Jetzt online: Sind Bildungsfragen Gesellschaftsfragen?

Sind Bildungsfragen Gesellschaftsfragen?

… fragt Axel Bernd Kunze in Heft 417 der Reihe „Kirche und Gesellschaft“. Seine Überlegungen zur demokratiepädagogischen Bedeutung eines Rechts auf Bildung sind jetzt auch online auf den Seiten der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle in Mönchengladbach zugänglich.

Zum Inhalt:

  • Neuer sozialethischer Bildungskurs
  • Zwei Lesarten einer Formel
  • Demokratie als pädagogische Aufgabe
  • Demokratie als Bildungsaufgabe
  • Erziehung zur Demokratie
  • Absicherung sozialer Teilhabe durch ein Recht auf Bildung

http://www.ksz.de/194.html

Über den Link besteht auch die Möglichkeit, das Heft in gedruckter Form zu bestellen.

Der Verfasser, beruflich als Schulleiter tätig, ist Privatdozent für Erziehungswissenschaft an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.

Rezension: Der alte Zauber des Professorenberufs ist weggeblasen …

Hildegard Krämer, Axel Bernd Kunze, Harald Kuypers (Hgg.):

Beruf: Hochschullehrer. Ansprüche, Erfahrungen, Perspektiven,

Festschrift für Prof. Dr. Volker Ladenthin, Paderborn: Ferdinand Schöningh 2013, 286 Seiten.

 

Aus einer Rezension in der aktuellen Ausgabe 2/2017 der schulpädagogischen und erziehungstheoretischen Fachzeitschrift ENGAGEMENT:

„Zunächst muss auffallen, dass gleich mehrere Beiträge eine Degradierung des Hochschullehrers wahrnehmen: Der alte Zauber des Professorenberufs scheint weggeblasen; an die Stelle des abgehobenen oder auch zerstreuten Professors ist der freundliche Dozent getreten, der einen Powerpointvortrag hält und evaluiert wird (zuerst von Studenten und dann anhand der studentischen Evaluationen von Vorgesetzten, die es früher so nicht gab). […]

Von einer demokratischen Mentalität war die Rede, und diese spiegelt sich auch wider in demokratiepädagogischen Konzepten, die tendentiell Demokratie weniger als Staats- denn als Lebensform propagieren, und diese spricht Axel Bernd Kunze an. Demokratie als Lebensform – das kann Totalerfassung von Leben im Sinne eines Prinzips bedeuten, kann auch die Verwechslung von demokratischer Gesinnung (Respekt für die Regeln der Staatsform Demokratie) und Wohlverhalten implizieren (Einpassung in einen Mainstream, der eine offene Diskussion gerade über zentrale Fragen der Gesellschaftsgestaltung gar nicht mehr zulässt).

Pädagogisch ist hier die Gefahr der Überwältigung beziehungsweise Indoktrination gegeben. Autorität mag gut sein, das Autoritäre ist es nicht, und es maskiert sich offenbar gern mit Begriffen des Nichtautoritären (Demokratie). Der Beitrag endet mit einem Zitat von Norbert Bolz: „Kehre um, du musst dein Leben ändern – oder doch wenigstens dein Denken“. Das ist der prophetische Ruf zur Umkehr, in dessen Rahmen eine ebenfalls zitierte prophetische Diagnose von Norbert Bolz wohl ihren richtigen Sinn erhält: „Nichts fürchtet die Regierung einer modernen Massendemokratie nämlich mehr als einen selbständig denkenden Menschen“ (Seiten 146 f.).

Dieser Satz ist schlimm, weil er wahr sein könnte.“

Dr. Jan Dochhorn

Der Rezensent ist Theologe und Senior Lecturer an der Universität Durham (Vereinigtes Königreich).

Rezension: Menschenrechtsbasierte Bildung

„An dieser Stelle ist hinter den vorliegenden Band dann aber auch ein Fragezeichen zu setzen. Denn viele Beiträge verzichten darauf, inklusions-, diversity- oder demokratieorientierte Konzepte pädagogich zu rekontextualisieren. Auf diese Weise besteht die Gefahr, dass die genannten Themen, die zunächst einmal pädagogisch fremder Herkunft sind, übergriffig werden. Der pädagogische Gehalt der genannten Konzepte müsste explizit hergeleitet werden; nur dann ließe sich auch die Frage nach ihrer pädagogischen Realisierbarkeit angemessen beantworten.“

Das Zitat ist einer Rezension im Onlineportal Social.net zu einer Festschrift entnommen, die Bildung vorrangig aus menschenrechtlicher Perspektive denken will, und zwar als inklusive oder demokratische Bildung:

Axel Bernd Kunze (Rez.): Robert Kruschel (Hg.): Menschenrechtsbasierte Bildung. Inklusive und Demokratische Lern- und Erfahrungswelten im Fokus, Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt 2017, 320 Seiten.

Die Rezension findet sich unter folgendem Link:

www.socialnet.de/rezensionen/22361.php

Neuerscheinung: Bildungsethische Anstöße für die pädagogische Fachdidaktik

Ein seit 2016 entwickeltes Fortbildungsmodul zur sozialpädagogischen Berufsethik, mit dem Wertkonflikte im Bildungsbereich diskutiert werden können, ist nun publiziert worden. Als Beispiel dienen Fragen inklusiver Verpflegung in sozialpädagogischen Ganztageseinrichtungen: ein Thema, das angesichts wachsender interkultureller und interreligiöser Vielfalt immer wichtiger werden wird. Das sowohl in Hochschulseminaren als auch in Fortbildungen für Pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen erprobte Fortbildungsmodul wird nun in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift Pädagogikunterricht, der wichtigsten deutschsprachigen Fachzeitschrift für pädagogische Fachdidaktik, vorgestellt; die Zeitschrift wird herausgegeben vom Verband der Pädagogiklehrer und Pädagogiklehrerinnen:

Axel Bernd Kunze: Beim Recht auf Bildung geht es um mehr als Schulstrukturreformen – Bildungsethische Anstöße für die Didaktik des Pädagogikunterrichts, in: Pädagogikunterricht 37 (2017), Heft 2/3 (Juli 2017), S. 11 – 17.

Der Beitrag enthält darüber hinaus weitere Beispiele, wie bildungsethische Fragestellungen für die pädagogische Fachdidaktik fruchtbar gemacht werden können. So wird diskutiert, welche Impulse die Diskussion um ein Menschenrecht auf Bildung für die Begründung pädagogischer Grundbildung liefern kann.

Offener Brief: Irrweg der Bildungspolitik

„Die Kultusminister der Länder haben am 01.06.2017 beschlossen, in den Schulen den „Digitalpakt#D“ der Bundesregierung umzusetzen. Dazu wird die Länderhoheit in Bildungsfragen ebenso aufgehoben wie die Entscheidungsfreiheit der Lehrerinnen und Lehrer, welche Medien sie im Unterricht einsetzen. Das ist falsch.

Wer die öffentlichen Schulen stärken will, sorgt für mehr Autonomie vor Ort statt technischer und curricularer Standardisierung durch Informationstechnik und Software. Wer die Bildungseinrichtung vor Ort stärken will, unterstützt Erzieher/innen und Lehrer/innen durch Vertrauen und Akzeptanz der Vielfalt an Lehrpersönlichkeiten und Methoden.

Daher unser Appell an Kultusministerinnen und Kultusminister: Besinnen Sie sich. Machen Sie öffentliche Bildungseinrichtungen zukunftsfähig, indem Sie Schulen als Sozialverbund stärken. Nicht Medientechnik oder Computer sondern der Mensch ist des Menschen Lehrer!

Deshalb haben Bildungspraktiker das „Bündnis für humane Bildung“ ins Leben gerufen und einen offenen Brief an die Kultusminister/innen der Länder geschrieben.“

[entnommen der Internetseite „aufwach(s)en mit digitalen Medien“ des Bündnisses für humane Bildung]

Der Offene Brief kann hier eingesehen und unterzeichnet werden:

http://www.aufwach-s-en.de/petition-irrweg-der-bildungspolitik/

Kommentar: Verzicht auf differenzierte parlamentarische Debatte

Die emotional aufgeladene Debatte um gender- und diversityorientierte Bildungspläne hat gezeigt, wie schwierig das gesellschaftliche Gespräch über den öffentlichen Umgang mit sexueller Vielfalt fallen kann. Nun ging auf einmal alles ganz schnell: Der Bundestag hat am Freitag die „Ehe für alle“ beschlossen – und damit nachvollzogen, was sich im Umgang mit eingetragenen Lebenspartnerschaften in Politik, Gesellschaft und Rechtsprechung bereits seit längerem abgezeichnet hat.  Die einen sehen hierin die Möglichkeit einer neuen linken Mehrheit jenseits der Union; andere ein geschicktes wahltaktisches Manöver der auch in anderen Fragen recht flexiblen Kanzlerin, die auf diese Weise ein mögliches Reizthema noch vor dem Wahlkampf ganz schnell entsorgt hat. Auch wenn sich die Große Koalition am Freitag im Bundestag alles andere als einig zeigte, bleibt sie sich doch in einem Punkt treu: So wie bei der Grenzöffnung im Sommer 2015 hat man auch dieses Mal auf eine differenzierte parlamentarische Debatte verzichtet.

Kirchliches und staatliches Eheverständnis driften immer mehr auseinander, wie Kardinal Marx zwei Tage vor dem Beschluss des Bundestages, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, anmerkte. Dem ist nicht zu widersprechen. Allerdings hat die katholische Kirche, die nun eine Abkehr vom traditionellen christlichen Eheverständnis, das die Väter des Grundgesetzes im Hinterkopf hatten, beklagt, in den vergangenen Jahren wenig dafür getan, eine spezifisch christliche Leitkultur zu verteidigen. Wer eine solche einfordert, wird auch in der Kirche schnell als Rechtspopulist gebrandmarkt. Die Entscheidung vom Freitag zeigt, wie leicht und schnell kulturelle Bestände umgedeutet werden können – gleich, ob man die „Ehe für alle“ begrüßt oder nicht. Mitten im Reformationsjubiläumsjahr, das man als Christusfest feiern wollte, hat sich im Vorfeld der Bundestagsentscheidung gezeigt, dass sich die Kirchen in Fragen der Ethik keinesfalls einig sind, jedenfalls nicht im Bereich der Sexual-, Familien- und Lebensformenethik.

Noch ein Zweites: Auch Kirchenvertreter und Theologen haben der Definition „Familie ist dort, wo Kinder sind“ zum Durchbruch verholfen. Sozialpolitisch gibt es dafür gute Gründe. Die Kehrseite ist, dass bevölkerungspolitische Argumente dabei schnell unter den Tisch fallen – und damit ein zentrales Argument für die „Wertentscheidung“, die sich in Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz ausdrückt und deren Infragestellung Prälat Jüsten, der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, nun in einem Brief an die Mitglieder des Bundestages beklagt. Anders als jetzt hatte die Kirche in der Flüchtlingskrise allerdings keine Probleme mit weitreichenden Entscheidungen, welche die Grundlagen des Staates gefährden, und dies auch noch am Parlament vorbei. Daher mutet es auch nicht besonders glaubwürdig an, wenn „Familienbischof“ Koch im Interview mit „Spiegel online“ jetzt Rücksicht auf Polen anmahnt, wo man die Entscheidung des Bundestages „sehr genau“ verfolgt habe. Und ZdK-Präsident Thomas Sternberg beklagt in diesem Fall eine differenzierte und längere parlamentarische Debatte. 2015 schien er diese nicht vermisst zu haben.

