Vorschau: Sammelband zur Geschichte jüdischer Korporationen

Ein Podcast des Studentenhistorikers Sebastian Sigler stellt den für Oktober 2025 geplanten Tagungsband zur Geschichte jüdischer Korporatioen. Der Band dokumentiert zwei Heidelberger Tagungen vom März und November 2021 des Arbeitskreises der Studentenhistoriker:

https://korpo-talk.podigee.io/68-new-episode

Veröffentlichungen zu Korporation und Widerstand

Der Brücklmeierverein e. V. widmet sich der Forschung zu Korporationen und Widerstand. Dort finden sich etwa Beiträge über den Bamberger Waffenstudenten und Widerstandskämpfer Willy Aron oder eien Rezension des Bandes „Rote Fahnen, bunte Bänder“:

https://bruecklmeierverein.de/?s=Axel+Bernd+Kunze

Zwischenruf: Einseitige Schuldzuweisungen fördern Verständnis nicht

Gesprächsstörungen und Unverständnis gibt es mittlerweile zwischen vielen gesellschaftlichen Bereichen. Der Präsident der Technischen Universität München, Wolfgang A. Herrmann, empfiehlt Lehrern im Interview mit der „Tagespost“ vom 12. Februar 2025 ein bezahltes „Jahr in der Wirtschaft“. Lassen wir mal die Frage außen vor, ob ein solcher Vorschlag in der Praxis nicht wieder allein mehr Bürokratie und Belastungen für Schulen schaffen würde. Einseitige Schuldzuweisungen fördern Verständnis nicht. Ein solches „Sabbatical“ bräuchte es umgekehrt auch für Wirtschaftsvertreter, die sich immer wieder zu Bildungsthemen äußern. Auch in diesem Fall wäre ein fundierteres Verständnis von Bildung und Erziehung wünschenswert. Viele Vorschläge bleiben bei einer Maßnahmenpädagogik stehen und ignorieren den schulischen Erziehungsauftrag. Es war ein Fehler, mit PISA und Bologna die Bezugsdisziplin der Lehrer auf Bildungswissenschaft zu verkürzen. Bildung ohne Erziehung kann nicht gelingen.

Zwischenruf: Zweierlei Maß

Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit kritisiert in einer Pressemitteilung vom 13. Februar 2025 die Begründung der Universität München für die Absage eines Vortrags von Francesca Albanese, will aber keine Verletzung der Wissenschaftsfreiheit erkennen. Belege führt das Netzwerk nicht an, nur Vermutungen im Konjunktiv: „Zum anderen bestehen erhebliche Zweifel daran, dass es sich um einen wissenschaftlichen Vortrag gehandelt hätte. Ein solcher zeichnet sich dadurch aus, dass er wissenschaftliche Erkenntnisse verbreitet und nicht lediglich in einem politischen Konflikt einseitig Partei ergreift.“ Dies ist zunächst einmal eine Unterstellung, welche die ausgeladene italienische Rechtswissenschaftlerin gar nicht entkräften kann, weil ihr das Rederecht auf einer Tagung schon vorab genommen wurde. Wissenschaftsfreiheit sollte anders aussehen. Die Universität wäre gerade der Ort, diese Fragen im freien, streitbaren und kontroversen Diskurs zu klären und nicht vorab durch Ausladungen zu verhindern. Die Abgrenzung zum politischen Amt einer UN-Sonderberichterstatterin für die besetzten palästinensischen Gebiete mag schwierig sein und nötigt Tagungsleitung wie Referentin ein hohes Maß viel Fingerspitzengefühl ab. Aber das kann kein Grund sein, aufgrund bloßer Mutmaßungen ein Grundrecht zu beschneiden. Überdies gibt es zahlreiche Wissenschaftler, die ihre wissenschaftliche und politische Rolle zusammenbringen müssen, so etwa auch der Preisträger des ersten Positivpreises für Wissenschaftsfreiheit, den das gleichnamige Netzwerk verliehen hat, der als hochschulpolitischer Verbandsvertreter maßgeblich eine freiheitsfeindliche Coronapolitik gestützt hat. Hier sah das Netzwerk offenbar keine Vermischung von wissenschaftlicher und politischer Rolle. Oder anders gesagt: Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit misst mit zweierlei Maß.

Zwischenruf: Wo wird der akademische Geist überwintern?

„Shadow banning“ bezeichnet das vollständige oder teilweise Blockieren eines Benutzers oder seiner Inhalte in einer Onlinecommunity, sodass für den Benutzer nicht ohne Weiteres ersichtlich ist, dass er gesperrt oder gedrosselt wurde. Diese Maßnahme wird üblicherweise als Form von „Cancel Culture“ gewertet. Leider haben solche Formen einer „Cancel Culture“ mittlerweile auch dort Einzug gehalten, wo man sie am allerwenigsten erwarten sollte. Im Netzwerk Wissenschaftsfreiheit wird „Shadow banning“ sogar als Ausdruck negativer Meinungsfreiheit umgedeutet.

Im Gründungsmanifest des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit vom Februar 2021 wird als gemeinsames Anliegen genannt, „die Freiheit von Forschung und Lehre gegen ideologisch motivierte Einschränkungen zu verteidigen und zur Stärkung eines freiheitlichen Wissenschaftsklimas beizutragen“. Wenn „Shadow banning“ hoffähig wird, vermag ich darin nicht mehr die ursprünglich intendierte „Stärkung eines freiheitlichen Wissenschaftsklimas“ zu erkennen. Wenn eine Organisation, der man einmal unter anderen Vorzeichen beigetreten ist, derart ihren Charakter und ihre Zielsetzung verändert, bleibt mitgliederethisch nur noch der Austritt, den ich mittlerweile erklärt habe.

Die Verteidigung der Freiheit  sowie der freiheitlichen Grundlagen unseres Rechts-, Verfassungs- und Kulturstaates im Allgemeinen wie der Wissenschaftsfreiheit im Besonderen werden immer wichtiger. Es wäre Zeit für eine alternative Neugründung, in der sich Wissenschaftler mit einem robusten und starken Freiheitsbewusstsein und dem Willen zu kollegialer Solidarität zusammenfinden. Aber ich habe die Befürchtung, dass die hierfür notwendige kritische Masse an deutschen Hochschulen nicht mehr gefunden werden kann. Möglicherweise wird sich auch das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit e. V. unter anderer Führung auf seine freiheitlichen Wurzeln und seinen Gründungsimpuls zurückbesinnen.

Schon 2016 hatte ich in einem Beitrag für die Zeitschrift des Deutschen Philologenverbandes geschrieben, dass der akademische Geist überwintern werde – aber vermutlich außerhalb der Universität. Der akademische Geist muss verteidigt werden oder es gereicht dem gesamten Gemeinwesen zum Schaden.

Wiederabdruck: Bericht über CCB-Jubiläumsfeier

Der Bericht über die Feier des dreißigjährigen Jubiläums des Cartells Christlicher Burschenschaften (CCB), der auf den Internetseiten des Arbeitskreises der Studentenhistoriker veröffentlicht wurde, ist wiederabgedruckt worden:

Axel Bernd Kunze: Gott – Freiheit – Vaterland! Das Cartell Christlicher Burschenschaften feiert seine Gründung vor dreißig Jahren, in: Teutonen Blätter, H. Wintersemester 2024/25, S. 65 – 69.

Neuerscheinung: Amicitia

Am 19. Oktober 2024 konnte das Cartell Christlicher Burschenschaften auf dem Haus e. s. v. Burschenschaft Rheno-Germania Bonn sein dreißigjähriges Bestehen feiern. Dem Cartell gehören die Burschenschaft Alemannia Leipzig (verbandsfrei), die Burschenschaft Ostmark-Breslau zu Regensburg (verbandsfrei), die Burschenschaft Teutonia Nürnberg (SB), die Burschenschaft Rheno-Germania Bonn (SB) und die Leipziger Burschenschaft Alemannia zu Bamberg (verbandsfrei) an: als Beginn der Philosophie, als politischer Tugend und als Tür in die Unendlichkeit. Die Festrede wurde nun veröffentlicht in: Teutonen Blätter, H. Wintersemester 2024/25, S. 16 – 20.

Tagungsdokumentation: Gewissen

Im Dezember 2022 fand an der Universität Trier eine Tagung zur Aktualität des Gewissens statt – nicht nur, aber auch im Hinblick auf den mangelhaften Umfang mit Gewissensentscheidungen im Rahmen der Coronapolitik. Der erste Teil der Beiträge liegt nun in gedruckter Form in Heft 50.1 (2025) der Allgemeinen Zeitschrift für Philosophie (Verlag fommann-holzboog) vor. Die Veröffentlichung der weiteren Beiträge ist angekündigt:

Der vorliegende Band leistet einen Beitrag zu einer Aktualisierung des Gewissensbegriffs
und des Verständnisses des Grundrechts auf Gewissensfreiheit. Der Band
beginnt mit einem Problemaufriss durch Henrieke Stahl (Trier / Slavische Literaturwissenschaft).
Anschließend lotet Markus Riedenauer (Eichstätt / Philosophie)
Heideggers Gewissensbegriff als ein zentrales und wirkmächtiges Beispiel des 20.
Jahrhunderts in seiner Relevanz aus, die in der existenziellen Bedeutung des Gewissens
liegt. Harald Schwaetzer (Stuttgart / Philosophie) kontextualisiert historischsystematisch
die gegenwärtigen Diskussionen und ihren Voraussetzungshorizont,
indem er von der griechischen Spätantike her die Frage nach Gewissen und Leiblichkeit
thematisiert. Gerd Morgenthaler (Siegen / Jura) analysiert die grundlegenden
rechtlichen Implikationen der Gewissensfreiheit. Abschließend stellen Monika
Bobbert und Marius Menke (Münster / Theologie) anhand eines Überblicks über
einflussreiche Gewissensbegriffe der europäischen Geistesgeschichte ein deduktives
Kategoriensystem zur Charakterisierung des Gewissensverständnisses von Abgeordneten
im Deutschen Bundestag vor.
Die Beiträge von Stahl, Riedenauer, Schwaetzer und Morgenthaler gehen auf Vorträge
zurück, die auf dem Workshop »Die Aktualität des Gewissens: Perspektiven
der Rechts- und Geisteswissenschaften« gehalten wurden, der unter Leitung von
Prof. Dr. Henrieke Stahl vom 15.–17.12.2022 an der Universität Trier stattfand.
Henrieke Stahl

INHALT

H E N R I E K E S TA H L : Überlegungen zur Aktualität
der Gewissensfreiheit
MARKUS RIEDENAU E R : Selbstsein als Person im Anschluss
an Martin Heideggers Gewissens-Begriff
HARALD SCHWA E T Z E R : Die Bildung des Gewissens
als Vergeistigung der Leiblichkeit
GERD MORGENTHALER: Die Gewissensfreiheit in
der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
MONIKA BOBBERT / MARIUS MENKE:
Gewissensentscheidungen im Deutschen Bundestag: Kategorien
für eine qualitative Inhaltsanalyse auf Grundlage
philosophisch-theologischer Gewissenskonzepte

Zwischenruf: Auch „Cancel Culture“ ist Machtmissbrauch

Bei der Kritik am geplanten Hochschulstärkungsgesetz in Nordrhein-Westfalen, worüber die Zeitschrift des Deutschen Hochschulverbandes, Forschung und Lehre, in ihrer aktuellen Ausgabe 2/2025 berichtet, sollte es nicht allein um Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit gehen, so wichtig dieses Grundrecht auch ist. Das geplante Gesetzesvorhaben höhlt weitergehend überkommene Prinzipien des freiheitlichen Verfassungsstaates und damit einhergehende Kontrollmechanismen aus. Denn der unabhängige Beamte sollte innerhalb der Exekutive vornehmlich verfassungs- und staatsloyal agieren und erst in zweiter Linie die Regierungslinie stützen.

Die Kritik der Hochschullehrer an dem geplanten Gesetz ist berechtigt. Allerdings bleibt auch deutliche Selbstkritik an den Universitäten notwendig. Denn diese waren in der vergangenen Zeit deutliche Taktgeber für eine Moralisierung und Emotionalisierung des akademischen und weitergehend des öffentlichen Diskurses. Die zunehmende „Cancel Culture“ im akademischen Betrieb zeugt davon. Unliebsame Positionen werden schnell als illegitim von vornherein aus dem Diskurs ausgegrenzt, statt sich argumentativ damit auseinander zu setzen – ebenfalls eine Form des Machtmissbrauchs. Als Reaktion auf diese Entwicklungen gründete sich 2020 das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit. Polarisierung wird nicht durch eine Kultur des Misstrauens und des Verdachts überwunden, sondern durch einen unvoreingenommen, fair und streitbar geführten Diskurs. Diesen wieder zu fördern und in den Mittelpunkt der universitären Kultur zu stellen, bleibt Aufgabe der Hochschullehrer selbst.

Innovative Kooperation zwischen Hoch- und Fachschulen – ein Beispiel aus Württemberg

In Württemberg besteht in der Kindheitspädagogik bereits seit langem ein Integriertes Studienmodell, an dem die Evangelische und Pädagogische Hochschule in Ludwigsburg sowie sechs evangelische Fachschulen beteiligt sind. Die Auszubildenden der Fachschulen melden sich zunächst nur zur Teilnahme an den Elementen einer gezielten Studienvorbereitung an (z. B. Kompaktwoche Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten mit Teilnahme am Tag der Hochschulen, wissenschaftspropädeutisches Wahlpflichtfach B.A. Kindheitspädagogik, Zusatzfach Wissenschaftliche Texthermeneutik, medienpädagogischer Projekttag). Die Formen variieren von Standort zu Standort. Die Studienvorbereitung können alle nutzen, die ein mögliches Studium, gleich in welchem Fach oder an welchem Studienort, im Anschluss an die Ausbildung in Erwägung ziehen. Später folgt dann die mögliche Bewerbung um Teilnahme am Integrierten Studienmodell.

Das Integrierte Studienmodell will engagierte Auszubildende darin zu bestärken, sich für Führungs- und Konzeptionsaufgaben akademisch weiter zu qualifizieren. Denn die fachlichen Anforderungen in der Kindertagesbetreuung werden nicht geringer, sondern wachsen, beispielsweise durch psychosoziale Problemlagen der Familien und Kinder, veränderte Herausforderungen in den Bereichen Inklusion, Diversity oder Interkulturalität. Träger haben die Chance, leistungsstarke Auszubildende zu gewinnen, die doppelt qualifiziert, regional verbunden und praxiserfahren sind. Das Integrierte Studienmodell passt sehr gut zum Anspruch der Fachschule, Bewerberinnen und Bewerbern mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen breitgefächerte Einstiegsmöglichkeiten in das Berufsfeld der Kindertagesbetreuung zu ermöglichen und gleichzeitig differenzierte Anschlussmöglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung zu eröffnen. Wer möchte, kann über das Integrierte Studienmodell und ein anschließendes Masterstudium auch eine Lehrtätigkeit in der Erzieherausbildung auf Ebene des Höheren Dienstes anstreben. Die Fachschulen in freier Trägerschaft sind auf praxiserfahrene Lehrkräfte, die Freude am Unterrichten haben, angewiesen.

Auch wenn mittlerweile ein Studium nach den veränderten Rahmenvereinbarungen der Kultusministerkonferenz und der Anpassung des Landeshochschulgesetzes in Baden-Württemberg mit der staatlichen Anerkennung als Erzieher oder Erzieherin möglich ist, bietet das Integrierte Studienmodell wichtige Vorteile: Es garantiert eine gezielte Studienvorbereitung während des Studiums, einen gesicherten Studienplatz im Rahmen des schulischen Auswahlverfahrens, eine enge Verzahnung beider Qualifizierungswege und eine deutliche Verkürzung bis zur Doppelqualifikation. Und – nicht unwichtig: Mit der staatlichen Anerkennung können die Studierenden bereits als vollausgebildete Fachkräfte arbeiten und so die restlichen drei Vollzeitsemester finanzieren. Allerdings ist es wichtig, auch künftig Auszubildende zu motivieren, diesen Weg zu gehen; attraktive Berufsangebote sind in Zeiten des Fachkräftemangels heute auch bereits ohne Studium gegeben. Dennoch sollte die persönliche Weiterentwicklung im Rahmen eines Studiums nicht unterschätzt werden.

Zwanzig Jahre nach Einführung der ersten kindheitspädagogischen Studiengänge in Deutschland haben sich die Fachschulen erfolgreich als qualifizierte Ausbildungsorte und gleichberechtigte Partner in einer ausdifferenzierten Ausbildungslandschaft behauptet. Das Integrierte Studienmodell nutzt auf innovative Weise die Synergien, die sich aus dem Kopenhagenprozess ergeben: Die Erzieherausbildung wie ein kindheitspädagogisches Studium führen zum selben Kompetenzniveau auf Stufe 6 im Deutschen Qualifikationsrahmen. Die Hochschulen bestätigen in der Studienkommission des Integrierten Studienmodells die Gleichwertigkeit beider Qualifikationswege. Die Verknüpfung beider Wege führt allerdings noch einmal zu einem wahrnehmbar höheren Kompetenzaufbau, zu einem schnellen Berufseinstieg durch die hohe Praxiserfahrung und zu interessanten Aufstiegswegen in der Berufslaufbahn, auch in weiteren Arbeitsfeldern wie Jugendamt, Fachmedien oder Verbandswesen. Der Bundesverband evangelischer Ausbildungsstätten für Sozialpädagogik (BeA) fordert ausdrücklich innovative Kooperationen zwischen Fachschulen und Hochschulen, damit der Erzieherberuf auf Dauer als hochwertiger und moderner Bildungsberuf zukunftsfähig und attraktiv bleibt. Das Integrierte Studienmodell in Württemberg hat hier schon früh Maßstäbe gesetzt.