PROFIL-Titelgeschichte: Wenn das Akademische verloren geht …

Der Beitrag Wenn das Akademische verloren geht … Professoren, die lieber Lehrer sein möchten, und Studenten, die lieber Schüler bleiben wollen …, erstmals erschienen in den Burschenschaftlichen Mitteilungen 1/2016 (Bamberg/Leipzig 2016), ist als Titelgeschichte der aktuellen Doppelausgabe von PROFIL, der Verbandszeitschrift des Deutschen Philologenverbandes, nun einem größeren Leserpublikum zugänglich:

Axel Bernd Kunze: Wenn das Akademische verloren geht …, in: Profil. Das Magazin für Gymnasium und Gesellschaft (2016), H. 7-8, S. 22 – 37.

NRW senkt Lateinanforderungen im Studium – ein Kommentar aus bildungsethischer Perspektive

Mit dem Latein am Ende!?

Nordrhein-Westfalen setzt die Lateinanforderungen in vielen Studiengängen deutlich herab: Nach dem Willen der Landtagsmehrheit entfällt künftig die Latinumspflicht für Lehramtsstudiengänge in modernen Fremdsprachen, dies gilt auch für romanische Sprachen wie Französisch oder Spanisch. Studenten der Geschichte und Philosophie sollen nur noch ein kleines Latinum benötigen. Philosophieprofessor Michael Quante hält die „Anpassung“ in der neuen Ausgabe der Münsteraner Universitätszeitung „wissen | leben“ (Juli 2016, S. 8) für „alternativlos“. Seine Begründung speist sich aus einer abstrakten Kompetenzorientierung moderner Didaktik, für die Inhalte beliebig geworden sind: Die „Bildungsgrundpfeiler“ haben sich für den Münsteraner Hochschullehrer geändert, „da wir zunehmend und ausreichend damit beschäftigt sind, die Kompetenz im Lesen und Schreiben komplizierter deutscher Texte und die Fähigkeit zum Verfassen sprachlich und stilistisch guter Texte sicherzustellen.“ Man reibt sich verwundert die Augen: War das nicht immer schon ein allgemeinbildendes Ziel des Lateinunterrichts!?

Juliane Albrecht verweist in ihrem Beitrag für „wissen | leben“ auch auf bildungsethische Argumente, die für eine Reduzierung der Lateinvorgaben ins Feld geführt werden: Es gehe um Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit. „Denn viele Abiturienten humanistischer Gymnasien hätten üblicherweise Latein-Unterricht genossen, ihre Alterskollegen von Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe hingegen nicht.“ Hier zeigen sich einmal mehr die traditionsfeindlichen, kulturzerstörerischen und leistungsfeindlichen Folgen eines Bildungsegalitarismus. Was nicht alle lernen können oder wollen, darf am Ende niemand mehr lernen. Wird individuelle Bildungsfreiheit kollektiv verrechnet, führt dies zu abgesenkten Standards und Niveauverlust – langfristig mit gravierenden Folgen für Kultur und Leistungsfähigkeit des Landes. Leider sind viele Bildungsethiker blind gegenüber den kulturethischen Folgen, die drohen, wenn das Gleichgewicht zwischen Freiheit und Gleichheit im Bildungssystem schwindet: Die Folgen werden wir langfristig zu spüren bekommen, wenn der öffentlichen Debatte geistige Vitalität, sprachliches Differenzierungsvermögen, Leistungsbereitschaft und historisches Tiefenwissen verloren gehen werden.

Ein Bildungsegalitarismus, wie er sich jetzt wieder in der nordrhein-westfälischen Studienrreform zeigt, hat aber nicht allein gesellschaftliche Folgen. Er erweist sich pädagogisch auch als äußerst lieblos gegenüber dem Einzelnen. Was bietet die heutige „Bolognauniversität“ ihren Studenten? Inhaltlich entkernte, im Niveau abgesenkte, standardisierte, für alle gleiche, verschulte Massenstudiengänge, in denen das erworbene Wissen durch Ankreuztests abgefragt wird? Eine Universität, die geistige Anstrengungsbereitschaft nicht mehr verlangt und sich von den historischen Wurzeln unserer Kultur selbst abschneidet, fördert weder den fachlichen Impetus ihrer Studenten noch deren Persönlichkeitsentfaltung und bietet auch nicht die Möglichkeit zum Aufstieg durch individuelle Leistung. Und welche geistige Anregung bieten wir auf Dauer unseren Kindern und Jugendlichen in der Schule, wenn sie auf Lehrer treffen, deren fachliche Basis immer schmaler und einseitiger wird? Auf Facebook erfreut sich die nordrhein-westfälische Studienreform unter Studenten durchaus großer Beliebtheit. Eines sollte dabei aber auch bedacht werden: Auf Dauer ist  mit der Absenkung fachlicher Standards auch die tarifliche Bezahlung auf dem Niveau des Höheren Dienstes gefährdet. Gymnasiallehrer, die schlechter ausgebildet werden, können auch schlechter bezahlt werden – und es wäre nicht das erste Mal, dass tarifliche Standards im Öffentlichen Dienst für Neueinsteiger abgesenkt werden.

