BeA: Neuer Vorstand

Auf seiner Mitgliederversammlung am 12. März 2026 in Berlin hat sich der Bundesverband evangelischer Ausbildungsstätten für Sozialpädagogik (BeA) einen neuen Vorstand gegeben. Gleichzeitig wurden die bisherige Vorsitzende, Astrid Hofmeister, aufgrund ihres Ruhestands und die bisherige Geschäftsführerin, Dr. Annett Herrmann, verabschiedet.

Zum neuen Vorsitzenden wurde Jan Olschewski (Berlin) gewählt. Wiedergewählt wurden PD Dr. Axel Bernd Kunze (Weinstadt/Rems), Sabine Lang (Marburg/Lahn), Daniel Müller (Rothenburg/Wümme) und Anika Rudolf (Freiburg/Breisgau). Neu gewählt wurde Ralf Teicher (Eisenach). Dem Vorstand gehören ferner für den Kaiserswerther Verband Andreas Eitel (Speyer) als geborenes sowie Ramona Eva Möbius (Kassel) als kooptiertes Mitglied. Die Geschäftsführung, die beratend dem Vorstand angehört, ist derzeit vakant.

Neuerscheinung: Erziehen als Beruf – zwischen Betreuung und Bildung

Axel Bernd Kunze: Erziehen als Beruf – zwischen Betreuung und Bildung. Überlegungen aus der Perspektive sozialpädagogischer Fachschulen, in: Thomas Böhme/Jens Dechow/Andreas Sander (Hgg.): Die Zukunft evangelischer Kitas gestalten. Impulse zum aktuellen Bildungsbericht „Evangelische Tageseinrichtungen für Kinder“ (Evangelische Bildungsberichterstattung; 7), Münster (Westf.)/New York: Waxmann 2026, S. 207 – 224; auch als E-Book: doi: https://doi.org/10.31244/9783818850975.

Aus der Einleitung der Herausgeber:

Axel Bernd Kunze geht in seinem Beitrag „Erziehen als Beruf – zwischen Betreuung und Bildung. Überlegungen aus der Perspektive sozialpädagogischer Fachschulen“ auf den Fachkräftebedarf und die damit verbundenen Herausforderungen ein. Er nimmt zunächst eine historische und bildungspolitische Verortung vor und verweist auf die Ambiguität gesellschaftlicher Anforderungen an die Institution der Kindertageseinrichtung, welche zwischen Bildungsanspruch und Versorgungsfunktion oszilliere. Es komme darauf an, frühkindliche Bildung alseigenständigen pädagogischen Auftrag zu begreifen und zu gestalten, in welchem bildungsorientierte Zugänge einerseits und sozialpädagogische Zugänge
andererseits zu verschränken seien. Damit stellen sich für evangelische Fachschulen komplexe Herausforderungen für das Berufsverständnis, die Ausbildungswege und die Berufszufriedenheit pädagogischer Fachkräfte, und in der Folge für deren Qualifikation, wie auch anhand vorliegender Daten zur Nachwuchs- und Ausbildungssituation gezeigt wird.

Die Folgen dieser Ausgangslage werden sowohl gesellschaftlich als auch in Bezug auf die Attraktivität des Berufs der Erzieherinnen reflektiert. Sehr konkret werden sodann Möglichkeiten aufgezeigt, die Ausbildungssituation den aktuellen Herausforderungen anzupassen. Auch wird die Schlüselrolle konfessioneller Ausbildungseinrichtungen in ihrer Ausrichtung herausgearbeitet, nicht nur Fachwissen zu vermitteln, sondern auch wertebezogene und religionspädagogische Kompetenzen an die Hand zu geben, die für eine gelingende Bildungspartnerschaft mit Familien zentral seien.

Freie Downloadmöglichkeit: https://www.waxmann.com/buecher/Die-Zukunft-evangelischer-Kitas-gestalten

Neuerscheinung: Kommentarband zum evangelischen Kindergartenbericht

Das Comenius-Institut in Münster ist von der Evangelischen Kirche in Deutschland mit der evangelischen Bildungsberichterstattung beauftragt worden. 2024 wurde der Bericht zu den evangelischen Tageseinrichtungen in Münster veröffentlicht. Jetzt liegt ein Kommentarband, basierend auf einer Tagung vom September 2024, hierzu vor, der als E-Book kostenfrei erhältlich ist:

Thomas Böhme, Jens Dechow, Andreas Sander (Hgg.): Die Zukunft evangelischer Kitas gestalten. Impulse zum aktuellen Bildungsbericht „Evangelische Tageseinrichtungen für Kinder“ (Evangelische Bildungsberichterstattung; 7), Münster (Westf.), New York: Waxmann 2026

.doi: https://doi.org/10.31244/9783818850975

Aus der Verlagsankündigung:

Dieser Band dient der Einordnung und Interpretation der Daten, die im Rahmen des aktuellen Bildungsberichtes zu Evangelischen Tageseinrichtungen für Kinder (2024) vorgelegt wurden. Verschiedene Grundperspektiven sind leitend, die sich in der Gliederung widerspiegeln: Evangelische Kitas in einer zunehmend heterogenen Gesellschaft, im kirchlichen Kontext, Evangelische Träger und Trägerlandschaft sowie Entwicklungen und Bedarfe.

Die zwölf in diesem Band versammelten Beiträge unterbreiten ausgehend vom Bildungsbericht 2024 eine Reihe von Interpretationsangeboten. Sie sollen Verantwortungsträger darin unterstützen, die im Bildungsbericht dargestellten statistischen Daten der Kinder- und Jugendhilfestatistik auf verschiedene Handlungsfelder der Frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder zu beziehen. Zugleich soll damit eine für die Praxis relevante Perspektive auf die empirischen Daten des Bildungsberichts eröffnet und eine Einladung ausgesprochen werden, die Daten des Bildungsberichtes vor dem Hintergrund der jeweils eigenen Perspektiven und des jeweiligen Kontextes vertieft in den Blick zu nehmen.

Zwischenruf: Wann sind Erzieher gerecht?

„Bildungsgerechtigkeit“ dient in der öffentlichen Debatte – spätestens seit der ersten PISA-Studie vor rund einem Vierteljahrhundert – als Projektionsfläche für vielfältige Erwartungen, Forderungen oder Visionen, die an das Bildungssystem herangetragen werden. Vielleicht müsste die Frage anders gestellt werden. Denn mit der Forderung nach „mehr Bildungsgerechtigkeit“ ist noch nicht geklärt, wem das Bildungs- und Erziehungssystem eigentlich gerecht werden soll. Wann sind Erzieher, Pädagogen oder Lehrer gerecht? Und dürfen sie überhaupt allen Erwartungen gerecht werden, wenn sie ihren pädagogischen Auftrag bestmöglich erfüllen wollen?

Über Gerechtigkeit nachzudenken, ist in der Erziehung aus zwei Gründen notwendig: Wer erziehen will, muss lernen, mit Unterschieden umzugehen – denn jedes Kind ist anders. Und er muss mit begrenzten Ressourcen haushalten, dies gilt auch für die Voraussetzungen erfolgreicher Förderung, Bildung und Erziehung. Woran lässt sich aber bemessen, ob Erzieher und Erzieherinnen nun gerecht handeln?

Zwei Formen von Gerechtigkeit

Jeder Einzelne – jedes Kind, jeder Jugendliche, aber auch jeder Erwachsene – hat grundsätzlich dasselbe Recht, sich zu bildenund seine Fähigkeiten zu entfalten. Dies spiegelt sich beispielsweise in in den Themen der in der Erzieherausbildung notwendingen Facharbeit wider, bei denen es um den pädagogischen Umgang mit Kindern aus Armutsfamilien, um Inklusion, aber auch um die Förderung hochbegabter Kinder in Kindertageseinrichtungen ging. Frei und gerecht zugleich wäre weder ein Bildungssystem, das Schwächere gezielt bevorzugenund talentiertere Kinder gezielt benachteiligen wollte, noch eines, das umgekehrt verfahren wollte. Die Einsicht, dass alle Kinder einen gleichwertigen Anspruch haben, sich zu bilden und bestmöglich gefördert zu werden, entspricht der klassischen Forderung nach arithmetischer bzw. egalisierender Gerechtigkeit: Allen das Gleiche! Dieses Prinzip verlangt, dass sich Erzieherinnen und Erzieher diskriminierungsfrei verhalten.

Doch wird eine optimale individuelle Förderung für alle angesichts der unterschiedlichen Voraussetzungen, Interessen und Bedürfnisse, welche die einzelnen Kinder mitbringen, nicht dadurch zu erreichen sein, dass jedem das gleiche pädagogische Angebot gemacht wird. Das Prinzip „Allen das Gleiche!“ vermag nicht, alle sozialen Beziehungen im Bildungssystem oder in einer pädagogischen Einrichtung zu regulieren. Es bedarf der Ergänzung um das Prinzip unterscheidender oder proportionaler Gerechtigkeit: Jedem das Seine! Der Satz geht auf den römischen Rechtsgelehrten Ulpian zurück und gehört zum alten Erbe abendländischen Rechtsempfindens und ethischen Denkens – auch wenn wir nicht davon absehen können, dass dieser Satz im zwanzigsten Jahrhundert als Lagerinschrift in Buchenwald auf übelste Weise pervertiert worden ist.

Mit Eintritt in die Krippe oder den Kindergarten übernimmt das Kind erstmals eine öffentliche Rolle. Es muss sich in einer verfassten Gruppe bewähren, ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Schulreife. Es muss lernen, mit anderen Menschen zusammenzuleben und zusammenzuarbeiten. Menschliches Erkennen bleibt immer begrenzt. Das lernen angehende Pädagogische Fachkräfte etwa, wenn sie sich mit Fragen der Beobachtung und Dokumentation befassen. Daher können wir in der erzieherischen Praxis niemals alle zuteilungsrelevanten Eigenschaften oder Voraussetzungen in einer heterogenen Gruppe erfassen und berücksichtigen. Andernfalls müssten Sie als Erzieher allein Einzelbetreuung (oder wir als Lehrer allein Einzelunterricht) leisten. Das wäre weder finanzierbar noch im Blick auf soziales Lernen wünschenswert.

Beide Prinzipien der Gerechtigkeit – „Allen das Gleiche!“ sowie „Jedem das Seine!“ – müssen miteinander verbunden werden: in der erzieherischen Praxis wie bei der Gestaltung der strukturellen Rahmenbedingungen unseres Bildungs- und Erziehungssystems. Entscheidend bleibt das komplementäre, sich ergänzende Zusammenspiel von Freiheit und Gleichheit. Insofern das Bildungssystem gleiche Chancen zur Bildung garantieren soll, darf es doch nicht ausschließen, dass die Individuen diese unterschiedlich nutzen. Die einzelnen Kinder sollen in der Elementarbildung nicht „gleich gemacht“ werden. Alle sollen aber gleichermaßen in der Lage sein, sich jene Fähigkeiten anzueignen, die für eine selbstbestimmte Lebensführung notwendig sind – und sie sollen die Möglichkeit haben, über den eigenen Lebensweg mit zunehmendem Alter selbst zu bestimmen, soweit sie nicht andere daran hindern, dies gleichfalls zu tun. Jedes Kind soll, soweit dies möglich ist, nach seinen Leistungen und Bedürfnissen behandelt, gefördert, aber auch gefordert werden. Wenn Kindern die Forderung, sich anzustrengen, verweigert wird, fehlt diesen eine wichtige Bedingung dafür, zu entdecken, was in ihnen steckt, und sich durch das Bestehen von Herausforderungen weiterzuentwickeln.

Pädagogische Billigkeit

Allerdings geht es bei erzieherischem Arbeiten um soziale Bedürfnisse, die dem Kind zugeschrieben werden. Die Gerechtigkeit findet an der individuellen Einzigartigkeit des Kindes ihre Grenze. Individuelle Bedürfnisse sind stets einzigartig, damit aber nicht durch Normen, Regeln oder Strukturen fassbar. Gleichwohl wird pädagogisches Handeln auf die individuellen Bedürfnisse zu achten haben: Diese sind in moralischer Hinsicht allerdings keine Frage der Gerechtigkeit, sondern der pädagogischen Billigkeit. Diese ist ein berichtigendes, den Einzelfall berücksichtigendes Prinzip der Gerechtigkeit, das aber die geltenden Maßstäbe selbst nicht in Frage stellt. Denn eine übersteigerte Gerechtigkeit, die dem Einzelnen lieblos gegenüber stünde, würde auf Dauer ihr eigenes Fundament untergraben – auch in der Erziehung. Gerechtigkeit bedarf der Liebe zur Gerechtigkeit. Der Wille zur Gerechtigkeit, den Sie bei den Kindern wecken sollen, erlahmt, wo die Anerkennung individueller Freiheit und Einmaligkeit schwindet. Oder anders gesagt: Gerechtigkeit ohne Barmherzigkeit ist Grausamkeit.

Erziehung als modellhafter Ort von Gerechtigkeit

Gerechtigkeitsfragen stellen sich auf allen Ebenen erzieherischen Handelns: beispielsweise bei der Rahmenordnung des Bildungssystems, bei der Entlohnung der Beschäftigten. Gerechtigkeitsfragen stellen sich beim Umgang mit Konflikten innerhalb der einzelnen Bildungsinstitution, im Team oder innerhalb der Kindergruppe. Untereinander oder im Umgang mit den Erziehern erfahren die Kinder beispielhaft, wie Verteilungsfragen gelöst werden oder nach welchen Kriterien bestimmte Leistungen anerkannt werden. Dabei wirken Erzieher oder Erzieherin zwangsläufig als Modell für gerechtes (oder auch ungerechtes) Handeln.

Das Besondere pädagogischen Handelns ist, dass Erzieher die Kinder gleichzeitig dazu befähigen sollen, diese Erfahrungen geistig zu verarbeiten. Sie sollen die Kinder alters- und entwicklungsangemessen auf das Leben in der modernen Gesellschaft vorbereiten, in der Gerechtigkeitsfragen eine wichtige Rolle spielen. Dabei handelt es sich bei Gerechtigkeitsproblemen im pädagogischen Bereich nicht um etwas, das sich ein für alle Mal lösen ließe – würde man nur das „richtige“ Bildungssystem aufbauen, alle Bildungseinrichtungen bestmöglich ausstatten und jedes Kind optimal fördern (wie immer man sich das dann auch in der Praxis im Detail vorstellen wollte). Gerechtigkeitsprobleme stellen sich in jeder Generation und in jeder Situation immer wieder neu, sie können nicht einfach durch pädagogisches Handeln aus der Welt geschafft werden. Vielmehr muss die Gerechtigkeitsfrage immer wieder auf unser erzieherisches Handeln hin ausgelegt werden.

Bildungsreform als Aufgabe der modernen Gesellschaft ist beständige Selbstreflexion der pädagogisch Tätigen, nicht beständige Strukturreform – dann könnten Erzieher und Pädagogen niemals in Ruhe arbeiten. In einer freiheitlichen Gesellschaft gibt es nicht einfach das eine gerechte Bildungssystem, das wir nur als pädagogisches Wunschbild in den lebendigsten Farben ausmalen und wortreich beschwören müssten. In einer pluralen Gesellschaft wird es verschiedene Modelle erzieherischen Arbeitens geben können, die sich als gerecht erweisen, solange sie sich wechselseitig rechtfertigen lassen. Sie müssen bei Bewerbungen entscheiden, welcher Träger, welches Konzept und welches Modell Ihren pädagogischen Vorstellungen entspricht und wo Sie sich vorstellen können zu arbeiten.

Ein vollkommen „gerechtes“ Bildungssystem – wie immer man sich dieses auch vorzustellen hätte – wäre notgedrungen statisch und nicht mehr verbesserungsfähig, dann aber auch nicht mehr frei. Freiheit verlangt danach, Gerechtigkeit dynamisch zu denken. Es muss möglich sein, die bestehenden Normen, Regeln und Gesetze immer wieder aufs Neue auf ihre Lebensdienlichkeit zu prüfen und unter Umständen weiterzuentwickeln. Die pädagogische Reflexion über Gerechtigkeit kann dabei Anwalt einer Humanität sein, welche die Mündigkeit des Einzelnen in den Vordergrund stellt und sich gegen mögliche funktionale Verengungen des Menschseins zur Wehr setzt.

Erzieher und Erzieherinnen sollten aktiv daran mitarbeiten, die Bedingungen Ihrer erzieherischen Arbeit möglichst gerecht zu gestalten – sei es in Verhandlungen mit dem Träger, durch politisches Engagement im Rahmen von Berufsverbänden, bei der Organisationsentwicklung in ihrer Einrichtung, in der Zusammenarbeit im Team oder mit den Eltern und nicht zuletzt in der pädagogischen Arbeit mit den Kindern, im Blick auf deren Bedürfnisse und Interessen, deren Fähigkeiten und Möglichkeiten. Und Sie sollten die Kinder und Jugendlichen, die Ihnen anvertraut sind, alters- und entwicklungsangemessen zunehmend stärker dazu befähigen, Gerechtigkeitsprobleme zu erkennen, selbständig zu beurteilen und angemessen damit umzugehen. Gerechtigkeit muss immer wieder neu gesucht und angestrebt werden. Schon früh sollten Kinder in jene Verfahren eingeführt werden, die dazu dienen, immer wieder Gerechtigkeit herzustellen und zu praktizieren. Im Kindergarten kann dies beispielsweise durch die Kinderkonferenz, das Philosophieren mit Kindern oder durch das Erlernen konstruktiver Modelle der Konfliktlösung gelingen.

Nicht zuletzt konfessionelle Kindertageseinrichtungen sollten selbst ein modellhafter Ort sein, an dem das Team immer wieder darüber nachdenkt, was es heißt, als Erzieher oder Erzieherin gerecht zu handeln – auch im Licht der immer größeren Gerechtigkeit Gottes, auf die wir als sündige, begrenzte Menschen stets angewiesen bleiben.

Zwischenruf: Zur religionspropädeutischen Bedeutung von Ritualen

Was ist für gelingende Lernprozesse zu beachten? Wenn angehende Erzieher oder Lehrer sich während ihrer Ausbildung oder ihres Studiums mit dieser Frage beschäftigen, stoßen sie auf ein zentrales didaktisches Prinzip: Lernen nimmt seinen Ausgang vom Bekannten, vom Nahen, vom Eigenen und geht dann zum Unbekannten, Fernen und Fremden über. Dies gilt grundsätzlich auch für religiöse Lern- und Bildungsprozesse. Allerdings bringen heute immer weniger Kinder oder Jugendliche eine gefestigte religiöse Sozialisation mit, auf der Schule und Ausbildung aufbauen könnten. Auch konfessionelle Schulen machen hier keine Ausnahme und müssen sich dieser Situation stellen. Wo religiöse Vollzüge nicht an eigene Erfahrungen anzuknüpfen vermögen, können diese schnell unverständlich, lebensfern, exotisch oder sogar bedrohlich wirken.

Jede Gesellschaft, die handlungsfähig bleiben will, braucht „eine symbolische Vorstellung von sich selbst“ (Rolf Schieder, in: Handbuch Interreligiöses Lernen, Gütersloh 2005, S. 31). Dies wird nicht zuletzt dann greifbar, wenn tragische Ereignisse den Schulalltag durchbrechen; Gedenkfeiern oder andere Rituale (z. B. das Entzünden von Lichtern oder das Schreiben von Erinnerungsbriefen) schließen – mehr oder weniger stark – an liturgische Vorbilder an. Nicht selten wird bei Schulgottesdiensten aber auch eine Unsicherheit im Umgang mit religiösen Ausdrucksformen deutlich, die nicht allein bei Schülern, sondern auch Lehrern beobachtet werden kann. Wie sollte die Schule auf diese Entwicklung pädagogisch reagieren?

Erfahrungsräume schaffen

Pädagogisch kann eine religiös-konfessionelle Praxis nicht zwingend vorausgesetzt werden. Glauben ist ein Akt individueller Freiheit. Dies ist als pädagogischer Ausgangspunkt ernst zu nehmen. Doch wird der Einzelne sich selbst, die anderen und die Welt um sich herum nur dann angemessen und differenziert wahrnehmen können, wenn er religiöse Fragen dabei nicht ausklammert – denn Religion ist Teil unserer Wirklichkeit und gehört zum menschlichen Leben dazu, gleich ob sich der Einzelne selbst als religiös empfindet oder nicht. Religiöse Lernprozesse sind daher unverzichtbarer Bestandteil des allgemeinen Bildungsauftrags. Schule muss den Einzelnen befähigen, über Religion sprechen und nachdenken zu können. Diese Aufgabe beschränkt sich nicht auf das Fach Religionspädagogik, sondern durchzieht den gesamten Unterricht und das gesamte Schulleben.

Je mehr Religion aus dem gelebten Alltag schwindet, desto weniger wird es der Schule möglich sein, an den religiösen Gehalt der Kultur anzuknüpfen, den die Lernenden in ihrem Lebensumfeld vorfinden. Wo religiöse Erfahrungen fehlen oder auch eine religiös indifferente Lernumwelt die Begegnung mit gelebter Religion verhindert, müssen solche Grundlagen pädagogisch erst angebahnt werden. Im Rahmen des allgemeinen Bildungsauftrags ist es dabei zunächst nicht das Ziel, „Heranwachsende in den Vollzug des Glaubens einzuführen und mit ihnen religiöse Praktiken einer konkreten Religion einzuüben“ (Dietrich Benner: Bildung und Religion. Nur einem bildsamen Wesen kann ein Gott sich offenbaren, Paderborn 2014, S. 91 f.). Vielmehr geht es erst einmal darum, pädagogisch jene grundlegenden Vorstellungen und Kenntnisse zu legen, an die Unterricht dann anknüpfen kann.

Dabei sollte didaktisch-methodisch der Eindruck von Künstlichkeit, Banalisierung oder Verzerrung vermieden werden. Je mehr Schule gegenwärtig vom Lern- zum Lebensraum wird, wird es umso wichtiger werden, dass Heranwachsende im Schulleben religiös bedeutsame Lebensformen finden können, die ihrem Streben nach religiöser Selbstbestimmung gerecht werden.

Freiräume eröffnen

Nicht selten werden Erfahrungen, an welche der Unterricht bei der Beschäftigung mit Religion anknüpfen kann, über die zeitstrukturierende Funktion religiöser Ausdrucksformen angebahnt. Eine wichtige Rolle spielen hierbei Rituale.

Rituale sind kulturelle Handlungen, die für den Einzelnen und seine Identitätsbildung unverzichtbare Bedeutung erlangen können. Anders als Regeln, die für einen angemessenen sozialen Umgang wichtig sind, lassen sich Rituale nicht einfach zweckrational deuten. Rituale wollen vielmehr Freiräume eröffnen. Dabei geht es zum Beispiel um die Möglichkeit für gemeinsame Prozesse der Sinnsuche, der Verständigung, der Konfliktlösung oder der gemeinschaftlichen Selbstvergewisserung.

Im Schulalltag können Ritualisierungen beispielsweise helfen, einen bewussten Einstieg in den Tag oder die Woche zu ermöglichen, Übergänge im Schulalltag zu gestalten oder Phasen der Besinnung, der Muße und der Stille offenzuhalten. Dies kann beispielsweise ein regelmäßiger Wochenimpuls sein, der am Vormittag den Schulalltag unterbricht und zu dem die gesamte Schulgemeinde zusammenkommt. Dies kann das Abschiedsritual nach Übergabe der Abschlusszeugnisse sein. Dies kann die Entspannungsübung vor Beginn einer Klassenarbeit oder Abschlussklausur sein. Dies kann die bewusste Begrüßung am Morgen sein, das gemeinsame Begehen von besonderen Anlässen in der Klassengemeinschaft oder der musikalische Gruß an ein Geburtstagskind. Dies kann der Einsatz einer Klangschale sein, deren Ton zum Ruhigwerden einlädt.

Bedeutungsräume erschließen

Wenn Schule gehaltvolle Bildungserfahrungen vermitteln will, kann sie nicht bei bloßen Ritualisierungen im Schulalltag stehen bleiben. Ritualisierungen schränken den Handlungs- und Interpretationsspielraum der Beteiligten ein, bieten Orientierung und Sicherheit, sie entlasten und schaffen Freiräume, ermöglichen gemeinsame Erfahrungen und helfen, Krisensituationen zu bewältigen. Das ist eine Menge und unterstützt das gemeinsame Lehren und Lernen auf vielfältige Weise.

Doch erst die Frage nach ihrer Bedeutung macht aus einer bloßen Ritualisierung ein Ritual, eine Inszenierung, in der sich eine für das Subjekt oder die Gemeinschaft bedeutsame Erfahrung symbolisch vermittelt. Daher bleibt es für den bildenden Umgang wichtig, nach der tiefergehenden Bedeutung bestimmter Ritualisierungen zu fragen. Wenn dies pädagogisch gelingt, können Rituale elementare Grunderfahrungen wecken, die für ein Verständnis religiöser Vollzüge oder Gebetsformen fruchtbar gemacht werden können. Organisierte Bildungs- und Erziehungsprozesse in Schule oder Kindertageseinrichtungen können viel dazu beitragen, ein solches Verständnis zu pflegen, gerade dann wenn Heranwachsende nicht mehr aktiv in einer Kirche oder Glaubensgemeinschaft verwurzelt sind. Angehende Pädagogen werden auch nur dann religiöse Lern- und Bildungsprozesse bei den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen eröffnen und begleiten können, wenn sie selbst ein hinreichendes Verständnis hierfür entwickelt und entsprechende Erfahrungen gemacht haben.

Angesichts zunehmender religiöser Vielfalt, auch in konfessionellen Schulen, wird es heute zudem darauf ankommen, unterschiedliche kulturelle und religiöse Perspektiven einzubinden, nach den Unterschieden und Gemeinsamkeiten der einzelnen Religionen zu fragen und zu überlegen, wie ein gemeinsames Zusammenleben in gegenseitiger Toleranz gelingen kann.

Begegnungsräume gestalten

Ein Verständnis religiöser Vollzüge werden Schüler nur dann gewinnen können, wenn die Beschäftigung mit diesen in der Schule nicht auf deren außerreligiöse Funktionen begrenzt wird, beispielsweise psychologische, politische, gesellschaftliche oder religionskritische Aspekte, die mit Religion zusammenhängen. Ein gereiftes Verständnis für religiöse Phänomene werden Heranwachsende nur dann entwickeln können, wenn sie diese auch in ihrer spezifischen Eigenart kennenlernen und der Bildungsgehalt von Religion nicht auf ein kulturethisches Verständnis reduziert wird, bei dem genuin religiöse oder theologische Fragen ausgespart bleiben. Schüler werden nur dann für religiöse Fragen und Phänomene aufgeschlossen werden können, wenn sie zumindest ansatzweise auch mit gelebter Religion, mit den dahinterstehenden Überzeugungen und Gewissheiten in Kontakt kommen.

Dies bedarf im Unterricht der methodischen und medialen Vermittlung, beispielsweise über biographische, liturgische, literarische oder anderweitige Quellen, durch die Beschäftigung mit geistlicher Musik, in Form von Texten, Interviews oder Filmmaterial, durch Kirchenraumpädagogik und Exkursionen (beispielsweise zu Kirchen, Moscheen oder Synagogen), Befragungen oder Hospitationen. Und dies geschieht durch Schulgottesdienste oder durch die Kooperation mit der Kirchengemeinde vor Ort. Heranwachsende sollten pädgogisch unterstützt werden, eigene religiöse Fragen zu finden, angemessene Antworten zu formulieren und über religiöse Dinge zu sprechen. Nur dann werden sie später auch selbst als Eltern, ihre eigenen Kinder dabei begleiten können, sich mit Sinn-, Wert- und religiösen Fragen bewusst auseinander zu setzen.

Elementarbildung: Frankfurter Appell 2026 veröffentlicht

Die Bundesarbeitsgemeinschaft öffentlicher und freier Ausbildungsstätten für Erzieherinnen und Erzieher (BöfAE) hat ihren neuen Frankfurter Appell 2026 veröffentlicht: Qualität wahren, Zukunft sichern in der Erzieherausbildung. Der Verband tritt dafür ein, den Fachkraftbegriff nicht zu verwässern, gleichzeitig aber Struktur und Qualität der Erstausbildungen im Vorfeld der Erzieherausbildung zu stärken. Im Hintergrund stehen entsprechende Diskussionen im Rahmen der gemeinsamen Arbeitsgruppe zwischen den Jugend- und Familienmistern und Kultusministern der Länder, auf welche die BöfAE reagiert.

Der Frankfurter Appell 2026 ist online zugänglich:

Vorankündigung: Neues Positionspapier des BeA

Der Bundesverband evangelischer Ausbildungsstätten für Sozialpädagogik (BeA) hat im Dezember ein neues Positionspapier verabschiedet – mit dem Titel: Kinder- und Jugendhilfe braucht starke Fachkräfte – gerade jetzt! Fachkraftstatus erhalten.

Das Papier wird in Kürze online veröffentlicht und dann auch hier verlinkt werden.