was wir jetzt noch besitzen – das aber wäre ein anderes geflügeltes Goethezitat. Oder anders ausgedrückt: Es geht um die Fülle des Lebens.“ (B. Grün)

Volksbegehren: „Stoppt Gendern in Baden-Württemberg“ nimmt erste Hürde

… und dies erstaunlich schnell: Wir sprechen alles – nur kein Genderdeutsch. Dieser Auffassung sind offenbar zahlreiche Baden-Württemberger: Mehr als zehntausend Wahlbürger aus neunhundertsechzig Kommunen, sowohl aus dem städtischen als auch ländlichen Kontext im Südwesten, haben das Volksbegehren unterstützt. Ziel des geplanten Volksentscheides ist, dass die Landesregierung sowie alle Behörden und Einrichtungen des Landes sich an die amtliche Rechtschreibung halten und auf Gendersprache verzichten. Weitere Informationen zum Volksbegehren finden sich hier:

Tagungsdokumentation: Political Correctness und Gendersprache – gesellschaftliche Sensibilisierung, Kitsch oder politische Kampfbegriffe?

Am 20. April 2022 fand im „Haus Erholung „in Mönchengladbach auf Einladung der Kommunalpolitischen Vereinigung Mönchengladbach ein Diskussionsaben unter dem Thema „Political Correctness“ und „Gendersprache“ – gesellschaftliche Sensibilisierung, Kitsch oder „Politischer Kampfbegriff“? statt. Mittlerweile liegt die Tagungsdokumentation in gedruckter Form vor, zusammen mit einem Diskussionsabend zur Frage „Was ist konservativ?“, der am 3. November 2022 ebenfalls im „Haus Erholung“ stattfand:

Axel Bernd Kunze: Vorstellung des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit, in: Arbeitskreis Stadt & Gesellschaft, hg. vom Arbeitskreis „Stadt & Gesellschaft“ der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU, Kreisverband Mönchengladbach, Essen (Ruhr): akadpress 2023, S. 9 f.

Erstveröffentlichung online unter:

Axel Bernd Kunze: Impulsvortrag Gendersprache, in: Arbeitskreis Stadt & Gesellschaft, hg. vom Arbeitskreis „Stadt & Gesellschaft“ der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU, Kreisverband Mönchengladbach, Essen (Ruhr): akadpress 2023, S. 10 – 13.

Erstveröffentlichung unter:

Zwischenruf: Soll das Streikrecht eingeschränkt werden?

Der Arbeitskampf im Öffentlichen Dienst nimmt Fahrt auf. Es könnte dieses Mal ein langer und harter Arbeitskampf der Beschäftigten des Bundes und der Kommunen werden. Versprechungen der Coronazeit, die Erwartungen geweckt haben, Inflation, aber auch angespannte Arbeitsbedingungen infolge von Fachkräftemangel und steigende Belastungen in Schulen, Kindergärten und Pflegeeinrichtungen sind mögliche Gründe. Und wie nicht anders zu erwarten, melden sich Stimmen zu Wort, Streiks im Öffentlichen Dienst gesetzlich einzuschränken. Wortführer sind die CDU-nahe Mittelstands- und Wirtschaftsunion sowie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Als Schreckgespenst wird der übermäßige Tarifabschluss der damaligen ÖTV von 1974 an die Wand gemalt, wobei die Zuwächse damals über dem Inflationsausgleich lagen – anders als die ver.di-Forderungen aktuell.

Die Argumente sind hinreichend bekannt: Streiks im Öffentlichen Dienst treffen die Allgemeinheit, nehmen die Bevölkerung in Geiselhaft, wie gern gesagt wird, damit es dramatischer klingt. Doch stimmt das? Auch Streiks in der Wirtschaft können die Bevölkerung treffen, etwa in Form von Lieferschwierigkeiten, geplatzten Fristen und Handwerkerterminen. Der Unterschied mag sein, dass die Auswirkungen bei Streiks im Öffentlichen Dienst für den Einzelnen unmittelbarer spürbar sind. Doch wenn davon die Rede ist, solche Streiks richteten sich gegen die Bevölkerung, nicht gegen die Dienstgeber, ist das mindestens nur die Hälfte der Wahrheit.

Denn die Dienstgeberseite wird nicht in eigenem Auftrag tätig. Die öffentlichen Dienstgeber verdanken sich demokratischer Legitimation und haben letztlich ihren Auftrag, den Staat zu führen und zu gestalten, durch den Souverän erhalten. Und dieser ist eben nicht allein Betroffener eines Streiks im Öffentlichen Dienst. Nein, auch die Kehrseite ist zu beachten: Wie ein Arbeitskampf verläuft, hängt von Gewerkschafts- und Dienstgeberseite ab. Wenn der Souverän nun meint, die Dienstgeber hätten in einem Arbeitskampf anders verhandeln sollen, damit dieser sich etwa nicht über Gebühr ausweitet, dann müssen Sie bei der Wahl für andere politische Mehrheiten sorgen.

Auch Beschäftigte im Öffentlichen Dienst müssen das Recht haben, für angemessene Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Wer staatliche Daseinsvorsorge von Arbeitsniederlegungen verschonen will, muss verbeamten. Es geht nicht, immer höhere Erwartungen an den Staat zu richten, der für immer mehr gesellschaftliche Bereiche zuständig sein soll, und Staatsaufgaben auszuweiten, den dort Beschäftigen dann aber Misstrauen entgegen zu bringen und deren Rechte zu beschneiden. Vielmehr hat der Souverän, der sich über Streiks beklagen mag, auch die Verpflichtung, für angemessene Arbeitsbedingungen der öffentlich Beschäftigten zu sorgen. Und um diese ist es nicht zum Besten bestellt, wie die Personalnot in Kindertageseinrichtungen oder der zu einem großen Teil politisch verursachte Lehrermangel an Schulen zeigen. Nur ein Beispiel: Es reicht eben nicht, „Wir schaffen das“ zu rufen, die Schulen dann aber mit den Folgen einer ungesteuerten Migrationspolitik allein zu lassen.

Die Forderungen, das Streikrecht im Öffentlichen Dienst einzuschränken, laufen Gefahr, den sozialen Zusammenhalt im Land und die Loyalität seiner öffentlich Beschäftigten, auf die ein leistungsfähiger Staat unverzichtbar angewiesen bleibt, zu gefährden. Beides sind hohe Güter, die nicht dadurch aufs Spiel gesetzt werden sollten, dass die öffentliche Gewalt ihre Rolle als Tarifpartner und Gesetzgeber vermischt. Tarifpolitik sollte Tarifpolitik bleiben. Noch hält sich der Bundeskanzler aus der aufkeimenden Debatte heraus – und das ist grundsätzlich richtig.