Festrede: Braucht das öffentliche Leben noch Religion?

„Die Jugend ist in Ehrfurcht vor Gott … zu erziehen.“

Oder: Braucht das öffentliche Leben noch Religion?

„Die Jugend ist in Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung zu erziehen.“ –

So heißt es in Artikel 12 der baden-württembergischen Verfassung. Ähnliche Beispiele lassen sich in anderen Landesverfassungen finden. Die hessische Verfassung formuliert zurückhaltender, weshalb es mir gestattet sei, auch in Darmstadt württembergisch zu beginnen. Derartige Formulierungen lösen in Lehrveranstaltungen immer wieder Verwunderung oder auch vehementen Widerspruch aus. Darf der Staat ein Bekenntnis zu Gott vorschreiben? Soll der Staat nicht vielmehr weltanschaulich neutral sein? Passt ein solcher Anspruch noch zu einer pluralen und offenen Gesellschaft? Und tatsächlich erhitzen sich gerade am Gottesbezug der Verfassung immer wieder die Gemüter. So war es bei der EU-Verfassung gewesen, so war es vor acht Jahren einmal mehr in Schleswig-Holstein zu beobachten.

1. Warum bleibt ein Letztbezug für den Staat wichtig?

Es geht – wie  auch bei der religiösen Eidesformel – nicht um ein persönliches Credo oder ein bestimmtes konfessionelles Gottesbild, sondern um eine kulturethische Aussage. Mit dieser trifft der Verfassungsgesetzgeber eine gewichtige Wertvorentscheidung: „Es geht um die Anerkennung einer Verantwortung über die bloße Mehrheitsmeinung oder Opportunität hinaus.“ – so der Kulturpolitiker Thomas Sternberg einmal in der Zeitschrift „engagement“. Es geht um die Gründung der sittlichen Person, die noch einer anderen Instanz, ihrem Gewissen, gegenüber verpflichtet ist. Und es geht um die Rückversicherung gegenüber totalitären Tendenzen – wider eine Selbstüberschätzung des Menschen, wider einen Staat, der sich absolut setzt, wider jede Form des Materialismus, der den Menschen in letzter Konsequenz nur mehr als Funktionär der sozialen Verhältnisse betrachtet, ihm aber letztlich keine höheren geistigen Antriebe, Interessen oder Ziele zuzugestehen vermag. Der Gottesbezug hält jene Leerstelle offen, ohne die letztlich auch die Freiheit des Menschen auf der Strecke bliebe. Wir Deutschen haben dies in zwei Diktaturen schmerzlich erfahren.

Die Ideologie der Freiheit darf niemals mächtiger werden als die konkrete Freiheit des Einzelnen. Denn der Mensch muss selbst bestimmen können, wer er sein will und wie er leben will. Dies verleiht ihm eine besondere, nur ihm eigene Würde. Der Mensch hat aber nicht allein die Fähigkeit, sondern auch die Verpflichtung, sich zu entscheiden. Als akademische Bildungs- und Erziehungsgemeinschaft können wir einander dabei unterstützen. Die Aufgabe, Ich zu sagen, die Anstrengung echter Charakterbildung können wir aber nicht an andere delegieren.

Dabei ist eine „Erziehung zur Ehrfurcht“ vor Gott – oder wie anders wir davon sprechen wollen –, zur Freiheit im Denken und Handeln sowie zur sittlichen Verantwortung genauso wenig wie Liebe, Freundschaft oder Vertrauen operationalisierbar. Daran ist besonders zu erinnern in Zeiten, in denen Bildung oftmals so etwas wie das neue Heilsversprechen der säkularisierten „Wissensgesellschaft“ geworden ist. Ein solcher Letztbezug schützt davor, den Anspruch auf Bildung quasireligiös zu überhöhen, in Gestalt einer pädagogischen Kontrollgesellschaft, einer Erziehungsdiktatur oder durch manipulative Pädagogisierung aller Lebensbereiche. Die aktuellen Debatten um Identitätspolitik, Gendererziehung oder Diversitypädagogik zur „Akzeptanz von Vielfalt“ zeigen, welches Konfliktpotential hier schlummert.

Ohne Letztbezug im weitesten Sinne, so die Überzeugung der Verfassungsväter, wäre eine Bildung der sittlichen Person gar nicht denkbar. Bildung kann zwar den Raum eröffnen, die Sinnfrage zu stellen, einen letzten Lebenssinn findet der Einzelne in ihr jedoch nicht. Bildung verweist den Einzelnen auf sich selbst, seinen Lebenssinn zu suchen und jene Wahrheit zu erkennen, die ihn frei macht – frei jenseits aller menschengemachten Bildungsanstrengungen.

2. Warum sollte sich der Staat zu seinen religiösen Wurzeln bekennen?

Auch wenn die Gottesformel nichtkonfessionell gemeint ist und für unterschiedliche individuelle Bekenntnisse offen bleibt, ist sie keineswegs wertneutral. Dies zeigt schon die Formulierung selber. Es fällt zunächst auf, dass von Gott im Singular die Rede ist. Und scheint nicht auch dahingehend eine Festlegung vorzuliegen, indem an einen Gott gedacht wird, der das Leben und die Würde des Menschen bejaht oder sogar begründet?

Der neuzeitliche Staat ist nicht mehr etwas Selbstzweckhaftes; er bedarf vielmehr selbst der Legitimation. Der Verfassungsgesetzgeber versichert sich mit dem Bezug auf Gott einer Legitimationsgrundlage des staatlichen Handelns, die ohne Religion oder zumindest religionsoffene Philosophie nicht auskommt. Die Gottesformel markiert als „Leerstelle“ jenes geistige Fundament, auf dem unser Gemeinwesen aufruht und das der moderne Staat nicht selbst garantieren kann. Wir finden den Bezug auf Gott in dieser kulturethischen Bedeutung zur Zeit der Befreiungskriege beispielsweise in studentischen Stammbüchern, bei Theodor Körner oder im „Ermunterungslied“ von Ernst Moritz Arndt aus dem „Katechismus für teutsche Soldaten“.

Der Nationalstaat hat nicht ohne das Ringen mit der Kirche das Licht der Welt erblickt, der Kulturkampf in Deutschland hat bis heute Spuren hinterlassen. Die Hochzeiten nationaler Lutherdeutung und die für Deutschland prägenden „Los-von-Rom-Mythen“ waren alles andere als frei von antikirchlichen und antiklerikalen Affekten. Doch auch der säkularisierte Nationalstaat kann nicht gänzlich auf ein geistiges Fundament verzichten.

Ein sprechendes Bild wird gern verwendet, wenn verdeutlicht werden soll, was die Idee des christlichen Abendlands ausmacht: Europa – mit seinen geschichtlichen Höhen wie Tiefen – gründe auf drei Hügeln: Golgatha, Areopag und Kapitol. Die drei genannten Berge stehen für jene drei Traditionen, die alle zusammengenommen das Spezifikum abendländischer Geistesgeschichte und der damit verbundenen Leistungen ausmacht: die Idee christlicher Barmherzigkeit und Solidarität, die Vorstellung von Demokratie, Individualität und autonomer Wissenschaft sowie den Anspruch auf Herrschaft des Rechts und Naturrecht. Die Verbindung von christlicher Erlösungsvorstellung, griechischer Philosophie und römischem Rechtsdenken zeigt sich auch noch in ihren säkularisierten Fassungen – z. B. „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“. Der Historiker Heinrich August Winkler hat aufgezeigt, wie sich diese Verbindung zu Beginn der Moderne in Aufklärung und Französischer Revolution äußert, bis heute Gestalt und Bewusstsein Europas prägt und diesen Kontinent zusammenhält.

Wir haben uns daran gewöhnt, in einem stabilen, demokratischen Rechts-, Sozial- und Kulturstaat zu leben. Doch selbstverständlich ist das keineswegs. Und so täten wir alle gut daran, mit den kulturellen Grundlagen unseres Staatswesens nicht allzu sorglos umzugehen. So wie wir es erst aktuell wieder bei der Debatte über die Bibelinschrift auf der Kuppel des Berliner Stadtschlosses erleben. Umstritten ist auch das Kreuz im öffentlichen Raum.

Das Kreuz – etwa im Gerichtsgebäude – erinnert auch im säkularen Staat daran, dass irdische Gerechtigkeit immer fehlbar bleibt und wir noch einer anderen Instanz, nennen wir sie Gott oder Gewissen, verantwortlich bleiben. Ankläger und Zeugen werden daran erinnert, nicht leichtfertig oder gar falsch Zeugnis gegen andere abzulegen, Richter daran, das Recht nicht zu beugen oder leichtfertig Urteile zu sprechen.

Jeder Einzelne besitzt eine unveräußerliche Würde. Im sozialen Rechtsstaat wird diese in der Anerkennung vorstaatlicher Menschenrechte konkret. Allerdings kann der Wille zum Recht rechtsimmanent allein nicht gesichert werden. Ein formaler Verfassungspatriotismus genügt als Ethos nicht, um die Menschenrechte dauerhaft zu sichern. Hierfür braucht es eine tiefergehende religiöse oder ethisch-humanistische Motivation.

Der Mensch ist mehr als ein Funktionär der sozialen Verhältnisse. Lebendig, geistig vital und schöpferisch bleibt ein Gemeinwesen nur dann, wenn seine Bevölkerung nicht allein funktional qualifiziert ist, sondern umfassend gebildet. Hierzu gehört ein Wissen um die eigene kulturelle Herkunft und Identität. Diese sind nicht beliebig austauschbar. Ein Staat, der sein kulturelles Gedächtnis verliert und in dem es keine verlässlichen Gemeinsamkeiten mehr gibt, muss den Verlust an Integrationskraft durch Kontrolle und Steuerung ersetzen.

Die Identität unseres Gemeinwesens ist weder vom Himmel gefallen noch in einem weltanschaulichen Vakuum entstanden. Sie ist historisch-konkret gewachsen, und zwar in einem Prozess, in dem religiöse, kulturelle und politische Werte nicht zu trennen sind. Wer dies nicht sehen will, sollte die Kultur unseres Zusammenlebens einmal mit der konkreten Praxis in anderen Regionen, etwa islamischen Ländern, vergleichen. Er wird Unterschiede feststellen. Das Kreuz steht nicht allein für Heimat, Geborgenheit oder regionale Brauchtumspflege – das wäre zu wenig.

Das Kreuz steht für die kulturellen Wurzeln, aus denen unser demokratischer Rechts-, Sozial- und Kulturstaat lebt. Dieser darf Flagge – so wie heute am 17. Juni – und Kreuz gleichermaßen zeigen. Es ist kein Missbrauch des Kreuzes oder die Enteignung einer Religion, wenn sich unser Staat auf seine Wurzeln besinnt und diese im öffentlichen Raum präsent hält. Er wird dadurch auch nicht übergriffig, sofern er nicht den Einzelnen zu religiösen Bekenntnisakten zwingt. Intoleranz gegenüber Religion entsteht im Gegenteil leichter dort, wo diese als etwas Bedrohliches erscheint und öffentlich nicht mehr verstanden wird.

