„Christliches Forum“ übernimmt Beitrag zur Rolle der Christlichen Sozialethik innerhalb der aktuellen impfpolitischen Debatte:
Hochschule
Schlaglicht: Christliche Sozialethik scheitert angesichts einer Impfpflicht durch die Hintertür
„Es ist gerecht und solidarisch, dass Ungeimpfte die negativen Konsequenzen ihrer Entscheidung tragen müssen“, befand Andreas Lob-Hüdepohl, Ethiker an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin und Mitglied des Nationalen Ethikrates, am 29. August 2021 in der Fernsehsendung „Berlin direkt“. Die am 10. August beschlossene 3-G-Regel sei akzeptabel. Alles in einem verbindlichen, freundlichen, lächelnden Tonfall vorgetragen, ganz „nüchtern“, wie er selber sagt.
Man reibt sich die Augen: Partizipation, soziale Teilhabe, Respekt und Anerkennung waren in den vergangenen Jahren Lieblingsthemen der Christlichen Sozialethik, und dies mitunter gesteigert bis zur unmittelbaren Anerkennung von Bedürfnissen, selbstbestimmten Identitäten und Gefühlen. Doch jetzt soll die Verweigerung sozialer Teilhaberechte, die Suche nach den ungeimpften Sündenböcken, die Spaltung in eine Zweiklassengesellschaft gerecht und solidarisch sein? Für Lob-Hüdepohl schon, wie er den Fernsehzuschauern erklärt: Denn die Solidargemeinschaft respektiere schließlich das Selbstbestimmungsrecht, nur müssten die Ungeimpften dann eben auch die negativen Konsequenzen tragen.
Richtig ist, dass Freiheit und Verantwortung die notwendigen Kehrseiten ein und derselben Medaille sind. Wer Freiheit in Anspruch nimmt, muss auch für die Folgen seiner Entscheidungen eintreten. Allerdings gilt dies im Rahmen einer Verfassungsordnung, die vom Vorrang des freien Subjekts und seiner Selbstbestimmung ausgeht. Lob-Hüdepohl stellt im Interview hingegen diese Verfassungsordnung auf den Kopf: Der Staat wird dazu legitimiert, Grundfreiheiten nach Gutsherrenart zuzuteilen oder zu entziehen. Doch nicht die Inanspruchnahme von Freiheit ist im liberalen Rechts- und Verfassungsstaat begründungspflichtig, sondern deren Beschränkung. Und hierfür bedarf es triftiger Gründe.
Eine Impfpflicht durch die Hintertür einzuführen, wie es seit Mitte August geschieht, wobei die Daumenschrauben nahezu wöchentlich immer mehr angezogen werden, ist eine Misstrauenserklärung gegen das freie Subjekt. Wer die Selbstbestimmung achten will, darf eine bestimmte Entscheidung nicht gleichzeitig zur Pflicht für andere machen wollen oder eine abweichende Entscheidung als „unethisch“ verunglimpfen. Dies gilt erst recht, wo elementare Freiheitsgüter wie das Recht am eigenen Körper bedroht sind. Der Pädagoge und Germanist Peter J. Brenner hat Anfang September in seinem Bildungsblog gewarnt: „Damit ist die vorletzte Bastion des abendländisch-neuzeitlichen Menschenbildes bedroht. Das ‚Recht auf körperliche Unversehrtheit‘ – Art. 2,2 GG, aber was zählt das schon – ist zur Disposition gestellt. Immerhin: Die letzte Bastion bürgerlicher Grundrechte wankt noch nicht. Jeder kann weiterhin denken, was er will, auch wenn es nicht unbedingt ratsam ist, diese Gedanken zu äußern. Hier gilt die Maxime, die Kant in seinem berühmten Aufklärungsaufsatz Friedrich II. zugeschrieben hat: ‚Räsonniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!'“
Einem Mitglied des Nationalen Ethikrates hätte angesichts der gravierenden Wertkonflikte, mit denen wir es zu tun haben, eine differenziertere und sorgfältigere ethische Urteilsbildung gut angestanden. Das fängt schon beim Blick auf die empirischen Anteile an. Die Impfung sei „kein tödliches Instrument“, in der Diskussion über etwaige Impfschäden, Nebenwirkungen oder Langzeitfolgen würde etwas „hochgezogen, was abwegig ist“. Wie andernorts auch, folgt der Berliner Ethiker einem vermachteten Diskurs, in dem kritische Stimmen nicht vorgesehen sind. Statt Gegenpositionen zu prüfen, werden diese verunglimpft. Doch ist es gerade ein schon seit langem einseitig, manipulativ und affektgeleitet geführter öffentlicher Diskurs, der die Coronapolitik in eine Sackgasse geführt hat, sodass die Regierung nun mit immer mehr Druck gegen Teile der eigenen Bevölkerung arbeiten muss und glaubt, allein so Handlungsfähigkeit demonstrieren zu können.
Erst im August diagnostizierten Wissenschaftler mit einer in „Forschung & Lehre“, der Zeitschrift des Deutschen Hochschulverbandes, veröffentlichten Erklärung: Kritischer Geist in der Krise. Pate im Hintergrund stand nicht zuletzt der Coronadiskurs, bei dem kritische, abweichende Stimmen deutlich an den Rand gedrängt wurden – mit deutlichen Folgen: Ein maßlos gewordenes Hygieneregime übernimmt quasireligiöse Funktionen und entpersonalisiert unser Zusammenleben. Nicht wir machen diese Politik, sondern das Virus, erklärte erst kürzlich der baden-württembergische Ministerpräsident. Entlarvender kann man es nicht sagen. Doch Entpersonalisierung ist nahezu ein diabolischer Vorgang. Wo niemand persönlich verantwortlich ist, erstirbt das Subjekt, am Ende aber auch die Rede von Gott. Denn das Virus spricht nicht von Gott.
Auch in einem anderen Punkt stellt Lob-Hüdepohl den medialen Dominanzdiskurs nicht in Frage: Wenn die Impfung die Geimpften schützen soll, müsste sich niemand vor Ungeimpften fürchten. Oder anders gesagt: Der Geimpfte hätte dann gar keinen ethischen Grund vom anderen Solidarität einzufordern. Der Risikoträger, der nicht geimpft ist, mag sich vielleicht selbst schaden. Aber das ist in Kauf zu nehmen, wenn die freie Entscheidungsfähigkeit gewollt ist. Der Staat hat seine öffentliche Schutzaufgabe erfüllt, sobald ein Impfangebot für alle vorliegt. Mehr kann und darf der liberale Rechts- und Verfassungsstaat nicht fordern.
Lob-Hüdepohl geht allerdings gar nicht davon aus, dass eine freie Entscheidung überhaupt sinnvoll sein könne. Doch es mag viele gute, zumindest ethisch respektable Gründe geben, warum sich Einzelne nach sorgfältiger, ethischer Abwägung nicht für eine Impfung entscheiden. Eine solche Entscheidung für oder gegen eine Impfung mit den neuen genbasierten Impfstoffen hängt vom persönlichen Risiko, der persönlichen Lebensführung, der individuellen Gefährdungslage, den eigenen Opportunitätskosten, von persönlichen Wertpräferenzen oder der Einschätzung der individuellen Vor- und Nachteile ab. Doch all diese Fragen kommen bei Lob-Hüdepohl nicht vor. Mindestens die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der eingeleiteten Zwangsmaßnahmen müsste ein namhafter Ethiker im Blick haben – sollte man meinen. Doch wo Moralisierung über die nüchterne Abwägung den Sieg davonträgt, scheint selbst basales Lehrbuchwissen verloren gegangen zu sein, etwa das Wissen über ethische Vorzugsregeln für die notwendige Güter- und Übelabwägung oder die Notwendigkeit, freiheitseinschränkende Maßnahmen daraufhin zu prüfen, ob diese geeignet und maßvoll sind. Da auch Gimpfte weiterhin das Virus übertragen könen, dürfte der Verzicht auf solidarische finanzierte Bürgertests ab Herbst geradezu kontraproduktiv sein.
Bei der drohenden 2-G-Regel, die dann Ungeimpfte zwangsläufig von bestimmten sozialen Vollzügen gänzlich ausschließt, kommt dem nationalen Ethikberater dann doch ein leiser Zweifel, aber auch nicht mehr. Ja, hier könnten Daseinsgrundfunktionen auf „sehr problematische“ Weise berührt sein. Als Fernsehzuschauer hätte man schon gern gewusst, wo für ihn eine rote Linie überschritten wäre. Doch kein Wort darüber, wie wichtig Berechenbarkeit, Klugheit und Augenmaß für den freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat sind. Am Ende bleibt alles schwammig, eben verbindlich und freundlich. Man hat den Eindruck, der Ethiker aus der Hauptstadt wolle nicht anecken, wolle sich die eigenen guten Gesprächskontakte in die Politik nicht verderben oder das eigene Netzwerk nicht gefährden.
Viele politische und gesellschaftliche Akteure sind an dieser Krise gescheitert, und leider eben vielfach auch die Vertreter der Kirchen und der Christlichen Sozialethik. Unser Land hat an Würde und Anstand verloren, mit langfristigen Folgeschäden für das soziale Zusammenleben und den öffentlichen Diskurs. Lob-Hüdepohl meldet sich immerhin zu Wort. Allenthalben jedoch herrscht in den Kirchenleitungen und theologischen Fakultäten vorwiegend dröhnendes Schweigen angesichts der impfpolitischen Kehrtwende. Grundwerte und Grundrechte unserer Verfassungsordnung müssen sich gerade in der Krise bewähren und tragfähig sein. Doch das zeigt sich in der aktuellen Coronapolitik gerade nicht.
Wer sonst immer von sozialer Teilhabe, Anerkennung und anderen sozialethischen Hochglanzbegriffen redet, dürfte angesichts der aktuellen politischen Entwicklungen nicht schweigen – oder er wird unglaubwürdig. Das lautstarke Pochen auf Beteiligungsgerechtigkeit erweist sich nun als hohles Pathos. Warum dies so ist, hat viele Gründe. Auch Furcht vor persönlicher Repression dürfte eine Rolle dabei spielen, besser nichts zu sagen. Aber auch ein gewaltiger Verlust an religiöser Kraft kommt hinzu. Eine Kirche, die sich in Innerweltlichem und Vorletztem verliert (wobei ich als Sozialethiker keineswegs leugne, dass dies nicht auch Sache der Kirche wäre), weiß am Ende auch hierzu nichts Relevantes mehr zu sagen.
Wir werden lange daran arbeiten müssen, die Verwerfungen und Verletzungen, die jetzt entstehen, aufzuarbeiten. Und wir werden in der Tat sehr lange daran arbeiten müssen, wieder einen pluralismusfähigen, unvoreingenommenen öffentlichen Diskurs und auch gegenseitiges Vertrauen zurückzugewinnen. Einfach mal so von einer „Geste der Versöhnung“ zu sprechen, mit welcher der bayerische Ministerpräsident Ende August in einer Pressekonferenz die neuen Coronamaßnahmen seiner Regierung verkaufen wollte, wird nicht ausreichen.
Aber gegenwärtig müssen wir erst einmal aus der Krise herausfinden – ein Ende der Polarisierung und Spaltung unseres Zusammenlebens, wozu es sozialethisch viel zu sagen gebe, ist gegenwärtig alles andere als absehbar. Es geht um viel: Verfassungsordnung, Grundrechte und demokratische Kultur. Es bleibt zu hoffen, dass sich am Ende doch noch Sozialethiker finden lassen, die zu nüchterner Abwägung aus christlicher Verantwortung in der Lage sind, wo sich Irrationales und Wahnhaftes auf so beunruhigende Weise auszubreiten scheint – aber hoffentlich mit mehr Rückgrat, auf eine differenziertere, glaubwürdigere Weise und mit mehr Überzeugungskraft als der Kollege in seinem Fernsehauftritt.
Erklärung kann mitgetragen werden: Kritischer Geist in der Krise – Zur Aufgabe von Wissenschaft
Die Erklärung Kritischer Geist in der Krise. Zur Aufgabe von Wissenschaft, die in der Augustausgabe der Zeitschrift „Forschung und Lehre“ des Deutschen Hochschulverbandes veröffentlicht wurde, findet sich unter folgendem Link und kann, auch von Nichtwissenschaftlern, dort mitgetragen werden:
Im Hintergrund der Erklärung steht der coronapolitische Diskurs, der schon lange vermachtet, einseitig, manipulativ und affektgeleitet geführt wird. Jetzt kann die Regierung nur noch mit immer mehr Zwang reagieren. Nicht zuletzt wurde der Unterschied zwischen Politik und Wissenschaft, zwischen Entscheidung und Beratung sträflich vernachlässigt. Beide Teilpraxen unterschiedliche Aufgaben. Entscheidende Anstöße zur Erklärung kamen nicht zuletzt aus der Medizin. Dies alles aufzuarbeiten, wird nur sehr mühsam und langsam gelingen. Wir gehen auf eine Situation zu, in der – wie die „Welt“ Mitte August kommentierte – das gesellschaftliche Klima „auf Jahrzehnte vergiftet“ sei könnte. Ich teile diese Einschätzung, hätte aber gern Unrecht.
Leider steht es nicht gut um die Freiheit in unserem Land, im Gegenteil. Das freie Subjekt wird zurückgedrängt. Der ungebrochenen Einzelnen sind nur noch wenige. Prof. Dr. Peter J. Brenner (Technische Universität München) schrieb Anfang September in seinem Bildungsblog: „Das durch politischen, sozialen und bald auch ökonomischen Druck verordnete Impfregime bringt nun eine grundsätzlich neue Qualität in den Maßnahmenkatalog. Es erlaubt den staatlichen Zugriff auf den Körper. Damit ist die vorletzte Bastion des abendländisch-neuzeitlichen Menschenbildes bedroht. Das ‚Recht auf körperliche Unversehrtheit‘ – Art. 2,2 GG, aber was zählt das schon – ist zur Disposition gestellt. Immerhin: Die letzte Bastion bürgerlicher Grundrechte wankt noch nicht. Jeder kann weiterhin denken, was er will, auch wenn es nicht unbedingt ratsam ist, diese Gedanken zu äußern. Hier gilt die Maxime, die Kant in seinem berühmten Aufklärungsaufsatz Friedrich II. zugeschrieben hat: ‚Räsonniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!'“ Der Körper ist nicht mehr tabu. Wer weiß, wie lange sich der kritische Geist noch behaupten kann. Umso wichtiger ist es, dass wir für die Freiheit eintreten – als Wissenschaftler und Staatsbürger, als ethisch Denkende und kritische Geister.
HIER DER TEXT DER ERKLÄRUNG IM WORTLAUT:
Kritischer Geist in der Krise
Zur Aufgabe von Wissenschaft
Autoren:
Prof. Dr. Rainer Baule, Lehrstuhl für Bank- und Finanzwirtschaft, FernUniversität in Hagen
Jun.-Prof. Dr. Alexandra Eberhardt, Juniorprofessur für Deutsch als Zweitsprache, Universität Paderborn
Prof. Dr. Ursula Frost, Lehrstuhl für Allgemeine Pädagogik, Schwerpunkt Bildungstheorie, Universität zu Köln
Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M. (Nottingham), Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsphilosophie, Universität Regensburg
Prof. Dr. Alexandra Grund-Wittenberg, Lehrstuhl für Altes Testament, Philipps Universität Marburg
Honorarprofessor Dr. Lothar Harzheim, Fachgebiet Numerische Berechnungsverfahren im Maschinenbau, TU Darmstadt
Prof. Dr. Thomas Sören Hoffmann, Lehrgebiet Praktische Philosophie I: Ethik – Recht – Ökonomie, Fernuniversität in Hagen
Prof. Dr. Jochen Krautz, Professor für Kunstpädagogik, Fakultät für Design und Kunst, Bergische Universität Wuppertal
Prof. Dr. Robert Obermaier, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Accounting und Controlling, Universität Passau
Jun.-Prof. Dr. Luna Rösinger, Juniorprofessur für Kriminologie und Strafrecht, Eberhard Karls Universität Tübingen
Prof. Dr. Peter Rohner, Titularprofessor für Wirtschaftsinformatik, Universität St. Gallen
Prof. Dr. med. Klaus-Martin Schulte, FRCS, FRACS, Ordinarius für Chirurgie, Australian National University
Dr. (rer. nat.) Jens Schwachtje, Molekularbiologe, Nürtingen
Prof. Dr. Harald Schwaetzer, Philosophisches Seminar der Kueser Akademie für Europäische Geistesgeschichte, Bernkastel-Kues
Prof. Dr. Anke Steppuhn, Fachgebiet Molekulare Botanik, Universität Hohenheim
Prof. Dr. André Thess, Lehrstuhl für Energiespeicherung, Universität Stuttgart
Prof. Dr. Christin Werner, Professur für Musikdidaktik Grundschule, Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden
Gerade in Krisenzeiten muss es die Aufgabe von Wissenschaft bleiben, fragwürdige Umstände als solche zu benennen und zu hinterfragen. Eine der Aufklärung verpflichtete Wissenschaft konstituiert sich dabei durch selbständiges, selbstkritisches, umfassendes, systematisches und konsequentes Streben nach Erkenntnis. Sie tut dies aus der ihrem Wesen gemäßen Freiheit heraus, welche der Rechtsstaat um seiner selbst willen anerkennt.
Von der Wissenschaft zur Expertokratie
Wir beobachten derzeit eine Reduktion von Wissenschaft als konstruktiv-kritischem Diskurs aus unterschiedlichen Perspektiven auf das Bereitstellen von Expertise, die dazu dienen soll, politische Maßnahmen daraus abzuleiten und zu rechtfertigen. Dies ist in mehrfacher Hinsicht problematisch:
Wissenschaftler, die als Experten auftreten, sind in dieser Rolle nicht mehr uneingeschränkt Wissenschaftler. Die politische Erwartung an Experten ist oft, eindeutige Aussagen zu in der Regel aktuellen Problemkreisen zu treffen, die dann unmittelbar als Handlungsanweisungen übernommen werden können.
Einerseits geht dabei notwendig verloren, dass wissenschaftliche Erkenntnisse selten eindeutig und in der Anwendung immer deutungsbedürftig sind: Sie sind daher auch in der Wissenschaft selbst meist kontrovers. Diese Kontroversen bilden sich aber in einzelnen, von der Politik abgefragten Expertenäußerungen nicht ohne weiteres ab. Dieser kaum zu umgehende Umstand wird dann problematisch, wenn nur noch einzelne Experten gehört werden, nicht aber die notwendige Vielfalt der Zugänge zum Problem.
Andererseits sind politische Maßnahmen aus wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht direkt ableitbar. Zwar sollten politische Entscheidungen Bezug auf solche Erkenntnisse nehmen, sie gründen aber auf Werturteilen und sind letztlich Willensentscheidungen, die sich auf normative Überzeugungen stützen und demokratisch legitimiert sein müssen. Sie beziehen eine Vielzahl von Interessenlagen ein, die sie zum Ausgleich bringen wollen. Sie sind ferner an geltendes Recht, insbesondere die Verfassung gebunden. Insofern ist es falsch und rechtsstaatlich bedenklich, wenn politische Maßnahmen gerade in gravierenden Fragen wie der Einschränkung von Grundrechten als alternativlos dargestellt werden, weil dies der „Stand der Wissenschaft“ gebiete. Denn zum einen ist nichts alternativlos, und zum anderen hängen Entscheidungen über zu wählende Alternativen von den verfolgten Zwecken ab. Diese kann „die Wissenschaft“ aber weder selbst setzen, noch bei Zielkonflikten demokratisch legitimiert gegeneinander abwägen. Außerdem müssen die Zwecke ihrerseits legitim, d.h. freiheitlich begründet sein.
Aufgabe von Wissenschaft in Krisenzeiten
Angesichts der hier angesprochenen Instrumentalisierung von Wissenschaft betonen wir deren Aufgabe in einem rechtsstaatlich verfassten Gemeinwesen:
Öffentlicher Vernunftgebrauch
Wissenschaft ist immer Anwältin eines Theorie und Praxis umfassenden Vernunftgebrauchs. Wenn ein demokratischer Staat tiefgreifende Grundrechtseingriffe mit wissenschaftlicher Expertise begründet, dann darf auf wissenschaftliche Erkenntnisse nicht nur an einzelnen Stellen Bezug genommen werden. Rationalität gerade in einem Klima von Verunsicherung, Angst und kakophonen Debatten sicherzustellen, kann ein Beitrag der Wissenschaft sein. Das aber muss die Politik auch zulassen, indem sie den Entscheidungen breite wissenschaftliche Evidenz zugrunde legt, den dazugehörigen Diskurs erträgt und nicht entscheidungsbasiert Fakten kommuniziert. Eine sich auf Wissenschaft beziehende Politik muss nachvollziehbar argumentieren, differenzieren, abwägen und reflektieren, sowohl in Bezug auf fachlich relevante Einzelfragen wie auf fundamentale Fragen von Demokratie und Rechtsstaat.
Dazu muss die Politik die ganze interdisziplinäre Breite der wissenschaftlichen Expertise einbeziehen. Unterlässt sie dies, entsteht ein Klima von dann berechtigtem Misstrauen, Irrationalität und daraus folgenden polemischen Kontroversen. Gerade jene Wissenschaftler, die das Gehör der Politik finden, haben die Verantwortung, ihre eigene Expertise durch andere zu ergänzen und zu kontrastieren. So kann Wissenschaft einen Beitrag zu öffentlichem Vernunftgebrauch leisten, von dem eine den Prinzipien der Aufklärung verpflichtete Demokratie abhängt.
Kritik und Debattenklima
Wissenschaft hat gerade in der Demokratie eine kritische Funktion. Kritik ist dabei nicht als negativ und destruktiv zu verstehen, sondern sie zielt auf Retardierung bei vermeintlich naheliegenden Lösungen, auf Besinnung in der Diskussion und auf die Öffnung des Problemhorizonts.
Krinein meint die Fähigkeit, Unterscheidungen zu treffen und zu begründeten Urteilen zu kommen. Kritik bedeutet daher gerade in Krisenzeiten, scheinbare Selbstverständlichkeiten, vermeintlich eindeutige Phänomene und Ergebnisse und daraus resultierende „Alternativlosigkeiten“ zu hinterfragen.
Kritik zielt dabei auch auf den Erhalt ihrer eigenen Bedingung, nämlich der Wissenschafts- und Meinungsfreiheit in der Demokratie. Wenn solche Kritik in einem aufgeheizten Debattenklima nicht mehr möglich ist, dann sind Wissenschaft und Demokratie fundamental gefährdet. Hiergegen muss sich Wissenschaft wehren, denn sonst droht die Gefahr der Dogmatisierung in Form der Diffamierung von Alternativen als Immunisierung gegen Kritik. Der Dogmatismus kann nur durch kritische Prüfung überwunden werden. Daher bedarf es steter Skepsis und Ideologiekritik, damit das Ideal einer kritischen Rationalität an Boden gewinnt.
Wahrheitssuche und Erkenntnisgrenzen
Vornehmste Aufgabe von Wissenschaft in einem der Aufklärung verpflichteten Gemeinwesen ist die freie und unabhängige Orientierung am Ideal der Wahrheitsfindung. Dies schließt den begründeten Zweifel nicht aus, sondern ein. Wenn die Wissenschaft aber vorrangig den Erwartungen der Politik folgt und dabei ihre Themensetzungen den finanziellen Förderungsangeboten anpasst, dann unterläuft sie selbst eben diese Aufgabe.
Zudem muss sich Wissenschaft der grundsätzlichen Frage stellen, wo sie ihre Erkenntnisgrenzen erreicht. Diese Frage stellt sich insbesondere dann, wenn in komplexen Systemen Strukturen und Kausalitäten gesucht werden und daraus die Effekte von Eingriffen in solche Systeme mit hinreichender Genauigkeit vorhergesagt werden sollen. Je komplexer das System, desto schwieriger ist das Erkennen von Kausalitäten und desto fehleranfälliger sind die Vorhersagen für die Konsequenzen von Systemeingriffen. Darin steckt die Gefahr, vermeintlich effiziente, aber vielleicht sogar schädliche Maßnahmen zu priorisieren und tatsächlich wirksame zurückzustellen oder zu übersehen.
Pluralität und Kontroverse
Zentrale Merkmale von Wissenschaft wie Ergebnisoffenheit, Pluralität der Zugänge und Kontroversität ihrer Ergebnisse sind also nicht störende Eigenheiten verquerer Intellektueller, die den politischen Prozess und die Krisenbewältigung hemmen. Vielmehr sind sie Bedingung dafür, dass nicht im Namen oder mit Hilfe der Wissenschaft Regierungspraktiken etabliert werden, die rechtsstaatlich mindestens fragwürdig sind. Sachliche Kontroverse und plurale Problemzugänge als Kennzeichen von Wissenschaft halten zugleich auch den Raum der demokratischen Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger offen.
Freiheit und Verantwortung
Bedingung für alles Vorgenannte ist die öffentliche Anerkennung und zugleich aktive Inanspruchnahme der Freiheit von Wissenschaft, die dadurch zu einer freiheitlichen Demokratie beiträgt. Freiheit der Wissenschaft ist wie alle Freiheit in der Demokratie daher notwendig verantwortete Freiheit. Verzichtet Wissenschaft etwa in ausgerufenen Krisenzuständen selbst auf den verantwortlichen Gebrauch ihrer Freiheit, dann wird sie ihrer gerade in der Krise bedeutenden Aufgabe für die Demokratie nicht gerecht. Der Rückzug aus dem verantwortlichen Freiheitsgebrauch führt dazu, dass die wissenschaftliche wie politische Freiheit schleichend abgebaut werden kann.
Bildung und Diskurs
Schließlich verweisen diese Zusammenhänge insgesamt auf den wesentlichen Beitrag universitärer bzw. akademischer Lehre und Forschung zu Bildung und Mündigkeit. Beide sind Voraussetzung der Diskursfähigkeit in einer lebendigen Demokratie. Beide wurden jedoch bereits im Zuge der „Bildungsreformen“ der letzten zwanzig Jahre an den Rand der Aufmerksamkeit gedrängt.
Wissenschaft muss durch freie und auf das Selbstdenken hinleitende Lehre zu sachlicher Urteilsfähigkeit, Kritikfähigkeit und Persönlichkeitsbildung junger Menschen beitragen. „Lehre“ ist dabei nicht mit der Bereitstellung von Informationen zu verwechseln, Bildung ist eine reflexive und ethische, keine rein technisch (z.B. durch Digitalisierung) lösbare Aufgabe. Dazu ist Lehre in Präsenz und in geschützten Räumen unabdingbar, denn eben jener offene, sachliche und kritische Diskurs, der hier eingefordert wird, muss im Studium erprobt und geübt werden. So schadet die Verschulung, Vereinheitlichung und Verflachung von Studiengängen der Diskursfähigkeit genauso wie die Reduktion oder gar Verfemung von Meinungspluralität und Kontroverse in der aktuellen Krise. Diese erweist sich somit auch als Krise der Wissenschaft und als Krise der wissenschaftlichen Bildung. Beides neu zu fundieren, muss daher eine Konsequenz aus den aktuellen Erfahrungen sein.
Rezension: Europa regenerieren
Europa erlebt allenthalben einen Niedergang des Freiheitsbewusstseins. Die aktuelle Coronapolitik trägt das Ihrige dazu bei. Aus der EU sei ein globalistisches Elitenprojekt geworden. ERASMUS komme über ein touristisches Niveau nicht hinaus, so Werner Müller-Pelzer in seinem Buch „Europa regenieren“ (Verlag Karl Alber, 568 Seiten, 39 Euro). Der Autor stellt als Alternative das MONTAIGNE-Austauschprogramm vor, das über eine freiheitliche Persönlichkeitsbildung den Europagedanken wiederbeleben soll. Der Band wird von Axel Bernd Kunze in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Publik-Forum vorgestellt (Nr. 16, 27. August 2021, S. 57).
Rezension: Wiederkehr des deutschen Untertanen
Der deutsche Untertan ist zurück – oder war er nie weg? Peter J. Brenner hat eine glänzend geschriebene Rezension zum neuen Buch „Der deutsche Untertan“ aus der Feder des ehemaligen Präsidenten des Deutschen Lehrerverbandes, Josef Kraus, vorgelegt. Die Rezension ist lesenswert, weil sie weit über das besprochene Werk hinausgreift und auf die freiheitsfeindlichen Entwicklungen in unserem Land aufmerksam macht, die am Ende dieser Legislaturperiode ein Maß angenommen haben, das bisher undenkbar war. Unser Land blickt in den Abgrund und müsste vor sich selbst erschrecken. Aber die wenigsten lesen die Zeichen der Zeit.
Die Rezension findet sich hier: https://www.tumult-magazine.net/post/peter-j-brenner-deutschland-ein-land-der-untertanen-zum-neuen-buch-von-josef-kraus
Christliches Forum übernimmt Beitrag zu Vorgängen an der Berliner Humboldt-Universität: Auch antiweißer Rassismus ist diskrimierend
Den Beitrag, der sich mit einer Stellenausschreibung der „Studierendenvertretung“ der Berliner Humboldt-Universität und den aktuellen Entwicklungen in der Impfpolitik beschäftigt, finden Sie hier:
Es sind „ver-rückte“ Zeiten: Zeiten, in denen alle Maßstäbe und ethischen Grundlagen unseres Zusammenlebens „ver-rückt“ werden. Für mich sind alle Parteien desavouiert, welche diese Freiheitseingriffe zu verantworten haben. Stefan Rehder schrieb in diesem Monat in der „Tagespost“: „Der Körper ist das Hoheitsgebiet des Bürgers und kein sozialpflichtiges Eigentum, über das dessen Angestellte auf Zeit, denn das sind Regierende in der Demokratie, nach Gutsherrenart entscheiden könnten. Am Dienstag [gemeint: 10.08.2021] haben Merkel, Söder und Müller nicht etwa für das Impfen geworben. Dazu hätten sie die Ängste und Sorgen der Menschen ernst nehmen müssen. Stattdessen haben sie ihren mangelhaften Respekt vor dem Souverän demonstriert.“
Als Sozialethiker habe ich mich viel mit staats- und politikethischen Fragen beschäftigt. Alexander Gauland hat Recht, wenn er dieser Tage gesagt hat, dass es diesem Staat (gemeint ist wohl: dieser staatlichen Führung) nicht einmal mehr gelingt, einen letzten Rest an Würde und Anstand zu wahren. Ich sage dies nicht um der Parteipolitik willen, die parteipolitische Bewertung der aktuellen Situation mag jeder für sich vornehmen. Aber ich sage dies als Mitautor eines Bandes mit dem Titel „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“, das im vergangenen Jahr, gemeinsam verfasst mit drei weiteren Kollegen, erschienen ist. Gemeint ist allerdings ein freiheitlicher Rechts- und Verfassungssstaat, der wieder in der Lage ist, seine Kernaufgaben zu erfüllen, nicht die Fratze eines affekt- und ressentimentgeladenen „Coronaintensivstaates“ (so war es im „Tagesspiegel“ zu lesen, was schon sprachlich an „Intensivstation“ erinnert).
Ich bin davon überzeugt, dass wir Freiheit und Würde nicht wahren werden, wenn wir nicht auch bereit sind, von Vaterland, Volk und Nation zu sprechen. Denn wer das Eigene nicht liebt, wird am Ende gefühlskalt, unsolidarisch und unfreiheitlich. Alle politischen Konstrukte, die den Nationalstaat zu ersetzen versuchen, bleiben technokratisch. Das zeigt sich gerade in der Krise. Wenn Bürger aber nicht mehr glauben, Teil desselben Gemeinwesens zu sein, kann das politische Zusammenleben auf Dauer nicht funktionieren. Identität ist ohne Emotion nicht zu haben; ihre starke Bindekraft zeigt sich mitunter erst dann, wenn andere Mechanismen versagen: Sie hilft, so hat es Francis Fukuyama ausgedrückt, „Gesellschaften, ihre Tiefpunkte zu überstehen, wenn die Vernunft allein zu Verzweiflung über die Arbeit ihrer Institutionen führen würde.“
Und einen solchen Tiefpunkt erleben wir derzeit.
Schlaglicht: Diskriminierung soll durch Diskriminierung bekämpft werden
Während die Grünen in ihrem Wahlwerbespot zur Bundestagswahl singen: „Ein schöner Land in dieser Zeit. Es regt sich Aufbruch weit und breit. Auf neuen Wegen. Bleiben nicht stehen“, zeigt die „Studierendenschaft“ an der Berliner Humboldt-Universität schon einmal, wohin die neuen Wege führen: Diskriminierung soll mit Diskriminierung bekämpft werden – also mit dem „sanften“ Hinweis, dass sich Weiße gar nicht erst um die ausgeschriebene Stelle bewerben sollten.
https://jungefreiheit.de/kultur/gesellschaft/2021/weisse-menschen-stellenausschreibung-humboldt/
Laut „Welt“ vom 27. August 2021 sehe der wissenschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus in der betreffenden Stellenausschreibung einen „klaren Verstoß gegen die Grundsätze des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“. Wörtlich zitiert ihn die Zeitung: „Die Ausschreibung für eine Antidiskriminierungsstelle ist selbst diskriminierend. Ich erwarte, dass die Ausschreibung in dieser Form zurückgezogen wird.“ Und weiter – an den Wissenschaftssenator und den Regierenden Bürgermeister gerichtet: „Es ist nicht das erste Mal, dass die Gremien der studentischen Selbstverwaltung negativ auffallen. Ich erwarte, dass die Vorgänge dort vom Landesrechnungshof geprüft und kritischer beobachtet werden.“
Aber: Ich höre wohl die Worte, allein mir fehlt der Glaube. Grassers eigene Partei lässt gegenwärtig in der Coronapolitik alle Masken fallen, jeden demokratischen Anstand vermissen und unterläuft selbst den antidiskriminierenden Geist unserer Verfassungsordnung. Ein Freund sprach heute mir gegenüber von einem immer weiter und schneller wachsenden Chaos, das politisch über uns kommt. Ich kann es nicht mehr anders ausdrücken: Unser Land ist wahnsinnig geworden – und wird es an immer mehr Stellen. Gegen eine Pandemie oder gegen Diskriminierung kann man sich schützen, gegen politischen Wahnsinn, der selbst pandemisch wird, nicht.
Zum politischen Wahnsinn dieser Tage gehört, dass eine nur noch von Affekt und Ressentiments geleitete Politik nicht nur jedes Maß, sondern auch jegliche Kontinuität und Rationalität im Handeln verloren hat. Jeden Tag wird ein neuer Kursschwenk in der Infektionspolitik verkündet. Man hat den Eindruck, dass Politikern, denen in Umfragen die Felle
davonschwimmen, wild um sich schlagen. Die Freiheit an der Universität ist längst nicht die einzige Baustelle, an der wir für den Erhalt unserer Freiheitsordnung kämpfen und Widerstand leisten müssen, schrieb ich erst heute an einer Kollegin. Ja, ich sei in tiefer Sorge um die Zukunft unseres Vaterlandes.
Netzwerk Wissenschaftsfreiheit wendet sich gegen Standpunktedokument der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit hat sich in Briefen an die Bundes- und Landesminister für Wissenschaft gegen ein neues Dokument der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (bukof) gestellt. Befürchtet werden deutliche Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit. Den Wortlaut des Briefes finden Sie hier:
Ist die Wissenschaftsfreiheit in Deutschland gefährdet? Debatte erreicht Bundestag
In Deutschland wird eine kontroverse Debatte über die Lage der Wissenschaftsfreiheit an den Hochschulen im Lande geführt. Ein wesentlicher Motor dieser Debatte ist das zu Jahresbeginn neugegründete Netzwerk Wissenschaftsfreiheit. Nun hat die Debatte auch den Deutschen Bundestag erreicht – in Form einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung (Drucksache 19/31945 vom 10.08.2021). Abgeordnete der Alternative für Deutschland fordern die Bundesregierung auf, sich in der Debatte um mögliche Beeinträchtigungen der Wissenschaftsfreiheit im Lande zu positionieren.
Fränkischer Tag berichtet über das hundertsechzigjährige Jubiläum der Leipziger Burschenschaft Alemannia zu Bamberg
„Burschenschaft: Hilfe für junge Studenten“ – unter diesem Titel berichtet der „Fränkische Tag“ über das runde Jubiläum der Leipziger Burschenschaft Alemannia zu Bamberg:
https://www.fraenkischertag.de/gemeinde/bamberg/hilfe-fuer-junge-studenten-art-65030
Anlässlich des Jubiläums wurde die Fassade des Alemannenhauses im Bamberger Norden saniert. Die Geschicke der Altherrenschaft werden im Jubiläumsjahr durch den neugewählten Vorsitzenden Alexander Meier geleitet.