Neuerscheinung: Menschenrechtsbildung aus pädagogisch-professionstheoretischer Perspektive

Axel Bernd Kunze: Pädagogik als Menschenrechtsprofession. Bildungsethische Überlegungen zur Praxis von Schule und Lehrerbildung – am Beispiel der Inklusion, in: Simone Danz/Sven Sauter (Hgg.): Inklusion, Menschenrechte, Gerechtigkeit. Professionstheoretische Perspektiven (Schriften der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg im Verlag der Evangelischen Gesellschaft; 22), Stuttgart: Evangelischer Verlag 2020.

Der genannte Beitrag stellt u. a. ein Modell ethischer Fallbesprechung am Beispiel inklusiver Verpflegung in sozialpädagogischen Ganztageseinrichtungen vor, das in der Fortbildung mit Pädagogischen Fachkräften entwickelt und in verschiedenen Hochschulseminaren mit Studenten erprobt wurde.

Der Band dokumentiert Gastvorlesungen, die im Rahmen der Vorlesungspartnerschaft zwischen der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg und der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg gehalten wurden. Eine Frucht dieser Vorlesungspartnerschaft war die Gründung des bundesweiten Netzwerkes Menschenrechtsbildung.

Themenheft zur Hochschulpolitik

Die aktuelle Ausgabe der traditionsreichen „Burschenschaftlichen Blätter“ ist dem Thema Hochschulpolitik gewidmet. Axel Bernd Kunze beschäftigt sich im Schwerpunktbeitrag mit der Frage, wie sich die gegenwärtige „Coronakrise“ auf die Hochschullehre auswirkt: Eine Verteidigung der Präsenzlehre. Erste Antwortversuche auf die Erfahrungen des Sommersemesters 2020, in: Burschenschaftliche Blätter 135 (2020), H. 3, S. 100 – 105.

Ein Auszug aus dem Beitrag:

Selbst wenn Schulen und andere öffentliche Einrichtungen mittlerweile, gleichwohl unter deutlichen Auflagen, wieder zum Präsenzbetrieb zurückgekehrt sind, haben viele Hochschulen vorschnell angekündigt, auch im folgenden Wintersemester weitgehend auf Präsenzveranstaltungen zu verzichten. Weder wurde über diese weitreichende Maßnahme konsensual innerhalb der akademischen Gemeinschaft entschieden noch haben die Hochschulleitungen ausreichend die Verhältnismäßigkeit dieses Eingriffs in die Lehrfreiheit geprüft. Als die Hochschulrektorenkonferenz Anfang Juli 2020 in einer Mitteilung bekanntgab, für sie habe der Gesundheitsschutz „absolute Priorität“, kritisierte der Münsteraner Verfassungsrechtler Oliver Lepsius dies sogar als „verfassungswidrig“ (F.A.Z. v. 9. Juli 2020). Der Freiheitsschutz des Grundgesetzes verlange eine Abwägung unterschiedlicher Schutzgüter; die Hochschulen sollten sich nicht verweigern, über einen angemessenen Umgang mit dem neuen Virus nachzudenken, das noch länger zum allgemeinen Lebensrisiko gehören werde.

Der Musikwissenschaftler Laurenz Lütteken erkennt zwischen den europäischen Reformprozessen im Hochschulbereich und den Reaktionen der Hochschulleitungen auf die Coronapandenemie durchaus Parallelen, wie er im Julieditorial von „Forschung & Lehre“ schrieb. Er fühle sich erinnert „an die zwar gescheiterte, aber erbittert aufrechterhaltene Bologna-Reform, die ebenfalls auf dem Verordnungsweg – und gegen die Bedenken der Fakultäten – durchgesetzt wurde. […] Die Annahme, ein Lehrbetrieb ließe sich mehr oder weniger schlagartig auf digitale Formate umstellen, mag vielleicht ein Wunschtraum jener Technokraten sein, die glauben, Universitäten würden dann besonders gut ‚funktionieren‘, wenn man sie nur dirigistisch ‚führe‘.“

In der Praxis zeigt sich allerdings auch, dass die Hochschulleitungen doch weniger stark durchgreifen können, als sie gern nach außen suggerieren. Am Ende läuft die Kommunikation zwischen Dozenten und Studenten dezentral über die einzelnen Lehrstühle, was durchaus der akademischen Freiheit entspricht. Dies gilt umso mehr für Studiengänge, die in starkem Maße auf Lehrbeauftragte setzen, die schon aus rechtlichen Gründen und um der Gefahr der Scheinselbständigkeit willen nicht weisungsabhängig sind.