Der Staat verletzt auch nicht die notwendige Pluralität unserer Gesellschaft oder das Toleranzgebot, wenn seine Akteure darauf hinweisen, dass die kulturellen Grundlagen des Gemeinwesens und die Identität des Staatsvolkes nicht beliebig austauschbar sind. Wollten wir uns auf andere Erzählungen festlegen, aus denen sich das historisch-geistige Erbe unseres Zusammenlebens speist, würde sich das gesellschaftliche Ethos unweigerlich ändern. Ja, selbst der Streit über das Kreuz als religiöses und kulturelles Symbol setzt die besondere abendländische Prägung unserer Rechts- und Verfassungsordnung voraus, die sich unter anderem in der Trennung von religiöser und politischer Sphäre bei gleichzeitiger Kooperation beider Gewalten äußert.

Differenzierter als Reinhard Kardinal Marx hatte sich im Streit um den bayerischen Kreuzerlass vor fünf Jahren sein evangelischer Amtsbruder Heinrich Bedford-Strohm in der Frankfurter Allgemeinen zu Wort gemeldet. Schon Paulus habe gewusst, wie sehr das Kreuz polarisiert: Den Griechen bleibt es eine Torheit, den Juden ein Ärgernis. Zu Recht wies der seinerzeitige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland darauf hin, dass sich das Kreuz nicht vorschnell vereinnahmen lasse: Es zwinge staatliches Handeln zur Demut und bewahre vor der Versuchung des Totalitarismus. Die rechtmäßige, in biblischer und sozialethischer Tradition gut begründete Gewalt des Staates bedürfe normativer Grundlagen, wenn sie nicht zum Unrecht einer Räuberbande mutieren solle. Das Kreuz bleibe aber auch eine Anfrage an die Kirche, die sich vor allzu vorschnellen politischen Heilsgewissheiten in vorletzten Fragen hüten sollte.

Das Kreuz ist öffentlich, weil auch der Tod Jesu ein öffentliches Ereignis war. Das Kreuz ist politisch relevant, weil es aus christlicher Sicht eine Wahrheit über Gott und den Menschen ausdrückt. Es ist aber nicht parteipolitisch, so als könnten aus ihm eins zu eins Forderungen für die Tagespolitik abgeleitet werden. Das Kreuz in öffentlichen Gebäuden kann das harte Ringen um eine an Recht und Gerechtigkeit orientierte Politik in Verantwortung vor Gott und den Menschen nicht ersetzen. Vor dieser Aufgabe stehen Christen wie Nichtchristen gleichermaßen.

3. Welche Herausforderungen stellen sich in der pluralen Gesellschaft?

Heute stellt sich die Frage, wie das christliche Erbe in einer zunehmend pluraler gewordenen Gesellschaft verstanden und bewahrt werden kann. Erst in diesem Schuljahr hat Michael Rux, Ehrenmitglied der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, für Baden-Württemberg gefordert, den Religionsunterricht zugunsten eines für alle verbindlichen Faches Ethik/Religionskunde abzuschafffen. Er beruft sich dabei auf eine neue Studie von Hartmut Kreß, emeritierter evangelischer Sozialethiker in Bonn, in der es heißt: „In den Schulen des weltanschaulich neutralen Staates ist der derzeitige Religionsunterricht zum Fremdkörper, zur konfessionellen Exklave geworden.“ Religionskunde statt Religionsunterricht – für Rux wie Kreß ein Schritt religionspolitischer „Normalisierung“.

Doch geht es, wie der Bezug auf die abendländische Idee gezeigt hat, beim Verhältnis des Staates zur Religion um mehr als ein konfessionelles Bekenntnis. Die christliche Identität besitzt für unser Gemeinwesen eine weitergehende kulturethische Bedeutung: für Politik und Kultur, für Bildung und Wissenschaft, für unser Zusammenleben in Staat und Gesellschaft. Nicht zuletzt die Trennung von religiöser und politischer Sphäre – nach der unnachahmlichen Formel „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist.“ –  bei gleichzeitiger Kooperation beider Gewalten wäre bedroht – und damit ein wichtiges Moment, das sich in der abendländischen Geistes- und Kulturgeschichte äußerst produktiv ausgewirkt und gewaltige Leistungen freigesetzt hat. Ob wir diese Tradition angesichts der demographischen Entwicklung, säkularer Tendenzen auf der einen und vermehrter Einwanderung auf der anderen Seite bewahren können, ist auf längere Sicht keineswegs ausgemacht.

Wir werden den christlichen Referenzrahmen nicht  schadlos durch andere Traditionen ersetzen können. Würden wir uns auf andere Traditionen festlegen, würden sich auf Dauer unser Gemeinwesen und dessen Moral erheblich verändern. Es steht mehr auf dem Spiel als liebgewordene „Folklore“, wenn wir St. Martin durch ein „Sonne-Mond-und-Sterne-Fest“ ersetzen, an Weihnachten nur noch unspezifische „season’s greetings“ versenden oder Ostern zum „Hasenfest“ herabstufen. Wer weiß, wie lange unsere Feiertagskultur in dieser Form noch erhalten bleibt. Das Tanzverbot am Karfreitag wird kaum noch verstanden, verkaufsoffene Sonntage durchlöchern den verfassungsrechtlich geschützten Sonntag und einzelne Parteien oder Politiker fordern immer mal wieder, einen Teil der christlichen Feiertage durch nichtchristliche oder auch bewusst religionsfreie Feiertage zu ersetzen.

