Neuerscheinung: Menschenrechtsprofession Lehrer

Axel Bernd Kunze: Der Lehrerberuf als Menschenrechtsprofession, in: Glaube + Erziehung. Zeitschrift für christliche Erziehung 75 (2023), H. 4, S. 8 f.

„Lehrer tragen wesentlich Verantwortung dafür, dass die Heranwachsenden ihr Recht auf Bildung und Selbstbestimmung verwirklichen können. Bildung ist ein zentraler Schlüssel für die aktive Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen, kulturellen und geistigen Leben. Der Lehrberuf kann daher als zentrale Menschenrechtsprofession begriffen werden.“

Zwischenruf: „Global Health Ethics“ und Freiheit? Fehlanzeige!

Aus dem Institut für Christliche Sozialwissenschaften in Münster, der wichtigsten Forschungseinrichtung für katholische Sozialethik im deutschsprachigen Raum, gibt es ein neues Arbeitspapier: Es geht um „Global Health (Ethics)„. Aber wie so oft: Nichts Neues unter der Sonne. Es dreht sich mal wieder alles um Gleichheit. Freiheit kommt dann allenfalls noch als soziale, primär institutionell vermittelte und damit global gesteuerte oder sogar zugeteilte Freiheit vor.

Dabei gäbe angesichts der Debatten um den hochproblematischen Pandemievertrag der WHO und eine Aufarbeitung der freiheitsfeindlichen Coronapolitik aus freiheitsrechtlicher Sicht sozialethisch viel zu diskutieren. Doch Fehlanzeige! Mit dem geplanten Pandemievertrag wird nationaler Willensbildung und Entscheidungsfindung über gravierende Grundrechtseingriffe in biopolitischen Krisensituationen der Boden entzogen. Freiheitseingriffe werden zum Automatismus einer globalen Steuerungselite. Freiheit sieht anders aus, sollte im freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat anders aussehen. Das vorliegende Arbeitspapier spricht gern von Menschenrechten, vor allem zuletzt dort, wo es um eine Kritik am Eurozentrismus geht. Freiheit und Menschenrechte bleiben am Ende aber reichlich abstrakt. Doch wo bleibt der Abstieg in jene Niederungen und dunklen Täler, die wir in den Coronajahren massiver, nicht selten reichlich schlampig begründeter Freiheits- und Grundrechtseingriffe ganz real erlebt haben? Ach, nein, zu konkret sollte es doch bitte nicht werden.

Selbst zaghafte Problemanzeigen wie der Hinweis auf „utilitaristische Anklänge“ in „Global Health Ethics“, die sich in den Coronadebatten mehr als deutlich – und nicht selten auf sehr platte Art – gezeigt haben, werden nicht aufgegriffen und sozialethisch näher reflektiert – so heißt es auf Seite 19 des Arbeitspapiers: „Global Health Ethics muss dabei – trotz oder gerade wegen der utilitaristischen Anklänge ihrer Ausrichtung auf ein zukünftiges Gesamtwohl – immer der Versuchung widerstehen, den Ansprüchen der aktuell Bedürftigen nicht genügend gerecht zu werden.“ Unverständlicher kann man nicht formulieren. Es soll wohl wissenschaftlich klingen, macht die Aussage aber nicht besser.

Es gibt viel, sehr viel aufzuarbeiten – an der deutschen und europäischen Coronapolitik, am Umgang mit volkswirtschaftlichen Ressourcen im Krisenfall oder am Verhalten großer Wissenschaftsorganisationen gegenüber einer freiheitsfeindlichen Corona- und Impfpolitik. Erinnert sei nur an die Preispolitik des Deutschen Hochschulverbandes, die maßgeblich die regierungsamtliche Linie gestützt hat, während zu den Freiheitseingriffen und gravierenden Grundrechtseinschränkungen andersdenkender, kritischer, vielleicht ungeimpfter Wissenschaftlerkollegen aus dem Verband nur dröhnendes Schweigen zu vernehmen war. Ein moralisches Versagen auf ganzer Linie. Doch die Bereitschaft zu ernstgemeinter Aufarbeitung und Aussöhnung ist nicht vorhanden, weder politisch noch wissenschaftlich. Allzu oft versteckt man sich hinter der billigen Ausrede, es hätten eben beide Seiten Fehler gemacht. Wer mit dem Strom schwimmt, darf auf Wissenschafts- und Freiheitspreise hoffen – in Coronazeiten genauso wie jetzt. Kritische Stimmen bleiben unbequem, werden ignoriert und totgeschwiegen. Es ist daher gut, dass die Coronapolitik bis heute nicht aus den aktuellen Wahlkämpfen verschwunden ist. Denn das, was in den Coronajahren geschehen ist, muss aufgearbeitet werden. Dies darf kein Testlauf für noch gravierendere Menschenrechtsübergriffe und Verletzungen der körperlichen Selbstbestimmung werden.

Zwischenruf: Ideologie schlägt Pädagogik – ein Leipziger Beispiel darf keine Schule machen

„Das Lehren muß die Freiheit der Vernunft achten, sonst verstößt es gegen die Menschenrechte. […] Wer für die zu lernenden Aussagen das Argumentieren verweigert, verletzt Menschenrecht; wer Zustimmung zu vorgestellten Aussagen erschleicht, der verletzt Menschenrecht; wer Methoden des Lehrens vorschreibt, die das kritische Prüfen ausschließen, verletzt Menschenrecht.“ – so der Wiener Pädagoge Marian Heitger vor genau fünfundzwanzig Jahren. Es wäre Zeit, sich endlich wieder daran zu erinnern. Denn der Graben zwischen dem, was einmal humanistische Bildung war, und dem, was heute an Schulen unter (politischer) Bildung verstanden wird, scheint mittlerweile garstig und unüberbrückbar geworden zu sein. Ein aktuelles Beispiel aus Leipzig zeigt einmal mehr, wenig die Freiheit der Vernunft in der Schule noch verstanden wird. Da marschiert eine Schule gemeinsam zum Klimastreik von „Fridays for Future“, ganz offen deklariert als Projekttag, mit Anwesenheitspflicht und so weiter. Immerhin: Es gibt noch Eltern, die sich peinlich erinnert fühlen an Zeiten, die man meinte hinter sich gelassen zu haben. Wie in der DDR sei das, bekundet ein Vater zu recht. Und weiter: Damals seien die Schüler auch zum Demonstrieren geschickt worden.

Ein solches Vorgehen der Schule verlässt eindeutig den Beutelsbacher Konsens, verletzt das Überwältigungs- und Indoktrinationsverbot sowie das Kontroversitätsgebot gleichermaßen – und zwar, anders als der Schulleiter meint, unabhängig davon, ob es um Fünft- oder Zehntklässler geht. Was hier passiert, ist eine ideologische Vereinnahmung der Schüler zugunsten einer einer einseitigen, radikalen politischen Sichtweise. Mit einem freiheitilchen Kulturstaat hat das nichts mehr zu tun. Immerhin verdichtet sich in Wählerumfragen deutlich wahrnehmbarer Widerspruch gegen diese ideologische Umdeutung unserer Wert- und Verfassungsordnung. Als Gemeinschaftskundelehrer kann ich nur sagen, es ist beschämend, was hier passiert.

Die Schüler sollen nicht etwas für gut halten, weil die Schule dies vorschreibt. Sie sollen zum eigenständigen Werten und zum Beurteilen von Alternativen befähigt werden. Doch darum geht es in Leipzig offenbar nicht mehr. Die Schüler werden zur Demo abkommandiert, nach dem Motto: Reih Dich ein in die Einheitsfront. Wo auf diese Weise suggeriert wird, das Werturteil stehe bereits fest und müsste pädagogisch nur noch exekutiert werden, bleibt für eine Prüfung des Gelernten kein Raum mehr. Am Ende stünden nicht Schüler, die selbständig denken, sondern solche, die es verlernt haben, selbständig zu denken.

Dem Beutelsbacher Konsens gelang es 1976, die Kontroversen innerhalb der seinerzeit parteipolitisch wie konzeptionell stark polarisierten Politikdidaktik zu befrieden. Mittlerweile ist die Übereinkunft in die Jahre gekommen, auch wenn seine drei Grundprinzipien bis heute als Förderrichtlinien für die politische Bildung weiterhin in Kraft sind. Das Prinzip der Schülerorientierung will die Lernenden dazu führen, die politische Situation wie die eigene Position zu analysieren und politisch handlungsfähig zu werden. Ferner müssen die Inhalte in der politischen Bildung didaktisch so aufbereitet werden, dass Schüler diese denkend nachvollziehen können und nicht für eine bestimmte partikulare Position vereinnahmt werden (Überwältigungsverbot). Jeder Unterricht steht vor der Herausforderung didaktischer Reduktion. Doch dürfen dabei politisch-gesellschaftliche Kontroversen nicht fahrlässig vereinfacht werden; was in Wissenschaft und Politik kontrovers beurteilt wird, muss auch im Unterricht kontrovers dargestellt werden (Kontroversitätsgebot).

Die gegenwärtige Polarisierung innerhalb der politischen Debatte hat diesen Auftrag keinesfalls einfacher werden lassen. Die Kontroversen müssen im Bildungsprozess auf dem Boden der Verfassung, aber ohne parteipolitische Wertung dargestellt und einsichtig gemacht werden, und zwar vor dem Hintergrund des Selbstverständnisses der jeweiligen Debattenlager. Dabei geht es nicht um Beliebigkeit oder Wertneutralität, sondern um Unvoreingenommenheit und die Fähigkeit, Kontroversen auszutragen – als Grundlage jeder fairen demokratischen Streitkultur.

Allerdings geschieht Überwältigung durch eine explizit parteipolitische Vereinnahmung heute vielleicht seltener, als dies möglicherweise zur Entstehungszeit des Beutelsbacher Konsenses der Fall gewesen sein mag. Sehr viel schwerer zu dechiffrieren, sind Überwältigungen, die aus einer fast flächendeckenden Milieugebundenheit  erwachsen. Sehr häufig wird dann unter dem Anschein der Neutralität für ein vermeintlich alternativlos „Gutes“ geworben, das in der öffentlichen Debatte und eben auch im Unterricht nicht mehr befragt werden darf.

Unterricht hat den Auftrag, zum politischen Handeln zu befähigen. Aber im Modus des „Als-ob“. Denn die Schule darf nicht bestimmen und sanktionieren, was die Schüler mit dem Gelernten anfangen. Politische Bildung – ja. Aber politisches Handeln gehört nicht in den Unterricht. Hier überschreitet die Schule ihre Grenzen, verletzt die Freiheit der Vernunft und damit Menschenrecht, wie Heitger mit vollem Recht sagt. Die Lehrer, die dabei mitmachen, lassen sich selbst in einen pädagogisch-politischen Rollenkonflikt treiben, der am Ende die eigene erzieherische Autorität verspielt.

Zwischenruf: Corona ist nicht beendet – oder: Mut zur Freiheit

Das Thema Coronapolitik ist nicht beendet. Die Verletzungen sitzen tief. Eingriffe in die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, in die Berufsausbildungsfreiheit, in die Meinungsfreiheit und weitere Grundrechte, wie wir sie coronapolitisch erlebt haben, bleiben gravierende Grundrechtsverstöße. Es bleibt immer wieder an die Unteilbarkeit der Menschenrechte zu erinnern. Wo waren unsere tapferen Verfassungsrechtler, als ein Bundeskanzler eine Coronapolitik „ohne rote Linien“ angekündigt hat? Wo waren unsere wackeren Geistes- und Sozialwissenschaftler, die immer so oft und gern moralische Hochglanzbegriffe wie Inklusion, Partizipation, Anerkennung und Respekt im Munde führen, aber gegen die Aberkennung von Grundrechten Ungeimpfter kein Wort verloren haben? Wo waren unsere streitbaren Philosophen, Ethiker und Juristen, als ganze Grundrechte mit einem Federstrich einkassiert wurden? – und zwar: ersatzlos, ohne angemessene Verhältnismäßigkeitsprüfung und ohne differenzierte Güter- und Übelabwägung.Wo war der Widerspruch der Mediziner gegen einen politisch vermachteten Diskurs und gegen überzogene Heilsversprechen an schnell entwickelte, neuartige Impfverfahren, die schon bei einem soliden Biologiewissen aus der Schulzeit stutzig machen sollten? Und dass 2G-Regeln an Universitäten juristisch kassiert wurden, war auch nicht das Verdienst des Deutschen Hochschulverbandes.

Viele, allzu viele haben brav mitgemacht und waren willige Akteure einer freiheitsfeindlichen Coronapolitik. Wer politisch und geistig-kulturell etwas für die bedrohte Freiheit an unseren Hochschulen und in unserem Land erreichen will, für den reicht es nicht aus, sich punktuell zu einzelnen Eingriffen in die Wissenschaftsfreiheit zu äußern – so richtig und so wichtig diese Form der Solidarität ist. Wer ein erneuertes Freiheitsbewusstsein an unseren Hochschulen und im akademischen Leben uneres Landes will, muss auch den Willen haben, den Diskurs freiheitlich zu prägen. Hierfür braucht es Konstanz und einen langen Atem – und nicht zuletzt: einen wirklichen Mut zur Freiheit!

Dieser Mut zur Freiheit setzt dann allerdings auch voraus, dass die gravierenden Grundrechtseingriffe der Coronazeit nicht bagatellisiert werden. Der Wille zur Freiheit beginnt mit der Bereitschaft, offen darüber zu sprechen, was geschehen ist, und mit dem Willen zur Aufarbeitung und Aussöhnung. Ansonsten wird die sehenden Auges politisch herbeigeführte und von einer gesellschaftlichen Mehrheit gebilligte Spaltung des Landes fortdauern. Zaghaft gibt es erste Ansätze eines Aufarbeitungsdiskurses, aber insgesamt immer noch wenig Bereitschaft, sich der notwendigen Aufarbeitung  zu stellen. Wenn wir nicht aufpassen, wird die Polarisierung chronisch. Wir wissen es im Grunde: Vertrauen ist schnell zerstört, aber nur langsam wieder aufgebaut. Haben wir wieder Mut zur Freiheit. Nur so wird auch die  Polarisierung überwunden und aufgearbeitet werden können.

Rezension: Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates

Bernhard Grün rezensiert in der aktuellen Ausgabe der „Schwarzburg“ den Band: Axel Bernd Kunze, Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates. Mit einem Geleitwort vo Bernd Ahrbeck (Zeitdiagnosen; Bd. 60), Berlin 2022.

Bernhard Grün: „Persönliches Fazit: Wenn wir uns jetzt nicht den Herausforderungen stellen, werden wir absehbar auch das verlieren, was wir jetzt noch besitzen – das aber wäre ein geflügeltes Goethezitat. Oder anders ausgedrückt: Es geht um die Fülle des Lebens.“

Bernhard Grün (Rez.): Nun sag‘, wie hast Du’s mit der Religion? Christsein in Schule und Gesellschaft heute, in: Die Schwarzburg 132 (2023), H. 1, S. 36.

Veröffentlichung: Über Freiheit und Zivilcourage

Der Arbeitskreis der Studentenhistoriker dokumentiert auf seinen Internetseiten die zehnte Bamberger Zivilcouragerede, die anlässlich des neunzigsten Todestages des Bamberger Widerstandskämpfers Willy Aron am 30. Juni 2023 im Bistumshaus St. Otto gehalten wurde. Veranstalter war die Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V. in Kooperation mit der Katholischen Erwachsenenbildung für die Stadt Bamberg. Festredner war der Bildungsethiker Axel Bernd Kunze, Gründungsmitglied der Willy-Aron-Gesellschaft:

Festschrift: Die Freiheit der Menschenrechte

Der Erlanger Menschenrechtsphilosoph Heiner Bielefeldt, früherer Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte und ehemaliger UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Religions-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit, ist zum 65. Geburtstag mit einer Festschrift geehrt worden:

Michael Krennerich, Michaela Lissowsky, Marco Schendel (Hg.): Die Freiheit der Menschenrechte. Festschrift für Heiner Bielefeldt zum 65. Geburtstag, Frankfurt am Main 2023.

Der Jubilar war von 2006 bis 2009 Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des DFG-Forschungsprojekts „Das Menschenrecht auf Bildung: Anthropologisch-ethische Grundlegung und Kriterien der politischen Umsetzung“. BILDUNGSETHIK gratuliert herzlich zum halbrunden Geburtstag. Ad multos annos.

Zwischenruf: Aufarbeitung der Coronapolitik weiterhin notwendig

Die Corona- und Impfpolitik, die wir erlebt haben, hat auf eine deutliche Polarisierung der Gesellschaft gesetzt. Die geistig-moralischen Langzeitschäden dieser politischen Richtungsentscheidung sind noch heute spürbar. Freundschaften sind daran zerbrochen, Zerwürfnisse selbst im Privaten bis heute nicht geteilt. Eine Aufarbeitung bleibt weiterhin dringend geboten.

Selbstverständlich muss es möglich sein, über verschiedene Entscheidungen der Gesundheitspolitik und das Verhalten einzelner Akteure in Coronazeiten kritisch zu diskutieren – und dabei wird es unterschiedliche Bewertungen geben, das ist Freiheit. Warum aber werden Kritiker der Impfpolitik dabei immer noch oft auf eine Rolle als Verschwörungstheoretiker oder Fake-News-Produzenten festgelegt? Das ist jene Einseitigkeit in der Debatte, die viel zur Polarisierung der Gesellschaft beigetragen hat. Wenn diese affektgeleitete Einseitigkeit in der Coronapolitik, bei der Wissenschaftler kräftig mitgestrickt haben, nicht unvoreingenommen aufgearbeitet wird, wird die Polarisierung chronisch. Und ich bin überzeugt davon: Auf Dauer wird das nicht gutgehen. Verdrängtes drängt sozialpsychologisch irgendwann nach oben.

Als Sozialethiker bleibe ich dabei: Jede Impfung stellt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar und darf, zumal bei allein notfallzugelassenen neuartigen Impfverfahren, nur eine freie Gewissensentscheidung sein. Diesen menschenrechtsethischen und rechtsstaatlichen Grundkonsens haben weite Teile der Politik, der Wissenschaft, der Medien und der gesellschaftlichen Großorganisationen (einschließlich der Kirchen) in der Coronapolitik verlassen. Bis zur Ankündigung einer (Corona-)Politik „ohne rote Linien“. Eine solche sollte ein verfassungspolitisches und verfassungsrechtliches Unding sein. Es zeugt daher für eine gravierende Verrohung der politischen Debatte, dass sich gegen eine solche Entgleisung eines Bundeskanzlers so gut wie kein Widerstand regte.

Die Menschenrechte bleiben unteilbar. Für das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist genauso Zu streiten wie für die Wissenschaftsfreiheit oder das Recht auf Bildung. Wo es kein Recht am eigenen Körper mehr gibt, gibt es auch keine Wissenschaftsfreiheit und keine Bildungsfreiheit. Wir müssen diese Debatten führen, weil sich der biopolitische Kollektivismus nach Corona nicht erledigt hat. Im Gegenteil: Die Verschärfungen im Infektionsschutzgesetz sind nicht zurückgenommen, der WHO-Vertrag steht vor der Tür – und damit eine zentrale Preisgabe nationaler Souveränität in grundrechtsrelevanten Kernbereichen unseres Verfassungsstaates.

Wenn wir eine unvoreingenommene Aufarbeitung der coronapolitischen Polarisierungen, Übergriffe und Freiheitsverstöße wollen, müssen Grenzüberschreitungen in beiden Debattenlagern in den Blick genommen werden. Und das geschieht in der Regel nicht, stattdessen werden die Kritiker der Corona- und Impfpolitik weiterhin einseitig verdächtigt.

Noch heute wird die Debatte über die Coronapolitik aufs Ganze gesehen weiterhin einseitig geführt: In der Regel wird immer auf Kritiker der Corona- und Impfpolitik verwiesen, die in unwissenschaftliche „Querdenkerei“ oder Verschwörungstheorie abgeglitten seien oder sich zumindest nicht deutlich genug davon abgesetzt hätten. Sehr häufig begegnen weiterhin Pappkameraden- und Strohmannargumente, welche die Anliegen der Kritiker verzerren. Äußerst selten sind Stimmen zu vernehmen, die darauf hinweisen, welche Grenzüberschreitungen von den Befürwortern der Corona- und Impfpolitik gemacht wurden, beispielsweise durch die Legitimierung von Grundrechtseingriffen, die Diffamierung Andersdenkender oder auch durch eine naive Wissenschaftsgläubigkeit und einen säkularisierten Heilsglauben an Impfversprechen, die von vornherein wissenschaftlich unseriös waren. Forschungsfragen, die unvoreingenommen zu klären wären, liegen auch heute genügend auf dem Tisch, etwa zu den Daten zur Übersterblichkeit in Coronazeiten und deren Ursachen.Ethisch gab es Stimmen für eine auf Zwang und Ausgrenzung setzende Impfpolitik, die einem platten Utilitarismus folgten, den man in anderen Fällen sofort als unwissenschaftlich zurückgewiesen hätte. Mit der Rede von unumstößlichen „Fakten“ und „Faktenchecks“ ist mir in der Corona- und Impfpolitik viel zu oft auf unsachliche Weise Politik gemacht worden. Doch sollten wir wissen: Wissenschaft ist immer nur der letzte Stand des Irrtums. Wissenschaft hat sich durch seriöse Forschung Autorität zu erarbeiten.

Gedenken: Willy-Aron-Saal im Oberlandesgericht Bamberg erinnert an Widerstandskämpfer

Aus den Internetseiten der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V.:

Anlässlich des 90. Todestags des im Konzentrationslager Dachau an den Folgen schwerer körperlicher Misshandlungen verstorbenen Willy Aron erinnerte das Oberlandesgericht Bamberg im Rahmen einer Gedenkveranstaltung an den Bamberger Gerichtsreferendar.

Im Rahmen der Gedenkveranstaltung enthüllte der Präsident des Oberlandesgerichts Lothar Schmitt gemeinsam mit Mechthildis Bocksch, Dr. Reinhard Weber, dem Bezirksheimatpfleger von Oberfranken Prof. Dr. Günter Dippold, Rabbinerin Dr. Antje Yael Deusel und der Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Elisabeth Geheeb das Türschild des „Willy-Aron-Saals“.

Besonders erfreut zeigte sich der Präsident des Oberlandesgerichts über die Anwesenheit zahlreicher Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen, der Justizbehörden, der Anwaltschaft sowie von über 30 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren bei der Gedenkveranstaltung. Mit ihrer Teilnahme an dem Gedenken an Willy Aron hätten alle Gäste ein bleibendes Zeichen gesetzt.

www.willy-aron.de