Gib Europa Deine Stimme! – so ein Wahlaufruf der Salesianer Don Boscos für die kommende Europawahl am 9. Juni 2024. Einer von vielen. Einer von vielen, die ähnlich klingen. Doch wofür soll der deutsche Wahlbürger stimmen? Nein, parteipolitisch will man nicht sein. Man ist Zivilgesellschaft, was suggeriert, als würde es noch eine andere Gesellschaft geben. Also bleibt es vage: Wir sollen Europa wählen, Europa unsere Stimme geben … Offenbar kann man Europa auch nicht wählen. Etwa abwählen? Wir wollen nicht kleinlich sein: Wer meint, am 9. Juni 2024 werde über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments abgestimmt, muss umdenken. Es zählen nicht mehr konkrete Parteiprogramme und politische Interessen, sondern Gesinnung. Doch die muss zwangsläufig schwammig bleiben. Hat Europa ein einheitliches Interesse? Denkt und fühlt Europa im Gleichschritt? Wohl kaum. Wir müssen uns nur die unterschiedliche Haltung einzelner EU-Staaten im Nahostkonflikt ansehen. Wer ist Europa – Spanien und Irland mit ihrer Anerkennung eines Palästinenserstaates oder Deutschland, das diesen Schritt nicht geht? Wer europäische Politik auf Gesinnungsformeln verkürzt, kehrt politische Differenzen unter den Teppich. Vielmehr sollte gerade ein Parlament der Ort sein, konfligierende Interessen zu diskutieren, zu abstimmungsfähigen Alternativen zu bündeln und unter dem Anspruch des Gemeinwohls um tragfähige Alternativen zu ringen. Hierfür sollten die Wähler ihre Stimme gebe – ob in Europa oder auf anderen Ebenen. Und das ist auch gut so. Denn freie, gleiche und geheime Wahlen sind eine wichtige Grundlage der Freiheit. Aber nicht, wenn diese zum Gesinnungstest verkommen. Wir müssen über unterschiedliche nationale Interessen, politische Konzepte und zukunftsfähige Lösungen streiten – auch in Europa, gerade um Europa willen. Also: Gib Europa Deine Stimme! Aber nach verantwortlicher Abwägung der zur Wahl stehenden Kandidaten und Programme.
Kommentar
Zwischenruf: Wehrpflicht oder Gesellschaftsjahr?
Soll Deutschland zur Wehrpflicht zurückkehren? Über diese Frage wird angesichts wachsender sicherheitspolitischer Risiken vermehrt diskutiert. Ausgesetzt wurde die Wehrpflicht unter einer unionsgeführten Bundesregierung. Auf dem aktuellen Berliner Parteitag der CDU hat sich der Wind mittlerweile gedreht. „CDU spricht sich für Rückkehr zur Wehrplicht aus“, titelte etwa die WELT am 8. Mai dieses Jahres. Doch so einfach ist es nicht. Damit das Thema auf dem Parteitag eine Mehrheit fand, musste ein Kompromiss geschlossen werden: die bisherige Wehrpflicht soll in ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr überführt werden. Ein üblicher politischer Kompromiss? Ist beides doch am Ende mehr oder weniger dasselbe … Halt, so einfach geht es nicht. Eine Dienstpflicht bleibt ein Eingriff in zentrale Grundrechte des Einzelnen. Und solche Eingriffe des Staates sind in hohem Maße begründungspflichtig. Im freiheitlichen Gemeinwesen dürfen zentrale Grundfreiheiten allein um der Freiheit willen eingechränkt werden, wenn so das Gesamtsystem an Freiheiten gestärkt wird. Bei der Wehrplicht lässt sich dies gut belegen: Denn eine Grundrechtsordnung muss robust verteidigt werden. Bei Verlust der staatlichen Souveränität droht ein Verlust der gesamten Grundrechtsordnung. Bei einem Gesellschaftsjahr fällt diese Begründung schon sehr viel schwerer. Die Eingriffe wären nur dann verhältnismäßig, wenn tatsächlich am Ende ein Freiheitsgewinn damit verbunden wäre, wenn dadurch zentrale Gefahren für die Grundrechtsordnung abgewehrt werden können. Gesellschaftspolitische Wünschbarkeiten, noch dazu durch parteipolitische Kompromisse motiviert, reichen für gravierende Grundrechtseingriffe als Begründung nicht aus. Die Debatte wird weitergehen. Und es lohnt sich genau hinschauen, was die Begründungen für eine allgemeine Dienstpflicht anbelangt. Diese muss die Freiheitsordnung des Staates sichern helfen, nicht beliebige tagespolitische Ziele einer Gesellschaftsreform stützen. Dafür ist die Freiheit zu kostbar.