Zu lösen sind aber nicht nur administrative oder technische Schwierigkeiten. Angefragt ist zugleich das Bildungsverständnis der Universität. Denn diese kann nur sehr begrenzt auf Präsenz verzichten, wie ein Offener Brief „Zur Verteidigung der Präsenzlehre“ (https://www.praesenzlehre.com/) im Sommer 2020 deutlich gemacht hat. Fast fünftausendfünfhundert Unterzeichner weisen darauf hin, dass virtuelle Formate unter den Bedingungen einer Pandemie vielleicht notwendig, aber im Letzten doch immer nur ein begrenzter Ersatz sein dürfen: „Sie können womöglich bestimmte Inhalte vermitteln, aber gerade nicht den Prozess ihrer diskursiven, kritischen und selbständigen Aneignung in der Kommunikation der Studierenden.“ Dass die Präsenzlehre heute eigens verteidigt werden muss, ist nicht vom Himmel gefallen. In der „Universität ohne Präsenzbetrieb“ werden Entwicklungen verstärkt deutlich, die schon ante coronam in ihr angelegt waren.

„Buch des Monats“ im September 2020: Theologische Literaturzeitung würdigt „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“

Die Theologische Literaturzeitung, die wichtigste Rezensionszeitschrift für evangelische Theologie im deutschsprachigen Raum, würdigt den Band „Wiederentdeckung des Staates in der Theologie“ (von Alexander Dietz, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze und Ludger Schwienhorst-Schönberger; Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2020) in ihrer Septemberausgabe 2020 als „Buch des Monats“. Die Rezension schrieb der Fachherausgeber Nils Orle Oermann (Lüneburg).

Die vollständige Rezension findet sich in der Onlineausgabe.

Leseprobe aus der Rezension von Nils Orle Oermann:

Das Buch wendet sich an jene theologisch wie nicht-theologisch versierte Leserinnen und Leser (oder vielleicht auch Leser*innen?), die sich in den aktuellen theologisch-politischen Diskursen zur aktuellen und künftigen Rolle des Staates als Gemeinwesen nicht mit vorgefertigten, unreflektierten Antworten zufriedengeben, sondern die alte Frage nach dem, was des Kaisers und was Gottes ist, immer wieder neu stellen oder diskutieren möchten. So ist die Exegese von Römer 13,1–7 vom Exegeten Jan Dochhorn besonders lesenswert (103-136), wie auch die Frage, wie der Rechtsstaat verstanden werden will, als bildungsethisches Problem pointiert vom Pädagogen Axel Bernd Kunze analysiert wird (137–175).
Seinen Reiz gewinnt das Buch vielleicht gerade daraus, dass es aktuell Fragen zu stellen wagt, die im ohnmächtig-dröhenden Exkurs mancher amtskirchlicher und oder staatlicher Vertreter allzu lange allzu wenig Raum gefunden haben. Die formulierten Thesen des Buches zur Neuausrichtung des Verhältnisses von Staat und Kirche muss man dabei nicht immer teilen, aber sie schärfen das eigene Nachdenken und dabei die Gabe des »Vielleicht«. Vielleicht nicht das Schlechteste, und ganz sicher nicht wenig!

Schlaglicht: Kompetenz heißt noch nicht Mündigkeit

Ja, es gibt sie noch: die Kompetenzkritiker. Kompetenz führt zunächst einmal zu funktionalem Verhalten. Das brauchen wir auch – aber Mündigkeit ist damit noch nicht erreicht. Hieß der frühere Dreiklang eines umfassenden Bildungsprozesses „Wissen – Urteilen – Handeln“, sprechen Kompetenztheoretiker von „Wissen – Handeln – Urteilen“. Es geht nicht mehr darum, das Gelernte zu beurteilen, sondern zu beurteilen, ob das Handeln dem Erwarteten oder auch dem politisch Gewollten angemessen ist. Dies entspricht der politisch vielfach vorhandenen Überzeugung, in den Bildungsinstitutionen ließen sich Einstellungen und Verhaltensdispositionen der Bevölkerung steuern – etwa im Sinne eines gesellschaftspolitisch erwünschten Diskurses. Einem Kollegen entfuhr bei einer Fortbildung gegenüber dem Referenten: „Hören Sie mal, mit einem humanistischen Menschenbild hat das alles, was sie uns hier erzählen, nichts mehr zu tun.“ Und damit auch nicht mit einem humanistischen Lehrerethos. Aber es ist klar, dass sich die Kompetenzorientierung überall durchsetzen würde. Josef Kraus beschreibt die Folgen für das bayerische Abitur, das auch keine Insel bildungspolitischer Glückseligkeit mehr ist. Die Folgen spüren wir in einem schleichenden Verfall des öffentlichen Diskurses.

Vorankündigung: Neue bildungsethische Kolumne am 18. Juni 2020 in der „Tagespost“

Die regelmäßige sozialethische Kolumne auf der Wirtschftsseite der Wochenzeitung „Die Tagespost“ am 18. Juni 2020 wird sich in dieser Woche aus gegebenem Anlass einem bildungsethischen und pädagogischen Thema widmen, man könnte auch sagen: Lernen in und aus der Krise. Der Bonner Sozialethiker und Erziehungswissenschaftler schreibt unter der Überschrift „Technik kann nicht Personen ersetzen“ über die Folgen des pandemiebedingt erzwungenen Lernens von zuhause aus. Die Kolumne erscheint zugleich auf den Seiten der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle.

Offener Brief: Zur Verteidigung der Präsenzlehre

In den letzten Jahren haben sich an den Hochschulen Elemente einer digitalen Lehre immer mehr durchgesetzt: zunächst als Unterstützung der Präsenzlehre, dann als deren Ergänzung oder gar als eine mögliche Alternative, und nun, mit Corona, als glückliche Rettung. Und in der Tat: Ohne digitale und virtuelle Formate hätte sich das Sommersemester 2020 nicht durchführen lassen. Und auch grundsätzlich leisten digitale Elemente mittlerweile einen wertvollen Beitrag zur Hochschullehre. Im Gefühl des plötzlich möglichen digitalen Sprungs nach vorn drohen indes drei Aspekte verloren zu gehen, die unserer Überzeugung nach von grundlegender Bedeutung für das Prinzip und die Praxis der Universität sind:

1. Die Universität ist ein Ort der Begegnung. Wissen, Erkenntnis, Kritik, Innovation: All dies entsteht nur dank eines gemeinsam belebten sozialen Raumes. Für diesen gesellschaftlichen Raum können virtuelle Formate keinen vollgültigen Ersatz bieten. Sie können womöglich bestimmte Inhalte vermitteln, aber gerade nicht den Prozess ihrer diskursiven, kritischen und selbständigen Aneignung in der Kommunikation der Studierenden.

2. Studieren ist eine Lebensphase des Kollektiven. Während des Studiums erarbeiten sich die Studierenden Netzwerke, Freundschaften, Kollegialitäten, die für ihre spätere Kreativität, ihre gesellschaftliche Produktivität und Innovationskraft, für ihren beruflichen Erfolg und ihre individuelle Zufriedenheit von substantieller Bedeutung sind. Dieses Leben in einer universitären Gemeinschaft kann in virtuellen Formaten nicht nachgestellt werden.

3. Die universitäre Lehre beruht auf einem kritischen, kooperativen und vertrauensvollen Austausch zwischen mündigen Menschen. Dafür, so sind sich Soziologie, Erziehungs-, Kognitions- und Geisteswissenschaften völlig einig, ist das Gespräch zwischen Anwesenden noch immer die beste Grundlage. Auch dies lässt sich nicht verlustfrei in virtuelle Formate übertragen.

Mit Blick auf diese drei Aspekte wollen wir den Wert der Präsenzlehre wieder in Erinnerung rufen. Wir fordern eine – vorsichtige, schrittweise und selbstverantwortliche – Rückkehr zu Präsenzformaten. Was die Schulen zu leisten in der Lage sind, sollte auch Universitäten möglich sein: die Integration von Elementen der Präsenzlehre, etwa in kleineren Gruppen in größeren zeitlichen Abständen, je nach Bedarf, je nach lokalen Gegebenheiten. Einzelne Universitäten, einzelne Fakultäten könnten hier individuelle, verantwortliche Modelle entwickeln.

Wir weisen auf die Gefahr hin, dass durch die aktuelle Situation die herkömmlichen Präsenzformate an Wertschätzung und Unterstützung durch die Hochschulleitungen, die Bildungsministerien und die Politik verlieren könnten, eine Unterstützung, die sie in der Zeit nach Corona dringend brauchen werden. So sinnvoll und wichtig Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus sind: Corona sollte nicht zu einer nachgereichten Begründung für Entwicklungen in der Lehre werden, die vor Corona offen und kritisch diskutiert wurden. Diese kritischen Debatten dürfen nicht durch scheinbare Evidenzeffekte, wie sie die Pandemie bisweilen produziert, abgekürzt werden.

Die Präsenzlehre als Grundlage eines universitären Lebens in all seinen Aspekten gilt es zu verteidigen.

(aus: https://www.praesenzlehre.com/)

Sie können den Offenen Brief heute noch bis 18 Uhr unter https://www.praesenzlehre.com/ als Erstunterzeichner mittragen.

Schlaglicht: Sommerferien oder Lehrerarbeitszeit – Schäubles Kategorienfehler

https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Sommerferien-verkuerzen-Soeder-widerspricht-Schaeuble-id57241811.html

Die Äußerungen des Bundestagspräsidenten in der „Augsburger Allgemeinen“ reizen zu einer Stellungnahme und dürfen so nicht stehenbleiben: Sollen die Sommerferien verkürzt werden? Ein Kollege hat das Interview Wolfgang Schäubles gestern schlicht und einfach als „Frechheit“ bezeichnet. Zu Recht. In anderen Fällen würde man die Äußerungen des Bundestagspräsidenten als „populistischen“ Unfug bezeichnen. Ach nein, Populismus – im Sinne grober, mutwilliger Vereinfachungen der politischen Debatte – gibt es ja in den Volksparteien per definitionem gar nicht.

Die Schulen sind geschlossen. Damit ist aber nicht die Dienstpflicht für Lehrkräfte aufgehoben, diese sind seit Beginn der Schutzmaßnahmen vollständig im Einsatz und haben unter hohem persönlichen Einsatz in kürzester Zeit E-Learning-Modelle installiert. Die persönliche Beratung der Schüler via Internet, die Entwicklung neuer Methoden und Lernformate für das onlinegestützte „Homelearning“, individuelles Feedback, die pädagogische Begleitung der Schüler in Videokonferenzen oder via Telefon ist zeitaufwendig … Auch die Zusammenarbeit im Kollegium ging onlinegestützt weiter, Gleiches gilt für die Schulleitungen. Hinzu kommt der erhöhte Zeitaufwand, der jetzt noch für Abschlussprüfungen mit kleinen Lerngruppen, vermehrten Nachprüfungsterminen, erhöhten Sicherheitsauflagen, Umsetzung von Hygieneplänen usw. entsteht.

Wer eine gesamte Berufsgruppe auf diese Weise öffentlich angreift, scheint auf die Wählerstimmen aus der Lehrerschaft bei der nächsten Wahl keinen Wert zu legen. Leider bleibt Söders Entgegnung, der alles dafür tut, Kanzlerkandidat zu werden, halbherzig und erweckt gleichfalls ein schiefes Bild. Denn es geht hier nicht allein um Ferien; es geht um den Umgang mit der Arbeitszeit einer ganzen Berufsgruppe des öffentlichen Dienstes. Wer meint, Lehrer sollten in diesem Schuljahr mehr arbeiten, muss dies als Mehrabeit vergüten.

Ich hoffe, dass die Kultusministerien der Länder in dieser Frage hart bleiben und dass die Lehrerverbände solchen Vorhaben der Politik deutlichen Widerstand entgegensetzen. Statt in die Kultushoheit der Länder einzugreifen, sollte der Bundestagspräsident lieber überlegen, wie das Parlament, dem er vorsteht, Pandemievorsorge, Zivilschutz und Katastrophenpläne verbessern kann. Hier werden wir, wenn die Krise durchgestanden ist, genügend politische Versäumnisse aufzuarbeiten haben und notwendige Fragen stellen müssen.

Rezension: Wissenschaft in der Demokratie

Ob Finanzkrise, Migrationsdebatte, Klimadebatte, Coronakrise Das Urteil wissenschaftlicher Experten ist gefragt – sei es in der Politikberatung, in Talkshows, auf Podiumsdiskussionen oder in Experteninterviews. Doch eines kann die Wissenschaft nicht: Einigkeit herstellen und Lösungen vorgeben, die nur noch politisch exekutiert werden müssen. So einfach gestaltet sich das Zusammenspiel von Wissenschaft, Politik und Medien keineswegs: Wissenschaftliche Erkenntnisse bleiben umstritten, der politische Umgang mit ihnen ebenso und längst nicht alles, was in den Medien als Erkenntnis „der“ Wissenschaft verkauft wird, formuliert tatsächlich einen wissenschaftlichen Konsens. Notwendig bleibt eine funktionierende Öffentlichkeit, in der über die verschiedenen menschlichen Teilpraxen hinweg um den richtigen Umgang mit bestehenden Kontroversen gerungen wird. Diesem Thema widmet sich eine neue Reihe im De Gruyter-Verlag.“

aus einer Rezension zu: Wilfried Hinsch, Daniel Eggers (Hgg.): Öffentliche Vernunft? Die Wissenschaft in der Demokratie, Berlin 2019, 118 Seiten (Rezensent: Axel Bernd Kunze) im Rezensionsportal Socialnet.de:

https://www.socialnet.de/rezensionen/26500.php

Rezension: „Shrinking Spaces“

„Shrinking Spaces“: ein Begriff, der bisher vor allem in der Politik und Entwicklungszusammenarbeit verwendet wurde. Gemeint sind schrumpfende zivilgesellschaftliche Handlungsspielräume in autokratischen Staaten. Zunehmend wird dieser Begriff aber auch für den europäischen Kontext verwendet. Zwei Beispiele: So sind seit dem „Ausländische-Agenten-Gesetz“ 2012 in Russland Nichtregierungsorganisationen, die Mittel aus dem Ausland erhalten, verpflichtet, sich registrieren zu lassen. Oder in der Türkei wurden nach dem Militärputsch von 2016 mehr als 1.400 zivilgesellschaftliche Organisationen geschlossen. In Deutschland ist der Begriff im Zusammenhang von Befürchtungen adaptiert worden, zunehmender „Rechtspopulismus“ könne auf Dauer demokratische Freiheitsräume beschneiden und gesellschaftliche Exklusionstendenzen befördern. (Axel Bernd Kunze)

Reiner Becker, Irina Bohn, Tina Dürr-Oberlik, Beate Küpper, Tino Reinfrank (Hrsg.): Shrinking Spaces, Frankfurt am Main: Wochenschau 2019, 176 Seiten (= Demokratie gegen Menschenfeindlichkeit, 01/2019).

Eine Besprechung finden Sie hier:
www.socialnet.de/rezensionen/26013.php

Das vorliegende Heft zeigt, wie Bildung und Kultur zum Kampfplatz um Diskurshegemonie und Lagerbildung werden können. Eine klare Struktur des Themenheftes ist bei alldem aber nicht zwingend erkennbar. Vieles hat man schon an anderer Stelle in ähnlicher Form gelesen. Es gehe um „Mosaiksteine“ ohne den Anspruch, ein vollständiges Bild liefern zu wollen, schreiben die verantwortlichen Redaktionsmitglieder einleitend in ihrem Editorial. Dies wird man sagen können, aber auch nicht mehr. Denn die einzelnen Beiträge des Themenheftes entfernen sich mitunter recht weit vom Konzept „Shrinking Spaces“. Hinzu kommt einmal mehr eine Schwäche ähnlicher Publikationen und Debattenbeiträge: Was unter „Populismus“ bzw. „Rechtspopulismus“ auf der einen oder „Zivilgesellschaft“  bzw. „Gesellschaft“ auf der anderen Seite verstanden wird, wird nicht sauber definiert.  (Axel Bernd Kunze)