Rezension: Eine akademische Auferstehung

Carlos A. Gebauer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, rezensiert in Nr. 245 des Magazins „eigentümlich frei“ den Band:

Klaus Buchenau, Matthias Fechner (Hgg.): Die verlorene Wissenschaft. Versuch einer Katharsis nach Corona, Stuttgart 2024.

Carlos A. Gebauer (Rez.): Eine akademische Auferstehung. Wenn 15 Gelehrte eine Katharsis nach dem Corona-Fiasko versuchen, in: eigentümlich frei (2024), Nr. 245, S. 7 f.:

„Auf knapp 500 Seiten findet jeder Neugierige ein leuchtes Feuerwerk aus interdisziplinären Anregungen, in die ebenso sorgsam wie kritisch erhellten – und dadurch lehrreich erhellenden – Schatzkammern der wissenschaftlichen Disziplinen, in ihre lange Gesichte und in ihre faszinierenden Methoden einzuziehen.“

In dem Band findet sich folgender bildungs-, wissenschafts- und bibliotheksethischer Perspektive:

Axel Bernd Kunze: Erklärung oder Boykottaufruf? Zur Rolle von Fachgesellschaft am Beispiel des Streits um die Neue Ordnung, in: Klaus Buchenau/Matthias Fechner (Hgg.): Die Verlorene Wissenschaft. Versuch einer Katharsis nach Corona, Stuttgart 2024, S. 289 – 307.

Leserbrief: „Eine Widerspruchslösung verletzt die körperliche Selbstbestimmung“

Leserbrief von Axel Bernd Kunze in der heutigen WELT am Sonntag vom 14. Juli 2024 (Nr. 28/2024, S. 10):

Damit war zu rechnen: Karl Lauterbach forderte schon im März eine Widerspruchslösung, jetzt soll dazu eine Bundesratsinitiative kommen (WELT am Sonntag, 7. Juli 2024, S. 5). Die Initiatoren sind nicht bereit, das Nein des Bundestages gegen eine Widerspruchslöung zu akzeptieren. Eine solche sei „zwingend erforderlich“. Freiheitsrechte werden ausgehebelt durch einen Staat, der unter Berufung auf soziale Ansprüche vorbehaltlos in den innersten Kernbereich der Persönlichkeit eingreifen darf. Der Staat will eine selbstbestimmte Entscheidung erzwingen, indem er massiv in Grundrechte eingreift. Grundrechtsträger aber ist der Souverän, nicht der Untertan. Anreize für Spendebereitschaft ja, aber unter Beachtung des freien Willens mündiger Bürger. Nicht Jubiläumsreden entscheiden über den Stellenwert des Grundgesetzes, sondern der Umgang mit gravierenden Grundrechtskonflikten im politischen Alltag. Eine Widerspruchslösung verletzt die körperliche Selbstbestimmung und demontiert das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Neuerscheinungen: Zehnte Bamberger Zivilcouragerede

Anlässlich des neunzigsten Todestages Willy Arons, der im Mai 1933 im KZ Dachau umgebracht worden war, hielt Axel Bernd Kunze im vergangenen Sommer auf Einladung der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V. die zehnte Jubiläumszivilcouragerede unter dem Titel: Freiheit und Zivilcourage. Die Rede ist jetzt veröffentlicht worden in der Reihe Arbeitspapiere der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V., Ausgabe 3/2023, S. 9 – 24.

Das Arbeitspapier 3/2023 dokumentiert darüber hinaus weitere Veranstaltungen aus Anlass des neunzigsten Todestages des Widerstandskämpfers Aron und des zwanzigsten Jubiläums der nach ihm benannten Gesellschaft.

Ferner ist zeitgleich Ausgabe 1/2024 erschienen: Zur Erinnerung an Ernst Strassmann 1897 – 1958.

Weitere Informationen zur Arbeit der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V. unter www.willy-aron-de.

Zwischenruf: Sozialstaat kannibalisiert Grundrechte

Damit war zu rechnen: Karl Lauterbach forderte schon im März eine Widerspruchslösung, jetzt soll dazu eine Bundesratsinitiative kommen (WELT am Sonntag, 7. Juli 2024, S. 5). Die Initiatoren sind nicht bereit, das Nein des Bundestages gegen eine Widerspruchslöung zu akzeptieren. Eine solche sei „zwingend erforderlich“. Freiheitsrechte werden ausgehebelt durch einen Staat, der unter Berufung auf sozial begründete Ansprüche vorbehaltlos in den innersten Kernbereich der Persönlichkeit eingreifen darf. Kurz: Sozialstaat kannibalisiert Grundrechte. Damit setzt sich fort, was schon in der Coronapolitik das Land gespalten hat: ein autoritäres Menschenbild, das eines Rechtsstaates unwürdig sein sollte. Der Staat will eine selbstbestimmte Entscheidung erzwingen, indem er massiv in Grundrechte eingreift. Grundrechtsträger aber ist der Souverän, nicht der Untertan. Anreize für Spendebereitschaft ja, aber unter Beachtung des freien Willens mündiger Bürger. Nicht Jubiläumsreden entscheiden über den Stellenwert des Grundgesetzes, sondern der Umgang mit gravierenden Grundrechtskonflikten im politischen Alltag. Eine Widerspruchslösung verletzt die körperliche Selbstbestimmung und demontiert das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Rezension: „Kirche ist schuldig geworden, gerade auch gegenüber Sterbenden“ …

… ist der Rezensent, Pfr. Dr. Hans-Gerd Krabbe, im Rückblick auf deren Verhalten in der Coronazeit überzeugt. Sein Urteil äußert er sich in einer aktuellen Rezesion des Bandes „Menschenwürde im Intensivstaat?“ für die Initiative „ChristenStehenAuf“:

Hans-Gerd Krabbe (Rez.): „Oleg Dik, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze: Menschenwürde im Intensivstaat? Theologische Reflexionen zur Coronakrise (Philosophie interdisziplinär; 54), Regensburg 2023“, in:

https://www.christenstehenauf.de/rezension-zu-dem-buch-menschenwuerde-im-intensivstaat-theologische-reflexionen-zur-coronakrise/

Drei Theologen aus dem ›Netzwerk Wissenschaftsfreiheit‹ melden sich mit dem Buch: »Menschenwürde im Intensivstaat?« zu Wort. Pfarrer Dr. Hans-Gerd Krabbe hat es rezensiert
https://www.christenstehenauf.de/rezension-zu-dem-buch-menschenwuerde-im-intensivstaat-
theologische-reflexionen-zur-coronakrise/ In dieser Rezension zitiert er u.a. Axel Bernd Kunze mit den Sätzen: »In den coronapolitischen Wertkonflikten sind die Kirchen (und auch die Theologie) diesem Auftrag zu politischer und kultureller Diakonie nicht befriedigend gerecht geworden, was zur Selbstbesinnung und Umkehr deutlich Anlass geben sollte.« Weiter schreib Krabbe: „Einzugestehen ist: Kirche ist schuldig geworden, gerade auch gegenüber Sterbenden, die allein gelassen wurden und einsam verstarben / gerade auch, wenn Teilnehmerlisten für Bestattungsanlässe vorab im Rathaus oder im Friedhofsamt eingereicht werden mussten“ und er endet mit den Fragen: „Braucht es in einer gesunden Demokratie nicht sog. Querdenker im Unterschied zu den im Mainstream angepassten Zeitgenossen? … Und könnten es nicht gerade im positiv gemeinten Verständnis eben solche Querdenker sein, die ein aufmerksames, wachsames, kritisches, loyales Pendant bilden zu den politisch, wirtschaftlich, sozial, kulturell Verantwortlichen in der Gesellschaft?… Solche Staatsbürger zu deklassieren, schadet einer Gesellschaft, die sich demokratisch verstehen will…“
(aus: ChristenStehenAuf, 15. Rundbrief vom 5. Juli 2024, S. 13)

Zwischenruf: Fertige Antworten in vorletzten Dingen

„Die Kirche wird ein Mosaik sein, das bunt schillert.“ So blumig umschreibt der im schweizerischen Freiburg lehrende Moraltheologe Daniel Bogner im heutigen Interview mit der WELT (Ausgabe vom 1. Juli 2024, S. 14 f.) die Zukunft der Kirche. Die statistische Wirklichkeit, die Ende der vergangenen Woche veröffentlicht wurde, sieht ein wenig prosaischer aus. Die Kirche verliert an Mitgliedern, die Sakramentenspendungen gehen entsprechend auch zurück – beides zwar 2022 verlangsamt, aber doch mehr als deutlich.

In dieser Situation nimmt Bogner die Zukunft seiner eigenen Disziplin in den Blick: Kirchliche Ethik, so der Moraltheologe, könne heute nicht mehr „verbindliche Antworten“ und „fertige Lösungen“ vorgeben. Ihm ist zuzustimmen, wo es um verantwortlich gelebte christliche Nachfolge geht. Diese kopiert nicht einfach das Beispiel Jesu, sondern nimmt an seiner Person Maß, fragt danach, wie sein Vorbild heute verantwortlich gelebt werden kann. Christliche Existenz so verstanden, sind Christen immer Originale und keine Abziehbilder. Dort hingegen, wo Kirche heute mehr zivilgesellschaftliche Agentur als Glaubensgemeinschaft sein will, verkündet sie in vorletzten politischen Fragen erstaunlich fertige Antworten. Wer politisch anders denkt, wird vor die Tür gesetzt oder erst gar nicht zum Katholikentag eingeladen.   

Zwischenruf: Selbstbestimmung durch Grundrechtseingriffe?

Organspendegesetz: Neuer Anlauf für Reform – so vermeldete es die WELT vom 25. Juni 2024. Damit war zu rechnen: Karl Lauterbach forderte schon im März eine Widerspruchslösung. Deren Befürworter sind nicht bereit, das Nein des Bundestages gegen eine Widerspruchslöung zu akzeptieren. Damit setzt sich fort, was schon in der Coronapolitik das Land gespalten hat: ein autoritäres Menschenbild, das eines Rechtsstaates unwürdig sein sollte. Der Staat will eine selbstbestimmte Entscheidung erzwingen, indem er massiv in Grundrechte eingreift. Grundrechtsträger aber ist der Souverän, nicht der Untertan. Anreize für Spendebereitschaft ja, aber unter Beachtung des freien Willens mündiger Bürger. Nicht Jubiläumsreden entscheiden über den Stellenwert des Grundgesetzes, sondern der politische Umgang mit gravierenden Grundrechtskonflikten im politischen Alltag. Eine Widerspruchslösung verletzt die körperliche Selbstbestimmung und demontiert das Recht auf körperliche Unversehrtheit.