Zwischenruf: Ist die Kirchensteuer überholt?
GEZ-Gebühren muss ich zahlen, wenn ich einen Haushalt betreibe. Ein Ausstieg aus dem Beitragssystem ist nicht mehr möglich. Die Kirchensteuer ist ein Mitgliedsbeitrag. Der Einzug über die Finanzämter, der immer wieder die Gemüter beherrscht, ist nur eine Marginalie, die von den Kirchen sehr gut bezahlt wird. Das kooperative Staat-Kirchen-Verhältnis, das diesem Modell zugrundeliegt, hat Licht und Schatteen, aber es entspricht unserer kulturellen Tradition. Und für mich überwiegen staatlicherseits die Vorteile. Denn stabile Kirchen sind ein wichtiger kulturethischer Pfeiler unseres Gemeinwesens. Ärgernisse an der aktuellen Kirchenpolitik, die es durchaus gibt und zu allen Zeiten gab, können und dürfen zu Recht diskutiert werden. Die menschliche Seite der Kirche ist keinesfalls sakrosankt. Wo aber die Kirche ausfällt, weil sie nicht mehr auskömmlich finanziert ist, muss der Staat die Lücke füllen. Ein Freiheitsgweinn ist mit einem Gemeinwohlmonopol des Staates, das wir zum Glück (noch) nicht haben, nicht verbunden.
Zwischenruf: Kulturstaatlicher Schutzauftrag oder staatlicher Übergriff?
Yvonne Dorf kritisiert in Forschung & Lehre 5/2024, der Zeitschrift des Deutschen Hochschulverbandes, staatliche Vorgaben, die sog. Gendersprache ausschließen, als übergriffig. Und sie empfiehlt den Gegnern des sprachlichen Genderns mehr Gelassenheit. Nein, ein Zwang hierzu bestehe nicht. Das ist reichlich naiv, die Realität sieht gerade in den Geistes- und Sozialwissenschaften mittlerweile faktisch anders aus. Wissenschaftler, die sich weigern, ihre Aufsätze zu gendern, finden immer weniger Publikationsmöglichkeiten. Zu Recht sieht das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit darin eine Form von „Cancel Culture“. Anlässlich der Rechtschreibreform der 1990er Jahre hatte das Bundesverfassungsgericht von einer „grundrechtlich verbürgten Kommunikationsmöglichkeit“ gesprochen, die „im gesamten Sprachraum ein hohes Maß an Einheitlichkeit“ voraussetze. Unsere Sprache ist ein zentrales Identitätsmerkmal der Kulturnation. Das Gendern politisiert und emotionalisiert den Sprachgebrauch, beeinträchtigt die Verständlichkeit, führt zu fehlerhaften oder unklaren Konstruktionen und zerstört sprachliche Differenzierungsfähigkeit. Der öffentliche Raum, zu dem auch Universitäten gehören, darf nicht einseitig durch radikalkonstruktivistische Theorien besetzt werden. Hier besitzt der Kulturstaat einen Schutzauftrag, auch gegenüber dem Einzelnen, der sich regelwidrige Gendersprache nicht aufzwingen lassen will. Wenn sich Universitäten, wie in Frankfurt geschehen, über diesen stellen, sollten sie sich konsequenterweise privat und nicht über Steuermittel finanzieren.
Zwischenruf: Klimaschutz ist Menschenrecht?
Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) gegen die Schweiz sorgt für kontroverse Debatten: Für die Richter in Straßburg gilt Klimaschutz als Menschenrecht. Der mangelhafte Klimaschutz in der Schweiz verletze das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention, so das Gericht in seiner aktuellen Entscheidung. Der Kläger, ein Schweizer Verein der Klimaseniorinnen, wurde dabei durch Greenpeace unterstützt.
Schon länger erleben wir eine Entgrenzung der Menschenrechte, die immer weniger Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat formulieren, sondern diesen für gesellschaftsreformerische Projekte in die Pflicht nehmen – im Namen einer nicht mehr hinterfragbaren Moralisierung des öffentlichen Raumes. Man könnte hier auch von einer Pervertierung der Menschenrechte sprechen. Der Staat wird zum großen Beschützer, der alles zu unserem Besten will und einrichtet.
Seit die Menschenrechte nach Ende des Ost-West-Gegensatzes zum „Megathema“ der Sozial- und Geisteswissenschaften geworden sind, sind sie auch zum utopischen Tummelplatz verkommen. Ich habe solche Tendenzen allerdings auch schon auf juristischen Tagungen wahrgenommen, etwa als eine juristische Referentin Klimaschutzmaßnahmen kinderrechtlich begründete. Denn ohne Klima auch
keine Grundrechte, schlichter geht es nicht.
Schutzgüter und Sicherheit sind etwas anderes als (Grund-)Rechte. Der ehemalige Verfassungsrichter Winfried Hassemer hat dies in seinem lesenswerten Bändchen „Warum Strafe sein muss“ treffend auf den Punkt gebracht – zumal ein „Recht auf Sicherheit“ notwendigermaßen unbegrenzt ist. Denn man könnte immer noch eine Schippe an „Sicherheit“ drauflegen. Wer könnte schließlich schon sagen, genug an Sicherheit getan zu haben, so lange wir nicht im Paradies auf Erden leben – und das wurde bekanntlich immer die Hölle auf Erden. Am Ende gibt es eben keine Freiheit mehr. Das spielt allerdings in einer Gesellschaft immer weniger eine Rolle, in der immer weniger Menschen die Freiheit vermissen. Wie schön lässt es sich doch leben, wenn der Staat rund um für einen sorgt. Sicherheit macht träge, umgekehrt ist Freiheit aber eben anstrengend.
Zwischenruf: Prinzip parlamentarischer Repräsentation nicht verstanden
Bärbel Bas (Interview „Wir wollen keinen Gesinnungs-TÜV“, in: WELT am Sonntag, 24. März 2024, S. 4) fordert einmal mehr eine Quotierung des Parlaments, wobei es für sie in diesem Fall auf einmal doch nur zwei Geschlechter zu geben scheint. Und sie stellt damit die Verfassungsordnung auf den Kopf. Will die Bundestagspräsidentin sagen, dass Abgeordnete ihre Entscheidungen vornehmlich nach Geschlecht treffen!? Diese werden gewählt, damit sie im Parlament über das allgemeine Wohl des Landes verhandeln. Ansonsten müsste ja auch die Verteilung anderer Merkmale in der Bevölkerung eins zu eins im Parlament abgebildet werden. Dann könnten wir uns die Wahl ganz schenken und die Zusammensetzung des Bundestages mit KI nach Daten des Statistischen Bundesamtes berechnen lassen. Beteiligung, die von oben gesteuert wird, verkommt zur Pseudobeteiligung. Quoten passen nicht zu den Spielregeln einer freiheitlichen Gesellschaft. Wer Quoten für das Parlament fordert, hat das Prinzip der Repräsentation nicht begriffen.
