Der Beutelsbacher Konsens steht noch auf dem Papier. Sein Überwältigungsverbot wie sein Kontroversitätsgebot werden aber – bei ehrlicher Betrachtung – vielfach nicht mehr verstanden. Wundern sollte uns das nicht, wenn wir uns das schwindende Freiheitsbewusstsein im Land ansehen. Wie wenig der Beutelsbacher Konsens heute noch wirklicher Konsens ist, zeigt einmal mehr die Leipziger Gerda-Taro-Schule – „Bildungsethik“ berichtete vor kurzem. Dort mussten die Schüler im Rahmen eines Projekttages verpflichtend am Klimastreik von „Fridays for Future“ teilnehmen. Das Vorgehen der Schule hat nun ein politisches und juristisches Nachspiel. Die AfD im Leipziger Stadtrat wie im sächsischen Landtag fordert von der Stadtverwaltung und der Schulaufsicht nun Aufklärung. Der Leipziger AfD-Fraktions- und Kreisvorsitzende Siegbert Droese erklärt laut einer Pressemitteilung seiner Fraktion unter Berufung auf den Beutelsbacher Konsens: „Die schulische Bildung und Ausbildung unserer Kinder darf keinem Zweifel auf eventuelle einseitige politische Agitation oder ähnlichem unterliegen. Die verpflichtende Teilnahme von Schülern der Leipziger Gerda-Taro-Schule an der „Fridays for Future“-Demonstration am 15. September 2023 muss daher umgehend aufgeklärt werden!“ Gleichzeitig habe Droese laut Pressemitteilung Anzeige erstattet, damit auch juristisch die Verantwortlichkeiten geklärt und eventuelle strafrechtliche Konsequenzen geprüft werden.
Didaktik
Zwischenruf: Ideologie schlägt Pädagogik – ein Leipziger Beispiel darf keine Schule machen
„Das Lehren muß die Freiheit der Vernunft achten, sonst verstößt es gegen die Menschenrechte. […] Wer für die zu lernenden Aussagen das Argumentieren verweigert, verletzt Menschenrecht; wer Zustimmung zu vorgestellten Aussagen erschleicht, der verletzt Menschenrecht; wer Methoden des Lehrens vorschreibt, die das kritische Prüfen ausschließen, verletzt Menschenrecht.“ – so der Wiener Pädagoge Marian Heitger vor genau fünfundzwanzig Jahren. Es wäre Zeit, sich endlich wieder daran zu erinnern. Denn der Graben zwischen dem, was einmal humanistische Bildung war, und dem, was heute an Schulen unter (politischer) Bildung verstanden wird, scheint mittlerweile garstig und unüberbrückbar geworden zu sein. Ein aktuelles Beispiel aus Leipzig zeigt einmal mehr, wenig die Freiheit der Vernunft in der Schule noch verstanden wird. Da marschiert eine Schule gemeinsam zum Klimastreik von „Fridays for Future“, ganz offen deklariert als Projekttag, mit Anwesenheitspflicht und so weiter. Immerhin: Es gibt noch Eltern, die sich peinlich erinnert fühlen an Zeiten, die man meinte hinter sich gelassen zu haben. Wie in der DDR sei das, bekundet ein Vater zu recht. Und weiter: Damals seien die Schüler auch zum Demonstrieren geschickt worden.
Ein solches Vorgehen der Schule verlässt eindeutig den Beutelsbacher Konsens, verletzt das Überwältigungs- und Indoktrinationsverbot sowie das Kontroversitätsgebot gleichermaßen – und zwar, anders als der Schulleiter meint, unabhängig davon, ob es um Fünft- oder Zehntklässler geht. Was hier passiert, ist eine ideologische Vereinnahmung der Schüler zugunsten einer einer einseitigen, radikalen politischen Sichtweise. Mit einem freiheitilchen Kulturstaat hat das nichts mehr zu tun. Immerhin verdichtet sich in Wählerumfragen deutlich wahrnehmbarer Widerspruch gegen diese ideologische Umdeutung unserer Wert- und Verfassungsordnung. Als Gemeinschaftskundelehrer kann ich nur sagen, es ist beschämend, was hier passiert.