Die evangelische Theologin Christiane Thiele etwa hat 2020 im Deutschlandfunk vorgeschlagen, den Pfingstmontag zu strei­chen, zugunsten des Versöhnungstages Jom Kippur. Aufmerksamkeit an Pfingsten war ihr gewiss, auch wenn die Idee keineswegs neu ist. Was an Thieles Vorschlag auffiel, war die Begründung. Bei Lichte besehen, ging es der umtriebigen Theologin gar nicht um das Judentum. Ein allgemeines Versöhnungsfest soll es werden. Denn Versöhnung sei für alle Menschen wichtig. Die christliche Feiertagskultur – oder was von ihr überhaupt noch übrig ist – taugt am Ende nur noch als Verschiebemasse. Religiöse Inhalte werden aufgelöst in einen allgemeinen, schwammigen Huma­nismus, der irgendwie für alle zustimmungsfähig sein soll.

Drei Aspekte möchte ich abschließend benennen, warum die Frage nach Religion für einen stabilen, vitalen Kulturstaat unverzichtbar bleibt – jeweils mit einem Seitenblick auf uns als Studentenverbindungen.

3.1 Befähigung zum Reden über Religion

Wo Lebensverhältnisse krisenhaft und kontingent werden, stellen sich religiöse Fragen neu. Wer angesichts der vorhandenen Vielfalt an Lebenskonzepten, Wertorientierungen und Sinnangeboten nicht gelernt hat, sich zu entscheiden, über den wird sehr leicht entschieden aber eben von anderen. Diese Entscheidungsfähigkeit zu vermitteln, bleibt eine wichtige Aufgabe akademischer Bildungs- und Erziehungsgemeinschaften.

Zugleich bedarf unser gemeinsames Zusammenleben sinnstiftender Lebensdeutungen, der Verpflichtung auf verfahrensrechtliche Tugenden, und es braucht einen substantiellen Mindestkonsens an formaler Sittlichkeit. Bürgersinn oder zivilgesellschaftliches Bewusstsein stehen nicht einfach als Ressource zur Verfügung. Diese Ressource muss gepflegt werden. Dabei können Politik, Wirtschaft und Gesellschaft nicht darüber hinwegsehen, dass ihre jeweiligen Sachbereiche auch unter der Bedingung des Pluralismus weiterhin religiös bestimmt werden.

Die Ausbildung einer kulturellen oder religiösen Identität sowie die Entwicklung sozialer Integrationsfähigkeit werden nur als ein subjektiv bestimmter, aktiv zu gestaltender Prozess gelingen. Religiöse Bildung ist nicht von den Anforderungen einer wie auch immer gedachten staatsbürgerlichen Religion her zu denken, sondern vom sich bildenden Subjekt.

Die für die Moderne geltende Autonomie der Bildung setzt eine eigene religiöse Praxis nicht zwingend voraus. Gleichwohl wird aber von umfassender Persönlichkeitsbildung nur dann gesprochen werden können, wenn der Einzelne in der Lage ist, sich selbst und die Welt um sich mit Bezug auf religiöse Sprachformen wahrzunehmen und zu werten. Religiöse Lernprozesse bleiben unverzichtbarer Bestandteil des allgemeinen Bildungsauftrags – nicht im Sinne religiöser Rede, sondern im Blick auf die Befähigung zum Reden über Religion. Wo Religion nicht mehr verstanden wird, erscheint sie schnell als etwas Bedrohliches, das es zu verbannen, zu domestizieren oder zu bekämpfen gilt. Wo über Religion nicht mehr geredet werden kann, werden wir vieles nicht mehr verstehen und einordnen können: weder Lessings Nathan den Weisen noch die religiöse Ursache weltpolitischer Konflikte, weder entscheidende Wegmarken abendländischer Geschichte noch die Sprache der Kunst oder Musik.

An dieser Stelle haben christliche Studentenverbindungen einen entscheidenden Bildungsauftrag gegenüber ihren Mitgliedern. Wissenschaftliche Abende ad Christianum sollten im Semesterprogramm eine Selbstverständlichkeit sein. Dabei wird religiöse Urteilsfähigkeit nur dann gefördert werden können, wenn religiöse Fragestellungen nicht durch politische Funktionalisierung neutralisiert oder bis zur Unkenntlichkeit  verzerrt werden.

3.2 Pflege der eigenen Identität

Ein Verständnis für das Fremde wird sich nur vom Standpunkt des Eigenen her entwickeln können, in wechselseitiger Verschränkung von Selbst- und Fremdverstehen. Gelingender interkultureller und interreligiöser Austausch setzt voraus, dass alle Beteiligten auch etwas haben, das sie einbringen können – andernfalls kommt der Austausch letztlich zum Erliegen. Die Andersartigkeit des anderen zeichnet sich erst vor dem Hintergrund des Eigenen ab – und erst dann kann der Einzelne auch ein begründetes Urteil fällen. Wo alles gleich ausfällt, kann nicht mehr argumentativ gestritten werden. Eine zwar religionsfreundliche, aber letztlich plural-indifferente (Lern-)Umwelt wird religiöse Identitätsbildung eher erschweren als erleichtern. Dies hat nicht allein individuelle Folgen, sondern auch gesellschaftliche. Gelingende Integration setzt das Vorhandensein einer Kultur voraus, in die hinein Integration überhaupt möglich ist.

Erfahrungen von Fremdheit und Irritation sind dabei nicht ausgeschlossen. Sie können niemals vollständig überwunden, sondern nur reflexiv bearbeitet werden. Toleranz ist nicht pädagogisch-intentional zu erzeugen, sie wird aber dort leichter fallen, wo religiöse Fragestellungen pädagogisch, akademisch, kulturell oder politisch nicht als Störfaktor ausgeklammert werden, sondern als Anlass zur geistigen Auseinandersetzung begriffen werden.

Die Gemeinschaft im akademischen Lebensbund unterstützt die freie geistige Auseinandersetzung des Einzelnen, im Ringen um die höchsten Ziele und Inhalte des Lebens. Wer Religion verstehen will, muss auch Kontakt zu praktizierter Religiosität besitzen.

3.3. Toleranz meint nicht Neutralität

Heute geht es weniger darum, freiheitsbedrohende Übergriffe der Kirche abzuwehren, als vielmehr darum, Freiheitseinschränkungen durch einen übergriffig werdenden Säkularismus zu verhindern, häufig im Namen fehlverstandener Toleranz.

Die Wirksamkeit des modernen Staates in religiösen Dingen bleibt um der personalen Freiheit des Einzelnen willen begrenzt – und zwar sowohl im Blick auf die Förderung bestimmter konfessioneller Bekenntnisse als auch umgekehrt im Blick auf einen forcierten Prozess vermeintlich neutraler „Demokratisierung“ aller Lebensbereiche, der Religion weitgehend aus dem öffentlichen Leben ausklammert und gerade durch die Verleugnung weltanschaulicher Horizonte selbst zur Weltanschauung wird. Beide Grenzen werden gegenwärtig prekär: Ob einerseits der Staat im Zuge des neueingeführten, stark integrationspolitisch motivierten Islamunterrichts die Grenzen seiner eigenen Wirksamkeit in religiösen Dingen tatsächlich einhält, wird sich auf Dauer erst noch erweisen müssen. Ich habe hier meine Zweifel.

Andererseits erweckt die Ausdehnung menschenrechtlicher Forderungen nach Ende der Blockkonfrontation und die Berufung auf eine fast schon quasireligiös überhöhte Kultur der Menschenrechte und Vieflalt in jüngerer Zeit den Eindruck, hier könnte eine neue Zivilreligion entstehen, die letztlich den Rückgriff auf religiös-weltanschauliche Horizonte gänzlich überflüssig machen soll und jegliche konfessionelle Identitätsbildung fast schon als Sakrileg betrachtet. (Am Rande gesagt: Die Kirchen wiederum erwecken mitunter den Verdacht, der Rekurs auf die Menschenrechte könne eigene theologische Anstrengung ersetzen; so entsteht der Eindruck, die menschenrechtliche Forderung selbst sei schon die eigentliche „Botschaft“ der Kirche.) Welche Vereinigung könnte es sich dann noch erlauben, bestimmte konfessionelle Merkmale zur Voraussetzung einer Mitgliedschaft zu machen, ohne in den Ruf zu gelangen, vermeintlich „undemokratisch“ und ausgrenzend zu sein!? Korporationen merken schon länger, dass das gesellschaftliche Klima für sie rauer wird.

Wo weltanschauliche Bindungen abgelöst werden sollen und der öffentliche Streit um das bessere Argument ersetzt wird durch das Tabu – in Gestalt eines vermeintlich neutral gedachten „demokratischen Habitus“ –, besteht leicht die Gefahr, den Einzelnen – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinne gesellschaftspolitisch erwünschter Meinungen zu überwältigen. „Demokratisierung“ wird dabei missverstanden als Gleichschaltung des öffentlichen Raumes.

Keine Werterziehung wird ohne Rückgriff auf letzte Grundüberzeugungen die verwirrende Vielzahl an Werten in eine stimmige Ordnung bringen können. Die staatliche Neutralität in religiösen Dingen meint die Diskriminierungsfreiheit religiös-weltanschaulicher Überzeugungen, nicht deren Neutralisierung oder Nivellierung zu einer staatlich betriebenen, einheitlichen Zivilreligion. Rolf Schieder hat dies im „Handbuch Interreligiöses Lernen“ pointiert auf den Punkt gebracht: „Eigentlich will man eine staatseigene Zivilreligion, wagt aber nicht die offene Konkurrenz mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften, sondern erklärt sich selbst für ‚neutral‘, womit die Religionsgemeinschaften eo ipso parteiisch sind. Das Motto lautet: Die anderen sind religiös, wir sind normal.“

Wie weit religiöse Bezüge im öffentlichen Leben zulässig sein sollen, wird nicht allein von der Exekutive oder den Gerichten zu entscheiden sein; eine legitimatorische Selbstbedienungsmentalität des Staates in Wertfragen könnte leicht die Folge sein. Diese Frage muss im gesellschaftlichen Diskurs verhandelt werden, Entscheidungen bedürfen der parlamentarischen Legitimation. Auch auf europäischer Ebene müssen diese Fragen ernsthaft verhandelt werden, wenn es nicht durch judikative oder exekutive Alleingänge zu Verwerfungen innerhalb der nationalen Gesellschafts- und Rechtstraditionen kommen soll. Diese reichen innerhalb der EU von staatskirchenähnlichen bis zu laizistischen Modellen. Eine europäische Harmonisierung ohne Konflikte scheint kaum vorstellbar, sollte eine solche überhaupt wünschenswert sein.

Jede Gesellschaft, die handlungsfähig bleiben will, braucht „eine symbolische Vorstellung von sich selbst“. Bei tragischen Ereignissen wird mehr als deutlich, dass der Staat auf Religion nicht verzichten kann und will. Aus historischen Gründen sind wir in Deutschland sehr zurückhaltend mit der Pflege einer eigenen Zivilreligion und haben deren Aufgaben vielfach an die großen Kirchen delegiert. Der religiöse Pluralismus bringt es zwangsläufig mit sich, den Kreis derjenigen Akteure zu öffnen, die am zivilreligiösen Konsens mitarbeiten. Der liberale Rechts- und Verfassungsstaat kann die gesellschaftlichen Teilsysteme nicht an eine gemeinsame, für alle verbindliche Weltanschauung binden. Umgekehrt bleibt das politische System aber grundsätzlich darauf angewiesen, dass die verschiedenen Bekenntnisse dieses auch aus religiösen Gründen anerkennen. Nicht umsonst gründet das kooperative Staat-Kirche-Verhältnis darin, dass Bischöfe nach ihrer Ernennung den Eid auf die Verfassung ablegen müssen.

Im Falle der großen Kirchen hat sich diese wechselseitige Anerkennung in langer Übung und nicht ohne leidvolle Erfahrungen ausbalanciert. Treten neue Akteure in den Diskurs um die zivilreligiöse Frage ein, muss dies keinesfalls konfliktfrei vonstattengehen. Es bleibt abzuwarten, ob sich auch im Fall des Islams eine solche Balance einstellen wird, wenn dieser eine zunehmend gewichtiger werdende gesellschaftliche Rolle spielen sollte. Die Rede von einem „europäischen Islam“ suggeriert dies. Doch scheint das zivilreligiöse Konfliktpotential, das hier schlummert, gegenwärtig durchaus unterschätzt zu werden, genauso wie die emotionalen Verwerfungen, die drohen, wenn eine erstarkende Religion offensiv Felder besetzt, auf denen das Christentum an Terrain verliert.

4. Ausblick

Religion und Politik brauchen einander, soll sich nicht jeweils eine Seite absolut setzen – was in der Geschichte noch nie gut ausgegangen ist. In der zivilreligiösen Fragestellung zeigt sich, wie religiöse und politische Fragen miteinander verwoben sind. Denn die politisch denkenden Bürger sind zugleich Träger religiöser Haltungen im weitesten Sinne – und umgekehrt. Daher wird es keine Zivilreligion ohne Bezug zur verfassten Religion geben können, wie umgekehrt die verfasste Religion stets auf politische Rahmenbedingungen trifft. Bildung und Wissenschaft sind Orte, dieses Ineinander religiöser und politischer Fragestellungen reflexiv zu bearbeiten. Unser Wissenschaftsprinzip sollte uns verpflichten, uns aktiv an dieser Debatte zu beteiligen – aus einer doppelten Verantwortung heraus.

Zum einen: Bildung und Religion besitzen auch unter den Bedingungen gesellschaftlicher Plu­ralität unverzichtbare Bedeutung für einen freiheitlichen, vitalen und tragfähigen Kultur­staat. Wo die Sorge um seine geistigen Grundlagen erlahmt, werden über kurz oder lang kulturelle und soziale Verteilungskämpfe ein­setzen.

Zum anderen: Wir tragen auch eine soziale Verantwortung für Werte und Normen, Ethos und Tradition, Sprache und Wissenschaft, Kunst und Kultur oder Religion, die weit über unsere eigene Gegenwart hinausreicht. Die Pflege christlich-abendländischer Tradition in unseren Bünden lebt mehr oder weniger bewusst aus dem Wissen um diese Verantwortung. Denn wie künftige Generationen leben, denken und handeln werden, wird wiederum davon beeinflusst werden, wie wir heute leben, denken und handeln.

Welchen Beitrag können christliche Studentenverbindungen in den zivilreligiösen Diskurs einspeisen? Welchen Beitrag können sie zur kulturethischen Pflege christlicher Traditionen in einer pluralen Gesellschaft beitragen? Wie können sie ihr spezifisches Profil bewahren, wenn selbst im eigenen Nachwuchs mit einer schwächer werdenden religiösen Sozialisation zu rechnen ist?  Wir werden diese Debatten führen müssen. Und das ist auch gut so.

Viel war von der kulturethischen Bedeutung des Christentums die Rede gewesen. Diese wird auf Dauer aber nur tragen, wenn auch ein praktiziertes christliches Bekenntnis in unserem Land lebendig bleibt. Es liegt an uns, die „Leerstelle“ der Verfassung durch eine konkrete christliche Praxis zu füllen.

Gehalten als Festrede auf dem Festkommers e. s. v. Unitas Palatia Darmstadt am 17. Juni 2023.

Neuerscheinung: Bildungsethische Gedanken zu einer pädagogischen Ethik des Digitalen

„Bildungsethisch soll am Ende die Hoffnung stehen, dass die vorstehenden Elemente einer erneuerten Kultur in digitalen Zeiten politisch keineswegs folgenlos bleiben werden. Eine erneuerte Ethik, die sich an einem substantiellen Bildungsbegriff orientiert und auf die Selbstbestimmung des Einzelnen setzt, wird auch eine erneuerte Kultur politischer Auseinandersetzung fördern, eine Kultur der verbindlichen, präsenten, vertieften, am Subjekt orientierten Kultur des öffentlichen Diskurses – auch und gerade in digitalen Zeiten. Beginnen wir das Gespräch darüber.“

Auszug aus:

Axel Bernd Kunze: Die Tugend der Mäßigung – bildungsethische Gedanken zu einer pädagogischen Ethik des Digitalen, in: Glaube + Erziehung 75 (2023), H. 3, S. 6 f.

Neuerscheinung: Unterrichten an Fachschulen und Fachakademien für Sozialpädagogik

Druckfrisch erschienen – das neue Sonderheft der Zeitschrift PädagogikUNTERRICHT:

Carsten Püttmann, Axel Bernd Kunze (Red.): Gelingende Erziehung reflektiert praktizieren, PädagogikUNTERRICHT, Sonderheft 2023: Unterrichten an Fachschulen und Fachakademien für Sozialpädagogik.

Das Heft richtet sich an Studenten, Referendare und weitere Interessierte, die sich für eine Lehrtätigkeit in der Erzieherausbildung interessieren und sich über das Arbeitsfeld Fachschule bzw. Fachakademie informieren möchten. PädagogikUNTERRICHT ist die größte Fachzeitschrift für pädagogische Fachdidaktik im deutschsprachigen Raum.

Autorinnen und Autoren des Sonderheftes sind: Aliu Tabitha (Berufliche Schulen der Marienschule Fulda), Amelie Bernal Copano (Katholische Hochschule NRW), Larissa Hakopians (Berufskolleg der Kaiserswerther Diakonie), Holger Küls (Berufsbildende Schulen Vechta), Axel Bernd Kunze (Evangelische Fachschule für Sozialpädagogik Weinstadt), Julia March (Katholische Hochschule NRW), Michael Obermaier (Katholische Hochschule NRW), Carsten Püttmann (Berufskolleg Canisiusstift Ahaus), Carmen Raschka (Berufliche Schulen der Marienschule Fulda), Esther Sattler (selbständige Elementarpädagogin und Fortbildungsreferentin), Susanne Sistig (Ministerium für Schule und Bildung NRW) und Detlef Zech (Ministerium für Schule und Bildung NRW).

Das Heft ist über die Geschäftsstelle des Verbands der Pädagogiklehrer und Pädagogiklehrerinnen (VdP) zu beziehen: VdP, Fabian Knöpfel, Hubertusstraße 32, 46485 Wesel, geschaeftsstelle@vdp.org.

Weitere Informationen zur Zeitschrift PädagogikUNTERRICHT finden Sie unter: https://www.vdp.org/materialien/zeitschrift-pu

Zwischenruf: Ist Gendersprache politisch noch aufzuhalten?

Können Volksbegehren gegen das sprachliche Gendern wie in Hamburg und Baden-Württemberg erfolgreich sein? Die Mehrheit wäre grundsätzlich wohl da. Aber ich bleiben dennoch skeptisch. Allzu tief ist die Gendersprache schon in öffentlichen Institutionen, insbesondere in Schulen und Hochschulen, verankert. Hier wird vielfach mit ethischen Hochglanzbegriffen gearbeitet, die schon von vornherein die Debatte lenken. Wer anders denkt und spricht, ist ungerecht, diskriminierend, ausgrenzend, nichtinklusiv … Oder anders gesagt: Wer will auch schon gegen Gerechtigkeit oder Diskriminierungsverbote sein!? Mehr „Differenzierungsfähigkeit“ findet sich leider oft noch nicht einmal Beiträgen der wissenschaftlichen Sozialethik. Selbst wenn solche Volksbegehren am Ende erfolgreich sein werden, befürchte ich, wird man sich politisch andere Wege suchen, das sprachliche Gendern durchzusetzen.

Eine faire und ergebnisoffene ist in unserem Land immer weniger möglich und gewünscht, nicht nur an den Hochschulen. „Gender“ ist als Querschnittsaufgabe längst in den Bildungsplänen der Schulen verankert. Die Querschnittsaufgaben sind Prüfungsstoff und sollen in der Schulgemeinde gelebt werden. Zum einen weiß ich nicht, wie ich „Gender“ und weitere Querschnittsaufgaben leben soll. Ich dachte, es handele sich hier um eine Analysekategorie, ein Deutungsangebot, eine Theorie oder wie auch immer. Darüber kann man in einer Bildungseinrichtung reflektieren und diskutieren – aber das ist nicht mehr vorgesehen. Es geht darum, „einfach zu machen“.

Zum anderen sollte das Gelernte im Bildungsprozess eigenständig von den Lernenden gewertet werden, die dann eigene Schlüsse für ihr Handeln ziehen sollten. Aber auch das ist nicht mehr vorgesehen. Das übernehmen jetzt für uns Bildungsplankommissionen, Hochschul- und Kultusverwaltungen und andere staatliche oder halbstaatliche Akteure. Der selbstdenkende Staatsbürger hat ausgedient. Die Welt wird schöner, wenn alle im Gleichschritt denken. Demokratie heißt Anpassung an den offiziellen Mainstream, der immer rücksichtsloser, schonungsloser und repressiver durchgsetzt wird. Mich erinnert das an eine Marxismus-Leninismus-Doktrin, die in Schule und Hochschule vor alle Klammern gesetzt wird und der nicht widersprochen werden darf. Vielleicht mit dem Unterschied, dass die Genderdoktrin noch nicht so erstarrt ist, sondern von zu vielen bereitwilligst umgesetzt wird – zum Schaden der Freiheit.

Aber ich lasse mich gern eines anderen belehren, dass unser Land doch noch lernt und die Freiheit liebt.

Rezensionen: „Was du ererbt von deinen Vätern“

„Was du ererbt von deinen Vätern“: Unter dieser Überschrift rezensiert Bernhard Grün in der aktuellen ACADEMIA, der Zeitschrift des Cartellverbandes Katholischer Deutscher Studentenverbindungen, den Band „Axel Bernd Kunze: Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates. Mit einem Geleitwort von Bernd Ahrbeck, Berlin 2022“:

„Kunze analysiert die Lage anhand verschiedener Beispiele und scheut sich dabei nicht, seine eigene Sozialisation als Akademiker in enem christlich-burschenschaftlich geprägten Milieu exemplarisch voranzustellen, um den folgenden Kapiteln die sich bedingenden Beziehungen von Bildung und Religion zu entwickeln. Also geht es um Bildung als geistiger Raum, der erst die Voraussetzungen schafft, sich selbständig mit aktuellen gesellschaftlichen Problemen wie wissenschaftlichen Fragestellungen überhaupt zu befassen. […] Dabei geht es nicht bloß um das ‚ Reservat‘ eines konfessionell geprägten Religionsunterichtes, sondern schlichtweg um die Grundlagen unserer Gesellschaft, die Grundlagen unseres Zusammenlebens, die eindeutig aus christlicher Prägung, einem christilchen Menschenbild und einem aktiv praktizierten Toleranzbegriff resultieren.“ (B. Grün, in: ACADEMIA, 116. Jg., Heft 2/2023, S. 58)

Eine weitere Rezension aus der Feder desselben Rezenseten findet sich in den aktuellen Burschenschaftlichen Blättern: Bernhard Grün (Rez.): Nun sag‘, wie hast Du’s mit der Religion? Christsein in Schule und Gesellschaft heute, in: Burschenschaftliche Blätter, 138. Jg., Heft 1/2023, S. 40.

Rezension: Christsein in Schule und Gesellschaft heute

Bernhard Grün rezensiert in den aktuellen Akademischen Monatsblättern, der Zeitschrift des Kartellverbandes katholischer deutscher Studentenvereine, den Band: Axel Bernd Kunze, Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates. Mit einem Geleitwort von Bernd Ahrbeck, Berlin: 2022, 156 Seiten.

Bernhard Grün (Rez.): Nun sag‘, wie hast Du’s mit der Religion? Christsein in Schule und Gesellschaft heute, in: Akademische Monatsblätter 135 (2023), H. 2, S. 48.

Der Rezensent über den Band, der die laufende Säkularisierung Deutschlands auf Basis einer christlich-burschenschaftlichen Wertorientierung analysiert: „Persönliches Fazit: Wenn wir uns jetzt nicht den Herausforderungen stellen, werden wir absehbar auch das verlieren, was wir jetzt noch besitzen – das aber wäre ein anderes geflügeltes Goethezitat. Oder anders ausgedrückt: Es geht um die Fülle des Lebens.“ (B. Grün)

Neuerscheinung: Ethische Anfragen an schulisches Handeln

Was sollte eine pädagogische Berufsethik leisten? Was ist unter einer pädagogischen Schulreform zu verstehen? – Diesen Fragen geht der Bildungs- und Sozialethiker Axel Bernd Kunze, der als Schulleiter tätig ist, in einem Beitrag in der aktuellen Ausgabev on „Glaube + Erziehung“ nach. Am Ende steht ein Plädoyer für Freiheit und Pluralismus im Bildungssystem

Axel Bernd Kunze: Ethische Anfragen an schulisches Handeln, in: Glaube + Erziehung. Zeitschrift für christliche Erziehung 75 (2023), H. 2 (April bis Juni), S. 14 f.

https://www.eleg.de/

Volksbegehren: „Stoppt Gendern in Baden-Württemberg“ nimmt erste Hürde

… und dies erstaunlich schnell: Wir sprechen alles – nur kein Genderdeutsch. Dieser Auffassung sind offenbar zahlreiche Baden-Württemberger: Mehr als zehntausend Wahlbürger aus neunhundertsechzig Kommunen, sowohl aus dem städtischen als auch ländlichen Kontext im Südwesten, haben das Volksbegehren unterstützt. Ziel des geplanten Volksentscheides ist, dass die Landesregierung sowie alle Behörden und Einrichtungen des Landes sich an die amtliche Rechtschreibung halten und auf Gendersprache verzichten. Weitere Informationen zum Volksbegehren finden sich hier:

Tagungsdokumentation: Political Correctness und Gendersprache – gesellschaftliche Sensibilisierung, Kitsch oder politische Kampfbegriffe?

Am 20. April 2022 fand im „Haus Erholung „in Mönchengladbach auf Einladung der Kommunalpolitischen Vereinigung Mönchengladbach ein Diskussionsaben unter dem Thema „Political Correctness“ und „Gendersprache“ – gesellschaftliche Sensibilisierung, Kitsch oder „Politischer Kampfbegriff“? statt. Mittlerweile liegt die Tagungsdokumentation in gedruckter Form vor, zusammen mit einem Diskussionsabend zur Frage „Was ist konservativ?“, der am 3. November 2022 ebenfalls im „Haus Erholung“ stattfand:

Axel Bernd Kunze: Vorstellung des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit, in: Arbeitskreis Stadt & Gesellschaft, hg. vom Arbeitskreis „Stadt & Gesellschaft“ der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU, Kreisverband Mönchengladbach, Essen (Ruhr): akadpress 2023, S. 9 f.

Erstveröffentlichung online unter:

Axel Bernd Kunze: Impulsvortrag Gendersprache, in: Arbeitskreis Stadt & Gesellschaft, hg. vom Arbeitskreis „Stadt & Gesellschaft“ der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU, Kreisverband Mönchengladbach, Essen (Ruhr): akadpress 2023, S. 10 – 13.

Erstveröffentlichung unter: