Neuerscheinung: Pädagogikunterricht 4/2025

Die neue Ausgabe 4/2025 (Dezember 2025, 45. Jahrgang) von „PÄDAGOGIKUnterricht. Die Fachzeitschrift für die pädagogische Fächergruppe“ widmet sich folgendem Themenschwerpunkt:

A LA CARTE. Pädagogische Erkenntnisse prüfen – erweitern – revidieren

Dem Wissenschaftlichen Beirat der Zeitschrift gehören an: Prof. Dr. U. Bauer (Univ. Bielefeld), Prof. Dr. K. Beyer (Univ. Köln), Prof. Dr. K. G. Gather (Univ. Köln) und PD Dr. A. B. Kunze (Univ. Bonn).

Auf fremden Seiten: „Frei bis drei“ – etwas tun gegen das unselige Ruhigstellen von Kleinkindern mit digitalen Medien!

… so eine neue Initiative des bekannten Pädagogen und Buchautors Michael Felten. Er schreibt hierzu:

„Liebe Freunde und Kollegen, werte Kinderärztinnen und Kinderärzte, Kita- und Lehrkräfte,

ich möchte etwas tun – gegen das unselige Ruhigstellen von Kleinkindern mit digitalen Medien … durch überlastete oder uninformierte Eltern.

Denn immer mehr Dreijährige spielen kaum noch, sprechen kaum, reagieren merkwürdig – so kürzlich eine führende deutsche Tageszeitung. Was das für die spätere Schulzeit bedeutet, ist klar …

Die gute Nachricht: Jede, jeder von euch arbeitet mit solchen Eltern – oder hat sie in seinem Bekanntenkreis bzw. in der Nachbarschaft.

Zwar gibt es eine Flut von Schriften und Plakaten, die Eltern für diese Problematik sensibilisieren wollen – aber zu wenig ‚griffige‘ Materialien, die Müttern und Vätern klipp und klar sagen, was auf dem Spiel steht, und nach welchen Regeln sie sich richten sollten.

Mein Flyer „Frei bis drei“ (zunächst nur auf deutsch, später auch in anderen Sprachen) könnte diese Eltern nachdenklich machen – wenn wir ihnen diesen persönlich in die Hand drücken, quasi ans Herz legen … beim Nachbarschaftstreff, im Rahmen der Sprechstunde, an Elternabenden.

Man kann den Flyer selbst ausdrucken/vervielfältigen (z.B. auf ein A4-Blatt [„2 auf 1“], dann falten, evtl. kleben & zuschneiden).


https://www.eltern-lehrer-fragen.de/.cm4all/uproc.php/0/Flyer%20Eltern%20Felten%202025%20final.pdf?cdp=a&_=19acc57e230

Auf Wunsch liefere ich auch fertige Flyer in gewünschter Menge (z.B. 50 Stück plus Porto ca. 7 €

Sicher, man könnte manches auch anders, vielleicht treffender ausdrücken: Besser als nichts ist dieser Impuls aber gewiss – zudem kann jede, jeder von euch selbst nachbessern oder mir Anregungen schicken .
Bitte streut diesen Impuls breit.in Eurem Bekannten- und Kollegenkreis.
Gebt mir gerne auch inhaltliches Echo.
Vielen Dank.

Michael Felten

Veranstaltungsbericht: Knietzsche – der kleinste Philosoph der Welt

Ich freue mich sehr, heute Anja von Kampen hier bei uns in der Fachschule begrüßen zu können.

  • Sie ist Autorin, Medienpädagogin und Produzentin
  • Sie produziert Dokumentar-, Werbe- und Animationsfilme.
  • Sie hat viele Preise gewonnen, u. a. zweimal den Bildungsmedienpreis „digita“ oder den  „Pädagogischen Medienpreis“.

Vor allem aber: Sie ist „Mutter“ von „Knietzsche, dem kleinsten Philosophen der Welt“.

  • Knietzsche wurde 2012 geboren.
  • Mittlerweile gibt es über achtzig Animationsfilme mit Knietzsche und Übersetzungen in mehr als sieben Sprachen.
  • Es gibt nicht nur Filme, sondern auch Sachbücher, Apps, Kinderkrimis– und: Minibücher. Erinnern Sie sich? Im vergangenen Jahr wurde das kleine Büchlein über Kinderkrebs verteilt.

Was macht Knietzsche so besonders? Knietzsche spricht mit Kindern über schwierige Themen wie Mobbing und Angst, Freundschaft und Glück, Krankheit und Demenz, Trauer oder Tod. Themen also, über die es auch Erwachsenen oft schwer genug fällt zu sprechen.

Anja von Kampen ist mittlerweile mit ihrem Philosophen Knietzsche weltweit unterwegs, etwa zu Buchmessen auf Taiwan oder in Indonesien. Umso mehr freue ich mich, dass wir Anja von Kampen und Knietzsche heute hier bei uns begrüßen können: live und in Farbe.

Knietzsche kann das alles nicht allein. Daher gibt es auch einen Verein namens Knietzsche Herzensbildung e. V. Der Verein setzt sich dafür ein, Kindern Wissen über „große“ Themen zu vermitteln und Kinder stark und widerstandsfähig zu machen sowie Werteerziehung und emotionale Bildung zu fördern:

  • … damit Kinder in einer Welt zunehmender Unsicherheit und Unübersichtlichkeit gut groß und stark werden können.
  • … zugleich braucht eine Gesellschaft Herzensbildung, wenn Mitgefühl und Menschlichkeit engagiert gelebt werden sollen.

Es sind Themen, die auch in Ihrer Ausbildung eine Rolle spielen. Heute geht es darum, wie Sie Knietzsche als Kollegen in ihre erzieherische Arbeit einbinden können.

Und ich kann mir dafür keine bessere Expertin vorstellen als Anja von Kampen, die ich das erste Mal bei einer Veranstaltung im Stuttgarter Hospitalhof erleben durfte. Und ich denke, ich verspreche nicht zu viel, wenn ich sage: Wir dürfen uns auf einen spannenden, energiegeladenen, anregenden vor Engagement sprühenden, begeisternden Nachmittag freuen. Und: Bringen Sie sich dabei ebenfalls gern aktiv ein mit Ihren Ideen, Ihren Fragen und Ihrer Begeisterung. In diesem Sinne: Noch einmal herzlich willkommen an Anja von Kampen. Und uns allen viel Freude und viel Begeisterung!

https://www.knietzsche.com/

https://www.planet-schule.de/schwerpunkt/knietzsche-der-kleinste-philosoph-der-welt/hintergrund-648.html

Deutscher Schulbuchpreis 2025: Ehrung für Matthias Burchardt und Ralf Lankau

Am 20. Juni 2025 wurden die beiden Pädagogen Matthias Burchardt und Ralf Lankau mit dem Deutschen Schulbuchpreis 2025 geehrt. Die Dokumentation der Ehrung findet sich hier:

http://deutscher-schulbuchpreis.de/wp-content/uploads/2025/10/Preisverleihung-Deutscher-Schulbuchpreis-2025.pdf

Festrede: Wie kann eine freiheitliche, faire und lebendige Gesprächskultur gefördert werden?

Der vorliegende Vortrag wurde am 15. November 2025 als Stiftungsfestrede in Leipzig gehalten. Eine Druckfassung ist in Vorbereitung.

Ich möchte mich zunächst sehr herzlich für die Ehre bedanken, beim heutigen 164. Stiftungsfest in Leipzig die Festrede halten zu dürfen. Im Thema sei ich frei, hieß es. Doch wurde mir auf den Weg gegeben, etwas Irenisch-ökumenisches, Verbindendes zu sagen. Ich werde mich bemühen, dem Anspruch gerecht zu werden. Unsere Burschenschaft ist aus gutem Grund konfessionell nicht gebunden sowie parteipolitisch neutral – was allerdings nicht Beliebigkeit oder Standpunktlosigkeit meint. Eine vitale Diskurs- und Streitkultur lebt von klaren Orientierungswerten und Prinzipien, von persönlichen Überzeugungen und vom Mut und Selbstbewusstsein, für diese einzustehen. Gegenwärtig wird die öffentliche Diskurskultur viel zu oft durch Polarisierung und Etikettierung, Moralisierung und Emotionalisierung, Brandmauern oder Unvereinbarkeitsbeschlüsse, Gesprächs­verweigerung und Ausschließung bestimmt. Vielleicht Grund genug, heute Abend zu fragen, wie eine freiheitliche, faire und lebendige Gesprächskultur wieder gefördert werden kann – und was dies mit unseren Prinzipien zu tun hat.