Schwule und Lesben haben in der Vergangenheit staatliches Unrecht erlitten, auch in der Bundesrepublik. Die Entdiskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen ist zu begrüßen, auch wenn man darüber streiten mag, ob es hierfür gleich eine „Ehe für alle“ braucht. Dem gesellschaftlichen Trend zum Egalitarismus entspricht diese Entwicklung in jedem Fall. Für die Stabilität und Berechenbarkeit der Politik ist der Vorgang vom Freitag, verfassungsrechtlich bedeutsame Fragen wie diese aus wahlstrategischen Überlegungen im Eiltempo durchs Parlament zu peitschen, allerdings kein gutes Zeichen.

Überlegungen zu Chancen und Grenzen der Demokratiepädagogik und Menschenrechtsbildung in der Lehrerbildung

Seit rund fünfzehn Jahren wird in Deutschland intensiv über Reformen im Schul- und Hochschulsystem diskutiert. Auslöser waren zum einen die internationalen Schulleistungsvergleichsstudien, zum anderen der Bologna- und Kopenhagenprozess, durch die ein einheitlicher Bildungsraum in Europa geschaffen werden soll.

  1. Einleitung: Veränderungen innerhalb der deutschen Bildungslandschaft

Im Zuge des Bolognaprozesses wurde die bisherige Studienstruktur auf ein konsekutives Studiensystem umgestellt: Ein erster grundlegender, nichtwissenschaftlicher Studiengang schließt mit dem Bachelor und ermöglicht einen Mittelabgang von der Hochschule. Im zweiten Schritt kann ein wissenschaftlicher oder berufsorientierter Master angeschlossen werden. Für das Lehramtsstudium gibt es in vielen Bundesländern mittlerweile den Bachelor of Education und Master of Education; die pädagogischen Studieninhalte angehender Lehrer werden zunehmend als Bildungswissenschaften bezeichnet. Die bisherige Promotion soll zum dritten Studienabschnitt umgebaut werden, der mit einem PhD abgeschlossen werden soll. Mit dem Deutschen Qualifikationsrahmen, der den Kopenhagenprozess auf nationaler Ebene umsetzt, sollen akademische und berufliche Abschlüsse durch ein System von acht Qualifikationsstufen vergleichbar gemacht werden, wobei ein bestimmtes Kompetenzniveau entweder über das berufliche Schulwesen oder das Hochschulsystem erreichbar ist.

Die erste PISA-Studie löste eine breite Debatte über die Leistungsfähigkeit des deutschen Schulsystems aus. In der Folge werden Curricula heute nicht mehr lernziel-, sondern kompetenzorientiert formuliert. Frühere Lernzielformulierungen waren inputorientiert angelegt, gingen also von Inhalten und Methoden aus, mit denen ein bestimmtes Ziel erreicht werden sollte. Heute wird outputorientiert beschrieben, was der Schüler oder der Student am Ende können soll; der Weg dahin ist zunächst einmal unerheblich. Es geht nicht um Einzelziele, sondern um die koordinierte Anwendung von Einzelleistungen. Allgemein durchgesetzt hat sich in der bildungspolitischen Debatte die aus der Psychologie stammende Kompetenzdefinition Weinerts: Kompetenzen sind „die bei Individuen verfügbaren oder durch sie erlernbaren kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten, um bestimmte Probleme zu lösen, sowie die damit verbundenen motivationalen, volitionalen und sozialen Bereitschaften und Fähigkeiten, um die Problemlösungen in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu können“ (Weinert 2001, S. 27 f.).

Die eingeleiteten Reformen haben nicht allein die Struktur oder die Abschlüsse der verschiedenen Bildungsgänge verändert. Inhaltlich neu an der gegenwärtigen Reformdebatte ist überdies, dass Bildung verstärkt als ein Menschenrechtsthema wahrgenommen wird, und zwar ausdrücklich auch im Blick auf das deutsche Bildungssystem. Entsprechend wird das berufliche Handeln von Lehrern heute stärker als früher als eine Menschenrechtsprofession wahrgenommen. Hierzu beigetragen hat nicht zuletzt, dass der damalige Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für das Recht auf Bildung, Vernor Muñoz Villalobos, 2006 Deutschland besuchte und 2007 dem Menschenrechtsrat in Genf Bericht erstattete. Ein Recht auf Bildung wurde erstmals mit Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 allgemein festgeschrieben. Die Verwirklichung dieses Rechts ist eine zentrale Voraussetzung für die Verwirklichung individueller Freiheit und sozialer Teilhabe (vgl. Kunze 2012).

Früchte der verstärkten Kompetenzorientierung in Deutschland sind eine demokratiepädagogische Neuausrichtung der politischen Bildung sowie der Einbezug menschenrechtlicher Fragen in das Studium der Bildungswissenschaft. Im Folgenden sollen die Entwicklungen näher in den Blick genommen werden. Zunächst wird aufgezeigt, was unter Demokratiepädagogik [2.1] und Menschenrechtsbildung [2.2] zu verstehen ist. Der Bedeutung beider Konzepte für die Lehrerausbildung wird anhand von exemplarischen Umsetzungen näher nachgegangen: am Beispiel „Service Learning“ [3.1] und am Beispiel des Trierer Seminarformats „Erziehung für Demokratie, Menschenrechte und Zivilgesellschaft“ [3.2]. Dabei werden jeweils die Chancen, aber auch Grenzen demokratie- sowie menschenrechtspädagogischer Konzepte in der Lehrerbildung diskutiert.

  1. Neuere Entwicklungen innerhalb der Bildungswissenschaft

Maßgeblich für die politische Bildung in Deutschland ist nach wie vor der „Beutelsbacher Konsens“ von 1976, benannt nach seinem Entstehungsort im Großraum Stuttgart. Mit ihm sollten durch die Formulierung verbindlicher Fördergrundsätze für die politische Bildung jene Kontroversen entschärft werden, die in der damaligen Bildungsreform der späten Sechziger- und frühen Siebzigerjahre des zwanzigsten Jahrhunderts die politische Fachdidaktik scharf trennten. Strittig war, ob politische Bildung vor allem Einführung in die bestehende Ordnung und Institutionenkunde sein sollte oder Agent einer weitreichenden Gesellschaftsreform und Systemdebatte. Der Beutelsbacher Konsens legt drei Grundprinzipien fest: Die Schüler sollen die politische Situation und ihre eigene Position in der Gesellschaft selbständig zu analysieren und aktiv zu gestalten lernen (Prinzip der Schülerorientierung). Der Unterricht soll ihnen keine Position aufzwingen, sondern die Inhalte nichtindoktrinär darbieten und ihnen so ermöglichen, sich eine eigene Meinung zu bilden (Überwältigungs- oder Indoktrinationsverbot). Was gesellschaftlich kontrovers diskutiert wird, muss auch im Unterricht kontrovers dargestellt werden (Kontroversitätsgebot).

2.1 Demokratiepädagogik

Nach den politischen Umbrüchen 1989/90, bei denen zivilgesellschafltliche Gruppen in den ost- und mitteleuropäischen Reformstaaten eine nicht unwesentliche Rolle spielten, haben innerhalb der Demokratieforschung Themen wie Zivilgesellschaft oder bürgerschaftliches Engagement verstärkt Beachtung gefunden. Auch die politische Fachdidaktik, die Erziehungs- oder Bildungswissenschaft sind davon nicht unberührt geblieben: Was früher politische Bildung war, stellt sich heute in aller Regel als Demokratiepädagogik dar. Nicht zuletzt das von 2002 bis 2006 durchgeführte Programm „Demokratie lernen und leben“ der 2007 aufgelösten Bund-Länder-Kommission, in der Fragen der Bildungsplanung und Forschungsförderung zwischen bundesstaatlicher Ebene und den Bundesländern diskutiert wurden, hat wesentlich zu diesem Paradigmenwechsel beigetragen. Mit Gründung der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik (www.degede.de) hat die demokratiepädagogische Neuausrichtung der politischen Bildung auch organisatorisch sichtbar Gestalt angenommen. Die Gesellschaft gründet auf dem Magdeburger Manifest zur Demokratiepädagogik vom 26. Februar 2005 und folgt dem Slogan „Demokratie erfahrbar machen“.

Charakteristisch für demokratiepädagogische Ansätze ist ein dreifaches Verständnis von Demokratie: In der Vertikalen, also bezogen auf das Verhältnis der Bürger zum Staat, wird von Demokratie als Herrschaftsform gesprochen, in der Horizontalen, also bezogen auf das Verhältnis der verschiedenen politisch-gesellschaftlichen Akteure wie der Bürger untereinander, von Demokratie als Gesellschaftsform. Werden beide Verständnisse von Demokratie miteinander verknüpft, tritt noch eine dritte Unterscheidung hinzu, und zwar Demokratie als Lebensform (vgl. im Folgenden Himmelmann ³2007, S. 33-39):

  • Wird von „Demokratie als Herrschaftsform“ gesprochen, kommt in den Blick, was im klassischen Verständnis als Institutionenkunde bezeichnet wurde, also die Vermittlung von Kenntnissen über die Grundstrukturen des westlich-demokratischen Denkens und des demokratisch orientierten Regierungs- und Herrschaftssystems des Staates. Für das freiheitlich verfasste Gemeinwesen ist charakteristisch, dass weder Staat noch Gesellschaft ein „eigentliches Machtzentrum“ besitzen, sondern viele verschiedene Machtspitzen. Die vom Volk ausgehende Macht teilt sich auf verschiedene Gewalten auf, landet bei unterschiedlichen Organen oder organisiert sich in einer Vielzahl von Interessengruppen.Im Zuge der „problemorientierten“ Neuausrichtung der Politikdidaktik in den Siebzigerjahren des vergangenen Jahrhunderts geriet diese Perspektive zunehmend an den Rand, stand sie doch im Verdacht, vorrangig affirmative Aneignung an bestehende Strukturen, weniger aber deren kritische Infragestellung und selbständige Urteilsbildung über aktuelle politische Streitfragen zu befördern. Die Beschäftigung mit politischen Inhalten wird allerdings die institutionellen Rahmenbedingungen der repräsentativen Demokratie nicht aus dem Blick lassen dürfen, wenn diese angemessen verstanden werden wollen. Ohne Kenntnisse über das System, die Struktur wie die Funktionen der demokratischen Herrschaft und ohne ein Wissen über die historisch-theoretischen Grundlagen des politischen Systems wird der Einzelne nicht aktiv am politischen Leben teilnehmen können.
  • Die demokratische Herrschaftsform ist nicht Selbstzweck, sondern rechtfertigt sich durch die Sicherung einer bestimmten, als freiheitlich verstandenen Lebens- und Gesellschaftsform. Von „Demokratie als Lebensform“ zu sprechen, fußt ursprünglich auf einer republikanischen, stärker in den USA beheimateten Demokratieauffassung, pädagogisch in der Tradition John Deweys stehend. In der Debatte um die Zivil- oder aktive Bürgergesellschaft ist dieses pragmatistische Konzept neu entdeckt worden. Als „Zivilgesellschaft“ kann die „Umgebung der Politik verstanden werden, die selbst eine politische Bedeutung hat, als agierende und reagierende Öffentlichkeit, organisiert oder auch nicht organisiert“. Die Zivilgesellschaft spielt dabei weniger eine Rolle als privater Rückzugsort, auch wenn sie dies gleichfalls ist; sie wirkt vielmehr als ein „politisch nicht kontrolliertes Widerlager der Politik“ (beide Zitate: Zintl 2010, S. 310). Diese zivilgesellschaftliche Gegenmacht zum Staat ist ein entscheidendes Kennzeichen der freiheitlichen Verfassungsordnung. Von „Demokratie als Lebensform“ zu sprechen, nimmt deren anthropologisch-kulturelle Dimension in den Blick: Zu nennen wären hier beispielsweise Individualität, Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung, dann Gleichberechtigung, Gegenseitigkeit und Kooperation sowie soziale Verantwortung und das Engagement für gemeinschaftliche Zwecke. Die demokratische Verhaltenseinstellung der Bevölkerung sowie der soziokulturelle Unterbau der formalen Demokratie, nicht zuletzt das bürgerschaftlich-kooperative Verhalten der Einzelnen in ihrer Lebenswelt, werden in diesem Sinne als wichtige Gradmesser für die „Demokratisierung“ eines Landes erachtet, zu deren Weiterentwicklung und Kultivierung politische Bildung beitragen soll.
  • Das Verständnis von „Demokratie als Gesellschaftsform“ knüpft in vielem an das Vorstehende an. Im Vordergrund steht jetzt aber die Frage, wie die Gesellschaft strukturell verfasst ist. Es geht um die Verklammerungen zwischen den verschiedenen Bereichen der Gesellschaft, verstanden als eine Vielheit, die durch spezifische, kulturell verankerte Lebensstile auf der einen sowie multiple, sich gegenseitig überlappende Zugehörigkeiten der einzelnen Gesellschaftsglieder auf der anderen Seite lose zusammengehalten wird. Jedes Teilsystem erbringt dabei spezifische Leistungen, die letztlich dem Ganzen zugutekommen. Als Regelsysteme, die für die freiheitlich-demokratische Gesellschaft typisch sind, können beispielsweise genannt werden: Pluralismus und Gruppenkoordination; Kooperation, Markttausch und Solidarität; Konkurrenz und Konfliktregulierung oder Pri­vat­heit und Öffentlichkeit. Die Liste ist nicht abgeschlossen. Diese Prinzipien der gesellschaftlichen Selbstregulierung haben an Bedeutung gewonnen, seit mit dem Ende des Systemgegensatzes die äußere Bedrohung verloren gegangen ist.

Ziel politischer Bildung ist es, die Demokratie als „Herrschaftsform“ in ihrer Entwicklung, ihrer Funktionsweise und ihrer Wertigkeit angemessen zu verstehen. In der Demokratiepädagogik wird daneben stärker als bisher der Erfahrungsbezug betont: Die Demokratie soll zugleich als „Lebensform“ erfahrbar gemacht werden und als alle Bereiche umfassende „Gesellschaftsform“ akzeptiert und wertgeschätzt werden. Dabei fällt dem gesellschaftlichen Bereich eine zentrale Rolle als Bindeglied zwischen Lebenswelt und Regierungssystem zu.

Doch bleibt auch bei einem erweiterten Demokratieverständnis zu unterscheiden zwischen dem gesellschaftlichen und dem gemeinschaftlichen Charakter von Demokratie und damit didaktisch zwischen politischer Bildung und demokratischer Erziehung, „zwischen politischem Gebildetsein und demokratiekompatiblem […] Verhalten“ (Reichenbach 2010, S. 154). Die freiheitliche Demokratie kennt einen legitimen Pluralismus an konfligierenden Interessen, die in der Demokratie mitunter heftig aufeinanderprallen können und die mit Hilfe geregelter Verfahren ausgehandelt werden müssen. Schüler müssen kognitiv und prozedural lernen, das Ringen um Macht und Einfluss zu durchschauen sowie an demokratischen Verfahren und politischen Abstimmungen sich kompetent zu beteiligen, wenn sie sich nicht von anderen bestimmen lassen sollen. Sonst bleibt schnell der Eindruck haften, Politik sei „ein schmutziges Geschäft derjenigen da oben“, dem der Einzelne allenfalls hilflos gegenübersteht.

2.2 Menschenrechtsbildung

Schule legitimiert sich nicht vorrangig durch ihren gesellschaftlichen Auftrag. Denn Bildung zielt in erster Linie auf Mündigkeit des Einzelnen: in kultureller, beruflicher, sozialer und politischer Hinsicht. Die gesellschaftlichen Erwartungen an Schule müssen daher so übersetzt werden, dass sie den Bedürfnissen und Interessen der Einzelnen entsprechen.

Die Vermittlung bestimmter Kulturtechniken und Kulturinhalte sollte Teil einer umfassenden Persönlichkeitsbildung sein und der Ausbildung von Urteilsfähigkeit dienen. Dieser Anspruch gilt grundsätzlich für alle, was aktuell nicht zuletzt durch die Debatte um ein Menschenrecht auf Bildung politisch wie sozialethisch verstärkt ins Bewusstsein gerückt ist. Der Zugang zu Bildung muss jedem möglich sein, unabhängig von äußeren Merkmalen. In der spätmodernen Gesellschaft gibt es kaum noch einen Lebensbereich, der nicht auf Bildungsprozesse angewiesen ist. Umgekehrt wird sich der Einzelne daher ohne Bildung nahezu in allen anderen Lebensbereichen schwer tun. Dabei geht es nicht allein um funktionale Herausforderungen. Jeder muss die Möglichkeit haben, sich zum Gelernten selbständig verhalten zu können. Die pluralistische Willensbildung ist nicht nur ein Ziel von Schule, sondern notwendiges Grundprinzip der Schule in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft. Ein umfassendes Recht auf Bildung besteht aus drei großen Elementen:

  • Zunächst einmal sichert es den Zugang zu Bildungsangeboten (Recht auf Bildung). Funktionsfähige und hinreichend ausgestattete Schulen müssen in ausreichender Zahl verfügbar sein und sowohl körperlich als auch ökonomisch zugänglich sein. Das schulische Angebot sollte qualitativ hochwertig gestaltet sein, unterschiedlichen individuellen Bedürfnissen gerecht werden und sich als anpassungsfähig an veränderte Lebensbedingungen erweisen.
  • Bildung verwirklicht sich nur in pädagogischer Beziehung. Die verschiedenen Akteure, die am pädagogischen Prozess beteiligt sind, müssen in der Lage sein, diesen mitzugestalten (Recht in der Bildung). Gesichert sein muss sowohl die Freiheit der Lernenden als auch der Lehrenden. Die Lernenden müssen ein eigenständiges Urteil über das Gelernte entwickeln können und sie müssen sich sicher sein dürfen, dass die Schuldisziplin nur mit menschenwürdigen Mitteln gesichert wird. Lehrer müssen dienstrechtlich, strukturell und finanziell hinreichend abgesichert sein, damit sie auch wirklich zur Freiheit erziehen können. Die Eltern besitzen das erstrangige Recht, über die Bildung zu bestimmen, die ihren Kindern zuteilwerden soll. Damit hinreichende pädagogische Wahlmöglichkeiten bestehen, ist privaten Trägern garantiert, eigene Schulen mit eigenem Profil zu gründen.
  • Bildung ist nicht allein ein eigenständiges Menschenrecht, sie ist auch eine wichtige Voraussetzung zur Verwirklichung aller weiteren Menschenrechte. Aus Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 kann ein eigenständiges Recht auf Menschenrechtsbildung abgeleitet werden (Recht durch Bildung). Schule soll den Schüler nicht auf bestimmte Möglichkeiten festlegen, sondern der umfassenden Persönlichkeitsbildung dienen. Der Einzelne soll ein Bewusstsein der eigenen Würde erlangen und über seine Rechte aufgeklärt werden. Nur dann wird er seine Rechte auch wirksam einfordern und aktiv am rechtlichen Leben teilnehmen können.

Menschenrechtsbildung umfasst dabei mehr als die Vermittlung von Kenntnissen über die Entwicklung und die Inhalte der Menschenrechte. Der Einzelne soll zugleich erkennen, dass der andere dieselben Menschenrechte im selben Umfang besitzt – einzig und allein deshalb, weil er Mensch ist. Der Schüler soll den Willen entwickeln, die Menschenrechte zu achten, und er soll Fähigkeiten erwerben, sich aktiv für ihre Verwirklichung einzusetzen. Menschenrechtsbildung im umfassenden Sinne meint daher

  • Bildung über die Menschenrechte,
  • Bildung durch die Menschenrechte und
  • Bildung für die Menschenrechte.

Menschenrechtsbildung in der Schule geschieht nicht allein dort, wo explizit über die Menschenrechte gesprochen wird, beispielsweise im Geschichts-, Politik-, Ethik- oder Religionsunterricht. Die Idee der Menschenrechte postuliert den Grundwert der Menschenwürde als unhintergehbares Fundament, das jeder konkreten Rechtsordnung immer schon vorausliegt. Damit wird ein Menschenbild impliziert, in dem sich – über die Achtung der unveräußerlichen Würde eines jeden Einzelnen und daraus erwachsender Menschenrechte – Vorstellungen über das Wesen menschlicher Existenz mit Prinzipien gerechter Gesellschaftsgestaltung verbinden. Ein solches Menschenbild hat auch pädagogisch Auswirkungen: Schule fördert eine präventive Kultur der Menschenrechte, die Menschenrechtsverletzungen möglichst schon im Voraus begegnet, überall dort, wo innerhalb der Schulgemeinschaft ein Umgang im Geist der Menschenrechte gepflegt wird, im respektvollen und wertschätzenden Miteinander, in der Achtung vor der Meinung und der Überzeugung des anderen oder im konstruktiven Umgang mit Konflikten und im Einsatz für eine gerechte Gestaltung des Schullebens.

  1. Exemplarische Umsetzung in der Lehrerbildung

Demokratiepädagogik geht davon aus, dass die Schule nicht allein Vorbereitung auf ein späteres demokratisches Engagement ist. Vielmehr sollen die Schüler Demokratie bereits in der Schule praktisch erfahren und dadurch einen demokratischen Habitus ausbilden. Hierfür braucht es Methoden eines selbstgesteuerten, handlungsorientierten Unterrichts, der nicht allein Wissen vermittelt, sondern zur eigenständigen Urteilsbildung und zum aktiven Erwerb von Handlungsfähigkeiten für ein Leben in der Demokratie hinführt.

Das Programm der Demokratiepädagogik greift über den engeren Bereich der politischen Bildung hinaus und kann sich zugleich als wirksames Instrument der Schulentwicklung erweisen: Die Schule selbst soll als eine demokratische Gemeinschaft gestaltet sein und sich ferner zur Lebenswelt um sie herum, zur Gesellschaft und zur Gemeinde hin, öffnen. Gisela Behrmann hat den pädagogischen Wandel, der mit der demokratiepädagogischen Neuorientierung verbunden ist auf eine einprägsame Formel gebracht: Hieß es in der politischen Bildung „Demokratie will gelernt sein, um gelebt werden zu können“, heißt es in der Demokratiepädagogik „Demokratie will gelebt werden, um erlernt werden zu können“ (Behrmann 1996, S. 121). Diesem Anspruch folgt das aus den USA kommende „Service Learning“, das zuerst für den schulischen Bereich entwickelt worden ist, inzwischen aber auch in der Lehrerausbildung eingesetzt wird.

3.1 Universitäres „Service Learning“

3.1.1 Chancen

Service-Learning-Programme sind nicht bloß ein weiterer fachdidaktischer Zugang innerhalb des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes oder ein neues Modell außerunterrichtlicher Projektarbeit, sondern eine methodische Großform, die das Arbeiten der Schüler wie Lehrer entscheidend verändert durch das Ziel, „bestimmte schulische Lernprozesse grundlegend anders zu organisieren“ (Sliwka 2004, S. 33) und eine „kollaborative Kultur“ (ebd., S. 38) der Teamarbeit innerhalb des Lehrerkollegiums zu etablieren. Inzwischen hat „Service Learning“ auch in der Universität Eingang gefunden, so beispielsweise an der Universität Mannheim: „Freiwilliges Engagement ist nicht länger eine Nebentätigkeit der Studierenden, sondern ein Bestandteil des Lehrcurriculums: Ein soziales, kulturelles oder ökologisches Projekt wird in die Thematik eines Seminars an der Universität eingebunden. Die praktischen Erfahrungen im Service werden im Unterricht reflektiert und fördern dadurch akademisches Lernen“ (Reinmuth/Saß/Lauble 2007, S. 13).

Derartige Lehrveranstaltungen verstehen sich als ein offener Prozess problemorientierten Lernens (vgl. Sliwka 2007): Im Vorfeld steht eine Recherchephase, in der Herausforderungen und Probleme innerhalb der Gemeinde (community) identifiziert werden. In enger Kooperation mit externen Partnern und unter Anwendung moderner Projektmanagementinstrumente werden mögliche Lösungsansätze entwickelt. Hierbei muss geklärt werden, ob die Projekte für die Dauer eines Seminars geeignet sind und sich die angezielte Praxis wissenschaftlich begründet ausweisen lässt. Schließlich kommt es zur Umsetzung des Projekts (service), das am Ende einer strukturierten Evaluation unterzogen wird. Im Rahmen des Seminars werden die Praxiserfahrungen der Studenten kontinuierlich reflektiert sowie zugeordnete wissenschaftliche Themen vertieft (learning). An der Universität Mannheim wurden im Rahmen von Service-Learning-Seminaren beispielsweise folgende Tätigkeiten durchgeführt: Ausbildung von Streitschlichtern, Elterntraining, Leseförderung bei Erstklässlern, Lesetraining mit ausländischen Schülern, Sprachtraining mit deutschen Hauptschülern, Aus- und Fortbildung von Hausaufgabenhelfern oder die Vorbereitung gefährdeter Schüler auf die Abschlussprüfung (vgl. Hofer 2007, S. 40 – 43).

„Service Learning“ strebt ein hohes Maß an Theorie-Praxis-Verknüpfung an. Die praktische Tätigkeit soll nicht neben dem fachwissenschaftlichen Studium her laufen, wie dies beim Konzept des „Community Service“ der Fall ist. Anders als bei Praktika steht nicht die persönliche Weiterentwicklung des einzelnen Studenten, sondern der Dienst am Gemeinwohl im Vordergrund (vgl. Reinmuth/Saß/Lauble 2007, S. 17 – 19). Anne Sliwka, die maßgeblich dazu beigetragen hat, Service Learning in Deutschland bekannt zu machen, verbindet den Auftrag an die Studenten, reale, konkrete Probleme zu lösen, die sich außerhalb der Universität stellen, unverkennbar mit einem gesellschaftspolitischen Anspruch: Die Studenten sollen als Gegenleistung für die Möglichkeit zum Studieren der Gesellschaft etwas zurückgeben, an der Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen mitwirken und so „einen eigenen Beitrag zur Überwindung gesellschaftlicher Stagnation leisten“ (Sliwka 2007, S. 30). Die Studenten sollen aus passiven Nutzern zu aktiven Bürgern werden: „Service Learning hat […] das Potential Vertrauen zu stiften – in die eigenen Fähigkeiten, Probleme zu lösen, und in die gesellschaftliche Kraft, mit Hilfe gemeinsamen Handelns die Dinge zum Besseren zu wenden“ (ebd.). Was früher ehrenamtliches Engagement war, zahlt sich nun für die Studenten in „Credit points“ aus (vgl. Osel 2012).

3.1.2 Grenzen

Projekte, die als „Service Learning“ angeboten werden, eint ein weites Demokratieverständnis: Die Studenten sollen gleichsam zur „lebendigen Ressource“ einer eng vernetzten aktiven Bürger- oder Zivilgesellschaft werden. Gegen Lernerfahrungen durch praktische Projekte ist nichts zu sagen. Doch liegt an dieser Stelle auch eine didaktische Gefahr verborgen, die nicht übersehen werden sollte. Nicht mehr das individuelle Forschungsinteresse steht im Vordergrund; Inhalte und Ziele werden stattdessen von außen vorgeben: „Service Learning-Seminare orientieren sich vielmehr an den Bedürfnissen der ‚Klienten‘ in der Lebenswelt, für die Hochschullehrer und Studierende gemeinsam arbeiten. Die Aufgabe entsteht also nicht im Kopf der Dozenten oder Studierenden […] Sie reagiert auf ein Defizit und schließt eine Handlungslücke, die ohne die Arbeit der Studierenden nicht geschlossen würde. Genau daraus resultiert ein Gefühl von Relevanz des eigenen Handelns“ (Sliwka 2007, S. 31).

Eine Demokratiepädagogik, die sich nicht „affirmativ als unkritische Einübung und als Sozialisierung in den bestehenden Status quo der Demokratie“ (Röken 2011, S. 158) verstehen will, wird stets selbstkritisch zu prüfen haben, ob weniger die Studenten oder Lehrenden mit ihren Bedürfnissen, Interessen und Ansprüchen im Vordergrund serviceorientierter Lernprozesse stehen oder vielmehr institutionelle Anforderungen, Interessen und Ziele außeruniversitärer Partner oder administrativ Verantwortlicher. In diesem Fall ginge für die Studenten die Erfahrung von Selbstwirksamkeit und Relevanz verloren; profitieren würden andere Akteure auf administrativer Seite, die sich durch die erfolgreiche Etablierung neuer Lernmethoden Ressourcengewinne, Profilierungserfolge oder Einflusszuwachs versprechen. Akademische Arbeit ohne Entlohnung und ein nicht mehr rein freiwilliges Engagement würden als politische Partizipation verkauft. Übrig bliebe eine Form der Pseudopartizipation, die am Ende den gesamten Lernprozess infrage stellen könnte. Bisherige Erfahrungsberichte über Service-Learning-Programme zeigen, dass durchaus noch Nachholbedarf besteht, derartige Prozesse der Machtbildung und interessengeleiteten Normsetzung auszuleuchten.

Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Demokratiegedanke überhöht und zugleich politisch entkernt wird. Demokratiepädagogik, die zwar Einsicht in demokratische Werte vermitteln will, dabei aber die notwendige Befähigung zum Verstehen institutioneller Formen der Politik und die Ausbildung politischer Urteilsfähigkeit aus dem Auge verliert, erhält leicht moralisierenden Charakter. Die Aufgabe einer „Bildung zur Demokratie“ würde auf das Problem einer Passung zwischen Person und Sozialstruktur reduziert. Am Ende stünde nicht ein reflektierter Praxisbezug, der bestehende Machtgefüge der Prüfung unterzieht, sondern übrig blieben allein Problemlösungsstrategien innerhalb bestehender Strukturen, wobei in aller Regel die Frage ausgeblendet bleibt, warum es politisch nicht gelingt, für diese Leistungen genügend Ressourcen zur Verfügung zu stellen und diese ausreichend zu finanzieren.

3.2 Erziehung für Demokratie, Menschenrechte und Zivilgesellschaft

3.2.1 Chancen

Bildungswissenschaftliche Lehrveranstaltungen, die auf eine Unterrichtstätigkeit in der Schule vorbereiten sollen, müssen zwei Dimensionen des Lehrerhandelns berücksichtigen: eine sachliche und eine sittliche Seite – für die Schule heißt das: eine unterrichtliche und eine erzieherische. Bildung meint den Aufbau von Wissen und den Erwerb von Fähigkeiten, die für ein mündiges, selbstbestimmtes Leben unverzichtbar sind; dies geschieht vor allem im Unterricht. Durch Erziehung soll aus dem erworbenen Wissen und den erworbenen Fähigkeiten eine Haltung werden; der Schüler soll lernen, seine Fertigkeiten lebensdienlich und gemeinwohlförderlich umzusetzen. Beide Aspekte professionellen Lehrerhandels bedingen sich wechselseitig; für beide Aspekte sollten künftige Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen ihres Studiums Kompetenzen ausbilden. Beide Aufgaben können nicht voneinander gelöst werden, weshalb immer von einem doppelten Auftrag der Schule zum Unterrichten und Erziehen gesprochen wird. Ein erziehender Unterricht wird darauf ausgerichtet sein, dass die Educandi nicht allein bestimmte Fähigkeiten oder Inhalte erwerben, sondern sich zu diesen in ein subjektiv bestimmentes Verhältnis setzen. Das heißt: Sie müssen das Erlernte auch bewerten und nach der Bedeutsamkeit des Gelernten für das eigene Handeln fragen.

Im Rahmen ihres bildungswissenschaftlichen Studiums sollten Studierende ein pädagogisches Wissen über Theorie und Praxis der Schule erwerben, sie sollten aber auch dazu befähigt werden, gegenüber der beruflichen und öffentlichen Diskussion über die Schule und ihre künftige Entwicklung ein eigenständiges, fachlich begründetes Urteil einzunehmen, und sie sollten schließlich in die Lage versetzt werden, daraus Konsequenzen für ihre eigene Lehrerrolle abzuleiten. Im Zuge der neuen Bachelor- und Masterstudiengänge sind die Praxisphasen, die künftige Lehrer während ihres Studiums absolvieren müssen, deutlich verstärkt worden. Dies bietet die Chance, in den Lehrveranstaltungen vermehrt auf eigene Praxiserfahrungen zurückgreifen zu können.

Allerdings kommt es im Rahmen des Studiums darauf an, nicht bei einem subjektiven oder kontingenten Alltagsverständnis von Schule stehen zu bleiben. Ein geklärtes und professionelles Selbstverständnis als Lehrer oder Lehrerin setzt einen theoriegeleiteten Blick auf das Arbeitsfeld Schule und das eigene Handeln darin voraus. Die Beschäftigung mit verschiedenen Theorien zu Schule, Bildung und Erziehung soll dazu dienen, alternative Denk- oder Handlungsmöglichkeiten kennen zu lernen sowie die eigenen Möglichkeiten im Lehrerhandeln, dessen Bedingungen, aber auch Grenzen differenziert und reflexiv beurteilen zu können.

An der Universität wurde mit Einführung des neuen kompetenzorientierten Bachelorstudiengangs in den Bildungswissenschaften zum Sommersemester 2009 die Chance genutzt, ein neues Seminarformat zu etablieren, das für die angehenden Lehrer zu Beginn des Studiums verpflichtend ist. Innerhalb der einzelnen, parallel stattfindenden Seminarveranstaltungen konnten die Dozenten unter der gemeinsamen Überschrift „Erziehung für Demokratie, Menschenrechte und Zivilgesellschaft“ inhaltlich eigene Schwerpunkte setzen; der Verfasser hat während seiner Zeit an der Universität Trier dabei vor allem Seminare zur Menschenrechtsbildung und zum Globalen Lernen angeboten. Die Erfahrungen bei der didaktisch-methodischen Konzeptentwicklung des neuen Seminarformats wurden im Rahmen einer eigenen Arbeitsgruppe regelmäßig ausgewertet.

Die selbstreflexive Auseinandersetzung mit Bildungs- und Erziehungstheorien erfolgte im Rahmen der einzelnen Seminare anhand konkreter Beispiele aus dem Bereich schulischer Demokratiepädagogik oder Menschenrechtsbildung. Für die Studierenden wird auf diese Weise unmittelbar anschaulich, wie sich der Lehrberuf im schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag konkretisiert. Dabei geht es um einen Prozess wechselseitiger Erschließung – und zwar zwischen der Reflexion von Erfahrungen aus der pädagogischen Wirklichkeit auf der einen sowie deren wissenschaftlichen Erhellung durch Bildungstheorie und Erziehungswissenschaft auf der anderen Seite: Die Studierenden sollen sich so anhand exemplarischer Erziehungssituationen und schulischer Herausforderungen die Besonderheit der beiden pädagogischen Zentralbegriffe Bildung und Erziehung erschließen. Und sie können umgekehrt erkennen, wie sich der in der Bildungs- und Erziehungstheorie enthaltene Sinngehalt im pädagogischen Handeln des Schulalltags realisieren lässt.

Ein besonderes Augenmerk lag auf der Verknüpfung der Seminarinhalte mit Formen des Offenen, handlungsorientierten Unterrichts. Diese sollten für die Studierenden bereits im Seminar selbst erfahrbar werden, auch wenn Methoden aus der Schule nicht eins zu eins in andragogische Lehrveranstaltungen im Rahmen der Hochschule übertragen werden können, sondern altersentsprechend angepasst werden müssen. Zum einen sollten sich die Studierenden im Rahmen der Seminare durch die Gestaltung einzelner Sitzungseinheiten selbst ausprobieren können. Über das eigene pädagogische Handeln im Seminar wurde ein Feedback durch die Lerngruppe eingeholt. Ferner wurden die Seminarerfahrungen im Rahmen eines Portfolios oder Lerntagebuchs reflektiert sowie mit dem Dozenten in der Sprechstunde ausgewertet.

Zum anderen stand am Ende des Seminars ein präsentationsfähiges Produkt, das von den Studierenden selbst erarbeitet wurde. Im Prozess der Erstellung konnten aktiv Handlungsfähigkeiten, die für das spätere Lehrerhandeln wichtig sind, aufgebaut werden. Seminarprodukte konnten beispielsweise ein gemeinsam erarbeitetes Stationenlernen, eine Posterausstellung zum Seminarthema mit Ausstellungskatalog oder eine Sammlung von Unterrichtsentwürfen sein. Die erfolgreichen Abschlusspräsentationen im Rahmen der Universitätsöffentlichkeit (beispielsweise die Ausstellung der erarbeiteten Unterrichtsentwürfe im Foyer) oder der Seminargruppe (beispielsweise wenn das erarbeitete Stationenlernen selber ausprobiert wurde) zeigen, dass es gelungen ist, ein neues Seminarkonzept zu entwickeln und zu etablieren, das dem neuartigen Charakter des berufsqualifizierenden Bachelorstudiums und der mit der Reform angestrebten besonderen Theorie-Praxis-Verknüpfung gerecht wird.

3.2.2 Grenzen

Demokratiepädagogik oder Menschenrechtsbildung im Rahmen der Lehrerbildung ist ein Akt zweiseitiger Er­schließung: Zunächst einmal geht es darum, die Studierenden mit den Prinzipien, Zielen und Methoden schulischer Demokratiepädagogik oder Menschenrechtsbildung vertraut zu machen, sollen sie diese in ihrem Lehrerhandeln dann eigenständig didaktisch-methodisch umsetzen. Schule ist selbst kein politischer Akteur, aber sie prägt das politische Leben entscheidend mit, und zwar durch das, was sie ihren Schülern mit auf den Lebensweg gibt – oder eben auch nicht. Dabei geht es nicht allein um funktionale Kompetenzen, sondern auch um soziale Tugenden, also ein gereiftes sittliches Urteil im Umgang mit politischen Fragen, und um den Willen, gemäß der eigenen sittlichen Einsicht sich für das Gemeinwesen einzusetzen.

Darüber hinaus ist im Rahmen der Lehrerbildung auch Sensibilität dafür zu wecken, dass Demokratiepädagogik und Menschenrechtsbildung im Raum der Schule auch eine Reflexion über die eigene politische Rolle oder den Umgang mit Menschenrechten im Rahmen des beruflichen Handeln einschließt. Lehrer sollten in der Lage sein, das eigene professionelle Tun im Blick auf seine gesellschaftlichen und politischen Funktionen (und Abhängigkeiten) zu reflektieren. Sie sollten in der Lage sein, „Schule selber zu denken“, sich aktiv in schulinterne oder öffentliche Debatten (z. B. in Konferenzen, Berufsverbänden oder fachlich interessierter Öffentlichkeit) einzumischen und so das eigene Arbeitsumfeld aktiv mitzugestalten.

Lehrer spielen dabei eine doppelte Rolle: Zum einen sind sie im schulischen Raum Sachwalter des Staates, haben also die Rechte der Schüler und Eltern zu achten, zu schützen und zu erfüllen. Zum anderen sind sie aber auch selbst Träger eigener Rechte – und zwar in zweierlei Hinsicht: Zunächst einmal kann grundsätzlich nur jemand zur Freiheit befähigen, der auch selbst entsprechende Freiheit genießt. Daher sind Lehrer auch in besonderer Weise auf den Schutz ihrer eigenen Persönlichkeitsrechte angewiesen: Denn wenn Bildung und Erziehung nur in personalen Beziehungen denkbar sein, macht dies Lehrerinnen und Lehrer auch in besonderer Weise angreifbar.

Menschenrechtsbildung legitimiert sich nicht von bestimmten Systemzwecken, sondern vom Individuum her – oder anders gesagt: durch die politische Anthropologie, die der liberale, den Menschenrechten verpflichtete Rechts- und Verfassungsstaat voraussetzt. Demokratiepädagogik und Menschenrechtsbildung sind wesentlich „Anstiftung zur Freiheit“ (Sander ³2008, S. 53). Pädagogik wird auf diese Weise ihren unverzichtbaren Beitrag zur Stabilität und Weiterentwicklung des demokratisch verfassten Gemeinwesens leisten – allerdings indirekt, damit aber keinesfalls auf gering zu achtende Weise: „nicht durch Belehrung oder Indoktrination, sondern durch die Befähigung der Bürgerinnen und Bürger, Mitverantwortung für die gemeinsamen Angelegenheiten zu übernehmen, die politische Kultur der Freiheit mit Leben zu erfüllen und diese dadurch auch zu bewahren“ (S. 53). Umgekehrt wird sich nur ein demokratisch verfasster Staat politisch mündige Bürger wünschen und auch ertragen können. Leitbild sollte der kompetente, beteiligungsfähige, am politischen Geschehen interessierte interventionsfähige Bürger sein.

Nicht intentional als Unterrichtsstoff vermittelbar sind bestimmte Tugenden, Bürgerhaltungen oder Dispositionen. Diese entwickeln sich im gesellschaftlichen und personalen Umgang innerhalb der Schulgemeinde, sind eine Frage des schulischen Erziehungsauftrags. Es braucht die leidenschaftliche Debatte um den Stellenwert von Freiheit, Gleichheit und Solidarität, es braucht den engagierten Einsatz für das Recht und einen gesellschaftlichen Grundkonsens, es braucht den Willen zum Kompromiss und zur Kooperation. An einer Kultur der Menschenrechte zu arbeiten und jenes Ethos zu fördern, auf das die Menschenrechte angewiesen sind, bleibt eine beständige Aufgabe. Doch wird der freiheitliche Staat in bestimmtem Maße darauf vertrauen müssen, dass eine Gesellschaft auch Nichtengagement, Gleichgültigkeit oder Indifferenz verträgt. Eine Gesellschaft, in der es all dies nicht mehr geben geben dürfte, wäre eine uniformierte, totalitäre und kontrollkonforme Gesellschaft.

Ihre Grenze finden Demokratiepädagogik und Menschenrechtsbildung dort, wo sie nicht allein Handlungskompetenzen, sondern auch habituelle Kompetenzen zu steuern beanspruchen, wo sie also eine bestimmte zu den Menschenrechten und zur Demokratie passende habituelle Disposition auf Seiten der Lernenden herzustellen versuchen. Dies gerät schnell in die Gefahr, die Educandi im Sinne gesellschaftspolitisch erwünschter Meinungen zu überwältigen, und erreicht dadurch fatalerweise genau das Gegenteil des Gewünschten: Die Lernenden werden daran gehindert, sich ein selbständiges Urteil zu bilden. Die Zustimmung, das Werturteil oder die eigene sittliche Entscheidung werden erschlichen, nicht pädagogisch geweckt und in Freiheit selbst vollzogen. Genau an dieser Stelle verläuft dann aber auch die Grenze, die Bildung in der Demokratie von Indoktrination oder Manipulation unterscheidet. Am Ende stünden sonst nicht Demokraten, die vermeintlich „richtig denken“, sondern Demokraten, die es überhaupt verlernt haben, selbständig zu denken. Gerade dies aber ist der aufklärerische Anspruch jeglicher Bildung.

Literatur                                                                                  

Gisela Behrmann (1996): Demokratisches Lernen in der Grundschule, in: Siegfried George, Ingrid Prote (Hg.): Handbuch zur politischen Bildung in der Grundschule, Schwalbach a. Ts., S. 121 – 149.

Gerhard Himmelmann (³2007): Demokratie lernen als Lebens-, Gesellschafts- und Herrschaftsform. Ein Lehr- und Arbeitsbuch, Schwalbach  a. Ts.

Manfred Hofer (2007): Ein neuer Weg in der Hochschuldidaktik. Die Service Learning-Seminare in der Pädagogischen Psychologie an der Universität Mannheim, in: Anna Maria Baltes, Manfred Hofer, Anne Sliwka (Hg.): Studierende übernehmen Verantwortung. Service Learning an deutschen Universitäten, Weinheim/Basel,  S. 35 – 48.

Axel Bernd Kunze (2012): Freiheit im Denken und Handeln. Eine pädagogische-ethische und sozialethische Grundlegung des Rechts auf Bildung, Bielefeld.

Johann Osel (2012): Bachelor mit Herz, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 297 v. 24./25./26. Dezember, S. 16.

Roland Reichenbach (2010): Die Macht des Volkes „lernen und leben“ …? Zur Kritik persuasiver Metaphoriken im pädagogischen Demokratiediskurs, in: Stefan Aufenanger, Franz Hamburger, Luise Ludwig, Rudolf Tippelt (Hg.): Bildung in der Demokratie. Beiträge zum 22. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft, Opladen/Farmington Hills, Mi, S. 145 – 168.

Sandra Iris Reinmuth, Christina Saß, Silvia Lauble (2007): Die Idee des Service Learning, in: Anna Maria Baltes, Manfred Hofer, Anne Sliwka (Hg.): Studierende übernehmen Verantwortung. Service Learning an deutschen Universitäten, Weinheim/Basel, S. 13 – 28.

Gernod Röken (2011): Demokratie-Lernen und demokratisch-partizipative Schulentwicklung als Aufgabe für Schule und Schulaufsicht, Münster i. Westf.

Wolfgang Sander (³2008): Politik entdecken – Freiheit leben. Didaktische Grundlagen politischer Bildung, Schwalbach a. Ts.

Anne Sliwka (2004): „Freiwillig hätte ich das nie gemacht, jetzt würde ich das sofort wieder tun“: Erfahrungen mit Service Learning an deutschen Schulen, in: Anne Sliwka, Christian Petry, Peter E. Kalb (Hg.): Durch Verantwortung lernen. Service-Learning: Etwas für andere tun. 6. Weinheimer Gespräche, Weinheim/Basel, S. 32 – 57.

Anne Sliwka (2007): „Giving Back to the Community“ Service Learning als universitäre Pädagogik für gesellschaftliches Problemlösen, in: Anna Maria Baltes, Manfred Hofer, Anne Sliwka (Hg.): Studierende übernehmen Verantwortung. Service Learning an deutschen Universitäten, Weinheim/Basel,  S. 29 – 34.

Franz Emanuel Weinert (2001): Vergleichende Leistungsmessung in Schulen – eine umstrittene Selbstverständlichkeit, in: Ders. (Hg.): Leistungsmessungen in Schulen, Weinheim/Basel, S. 17 – 31.

Reinhard Zintl (2010): Provokationen der Krise: Zum Verhältnis von Unternehmen, Zivilgesellschaft und politischen Institutionen auf der internationalen Ebene, in: Jahrbuch für Christliche Sozialwissenschaften, 51. Jahrgang , S. 301 – 320.

Neuerscheinung: Christliche Bildungs- und Erziehungsverbände

In diesen Tagen ist der erste Band der neuen – achten, völlig neu bearbeiteten – Auflage des Staatslexikons der Görres-Gesellschaft und des Verlags Herder erschienen – mit folgendem bildungsethischen Beitrag:

Axel Bernd Kunze: Art. Christliche Bildungs- und Erziehungsverbände, in: Staatslexikon. Recht – Wirtschaft – Gesellschaft, 8. Aufl., Bd. 1 (2017), Sp. 1059 – 1066:

Bedeutung (1)

Bildungsethische Bedeutung für das freiheitliche Gemeinwesen (1.1)

Funktionen und Aufgaben (1.2)

Aktuelle Herausforderungen (1.3)

Ausgewählte Verbände (2)

Fachverbände (2.1)

Verbände und Laienvereinigungen (2.2)

Akademische Korporationsverbände (2.3)

Literatur

 

Lesung: Rote Fahnen, bunte Bänder – Korporierte Parteimitglieder

Am 26. April 2017 las Axel Bernd Kunze auf dem Haus der Burschenschaft Hilaritas in Stuttgart aus dem von ihm gemeinsam mit Manfred Blänkner herausgegebenen Band „Rote Fahnen, bunte Bänder. Korporierte Sozialdemokraten von Ferdinand Lassalle bis heute“ (Bonn: J. W. Dietz Nachf. 2016). Der Band ist im Rahmen der Jubiläumstagung „10 Jahre Lassallekreis“ im August 2016 in Tübingen öffentlich vorgestellt worden.

Der Lassallekreis ist ein parteinaher Zusammenschluss korporierter Sozialdemokraten, gegründet 2006 aus Anlass eines Unvereinbarkeitsbeschlusses der SPD, der im Januar 2006 vom Parteivorstand zunächst wieder aufgehoben und später dann in einen begrenzten Unvereinbarkeitsbeschluss gegen die Burschenschaftliche Gemeinschaft umgewandelt wurde. Dennoch ging es bei der Lesung keineswegs um eine parteipolitische Veranstaltung. Das Verhältnis zwischen Parteien und Verbindungen ist zwar im Fall der Sozialdemokratie besonders kritisch, wird aber zunehmend auch bei anderen politischen Richtungen fraglich: Was fangen Parteien noch mit Verbindungen an? Was mit ihren korporierten Mitgliedern? Und was fanden die Verbindungen mit den Parteien an? Diese Frage stellt sich nicht zuletzt bei Burschenschaften, wollen diese doch ihre Mitglieder zu politischem Denken und Handeln erziehen, wenn auch nicht im parteipolitischen Sinne. Wie viele Mitglieder in den einzelnen Bünden haben noch ein Parteibuch? Der Burschenschaftliche Abend bei der Stuttgarter Hilaritas bot Gelegenheit, diese Fragen zu diskutieren.

Dr. Erhard Eppler betont im Vorwort des Bandes des Bandes, dass eine Volkspartei nicht nach den Motiven derer fragt, die sich in ihr engagieren: „So hat die Sozialdemokratische Partei Deutschlands immer auch adlige Mitglieder gehabt, sogar in ihren Führungsgremien: Georg von Vollmar oder Waldemar von Knoeringen. Der Landesverband Baden-Württemberg wurde lange geleitet von Alex Möller, dem Generaldirektor einer bedeutenden Versicherungsgesellschaft.“ Im Folgenden sollen Auszüge aus der Lesung dokumentiert werden.

Teil I

Was sind Parteien?

Der Begriff „Partei“ entwickelte sich im frühen Mittelalter – vorrangig als Rechtsbegriff – aus dem lateinischen „pars“, vor allem gebraucht im Sinne von Streit- oder Prozesspartei. Erinnert sei an den bereits in der Antike formulierten Rechtsgrundsatz: „audiatur et altera pars“. In dieser Wortherkunft klingen die beiden Bezugspunkte an, die im Parteienbegriff bis heute mitschwingen: Teil und Ganzheit. Parteiengeist wurde schon früh mit Spaltung, Zersplitterung, Uneinigkeit und Eigennutz in Verbindung gebracht. Die deutsche Parteiengeschichte kennt die beständige Kritik am zersplitterten Parteienstaat, aber auch das Gegenstück: eine quasireligiöse Überhöhung der Partei als „Mutter der Massen“. Die Wurzeln der Parteienkritik reichen – so z. B. der Parteienforscher Peter Lösche – weit zurück bis in die „konfessionellen, landsmannschaftlich-territorialen, ständischen, sozialen und wirtschaftlichen Spaltungen […] seit der Reformation des 16. Jahrhunderts“.

In einem weiten Sinne politischer Gruppenbildung hat es bereits in der Vormoderne „Parteien“ gegeben, z. B. rivalisierende Gruppen bei Hofe oder in Stadtrepubliken, Geheimgesellschaften, verwandtschaftliche oder konfessionelle Faktionen in Dörfern und Städten. Diese informellen Zusammenschlüsse spielten allerdings keine anerkannte Rolle bei der Besetzung politischer Ämter. Im konfessionellen Zeitalter entstand der Begriff der Religionspartei, der seit dem Westfälischen Frieden zur Bezeichnung der reichsrechtlich anerkannten Konfessionen verwendet wurde. Politische Parteien im heutigen Sinne sind ein Kind der modernen Demokratiebewegung und des Parlamentarismus. In Deutschland schlug ihre Geburtsstunde im Vorfeld der Märzrevolution von 1848. Bereits in dieser Zeit entwickelten sich die großen weltanschaulichen Strömungen, die bis heute im Parteiensystem erkennbar sind.

Das Grundgesetz räumt den Parteien erstmals in der deutschen Geschichte einen verfassungsmäßigen Rang ein und würdigt positiv ihre Rolle im Prozess der politischen Willensbildung. Parteien sind eine hybride Organisationsform des Dritten Sektors: Sie spielen eine intermediäre Rolle zwischen Gesellschaft und Staat. Es handelt sich um Zusammenschlüsse von Bürgern, die sich zur Erreichung gemeinsamer politischer Ziele zusammengeschlossen haben. Die Mitgliedschaft in ihnen ist freiwillig. Faktisch besitzen die Parteien in Deutschland ein Monopol bei der Aufstellung von Kandidaten für öffentliche Ämter und Mandate.

Stecken die Parteien in der Krise?

Gegenwärtig sind Auszehrungserscheinungen der Parteien nicht mehr zu übersehen. Die traditionellen Milieubindungen werden schwächer, die Zahl der Aktiven sinkt, und das mitunter recht deutliche Vereinsimage der örtlichen Parteigliederungen ist für jüngere politisch Interessierte kaum noch attraktiv. Parteiarbeit ist mühsam, verlangt Durchhaltevermögen, setzt auf lokale Verankerung sowie kommunalpolitisches Interesse und beansprucht ein hohes Maß an disponibler Zeit.

Auch wenn die Veränderungen in den Parteien keineswegs ein in allen Aspekten widerspruchsfreies Bild ergeben, fällt doch auf, dass inzwischen die traditionelle Mitgliederpartei, die sich als vorherrschendes Parteienmodell in der Nachkriegszeit durchsetzen konnte, auf dem Prüfstand steht. Diese basiert auf einer breiten Mitgliederbasis und einer nahezu flächendeckenden Partei­organisation. Noch ist keineswegs entschieden, ob sich die bisherigen Mitgliederparteien auf niedrigem Niveau stabilisieren werden oder ob sich ein ganz neuer Parteityp herausbilden wird: eine professionalisierte Wählerpartei, die sich vorrangig als Zusammenschluss professioneller Politiker und Mandatsträger begreift. Sollte sich der letztgenannte Trend durchsetzen, würden die Verbindungen zwischen Partei und Wählerschaft zunehmend lockerer, die Kommunikation zwischen Regierenden und Wählern parteiunabhängiger. Die Parteien erhielten stärker selbstreferentiellen Charakter.

Schon 1989, aber wenig beachtet, hat der niederländische Soziologe Abram de Swaan auf eine Entwicklung in den westlichen Staaten hingewiesen, die sich der Bildungsexpansion der Nachkriegszeit verdanke und die politischen Beteiligungsmöglichkeiten erheblich verändert habe: Entstanden sei „eine Schicht von wissenschaftlichen Fachleuten und Staatsbeamten […], deren berufliches Fortkommen von kollektiven Einrichtungen abhing. […] Die Akademikergruppen knüpften nicht allein enge Bindungen zum Staatsapparat, sondern unterwarfen weite Teile der Bevölkerung ihrem ‚Regiment‘ – formten sie als Klientel“. Die Debatte verlagere sich zugunsten der Herrschaft von Expertenregimes, die sich politischer Mitsprache entzögen: „Die Klientel der staatsbezogenen Experten ist also überwiegend ein virtueller Kreis geblieben, den Akademiker, Bürokraten und Politiker definieren.“ Die Forderungen der Betroffenen, wenn sie sich überhaupt in Parteien, Gewerkschaften oder Verbänden artikulieren, gehen in „einem Wust sonstiger Forderungen“ unter.

In radikaler Form wird die Kritik an einer hermetisch abgeschlossenen Parteiendemokratie, die keine echten Beteiligungsmöglichkeiten mehr bietet, derzeit vom postdemokratischen Diskurs aufgegriffen, der mit Beginn des neuen Jahrtausends entstanden ist. Einer seiner Vordenker, Colin Crouch, spricht in seinem Bändchen „Postdemokratie“, von Langeweile, Frustration und Desillusionierung, die sich ausbreiten würden: „Alle Parteien mußten erfahren, daß sie dadurch verwundbar werden. Diese Entwicklung steckt hinter vielen der Korruptionsskandale, die Parteien jeder Couleur in allen Industriestaaten in Mitleidenschaft gezogen haben. Sobald die Vorstellung davon, was den öffentlichen Dienst auszeichnet, der Lächerlichkeit und dem Zynismus preisgegeben und das persönliche Profitstreben zum höchsten Ziel des Menschen stilisiert worden ist, muß man damit rechnen, daß Politiker, Berater und andere es für einen wichtigen und gänzlich legitimen Aspekt ihrer Beteiligung am politischen Leben halten, Einfluß gewinnbringend zu verkaufen.“ Zwar überlebten die formalen Merkmale der Demokratie, doch verlagerten sich die Arenen der politischen Entscheidung: Nicht mehr der Bürger, sondern Interessengruppen hätten das Sagen. Die Wahlbürger würden durch professionelles „change management“ gelenkt; die Politiker imitierten die Regeln des Showbusiness und Marketing.

In der Folge verändere sich die Organisationsstruktur der Partei: Diese bilde nicht mehr ein Modell konzentrischer Kreise, dessen innerer Zirkel durch die Führungsspitze gebildet wird, um den sich dann die weiteren Kreise der professionellen Aktivisten, ehrenamtlichen Funktionäre und Partei­mitglieder ziehen. Ausweiten würden sich die Berater- und Lobbyistenzirkel im Umfeld der führen­den Politiker. Im Zuge der Massenakademisierung dürfte der intermediäre öffentliche Bereich weiter an Einfluss gewinnen. Es entstehe eine Ellipse aus politischen Entscheidungsträgern und Beratern.

Haben sich die Parteien somit überholt?

Dies wäre nicht zu hoffen. Denn der Einzelne wird erst dann handlungs-, artikulations- und mitbestimmungsfähig, wenn er sich mit anderen zusammenschließt. Aus diesem Grund wird es in einer freiheitlichen Gesellschaft mit einem legitimen Pluralismus an Interessen auch immer wieder zur Bildung politischer Interessen- und Gesinnungsgemeinschaften kommen, also zu Parteien – in Deutschland sind dies immerhin knapp um die hundert Groß-, Klein- und Kleinstparteien. Diese sind in erster Linie freie Zusammenschlüsse von Bürgern zur Erreichung gemeinsamer politischer Ziele. Ihre Ausschaltung wäre nur um den Preis der Freiheit möglich.

Dieser Überzeugung gab zu Beginn der Moderne James Madison im zehnten Artikel der „Federalist Papers“ an prominenter Stelle und auf klassische Weise Ausdruck. Die Zeitungsserie gilt als erster Verfassungskommentar der USA.

Madison schrieb damals: „Der Einsatz für religiöse, politische und andere Überzeugungen in Wort und Tat, die Bindung an verschiedene politische Führer, die voller Ehrgeiz um Vorherrschaft und Macht ringen, oder an andere Persönlichkeiten, deren Schicksal die menschlichen Leidenschaften erregt haben – all dies hat die Menschheit immer wieder in Parteien gespalten, sie mit Feindseligkeit gegeneinander erfüllt und sie dazu gebracht, einander eher zu peinigen und zu unterdrücken als um des gemeinsamen Wohls willen zusammenzuarbeiten.“

Die Einschätzung ist deutlich: Parteiungen sind ein Übel. Doch ist Madison davon überzeugt, dass es unter den Menschen immer unterschiedliche Meinungen und Leidenschaften geben werde, solange der Mensch seine Freiheit gebraucht. Keiner Regierung sei es erlaubt, eine Gleichheit an Interessen vorzuschreiben oder gar durchzusetzen: „Freiheit ist für Parteiungen, was die Luft für das Feuer ist; die Nahrung, ohne die es augenblicklich erlischt.“ Im freiheitlichen Gemeinwesen könne es nicht darum gehen, die Ursachen von Partei­ungen zu beseitigen, sondern allein über „Mittel zur Kontrolle ihrer Wirkungen“ nachzudenken.

Der Pluralismus innerhalb des Gemeinwesens erfährt in den „Federalist Papers“ eine positive Würdigung: Parteiungen sind ein notwendiges Übel der freiheitlichen Demokratie. Im Interesse der Freiheit und des Gemeinwohls sind diese nicht auszumerzen, wohl aber zu kontrollieren. Der Auftrag demokratischer Repräsentation spiegelt sich in den Parteien darin wider, dass diese ihrem Charakter nach in erster Linie weltanschauliche Gruppierungen mit einem politischen Gesamtprogramm und nicht bloße Interessenverbände sein sollten. Die Parteien bilden einen wichtigen Transmissionsriemen zwischen gesellschaftlicher und politischer Willensbildung. Ihnen obliegt die Aufgabe, gesellschaftliche Interessen auszuhandeln, zu durchsetzungsfähigen Programmen zu bündeln und getroffene Entscheidungen nachträglich kommunikativ zu vermitteln.

Teil II

Mehr Gemeinsamkeiten als gedacht – Studentische Verbindungen und Parteien

Das deutsche Korporationsstudententum verdankt sich der nach staatlicher Einheit und Freiheit strebenden Bewegung des neunzehnten Jahrhunderts, die sich als Antwort auf Napoleon unter Studenten formierte. Als Bildungs- und Erziehungsgemeinschaften von Studenten und Alten Herren mit Studienabschluss fördern diese unter ihren Mitgliedern ein akademisches Bildungsideal und sittliches Verantwortungsgefühl.

Studentische Korporationen haben keinen parteipolitischen Auftrag. Doch vermitteln sie ihren Mitgliedern gehaltvolle soziale Erfahrungen und bieten dem jungen Studenten Hilfestellung, diese geistig zu verarbeiten. Auf diese Weise vermitteln studentische Korporationen wichtige Bildungs- und Sozialisationserfahrungen, die für politisches Engagement fruchtbar gemacht werden können. In ihnen lernen junge Menschen beispielsweise Verantwortungsgefühl, Organisationstalent, Gesprächs- und Diskussionsfähigkeit, Kompromissfähigkeit und Zusammenhalt. Dabei geht es um mehr als funktionales Wissen oder formale Fähigkeiten. Es geht um Vermittlung eines geistigen Orientierungswissens, um Gemeinwohlbindung und um den Aufbau einer sittlichen Haltung, die daran interessiert ist, die Selbstbestimmung des anderen zu fördern und seine Freiheit zu stärken. In studentischen Korporationen geschieht dies in der schöpferischen Auseinandersetzung mit Werten und Traditionen, durch die Einübung von Regeln, das Ringen um gemeinsame Überzeugungen und durch Einbindung in eine konkrete Verantwortungsgemeinschaft, die ein Leben lang trägt. Dies geschieht im Rahmen basisdemokratischer Entscheidungen; in den Conventen studentischer Verbindungen wurde eine demokratische Kultur der Willensbildung und Entscheidungsfindung schon lange vor Einführung der Demokratie als Staatsform praktiziert.

Dies alles mag unmodern klingen, ist aber äußerst aktuell. Denn eine Politik, der die Bindung an ein tragfähiges Orientierungswissen verloren geht, wird insgesamt schnelllebiger, sprunghafter und unberechenbarer, ausgerichtet an medialen Stimmungen und kurzatmigen Umfragetrends. Aktuelle Beispiele gibt es in der Politik zuhauf. Der politische „Pragmatiker des Augenblicks“, der seine Entscheidungen nur noch an momentanen, medial beherrschten Stimmungen ausrichtet und auch noch in immer kürzeren Abständen revidiert – alles frei nach dem Motto: „Hier stehe ich, ich kann auch jederzeit anders“ –, verspielt das Zutrauen in seine Kompetenz und schränkt seine eigenen Entscheidungs- und Handlungsspielräume dadurch selbst ein. Politische Durchsetzungsfähigkeit hängt nicht nur von der richtigen Strategie und Taktik ab, so wichtig beide für das Durchsetzen von Interessen und das Herstellen hierfür notwendiger Mehrheiten auch sind. Der nicht selten beklagte Vertrauensverlust in die Steuerungsfähigkeit und Problemlösekompetenz der politischen Akteure zeigt die Auswirkungen einer Politik, der langfristige Orientierungen verloren zu gehen scheinen und bei der dann nahezu folgerichtig identifizierbare Alternativen, zwischen denen die Wähler sich tatsächlich entscheiden könnten, immer mehr fehlen.

Politische Parteien könnten von den Erfahrungen, dem Engagement und dem Orientierungswissen ihrer korporierten Mitglieder profitieren, dies gilt auch für die SPD. Überdies zeigen sich bei genauerem Hinsehen deutliche Parallelen zwischen Parteien und Verbindungen. Die Mitgliederpartei vermittelt an wichtige politische Sozialisationserfahrungen. Dabei geht es nicht nur um das Erlernen technischer und strategischer Politikfähigkeiten, sondern auch um die Weitergabe gemeinsam geteilter Traditionen und politischer Werte. Diese bestimmen das sozialethische Urteilen und Handeln der Parteimitglieder. So garantieren Parteien dem politischen Prozess über den Weg kollektiver Selbstregulierung ein bestimmtes Maß an Wertebindung und die kontinuierliche Weitergabe „kollektiv gespeicherter“ Erfahrungen. Dem kulturethischen Wissen, das die Parteien vermitteln, kommt eine nicht zu unterschätzende kulturstaatliche Orientierungsfunktion zu: Erst auf Basis einer solchen Wertgrundlage wird die Politik zu nachhaltigen Entscheidungen fähig und ist eine verlässliche Organisation des politischen Prozesses möglich.

In der SPD gründet dieses Bedeutung in der Bindung an eine mehr als hundertfünfzigjährige Geschichte, in welcher sich die Partei – nicht selten gegen harte Widerstände – für den Aufbau einer starken sozialen Demokratie eingesetzt hat. Verpflichtet sieht sich die SPD den Werten des Demokratischen Sozialismus: Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Diese Werte müssen sich nach außen sich im Einsatz für den demokratischen Rechts- und Sozialstaat und für eine offene, gerechte und solidarische Gesellschaft bewähren. Verstehen sich studentische Korporationen als ein generationenübergreifender Lebensbund, hat sich die SPD von ihren Anfängen her gleichfalls als eine starke Gemeinschaft Gleichgesinnter verstanden. Sichtbarer Ausdruck hierfür ist, dass sich Sozialdemokraten gegenseitig als Genossen anreden und untereinander duzen.  Die politischen Werte, für welche die Partei steht, sollten sich auch in innerparteilicher Solidarität, im Einstehen für die gemeinsamen Überzeugungen und in einem lebendigen Parteileben zeigen.

Korporierte Genossen

Das Verhältnis zwischen Sozialdemokratie und studentischen Korporationen ist nicht immer einfach gewesen – bis heute. Doch gab es seit Gründung der SPD zu allen Zeiten zahlreiche korporierte Genossen, berühmte und weniger berühmte, die couleurstudentisches und parteipolitisches Engagement miteinander verbanden. An erster Stelle ist hier Ferdinand Lassalle, der Gründer der deutschen Sozialdemokratie, zu nennen. In nicht wenigen Fällen wird man sogar sagen können, dass die gemeinsame Korporations- und Parteizugehörigkeit mehr als Zufall war, sondern vielmehr eine Quelle gegenseitiger Inspiration bedeutete. Auch dies gilt bis heute, wie der 2006 gegründete Lassalle-Kreis als Netzwerk korporierter Sozialdemokraten deutlich macht. Stellvertretend wollen wir mit diesem Band an verstorbene korporierte Sozialdemokraten erinnern: an ihr Leben und Wirken, an ihre politischen Leistungen und ihr gesellschaftliches Engagement.

Die getroffene Auswahl versammelt korporierte Genossen von den Anfängen der Partei bis in die Gegenwart, vom Vormärz und dem Kaiserreich über die Weimarer Republik und den Nationalsozialismus bis zur Bundesrepublik und dem wiedervereinigten Deutschland. Die vorgestellten Genossen waren auf Reichs- oder Bundesebene, in der Landes- oder Kommunalpolitik; einige von ihnen waren maßgeblich am Aufbau der ersten deutschen Republik von Weimar oder am Wiederaufbau der Bundesrepublik nach dem Zweiten Weltkrieg beteiligt. Einige mussten den Einsatz für ihre politischen Überzeugung und ihren Widerstand gegen das nationalsozialistische Unrecht – wie Willy Aron und Adolf Reichwein – mit ihrem Leben bezahlen.

Die gesammelten Lebensbilder repräsentieren überdies unterschiedliche Strömungen und Flügel innerhalb der Partei. In ihnen zeigen sich unterschiedliche persönliche Motive oder Lebenserfahrungen, die dazu geführt haben, warum jemand zur Sozialdemokratie gestoßen ist. Die Portraits zeigen zugleich, auf welch unterschiedliche Weise die Einzelnen ihre Partei- und Korporationszugehörigkeit mit dem Eintreten für weitere gesellschaftliche oder kirchliche Anliegen verbunden haben. Unterschiedlich sind auch die Berufe der korporierten Genossen, die der Band vorstellt. Neben Sozialdemokraten, die ihr berufliches Leben vollständig der Politik widmeten, begegnen zum Beispiel Journalisten, Juristen, Manager, Pädagogen oder Wissenschaftler.

Nicht verschweigen können und wollen wir dabei, dass es auch immer wieder zu unüberbrückbaren Konflikten kam, die dazu führten, dass die jeweiligen Betroffenen sich entweder von ihrer Verbindung oder von der SPD trennten. In manchen Fällen lagen der Trennung konkrete Konflikte im Verhältnis zwischen SPD und Verbindungen zugrunde, in anderen Fällen hatte man sich einfach auseinander entwickelt, sei es im persönlichen Verhältnis zur eigenen Korporation oder im gemeinsamen Verständnis sozialdemokratischer Politik. Wir konzentrieren uns in Band auf Genossen, die Zeit ihres Lebens sowohl der SPD als auch ihrer Verbindung die Treue hielten, halten konnten und halten durften. Daher fehlen im Band dann aber auch solche Namen wie Rudolf Breitscheid oder Ernst Reuter.

Nicht zuletzt zeigt sich in den zusammengetragenen Lebensbildern die Vielgestaltigkeit des deutschen Couleurstudentums. Die korporierten Genossen waren Corpsstudenten oder Burschenschafter, Angehöriger paritätischer – jüdisch geprägter – oder christlicher Verbindungen. Am Beispiel Adolf Reichwein zeigt sich, wie der Eintritt in eine Studentenverbindung auch aus der Jugendbewegung erwachsen konnte.

Eines kann das Buch im Letzten aber nicht beantworten (der Rezensent in der F.A.Z. hatte dies als Manko des Bandes angemerkt – eine Leerstelle, die sich allerdings auch im Band „Corpsstudenten im Widerstand gegen Hitler“ zeigt) – hier wären tiefergehende Forschungen, beispielsweise im Rahmen einer Qualifiktionsarbeit notwendig: Wie hat sich die Korporationszugehörigkeit letztlich auf das parteipolitische Engagement ausgewirkt? Welchen Ausschlag hat die korporative Prägung bei politischen Schlüsselentscheidungen gespielt?  Aber selbst bei aufwendiger Recherche wäre es vermutlich nicht möglich, diese Frage aufgrund der Quellenlage befriedigend zu beantworten.

Die Lebensbilder sind auf Anregung des früheren Vorsitzenden des Lassalle-Kreises, Alexander Stintzing, über mehrere Jahre hinweg zunächst für die Rubrik „Korporierte Genossen“ auf den Internetseiten des Lassalle-Kreises entstanden. Eine erste, noch deutlich kleinere Zusammenstellung wurde 2010 anlässlich der Lassalle-Tagung in Tübingen in Manuskriptform an die eigenen Mitglieder herausgegeben. Mit dem vorliegenden Sammelband sollen die Lebensbilder nun in erweiterter Form einer breiteren historisch und politisch interessierten Leserschaft zugänglich gemacht werden – zum Gedenken an jene korporierten Genossen, denen sich der Lassalle-Kreis in besonderer Weise verbunden fühlt, sowie in dankbarer Erinnerung an ihre Treue und Solidarität. Ihr Andenken ist uns, die wir heute politisch aktiv sind, Vermächtnis und Auftrag gleichermaßen. Für die Aufnahme in den vorliegenden Band wurden die Texte noch einmal gründlich gesichtet, angepasst und teilweise erweitert. Eine Erweiterung ist bereits geplant, zumindest in der Onlinefassung auf den Internetseiten des Lassallekreises, möglicherweise auch im Rahmen einer zweiten Auflage.

Drei Buchhinweise

1. … zum Reformationsjubiläum

Eugen Drewermann: „Luther wollte mehr“. Der Reformator und sein Glaube. Im Gespräch mit Jürgen Hoeren, Freiburg i. Brsg.: Herder 2016, 320 Seiten.

Was hat uns Luther heute noch zu sagen? Dieser Frage geht der bekannte katholische Theologe Eugen Drewermann im Gespräch mit Jürgen Hoeren, u. a. Kirchenredakteur beim Südwestrundfunk, nach. Im ersten Teil des Interviewbuches rekonstruiert Drewermann die Entwicklungsgeschichte der Reformation. Interessant aber ist vor allem der zweite Teil des Bandes, in dem es um die bekannten „sola“-Formulierungen Luthers (Allein die Schrift! Allein aus Gnade! Allein aus Glauben! Allein Christus!) sowie die Folgewirkungen der Reformation auf Religion und Gesellschaft geht. Der Band macht deutlich, dass die Reformation und ihre Folgen nur im gesamteuropäischen und konfessionsübergreifenden Zusammenhang angemessen erfasst werden können. Drewermann spitzt zu, pointiert, provoziert … Man spürt, dass es Drewermann darum geht, die religiöse Ernsthaftigkeit Luthers herauszustellen. Das ist ein sympathischer Zug des Buches. Drewermann will ein Gespräch über Luthers religiöse Anliegen in Gang setzen – jenseits des üblichen PR- und Eventrummels, den ein Jubiläumsjahr immer auch hervorbringt.

 2. … zur Debatte um die alternde Gesellschaft

Gunter Geiger, Elmar Gurk, Markus Juch, Burkhard Kohn, Achim Eng, Kristin Klinzing (Hgg.): Menschenrechte und Alter. Ein sozialpolitischer und gesellschaftlicher Diskurs, Opladen u. a.: Barbar Budrich 2015, 320 Seiten.

Die alternde Gesellschaft stellt Deutschland vor neue Herausforderungen, die vermutlich in ihrer gesamten Tragweite heute noch unterschätzt werden. Der Fachkräftemangel in der Altenpflege ist ein früher Vorbote dieser Entwicklung. Wie sollen Pflegeheime und soziale Dienste auf veränderte Familienformen oder die gestiegene gesellschaftliche, kulturelle und religiöse Vielfalt regieren? … sind weitere Fragen, die sich stellen.

Ein neuer Sammelband geht der Frage nach, wie die Menschenrechte in einer älter werdenden Gesellschaft auf die besondere Lebenssituation alter Menschen hin ausgelegt werden können, damit ein menschenwürdiges Leben für alle unabhängig vom Alter gesichert ist. Braucht es nach der Frauen-, Kinder- und Behindertenrechtskonvention eine eigene Altenrechtskonvention? Der Band stellt diese Frage nicht ausdrücklich, aber diese legt sich nach der Lektüre nahe. Die Beiträge zeigen auf, dass alte Menschen in ihren Rechten – wie die vorgenannten Gruppen – in spezifischer Weise verletzbar sind. Dies würde für ein solches Dokument sprechen.

Der Band liefert einen wichtigen Überblick über zentrale Diskussionspunkte über den Zusammenhang von Alter, Menschenrechten und Sozialpolitik. Die Beiträge sind leicht zugänglich und können auch separat für sich gelesen werden.

3. … zur Elementar- und Grundschulpädagogik

Barbara Brüning: Philosophieren mit Kindern. Eine Einführung in Theorie und Praxis, Berlin: Lit 2015, 197 Seiten.

Barbara Brüning, Philosophiedidaktikerin an der Universität Hamburg, war eine der ersten, die Philosophieren mit Kindern in Deutschland bekannt machte. Kinder stellen viele Fragen … – nach Gott und der Welt, Gut und Böse, Glück und Gerechtigkeit. Sie wollen weiterdenken, denn es könnte alles ja auch ganz anders sein. In diesem Sinne – mit ihrer Wissbegierde – sind Kinder kleine Philosophen: Sie suchen nach Weltdeutungen, als Alltagsphilosophen, nicht als Fachphilosophen. Barbara Brüning nimmt diese Wissbegierde der Kinder ernst. Gerade das macht ihr Buch so lesenswert. Hier schreibt jemand mit pädagogischem Herzblut, der seine didaktischen Überzeugungen nicht unter Wert verkauft. Die philosophischen Fragen, um die es geht, werden nicht weichgekocht, sondern so dem Alters- und Entwicklungsstand der Kinder entsprechend zubereitet, dass sie noch Biss haben. Philosophieren ist keine „Spielerei“, sondern die Auseinandersetzung mit ernsten Fragen – mit Fragen, die dem Menschen etwas bedeuten sollten; mit Fragen, bei denen es um etwas geht.

Zu jeder philosophischen Grundfrage wird jeweils ein Beispiel aus dem Kindergarten und aus der Grundschule ausführlich vorgestellt: (1) Was kann ich wissen? – Grundschule: Wie kommen die Wörter in meinen Kopf? Kindergarten: Staunen und fragen; (2) Was soll ich tun? – Grundschule: Sollen wir anderen helfen?, Kindergarten: Können Kuscheltiere Freunde sein?; (3) Was darf ich hoffen? – Grundschule: Woher kommt die Welt?, Kindergarten: Was ist ein Traum?; (4) Was ist der Mensch? – Grundschule: Menschen sind ein kleines Wunder, Kindergarten: Meine fünf Sinne. Die Praxisbeispiele sind überzeugend aufbereitet und liebevoll dargestellt.

Der Autorin ist eine überzeugende Einführung in das Philosophieren mit Kindern gelungen, die sicher auch für angrenzende Fächer wie den Religions- oder Deutschunterricht interessante Anregungen zu geben vermag.