Der vorliegende Vortrag wurde am 15. November 2025 als Stiftungsfestrede in Leipzig gehalten. Eine Druckfassung ist in Vorbereitung.
Ich möchte mich zunächst sehr herzlich für die Ehre bedanken, beim heutigen 164. Stiftungsfest in Leipzig die Festrede halten zu dürfen. Im Thema sei ich frei, hieß es. Doch wurde mir auf den Weg gegeben, etwas Irenisch-ökumenisches, Verbindendes zu sagen. Ich werde mich bemühen, dem Anspruch gerecht zu werden. Unsere Burschenschaft ist aus gutem Grund konfessionell nicht gebunden sowie parteipolitisch neutral – was allerdings nicht Beliebigkeit oder Standpunktlosigkeit meint. Eine vitale Diskurs- und Streitkultur lebt von klaren Orientierungswerten und Prinzipien, von persönlichen Überzeugungen und vom Mut und Selbstbewusstsein, für diese einzustehen. Gegenwärtig wird die öffentliche Diskurskultur viel zu oft durch Polarisierung und Etikettierung, Moralisierung und Emotionalisierung, Brandmauern oder Unvereinbarkeitsbeschlüsse, Gesprächsverweigerung und Ausschließung bestimmt. Vielleicht Grund genug, heute Abend zu fragen, wie eine freiheitliche, faire und lebendige Gesprächskultur wieder gefördert werden kann – und was dies mit unseren Prinzipien zu tun hat.
1. Gesprächsstörungen – oder: gefährdete Wissenschaftlichkeit
Akademische Freiheit, der sich Burschenschaften verpflichtet wissen, ist heute nicht allein durch staatliche Eingriffe bedroht, sondern ebenso durch zivilgesellschaftlichen Konformitätsdruck, Diskurskontrolle oder -vermachtung. Ein befreundeter Kollege, Bernd Ahrbeck, schreibt in seinem Band „Jahrmarkt der Befindlichkeiten“: „Die Gesellschaft ändert sich gravierend, in einer Geschwindigkeit und Richtung, die noch vor einem Jahrzehnt unvorstellbar war. Grundfeste der bürgerlichen Ordnung werden infrage gestellt: Nicht nur punktuell, wie es im Laufe der Zeit immer wieder und teils mit erfrischender Wirkung geschah. Nunmehr kumulieren einzelne, ursprünglich separierte Anliegen zu einer Bewegung, die sich machtvoll in Szene setzt und zunehmend an Einfluss gewinnt. Sie strebt einen fundamentalen gesellschaftlichen Wandel an, ein neues kulturelles Selbstverständnis, das mit dem bisherigen an entscheidenden Stellen bricht.“
Angesichts einer derartigen Zeitdiagnose liegt es nicht fern, von Kulturkämpfen zu sprechen. „Vorwürfe von Benachteiligung und Unmenschlichkeit, stehen allgegenwärtig im Raum, pauschale Anklagen, die sich dem Abgleich mit der Realität nur selten stellen.“ – umschreibt Ahrbeck im Weiteren die Situation. Abweichende Positionen werden im wissenschaftlichen oder öffentlichen Diskurs schnell moralisch stigmatisiert, Differenzen nicht mehr im argumentativen Ringen und im diskursiven Streit ausgetragen, sondern von vornherein durch Boykott, Bashing oder Mobbing aus der Diskursarena ausgeschlossen.