1. Gesprächsstörungen – oder: gefährdete Wissenschaftlichkeit

Akademische Freiheit, der sich Burschenschaften verpflichtet wissen, ist heute nicht allein durch staatliche Eingriffe bedroht, sondern ebenso durch zivilgesellschaftlichen Konformitätsdruck, Diskurskontrolle oder -vermachtung. Ein befreundeter Kollege, Bernd Ahrbeck, schreibt in seinem Band „Jahrmarkt der Befindlichkeiten“: „Die Gesellschaft ändert sich gravierend, in einer Geschwindigkeit und Richtung, die noch vor einem Jahrzehnt unvorstellbar war. Grundfeste der bürgerlichen Ordnung werden infrage gestellt: Nicht nur punktuell, wie es im Laufe der Zeit immer wieder und teils mit erfrischender Wirkung geschah. Nunmehr kumulieren einzelne, ursprünglich separierte Anliegen zu einer Bewegung, die sich machtvoll in Szene setzt und zunehmend an Einfluss gewinnt. Sie strebt einen fundamentalen gesellschaftlichen Wandel an, ein neues kulturelles Selbstverständnis, das mit dem bisherigen an entscheidenden Stellen bricht.“

Angesichts einer derartigen Zeitdiagnose liegt es nicht fern, von Kulturkämpfen zu sprechen. „Vorwürfe von Benachteiligung und Unmenschlichkeit, stehen allgegenwärtig im Raum, pauschale Anklagen, die sich dem Abgleich mit der Realität nur selten stellen.“ – umschreibt Ahrbeck im Weiteren die Situation. Abweichende Positionen werden im wissenschaftlichen oder öffentlichen Diskurs schnell moralisch stigmatisiert, Differenzen nicht mehr im argumentativen Ringen und im diskursiven Streit ausgetragen, sondern von vornherein durch Boykott, Bashing oder Mobbing aus der Diskursarena ausgeschlossen.

Die jüngsten Angriffe auf die Studentenhistorikertagungen und das Unvermögen des Rechtsstaates, diese zu schützen, sind nur ein Beispiel, das uns im couleurstudentischen Umfeld besonders berührt. Im Internet ist zu lesen: Studentenhistoriker stützen das Opfernarrativ der Verbindungen und stabilisieren diese Erzählung damit nach innen. So schaffen sie unter sämtlichen Korporierten ein Gemeinschaftsgefühl und eine Verbundenheit durch eine ähnliche Geschichte, Brauchtümer und gemeinsame Traditionen. Die Geschichtsarbeit ist somit eines der wenigen Felder, in denen die zersplitterte, zerstrittene und unter öffentlichem Druck stehende Korporiertenlandschaft weiterhin zusammen kommt.“

Der Toleranzanspruch pluraler Gesellschaften verkehrt sich ins Gegenteil. Von neuem einzuüben, ist eine Diskurskultur, die vom Mut zum eigenen Gedanken und zur produktiven Kontroverse lebt. Wo die Freiheit der akademischen Rede unter die Räder kommt, steht viel auf dem Spiel: unter anderem die Leitungsfähigkeit und das Ansehen der Hochschulen unseres Landes, damit am Ende auch volkswirtschaftliche Produktivität, gesellschaftliche Entwicklung, kulturelle Vitalität und technische Innovation, aber auch gesellschaftlicher Friede und politische Stabilität. Weder der Staat noch andere gesellschaftliche Agenturen dürfen die selbsttätige Wahrheitssuche und das faire Ringen um das bessere Argument durch Vorbehalte einschränken, wenn der Prozess wissenschaftlicher Erkenntnissuche produktiv und innovativ bleiben soll.

Im streitbaren Diskurs wird jeder Beteiligte immer auch ein Stück seiner Persönlichkeit preisgeben – und macht sich damit auch angreifbar. Der Schutz eines freien Diskurses ist daher unverzichtbar. Und keineswegs trivial: Wer studiert, soll nicht etwas für gut halten, weil die Hochschule dies vorschreibt. In den Worten des früheren Wiener Pädagogen Marian Heitger, der am Anfang seiner Karriere auch in Bamberg lehrte: „Das Lehren muß die Freiheit der Vernunft achten, sonst verstößt es gegen die Menschenrechte. […] Wer für die zu lernenden Aussagen das Argumentieren verweigert, verletzt Menschenrecht; wer Zustimmung zu vorgestellten Aussagen erschleicht, der verletzt Menschenrecht; wer Methoden des Lehrens vorschreibt, die das kritische Prüfen ausschließen, verletzt Menschenrecht.“

Zu vermeiden ist eine problematische Vermischung von Lehre und Lebenswelt. Didaktische Situationen sollen die Handlungsfähigkeit fördern, sie müssen sich aber versagen, Handlungsbereitschaft intentional zu steuern. Kriterienorientiert bewertet werden dürfen allein die fachlichen Anteile des Bildungsvorgangs, nicht die Gesinnung. Im Bildungsprozess darf allein die Selbstbestimmung der Lernenden vorab bestimmt werden, nicht aber, welchen Gebrauch diese vom Gelernten machen.

Das heißt nicht, Bildungsprozesse sollten moralisch indifferent daherkommen. Doch sind bestimmte Tugenden, Bürgerhaltungen oder Dispositionen nicht als Inhalte intentional vermittelbar. Diese entwickeln sich im personalen und gemeinschaftlichen Umgang, sind also eine Frage der Erziehung. Verstanden in einem weiten Sinne: Der Bildungsauftrag verlangt nach Vermittlung von Wissen und Kompetenzen. Der Erziehungsauftrag verpflicht dazu, Urteilskraft zu fördern, wie Wissen und Komptenzen lebensdienlich und gemeinwohlfördertlich eingesetzt werden können. Denn – so der Pädagoge Roland Reichenbach – „Kompetenzen sind nicht ‚an sich‘ gut, und natürlich lassen sie sich auch strategisch fragwürdig einsetzen. […] Die Tugend bezeichnet wie die Kompetenz ein (lebenspraktisches) Können, aber darüber hinaus verstärkt sie ein Wollen und verlangt vom Einzelnen gewissermaßen in direkter Unbedingtheit, gemäß seiner Einsichten zu handeln, was bei ‚bloßen‘ Kompetenzen nicht der Fall ist.“

Die hierfür notwendigen Orientierungswerte wachsen in einem Klima, das selbst durch Werte geprägt ist. Wo suggeriert wird, das Werturteil stehe bereits fest und müsste akademisch nur noch exekutiert werden, bleibt für eine eigenständige, subjektiv bestimmte Wertung kein Raum mehr. Am Ende stünden nicht Studenten und Akademiker, die selbständig denken, sondern solche, die es verlernt haben, selbständig zu denken.

2. Zum bildungstheoretischen Problem der Neutralität – oder: gelebte Toleranz

In einer pluralen, freiheitlich-demokratischen Gesellschaft wird es immer eine Vielzahl unterschied­licher Vorstellungen des Guten geben, die im Rahmen des Richtigen gleichermaßen zulässig sind und gleichberechtigt nebeneinander stehen können. Die Einzelnen sind gefordert, zwischen ihnen eine subjektive Entscheidung zu treffen. Elisabeth Meilhammer, Professorin für Erwachsenen- und Weiterbildung an der Universität Augsburg, hat sich in ihrer Habilitation mit dem bildungs­theoretischen Problem der Neutralität beschäftigt und vorgeschlagen, nicht von Meinungsabstinenz, sondern Meinungsgerechtigkeit zu sprechen. Diese fasst sie in fünf Grundannahmen zusammen:

(1) Wer lehrt oder unterrichtet, müsse nicht auf eigene Stellungnahmen verzichten. Doch sollten keine eigenen Interessen im Blick auf das Prozessergebnis verfolgt werden, indem etwa bestimmte Akteure im Willensbildungs- und Aushandlungsprozess bevorzugt oder benachteiligt würden.

(2) Pädagogisch könne es niemals eine Wirkungsneutralität geben. Der pädagogische Prozess zeitige immer Wirkungen. Neutralität könne es allenfalls angesichts verschiedener partikularer Begründungen des Handelns geben.

(3) Dabei gehe es um einen Kommunikationsprozess, der bestimmten Regeln und Prinzipien unterworfen ist und in dem Argumente gleichberechtigt vorgetragen und geprüft werden können. Unzulässig im Prozess der Meinungsbildung sollten allein solche Argumente sein, die einer anderen Person den Status eines moralischen Subjekts absprechen.

(4) Neutralität beziehe sich auf den Widerstreit verschiedener nebeneinander stehender Konzeptionen des Guten. Dieser Widerstreit setze einen Rahmen des Richtigen voraus, in dem fair um die verschiedenen Standpunkte gerungen werden kann. Dieser Rahmen muss auf Basis der grundrechtlichen Prinzipien so weit wie möglich und rechtlich präzise abgesteckt sein.

(5) Vorausgesetzt werde dabei eine demokratische Gesellschaft, in der dieser Rahmen durch die Beteiligung aller gemeinsam gestaltet wird.

Ein Diskurs, der diesen Annahmen gerecht wird, muss in Zeiten von „Cancel Culture“ oder Löschkultur von neuem eingeübt werden. Es braucht neuen Mut zu einem kontroversen Lernen. Der Widerstreit der Meinungen kann für die Beteiligten in bestimmten Fällen zu einer regelrechten Zerreißprobe werden. Toleranz ist nicht als Gleichgültigkeit misszuverstehen: Wo jemand in den Augen anderer irrt, muss er Widerspruch ertragen, aber als Person weiterhin geachtet bleiben.

Es gibt unterschiedliche Ansichten über die Zukunft des Nationalstaates und die Bewertung der Globalisierung, den Umgang mit anhaltender Migration, das Staatsbürgerschaftsrecht und die mögliche Bedeutung einer „Leitkultur“, die angemessene Reaktion auf die aktuellen sicherheitspolitischen Krisen und den rechten Umgang mit den geostrategischen Herausforderungen, über die Energiepolitik und die nachhaltige Sicherung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Basis des Staates sowie den Umgang mit sozialethischen Orientierungswerten in einem zunehmend heterogener werdenden Gemeinwesen. Und über diese Fragen muss im freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat gestritten werden dürfen. Häufig erleben wir das Gegenteil. Die Coronadebatte hat seinerzeit besonders drastische Beispiele der Diffamierung und Exklusion geliefert – etwa wenn ein ehemaliger Ministerpräsident des Saarlandes sagen konnte: „Zuerst einmal müssen wir eine klare Botschaft an die Ungeimpften senden: Ihr seid jetzt raus aus dem gesellschaftlichen Leben. Deshalb machen wir konsequent 2-G.“ In anderen Zusammenhängen hätten viele gesagt, eine solche Äußerung stamme aus dem „Wörterbuch des Unmenschen“. Ich formuliere im Konjunktiv. Denn dieses Mal war offenbar die politische und gesellschaftliche Mehrheit der Überzeugung, dass man so mit Andersdenkenden umgehen dürfe, die auf einer grundrechtskonformen Coronapolitik bestehen.

Weitere Beispiele aus jüngster Zeit ließen sich finden. Überwältigung geschieht heute oft seltener durch explizit parteipolitische Vereinnahmung. Sehr viel schwerer zu dechiffrieren, sind Überwältigungen, die aus einer fast flächendeckenden Milieugebundenheit einer Berufsgruppe oder Disziplin erwachsen. Sehr häufig wird dann unter dem Anschein der Neutralität für ein vermeintlich alternativlos „Gutes“ geworben, das in der öffentlichen Debatte nicht mehr befragt werden darf.

3. Unvoreingenommenheit – oder: notwendiges Fundament an Sittlichkeit

Doch die Tatsache gesellschaftlicher Pluralität ist ethisch angemessen anzuerkennen. Dies verlangt „weder die Aufgabe der eigenen Überzeugungen und der Frage nach der Wahrheit noch die Behauptung der Richtigkeit aller vertretenen Positionen“. Das Ringen um das bessere Argument darf nicht durch Verbote beendet werden, sondern sollte auf Grundlage einer gemeinsam geteilten formalen Sittlichkeit ausgetragen werden. Zentral bleibt eine Haltung der Unvoreingenommenheit, die sich darum müht, die konfligierenden Positionen zunächst einmal vor dem jeweiligen Selbstver­ständnis der anderen redlich zu erfassen und zu prüfen, also zu unterstellen, dass andere gleichfalls aus gutem Willen zu abweichenden Positionen oder Antworten finden können.  Wo dies nicht geschieht, wird der andere zum Strohmann oder Pappkameraden aufgeblasen, also seine Position derart verzerrt, damit besser draufgeschlagen werden kann. Wo aber Gegenpositionen gar nicht mehr zur Sprache kommen, weil sie von vornherein als diskussionsunwürdig etikettiert, bekämpft und aus dem gemeinsamen Gespräch ausgeschlossen werden, verkehren sich das Toleranz- oder Neutralitäts­gebot in ein Machtinstrument – mit der Folge, dass die öffentliche Debatte auf Dauer verödet.

Die eigenständige und unvoreingenommene Urteilsbildung im Rahmen „kon­troversen Lernens“ erfordert, Fähigkeiten didaktisch-methodisch zu fördern, die wichtige Grundlagen für das demokratische Zusammenleben legen: Sich eine eigene Meinung zu bilden, setzt etwa die Fähigkeit voraus, sich nach allen Seiten zu informieren, verschiedene Positionen vorurteilsfrei zu prüfen und auch kontroverse Standpunkte zur Kenntnis zu nehmen. Die verschiedenen Standpunkte müssen gedanklich durchdrungen und sorgfältig geprüft werden, die eigene Position stets sachlich begründet werden. Gerade die pädagogische Tugend gesunder Skepsis, die darum weiß, dass selbst das sorgfältigste Urteil nur bis zum Erweis des Gegenteils gilt, bleibt wiederzuentdecken. Wissenschaft und Pädagogik suchen nach der Wahrheit, dürfen aber niemals absolute Wahrheiten verkünden.

Wer lehrt oder unterrichtet, sollte widerstreitende Positionen gerecht behandeln. Die Lernenden dürfen nicht für eine bestimmte Sichtweise vereinnahmt werden, indem persönliche Positionen nicht als solche gekennzeichnet oder Kontroversen ausgeblendet werden. Gerechte Parteilichkeit kann in einzelnen Fällen allerdings auch beinhalten, einer einseitigen Wahrnehmung auf nichtmanipulative Weise gegenzusteuern, damit ein Problem multiperspektivisch in den Blick genommen werden kann und auch die Gegenseite mit ihren Argumenten Gehör findet. Wichtig bleibt, dass nicht Meinungen in den Raum gestellt werden, sondern die Einzelnen ihre Positionen argumentativ ausweisen.

Dies alles verlangt das lebendige Vorbild. Und ich meine, wir dürfen dies durchaus auf den Raum einer burschenschaftlichen Bildungs- und Erziehungsgemeinschaft übertragen. Es braucht einen ent­sprechen­­den Umgang des Vertrauens, der Wertschätzung und des gegenseitigen Respekts: Nur dann werden die Einzelnen auch die Sicherheit gewinnen können, aus der Vielheit an Möglichkeiten ohne falsches Ressentiment das Eigene zu wählen und eine Wahl gegebenenfalls auch wieder zu revidieren. Der Einsatz für jene Werte, die für das Gelingen demokratischer Verstehens- und Verständigungsprozesse notwendig sind, wird nur gelingen, wenn die Einzelnen zum Werten, zum eigenständigen sittlichen Urteilen und Entscheiden, befähigt werden. Genau dies entspricht dem aufklärerischen Anspruch, sich des eigenen Verstandes ohne Anleitung durch andere zu bedienen.