Die Schüler sollen nicht etwas für gut halten, weil die Schule dies vorschreibt. Sie sollen zum eigenständigen Werten und zum Beurteilen von Alternativen befähigt werden. Doch darum geht es in Leipzig offenbar nicht mehr. Die Schüler werden zur Demo abkommandiert, nach dem Motto: Reih Dich ein in die Einheitsfront. Wo auf diese Weise suggeriert wird, das Werturteil stehe bereits fest und müsste pädagogisch nur noch exekutiert werden, bleibt für eine Prüfung des Gelernten kein Raum mehr. Am Ende stünden nicht Schüler, die selbständig denken, sondern solche, die es verlernt haben, selbständig zu denken.
Dem Beutelsbacher Konsens gelang es 1976, die Kontroversen innerhalb der seinerzeit parteipolitisch wie konzeptionell stark polarisierten Politikdidaktik zu befrieden. Mittlerweile ist die Übereinkunft in die Jahre gekommen, auch wenn seine drei Grundprinzipien bis heute als Förderrichtlinien für die politische Bildung weiterhin in Kraft sind. Das Prinzip der Schülerorientierung will die Lernenden dazu führen, die politische Situation wie die eigene Position zu analysieren und politisch handlungsfähig zu werden. Ferner müssen die Inhalte in der politischen Bildung didaktisch so aufbereitet werden, dass Schüler diese denkend nachvollziehen können und nicht für eine bestimmte partikulare Position vereinnahmt werden (Überwältigungsverbot). Jeder Unterricht steht vor der Herausforderung didaktischer Reduktion. Doch dürfen dabei politisch-gesellschaftliche Kontroversen nicht fahrlässig vereinfacht werden; was in Wissenschaft und Politik kontrovers beurteilt wird, muss auch im Unterricht kontrovers dargestellt werden (Kontroversitätsgebot).
Die gegenwärtige Polarisierung innerhalb der politischen Debatte hat diesen Auftrag keinesfalls einfacher werden lassen. Die Kontroversen müssen im Bildungsprozess auf dem Boden der Verfassung, aber ohne parteipolitische Wertung dargestellt und einsichtig gemacht werden, und zwar vor dem Hintergrund des Selbstverständnisses der jeweiligen Debattenlager. Dabei geht es nicht um Beliebigkeit oder Wertneutralität, sondern um Unvoreingenommenheit und die Fähigkeit, Kontroversen auszutragen – als Grundlage jeder fairen demokratischen Streitkultur.
Allerdings geschieht Überwältigung durch eine explizit parteipolitische Vereinnahmung heute vielleicht seltener, als dies möglicherweise zur Entstehungszeit des Beutelsbacher Konsenses der Fall gewesen sein mag. Sehr viel schwerer zu dechiffrieren, sind Überwältigungen, die aus einer fast flächendeckenden Milieugebundenheit erwachsen. Sehr häufig wird dann unter dem Anschein der Neutralität für ein vermeintlich alternativlos „Gutes“ geworben, das in der öffentlichen Debatte und eben auch im Unterricht nicht mehr befragt werden darf.
Unterricht hat den Auftrag, zum politischen Handeln zu befähigen. Aber im Modus des „Als-ob“. Denn die Schule darf nicht bestimmen und sanktionieren, was die Schüler mit dem Gelernten anfangen. Politische Bildung – ja. Aber politisches Handeln gehört nicht in den Unterricht. Hier überschreitet die Schule ihre Grenzen, verletzt die Freiheit der Vernunft und damit Menschenrecht, wie Heitger mit vollem Recht sagt. Die Lehrer, die dabei mitmachen, lassen sich selbst in einen pädagogisch-politischen Rollenkonflikt treiben, der am Ende die eigene erzieherische Autorität verspielt.
Rezension: Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates
Bernhard Grün rezensiert in der aktuellen Ausgabe der „Schwarzburg“ den Band: Axel Bernd Kunze, Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates. Mit einem Geleitwort vo Bernd Ahrbeck (Zeitdiagnosen; Bd. 60), Berlin 2022.
Bernhard Grün: „Persönliches Fazit: Wenn wir uns jetzt nicht den Herausforderungen stellen, werden wir absehbar auch das verlieren, was wir jetzt noch besitzen – das aber wäre ein geflügeltes Goethezitat. Oder anders ausgedrückt: Es geht um die Fülle des Lebens.“

Bernhard Grün (Rez.): Nun sag‘, wie hast Du’s mit der Religion? Christsein in Schule und Gesellschaft heute, in: Die Schwarzburg 132 (2023), H. 1, S. 36.
Neu: Leitlinie zur Prävention dysregulierten Bildschirmmediengebrauchs in Kindheit und Jugend
Die „Leitlinie zur Prävention dysregulierten Bildschirmmediengebrauchs in Kindheit und Jugend“ wurde im Juli 2023 veröffentlicht, als gemeinsame Empfehlung von elf deutschen Fachverbänden aus Medizin und Psychologie. Federführend zeichnet die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ). Die Leitlinie analysiert die Folgen dysregulierter Nutzung von Bildschirmmedien und wertet die Begleitforschung aus.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Initiative „Die pädagogische Wende“:
Zwischenruf: Aufmerksamkeitsregulation wird immer wichtiger
Digitale Medien beinhalten ein Potential der Fremd- und Selbstschädigung, schreibt Wolfgang Huber, ehemaliger Ratsvorsitzender der EKD und Sozialethiker, in seiner neuen „Ethik der Digitalisierung“ – und plädiert für smartphonefreie Bildungsräume. Schafft die Handys aus den Klassenzimmern, fordert dieser Tage die NZZ. Nehmt Kindern die Handys weg, schreibt Hannah Bethke am 17. August in der WELT. Immer mehr zeigt sich, wie abhängig wir vom Smartphone geworden sind, auch wenn die wenigsten sich das eingestehen mögen. Die digitalen Endgeräte verändern längst Schule und Lernverhalten, wirken sich auf Motorik, Sozialverhalten und Konzentrationsfähigkeit aus. Mit gewaltigen Folgen für das Lese-, Diskussions- und Kommunikationsverhalten. Es ist dringend an der Zeit, offen darüber zu diskutieren und – wie Bethke es fordert – strengere Regeln an den Schulen einzuführen. Je mehr eine differenzierte Lese-, Buch- und Textkultur verschwindet, desto mehr verfällt der öffentliche Diskurs. Am Ende steht, so die WELT-Journalistin, eine neue selbstverschuldete Kultur der Unmündigkeit. Es geht nicht um einseitige Technikkritik, wohl aber um einen Primat der Erziehung und Bildung vor der Technik, die immer nur dienende Funktion haben kann. Denn anspruchsvolles Selberdenken kann uns keine Technik abnehmen. Das muss gelernt werden, und hierfür braucht es Orte und Zeiten der Muße, der Konzentration, der Anstregung und der geduldigen Einübung. Das Smartphone, die beständige, flüchtige Dauerkommunikation binden Kräfte, die hierfür fehlen. Aufmerksamkeitsregulation wird die entscheidende, knappe Kompetenz des einundzwanzigsten Jahrhunderts sein, die es zu fördern gilt – bevor es zu spät ist.
ZUM WEITERLESEN ZUM THEMA:
Axel Bernd Kunze: Gestörte Kommunikation. Eine bildungsethische Spurensuche in flüchtigen Zeiten, in: Harald W. Kuypers (Hg.): Pädagogisch Handeln. Festschrift für Prof. Dr. Volker Ladenthin (Pädagogik in Europa in Geschichte und Zukunft; 22), Bonn 2023, S. 119 – 129.
Onlinefassung hier.
Tagung: Pädagogiklehrertag 2023
„Didaktik der Sozialpädagogik – Entwicklungslinien, Diskurse und Herausforderungen“ – lautet einer der Hauptvorträge beim diesjährigen Pädagogiklehrertag. Weitere Informationen finden sich auf den Seiten des Verbands der Pädagogiklehrer und Pädagogiklehrerinnen:
Auf fremden Seiten: In Sachsen-Anhalts Schulen soll nicht mehr gegendert werden …
… wenn es nach dem Willen der christdemokratischen Eva Feußner geht. Widerspruch kommt von SPD und Grünen. „Gendern ist Vorbereitung auf das Erwachsenenleben“, heißt es von Seiten der grünen Opposition. Dies zeigt, wohin der Zug der Zeit fährt, wenn er schul- und kulturpolitisch nicht doch noch entgleist. Und das wäre wichtig, wenn unser zentrales Kulturgut Sprache nicht weiter unter die Räder der Politisierung, Emotionalisierung und Moralisierung geraten soll. Es ist gut, dass es in einzelnen Ländern deutlichen Widerstand gegen das Gendern in Schulen gibt. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob die Genderkritiker ihre Linie auch durchhalten (der Verzicht, Gendersprache auch als Rechtschreibfehler zu werten, spricht nicht dafür) und ob diese nicht von den Verfechtern der Gendersprache gegen den Willen des Souveräns und gegen demokratische Beschlüsse unterlaufen werden.
Widerspruch gegenüber bayerischen Digitalisierungsideen: „Kümmert euch endlich um die Kinder, nicht um Tablets!“
„Kümmert euch endlich um die Kinder, nicht um Tablets!“, so Professor Zierer, Erziehungswissenschaftler an der Universität Oldenburg, zur Ankündigung von CSU-Generalsekretär Huber, bis 2028 alle Schülerinnen und Schüler mit Tablets auszustatten. Als „Bildungspolitischen Aktionismus“ bezeichnet Klaus Zierer das Versprechen der bayerischen Regierungspartei, in den nächsten fünf Jahren über 1,6 Millionen Schülerinnen und Schüler an gut 6.400 Schulen in Bayern mit Tablets auszustatten. Hier werde ohne wissenschaftliche Evidenz über wichtigere pädagogische Herausforderungen hinweggegangen. Das folgende Statement des Augsburger Ordinarius hinterfragt den parteipolitischen Kurs und begründet die Kritik mitempirischen Forschungsergebnissen.
Zum Weiterlesen:
https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail?newsid=2001
Veröffentlichung zur Medienpädagogik und Didaktik: Gestörte Kommunikation
Axel Bernd Kunze: Gestörte Kommunkation. Eine bildungsethische Spurensuche in flüchtigen Zeiten, in: Harald Kuypers (Hg.): Pädagogisch Handeln. Festschrift für Prof. Dr. Volker Ladenthin [zum 70. Geburtstag] (Pädagogik in Europa in Geschichte und Zukunft; 22), Bonn: Verlag für Kultur und Wissenschaft Dr. Thomas Schirrmacher 2023, S. 119 – 129.
… jetzt einsehbar im Wissenschaftsportal Academia.edu.
Rezension: Pädagogische Konstanten im digitalen Zeitalter
Elisabeth Peerenboom-Dartsch würdigt im aktuellen Heft der „Katholischen Bildung“ sehr eingehend den von Ralf Lankau herausgegebenen Band „Unterrichten in Präsenz und Distanz“ (Weinheim: Beltz Juventa 2023):
Elisabeth Peerenboom-Dartsch: Warum pädagogische Konstanten im digitalen Zeitalter eine existentielle Bedeutung haben. Reflexionen und Anmerkungen zum Werk von Ralf Lankau (Hg.): „Unterricht in Präsenz und Distanz. Lehren aus der Pandemie.“, in: Katholische Bildung 124 (2023), Heft 7/8 (Juli/August), S. 180 – 192.
In der Rezension heißt es: „Axel Bernd Kunze lässt in seinem Beitrag ‚Schule braucht pädagogisches Verständnis – Reflexionen nach mehr als zwei Coronajahren‘ die Zeit der Pandemie Revue passieren und fasst die pädagogischen Versäumnisse zusammen – die es aber auch schon vor Corona gab. […] Kunze führt aus, warum die immer neu geführte Bildungsdiskussion über Strukturprobleme nicht zielführend sein kann, vielmehr gehe es grundlegend um ‚das vorherrschende Verständnis von Erziehung‘, also auch um Fragen zum eigenen Selbstverständnis und um ein ‚kollektives Werterepertoire‘ (S. 86 f.). Das pädagogische Proprium der Schule sei zu verteidigen.“