Leserbrief: „autoritäres Menschenbild“
Leserbrief in der WELT vom 21. März 2024 (Nr. 58, S. 7) zu: Online-Register zu Organspenden gestartet vom 19. März 2024:
Ein Ja zur Organspende ist jetzt auch digital möglich. Wohlgemerkt: ab 16. Das Elternrecht wird weiter abgebaut. Doch zufrieden ist Karl Lauterbach nicht. Er will die Widerspruchslösung. Diese kehrt die Beweislast um. Wer seinen Widerspruch nicht rechtssicher dokumentiert hat, dem wird die Verfügug über den eigenen Körper und den eigenen Sterbeprozess entzogen. Dahinter steht ein verqueres, autoritäres Menschenbild, das eines Rechtsstaates unwürdig sein sollte: Der Staat will eine selbstbestimmte Entscheidung erzwingen, indem er massiv in Grundrechte eingreift. Grundrechtsträger aber ist der Souverän, nicht der Untertan. Anreize für Spendebereitschaft ja, aber unter Beachtung des freien Willens mündiger Bürger.
Zwischenruf: Souverän, nicht Untertan – politisches Drängen auf Widerspruchslöung offenbart autoritäres Staatsverständnis
Ein Ja zur Organspende ist jetzt auch digital möglich – so berichtet etwa DIE WELT in ihrer Ausgabe vom 19. März 2024 unter dem Titel „Online-Register zu Organspenden gestartet“. Wohlgemerkt: ab 16. Das Elternrecht wird weiter abgebaut.
Doch zufrieden ist Karl Lauterbach nicht. Er will die Widerspruchslösung. Diese kehrt die Beweislast um. Wer seinen Widerspruch nicht rechtssicher dokumentiert hat, dem wird die Verfügug über den eigenen Körper und den eigenen Sterbeprozess entzogen.
Dahinter steht ein verqueres, autoritäres Menschenbild, das eines Rechtsstaates unwürdig sein sollte: Der Staat will eine selbstbestimmte Entscheidung erzwingen, indem er massiv in Grundrechte eingreift. Grundrechtsträger aber ist der Souverän, nicht der Untertan. Anreize für Spendebereitschaft ja, aber unter Beachtung des freien Willens mündiger Bürger.
Aus der Christlichen Sozialethik: KSZ wird geschlossen
Die Katholische Sozialwissenschaftliche Zentralstelle (KSZ) in Mönchengladbach ist im vergangenen Jahr sechzig Jahre alt geworden. Ihr Gründungsort erinnert an den einflussreichen Mönchengladbacher Volksverein für das katholische Deutschland, der mit dem Nationalsozialismus endete. Der Volksverein war ein wichtiges sozialpolitisches Sprachrohr wie sozialethisches Bildungsinstrument in der zweiten Hälfte des Kaiserreiches und der Weimarer Republik gewesen, gegründet von dem Unternehmer Franz Brandt und dem ersten Lehrstuhlinhaber für Sozialethik, Franz Hitze.
Nach dem Jubiläum folgt nun der Katzenjammer: Die KSZ muss zum Jahresende ihre Tätigkeit einstellen. Deutsche Bischofskonferenz und der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) haben ihre Finanzierung zurückgezogen, der Trägerverein muss am Dienstag der Auflösung noch zustimmen und wird dann vermutlich ab April mit der Liquidation beschäftigt sein. Die KSZ war ein sozialethisches Forschungsinstitut, das gemeinsam von der Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken getragen wurde. Unter dem langjährigen Direktor Anton Rauscher war es zunehmend zu einer Frontstellung zwischen KSZ und AG Christlicher Sozialethik, der Fachgesellschaft sozialethischer Lehrstuhlinhaber, gekommen. Letztere hatte das Berliner Werkstattgespräch in der Katholischen Akademie in Berlin als Gegenpol ins Leben gerufen. Unter dem jetztigen Direktor, Peter Schallenberg, hatte dann wieder eine Annäherung zwischen beiden Einrichtungen stattgefunden.
Über die Gründe, die zum Schließungsbeschluss geführt haben, ist bis jetzt offiziell noch nichts bekanntgegeben worden. Der Gedanke einer Schließung stand allerdings auch vor Jahren schon einmal im Raum. Ebenso wenig ist darüber bekannt, ob die Bischofskonferenz darüber nachdenkt, die Aufgaben ihres Sozialinstituts in veränderter Form weiterzuführen. Und so kann nur spekuliert werden. Ist es der allgemeine Spardruck in Zeiten zurückgehender Kirchenmitglieder, der Bischofskonferenz und VDD nun dazu gebracht hat, ihr Sozialinstitut zu schließen? Oder räumt man selbst der eigenen Tradition Katholischer Soziallehre nur noch wenig Relevanz im öffentlichen Diskurs ein?
Die Frage ist, auf welche Weise die Bischöfe künftig sozialethische und sozialpolitische Expertise einwerben wollen, vielleicht stärker und ausschließlich über Berater im Umfeld der hierfür zuständigen Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen, die vom Hildesheimer Bischof, Heiner Wilmer, geleitet wird. Möglicherweise spiegelt sich im Auflösungsbeschluss auch wider, dass sozialethische Stellungnahmen heute weniger auf solide sozialpolitische Analyse und Urteilsbildung als vielmehr eine kulturwissenschaftliche Agenda setzen. Die verpflichtende Verwendung regelwidriger Gendersprache in der vom Direktor der KSZ mitherausgegebenen Fachzeitschrift „AMOSinternational“ spricht dafür.
Ob eine solche zeitgeistige Agenda aber auf Dauer der kirchlichen Stimme angesichts gravierender politisch-gesellschaftlicher Wertkonflikte tatsächlich Relevanz, Ernsthaftigkeit und Einfluss sichern wird, kann durchaus bezweifelt werden. Allzuoft verstärkt die kirchliche Sozialverkündigung auf diese Weise nur den aktuellen Mainstream. Die Anti-AfD-Erklärung, welche die Bischöfe auf ihrer Frühjahrskonferenz beschlossen haben, zeugt davon. In Zeiten rückläufiger Kirchenbindung und zunehmenden Säkularisierungsdrucks wird die Kirche auf diese Weise immer mehr zu einem austauschbaren zivilgesellschaftlichen Akteur unter vielen.
Wer sein eigenes Profil nicht schärft, wird am Ende auch nicht mehr als relevant wahrgenommen. Und dies möglicherweise zu recht.
Zwischenruf: Wer bietet mehr?
Der nächste Bundestagswahlkampf ist eröffnet. Wer verspricht mehr? Liest man die „Waiblinger Kreiszeitung“ der vergangenen Woche, haben Rot-Grün die Nase vorn. Warum? Auch wenn die Lokführer für die 35-Stunden-Woche streiken, geht bei dem Thema offenbar noch mehr, deutlich mehr. Jusos und Grüne Jugend im Südwesten wollen die 20-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich. Am 8. März sogar Titelthema auf Seite 1, was nebenbei auch einiges über den gegenwärtigen Lokaljournalismus aussagt. Also wirklich, mehr und Besseres verspricht keine andere Partei.
Die Vorsitzende der Grünen Jugend erklärt, man wolle schrittweise vorgehen: erst mal 35 bei den Lokführern, dann 30 und dann könne man 20 anpeilen. Warum solle man sich im Beruf kaputtmachen, so rechnet sie vor, wenn man am Ende nichts davon hat, noch nicht einmal eine sichere Rente. Auf Einwände von Journalisten kontert sie (auch schon mal gehört): Die junge Generation sei nicht faul und wolle arbeiten, das zeigten die Klimaproteste. Ach ja, und das Geld – wissen wir ja – kommt aus dem Geldautomaten. Eine utopistisch-infantile Politik schraubt sich in neue Höhen. In diesem Sinne: Fortschritt immer, Rückschritt nimmer. Auf in die 20-Stunden-Woche. Glück auf!