Die Katholische Erwachsenenbildung in der Stadt Bamberg und die Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg stellen am 27. November 2023 um 19 Uhr in der Katholischen Hochschulgemeinde Bamberg (Friedrichstraße 2) den neuen Titel Von der Erinnung zur Verantwortung. Demokratie und Menschlichkeit leben vor (104 Seiten, 15 Euro, beziehbar über den Buchhandel). Der von Mechthildis Bocksch vorgestellte Band beleuchtet Entstehung, Idee und Wirkung des Mahnmales Bamberger Widerstand. Claus Schenk Graf von Stauffenberg steht für den militärischen, Hans Wölfel für den christlichen und der jüdische Waffenstudent und Justizreferendar Willy Aron für den sozialdemokratischen Widerstand. Das Mahnmal sollte ursprünglich vor der Universität stehen. Widerstand aus den Reihen der Universität, die drei Formen des Widerstands gemeinsam zu ehren, hat dies verhindert. Der Streit wurde seinerzeit in der Bamberger Lokalpresse ausgetragen. Der Oberbürgermeister hat dann den städtischen Harmoniegarten als Standort zur Verfügung gestellt.
Menschenrechtsbildung
Auf fremden Seiten: „Cancel Culture“ in Trier
Die ehemalige Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld weist in ihrem Weblog auf einen Fall von „Cancel Culture“ in Trier hin. Es geht um ein „Festival für Frieden, Freiheit und Freude“ . Zwei Künstler, die sich coronapolitisch kritisch geäußert haben, sind bei der Stadt in Ungnade gefallen. Noch gilt dort die Kunstfreiheit, auch wenn sie eher hingenommen als bejaht wird. Offensichtlich wünschten sich die Verantwortlichen der „Karl-Marx-Stadt“ an der Mosel eine politische Einheitsmeinung. Der Vorgang zeigt überdies, wie sehr eine freiheitsfeindliche, affektgeleitete Coronapolitik auch heute noch polarisiert. Von echter Aufarbeitung kann bis heute keine Rede sein.
Buchankündigung: Menschenwürde im Intensivstaat?
Oleg Dik, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze: Menschenwürde im Intensivstaat? Theologische Reflexionen zur Coronakrise (Philosophie interdisziplinär; 54), Regensburg: S. Roderer vorauss. 2023.
Der Band soll voraussichtlich Ende 2023 erscheinen. Rezensionsexemplare können Sie gern mit E-Mail an Kunze-Bamberg@t-online.de bei mir vormerken lassen.
Inhaltsübersicht:
Einführung: Von einer Tagesordnung zu der anderen (Jan Dochhorn)
1. Gesprächsstörungen. Eine sozial- und bildungsethische Ursachensuche im Angesicht der Coronakrise (Axel Bernd Kunze)
2. Paradoxologia Theologica. Ansätze zu einer Gesellschaftskritik aus theologischer Sicht angesichts der Coronakrise (Jan Dochhorn)
3. Die zerrissene Menschenwürde. Corona als Symptom einer theologischen Krise (Oleg Dik)
4. Intensivstaat und zivilgesellschaftliche Staatsbedürftigkeit. Sozial- und freiheitsethische Betrachtungen zum Staatsverständnis (nicht nur) in Coronazeiten (Axel Bernd Kunze)
Zur Idee und Konzeption des Bandes:
Am 7. April 2023 ist in Deutschland der rechtliche Rahmen für die letzten noch verbliebenen Coronaschutzmaßnahmen ausgelaufen. Eine Zeit gravierender Grundrechtseingriffe und erbitterter impfpolitischer Debatten liegt hinter uns. Doch beendet ist das Thema keineswegs. Die Politik der Impfnötigung und versuchten allgemeinen Impfpflicht ist in Wahlkämpfen weiterhin präsent. Die damit verbundene gesellschaftliche Polarisierung dauert fort. Eine umfassende juristische und politische Aufarbeitung des Geschehenen steht noch aus. Brandenburg ist bisher das einzige Bundesland, in dem zwei parlamentarische Ausschüsse dabei sind, die Coronamaßnahmen zu untersuchen.
