Immer stärker greift ein soziales Freiheitsverständnis Raum, das die Grundregel einer freiheitlichen Gesellschaft auf den Kopf zu stellen droht: Erlaubt ist nicht mehr alles, was nicht verboten ist, sondern vielmehr wird Freiheit zugeteilt. Interessant ist, dass heute in der WELT vom 17. Juli 2025 Plagiatsjäger Stefan Weber in einem Gastkommentar einen Zusammenhang zwischen den „Plagiatsvorwürfen“ gegen Frauke Brosius-Gersdorf und ihrer freiheitsfeindlichen Haltung in der Impffrage herstellt. Ich lasse jetzt mal außen vor, ob die Plagiatsvorwürfe entkräftet sind oder Herr Weber zu recht an seinem Vorwurf festhält – das ist eine andere Debatte. Ich lasse auch außen vor, ob die Plagiatsjäger immer lautere Motive haben. Stefan Weber schreibt in seinem Gastkommentar, dass die vorerst gescheiterte Richterkandidatin nicht nur eine freie Impfentscheidung angesichts unzureichend getesteter neuer Impfverfahren für rechtmäßig hielt, sondern auch noch forderte, dass ungeimpft Erkrankte eine finanzielle Strafe für ihr sozialfeindliches Verhalten zahlen sollten. Lassen wir mal außen vor, ob eine Erkrankung in diesem Fall wirklich durch Impfverweigerung wahrscheinlicher wird – hieran müssen Zweifel erlaubt sein. Am Ende jedenfalls schreibt Weber in seinem Kommentar: „Wichtiger ist, dass sich in den Schriften von Brosius-Gersdorf ein Menschenbild offenbart, das zumindest mir das Blut in den Adern gefrieren lässt.“ Weniger pathetisch ausgedrückt: Auch die Wissenschaft hätte guten Grund, ihre Ethik zu reflektieren und ihre Verfehlungen in der Coronazeit aufzuarbeiten. Aber auch das wird nicht passieren, so lange Kempen, Drosten und Co. als ehrenwerte Preisträger für Wissenschaftsfreiheitspreise und Hochschullehrerehrungen gelten. Wissenschaft ohne Ethik verkommt zur bloßen Technik. Wissenschaft ohne saubere Methodik verkommt zur Moralisierung. Wissenschaft braucht beides. Ich möchte mir meine Freiheit nicht nach Gutdünken und Zeitgeist zuteilen lassen – weder von Wissenschaftlern noch von Politikern.
Menschenrechtsbildung
Zwischenruf: Es geht nicht allein um Corona, sondern um unser Freiheitsverständnis
Die geplante Enquetekommission des Deutschen Bundestages zur Aufarbeitung der Coronapolitik wird an der einen oder anderen Stelle feststellen, dass Maßnahmen falsch waren, aber in der Gesamtbetrachtung wird man die Coronapolitik angesichts der „großen Herausforderungen“ durchwinken und erklären, man müsse daraus Schlüsse für künftige Großereignisse ableiten – die dann wieder in derselben Spur bleiben. Einen Willen zu echter Aufarbeitung und Aussöhnung ist nicht zu erkennen, wenn ja sich die Vorabstatements ansieht. Weder politisch noch gesellschaftlich. Dafür sitzen weiterhin die Verantwortlichen an den Schalthebeln der Macht. Dafür dürfen sich sich akademische Verfechter der Coronapolitik wie Herr Kempen, Herr Drosten oder die BioNTechgründer sich weiterhin ihrer Positivpreise für Wissenschaftsfreiheit oder ihrer Hochschullehrerpreise erfreuen.
Und damit sind wir bei einem weiteren Grund, warum die durch die Coronapolitik verursachte gesellschaftliche Spaltung weiter andauert: Wir brauchen eine Diskussion über unser Freiheitsverständnis. Die freiheitsfeindlichen Entscheidungen in der Coronapolitik sind die Spitze eines Eisbergs, der aus einem sozialen Freiheitsverständnis besteht. Die Freiheit wird politisch, wissenschaftlich und gesellschaftlich zunehmend sozial und institutionell gebunden umgedeutet. Nicht mehr die Integrität des Einzelnen steht im Vordergrund. Das Individuum wird zur Verfügungsmasse von Funktionären und Institutionen. Freiheit ist nicht mehr ursprünglich mit der Menschenwürde gegeben, sondern wird zugeteilt. Freiheit genießt, wer sich wohlverhält und anpasst. Freiheit wird zur Passgenauigkeit zwischen Individuum und Sozialstruktur, eine Widerständigkeit des Subjekts ist nicht mehr vorgesehen. Akademisch ist eine solche Umdeutung des Freiheitsverständnisses und der damit zusammenhängenden Grundrechte schon seit mehr als zwei Jahrzehnten zu beobachten. Mittlerweile hat es sich in den Parteien durchgesetzt.
Und die einzige Partei, die noch dagegen aufbegehrt, soll am besten verboten werden. Bleibt am Ende noch die Frage, wer eine solche Enquetekommission leiten und wer ihr angehören soll. Seien wir uns sicher: Man wird schon von vornherein dafür sorgen, dass die Kommission in der Spur des immer enger werdenden, noch zugelassenen Meinungskorridors der vermeintlich gesellschaftlichen Mitte bleiben wird.
Zwischenruf: Pervertierte Selbstbestimmung
Es war damit zu rechnen … – in einem Land, das sich immer mehr von einem individuellen Freiheitsverständnis verabschiedet. In der neuen Legislaturperiode soll wiederum versucht werden, eine Widerspruchslösung bei der Organspende durchzusetzen:
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/organspende-antrag-bundestag-102.html
Mit einer Wiedervorlage dieses Themas war auch unter einer unionsgeführten Bundesregierung zu rechnen. Auch die C-Parteien haben sich schon lange von einem christlichen Personalismus abgewandt. Der Einzelne wird kollektiviert, bis in den innersten Kernbereich seiner leiblichen Integrität – und perverserweise nennt man das dann auch noch Selbstbestimmung. Aber eine selbstbestimmte Entscheidung, bei der das Ziel der Entscheidung politisch schon determiniert ist, ist eine Perversion von Selbstbestimmung.
Weiteres zum Thema:
Neuerscheinung: Theologische Ethik der Bildung
„Die Würde des Menschen – semiotisch, informationstheoretisch, bildungsethisch“, lautet das neue Themenheft der NEUEN ORDNUNG. Aus bildungsethischer Perspektive findet sich darin:
Axel Bernd Kunze: Pädagogische Selbstbestimmung. Überlegungen aus der Perspektive einer theologischen Ethik der Bildung, in: Die Neue Ordnung 79 (2025), H. 3, S. 208 – 220.
Veranstaltung: Gedenken an Bamberger Widerstandskämpfer Willy Aron
Die Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V. erinnert an das öffentliche Gedenken an Willy Aron. Es findet am Dienstag, dem 3. Juni 2025, um 14:00 Uhr am Mahnmal für Widerstand und Zivilcourage (Harmoniegarten) in Bamberg statt. Gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern des Franz-Ludwig-Gymnasiums und der Maria-Ward-Realschule gestaltet der Verein die Gedenkveranstaltung an seinen Namensgeber.
Willy Aron wurde am 3. Juni 1907 in Bamberg geboren. Er war Schüler der Gangolfschule und des Neuen Gymnasiums in Bamberg, engagierte sich in der jüdischen Jugendarbeit und wurde Mitglied der Jugendorganisation der Sozialdemokraten bei. Als Student der Rechtswissenschaften trat er der Studentenverbindung „Wirceburgia“ bei und verteidigte zusammen mit Thomas Dehler als Vorstandsmitglied des Schutzbundes „Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold“ in Bamberg die Weimarer Demokratie gegen demokratiefeindliche Angriffe. Als Referendar geriet er ins Visier der Nationalsozialisten und wurde als sofort nach Machtübernahme der NSDAP in Bayern mit weiteren Sozialdemokraten in Bamberg verhaftet, später in das KZ-Dachau überstellt und am 17. Mai 1933 als erster Bamberger im KZ-Dachau grausam zu Tode gequält.
Willy Aron wurde nur 26 Jahre alt.
Die Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V. freut sich über zahlreiche Teilnahme.
Leserbrief: Kritik an Widerspruchslösung bei der Organspende
aus.sicht. Aus Kirche und Gesellschaft – das Magazin der Verlagsgruppe Bistumspresse GmbH – übernimmt in Nr. 5/2025 vom 2. März 2025 Leserbrief zum Thema Organspende und Widerspruchslösung: Kritik an möglicher Neuregelung. Axel Bernd Kunze: „Wenn in einem Leserbrief davon die Rede ist, niemand werde gezwungen, verkehrt das die Grundprinzipien unseres freiheitlichen Verfassungsstaates ins Gegenteil: Bei wirklich zwingenden Eingriffen in Grundrechte ist der Staat in höchstem Maße begründungspflichtig, nicht der freiheitsberechtigte Souverän.“
Neuerscheinungen: Arbeitspapiere der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V.
Die an den gleichnamigen Bamberger Widerstandskämpfer erinnernde Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V. hat in ihrer Publikationsreihe „Arbeitspapiere der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V.“ (hg. v. Mechthildis Bocksch, Andrea Wolff, Andreas Ullmann und Raimund Roth; Konzeption und Layout v. Mechthildis Bocksch; Redaktion und Endkorrektur v. Axel Bernd Kunze) zwei neue Ausgaben herausgebracht:
- Ausgabe 4/2024: Anne Bradley, Peter Bradley u. a., The Last Train and Fritz Brandes, the Bamberger who became the Englishman.
- Ausgabe 6/20234: 32 Stolpersteine für Menschen jüdischen Glaubens in ZeDeSch. 14. Oktober 2024.
Weitere Informationen: https://www.willy-aron.de/
Veröffentlichungen zu Korporation und Widerstand
Der Brücklmeierverein e. V. widmet sich der Forschung zu Korporationen und Widerstand. Dort finden sich etwa Beiträge über den Bamberger Waffenstudenten und Widerstandskämpfer Willy Aron oder eien Rezension des Bandes „Rote Fahnen, bunte Bänder“:
Zwischenruf: Der Staat ist bei Freiheitseingriffen begründungspflichtig, nicht der Souverän
Die bisher nicht aufgearbeitete Coronapolitik war eine Blaupause dafür, welche Freiheitseinschränkungen Bürger mitzumachen bereit sind. Der Ausverkauf des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit soll weitergehen. Dieses Mal geht es um die Widerspruchslösung bei Organspenden. Nicht mehr der Einzelne soll über seinen Körper verfügen dürfen. Dieser wird zur Verfügungsmasse eines Sozialstaates, der indiviudelle Grundfreiheiten umkehrt in Ansprüche der Gemeinschaft an den Einzelnen. So war unser Grundgesetz, das vergangenes Jahr 75 geworden ist, nicht gemeint gewesen. Wenn Detlef Warwas in seinem Leserbrief (Kirchenzeitung – Katholisches Magazin für das Bistum Hildesheim, Nr. 3/2025, S. 9) davon spricht, niemand werde gezwungen, verkehrt er die Grundprinzipien unseres freiheitlichen Verfassungsstaates ins Gegenteil: Bei wirklich zwingenden Eingriffen in Grundrechte ist der Staat in höchstem Maße begründungspflichtig, nicht der freiheitsberechtigte Souverän.
Tagungsdokumentation: Gewissen
Im Dezember 2022 fand an der Universität Trier eine Tagung zur Aktualität des Gewissens statt – nicht nur, aber auch im Hinblick auf den mangelhaften Umfang mit Gewissensentscheidungen im Rahmen der Coronapolitik. Der erste Teil der Beiträge liegt nun in gedruckter Form in Heft 50.1 (2025) der Allgemeinen Zeitschrift für Philosophie (Verlag fommann-holzboog) vor. Die Veröffentlichung der weiteren Beiträge ist angekündigt:
Der vorliegende Band leistet einen Beitrag zu einer Aktualisierung des Gewissensbegriffs
und des Verständnisses des Grundrechts auf Gewissensfreiheit. Der Band
beginnt mit einem Problemaufriss durch Henrieke Stahl (Trier / Slavische Literaturwissenschaft).
Anschließend lotet Markus Riedenauer (Eichstätt / Philosophie)
Heideggers Gewissensbegriff als ein zentrales und wirkmächtiges Beispiel des 20.
Jahrhunderts in seiner Relevanz aus, die in der existenziellen Bedeutung des Gewissens
liegt. Harald Schwaetzer (Stuttgart / Philosophie) kontextualisiert historischsystematisch
die gegenwärtigen Diskussionen und ihren Voraussetzungshorizont,
indem er von der griechischen Spätantike her die Frage nach Gewissen und Leiblichkeit
thematisiert. Gerd Morgenthaler (Siegen / Jura) analysiert die grundlegenden
rechtlichen Implikationen der Gewissensfreiheit. Abschließend stellen Monika
Bobbert und Marius Menke (Münster / Theologie) anhand eines Überblicks über
einflussreiche Gewissensbegriffe der europäischen Geistesgeschichte ein deduktives
Kategoriensystem zur Charakterisierung des Gewissensverständnisses von Abgeordneten
im Deutschen Bundestag vor.
Die Beiträge von Stahl, Riedenauer, Schwaetzer und Morgenthaler gehen auf Vorträge
zurück, die auf dem Workshop »Die Aktualität des Gewissens: Perspektiven
der Rechts- und Geisteswissenschaften« gehalten wurden, der unter Leitung von
Prof. Dr. Henrieke Stahl vom 15.–17.12.2022 an der Universität Trier stattfand.
Henrieke Stahl
INHALT
H E N R I E K E S TA H L : Überlegungen zur Aktualität
der Gewissensfreiheit
MARKUS RIEDENAU E R : Selbstsein als Person im Anschluss
an Martin Heideggers Gewissens-Begriff
HARALD SCHWA E T Z E R : Die Bildung des Gewissens
als Vergeistigung der Leiblichkeit
GERD MORGENTHALER: Die Gewissensfreiheit in
der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
MONIKA BOBBERT / MARIUS MENKE:
Gewissensentscheidungen im Deutschen Bundestag: Kategorien
für eine qualitative Inhaltsanalyse auf Grundlage
philosophisch-theologischer Gewissenskonzepte