Veranstaltung: Gedenken an Bamberger Widerstandskämpfer Willy Aron

Die Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V. erinnert an das öffentliche Gedenken an Willy Aron. Es findet am Dienstag, dem 3. Juni 2025, um 14:00 Uhr am Mahnmal für Widerstand und Zivilcourage (Harmoniegarten) in Bamberg statt. Gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern des Franz-Ludwig-Gymnasiums und der Maria-Ward-Realschule gestaltet der Verein die Gedenkveranstaltung an seinen Namensgeber.

Willy Aron wurde am 3. Juni 1907 in Bamberg geboren. Er war Schüler der Gangolfschule und des Neuen Gymnasiums in Bamberg, engagierte sich in der jüdischen Jugendarbeit und wurde Mitglied der Jugendorganisation der Sozialdemokraten bei. Als Student der Rechtswissenschaften trat er der Studentenverbindung „Wirceburgia“ bei und verteidigte zusammen mit Thomas Dehler als Vorstandsmitglied des Schutzbundes „Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold“ in Bamberg die Weimarer Demokratie gegen demokratiefeindliche Angriffe. Als Referendar geriet er ins Visier der Nationalsozialisten und wurde als sofort nach Machtübernahme der NSDAP in Bayern mit weiteren Sozialdemokraten in Bamberg verhaftet, später in das KZ-Dachau überstellt und am 17. Mai 1933 als erster Bamberger im KZ-Dachau grausam zu Tode gequält.

Willy Aron wurde nur 26 Jahre alt.

Die Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V. freut sich über zahlreiche Teilnahme.

Leserbrief: Kritik an Widerspruchslösung bei der Organspende

aus.sicht. Aus Kirche und Gesellschaft – das Magazin der Verlagsgruppe Bistumspresse GmbH – übernimmt in Nr. 5/2025 vom 2. März 2025 Leserbrief zum Thema Organspende und Widerspruchslösung: Kritik an möglicher Neuregelung. Axel Bernd Kunze: „Wenn in einem Leserbrief davon die Rede ist, niemand werde gezwungen, verkehrt das die Grundprinzipien unseres freiheitlichen Verfassungsstaates ins Gegenteil: Bei wirklich zwingenden Eingriffen in Grundrechte ist der Staat in höchstem Maße begründungspflichtig, nicht der freiheitsberechtigte Souverän.“

Neuerscheinungen: Arbeitspapiere der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V.

Die an den gleichnamigen Bamberger Widerstandskämpfer erinnernde Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V. hat in ihrer Publikationsreihe „Arbeitspapiere der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V.“ (hg. v. Mechthildis Bocksch, Andrea Wolff, Andreas Ullmann und Raimund Roth; Konzeption und Layout v. Mechthildis Bocksch; Redaktion und Endkorrektur v. Axel Bernd Kunze) zwei neue Ausgaben herausgebracht:

  • Ausgabe 4/2024: Anne Bradley, Peter Bradley u. a., The Last Train and Fritz Brandes, the Bamberger who became the Englishman.
  • Ausgabe 6/20234: 32 Stolpersteine für Menschen jüdischen Glaubens in ZeDeSch. 14. Oktober 2024.

Weitere Informationen: https://www.willy-aron.de/

Veröffentlichungen zu Korporation und Widerstand

Der Brücklmeierverein e. V. widmet sich der Forschung zu Korporationen und Widerstand. Dort finden sich etwa Beiträge über den Bamberger Waffenstudenten und Widerstandskämpfer Willy Aron oder eien Rezension des Bandes „Rote Fahnen, bunte Bänder“:

https://bruecklmeierverein.de/?s=Axel+Bernd+Kunze

Zwischenruf: Der Staat ist bei Freiheitseingriffen begründungspflichtig, nicht der Souverän

Die bisher nicht aufgearbeitete Coronapolitik war eine Blaupause dafür, welche Freiheitseinschränkungen Bürger mitzumachen bereit sind. Der Ausverkauf des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit soll weitergehen. Dieses Mal geht es um die Widerspruchslösung bei Organspenden. Nicht mehr der Einzelne soll über seinen Körper verfügen dürfen. Dieser wird zur Verfügungsmasse eines Sozialstaates, der indiviudelle Grundfreiheiten umkehrt in Ansprüche der Gemeinschaft an den Einzelnen. So war unser Grundgesetz, das vergangenes Jahr 75 geworden ist, nicht gemeint gewesen. Wenn Detlef Warwas in seinem Leserbrief (Kirchenzeitung – Katholisches Magazin für das Bistum Hildesheim, Nr. 3/2025, S. 9) davon spricht, niemand werde gezwungen, verkehrt er die Grundprinzipien unseres freiheitlichen Verfassungsstaates ins Gegenteil: Bei wirklich zwingenden Eingriffen in Grundrechte ist der Staat in höchstem Maße begründungspflichtig, nicht der freiheitsberechtigte Souverän.

Tagungsdokumentation: Gewissen

Im Dezember 2022 fand an der Universität Trier eine Tagung zur Aktualität des Gewissens statt – nicht nur, aber auch im Hinblick auf den mangelhaften Umfang mit Gewissensentscheidungen im Rahmen der Coronapolitik. Der erste Teil der Beiträge liegt nun in gedruckter Form in Heft 50.1 (2025) der Allgemeinen Zeitschrift für Philosophie (Verlag fommann-holzboog) vor. Die Veröffentlichung der weiteren Beiträge ist angekündigt:

Der vorliegende Band leistet einen Beitrag zu einer Aktualisierung des Gewissensbegriffs
und des Verständnisses des Grundrechts auf Gewissensfreiheit. Der Band
beginnt mit einem Problemaufriss durch Henrieke Stahl (Trier / Slavische Literaturwissenschaft).
Anschließend lotet Markus Riedenauer (Eichstätt / Philosophie)
Heideggers Gewissensbegriff als ein zentrales und wirkmächtiges Beispiel des 20.
Jahrhunderts in seiner Relevanz aus, die in der existenziellen Bedeutung des Gewissens
liegt. Harald Schwaetzer (Stuttgart / Philosophie) kontextualisiert historischsystematisch
die gegenwärtigen Diskussionen und ihren Voraussetzungshorizont,
indem er von der griechischen Spätantike her die Frage nach Gewissen und Leiblichkeit
thematisiert. Gerd Morgenthaler (Siegen / Jura) analysiert die grundlegenden
rechtlichen Implikationen der Gewissensfreiheit. Abschließend stellen Monika
Bobbert und Marius Menke (Münster / Theologie) anhand eines Überblicks über
einflussreiche Gewissensbegriffe der europäischen Geistesgeschichte ein deduktives
Kategoriensystem zur Charakterisierung des Gewissensverständnisses von Abgeordneten
im Deutschen Bundestag vor.
Die Beiträge von Stahl, Riedenauer, Schwaetzer und Morgenthaler gehen auf Vorträge
zurück, die auf dem Workshop »Die Aktualität des Gewissens: Perspektiven
der Rechts- und Geisteswissenschaften« gehalten wurden, der unter Leitung von
Prof. Dr. Henrieke Stahl vom 15.–17.12.2022 an der Universität Trier stattfand.
Henrieke Stahl

INHALT

H E N R I E K E S TA H L : Überlegungen zur Aktualität
der Gewissensfreiheit
MARKUS RIEDENAU E R : Selbstsein als Person im Anschluss
an Martin Heideggers Gewissens-Begriff
HARALD SCHWA E T Z E R : Die Bildung des Gewissens
als Vergeistigung der Leiblichkeit
GERD MORGENTHALER: Die Gewissensfreiheit in
der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
MONIKA BOBBERT / MARIUS MENKE:
Gewissensentscheidungen im Deutschen Bundestag: Kategorien
für eine qualitative Inhaltsanalyse auf Grundlage
philosophisch-theologischer Gewissenskonzepte

Zwischenruf: Grundrechtsträger ist der Souverän, nicht der Untertan

Tobias Heimbach rührt in seinem Kommentar vom 11./12.01.2025 (Waiblinger Kreiszeitung, S. 1) die Werbetrommel für eine Widerspruchslösung bei Organspenden. Zum Schaden unserer Verfassungsordnung, die coronapolitisch schon stark gelitten hat. Die bisher nicht aufgearbeitete Coronapolitik war eine Blaupause dafür, welche Freiheitseinschränkungen Bürger mitzumachen bereit sind. Der Ausverkauf des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit soll weitergehen. Organspende darf im freiheitlichen Verfassungsstaat nur eine freiwillige Entscheidung des Einzelnen sein. Grundrechtsträger ist der Souverän, nicht der Untertan. Anreize für Spendebereitschaft ja, aber unter Beachtung des freien Willens mündiger Bürger. Wenn der Einzelne nicht mehr über seinen Körper verfügen darf, wird dieser zur Verfügungsmasse eines Sozialstaates, der individuelle Grundfreiheiten umkehrt in Ansprüche der Gemeinschaft an den Einzelnen. So war unser Grundgesetz, das vergangenes Jahr 75 geworden ist, nicht gemeint gewesen.

Rezension: Kulturstaat ohne Religion nicht denkbar

Walter Tetzloff rezensiert den Band „Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates“ von Axel Bernd Kunze, erschienen in der Reihe „Zeitdiagnosen“ im Lit-Verlag Münster:

„Religion wird als fester Bestandteil unserer geistigen Geschichte gesehen, und ihr Beitrag zur europäischen Kultur steht, so Kunze, keineswegs im Widerspruch zum weltanschaulich neutralen Staat, wie ihn das Grundgesetz postuliert. […] Die philosophischen und ethischen Begründungen, die dieses Buch reichlich aufzeigt, und dies auf einem Niveau höchster Abstraktion (was eine sehr konzentrierte Lektürehaltung voraussetzt), sind zahlreich und für viele von uns sicher überzeugend. […] Und dennoch: Nicht jeder Leserin oder jedem Leser wird das kluge Plädoyer Axel Bernd Kunzes gefallen. Mancher mag eine andere – ebenfalls legitime – von der Kirche losgelöste Werteorientierung haben und dem Autor an einigen Stellen widersprechen. Es ist aber nicht leicht, sich der stringenten und historischen begründeten Gedankenführung Kunzes zu entziehen.“

Walter Tetzloff: Abendländischer Kulturstaat – ohne Religionsbezug nicht denkbar, in: Profil. Das Magazin für Gymnasium und Gesellschaft, Nr. 12/2024, S. 40.