Die jüngsten Angriffe auf die Studentenhistorikertagungen und das Unvermögen des Rechtsstaates, diese zu schützen, sind nur ein Beispiel, das uns im couleurstudentischen Umfeld besonders berührt. Im Internet ist zu lesen: „Studentenhistoriker stützen das Opfernarrativ der Verbindungen und stabilisieren diese Erzählung damit nach innen. So schaffen sie unter sämtlichen Korporierten ein Gemeinschaftsgefühl und eine Verbundenheit durch eine ähnliche Geschichte, Brauchtümer und gemeinsame Traditionen. Die Geschichtsarbeit ist somit eines der wenigen Felder, in denen die zersplitterte, zerstrittene und unter öffentlichem Druck stehende Korporiertenlandschaft weiterhin zusammen kommt.“
Der Toleranzanspruch pluraler Gesellschaften verkehrt sich ins Gegenteil. Von neuem einzuüben, ist eine Diskurskultur, die vom Mut zum eigenen Gedanken und zur produktiven Kontroverse lebt. Wo die Freiheit der akademischen Rede unter die Räder kommt, steht viel auf dem Spiel: unter anderem die Leitungsfähigkeit und das Ansehen der Hochschulen unseres Landes, damit am Ende auch volkswirtschaftliche Produktivität, gesellschaftliche Entwicklung, kulturelle Vitalität und technische Innovation, aber auch gesellschaftlicher Friede und politische Stabilität. Weder der Staat noch andere gesellschaftliche Agenturen dürfen die selbsttätige Wahrheitssuche und das faire Ringen um das bessere Argument durch Vorbehalte einschränken, wenn der Prozess wissenschaftlicher Erkenntnissuche produktiv und innovativ bleiben soll.
Im streitbaren Diskurs wird jeder Beteiligte immer auch ein Stück seiner Persönlichkeit preisgeben – und macht sich damit auch angreifbar. Der Schutz eines freien Diskurses ist daher unverzichtbar. Und keineswegs trivial: Wer studiert, soll nicht etwas für gut halten, weil die Hochschule dies vorschreibt. In den Worten des früheren Wiener Pädagogen Marian Heitger, der am Anfang seiner Karriere auch in Bamberg lehrte: „Das Lehren muß die Freiheit der Vernunft achten, sonst verstößt es gegen die Menschenrechte. […] Wer für die zu lernenden Aussagen das Argumentieren verweigert, verletzt Menschenrecht; wer Zustimmung zu vorgestellten Aussagen erschleicht, der verletzt Menschenrecht; wer Methoden des Lehrens vorschreibt, die das kritische Prüfen ausschließen, verletzt Menschenrecht.“
Zu vermeiden ist eine problematische Vermischung von Lehre und Lebenswelt. Didaktische Situationen sollen die Handlungsfähigkeit fördern, sie müssen sich aber versagen, Handlungsbereitschaft intentional zu steuern. Kriterienorientiert bewertet werden dürfen allein die fachlichen Anteile des Bildungsvorgangs, nicht die Gesinnung. Im Bildungsprozess darf allein die Selbstbestimmung der Lernenden vorab bestimmt werden, nicht aber, welchen Gebrauch diese vom Gelernten machen.
Das heißt nicht, Bildungsprozesse sollten moralisch indifferent daherkommen. Doch sind bestimmte Tugenden, Bürgerhaltungen oder Dispositionen nicht als Inhalte intentional vermittelbar. Diese entwickeln sich im personalen und gemeinschaftlichen Umgang, sind also eine Frage der Erziehung. Verstanden in einem weiten Sinne: Der Bildungsauftrag verlangt nach Vermittlung von Wissen und Kompetenzen. Der Erziehungsauftrag verpflicht dazu, Urteilskraft zu fördern, wie Wissen und Komptenzen lebensdienlich und gemeinwohlfördertlich eingesetzt werden können. Denn – so der Pädagoge Roland Reichenbach – „Kompetenzen sind nicht ‚an sich‘ gut, und natürlich lassen sie sich auch strategisch fragwürdig einsetzen. […] Die Tugend bezeichnet wie die Kompetenz ein (lebenspraktisches) Können, aber darüber hinaus verstärkt sie ein Wollen und verlangt vom Einzelnen gewissermaßen in direkter Unbedingtheit, gemäß seiner Einsichten zu handeln, was bei ‚bloßen‘ Kompetenzen nicht der Fall ist.“
Die hierfür notwendigen Orientierungswerte wachsen in einem Klima, das selbst durch Werte geprägt ist. Wo suggeriert wird, das Werturteil stehe bereits fest und müsste akademisch nur noch exekutiert werden, bleibt für eine eigenständige, subjektiv bestimmte Wertung kein Raum mehr. Am Ende stünden nicht Studenten und Akademiker, die selbständig denken, sondern solche, die es verlernt haben, selbständig zu denken.
2. Zum bildungstheoretischen Problem der Neutralität – oder: gelebte Toleranz
In einer pluralen, freiheitlich-demokratischen Gesellschaft wird es immer eine Vielzahl unterschiedlicher Vorstellungen des Guten geben, die im Rahmen des Richtigen gleichermaßen zulässig sind und gleichberechtigt nebeneinander stehen können. Die Einzelnen sind gefordert, zwischen ihnen eine subjektive Entscheidung zu treffen. Elisabeth Meilhammer, Professorin für Erwachsenen- und Weiterbildung an der Universität Augsburg, hat sich in ihrer Habilitation mit dem bildungstheoretischen Problem der Neutralität beschäftigt und vorgeschlagen, nicht von Meinungsabstinenz, sondern Meinungsgerechtigkeit zu sprechen. Diese fasst sie in fünf Grundannahmen zusammen:
(1) Wer lehrt oder unterrichtet, müsse nicht auf eigene Stellungnahmen verzichten. Doch sollten keine eigenen Interessen im Blick auf das Prozessergebnis verfolgt werden, indem etwa bestimmte Akteure im Willensbildungs- und Aushandlungsprozess bevorzugt oder benachteiligt würden.
(2) Pädagogisch könne es niemals eine Wirkungsneutralität geben. Der pädagogische Prozess zeitige immer Wirkungen. Neutralität könne es allenfalls angesichts verschiedener partikularer Begründungen des Handelns geben.
(3) Dabei gehe es um einen Kommunikationsprozess, der bestimmten Regeln und Prinzipien unterworfen ist und in dem Argumente gleichberechtigt vorgetragen und geprüft werden können. Unzulässig im Prozess der Meinungsbildung sollten allein solche Argumente sein, die einer anderen Person den Status eines moralischen Subjekts absprechen.
(4) Neutralität beziehe sich auf den Widerstreit verschiedener nebeneinander stehender Konzeptionen des Guten. Dieser Widerstreit setze einen Rahmen des Richtigen voraus, in dem fair um die verschiedenen Standpunkte gerungen werden kann. Dieser Rahmen muss auf Basis der grundrechtlichen Prinzipien so weit wie möglich und rechtlich präzise abgesteckt sein.
(5) Vorausgesetzt werde dabei eine demokratische Gesellschaft, in der dieser Rahmen durch die Beteiligung aller gemeinsam gestaltet wird.
Ein Diskurs, der diesen Annahmen gerecht wird, muss in Zeiten von „Cancel Culture“ oder Löschkultur von neuem eingeübt werden. Es braucht neuen Mut zu einem kontroversen Lernen. Der Widerstreit der Meinungen kann für die Beteiligten in bestimmten Fällen zu einer regelrechten Zerreißprobe werden. Toleranz ist nicht als Gleichgültigkeit misszuverstehen: Wo jemand in den Augen anderer irrt, muss er Widerspruch ertragen, aber als Person weiterhin geachtet bleiben.
Es gibt unterschiedliche Ansichten über die Zukunft des Nationalstaates und die Bewertung der Globalisierung, den Umgang mit anhaltender Migration, das Staatsbürgerschaftsrecht und die mögliche Bedeutung einer „Leitkultur“, die angemessene Reaktion auf die aktuellen sicherheitspolitischen Krisen und den rechten Umgang mit den geostrategischen Herausforderungen, über die Energiepolitik und die nachhaltige Sicherung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Basis des Staates sowie den Umgang mit sozialethischen Orientierungswerten in einem zunehmend heterogener werdenden Gemeinwesen. Und über diese Fragen muss im freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat gestritten werden dürfen. Häufig erleben wir das Gegenteil. Die Coronadebatte hat seinerzeit besonders drastische Beispiele der Diffamierung und Exklusion geliefert – etwa wenn ein ehemaliger Ministerpräsident des Saarlandes sagen konnte: „Zuerst einmal müssen wir eine klare Botschaft an die Ungeimpften senden: Ihr seid jetzt raus aus dem gesellschaftlichen Leben. Deshalb machen wir konsequent 2-G.“ In anderen Zusammenhängen hätten viele gesagt, eine solche Äußerung stamme aus dem „Wörterbuch des Unmenschen“. Ich formuliere im Konjunktiv. Denn dieses Mal war offenbar die politische und gesellschaftliche Mehrheit der Überzeugung, dass man so mit Andersdenkenden umgehen dürfe, die auf einer grundrechtskonformen Coronapolitik bestehen.
Weitere Beispiele aus jüngster Zeit ließen sich finden. Überwältigung geschieht heute oft seltener durch explizit parteipolitische Vereinnahmung. Sehr viel schwerer zu dechiffrieren, sind Überwältigungen, die aus einer fast flächendeckenden Milieugebundenheit einer Berufsgruppe oder Disziplin erwachsen. Sehr häufig wird dann unter dem Anschein der Neutralität für ein vermeintlich alternativlos „Gutes“ geworben, das in der öffentlichen Debatte nicht mehr befragt werden darf.
3. Unvoreingenommenheit – oder: notwendiges Fundament an Sittlichkeit
Doch die Tatsache gesellschaftlicher Pluralität ist ethisch angemessen anzuerkennen. Dies verlangt „weder die Aufgabe der eigenen Überzeugungen und der Frage nach der Wahrheit noch die Behauptung der Richtigkeit aller vertretenen Positionen“. Das Ringen um das bessere Argument darf nicht durch Verbote beendet werden, sondern sollte auf Grundlage einer gemeinsam geteilten formalen Sittlichkeit ausgetragen werden. Zentral bleibt eine Haltung der Unvoreingenommenheit, die sich darum müht, die konfligierenden Positionen zunächst einmal vor dem jeweiligen Selbstverständnis der anderen redlich zu erfassen und zu prüfen, also zu unterstellen, dass andere gleichfalls aus gutem Willen zu abweichenden Positionen oder Antworten finden können. Wo dies nicht geschieht, wird der andere zum Strohmann oder Pappkameraden aufgeblasen, also seine Position derart verzerrt, damit besser draufgeschlagen werden kann. Wo aber Gegenpositionen gar nicht mehr zur Sprache kommen, weil sie von vornherein als diskussionsunwürdig etikettiert, bekämpft und aus dem gemeinsamen Gespräch ausgeschlossen werden, verkehren sich das Toleranz- oder Neutralitätsgebot in ein Machtinstrument – mit der Folge, dass die öffentliche Debatte auf Dauer verödet.
Die eigenständige und unvoreingenommene Urteilsbildung im Rahmen „kontroversen Lernens“ erfordert, Fähigkeiten didaktisch-methodisch zu fördern, die wichtige Grundlagen für das demokratische Zusammenleben legen: Sich eine eigene Meinung zu bilden, setzt etwa die Fähigkeit voraus, sich nach allen Seiten zu informieren, verschiedene Positionen vorurteilsfrei zu prüfen und auch kontroverse Standpunkte zur Kenntnis zu nehmen. Die verschiedenen Standpunkte müssen gedanklich durchdrungen und sorgfältig geprüft werden, die eigene Position stets sachlich begründet werden. Gerade die pädagogische Tugend gesunder Skepsis, die darum weiß, dass selbst das sorgfältigste Urteil nur bis zum Erweis des Gegenteils gilt, bleibt wiederzuentdecken. Wissenschaft und Pädagogik suchen nach der Wahrheit, dürfen aber niemals absolute Wahrheiten verkünden.
Wer lehrt oder unterrichtet, sollte widerstreitende Positionen gerecht behandeln. Die Lernenden dürfen nicht für eine bestimmte Sichtweise vereinnahmt werden, indem persönliche Positionen nicht als solche gekennzeichnet oder Kontroversen ausgeblendet werden. Gerechte Parteilichkeit kann in einzelnen Fällen allerdings auch beinhalten, einer einseitigen Wahrnehmung auf nichtmanipulative Weise gegenzusteuern, damit ein Problem multiperspektivisch in den Blick genommen werden kann und auch die Gegenseite mit ihren Argumenten Gehör findet. Wichtig bleibt, dass nicht Meinungen in den Raum gestellt werden, sondern die Einzelnen ihre Positionen argumentativ ausweisen.
Dies alles verlangt das lebendige Vorbild. Und ich meine, wir dürfen dies durchaus auf den Raum einer burschenschaftlichen Bildungs- und Erziehungsgemeinschaft übertragen. Es braucht einen entsprechenden Umgang des Vertrauens, der Wertschätzung und des gegenseitigen Respekts: Nur dann werden die Einzelnen auch die Sicherheit gewinnen können, aus der Vielheit an Möglichkeiten ohne falsches Ressentiment das Eigene zu wählen und eine Wahl gegebenenfalls auch wieder zu revidieren. Der Einsatz für jene Werte, die für das Gelingen demokratischer Verstehens- und Verständigungsprozesse notwendig sind, wird nur gelingen, wenn die Einzelnen zum Werten, zum eigenständigen sittlichen Urteilen und Entscheiden, befähigt werden. Genau dies entspricht dem aufklärerischen Anspruch, sich des eigenen Verstandes ohne Anleitung durch andere zu bedienen.
Dies sollte erst recht für den akademischen Lebensbund einer Burschenschaft gelten, in dem die freie geistige Entwicklung der einzelnen Bundesbrüder gewollt ist und angestrebt wird. Dabei verpflichtet uns unser Burschenversprechen zur Bundesbrüderlichkeit. Stellt sich ein Bundesbruder gegen die Prinzipien des Bundes, kann dies immer nur im Einzelfall festgestellt werden. Unvereinbarkeitsbeschlüsse, wie sie leider auch in der Verbindungswelt um sich greifen, fördern nicht die freie geistige Auseinandersetzung, sondern beenden das Ringen um einen eigenen geistigen Standpunkt angesichts der Ansprüche und Herausforderungen unserer Zeit, und zwar mit einem Machtinstrument. Für Bildung ist gerade charakteristisch, dass sie erst den Raum für einen Diskurs über Sittlichkeit und verantwortliche Überzeugungen eröffnet, der nur dann überflüssig wäre, wenn man bereits von vornherein wüsste oder zu wissen glaubte, was recht und gerecht ist oder die Entscheidung hierüber an fremde Instanzen delegieren würde, so der Pädagoge Andreas Poenitsch: „In Bildung geht es nicht um die unbedachte und fraglose Akzeptanz von bestehenden oder vorgegebenen Ordnungen, sondern gerade um deren Infragestellung und Problematisierung als Instanz und als Ordnung.“
Eine lebendige Demokratie lebt nicht von Tabus, Denkverboten und Reglementierungen, sondern von einer „Freiheit zu …“, von der Vielfalt an Alternativen und vom Wettstreit der Meinungen, der mitunter sogar sehr scharf ausgetragen werden kann. Das Leitbild ist nicht der umfassend und stets politisierte Aktivbürger, was einer permanenten Politisierung aller Gesellschaftsbereiche gleichkäme, sondern der kompetente, beteiligungsfähige, am politischen Geschehen interessierte, interventionsfähige Souverän, der bereit und fähig ist, sich einzumischen, wenn es darauf ankommt.
4. Verwurzelt in einer kulturellen Tiefenstruktur – oder: das Prinzip christlich-deutscher Gesinnung
Robert Schuman formulierte 1963 unter Berufung auf den katholischen Philosophien Jacques Maritain: „Eine antichristliche Demokratie wäre eine Karikatur, die der Tyrannei oder der Anarchie verfallen muss. […] Der Staat kann nicht ohne Unrecht oder Schaden für sich selbst die außergewöhnliche Wirksamkeit der religiösen Inspiration in der Ausübung der Bürgertugenden übersehen, noch dass sie einen Schutz gegen die überall tätigen Kräfte gesellschaftlicher Zerstörung bilden.“ Man kann dieses Zitat, wie es der Osnabrücker Sozialethiker Manfred Spieker getan hat, als Vorwegnahme jener Überlegungen lesen, die später als Böckenfördediktum bekannt geworden sind: Der moderne Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.
Wir können es drehen und wenden, wie wir wollen: Eine konkrete Verfassungsordnung fällt nicht vom Himmel. Ihre Entstehung und ihre Gestalt sind in vielfacher Hinsicht kulturell und in starkem Maße auch religiös geprägt – so beispielsweise der Rechtswissenschaftler und Philosoph Lothar Christian Rilinger in seinem Werk „Christentum und Verfassung“ aus diesem Jahr. Und jedes Gemeinwesen, das stabil, handlungsfähig und geistig lebendig bleiben will, ist darauf angewiesen, sich seiner kulturellen Herkunft zu versichern. Und diese ist entscheidend religiös geprägt. Daher wäre es künstlich, strikt zwischen der konfessorischen und kulturethischen Bedeutung christlicher Ausdrucksformen trennen zu wollen. Die Bürger sind Träger religiöser Haltungen und umgekehrt. Der Staat darf daher Kreuz und Flagge gleichermaßen zeigen, so lange er seine Staatsbürger nicht zu Bekenntnisakten zwingt.
Rilinger beruft sich in „Christentum und Verfassung“ auf scholastisches und naturrechtliches Denken, wenn er argumentiert, dass die moralischen Grundlagen und Motivationen der staatlichen Ordnung nicht staatsimmanent erzeugt werden können. Am Ende könnte ein Staat stehen, der sich selber zum Maß der Dinge macht und nicht mehr mit der eigenen Fehlbarkeit rechnet – und das heißt im Letzten: Die Verfügungsgewalt der Funktionäre wächst. Die Partei mag immer Recht haben, der naturrechtlich begründete Staat eben nicht. Wo der säkulare Staat die vom Recht geschützte Wertordnung auf zivilreligiöse Weise zum Zweck seiner Selbststabilisierung einsetzt, muss er nicht allein Rechtsloyalität einfordern, sondern zunehmend Gesinnung kontrollieren. Ernst-Wolfgang Böckenförde hat mit scharfen Worten vor einer moralisierenden, inquisitorischen Charakterveränderung des Rechts- und Verfassungsstaates gewarnt: „Fundamentalismus kann auch in der Form von Wertordnungsfundamentalismus auftreten.“ Freiheit wäre dann auf Dauer nur noch als Freiheit im engen Rahmen gesetzter Gesinnungsprüfung lebbar.
Axel Honneth, Vertreter der sogenannten dritten Frankfurter Schule, deutet in seiner Arbeitssoziologie mit dem Titel „Der arbeitende Souverän“ von 2023 an, dass sich das Diktum Böckenfördes überholt habe. Er schreibt: „In seiner Schul- und Arbeitspolitik verfügt der demokratische Rechtsstaat nach meiner Überzeugung durchaus über zwei Instrumente, mit denen er seine eigenen kulturellen und mentalen Voraussetzungen zwar sicherlich nicht direkt garantieren, durch die er aber die Wahrscheinlichkeit ihrer Herausbildung gezielt erhöhen kann.“ Durch beide Teilpolitiken, so Honneth, könne der Staat darauf einwirken, „ob ihm zuträgliche, das heißt kooperative oder ihm zuwiderlaufende, das heißt egozentrische Verhaltensmuster innerhalb seiner Grenzen die Oberhand gewinnen“. Ein Staat, der die moralischen Grundlagen des Gemeinwesens selber bewirtschaftet, wäre in verschiedener Hinsicht eine Abkehr von überkommenem Staatsdenken. Es ginge nicht mehr um individuelle Freiheit und Recht des Einzelnen gegenüber dem Staat. Es ginge um eine institutionelle, sozial determinierte Freiheit und eine Übermacht des Staates. Die freiheitsichernde Unterscheidung zwischen „polis“ und „oikos“ ginge verloren.
Der Philosoph Rudolf Brandner sieht konkrete Anzeichen hierfür in einem „sich indefinit aufblähenden Menschenrechtsdiskurs“, der die Orientierung an nationalen Interessen und nationale Identitätsbildung unter Generalverdacht stellt. Ein moralischer Universalismus solle das geschichtliche Projekt der Moderne vor der eigenen Bodenlosigkeit bewahren, so Brandner: „Die Idealität moralischer Transzendenz, die als reine Bewußseinsintention von Unbedingheit einen Gottesersatz bietet, wird zum überpositiven Legitimationsprinzip politischer Ordnungen, das ihre bildungsgeschichtliche Grundlage im Ethos der Gemeinschaft für nichtig erklärt.“ Ein untauglicher und bedenklicher Versuch, der in letzter Konsequenz in eine Moraldiktatur führt, in der Gleichheit in Gleichmacherei und Gleichgültigkeit umschlägt, die wahnhafte Suche nach immer neuen Formen von Diskriminierung und Exklusion nur das Gefühl nihilistischer Verzweiflung übertünchen soll. Der Egalitarismus lässt sich selbst am Ende nur durchhalten, indem er rigoros gegen „die Vielfalt lebendiger Selbstbejahung“ vorgeht, indem er die produktive Schöpferkraft der realen Differenzen und Besonderheiten verneint.Um vermeintlich die Unverletzlichkeit des Einzelnen zu schützen, wird der Staat gerade im Namen der Freiheit zu autokratischen Übergriffen legitimiert. Aus Freiheitsträgern werden Anspruchsberechtigte, der mündige Souverän wird ersetzt durch den Bedürftigen, der staatlicher Zuwendung bedarf. Das sich selbst bestimmende Subjekt, das durch den Verlust einer gemeinschaftlichen Weltdeutung auf sich selbst zurückgeworfen wird und zur Entscheidung genötigt ist, sucht sich einen neuen Heilsraum. Der Staat wird zur neuen Heilsgemeinschaft, das Kollektivbewusstsein einer globalen Menschheit zur neuen, säkularen Heilsaufgabe. Paradoxerweise geht auf diese Weise allerdings zugleich das Politische des Staates verloren. Alle Abwehr-, Teilhabe- und Anspruchsrechte müssen vor dem Subjekt kapitulieren; ihr moralisierender Absolutheitsanspruch untergräbt die Rechtsgemeinschaft. Erst jüngst erklärte ein Gericht die Löschung eines Social-media-Profils für rechtmäßig, weil der Inhaber in seinen Beiträgen nicht vorbehaltlos die Aussagen der WHO teilte. „Was folgt“, so Brandner, „ist die Selbststrangulierung des Rechtsstaates durch eine moralideologische Justiz, die ihren Sinnhorizont mentaler Unbedingtheit von Individuen opfert, die sich an ihrer Gutheit zugrunde vergewissern.“
In Gefahr stehen jene Orientierungswerte, „die das sozialethische Verhalten des Bürgers im Alltag bestimmen. Sie sind für eine offene Gesellschaft unverzichtbar und stellen ein Stück ihrer Identität dar“. Die freiheitliche Verfassung liefert zwar Orientierungsmaßstäbe; wie die Ziele der Verfassung aber innerlich verwirklicht werden, bleibt Sache des mündigen Bürgers. Dem Bürger bietet dies die Möglichkeit der Wahl, bedingt aber auch den Zwang zur Entscheidung. Erst aus dem Vorhandensein sich überschneidender oder konkurrierender Orientierungswerte gewinnt die freiheitliche Verfassungsordnung des Staates „Maßstäbe für Verantwortung“ und inhaltliche Erfüllung. Ein formaler Verfassungspatriotismus genügt als Ethos nicht, um die Freiheit unseres Zusammenlebens dauerhaft zu sichern. Hierfür braucht es eine tiefergehende Motivation, sagen wir durchaus: einen metaphysischen Bezugspunkt. Am Rande: Wir sehen dies gegenwärtig auch beim argentinischen Präsidenten Milei, der zwar gern als Libertärer bezeichnet wird, sein Land aber klar in einer christlich-abendländischen Wertegemeinschaft verorten will.
Die Orientierungswerte unseres Zusammenlebens zu pflegen und daran mitzuarbeiten, ist eine der vornehmsten Aufgaben der burschenschaftlichen Bewegung – „in Läuterung und Festigung der religiösen Überzeugung und in der ungeteilten Liebe zum Vaterland“, wie es in unseren Prinzipien heißt. Unsere burschenschaftliche Tradition hat zwei Wurzeln: einerseits die Tradition der Befreiungskriege gegen die napoleonische Fremdherrschaft und die Einigungsbewegung des neunzehnten Jahrhunderts; andererseits das existentielle Fundament des Christentums, insbesondere sind hier national-protestantische Identität, die Anfänge der Inneren Mission, pietistische Innerlichkeit und die Erweckungsbewegung zu nennen. Theodor Körner und Ernst Moritz Arndt verbanden in ihrem Werk religiöse Bildsprache und nationalen Mythos. Ideengeschichtlich gehen im Wartburgfest 1817 Luthergedenken und Nationalstaatswerdung Hand in Hand. Der Bezug auf das Christentum war keineswegs kontingent. Er fungierte als geistige Voraussetzung nationaler Selbstfindung und Legitimation einer umfassenden Kulturnation.
Die Geschichte ist weitergegangen; die geistige Rückbindung hat sich entkonfessionalisiert. Die burschenschaftliche Bewegung hat ihre anfängliche protestantisch-nationale Engführung überwunden, so wie es schon Artikel 5 der Grundsätze des Wartburgfestes formulierte und wie es im Konzept einer Bekenntnisökumene gelebt wird: „Die Lehre von der Spaltung Deutschlands in das katholische und in das protestantische Deutschland ist irrig, falsch, unglückselig.“ Diese überkonfessionelle Offenheit der burschenschaftlichen Idee hat sich als Stärke erwiesen. Unsere Burschenschaft hat mittlerweile zwei Äste: im protestantischen Leipzig wie im katholischen Bamberg.
Bedenklich wäre es aber, wenn sich das Bekenntnis zur christlich geprägten Kulturnation nicht entkonfessionalisieren, sondern säkularisieren würde. Die soziokulturelle Realität wie der Zustand der Kirchen hierzulande können dazu verführen, die Wirkungsgeschichte des Christentums zu unterschätzen. Doch die Bochumer Literaturwissenschaftlerin Bettina Gruber warnt: „Europa wurde mit dem Christentum und nicht gegen das Christentum groß und eine Zeitlang zur führenden Macht.“ Selbst die Säkularisierung wäre im Letzten nicht denkbar ohne die christliche Tiefenstruktur unserer Kultur. Die christlichen Wurzeln unserer Kulturnation zu leugnen, wäre geschichtsvergessen.
Die Auseinandersetzung mit den christlichen Wurzeln unserer Kultur muss angesichts der geistigen Herausforderungen unserer Zeit mehr sein als symbolische Selbstvergewisserung und museale Konservierung auf der einen oder eine beliebig austauschbare Option auf der anderen Seite. Nationale Selbstvergewisserung und ein gemeinsames kulturelles Identitätsbewusstsein, das hilft, auch Krisenzeiten des Staates und seiner Institutionen zu überstehen, braucht ein ethisches Fundament, soll die Nation nicht in eine boße Zweckgemeinschaft, in globalistische Profillosigkeit oder wertrelativistische Beliebigkeit abdriften. Es liegt an uns, einem freiheitsfeindlichen Nihilismus zu wehren, die christlich-abendländische Tradition unter den Bedingungen unserer Zeit zu profilieren, lebendig zu tradieren und die geistig-moralischen Triebkräfte unseres Zusammenlebens zu erneuern. Möge unsere Burschenschaft auch im hundertfünfundsechzigsten Jahr seit ihrer Gründung mitbauen am geistigen Fundament einer idenditätsbewussten, burschenschaftlich geprägten deutschen Kultur und Nation. Unsere Prinzipien bieten dafür ein starkes Fundament.