Dies sollte erst recht für den akademischen Lebensbund einer Burschenschaft gelten, in dem die freie geistige Entwicklung der einzelnen Bundesbrüder gewollt ist und angestrebt wird. Dabei verpflichtet uns unser Burschenversprechen zur Bundesbrüderlichkeit. Stellt sich ein Bundesbruder gegen die Prinzipien des Bundes, kann dies immer nur im Einzelfall festgestellt werden. Unvereinbarkeits­beschlüsse, wie sie leider auch in der Verbindungswelt um sich greifen, fördern nicht die freie geistige Auseinandersetzung, sondern beenden das Ringen um einen eigenen geistigen Standpunkt angesichts der Ansprüche und Herausforderungen unserer Zeit, und zwar mit einem Machtinstrument. Für Bildung ist gerade charakteristisch, dass sie erst den Raum für einen Diskurs über Sittlichkeit und verantwortliche Überzeugungen eröffnet, der nur dann überflüssig wäre, wenn man bereits von vornherein wüsste oder zu wissen glaubte, was recht und gerecht ist oder die Entscheidung hierüber an fremde Instanzen delegieren würde, so der Pädagoge Andreas Poenitsch: „In Bildung geht es nicht um die unbedachte und fraglose Akzeptanz von bestehenden oder vorgegebenen Ordnungen, sondern gerade um deren Infragestellung und Problematisierung als Instanz und als Ordnung.“

Eine lebendige Demokratie lebt nicht von Tabus, Denkverboten und Reglementierungen, sondern von einer „Freiheit zu …“, von der Vielfalt an Alternativen und vom Wettstreit der Meinungen, der mitunter sogar sehr scharf ausgetragen werden kann. Das Leitbild ist nicht der umfassend und stets politisierte Aktivbürger, was einer permanenten Politisierung aller Gesellschaftsbereiche gleichkäme, sondern der kompetente, beteiligungsfähige, am politischen Geschehen interessierte, interventionsfähige Souverän, der bereit und fähig ist, sich einzumischen, wenn es darauf ankommt.

4. Verwurzelt in einer kulturellen Tiefenstruktur – oder: das Prinzip christlich-deutscher Gesinnung

Robert Schuman formulierte 1963 unter Berufung auf den katholischen Philosophien Jacques Maritain: „Eine antichristliche Demokratie wäre eine Karikatur, die der Tyrannei oder der Anarchie verfallen muss. […] Der Staat kann nicht ohne Unrecht oder Schaden für sich selbst die außergewöhnliche Wirksamkeit der religiösen Inspiration in der Ausübung der Bürgertugenden übersehen, noch dass sie einen Schutz gegen die überall tätigen Kräfte gesellschaftlicher Zerstörung bilden.“ Man kann dieses Zitat, wie es der Osnabrücker Sozialethiker Manfred Spieker getan hat, als Vorwegnahme jener Überlegungen lesen, die später als Böckenfördediktum bekannt geworden sind: Der moderne Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.

Wir können es drehen und wenden, wie wir wollen: Eine konkrete Verfassungsordnung fällt nicht vom Himmel. Ihre Entstehung und ihre Gestalt sind in vielfacher Hinsicht kulturell und in starkem Maße auch religiös geprägt – so beispielsweise der Rechtswissenschaftler und Philosoph Lothar Christian Rilinger in seinem Werk „Christentum und Verfassung“ aus diesem Jahr. Und jedes Gemeinwesen, das stabil, handlungsfähig und geistig lebendig bleiben will, ist darauf angewiesen, sich seiner kulturellen Herkunft zu versichern. Und diese ist entscheidend religiös geprägt. Daher wäre es künstlich, strikt zwischen der konfessorischen und kulturethischen Bedeutung christlicher Ausdrucksformen trennen zu wollen. Die Bürger sind Träger religiöser Haltungen und umgekehrt. Der Staat darf daher Kreuz und Flagge gleichermaßen zeigen, so lange er seine Staatsbürger nicht zu Bekenntnisakten zwingt.

Rilinger beruft sich in „Christentum und Verfassung“ auf scholastisches und naturrechtliches Denken, wenn er argumentiert, dass die moralischen Grundlagen und Motivationen der staatlichen Ordnung nicht staatsimmanent erzeugt werden können. Am Ende könnte ein Staat stehen, der sich selber zum Maß der Dinge macht und nicht mehr mit der eigenen Fehlbarkeit rechnet – und das heißt im Letzten: Die Verfügungsgewalt der Funktionäre wächst. Die Partei mag immer Recht haben, der naturrechtlich begründete Staat eben nicht. Wo der säkulare Staat die vom Recht geschützte Wertordnung auf zivilreligiöse Weise zum Zweck seiner Selbststabilisierung einsetzt, muss er nicht allein Rechtsloyalität einfordern, sondern zunehmend Gesinnung kontrollieren. Ernst-Wolfgang Böckenförde hat mit scharfen Worten vor einer moralisierenden, inquisitorischen Charakterveränderung des Rechts- und Verfassungsstaates gewarnt: „Fundamentalismus kann auch in der Form von Wertordnungs­fundamentalismus auftreten.“ Freiheit wäre dann auf Dauer nur noch als Freiheit im engen Rahmen gesetzter Gesinnungsprüfung lebbar.

Axel Honneth, Vertreter der sogenannten dritten Frankfurter Schule, deutet in seiner Arbeitssoziologie mit dem Titel „Der arbeitende Souverän“ von 2023 an, dass sich das Diktum Böckenfördes überholt habe. Er schreibt: „In seiner Schul- und Arbeitspolitik verfügt der demokratische Rechtsstaat nach meiner Überzeugung durchaus über zwei Instrumente, mit denen er seine eigenen kulturellen und mentalen Voraussetzungen zwar sicherlich nicht direkt garantieren, durch die er aber die Wahrscheinlichkeit ihrer Herausbildung gezielt erhöhen kann.“ Durch beide Teilpolitiken, so Honneth, könne der Staat darauf einwirken, „ob ihm zuträgliche, das heißt kooperative oder ihm zuwiderlaufende, das heißt egozentrische Verhaltensmuster innerhalb seiner Grenzen die Oberhand gewinnen“. Ein Staat, der die moralischen Grundlagen des Gemeinwesens selber bewirtschaftet, wäre in verschiedener Hinsicht eine Abkehr von überkommenem Staatsdenken. Es ginge nicht mehr um individuelle Freiheit und Recht des Einzelnen gegenüber dem Staat. Es ginge um eine institutionelle, sozial determinierte Freiheit und eine Übermacht des Staates. Die freiheitsichernde Unterscheidung zwischen „polis“ und „oikos“ ginge verloren.

Der Philosoph Rudolf Brandner sieht konkrete Anzeichen hierfür in einem „sich indefinit aufblähenden Menschenrechtsdiskurs“, der die Orientierung an nationalen Interessen und nationale Identitätsbildung unter Generalverdacht stellt. Ein moralischer Universalismus solle das geschichtliche Projekt der Moderne vor der eigenen Bodenlosigkeit bewahren, so Brandner: „Die Idealität moralischer Transzendenz, die als reine Bewußseinsintention von Unbedingheit einen Gottesersatz bietet, wird zum überpositiven Legitimationsprinzip politischer Ordnungen, das ihre bildungsgeschichtliche Grundlage im Ethos der Gemeinschaft für nichtig erklärt.“ Ein untauglicher und bedenklicher Versuch, der in letzter Konsequenz in eine Moraldiktatur führt, in der Gleichheit in Gleichmacherei und Gleichgültigkeit umschlägt, die wahnhafte Suche nach immer neuen Formen von Diskriminierung und Exklusion nur das Gefühl nihilistischer Verzweiflung übertünchen soll. Der Egalitarismus lässt sich selbst am Ende nur durchhalten, indem er rigoros gegen „die Vielfalt lebendiger Selbstbejahung“ vorgeht, indem er die produktive Schöpferkraft der realen Differenzen und Besonderheiten verneint.Um vermeintlich die Unverletzlichkeit des Einzelnen zu schützen, wird der Staat gerade im Namen der Freiheit zu autokratischen Übergriffen legitimiert. Aus Freiheitsträgern werden Anspruchsberechtigte, der mündige Souverän wird ersetzt durch den Bedürftigen, der staatlicher Zuwendung bedarf. Das sich selbst bestimmende Subjekt, das durch den Verlust einer gemeinschaftlichen Weltdeutung auf sich selbst zurückgeworfen wird und zur Entscheidung genötigt ist, sucht sich einen neuen Heilsraum. Der Staat wird zur neuen Heilsgemeinschaft, das Kollektivbewusstsein einer globalen Menschheit zur neuen, säkularen Heilsaufgabe. Paradoxerweise geht auf diese Weise allerdings zugleich das Politische des Staates verloren. Alle Abwehr-, Teilhabe- und Anspruchsrechte müssen vor dem Subjekt kapitulieren; ihr moralisierender Absolutheitsanspruch untergräbt die Rechtsgemeinschaft. Erst jüngst erklärte ein Gericht die Löschung eines Social-media-Profils für rechtmäßig, weil der Inhaber in seinen Beiträgen nicht vorbehaltlos die Aussagen der WHO teilte. „Was folgt“, so Brandner, „ist die Selbststrangulierung des Rechtsstaates durch eine moralideologische Justiz, die ihren Sinnhorizont mentaler Unbedingtheit von Individuen opfert, die sich an ihrer Gutheit zugrunde vergewissern.“

In Gefahr stehen jene Orientierungswerte, „die das sozialethische Verhalten des Bürgers im Alltag bestimmen. Sie sind für eine offene Gesellschaft unverzichtbar und stellen ein Stück ihrer Identität dar“. Die freiheitliche Verfassung liefert zwar Orientierungsmaßstäbe; wie die Ziele der Verfassung aber innerlich verwirklicht werden, bleibt Sache des mündigen Bürgers. Dem Bürger bietet dies die Möglich­keit der Wahl, bedingt aber auch den Zwang zur Entscheidung. Erst aus dem Vorhandensein sich überschneidender oder konkurrierender Orientierungswerte gewinnt die freiheitliche Verfassungs­­ord­nung des Staates „Maßstäbe für Verantwortung“ und inhaltliche Erfüllung. Ein formaler Verfassungs­patriotismus genügt als Ethos nicht, um die Freiheit unseres Zusammenlebens dauerhaft zu sichern. Hierfür braucht es eine tiefergehende Motivation, sagen wir durchaus: einen metaphysischen Bezugspunkt. Am Rande: Wir sehen dies gegenwärtig auch beim argentinischen Präsidenten Milei, der zwar gern als Libertärer bezeichnet wird, sein Land aber klar in einer christlich-abendländischen Wertegemeinschaft verorten will.

Die Orientierungswerte unseres Zusammenlebens zu pflegen und daran mitzuarbeiten, ist eine der vornehmsten Aufgaben der burschenschaftlichen Bewegung – „in Läuterung und Festigung der religiösen Überzeugung und in der ungeteilten Liebe zum Vaterland“, wie es in unseren Prinzipien heißt. Unsere burschenschaftliche Tradition hat zwei Wurzeln: einerseits die Tradition der Befreiungskriege gegen die napoleonische Fremdherrschaft und die Einigungsbewegung des neun­zehnten Jahrhun­derts; andererseits das existentielle Fundament des Christentums, insbesondere sind hier national-protestantische Identität, die Anfänge der Inneren Mission, pietistische Innerlichkeit und die Erweckungsbewegung zu nennen. Theodor Körner und Ernst Moritz Arndt verbanden in ihrem Werk religiöse Bildsprache und nationalen Mythos. Ideengeschicht­lich gehen im Wartburgfest 1817 Luthergedenken und Nationalstaatswerdung Hand in Hand. Der Bezug auf das Christentum war keineswegs kontingent. Er fungierte als geistige Voraussetzung nationaler Selbstfindung und Legitimation einer umfassenden Kulturnation.

Die Geschichte ist weitergegangen; die geistige Rückbindung hat sich entkonfessionalisiert. Die burschenschaftliche Bewegung hat ihre anfängliche protestantisch-nationale Engführung überwun­den, so wie es schon Artikel 5 der Grundsätze des Wartburgfestes formulierte und wie es im Konzept einer Bekenntnisökumene gelebt wird: „Die Lehre von der Spaltung Deutschlands in das katholische und in das protestantische Deutschland ist irrig, falsch, unglückselig.“ Diese überkonfessionelle Offenheit der burschenschaftlichen Idee hat sich als Stärke erwiesen. Unsere Burschenschaft hat mittlerweile zwei Äste: im protestantischen Leipzig wie im katholischen Bamberg.

Bedenklich wäre es aber, wenn sich das Bekenntnis zur christlich geprägten Kulturnation nicht entkonfessionalisieren, sondern säkularisieren würde. Die soziokulturelle Realität wie der Zustand der Kirchen hierzulande können dazu verführen, die Wirkungsgeschichte des Christentums zu unter­schätzen. Doch die Bochumer Literaturwissenschaftlerin Bettina Gruber warnt: „Europa wurde mit dem Christentum und nicht gegen das Christentum groß und eine Zeitlang zur führenden Macht.“ Selbst die Säkularisierung wäre im Letzten nicht denkbar ohne die christliche Tiefenstruktur unserer Kultur. Die christlichen Wurzeln unserer Kulturnation zu leugnen, wäre geschichtsvergessen.

Die Auseinandersetzung mit den christlichen Wurzeln unserer Kultur muss angesichts der geistigen Herausforderungen unserer Zeit mehr sein als symbolische Selbstvergewisserung und museale Konservierung auf der einen oder eine beliebig austauschbare Option auf der anderen Seite. Nationale Selbstvergewisserung und ein gemeinsames kulturelles Identitätsbewusstsein, das hilft, auch Krisen­zeiten des Staates und seiner Institutionen zu überstehen, braucht ein ethisches Fundament, soll die Nation nicht in eine boße Zweckgemeinschaft, in globalistische Profillosigkeit oder wertrelativistische Beliebigkeit abdriften. Es liegt an uns, einem freiheitsfeindlichen Nihilismus zu wehren, die christlich-abendländische Tradition unter den Bedingungen unserer Zeit zu profilieren, lebendig zu tradieren und die geistig-moralischen Triebkräfte unseres Zusammenlebens zu erneuern. Möge unsere Burschenschaft auch im hundertfünfundsechzigsten Jahr seit ihrer Gründung mitbauen am geistigen Fundament einer idenditätsbewussten, burschenschaftlich geprägten deutschen Kultur und Nation. Unsere Prinzipien bieten dafür ein starkes Fundament.

Laudatio: Verleihung des Deutschen Schulbuchpreises 2025

Das Portal „Die pädagogische Wende“ berichtet über die Verleihung des Deutschens Schulbuchpreises 2025 an Ralf Lankau und Matthias Burchardt und dokumentiert die Laudatio zu Ehren der beiden Preisträger, die vom Bonner Erziehungswissenschaftler Axel Bernd Kunze gehalten wurde:

https://die-pädagogische-wende.de/verleihung-des-deutschen-schulbuchpreises-2025-an-ralf-lankau-und-matthias-burchardt/

Vortrag: Wie viel Religion verträgt das öffentliche Leben?

Wie viel Religion verträgt das öffentliche Leben?

Kultur- und Kongresszentrum Rosenheim, 8. November 2025

(1) Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden.

(2) Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der  Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungs­bewußtsein für Natur und Umwelt.

(3) Die Schüler sind im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen.

(4) Die Mädchen und Buben sind außerdem in der Säuglingspflege, Kindererziehung und Hauswirtschaft besonders zu unterweisen.

So heißt es in Artikel 131 der Verfassung des Freistaates Bayern. Ähnliche Beispiele lassen sich in anderen Landesverfassungen finden. Derartige Formulierungen lösen in Lehrveranstaltungen immer wieder Verwunderung oder auch vehementen Widerspruch aus. Darf der Staat ein Bekenntnis zu Gott vorschreiben? Soll der Staat nicht vielmehr weltanschaulich neutral sein? Passt ein solcher Anspruch noch zu einer pluralen und offenen Gesellschaft? Und tatsächlich erhitzen sich gerade am Gottesbezug der Verfassung immer wieder die Gemüter. Oder auch am Kreuz im öffentlichen Raum, wie es in diesem Sommer wieder einmal zu erleben war: Zu groß, zu deutlich sichtbar, daher störend. Und so entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, das Kreuz müsse abgehängt werden.

1. Warum bleibt ein Letztbezug für den Staat wichtig?

Es geht – wie  auch bei der religiösen Eidesformel – nicht um ein persönliches Credo oder ein konfessionelles Gottesbild, sondern eine kulturethische Aussage. Mit dieser trifft der Verfassungsgesetzgeber eine gewichtige Wertvorentscheidung: „Es geht um die Anerkennung einer Verantwortung über die bloße Mehrheitsmeinung oder Opportunität hinaus.“ – so der Kulturpolitiker Thomas Sternberg. Es geht um die Gründung der sittlichen Person, die noch einer anderen Instanz, ihrem Gewissen, gegenüber verpflichtet ist. Und es geht um die Rückversicherung gegenüber totalitären Tendenzen – wider eine Selbstüberschätzung des Menschen, wider einen Staat, der sich absolut setzt, wider jede Form des Materialismus, der den Menschen in letzter Konsequenz nur mehr als Funktionär der sozialen Verhältnisse betrachtet, ihm aber letztlich keine höheren geistigen Antriebe, Interessen oder Ziele zuzugestehen vermag. Der Gottesbezug hält jene Leerstelle offen, ohne die letztlich auch die Freiheit des Menschen auf der Strecke bliebe. Wir Deutschen haben dies in zwei Diktaturen schmerzlich erfahren. Die Ideologie der Freiheit darf niemals mächtiger werden als die konkrete Freiheit des Einzelnen. Denn der Mensch muss selbst bestimmen können, wer er sein will und wie er leben will. Dies verleiht ihm eine besondere, nur ihm eigene Würde. Der Mensch hat aber nicht allein die Fähigkeit, sondern auch die Verpflichtung, sich zu entscheiden. Die Aufgabe, Ich zu sagen, die Anstrengung echter Charakterbildung können wir aber nicht an andere delegieren.

Eine „Erziehung zur Ehrfurcht“ vor Gott – oder wie anders wir davon sprechen wollen –, zur Freiheit im Denken und Handeln sowie zur sittlichen Verantwortung genauso wenig wie Liebe, Freundschaft oder Vertrauen operationalisierbar. Daran ist besonders zu erinnern in Zeiten, in denen Bildung oftmals so etwas wie das neue Heilsversprechen der säkularisierten „Wissensgesellschaft“ geworden ist. Ein solcher Letztbezug schützt davor, den Anspruch auf Bildung quasireligiös zu überhöhen, in Gestalt einer pädagogischen Kontrollgesellschaft, einer Erziehungsdiktatur oder durch manipulative Pädagogisierung aller Lebensbereiche. Ohne Letztbezug im weitesten Sinne, so die Überzeugung der Verfassungsväter, wäre eine Bildung der sittlichen Person gar nicht denkbar. Bildung kann zwar den Raum eröffnen, die Sinnfrage zu stellen, einen letzten Lebenssinn findet der Einzelne in ihr jedoch nicht. Bildung verweist den Einzelnen auf sich selbst, seinen Lebenssinn zu suchen und jene Wahrheit zu erkennen, die ihn frei macht – frei jenseits aller menschengemachten Bildungs­anstrengungen.

2. Warum sollte sich der Staat zu seinen religiösen Wurzeln bekennen?

Auch wenn die Gottesformel für unterschiedliche individuelle Bekenntnisse offen bleibt, ist sie keineswegs wertneutral. Dies zeigt schon die Formulierung selber. Es fällt zunächst auf, dass von Gott im Singular die Rede ist. Und scheint nicht auch dahingehend eine Festlegung vorzuliegen, indem an einen Gott gedacht wird, der das Leben und die Würde des Menschen bejaht oder sogar begründet?

Der neuzeitliche Staat ist nicht mehr etwas Selbstzweckhaftes; er bedarf vielmehr selbst der Legitimation. Der Verfassungsgesetzgeber versichert sich mit dem Bezug auf Gott einer Legitimationsgrundlage des staatlichen Handelns, die ohne Religion oder zumindest religionsoffene Philosophie nicht auskommt. Die Gottesformel markiert als „Leerstelle“ jenes geistige Fundament, auf dem unser Gemeinwesen aufruht und das der moderne Staat nicht selbst garantieren kann.

Wir haben uns daran gewöhnt, in einem stabilen, demokratischen Rechts-, Sozial- und Kulturstaat zu leben. Doch selbstverständlich ist das keineswegs. Und so täten wir alle gut daran, mit den kulturellen Grundlagen unseres Staatswesens nicht allzu sorglos umzugehen. So wie wir es vor nicht allzu langer Zeit bei der Debatte über die Bibelinschrift auf der Kuppel des Berliner Stadtschlosses erlebt haben. Umstritten ist auch das Kreuz im öffentlichen Raum. Das Kreuz – etwa im Gerichtsgebäude – erinnert auch im säkularen Staat daran, dass irdische Gerechtigkeit immer fehlbar bleibt und wir noch einer anderen Instanz, nennen wir sie Gott oder Gewissen, verantwortlich bleiben. Ankläger und Zeugen werden daran erinnert, nicht leichtfertig oder gar falsch Zeugnis gegen andere abzulegen, Richter daran, das Recht nicht zu beugen oder leichtfertig Urteile zu sprechen.

Der Wille zum Recht kann rechtsimmanent allein nicht gesichert werden. Ein formaler Verfassungspatriotismus genügt als Ethos nicht, um die Menschenrechte dauerhaft zu sichern. Hierfür braucht es eine tiefergehende religiöse oder ethisch-humanistische Motivation. Der Mensch ist mehr als ein Funktionär der sozialen Verhältnisse. Lebendig, geistig vital und schöpferisch bleibt ein Gemeinwesen nur dann, wenn seine Bevölkerung nicht allein funktional qualifiziert ist, sondern umfassend gebildet. Hierzu gehört ein Wissen um die eigene kulturelle Herkunft und Identität. Diese sind nicht beliebig austauschbar. Ein Staat, der sein kulturelles Gedächtnis verliert und in dem es keine verlässlichen Gemeinsamkeiten mehr gibt, muss den Verlust an Integrationskraft durch Kontrolle und Steuerung ersetzen.

Die Identität unseres Gemeinwesens ist nicht vom Himmel gefallen, sondern historisch-konkret gewachsen, und zwar in einem Prozess, in dem religiöse, kulturelle und politische Werte nicht zu trennen sind. Ja, selbst der Streit über das Kreuz als religiöses und kulturelles Symbol setzt die besondere abendländische Prägung unserer Rechts- und Verfassungsordnung voraus, die sich unter anderem in der Trennung von religiöser und politischer Sphäre bei gleichzeitiger Kooperation beider Gewalten äußert. Das Kreuz steht nicht allein für Heimat, Geborgenheit oder regionale Brauchtumspflege – das wäre zu wenig. Das Kreuz steht für die kulturellen Wurzeln, aus denen unser demokratischer Rechts-, Sozial- und Kulturstaat lebt. Dieser darf Flagge und Kreuz gleichermaßen zeigen, so lange er den Einzelnen nicht zu Bekenntnisakten zwingt. Es ist kein Missbrauch des Kreuzes oder die Enteignung einer Religion, wenn sich unser Staat auf seine Wurzeln besinnt und diese im öffentlichen Raum präsent hält. Intoleranz gegenüber Religion entsteht im Gegenteil leichter dort, wo diese als etwas Bedrohliches erscheint und öffentlich nicht mehr verstanden wird. Die rechtmäßige, in biblischer und sozialethischer Tradition gut begründete Gewalt des Staates bedarf normativer Grundlagen, wenn sie nicht zum Unrecht einer Räuberbande mutieren solle. Das Kreuz bleibt aber auch eine Anfrage an die Kirche, die sich vor allzu vorschnellen politischen Heilsgewissheiten in vorletzten Fragen hüten sollte. Das Kreuz in öffentlichen Gebäuden kann das harte Ringen um eine an Recht und Gerechtigkeit orientierte Politik in Verantwortung vor Gott und den Menschen nicht ersetzen. Vor dieser Aufgabe stehen Christen wie Nichtchristen gleichermaßen.

3. Welche Herausforderungen stellen sich in der pluralen Gesellschaft?

Heute stellt sich die Frage, wie das christliche Erbe in einer zunehmend pluraler gewordenen Gesellschaft verstanden und bewahrt werden kann. Die christliche Identität besitzt für unser Gemeinwesen eine weitergehende kulturethische Bedeutung: für Politik und Kultur, für Bildung und Wissenschaft, für unser Zusammenleben in Staat und Gesellschaft. Nicht zuletzt die Trennung von religiöser und politischer Sphäre – nach der unnachahmlichen Formel „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist.“ –  bei gleichzeitiger Kooperation beider Gewalten wäre bedroht – und damit ein wichtiges Moment, das sich in der abendländischen Geistes- und Kulturgeschichte äußerst produktiv ausgewirkt und gewaltige Leistungen freigesetzt hat. Ob wir diese Tradition angesichts der demographischen Entwicklung, säkularer Tendenzen auf der einen und vermehrter Einwanderung auf der anderen Seite bewahren können, ist auf längere Sicht keineswegs ausgemacht.

Wir werden den christlichen Referenzrahmen nicht schadlos durch andere Traditionen ersetzen können. Würden wir uns auf andere Traditionen festlegen, würden sich auf Dauer unser Gemeinwesen und dessen Moral erheblich verändern. Es steht mehr auf dem Spiel als liebgewordene „Folklore“, wenn wir St. Martin durch ein „Sonne-Mond-und-Sterne-Fest“ ersetzen, an Weihnachten nur noch unspezifische „season’s greetings“ versenden oder Ostern zum „Hasenfest“ herabstufen. Wer weiß, wie lange unsere Feiertagskultur in dieser Form noch erhalten bleibt. Das Tanzverbot am Karfreitag wird kaum noch verstanden, verkaufsoffene Sonntage durchlöchern den verfassungsrechtlich geschützten Sonntag und einzelne Parteien oder Politiker fordern immer mal wieder, einen Teil der christlichen Feiertage durch nichtchristliche oder auch bewusst religionsfreie Feiertage zu ersetzen.

Mittlerweile stehen angesichts haushaltspolitischer Zwänge wieder Feiertage zur Disposition, etwa der Pfingstmontag. Die evangelische Theologin Christiane Thiele hat schon 2020 im Deutschlandfunk vorgeschlagen, den Pfingstmontag zu strei­chen, zugunsten des Versöhnungstages Jom Kippur. Aufmerksamkeit an Pfingsten war ihr gewiss, auch wenn die Idee keineswegs neu ist. Was an Thieles Vorschlag auffiel, war die Begründung. Bei Lichte besehen, ging es der umtriebigen Theologin gar nicht um das Judentum. Ein allgemeines Versöhnungsfest soll es werden. Denn Versöhnung sei für alle Menschen wichtig. Die christliche Feiertagskultur – oder was von ihr überhaupt noch übrig ist – taugt am Ende nur noch als Verschiebemasse. Religiöse Inhalte werden aufgelöst in einen allgemeinen, schwammigen Huma­nismus, der irgendwie für alle zustimmungsfähig sein soll.

Drei Aspekte möchte ich abschließend benennen, warum die Frage nach Religion für einen stabilen, vitalen Kulturstaat unverzichtbar bleibt.

3.1 Befähigung zum Reden über Religion

Wo Lebensverhältnisse krisenhaft und kontingent werden, stellen sich religiöse Fragen neu. Wer angesichts der vorhandenen Vielfalt an Lebenskonzepten, Wertorientierungen und Sinnangeboten nicht gelernt hat, sich zu entscheiden, über den wird sehr leicht entschieden, aber eben von anderen. Zugleich bedarf unser gemeinsames Zusammenleben sinnstiftender Lebensdeutungen, der Verpflichtung auf verfahrensrechtliche Tugenden, und es braucht einen substantiellen Mindestkonsens an formaler Sittlichkeit. Bürgersinn oder zivilgesellschaftliches Bewusstsein stehen nicht einfach als Ressource zur Verfügung. Diese Ressource muss gepflegt werden. Dabei können Politik, Wirtschaft und Gesellschaft nicht darüber hinwegsehen, dass ihre jeweiligen Sachbereiche auch unter der Bedingung des Pluralismus weiterhin religiös bestimmt werden. Die Ausbildung einer kulturellen oder religiösen Identität sowie die Entwicklung sozialer Integrationsfähigkeit werden nur als ein subjektiv bestimmter, aktiv zu gestaltender Prozess gelingen. Religiöse Bildung ist nicht von den Anforderungen einer wie auch immer gedachten staatsbürgerlichen Religion her zu denken, sondern vom sich bildenden Subjekt.

Die für die Moderne geltende Autonomie der Bildung setzt eine eigene religiöse Praxis nicht zwingend voraus. Gleichwohl wird aber von umfassender Persönlichkeitsbildung nur dann gesprochen werden können, wenn der Einzelne in der Lage ist, sich selbst und die Welt um sich mit Bezug auf religiöse Sprachformen wahrzunehmen und zu werten. Religiöse Lernprozesse bleiben unverzichtbarer Bestandteil des allgemeinen Bildungsauftrags – nicht im Sinne religiöser Rede, sondern im Blick auf die Befähigung zum Reden über Religion. Wo Religion nicht mehr verstanden wird, erscheint sie schnell als etwas Bedrohliches, das es zu verbannen, zu domestizieren oder zu bekämpfen gilt. Wo über Religion nicht mehr geredet werden kann, werden wir vieles nicht mehr verstehen und einordnen können: weder Lessings Nathan den Weisen noch die religiöse Ursache weltpolitischer Konflikte, weder entscheidende Wegmarken abendländischer Geschichte noch die Sprache der Kunst oder Musik.

3.2 Pflege der eigenen Identität

Ein Verständnis für das Fremde wird sich nur vom Standpunkt des Eigenen her entwickeln können, in wechselseitiger Verschränkung von Selbst- und Fremdverstehen. Gelingender interkultureller und interreligiöser Austausch setzt voraus, dass alle Beteiligten auch etwas haben, das sie einbringen können – andernfalls kommt der Austausch letztlich zum Erliegen. Die Andersartigkeit des anderen zeichnet sich erst vor dem Hintergrund des Eigenen ab – und erst dann kann der Einzelne auch ein begründetes Urteil fällen. Wo alles gleich ausfällt, kann nicht mehr argumentativ gestritten werden. Eine zwar religionsfreundliche, aber letztlich plural-indifferente (Lern-)Umwelt wird religiöse Identitätsbildung eher erschweren als erleichtern. Dies hat nicht allein individuelle Folgen, sondern auch gesellschaftliche. Gelingende Integration setzt das Vorhandensein einer Kultur voraus, in die hinein Integration überhaupt möglich ist.

Erfahrungen von Fremdheit und Irritation sind dabei nicht ausgeschlossen. Sie können niemals vollständig überwunden, sondern nur reflexiv bearbeitet werden. Toleranz ist nicht pädagogisch-intentional zu erzeugen, sie wird aber dort leichter fallen, wo religiöse Fragestellungen pädagogisch, akademisch, kulturell oder politisch nicht als Störfaktor ausgeklammert werden, sondern lebendige Religion erfahrbar ist und wo diese als Anlass zur geistigen Auseinandersetzung begriffen werden.

3.3. Toleranz meint nicht Neutralität

Heute geht es weniger darum, freiheitsbedrohende Übergriffe der Kirche abzuwehren, als vielmehr darum, Freiheitseinschränkungen durch einen übergriffig werdenden Säkularismus zu verhindern, häufig im Namen fehlverstandener Toleranz.

Die Wirksamkeit des modernen Staates in religiösen Dingen bleibt um der personalen Freiheit des Einzelnen willen begrenzt – und zwar sowohl im Blick auf die Förderung bestimmter konfessioneller Bekenntnisse als auch umgekehrt im Blick auf einen forcierten Prozess vermeintlich neutraler „Demokratisierung“ aller Lebensbereiche, der Religion weitgehend aus dem öffentlichen Leben ausklammert und gerade durch die Verleugnung weltanschaulicher Horizonte selbst zur Weltanschauung wird. Beide Grenzen werden gegenwärtig prekär: Ob einerseits der Staat im Zuge des neueingeführten, stark integrationspolitisch motivierten Islamunterrichts die Grenzen seiner eigenen Wirksamkeit in religiösen Dingen tatsächlich einhält, wird sich auf Dauer erst noch erweisen müssen. Ich habe hier meine Zweifel.

Andererseits erweckt die Ausdehnung menschenrechtlicher Forderungen nach Ende der Blockkonfrontation und die Berufung auf eine fast schon quasireligiös überhöhte Kultur der Menschenrechte in jüngerer Zeit den Eindruck, hier könnte eine neue Zivilreligion entstehen, die letztlich den Rückgriff auf religiös-weltanschauliche Horizonte gänzlich überflüssig machen soll und jegliche konfessionelle Identitätsbildung fast schon als Sakrileg betrachtet. (Am Rande gesagt: Die Kirchen wiederum erwecken mitunter den Verdacht, der Rekurs auf die Menschenrechte könne eigene theologische Anstrengung ersetzen; so entsteht der Eindruck, die menschenrechtliche Forderung selbst sei schon die eigentliche „Botschaft“ der Kirche.) Wo weltanschauliche Bindungen abgelöst werden sollen und der öffentliche Streit um das bessere Argument ersetzt wird durch das Tabu – in Gestalt eines vermeintlich neutral gedachten „demokratischen Habitus“ –, besteht leicht die Gefahr, den Einzelnen – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinne gesellschaftspolitisch erwünschter Meinungen zu überwältigen. „Demokratisierung“ wird dabei missverstanden als Gleichschaltung des öffentlichen Raumes.

Keine Werterziehung wird ohne Rückgriff auf letzte Grundüberzeugungen die verwirrende Vielzahl an Werten in eine stimmige Ordnung bringen können. Die staatliche Neutralität in religiösen Dingen meint die Diskriminierungsfreiheit religiös-weltanschaulicher Überzeugungen, nicht deren Neutralisierung oder Nivellierung zu einer staatlich betriebenen, einheitlichen Zivilreligion. Rolf Schieder hat dies im „Handbuch Interreligiöses Lernen“ pointiert auf den Punkt gebracht: „Eigentlich will man eine staatseigene Zivilreligion, wagt aber nicht die offene Konkurrenz mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften, sondern erklärt sich selbst für ‚neutral‘, womit die Religionsgemeinschaften eo ipso parteiisch sind. Das Motto lautet: Die anderen sind religiös, wir sind normal.“

Wie weit religiöse Bezüge im öffentlichen Leben zulässig sein sollen, wird nicht allein von der Exekutive oder den Gerichten zu entscheiden sein; eine legitimatorische Selbstbedienungsmentalität des Staates in Wertfragen könnte leicht die Folge sein. Diese Frage muss im gesellschaftlichen Diskurs verhandelt werden, Entscheidungen bedürfen der parlamentarischen Legitimation. Auch auf europäischer Ebene müssen diese Fragen ernsthaft verhandelt werden, wenn es nicht durch judikative oder exekutive Alleingänge zu Verwerfungen innerhalb der nationalen Gesellschafts- und Rechtstraditionen kommen soll. Diese reichen innerhalb der EU von staatskirchenähnlichen bis zu laizistischen Modellen. Eine europäische Harmonisierung ohne Konflikte scheint kaum vorstellbar, sollte eine solche überhaupt wünschenswert sein.

Jede Gesellschaft, die handlungsfähig bleiben will, braucht „eine symbolische Vorstellung von sich selbst“. Bei tragischen Ereignissen wird mehr als deutlich, dass der Staat auf Religion nicht verzichten kann und will. Aus historischen Gründen sind wir in Deutschland sehr zurückhaltend mit der Pflege einer eigenen Zivilreligion und haben deren Aufgaben vielfach an die großen Kirchen delegiert. Der religiöse Pluralismus bringt es zwangsläufig mit sich, den Kreis derjenigen Akteure zu öffnen, die am zivilreligiösen Konsens mitarbeiten. Der liberale Rechts- und Verfassungsstaat kann die gesellschaftlichen Teilsysteme nicht an eine gemeinsame, für alle verbindliche Weltanschauung binden. Umgekehrt bleibt das politische System aber grundsätzlich darauf angewiesen, dass die verschiedenen Bekenntnisse dieses auch aus religiösen Gründen anerkennen. Nicht umsonst gründet das kooperative Staat-Kirche-Verhältnis darin, dass Bischöfe nach ihrer Ernennung den Eid auf die Verfassung ablegen müssen. Im Falle der großen Kirchen hat sich diese wechselseitige Anerkennung in langer Übung und nicht ohne leidvolle Erfahrungen ausbalanciert. Treten neue Akteure in den Diskurs um die zivilreligiöse Frage ein, muss dies keinesfalls konfliktfrei vonstattengehen. Es bleibt abzuwarten, ob sich auch im Fall des Islams eine solche Balance einstellen wird, wenn dieser eine zunehmend gewichtiger werdende gesellschaftliche Rolle spielen sollte. Die Rede von einem „europäischen Islam“ suggeriert dies. Doch scheint das zivilreligiöse Konfliktpotential, das hier schlummert, gegenwärtig durchaus unterschätzt zu werden, genauso wie die emotionalen Verwerfungen, die drohen, wenn eine erstarkende Religion offensiv Felder besetzt, auf denen das Christentum an Terrain verliert.

4. Ausblick

Religion und Politik brauchen einander, soll sich nicht jeweils eine Seite absolut setzen – was in der Geschichte noch nie gut ausgegangen ist. In der zivilreligiösen Fragestellung zeigt sich, wie religiöse und politische Fragen miteinander verwoben sind. Denn die politisch denkenden Bürger sind zugleich Träger religiöser Haltungen im weitesten Sinne – und umgekehrt. Daher wird es keine Zivilreligion ohne Bezug zur verfassten Religion geben können, wie umgekehrt die verfasste Religion stets auf politische Rahmenbedingungen trifft. Bildung und Wissenschaft sind Orte, dieses Ineinander religiöser und politischer Fragestellungen reflexiv zu bearbeiten. Bildung und Religion besitzen auch unter den Bedingungen gesellschaftlicher Plu­ralität unverzichtbare Bedeutung für einen freiheitlichen, vitalen und tragfähigen Kultur­staat. Viel war heute von der kulturethischen Bedeutung des Christentums die Rede gewesen. Diese wird auf Dauer aber nur tragen, wenn auch ein praktiziertes christliches Bekenntnis in unserem Land lebendig bleibt. Wir tragen eine soziale Verantwortung für Werte und Normen, Ethos und Tradition, Sprache und Wissenschaft, Kunst und Kultur oder Religion, die weit über unsere eigene Gegenwart hinausreicht. Wie künftige Generationen leben, denken und handeln werden, wird wiederum davon beeinflusst werden, wie wir heute leben, denken und handeln.