Viele haben die verschiedenen Bildungsreformen im Zuge von PISA, Bologna-, Kopenhagen- oder Lissabonprozess als Katalysatoren gesellschaftlichen Fortschritts oder „Demokratisierung von Wissen“ begrüßt und aktiv vorangetrieben. Andere haben sich damit beruhigt, dass auch im Zeitalter von Bachelor und Master alles beim Alten bleiben würde. Dies erweist sich als Trugschluss. Aus der Universität wird zunehmend eine höhere Berufsschule, die nur noch passgenau für ein bestimmtes Berufsbild qualifizieren soll; die gesellschaftliche Kraft akademischer Bildung für soziale Identitäts- und Traditionsbildung wird entsprechend kleingeschrieben. Für die Zukunft unseres Landes verheißt auch dies nichts Gutes. Ein Studium sollte zu Berufen befähigen, die ein hohes Maß an persönlicher Freiheit im Denken und Handeln voraussetzen.

Man mag dies alles für übertriebenen Kulturpessimismus halten und es als gesellschaftlichen Fortschritt ansehen, wenn der Ballast „alteuropäischen Denkens“ gemindert und in der Hochschuldidaktik Latein den modernen Fremdsprachen gleichgestellt wird … Seien wir uns des Erreichten nicht allzu sicher. Der erreichte Stand an Kultur, Wissen und Fertigkeiten ist kein fester Besitz, sondern muss immer wieder neu errungen und schöpferisch angeeignet werden. Wir können auch bestimmter Inhalte, Traditionen und identitätsstiftender Momente kollektiv verlustig gehen, wenn diese nicht mehr abgefordert, eingeübt und nachgefragt werden.

Welche Rolle spielt Religion im Bildungssystem?

„Die gebotene Neutralität und Überkonfessionalität einer öffentlichen Universität ist der Grund dafür, dass wir dem Wunsch der Mitglieder unterschiedlicher Religionen und Glaubensrichtungen nach Zurverfügungstellung jeweils eigener Orte zur Glaubensausübung auf dem Campus nicht nachkommen dürfen und dies angesichts der Vielfalt der unter den Studierenden und Mitarbeitern vertretenen Religionen auch schon aus Ressourcengründen gar nicht könnten.“ Die Worte stammen nicht aus Baden-Württemberg, sondern aus Nordrhein-Westfalen: aus einem Brief des Rektorats der Technischen Universität Dortmund vom 3. Februar 2016. Aus diesem darf zitiert werden, da er von der Universitätsleitung bewusst öffentlich gemacht wurde. Die Dortmunder Universitätsleitung hat zu Jahresbeginn unter Verweis auf Artikel 3 des Grundgesetzes den 2012 beschlossenen „Raum der Stille“ schließen lassen. Zur Begründung heißt es, dass die Vereinbarung, der Raum solle ein neutraler Ort bleiben und allen Glaubensrichtungen in gleicher Weise zur Verfügung stehen, nicht eingehalten worden sei.

Hier kann es nicht darum gehen zu diskutieren, ob ein neutraler „Raum der Stille“ sinnvoll ist und warum dieses Experiment in Dortmund gescheitert ist. Ähnliche Fälle gibt es auch andernorts zu berichten, beispielsweise aus Ulm oder Berlin. Doch wirft das Beispiel wichtige Anfragen auf: Wie viel Religion verträgt eine zunehmend pluraler werdende Einwanderungsgesellschaft? – wohlgemerkt: wir sprechen von einer faktischen Einwanderungsgesellschaft, denn eine ausdrückliche Einwanderungsgesetzgebung gibt es bis heute hierzulande nicht. Kann der gesellschaftliche Friede nur erhalten werden, wenn Religion weitgehend aus dem öffentlichen Raum herausgehalten wird und die „gebotene Neutralität und Überkonfessionalität“ unseres Verfassungsstaates vorrangig als religiöse Abstinenz öffentlicher Institutionen jeglicher Religion gegenüber verstanden wird?

Dies wäre eine Abkehr vom traditionell kooperativen Staat-Kirche-Verhältnis, wie es für Deutschland im Gegensatz zu laizistischen Staatswesen, beispielsweise bei unserem Nachbarn Frankreich, typisch ist. Von diesem kooperativen Verhältnis zwischen Kirche und Staat leben und profitieren nicht zuletzt konfessionelle Schulen. Dabei geht es nicht vornehmlich darum, konfessionelle Besitzstände zu verteidigen. Wichtiger bleibt zu fragen, ob eine solche Neuausrichtung der Religionspolitik für die Zukunft des Landes überhaupt klug und für das gemeinschaftliche Zusammenleben förderlich wäre.

  1. Welche Bedeutung besitzt der Gottesbezug der Verfassung im Bildungsbereich?

(1) Die Jugend ist in Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung zu erziehen.

(2) Verantwortliche Träger der Erziehung sind in ihren Bereichen die Eltern, der Staat, die Religionsgemeinschaften, die Gemeinden und die in ihren Bünden gegliederte Jugend.  –

So heißt es in Artikel 12 der baden-württembergischen Landesverfassung. Auch kirchliche Schulen betreiben ihre pädagogische Arbeit auf dem Boden dieses Verfassungsartikels.

„Erziehung in Ehrfurcht vor Gott“!? Es geht an dieser Stelle nicht um ein persönliches Glaubensbekenntnis oder ein bestimmtes konfessionelles Gottesbild, sondern um eine kulturethische Aussage. Mit dieser trifft der Verfassungsgesetzgeber eine gewichtige Wertvorentscheidung, so der CDU-Kulturpolitiker Thomas Sternberg: „Es geht um die Anerkennung einer Verantwortung über die bloße Mehrheitsmeinung oder Opportunität hinaus“ [Thomas Sternberg: Das Kreuz – religiöses oder kulturelles Symbol? Über Kreuze in öffentlichen Gebäuden, in: Engagement (2013), H. 1, S. 19 – 28, hier: 24]. Es geht um die sittliche Person, die noch einer anderen Instanz, ihrem Gewissen, gegenüber verpflichtet ist. Und es geht um die Rückversicherung gegenüber totalitären Tendenzen – wider eine Selbstüberschätzung des Menschen, wider einen Staat, der sich absolut setzt, wider jene Form des Materialismus, der den Menschen nur mehr als Funktionär der sozialen Verhältnisse betrachtet, ihm aber letztlich keine höheren geistigen Antriebe, Interessen oder Ziele zuzugestehen vermag.

Zunächst zur pädagogischen Bedeutung des Gottesbezugs: Der Gottesbezug hält jene „Leerstelle“ offen, ohne die letztlich auch die Freiheit des Menschen auf der Strecke bliebe. Wir Deutschen haben dies in zwei Diktaturen schmerzlich erfahren. Die Ideologie der Freiheit darf niemals mächtiger werden als die konkrete Freiheit des Einzelnen. Der Mensch muss selbst bestimmen können, wer er sein will und wie er leben will. Dies verleiht ihm eine besondere, nur ihm eigene Würde. Dies vermitteln Erzieher, Pädagogen und Lehrer Kindern und Jugendlichen, wenn Sie diese zu Selbstbestimmung, Mündigkeit und Eigenverantwortung erziehen.

Der Mensch hat aber nicht allein die Fähigkeit, sondern auch die Verpflichtung, sich zu entscheiden. Die Anstrengung echter Charakterbildung können wir nicht an andere delegieren. Erzieher, Kinderpfleger und Lehrer können Kinder und Jugendliche auf dem Weg der eigenen Selbstfindung und Identitätsbildung begleiten, sie können ihnen diese Aufgabe aber nicht abnehmen. Religiöse Bildung ist bei alldem eine wichtige pädagogische Hilfe. Eine „Erziehung zur Ehrfurcht vor Gott“, zur Freiheit im Denken und Handeln und zur sittlichen Verantwortung vor Gott und den Menschen, ist genauso wenig wie Liebe, Freundschaft oder Vertrauen operationalisierbar. Sie lebt entscheidend vom lebendigen Vorbild des Pädagogen, der sich selbst mit religiösen und sittlichen Fragen auseinandergesetzt hat.

Der Letztbezug unserer Verfassung besitzt eine ungeheuer wichtige pädagogische Bedeutung für die Bildung der sittlichen Person. Bildung kann zwar den Raum eröffnen, die Sinnfrage zu stellen, einen letzten Lebenssinn findet der Einzelne in ihr jedoch nicht. Bildung verweist den Einzelnen auf sich selbst, seinen Lebenssinn zu suchen und jene Wahrheit zu erkennen, die ihn frei macht – frei jenseits aller menschengemachten Bildungsanstrengungen. 

Dann besitzt der Gottesbezug noch eine weitergehende kulturethische Bedeutung: Der Gottesbezug der Verfassung markiert als „Leerstelle“ jenes geistige Fundament, auf dem unser Gemeinwesen aufruht und das der moderne Staat selbst nicht garantieren kann. Ein sprechendes Bild wird gern verwendet, wenn veranschaulicht werden soll, was das besondere geistige Fundament unserer christlich-abendländischen Kultur ausmacht. Diese gründe auf drei Hügeln: auf Golgatha, dem Kreuzeshügel vor den Toren Jerusalems; auf dem Areopag, dem gesellschaftlichen Mittelpunkt Athens, und auf dem Kapitol, dem Machtzentrum Roms. Die drei genannten Berge stehen für jene drei Traditionen, die zusammen das Spezifische abendländischer Geistesgeschichte und der damit verbundenen Leistungen ausmachen: die Idee christlicher Barmherzigkeit und Solidarität, die Vorstellung von Demokratie, Individualität und der Würde des Einzelnen sowie die Herrschaft des Rechts und die Vorstellung einer natürlichen sittlichen Ordnung, die der Mensch mit seiner Vernunft erkennen kann. Die Verbindung von christlicher Erlösungsvorstellung, griechischer Philosophie und römischem Rechtsdenken zeigt sich auch noch in ihren säkularisierten Fassungen, zum Beispiel dem „Slogan“ der Französischen Revolution: „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“. Der Historiker Heinrich August Winkler hat aufgezeigt, wie sich diese Verbindung zu Beginn der Moderne in Aufklärung und Französischer Revolution äußert, bis heute Gestalt und Bewusstsein Europas prägt und diesen Kontinent zusammenhält [vgl. Heinrich August Winkler: Was hält Europa zusammen?, Stuttgart 2005].

Heute stellt sich die Frage, wie dieses Erbe in einer zunehmend pluraler werdenden Gesellschaft verstanden und bewahrt werden kann. Dabei geht es um mehr als ein konfessionelles Bekenntnis. Die christliche Identität besitzt für unser Gemeinwesen eine weitergehende kulturethische Bedeutung: für Politik und Kultur, für Bildung und Wissenschaft, für unserer Zusammenleben in Staat und Gesellschaft. Viele Bereiche unseres Zusammenlebens sind von christlichen Wertvorstellungen beeinflusst. Es bedarf immer wieder der gemeinsamen gesellschaftlichen, politischen wie pädagogischen Anstrengung, dieses Fundament zu wahren.

Schwinden Erlösungsglaube und Glaubenspraxis in unserem Land, wird auf Dauer auch das Wertefundament unserer Verfassungs- und Gesellschaftsordnung brüchig werden. Wir tragen eine soziale Verantwortung – nicht zuletzt in unseren Kindertageseinrichtungen und Schulen – für Werte und Normen, Sitte und Brauchtum, Sprache und Kunst, Kultur und Tradition, die weit über unsere eigene Gegenwart hinausreicht: Denn wie künftige Generationen leben, denken und handeln werden, wird wiederum davon beeinflusst werden, wie wir heute leben, denken und handeln [vgl. Peter Paulig: Die Verantwortung des Lehrers gegenüber Individuum und Gesellschaft, in: Margret Fell (Hg.): Erziehung, Bildung, Recht. Beiträge zu einem interdisziplinären und interkulturellen Dialog. Festschrift für Philipp Eggers zum 65. Geburtstag am 9. Juli 1994, Berlin 1994, S. 138 – 152, v. a. 143]. Es steht mehr auf dem Spiel als liebgewordene „Folklore“, wenn wir beispielsweise St. Martin durch ein „Sonne-Mond-und-Sterne-“ oder „Lichterfest“ ersetzen: Wir nehmen den Kindern damit auch eine wichtige personale Identifikationsfigur, die bestimmten Werten geradezu sinnbildlich ein Gesicht verleiht. Religiös gebundene Traditionen sollten im öffentlichen Raum der Bildung nicht „neutralisiert“ werden. Vielmehr ist zu fragen, wie diese interkulturell vermittelt werden können – und ich bin mir sicher: Das geht.

  1. Warum sollte Religion im Bildungssystem Platz finden?

In der Moderne gibt es schon um der Gewissens- und Religionsfreiheit willen Bildung, die ein persönliches Bekenntnis nicht zwingend voraussetzt. In der modernen Gesellschaft können verschiedene religiöse Bekenntnisse nebeneinander bestehen. Dabei gibt es nicht das eine Christentum oder den einen Islam. Doch gibt es Gemeinsamkeiten, an denen wir uns trotz aller Unterschiede als Christen oder als Muslime untereinander erkennen. Über diese müssen wir konstruktiv miteinander ins Gespräch kommen. Der Einzelne bleibt herausgefordert, angesichts der vorhandenen Vielfalt religiöser Meinungen eine persönliche Entscheidung zu treffen. Wo Lebensverhältnisse brüchig, unübersichtlich oder komplex werden, stellen sich religiöse Fragen neu. Wer angesichts der vorhandenen Vielfalt an Lebenskonzepten, Wertorientierungen und Sinnangeboten nicht gelernt hat, sich zu entscheiden, über den wird sehr leicht entschieden, aber eben von anderen – und derjenige wird leicht manipulierbar. Entscheidungsfähigkeit in religiösen Fragen zu vermitteln, ist ein wichtiger Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrags.

Jede Bildungseinrichtung wird dabei die religiös-plurale Gegenwartssituation ernst zu nehmen haben. Eine selbstbestimmte, tragfähige und tolerante religiöse Identität wird der Einzelne nur gewinnen können, wenn er fähig ist, die eigene religiöse Tradition in Beziehung zu setzen zur vorgefundenen Vielfalt religiöser Bekenntnisse. Beim interreligiösen Lernen geht es nicht allein um die Vermeidung kultureller „Fettnäpfchen“. Wichtig ist, dass der Einzelne in religiösen Fragen urteils- und entscheidungsfähig wird und lernt, auch mit fremdartigen religiösen Phänomenen verantwortlich umzugehen. Bei solchen Lernprozessen muss Religion aber auch als Religion erfahrbar werden – und nicht einfach als – zu zähmende – Funktion von Politik, als ein Machtfaktor oder gar als Auslöser von Gewalt und Terror.

Ein Verständnis für das Fremde wird sich nur vom Standpunkt des Eigenen her entwickeln können, in der wechselseitigen Verschränkung von Selbst- und Fremdwahrnehmung. Gelingender interkultureller und interreligiöser Austausch setzt voraus, dass alle Beteiligten auch etwas haben, das sie einbringen können – andernfalls kommt der Austausch letztlich zum Erliegen. Wo alles gleich ausfällt und „gleich-gültig“ ist, kann nicht mehr argumentativ gestritten werden. Eine zwar religionsfreundliche, aber letztlich plural-indifferente Lernumwelt wird religiöse Identitätsbildung eher erschweren als erleichtern. Wir sollten daher meines Erachtens weiterhin für einen starken Religionsunterricht in unseren Schulen und für religiöse Wertebildung in unseren Kindertageseinrichtungen kämpfen.

Noch ein zweiter Aspekt ist wichtig: Die Ausbildung einer kulturellen oder religiösen Identität und damit zusammenhängend auch sozialer Integrationsfähigkeit werden nur als ein Prozess gelingen, den der Einzelne aktiv gestaltet. Von umfassender Persönlichkeitsbildung wird nur dann gesprochen werden können, wenn der Einzelne in der Lage ist, sich selbst und die Welt um sich herum mit Bezug auf Religion wahrzunehmen. Religion gehört zur menschlichen Lebenswirklichkeit dazu – unabhängig davon, ob der Einzelne selbst gläubig ist oder nicht. Religiöse Lernprozesse bleiben unverzichtbarer Bestandteil des allgemeinen Bildungsauftrags – nicht im Sinne religiöser Rede, sondern im Blick auf die Befähigung zum Reden über Religion. Wer Religion nicht mehr versteht, erfährt sie als etwas Bedrohliches und gerät in den Zwang, diese domestizieren zu müssen. Oder er wird weltanschaulich leichter orientierungslos oder manipulierbar.

 (Beitrag basiert auf einer Festrede vom 14. Juli 2016)

Engagement 2/2016

NEUERSCHEINUNG

Ausbau und Entwicklung der Ganztagsschule. Eine Zwischenbilanz (= Engagement, 34. Jg., Heft 2/2016)

Rezensionsteil:

  • Remo H. Largo: Wer bestimmt den Lernerfolg: Kind, Schule, Gesellschaft? (Weinheim 2013) (Rez.: Matthias Bär)
  • Thomas Rauschenbach: Zukunftschance Bildung – Familie, Jugendhilfe und Schule in einer neuen Allianz (Weinheim u. a. 2009) (Rez.: Gottfried Kleinschmidt)
  • Josef Nussbaumer u. a.: Leidenswege der Ökonomie (Innsbruck 2015) (Rez.: Georg Vollmer)
  • Erhard Wiersing: Theorie der Bildung. Eine humanwissenschaftliche Grundlegung (Paderborn 2015) (Rez.: Matthias Bär)
  • Norbert Bolz: Die ungeliebte Freiheit. Ein Lagebericht (München 2010), Christoph Jamme u. a. (Hgg.): Einsamkeit und Freiheit. Zum Bildungsauftrag der Universität im 21. Jahrhundert (München 2011) (Rez.: Axel Bernd Kunze)
  • Hilbert Meyer: Unterrichtsentwicklung (Berlin 2015) (Rez.: Matthias Bär)
  • Barbara Brüning: Philosophieren mit Kindern. Eine Einführung in Theorie und Praxis (Berlin 2015) (Rez.: Axel Bernd Kunze)
  • Rupert Scheule (Hg.): Spielen. Philosophisch-theologische Annäherungen an einen menschlichen Grundvollzug (Würzburg 2012) (Rez.: Joachim Fischer)
  • Johanna Ankenbauer (Hg.): Keep calm and pray. Schulgebete von Jugendlichen (Würzburg 2015) (Rez.: Ruth Herb)
  • Georg von Lengerke u. a. (Hgg.): Youcat. Jugendgebetbuch (München 2011), Klaus Dick u. a.: Youcat. Update! Beichten! (Augsburg 2013) (Rez.: Karsten Lenz)
  • Eva-Maria Schlitt: Das Zeugnis vom Zuspruch und Anspruch Jesu Christi. Oberstufe u. Lehrerband (Stuttgart 2012) (Rez.: Björn Igelbrink)
  • Elizabeth LaBan: So wüst und schön sah ich noch keinen Tag (München 2016) (Rez.: Astrid Frey)
  • Clementine Beauvais: Dreckstück (Hamburg 2015) (Rez.: Astrid Frey)

 

Religionspolitische Fragen im Schul- und Bildungssystem

In einem zweiteiligen Beitrag für das VBE-Magazin beschäftigt sich Axel Bernd Kunze mit religionspolitischen Fragen, die Schule und Bildungssystem in Baden-Württemberg betreffen. Der Beitrag basiert auf einem Akademievortrag, der im Februar im Rahmen einer religionspädagogischen Tagung in der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart in Stuttgart-Hohenheim gehalten wurde:

Axel Bernd Kunze: Religionspolitik in Baden-Württemberg. Teil 1: Grundlagen für den Umgang mit Religion in der Schule, in: VBE-Magazin. Zeitschrift des Verbandes Bildung und Erziehung – Landesverband Baden-Württemberg (2016), Heft 5 (Mai), S. 12 – 15; Teil 2: Aktuelle Herausforderungen  für die Zukunft von Schule und Religionsunterricht, in: VBE-Magazin. Zeitschrift des Verbandes Bildung und Erziehung – Landesverband Baden-Württemberg (2016), Heft 6 (Juni), S. 10 – 13.

Weitere Informationen zum VBE-Magazin unter  http://www.vbe-bw.de/publikationen/.

Was heißt, pädagogisch zu handeln?

Was heißt, pädagogisch zu handeln? Mit dieser sehr grundsätzlichen Frage beschäftigt sich die Habilitationsschrift, die Thomas Mikhail, Privatdozent am Institut für Berufspädagogik und Allgemeine Pädagogik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), vorgelegt hat:

Thomas Mikhail: Pädagogisch handeln. Theorie für die Praxis, Paderborn: Ferdinand Schöningh 2016, 302 Seiten, 39,90 Euro.

„Ist alles, was den Umgang mit Kindern und Jugendlichen betrifft bzw. in Familie und Schule geschieht, bereits pädagogisch? Wohl kaum! Aber woher weiß man, ob man pädagogisch handelt? Oder woran erkennt man, ob in einer Situation pädagogisch gehandelt wird? Wie lässt sich pädagogisches von anderem Handeln unterscheiden und abgrenzen?

Die vorliegende Untersuchung gibt Antwort auf diese Fragen – nicht nur für Eltern, Erzieher und Lehrer, sondern auch für die Bildungsforschung. Schließlich ist diese stets neu mit der Frage konfrontiert, ob ihr Untersuchungsgegenstand überhaupt mit Pädagogik zu tun hat.

Der Autor sieht Pädagogik als eine Handlungswissenschaft an, die sich um die theoretische Analyse und Aufklärung pädagogischer Praxis bemüht.  Sie muss sagen können, was pädagogische Praxis ist, und dies begründen. Und vor allem muss sie orientierende Grundsätze für pädagogisches Handeln in Familie und Schule formulieren. Neben der Bestimmung der Maßgaben und Kriterien für pädagogisches Handeln kommt es insbesondere auf deren Legitimation an, auf deren Grundlage eine Handlung zu Recht pädagogisch zu nennen ist.“

(aus der Verlagsankündigung)

 

Gastvortrag zur Umwelterziehung im Institut Dr. Flad

Der Leiter der Technik-Erzieher-Akademie der Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik, Herr Roland Grühn, sowie der stellvertretende Schulleiter, Herr PD Dr. Axel Bernd Kunze, waren am 4. Mai 2016 Gast im Stuttgarter Institut Dr. Flad. Das renommierte Institut wurde 1951 gegründet und bildet als privates, staatlich anerkanntes Berufskolleg zum Chemisch-technischen, Pharmazeutisch-technischen und Umwelttechnischen Assistenten aus. Beide Schulen streben an, in Zukunft im Rahmen des Profilunterrichts Forschen und Experimentieren miteinander zu kooperieren.

Am Vormittag hielt Herr Kunze einen Gastvortrag über „Laudato si‘“. Unter diesem Titel veröffentliche Papst Franziskus am 24. Mai 2015 die erste päpstliche Umweltenzyklika, beginnend mit Worten aus dem Sonnengesang seines Namenspatrons, des heiligen Franz von Assisi.

Der Papst ist davon überzeugt, dass ökologische und soziale Fragen eng miteinander zusammenhängen. Für den Papst trage der Mensch eine besondere Verantwortung für die Schöpfung. Diese besitze einen Eigenwert, in ihr seien alle Geschöpfe existentiell miteinander verbunden. Doch sei die Schöpfung überaus gefährdet: durch Umweltverschmutzung und Klimawandel, den Abbau natürlicher Ressourcen und den Verlust biologischer Vielfalt, aber auch durch sozialen Niedergang und weltweite soziale Ungerechtigkeit. Politische, wirtschaftliche oder technische Veränderungen seien daher dringend notwendig, reichten aber allein nicht aus. Eine neue Lebens- und Wirtschaftsweise, die sorgfältiger mit unseren natürlichen Lebensgrundlagen umgeht, bedürfe darüber hinaus pädagogischer Anstrengungen und einer spirituellen Umkehr. So fordert Franziskus am Ende seines Schreibens eine erneuerte „Erziehung zum Bündnis zwischen der Menschheit und der Umwelt“.

Herr Kunze griff diesen Aufruf von „Laudato si‘“ auf und fragte in seinem Vortrag, was unter Umwelterziehung zu verstehen ist und wie ein ganzheitliches ökologisches Bewusstsein pädagogisch gefördert werden kann. Diese Fragen betreffen nicht allein den Schulunterricht, auch Kindergarten, Hort und Jugendarbeit sind wichtige Lernorte, an denen ein Ethos ganzheitlicher Ökologie wachsen und eingeübt werden kann.

Im Anschluss an den Vortrag war Gelegenheit, sich über Ideen für eine weitere Zusammenarbeit auszutauschen. Chemie könne sehr alltagsnah, lebenspraktisch und spannend vermittelt werden, ist Herr Flad überzeugt. So könnte es für angehende Erzieher, die Kinder für naturwissenschaftliche Fragen begeistern sollen, interessant sein, einmal die Werbeversprechen und Inhaltsangaben von Lebensmitteln aus dem Supermarkt chemisch zu überprüfen. Das Interesse an Naturwissenschaft müsse bereits von klein auf geweckt werden, hier spielen Erzieherinnen und Erzieher eine wichtige Rolle. Dies zu vermitteln, ist ein zentrales Anliegen der Technik-Erzieher-Akademie. Umgekehrt wäre es für Auszubildende der Chemie wichtig, didaktisch-methodische Grundkenntnisse vermittelt zu bekommen. Diese seien wichtig, wenn sie später im Beruf Praktikanten oder Berufsanfänger pädagogisch anleiten müssen.

 

Themenangebote für Bildungsveranstaltungen

Das neue Themen- und Referentenverzeichnis der Katholischen Erwachsenenbildung im Erzbistum Bamberg ist erschienen:

Themen und Referent.innen 2016 – 2019, hg. von der KEB – Katholischen Erwachsenenbildung im Erzbistum Bamberg e. V. in Zusammenarbeit mit dem Diözesan-Erwachsenenbildungswerk im Erzbistum Bamberg (DBW), o. O. (Bamberg) o. J. (2015) [mit Onlinedatenbank: www.keb-erzbistum-bamberg.de].

Axel Bernd Kunze (PD, Dr. theol., Dipl.-Päd.), Privatdozent für Erziehungswissenschaften und Dozent für Pädagogik, bietet darin folgende Themen an:

  1. Gleichgeschlechtliche Lebensformen – Und was sagt die Kirche dazu?
  2. … damit unser Tun nicht ins Leere läuft. Was bietet das neue „GOTTESLOB“ für die Feier der Tagzeiten in der Gemeinde?
  3. Ist Bildung ein Menschenrecht?
  4. Wie sollen wir mit gesellschaftlicher Vielfalt umgehen? – Interkulturelle Pädagogik
  5. Parteien zwischen Affären und Verantwortung
  6. Bildung auf Weltniveau? – Globales Lernen
  7. Braucht Bildung Religion? Braucht Religion Bildung?

Bei Interesse nehmen Sie bitte gern Kontakt auf: Kunze-Bamberg[at]t-online.de

Gastvortrag an der Hochschule Esslingen

Auf Einladung von Professor Dr. Axel Jansa vom Studiengang „Bildung und Erziehung in der Kindheit“ stellte der stellvertretende Schulleiter der Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik Weinstadt, Privatodzent Dr. Axel Bernd Kunze, am 12. April 2016 in einem Gastvortrag an der Hochschule Esslingen die Unterrichtstätigkeit an einer Fachschule für Sozialpädagogik als mögliches Arbeitsfeld für Kindheitspädagoginnen vor. Deutlich wurde, welch vielfältige Anschlussmöglichkeiten eine Erzieherausbildung heute eröffnet. Der Vortrag „Lehren und Lernen an Fachschulen für Sozialpädagogik“ war Teil eines Seminars mit dem Titel „Qualifikation und Professionalisierung“. Äußerst engagiert diskutierten die Studentinnen des sechsten Fachsemesters mit dem Referenten über aktuelle Entwicklungen in der Erzieherausbildung. Gezielte Nachfragen aus dem Seminar zeigten, dass sich ein Teil der Teilnehmerinnen bereits vorab mit dem Thema beschäftigt hatte und sich vorstellen kann, sich nach Ende des Masterstudiums um eine Unterrichtstätigkeit zu bewerben. Der Esslinger Studiengang „Bildung und Erziehung in der Kindheit“ besteht in diesem Jahr seit zehn Jahren. Die Fachschule in Weinstadt pflegt bereits seit längerem einen regen Austausch mit der benachbarten Hochschule in Esslingen: Studierende der Hochschule hospitieren regelmäßig in unserer Fachschule und erhalten so praxisnahe Einblicke in den Lehrbetrieb im Rahmen der sozialpädagogischen Ausbildung. Umgekehrt bietet die Fakultät Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen und Hochschulluft zu schnuppern. Der nächste „Tag der Hochschulen“, der regelmäßig im November stattfindet, soll hierzu wieder Gelegenheit bieten. Die bewährte Kooperation zwischen Fachschule und Hochschule im Rahmen einzelner Lehrveranstaltungen soll auch künftig fortgesetzt und weiterentwickelt werden – darin waren sich Professor Dr. Jansa und Dr. Kunze nach Ende des Gastvortrags einig.

Wann sind Erzieher gerecht?

„Wann sind Erzieher und Erzieherinnen gerecht?“, fragt Axel Bernd Kunze in der aktuellen Ausgabe der „Katholischen Bildung“ (117. Jahrgang, Heft 4, S. 165 – 172). Am Ende des Beitrags steht ein Ausblick auf das derzeit laufende Heilige Jahr der Barmherzigkeit, das Papst Franziskus ausgerufen hat.

Der Beitrag beruht auf einer Schulleitungsrede, die der Verfasser – stellvertretender Schulleiter an einer evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik – im Schuljahr 2014/15 im Rahmen der feierlichen Zeugnisübergabe gehalten hat, bei der den Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten nach dem erfolgreichen Abschluss ihrer Erzieherausbildung die staatliche Anerkennung verliehen wurde. Der Verfasser ist ferner als Privatdozent für Erziehungswissenschaft an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und als Lehrbeauftragter für philosophisch-theologische Grundlagen der Sozialen Arbeit an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München tätig.