Für nicht wenige bleibt die Coronazeit eine einschneidende Erfahrung; selten wurden staatliche Maßnahmen derart existentiell empfunden. Mit dem politischen Kursschwenk Richtung Impfdruck und Impfpflicht, der im August 2021 offen eingeleitet wurde, ist eine rote Linie überschritten worden: In rascher Folge wurden immer stärkere Eingriffe in die individuelle Freiheit angedroht und vorgenommen. Selbst der eigene Körper sollte nicht mehr tabu sein. In der Folge gingen Montag für Montag – trotz kommunaler Verbote – Menschen am Abend spazieren. Die Wiedererweckung der Montagsspaziergänge war ein stiller Protest gegen eine aus guten Gründen als affekt- und ressentimentgeleitet wahrgenommene Politik, die nicht mehr gewillt war, das Recht auf körperliche Selbstbestimmung und die freie Entscheidungsfähigkeit des Einzelnen zu achten. Und es war zugleich ein stiller Protest gegen eine öffentliche Stimmung im Land, in der nicht mehr frei und fair, unvoreingenommen und differenziert diskutiert werden konnte.
Wer kritische Fragen an die Coronapolitik stellte, musste sich als Coronaleugner, Schwurbler oder Verschwörungstheoretiker titulieren lassen. Wer die freie Impfentscheidung verteidigte, wurde mangelnder Solidarität bezichtigt. Mit dem – selbst von Virologen bestrittenen – Narrativ einer „Pandemie der Ungeimpften“ war ein Sündenbock schnell gefunden. Doch Personen, die sich nach sorgfältiger Abwägung nicht impfen lassen, treffen eine ethisch verantwortliche Entscheidung, die der freiheitliche Rechts- und Verfassungsstaat zu achten hat. Diesem sind aus guten Gründen Grenzen gesetzt. Eine Schutzverantwortung des Staates, welche die personale Freiheit der Einzelnen nicht achtet, liefe auf das Gegenteil von Schutz für den Einzelnen hinaus. Auch wenn staatliche Schutzpflichten gern als Freiheitsgewinn angepriesen werden, muss klar bleiben: Politische Freiheitsrhetorik darf niemals die konkrete Freiheit des Einzelnen verdrängen.
Mit dem geplanten WHO-Pandemievertrag droht die Entscheidung über gravierende Grundrechtseingriffe in biopolitischen Krisensituationen zum Automatismus zu verkommen, ohne nennenswerte nationale Willensbildung und Entscheidungsfindung. Freiheit sieht anders aus, sollte im freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat anders aussehen. Was in den Coronajahren geschehen ist, muss aufgearbeitet werden. Es darf nicht zum Testlauf für weitere schwere Verletzungen der körperlichen Selbstbestimmung bei künftigen Krisen werden.
Die Theologie im Land, die ansonsten gern von Gerechtigkeit und Befreiung, Anerkennung und Respekt spricht, blieb (und bleibt) angesichts dieser Entwicklungen auffällig stumm. Die amtlichen Kirchen trugen die Coronapolitik nahezu widerspruchslos mit. Dabei hätte es mindestens (aber nicht nur) sozialethisch eine Menge zu sagen gegeben angesichts des mehr als schlampigen Umgangs mit Grundrechten und angesichts einer Infektionsschutzpolitik, die mit differenzierter Abwägung und rationaler Gesundheits- und Krisenvorsorge vielfach nur noch wenig zu tun hatte. Doch aus den theologischen Fakultäten und Kirchen war, von einzelnen Stimmen abgesehen, vor allem Schweigen zu vernehmen.
Drei Theologen, die sich aus dem Netzwerk Wissenschaftsfreiheit kannten, erfüllte diese Wahrnehmung mit Unbehagen. Sollten Theologen nicht mehr zu sagen haben angesichts einer Politik, die unser Menschenbild und Staatsverständnis, unser Freiheitsbewusstsein und Moralverständnis, unser Leibverhältnis und unsere Personwürde deutlich herausfordert? Und schnell wurden in den gemeinsamen Gesprächen und Suchbewegungen zwei Annahmen deutlich: Zum einen geht es nicht allein um sozialethische Fragen. Die Coronakrise verlangt nach einer tiefergehenden Reflexion, die theologisch breiter angelegt sein muss. Zum anderen bleibt es wichtig, diese Debatte nicht allein tagesaktuell zu führen, sondern mit einem längeren Atem. Die Idee zum vorliegenden Band war geboren.
Das theologische Schweigen soll gebrochen werden. Hierzu will der Band einen Beitrag leisten. Dieser ist zunächst einmal ein Gesprächsangebot an die eigene Zunft. Aber er richtet sich genauso nach außen, angesichts eines geistigen Klimawandels im Land, der allenthalben spürbar ist: Als im Dezember 2021 die neue Bundesregierung vereidigt wurde, verzichtete eine bemerkenswert hohe Zahl an Kabinettsmitgliedern auf die religiöse Eidesformel, darunter auch der Bundeskanzler. Zwar haben auch zuvor immer wieder Politiker auf die religiöse Bekräftigung ihres Amtseides verzichtet, durchaus auch Politiker mit christlicher Überzeugung. Mittlerweile geht es aber um mehr: um deutliche Verschiebungen in der politischen Rhetorik und in den geistigen Orientierungen unseres Zusammenlebens.
Ja, es bleibt im liberalen, weltanschaulich neutralen Rechts- und Verfassungsstaat das freie Recht des Einzelnen, ob er die Anrufung Gottes hinzufügt oder nicht. Aber es zeigt sich: Eine politische Kultur, die zunehmend vom Religiösen Abstand nimmt, wird nicht freiheitlicher. Vielmehr wachsen säkulare Wahrheits- und Machtansprüche. Die religiösen Elemente unserer Verfassungsordnung sind doch mehr als nur überkommener politischer Zierrat.
Nach dem Willen des Souveräns sollen die Regierungsmitglieder ihr politisches Amt „in Verantwortung vor Gott und den Menschen“ ausüben. Ein solches Bewusstsein kann vor politischer Hybris bewahren – oder anders ausgedrückt: vor einer Amtsauffassung, die „keine roten Linien“ kennt. Bundeskanzler Scholz hat diese Formulierung, die wohl Entschlossenheit demonstrieren soll, zu Beginn seiner Amtszeit gleich mehrfach wiederholt. Aber ein Bundeskanzler, der keine roten Linien kennt, überschreitet eben gerade jene Grenzen, welche die Verfassung staatlicher Gewalt zieht.
Es geht um deutlich mehr als eine politische Stilfrage. Wo keine roten Linien mehr gelten sollen, sind auch Menschenwürde und Selbstbestimmung des freien Subjekts nicht mehr geschützt. Gewiss doch: Gegen Politiker, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, für Entscheidungen einzustehen und auch bei Kritik Prinzipienfestigkeit beweisen, ist nichts zu sagen. Wir brauchen Politiker mit Pflichtgefühl und Verantwortungsethik, die mehr sein wollen als „Pragmatiker des Augenblicks“, immer frei nach dem Motto: Hier stehe ich, ich kann auch jederzeit anders … Was wir allerdings nicht brauchen, sind Politiker mit Erlösungsversprechen, Machbarkeitsphantasien oder Selbstüberschätzung.
Der Verfassungsgesetzgeber hat mit der Gottesformel eine wichtige Wertvorentscheidung getroffen, die alle staatliche Gewalt bindet, eben rote Linien zieht. Dabei geht es um jene letzte Grundlage, die uns überhaupt moralisch handeln lässt. Es geht um ein Bekenntnis, dass wir noch einer anderen Instanz, Gott und Gewissen, gegenüber verpflichtet sind. Es geht um eine Rückversicherung gegenüber totalitären Tendenzen und einer Selbstüberschätzung des Menschen. Die Gottesformel wehrt das Verständnis eines Staates ab, der sich absolut setzt. Sie steht gegen jedwede Form des Materialismus, der den Menschen in letzter Konsequenz nur mehr als Funktionär der sozialen Verhältnisse betrachtet, ihm aber letztlich keine höheren geistigen Antriebe, Interessen oder Ziele zuzugestehen vermag. Die hier vorgelegten theologischen Reflexionen reagieren auf die Erfahrungen der Coronakrise, bleiben aber keinesfalls darauf beschränkt. Ihr Horizont und ihre Kritik an aktuellen Entwicklungen im gesellschaftlichen Zusammenleben sind deutlich weitergespannt.
Die Verfasser, die sich zusammengefunden haben, kommen aus unterschiedlichen konfessionellen Traditionen und aus verschiedenen theologischen Disziplinen. Der Bogen reicht von der Exegese über die Sozialethik bis zur Religionssoziologie. Jeder Autor verantwortet seinen eigenen Beitrag selbst. Aus den verschiedenen Zugängen formt sich trotz aller Unterschiede ein gemeinsamer theologischer Blick auf das, was in den Coronajahren erlebt und erfahren wurde. Aus diesem Bestreben heraus wurde auf die Zuweisung einer Herausgeberrolle bewusst verzichtet.
Neuerscheinung: Menschenrechtsprofession Lehrer
Axel Bernd Kunze: Der Lehrerberuf als Menschenrechtsprofession, in: Glaube + Erziehung. Zeitschrift für christliche Erziehung 75 (2023), H. 4, S. 8 f.
„Lehrer tragen wesentlich Verantwortung dafür, dass die Heranwachsenden ihr Recht auf Bildung und Selbstbestimmung verwirklichen können. Bildung ist ein zentraler Schlüssel für die aktive Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen, kulturellen und geistigen Leben. Der Lehrberuf kann daher als zentrale Menschenrechtsprofession begriffen werden.“
Zwischenruf: „Global Health Ethics“ und Freiheit? Fehlanzeige!
Aus dem Institut für Christliche Sozialwissenschaften in Münster, der wichtigsten Forschungseinrichtung für katholische Sozialethik im deutschsprachigen Raum, gibt es ein neues Arbeitspapier: Es geht um „Global Health (Ethics)„. Aber wie so oft: Nichts Neues unter der Sonne. Es dreht sich mal wieder alles um Gleichheit. Freiheit kommt dann allenfalls noch als soziale, primär institutionell vermittelte und damit global gesteuerte oder sogar zugeteilte Freiheit vor.
Dabei gäbe angesichts der Debatten um den hochproblematischen Pandemievertrag der WHO und eine Aufarbeitung der freiheitsfeindlichen Coronapolitik aus freiheitsrechtlicher Sicht sozialethisch viel zu diskutieren. Doch Fehlanzeige! Mit dem geplanten Pandemievertrag wird nationaler Willensbildung und Entscheidungsfindung über gravierende Grundrechtseingriffe in biopolitischen Krisensituationen der Boden entzogen. Freiheitseingriffe werden zum Automatismus einer globalen Steuerungselite. Freiheit sieht anders aus, sollte im freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat anders aussehen. Das vorliegende Arbeitspapier spricht gern von Menschenrechten, vor allem zuletzt dort, wo es um eine Kritik am Eurozentrismus geht. Freiheit und Menschenrechte bleiben am Ende aber reichlich abstrakt. Doch wo bleibt der Abstieg in jene Niederungen und dunklen Täler, die wir in den Coronajahren massiver, nicht selten reichlich schlampig begründeter Freiheits- und Grundrechtseingriffe ganz real erlebt haben? Ach, nein, zu konkret sollte es doch bitte nicht werden.
Selbst zaghafte Problemanzeigen wie der Hinweis auf „utilitaristische Anklänge“ in „Global Health Ethics“, die sich in den Coronadebatten mehr als deutlich – und nicht selten auf sehr platte Art – gezeigt haben, werden nicht aufgegriffen und sozialethisch näher reflektiert – so heißt es auf Seite 19 des Arbeitspapiers: „Global Health Ethics muss dabei – trotz oder gerade wegen der utilitaristischen Anklänge ihrer Ausrichtung auf ein zukünftiges Gesamtwohl – immer der Versuchung widerstehen, den Ansprüchen der aktuell Bedürftigen nicht genügend gerecht zu werden.“ Unverständlicher kann man nicht formulieren. Es soll wohl wissenschaftlich klingen, macht die Aussage aber nicht besser.
Es gibt viel, sehr viel aufzuarbeiten – an der deutschen und europäischen Coronapolitik, am Umgang mit volkswirtschaftlichen Ressourcen im Krisenfall oder am Verhalten großer Wissenschaftsorganisationen gegenüber einer freiheitsfeindlichen Corona- und Impfpolitik. Erinnert sei nur an die Preispolitik des Deutschen Hochschulverbandes, die maßgeblich die regierungsamtliche Linie gestützt hat, während zu den Freiheitseingriffen und gravierenden Grundrechtseinschränkungen andersdenkender, kritischer, vielleicht ungeimpfter Wissenschaftlerkollegen aus dem Verband nur dröhnendes Schweigen zu vernehmen war. Ein moralisches Versagen auf ganzer Linie. Doch die Bereitschaft zu ernstgemeinter Aufarbeitung und Aussöhnung ist nicht vorhanden, weder politisch noch wissenschaftlich. Allzu oft versteckt man sich hinter der billigen Ausrede, es hätten eben beide Seiten Fehler gemacht. Wer mit dem Strom schwimmt, darf auf Wissenschafts- und Freiheitspreise hoffen – in Coronazeiten genauso wie jetzt. Kritische Stimmen bleiben unbequem, werden ignoriert und totgeschwiegen. Es ist daher gut, dass die Coronapolitik bis heute nicht aus den aktuellen Wahlkämpfen verschwunden ist. Denn das, was in den Coronajahren geschehen ist, muss aufgearbeitet werden. Dies darf kein Testlauf für noch gravierendere Menschenrechtsübergriffe und Verletzungen der körperlichen Selbstbestimmung werden.
Zwischenruf: Ideologie schlägt Pädagogik – ein Leipziger Beispiel darf keine Schule machen
„Das Lehren muß die Freiheit der Vernunft achten, sonst verstößt es gegen die Menschenrechte. […] Wer für die zu lernenden Aussagen das Argumentieren verweigert, verletzt Menschenrecht; wer Zustimmung zu vorgestellten Aussagen erschleicht, der verletzt Menschenrecht; wer Methoden des Lehrens vorschreibt, die das kritische Prüfen ausschließen, verletzt Menschenrecht.“ – so der Wiener Pädagoge Marian Heitger vor genau fünfundzwanzig Jahren. Es wäre Zeit, sich endlich wieder daran zu erinnern. Denn der Graben zwischen dem, was einmal humanistische Bildung war, und dem, was heute an Schulen unter (politischer) Bildung verstanden wird, scheint mittlerweile garstig und unüberbrückbar geworden zu sein. Ein aktuelles Beispiel aus Leipzig zeigt einmal mehr, wenig die Freiheit der Vernunft in der Schule noch verstanden wird. Da marschiert eine Schule gemeinsam zum Klimastreik von „Fridays for Future“, ganz offen deklariert als Projekttag, mit Anwesenheitspflicht und so weiter. Immerhin: Es gibt noch Eltern, die sich peinlich erinnert fühlen an Zeiten, die man meinte hinter sich gelassen zu haben. Wie in der DDR sei das, bekundet ein Vater zu recht. Und weiter: Damals seien die Schüler auch zum Demonstrieren geschickt worden.
Ein solches Vorgehen der Schule verlässt eindeutig den Beutelsbacher Konsens, verletzt das Überwältigungs- und Indoktrinationsverbot sowie das Kontroversitätsgebot gleichermaßen – und zwar, anders als der Schulleiter meint, unabhängig davon, ob es um Fünft- oder Zehntklässler geht. Was hier passiert, ist eine ideologische Vereinnahmung der Schüler zugunsten einer einer einseitigen, radikalen politischen Sichtweise. Mit einem freiheitilchen Kulturstaat hat das nichts mehr zu tun. Immerhin verdichtet sich in Wählerumfragen deutlich wahrnehmbarer Widerspruch gegen diese ideologische Umdeutung unserer Wert- und Verfassungsordnung. Als Gemeinschaftskundelehrer kann ich nur sagen, es ist beschämend, was hier passiert.
Die Schüler sollen nicht etwas für gut halten, weil die Schule dies vorschreibt. Sie sollen zum eigenständigen Werten und zum Beurteilen von Alternativen befähigt werden. Doch darum geht es in Leipzig offenbar nicht mehr. Die Schüler werden zur Demo abkommandiert, nach dem Motto: Reih Dich ein in die Einheitsfront. Wo auf diese Weise suggeriert wird, das Werturteil stehe bereits fest und müsste pädagogisch nur noch exekutiert werden, bleibt für eine Prüfung des Gelernten kein Raum mehr. Am Ende stünden nicht Schüler, die selbständig denken, sondern solche, die es verlernt haben, selbständig zu denken.
Dem Beutelsbacher Konsens gelang es 1976, die Kontroversen innerhalb der seinerzeit parteipolitisch wie konzeptionell stark polarisierten Politikdidaktik zu befrieden. Mittlerweile ist die Übereinkunft in die Jahre gekommen, auch wenn seine drei Grundprinzipien bis heute als Förderrichtlinien für die politische Bildung weiterhin in Kraft sind. Das Prinzip der Schülerorientierung will die Lernenden dazu führen, die politische Situation wie die eigene Position zu analysieren und politisch handlungsfähig zu werden. Ferner müssen die Inhalte in der politischen Bildung didaktisch so aufbereitet werden, dass Schüler diese denkend nachvollziehen können und nicht für eine bestimmte partikulare Position vereinnahmt werden (Überwältigungsverbot). Jeder Unterricht steht vor der Herausforderung didaktischer Reduktion. Doch dürfen dabei politisch-gesellschaftliche Kontroversen nicht fahrlässig vereinfacht werden; was in Wissenschaft und Politik kontrovers beurteilt wird, muss auch im Unterricht kontrovers dargestellt werden (Kontroversitätsgebot).
Die gegenwärtige Polarisierung innerhalb der politischen Debatte hat diesen Auftrag keinesfalls einfacher werden lassen. Die Kontroversen müssen im Bildungsprozess auf dem Boden der Verfassung, aber ohne parteipolitische Wertung dargestellt und einsichtig gemacht werden, und zwar vor dem Hintergrund des Selbstverständnisses der jeweiligen Debattenlager. Dabei geht es nicht um Beliebigkeit oder Wertneutralität, sondern um Unvoreingenommenheit und die Fähigkeit, Kontroversen auszutragen – als Grundlage jeder fairen demokratischen Streitkultur.
Allerdings geschieht Überwältigung durch eine explizit parteipolitische Vereinnahmung heute vielleicht seltener, als dies möglicherweise zur Entstehungszeit des Beutelsbacher Konsenses der Fall gewesen sein mag. Sehr viel schwerer zu dechiffrieren, sind Überwältigungen, die aus einer fast flächendeckenden Milieugebundenheit erwachsen. Sehr häufig wird dann unter dem Anschein der Neutralität für ein vermeintlich alternativlos „Gutes“ geworben, das in der öffentlichen Debatte und eben auch im Unterricht nicht mehr befragt werden darf.
Unterricht hat den Auftrag, zum politischen Handeln zu befähigen. Aber im Modus des „Als-ob“. Denn die Schule darf nicht bestimmen und sanktionieren, was die Schüler mit dem Gelernten anfangen. Politische Bildung – ja. Aber politisches Handeln gehört nicht in den Unterricht. Hier überschreitet die Schule ihre Grenzen, verletzt die Freiheit der Vernunft und damit Menschenrecht, wie Heitger mit vollem Recht sagt. Die Lehrer, die dabei mitmachen, lassen sich selbst in einen pädagogisch-politischen Rollenkonflikt treiben, der am Ende die eigene erzieherische Autorität verspielt.
Vorankündigung: Menschenwürde im Intensivstaat?
Oleg Dik, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze:
Menschenwürde im Intensivstaat? Theologische Reflexionen zur Coronakrise
(Philosophie interdisziplinär; 54), Regensburg: S. Roderer 2023.
Der Band soll Ende 2023 erscheinen.
Zwischenruf: Corona ist nicht beendet – oder: Mut zur Freiheit
Das Thema Coronapolitik ist nicht beendet. Die Verletzungen sitzen tief. Eingriffe in die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, in die Berufsausbildungsfreiheit, in die Meinungsfreiheit und weitere Grundrechte, wie wir sie coronapolitisch erlebt haben, bleiben gravierende Grundrechtsverstöße. Es bleibt immer wieder an die Unteilbarkeit der Menschenrechte zu erinnern. Wo waren unsere tapferen Verfassungsrechtler, als ein Bundeskanzler eine Coronapolitik „ohne rote Linien“ angekündigt hat? Wo waren unsere wackeren Geistes- und Sozialwissenschaftler, die immer so oft und gern moralische Hochglanzbegriffe wie Inklusion, Partizipation, Anerkennung und Respekt im Munde führen, aber gegen die Aberkennung von Grundrechten Ungeimpfter kein Wort verloren haben? Wo waren unsere streitbaren Philosophen, Ethiker und Juristen, als ganze Grundrechte mit einem Federstrich einkassiert wurden? – und zwar: ersatzlos, ohne angemessene Verhältnismäßigkeitsprüfung und ohne differenzierte Güter- und Übelabwägung.Wo war der Widerspruch der Mediziner gegen einen politisch vermachteten Diskurs und gegen überzogene Heilsversprechen an schnell entwickelte, neuartige Impfverfahren, die schon bei einem soliden Biologiewissen aus der Schulzeit stutzig machen sollten? Und dass 2G-Regeln an Universitäten juristisch kassiert wurden, war auch nicht das Verdienst des Deutschen Hochschulverbandes.
Viele, allzu viele haben brav mitgemacht und waren willige Akteure einer freiheitsfeindlichen Coronapolitik. Wer politisch und geistig-kulturell etwas für die bedrohte Freiheit an unseren Hochschulen und in unserem Land erreichen will, für den reicht es nicht aus, sich punktuell zu einzelnen Eingriffen in die Wissenschaftsfreiheit zu äußern – so richtig und so wichtig diese Form der Solidarität ist. Wer ein erneuertes Freiheitsbewusstsein an unseren Hochschulen und im akademischen Leben uneres Landes will, muss auch den Willen haben, den Diskurs freiheitlich zu prägen. Hierfür braucht es Konstanz und einen langen Atem – und nicht zuletzt: einen wirklichen Mut zur Freiheit!
Dieser Mut zur Freiheit setzt dann allerdings auch voraus, dass die gravierenden Grundrechtseingriffe der Coronazeit nicht bagatellisiert werden. Der Wille zur Freiheit beginnt mit der Bereitschaft, offen darüber zu sprechen, was geschehen ist, und mit dem Willen zur Aufarbeitung und Aussöhnung. Ansonsten wird die sehenden Auges politisch herbeigeführte und von einer gesellschaftlichen Mehrheit gebilligte Spaltung des Landes fortdauern. Zaghaft gibt es erste Ansätze eines Aufarbeitungsdiskurses, aber insgesamt immer noch wenig Bereitschaft, sich der notwendigen Aufarbeitung zu stellen. Wenn wir nicht aufpassen, wird die Polarisierung chronisch. Wir wissen es im Grunde: Vertrauen ist schnell zerstört, aber nur langsam wieder aufgebaut. Haben wir wieder Mut zur Freiheit. Nur so wird auch die Polarisierung überwunden und aufgearbeitet werden können.
Rezension: Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates
Bernhard Grün rezensiert in der aktuellen Ausgabe der „Schwarzburg“ den Band: Axel Bernd Kunze, Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates. Mit einem Geleitwort vo Bernd Ahrbeck (Zeitdiagnosen; Bd. 60), Berlin 2022.
Bernhard Grün: „Persönliches Fazit: Wenn wir uns jetzt nicht den Herausforderungen stellen, werden wir absehbar auch das verlieren, was wir jetzt noch besitzen – das aber wäre ein geflügeltes Goethezitat. Oder anders ausgedrückt: Es geht um die Fülle des Lebens.“

Bernhard Grün (Rez.): Nun sag‘, wie hast Du’s mit der Religion? Christsein in Schule und Gesellschaft heute, in: Die Schwarzburg 132 (2023), H. 1, S. 36.
Veröffentlichung: Über Freiheit und Zivilcourage
Der Arbeitskreis der Studentenhistoriker dokumentiert auf seinen Internetseiten die zehnte Bamberger Zivilcouragerede, die anlässlich des neunzigsten Todestages des Bamberger Widerstandskämpfers Willy Aron am 30. Juni 2023 im Bistumshaus St. Otto gehalten wurde. Veranstalter war die Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V. in Kooperation mit der Katholischen Erwachsenenbildung für die Stadt Bamberg. Festredner war der Bildungsethiker Axel Bernd Kunze, Gründungsmitglied der Willy-Aron-Gesellschaft: