Moratorium der Digitalisierung in Schulen und Elementarbildung: Erklärung kann mitgezeichnet werden

Über 40 führende Experten aus Pädagogik und Medizin fordern einen Stopp (Moratorium) der Digitalisierung an Schulen und Kitas, aus Sorge um die Zukunft der Kinder, als Reaktion auf den Digitalisierungshype und die Bildungskatastrophe. Dies ist ein bemerkenswerter Schritt:

Helfen Sie mit! Mailen Sie diesen Appell an ihre Freunde, Erzieher, Lehrer, Rektoren, Verbände, Entscheidungsträger. Wenn Sie im Erziehungs-, Medien,- oder Medizinbereich arbeiten und diesen Aufruf selbst unterzeichnen möchten, schicken Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Namen, Berufsbezeichnung und Ort an gbw-moratorium@bildung-wissen.eu, Betreff „GBW-Moratorium unterzeichnen“.

Zwischenruf: Warum das Kreuz von öffentlicher Bedeutung ist

Wir haben uns daran gewöhnt, in einem stabilen, demokratischen Rechts-, Sozial- und Kulturstaat zu leben. Doch selbstverständlich ist das keineswegs. Und so tun wir alle gut daran, mit den kulturellen Grundlagen unseres Staatswesens nicht allzu sorglos umzugehen.

Das Kreuz im Gerichtsgebäude erinnert auch im säkularen Staat daran, dass irdische Gerechtigkeit immer fehlbar bleibt und wir noch einer anderen Instanz, nennen wir sie Gott oder Gewissen, verantwortlich bleiben. Ankläger und Zeugen werden daran erinnert, nicht leichtfertig oder gar falsch Zeugnis gegen andere abzulegen, Richter daran, das Recht nicht zu beugen oder vorschnell Urteile zu sprechen.

Das Kreuz in Amtsgebäuden, erinnert daran, dass jeder Einzelne eine unveräußerliche Würde besitzt. Im sozialen Rechtsstaat wird diese in der Anerkennung vorstaatlicher Menschenrechte konkret. Allerdings kann der Wille zum Recht rechtsimmanent allein nicht gesichert werden. Ein formaler Verfassungspatriotismus genügt als Ethos nicht, um die Menschenrechte dauerhaft zu sichern. Hierfür braucht es eine tiefergehende religiöse oder ethische Motivation.

Das Kreuz steht für die kulturellen Wurzeln, aus denen unser demokratischer Rechts-, Sozial- und Kulturstaat lebt. Es ist kein Missbrauch des Kreuzes oder die Enteignung einer Religion, wenn sich unser Staat auf diese Wurzeln besinnt und diese im öffentlichen Raum präsent hält. Er wird dadurch auch nicht übergriffig, sofern er nicht den Einzelnen zu religiösen Bekenntnisakten zwingt. Intoleranz gegenüber Religion entsteht im Gegenteil leichter dort, wo diese als etwas Bedrohliches erscheint und öffentlich nicht mehr verstanden wird. Der Staat verletzt auch nicht die notwendige Pluralität unserer Gesellschaft oder das Toleranzgebot, wenn seine Akteure darauf hinweisen, dass die kulturellen Grundlagen des Gemeinwesens und die Identität des Staatsvolkes nicht beliebig austauschbar sind. Ja, selbst der Streit über das Kreuz als religiöses und kulturelles Symbol setzt die besondere abendländische Prägung voraus, wie sie sich in der Trennung von religiöser und politischer Sphäre bei gleichzeitiger Kooperation beider Gewalten äußert.

Das Kreuz zwingt staatliches Handeln zur Demut und bewahrt vor der Versuchung des Totalitarismus. Die rechtmäßige, in biblischer und sozialethischer Tradition gut begründete Gewalt des Staates bedarf normativer Grundlagen, wenn sie nicht zum Unrecht einer Räuberbande mutieren soll. Das Kreuz bleibt aber auch eine Anfrage an die Kirche, die sich vor allzu vorschnellen politischen Heilsgewissheiten in vorletzten Fragen hüten sollte. Ganz aktuell hat der Kirchentag in Nürnberg gezeigt, wie virulent diese Versuchung für die Kirchen ist.

Das Kreuz ist öffentlich, weil auch der Tod Jesu ein öffentliches Ereignis war. Das Kreuz ist politisch relevant, weil es aus christlicher Sicht eine Wahrheit über Gott und den Menschen ausdrückt. Es ist aber nicht parteipolitisch, so als könnten aus ihm eins zu eins Forderungen für die Tagespolitik abgeleitet werden. Das Kreuz in öffentlichen Gebäuden kann das harte Ringen um eine an Recht und Gerechtigkeit orientierte Politik in Verantwortung vor Gott und den Menschen nicht ersetzen. Vor dieser Aufgabe stehen Christen wie Nichtchristen gleichermaßen. Und das Kreuz in öffentlichen Gebäuden ersetzt auch nicht ein lebendiges religiöses Leben. Wie die Kirchen in Deutschland geistlich wieder vitaler werden können, bleibt eine brennende Anfrage an alle, die sich auch persönlich zur religiösen Bedeutung des Kreuzes bekennen.

Rezension: Braucht es einen „Sokratischen Eid“ für Lehrer?

Klaus Zierer: Der Sokratische Eid. Eine zeitgemäße Interpretation, Münster (Westf.)/New York: Waxmann 2022, 86 Seiten.

In der zurückliegenden Bildungsreformdebatte standen vor allem Fragen einer Sozialethik der Bildung im Vordergrund. Es ging – und geht – im öffentlichen Bildungsdiskurs vor allem um die bildungsbezogenen sozialen Praktiken, deren Organisation und um „Bildung in Form von Komposita“, anders gesagt: um nachgeordnete Bildungszwecke. Eine eigenständige Sozialethik der Bildung ist ein Kind der jüngeren Nach-PISA-Debatte. Dass Bildung auch ein sozialethisches Thema ist, ist eine wichtige Perspektiverweiterung, auch wenn Pädagogen schon immer gewusst haben, wie zentral die pädagogische Beziehung für Bildung und Erziehung ist. Diese ist Gegenstand einer eigenständigen Bereichsethik, der Pädagogischen Ethik.

Berufspraktisch wirksam werden Fragen einer Berufs- oder Standesethik über den Weg der Selbstregulierung, etwa unter Leitung von Berufs- oder Fachverbänden. Vollprofessionen bedürfen nicht allein einer Ethik des Handelns, etwa zwischen Lehrer und Schüler, sondern auch einer Ethik des Denkens und der wissenschaftlichen Theoriebildung. Die ethischen Prinzipien der eigenen Profession sollten eigenständig aus den wissenschaftlichen Prinzipien der eigenen Disziplin hergeleitet und begründet werden. Dies ist für Pädagogik insbesondere wichtig, da grundsätzlich nur das pädagogisch Geltung beanspruchen kann, was pädagogisch kontextualisiert wurde sowie der Idee der Bildung, also der Befähigung zur Selbstbestimmung, entspricht.

Klaus Zierer hat einen Sokratischen Eid für Lehrkräfte vorgelegt, der nicht allein normativ Prinzipien und Ziele des Lehrerberufes formulieren, sondern auch erfolgreiches Lernen ermöglichen will. Über Notwendigkeit oder Verzichtbarkeit eines solchen Unterfangens ist seitdem kontrovers debattiert worden, etwa in „Profil“, der Zeitschrift des Deutschen Philologenverbandes. Eine Kritik kreist um die Frage, ob es sinnvoll ist, Selbstverständlichkeiten, wie die Bindung der Lehrkräfte an Vorgaben des Grundgesetzes, auf diese Weise hervorzuheben. Nimmt sich eine Berufsgruppe hier selber wichtiger, als sie ist? Oder drückt sich hier vielleicht nur einmal mehr eine Unsicherheit in pädagogischen Fragen aus? Hat unsere Gesellschaft auch in Gestalt ihrer professionellen, öffentlich bestallten Lehrkräfte die Trittsicherheit in Fragen von Bildung und Erziehung verloren?

Ein Ethikkodex für die schulpädagogische Profession bleibt grundsätzlich ein sinnvolles Unterfangen. Einen solchen zu erarbeiten, wäre aber in erster Linie im Zuge der Selbstregulation Aufgabe von Berufsverbänden unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise, kann aber nicht vonseiten der Wissenschaft federführend geleistet werden. Für diese Expertise bildet der Band wichtige Vorarbeiten.

Soll ein solcher Ethikkodex Wirksamkeit erfahren, darf er nicht allein bei Selbstverständlichkeiten stehenbleiben, auch sollte es dabei nicht vorrangig um pädagogisch-fachliche Fragen gehen. Dass Kinder ihrem Entwicklungsstand entsprechend zu fordern und zu fördern seien, bleibt eine Binsenweisheit. Ein Ethikkodex wird auf die genuin normativen Fragen des Lehrerhandelns rekurrieren müssen. Dies gelingt dem vorliegenden Entwurf nur unzureichend. Dabei ist in Rechnung zu stellen, dass sich Konflikte häufig nicht auf der Wert-, sondern auf der Normebene entzünden. Auf den Wert Förderung werden sich vermutlich alle schnell verständigen können. Aber wie lässt sich Förderung pädagogisch und ethisch bestmöglich realisieren? Was brauchen Lehrkräfte hierfür an Unterstützung? Dabei ist auch an ein entsprechendes gesellschaftliches Ethos zu denken, dass Lehrer in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag nachhaltig stützt? Gerade Berufsverbände sollten hierauf achten. Und wie gelingen Förderung und Forderung gleichermaßen am besten? Was meint dieses „Und“ zwischen Fordern und Fördern?

Neue normative Fragen stellen sich im Lehrerberuf gegenwärtig zuhauf, etwa im Bereich zunehmender Digitalisierung: Welche pädagogischen Entscheidungen sind angesichts der Digitalisierung in Schulen zu treffen? Wie soll Schule auf die erweiterten Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz reagieren? Wie sollen Lehrkräfte auf digitale Suchterscheinungen bei Schülern und Klassen reagieren?

Ein beruflicher Eid für Lehrer liegt mit dem aktuellen Band nicht vor. Es sind Überlegungen im Vorfeld eines solchen Instruments. Ein entsprechender Eid müsste kurz und präzise formuliert sein. Er kann dann durch einen umfassenderen Ethikkodex ergänzt werden, der allerdings mehr als individuelle Selbstverpflichtungen enthalten sollte.

Axel Bernd Kunze (Rez.)

Erklärung: Wissenschaftler fordern Moratorium der Digitalisierung in KiTas und Schulen

Axel Bernd Kunze ist Mitunterzeichner einer Erklärung der Gesellschaft für Bildung und Wissen e. V., mit der Wissenschaftler ein Moratorium der Digitalisierung in KiTas und Schulen fordern:

Zusammenfassung

Digitalisierung gilt derzeit im Bildungsbereich für alle Altersstufen als zeitgemäße Lösung von Bildungsfragen. Tatsächlich sind die Wirkungen und Nebenwirkungen digitaler Medien auf Entwicklungs-, Lern- und Bildungsprozesse wissenschaftlich oft ungeklärt. Vielmehr verdichten sich die wissenschaftlichen Hinweise auf enorme Nachteile und Schäden für die Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern und Jugendlichen durch digitale Medien. Im Sinne der Fürsorgepflicht öffentlicher Bildungseinrichtungen fordern wir daher ein Moratorium der Digitalisierung insbesondere der frühen Bildung bis zum Ende der Unterstufe (Kl. 6): Es müssen zuerst die Folgen der digitalen Technologien abschätzbar sein, bevor weitere Versuche an schutzbefohlenen Kindern und Jugendlichen mit ungewissem Ausgang vorgenommen werden. Diese haben nur ein Leben, nur eine Bildungsbiografie und wir dürfen damit nicht sorglos umgehen.

Zu untersuchen sind insbesondere Fragen der medizinisch-psychologischen, der pädagogisch-didaktischen und der politisch-demokratietheoretischen Implikationen. Zu den wissenschaftlich fundierten Einsprüchen zählt etwa die Stellungnahme von fünf Professorinnen und Professoren des schwedischen Karolinska-Instituts. Sie warnen vor negativen Auswirkungen von Bildschirmmedien auf das Lernen und die Sprachentwicklung von Kindern. Der U.S. Surgeon General warnt vor den Folgen für die generelle mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen durch längere Nutzungsdauer und das immer frühere Einstiegsalter bei Bildschirmmedien. Das korrespondiert mit Untersuchungen der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin und Empfehlungen von Kinderärzten und Psychologen. Die UNESCO kritisiert im „2023 Global Education Monitor“ darüber hinaus, dass bei aktuellen IT-Konzepten für Bildungseinrichtungen nicht das Lernen und der pädagogische Nutzen im Mittelpunkt stünden, sondern wirtschaftliche Interessen. Dazu kommen immer mehr Datenverarbeitungssysteme, die als „Künstliche Intelligenz“ (KI) automatisiert beschulen und testen sollen, um fehlende Lehrkräfte zu ersetzen. Dabei hat zuletzt die Corona-Pandemie das Scheitern solcher Ersatzsysteme belegt. Der Deutsche Ethikrat warnt daher in seinen Empfehlungen zur „KI und Bildung“ explizit vor der Ersetzung der Lehrkräfte durch Computerprogramme, die UNESCO empfiehlt den Umgang mit KI erst ab 13 Jahren.

Es ist daher dringend notwendig, die einseitige Fixierung auf Digitaltechnik in KITAs und Schulen zu revidieren, um interdisziplinär und wissenschaftlich fundiert, mit Fokus auf Entwicklungs-, Lern- und Bildungsprozesse über IT und KI in Bildungseinrichtungen zu diskutieren. Bei Erziehung und Unterrichten muss das Wohl der Lernenden und die Wirksamkeit pädagogischen Handelns im Mittelpunkt stehen. Dazu fordern wir ein Moratorium und den öffentlichen Diskurs über die notwendigen pädagogischen Prämissen des Einsatzes digitaler Medien in Bildungseinrichtungen.

Quelle: https://bildung-wissen.eu/fachbeitraege/wissenschaftler-fordern-moratorium-der-digitalisierung-in-kitas-und-schulen.html

Dort finden Sie auch eine Langfassung der Forderungen und eine Liste der Erstunterzeichner.

Neue Publikationsreihe: Pädagogik kontrovers

… herausgegeben wird die neue Reihe im Stuttgarter Verlag W. Kohlhammer von Bernd Ahrbeck, Karl-Heinz Dammer, Marion Felder und Anne Kirschner. Den Auftakt macht ein Band zum „Pädagogischen Neuspreche, herausgegeben von Karl-Heinz Dammer und Anne Kirschner. Behandelt werden folgende „Modebegriffe“: Individualisierung, Selbststeuerung, Kompetenz, Gender/Geschlecht, Resonanz, Achtsamkeit, Vielfalt/Diversität, Resilienz, Nachhaltigkeit und Evidenzbasierung. Es geht um die politisch gesteuerte Umformung der pädagogischen Sprache: „die in ihr aufbewahrte Vergangenheit [soll] dem Vergessen anheimgegeben, also unsagbar gemacht werden“. Eine Rezension in der Zeitschrift „Profil. Magazin für Gymnasium und Gesellschaft“ ist in Vorbereitung.

Petition: Keine Pflicht zum Gendern an niedersächsischen Schulen

… fordert eine aktuelle Petition:

„Drei Bundesländer haben das Gendern in Schulen und Universitäten mittlerweile verboten: Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Dort gelten jetzt streng die Regeln der deutschen Rechtschreibung. 

Niedersachsens Kultusministerin Julia Hamburg schlägt den gegenteiligen Weg ein: Sie will Gender-Sprache in Niedersachsens Schulen und Universitäten.

Sie mache (noch) keine rechtlichen Vorgaben, sagte die Kultusministerin der Neuen Osnabrücker Zeitung. Aber sie befürworte das Gendern. 

Lehrer und Professoren sollen in Zukunft “Schüler:innen” oder “Schüler*innen” schreiben und den Schülern beibringen, dasselbe zu tun. 

Es ist eine riesige Verschwendung von Unterrichtszeit.

Nicht nur das. Diese unaussprechlichen Formen machen die deutsche Rechtschreibung künstlich noch schwieriger, als sie ist. Ein weiteres Hindernis für Kinder, die Deutsch erst lernen müssen. Bald wird es heißen: “Deutsche Sprach:in, schwere Sprach:in.”

Anstatt Lehrern die Arbeit zu erleichtern, damit sie den Schülern eine solide Bildung mitgeben können, verschwendet die Kultusministerin Lehrer-Zeit und Lehrer-Nerven auf die Genderei.

Deshalb bekam Julia Hamburg vom Verein Deutsche Sprache dieses Jahr den zweiten Preis bei der Auszeichnung “Sprachpanscher des Jahres”.

Die Mehrheit der Deutschen lehnt das Gendern ab.

Niedersachsens Schüler sollen also eine Sprache lernen, die den meisten Erwachsenen missfällt. Was bedeutet das fürs Berufsleben? Sobald sie sich für eine Arbeit bewerben, werden Niedersachsens junge Leute sich das Gendern mühsam wieder abgewöhnen müssen. Oder aber einen Nachteil gegenüber Bewerbern aus anderen Bundesländern haben, wo nicht gegendert wird.

Aus all diesen Gründen richten wir eine Petition an Kultusministerin Julia Hamburg. Sie soll das Gendern in Niedersachsens Schulen auf keinen Fall verpflichtend machen. Im Gegenteil: Wir fordern, dass sie dem Beispiel von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein folgt und das Gendern an Schulen verbietet.

Unterzeichnen Sie die Petition und geben Sie sie weiter! Helfen wir Niedersachsens Lehrern und Schülern gegen eine ideologisch verblendete Kultusministerin.

Weitere Informationen hier.

Rezension: Bildungsgeschichtlich interessante Festschrift zum fünfzigjährigen Jubiläum der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg

2021 konnten die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ihr fünfzigjähriges Jubiläum feiern. Dies gilt auch für die Evangelische Hochschule Ludwigsburg in Trägerschaft der Evangelischen Landeskirche in Württemberg: 1971 entwickelte sich aus der Höheren Fachschule für Sozialpädagogik in Reutlingen eine Fachhochschule. Diese fusionierte 1998 mit der kirchlichen Fachhochschule in Ludwigsburg, die aus der Kirchlichen Ausbildungsstätte für Diakonie und Religionspädagogik hervorgegangen war.

Die anlässlich des Jubiläums 2022 in der Reihe „Bildungsprozesse in kirchlich-diakonischen Handlungsfeldern“ vorgelegte Festschrift mit dem Titel „Sozial. Evangelisch. Innovativ. 50 Jahre Evangelische Hochschule Ludwigsburg“ beschreibt nicht allein die historische, institutionelle und disziplinäre Entwicklung der landeskirchlichen Hochschule. Vielmehr gibt sie zugleich einen bildungsgeschichtlich interessanten Überblick, wie sich die Hochschullandschaft im Südwesten entwickelt hat.

Teil A

Renate Kirchhoff und Bastian Kaiser sprechen von vier Entwicklungssträngen: den frühen Universitätsgründungen in Heidelberg, Freiburg i. Brsg. und Tübingen, den Fach- und Ingenieursschulen (seit den Siebzigerjahren des zwanzigsten Jahrhunderts ergänzt um die Berufsakademien und Dualen Hochschulen) sowie den universitären Neugründungen seit dem neunzehnten Jahrhundert (z. B. in Karlsruhe, Stuttgart oder in Folge der Bildungsdebatte der vergangenen Sechzigerjahre in Konstanz, Mannheim oder Ulm). Den vierten Strang bildeten die Hochschulen, die für das Sozial-, Gesundheits-, Erziehungs- und Bildungswesen in Kirche und Gesellschaft ausbilden, deren Wurzeln liegen vor allem in der Gründung sozialer Frauenschulen. Mittlerweile sind aus diesen akademischen Ausbildungsstätten wissenschaftsgeleitete Hochschulen entstanden. Zu den neueren Entwicklungen zählt die Möglichkeit, den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften thematisch begrenzt das Promotionsrecht zu verleihen.

In einzelnen Kapiteln wird die Entwicklung der in Ludwigsburg und Reutlingen vertretenen Fächer nachgezeichnet: Soziale Arbeit, Religions- und Gemeindepädagogik, Heilpädagogik, Pflegewissenschaft sowie Kindheitspädagogik. Die letztgenannte Disziplin, die im 2024 ihr zwanzigjähriges Bestehen im deutschen Hochschulsystem feiern kann, wird in Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg angeboten. Besonders hervorzuheben ist das erfolgreiche Integrierte Studienmodell, das die beiden Hochschulen mit sechs evangelisch-württembergischen Fachschulen für Sozialpädagogik anbieten und das den dortigen Auszubildenden eine Doppelqualifikation als Erzieher und Kindheitspädagoge mit Bachelorabschluss ermöglicht.

Weitere Beiträge der Festschrift widmen sich gesellschaftlich-historischen Veränderungen in der studentischen Selbstverwaltung, der Inklusionsforschung oder der Religionspädagogik.

Teil B

Der zweite Teil der Festschrift beleuchtet aktuelle Entwicklungsperspektiven, beispielsweise im Feld der Masterstudiengänge und in der Kooperation von Hochschulen, in der Menschenrechtsbildung, in der Internationalisierung oder Digitalisierung, im Theorie-Praxis-Transfer, in der integrierten Forschung oder im Unternehmentum, das auch im sozialen Bereich aus Hochschulen erwachsen kann.

Claudia Schulz wirbt in ihrem Beitrag vor allem darum, dass sich die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften noch stärker als bisher für Fachkräfte mit Berufserfahrung öffneten: „Gelingt dies, kann die akademische Bildung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften gerade für Menschen mit einem hohen Interesse an der Praxis und ihrer Entwicklung zum Sprungstab werden“ (S. 187).

Teil C

Im abschließenden und kürzesten Teil formulieren der Rektor der Hochschule, Norbert Collmar, sowie die Studiengangsleiterin für Religions- und Gemeindepädagogik, Andrea Dietzsch, ihre Vision für die Weiterentwicklung der Jubilarin: Hochschulen für Angewandte Wissenschaften seien Seismographen für gesellschaftliche und disziplinäre Entwicklungen. Mit der Förderung von Bildungsgerechtigkeit, Durchlässigkeit im Bildungssystem akademischer Teilhabe leisteten sie wesentliche Beiträge zur gesellschaftlichen Entwicklung, sie qualifizieren ihre Absolventen dazu, den Bildungs-, Pflege- und Gesundheitsbereich kompetenz mitzugestalten und begleiteten – in Gestalt kirchlicher Hochschule – den Einzelnen über den beruflichen Horizont hinaus bei seiner individuellen und religiösen Identitätsfindung.

Der Band greift über den Rahmen einer institutionsbezogenen Festschrift deutlich hinaus und bietet interessante Einblicke in hochschul- und disziplinpolitische Entwicklungen im Bereich der Sozial-, Gesundheits- und Pflegestudiengänge.

Norbert Collmar, Andreas Dietzsch (Hgg.): Sozial. Evangelisch. Innovativ. 50 Jahre Evangelische Hochschule Ludwigsburg (Bildungsprozesse in kirchlich-diakonischen Handlungsfeldern; 3), Münster (Westf.)/New York: Waxmann 2022, 305 Seiten.

Buchankündigung: Menschenwürde im Intensivstaat?

Oleg Dik, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze: Menschenwürde im Intensivstaat? Theologische Reflexionen zur Coronakrise (Philosophie interdisziplinär; 54), Regensburg: S. Roderer vorauss. 2023.

Der Band soll voraussichtlich Ende 2023 erscheinen. Rezensionsexemplare können Sie gern  mit E-Mail an Kunze-Bamberg@t-online.de bei mir vormerken lassen.

Inhaltsübersicht:

Einführung: Von einer Tagesordnung zu der anderen (Jan Dochhorn)

1. Gesprächsstörungen. Eine sozial- und bildungsethische Ursachensuche im Angesicht der Coronakrise (Axel Bernd Kunze)

2. Paradoxologia Theologica. Ansätze zu einer Gesellschaftskritik aus theologischer Sicht angesichts der Coronakrise (Jan Dochhorn)

 3. Die zerrissene Menschenwürde. Corona als Symptom einer theologischen Krise (Oleg Dik)

4. Intensivstaat und zivilgesellschaftliche Staatsbedürftigkeit. Sozial- und freiheitsethische Betrachtungen zum Staatsverständnis (nicht nur) in Coronazeiten (Axel Bernd Kunze)

Zur Idee und Konzeption des Bandes:

Am 7. April 2023 ist in Deutschland der rechtliche Rahmen für die letzten noch verbliebenen Coronaschutzmaßnahmen ausgelaufen. Eine Zeit gravierender Grundrechtseingriffe und erbitterter impfpolitischer Debatten liegt hinter uns. Doch beendet ist das Thema keineswegs. Die Politik der Impfnötigung und versuchten allgemeinen Impfpflicht ist in Wahlkämpfen weiterhin präsent. Die damit verbundene gesellschaftliche Polarisierung dauert fort. Eine umfassende juristische und politische Aufarbeitung des Geschehenen steht noch aus. Brandenburg ist bisher das einzige Bundesland, in dem zwei parlamentarische Ausschüsse dabei sind, die Coronamaßnahmen zu untersuchen.

Für nicht wenige bleibt die Coronazeit eine einschneidende Erfahrung; selten wurden staatliche Maßnahmen derart existentiell empfunden. Mit dem politischen Kursschwenk Richtung Impfdruck und Impfpflicht, der im August 2021 offen eingeleitet wurde, ist eine rote Linie überschritten worden: In rascher Folge wurden immer stärkere Eingriffe in die individuelle Freiheit angedroht und vorgenommen. Selbst der eigene Körper sollte nicht mehr tabu sein. In der Folge gingen Montag für Montag – trotz kommunaler Verbote – Menschen am Abend spazieren. Die Wiedererweckung der Montagsspaziergänge war ein stiller Protest gegen eine aus guten Gründen als affekt- und ressentimentgeleitet wahrgenommene Politik, die nicht mehr gewillt war, das Recht auf körperliche Selbstbestimmung und die freie Entscheidungsfähigkeit des Einzelnen zu achten. Und es war zugleich ein stiller Protest gegen eine öffentliche Stimmung im Land, in der nicht mehr frei und fair, unvoreingenommen und differenziert diskutiert werden konnte.

Wer kritische Fragen an die Coronapolitik stellte, musste sich als Coronaleugner, Schwurbler oder Verschwörungstheoretiker titulieren lassen. Wer die freie Impfentscheidung verteidigte, wurde mangelnder Solidarität bezichtigt. Mit dem – selbst von Virologen bestrittenen – Narrativ einer „Pandemie der Ungeimpften“ war ein Sündenbock schnell gefunden. Doch Personen, die sich nach sorgfältiger Abwägung nicht impfen lassen, treffen eine ethisch verantwortliche Entscheidung, die der freiheitliche Rechts- und Verfassungsstaat zu achten hat. Diesem sind aus guten Gründen Grenzen gesetzt. Eine Schutzverantwortung des Staates, welche die personale Freiheit der Einzelnen nicht achtet, liefe auf das Gegenteil von Schutz für den Einzelnen hinaus. Auch wenn staatliche Schutzpflichten gern als Freiheitsgewinn angepriesen werden, muss klar bleiben: Politische Freiheitsrhetorik darf niemals die konkrete Freiheit des Einzelnen verdrängen.

Mit dem geplanten WHO-Pandemievertrag droht die Entscheidung über gravierende Grundrechtseingriffe in biopolitischen Krisensituationen zum Automatismus zu verkommen, ohne nennenswerte nationale Willensbildung und Entscheidungsfindung. Freiheit sieht anders aus, sollte im freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat anders aussehen. Was in den Coronajahren geschehen ist, muss aufgearbeitet werden. Es darf nicht zum Testlauf für weitere schwere Verletzungen der körperlichen Selbstbestimmung bei künftigen Krisen werden.

Die Theologie im Land, die ansonsten gern von Gerechtigkeit und Befreiung, Anerkennung und Respekt spricht, blieb (und bleibt) angesichts dieser Entwicklungen auffällig stumm. Die amtlichen Kirchen trugen die Coronapolitik nahezu widerspruchslos mit. Dabei hätte es mindestens (aber nicht nur) sozialethisch eine Menge zu sagen gegeben angesichts des mehr als schlampigen Umgangs mit Grundrechten und angesichts einer Infektionsschutzpolitik, die mit differenzierter Abwägung und rationaler Gesundheits- und Krisenvorsorge vielfach nur noch wenig zu tun hatte. Doch aus den theologischen Fakultäten und Kirchen war, von einzelnen Stimmen abgesehen, vor allem Schweigen zu vernehmen.

Drei Theologen, die sich aus dem Netzwerk Wissenschaftsfreiheit kannten, erfüllte diese Wahrnehmung mit Unbehagen. Sollten Theologen nicht mehr zu sagen haben angesichts einer Politik, die unser Menschenbild und Staatsverständnis, unser Freiheitsbewusstsein und Moralverständnis, unser Leibverhältnis und unsere Personwürde deutlich herausfordert? Und schnell wurden in den gemeinsamen Gesprächen und Suchbewegungen zwei Annahmen deutlich: Zum einen geht es nicht allein um sozialethische Fragen. Die Coronakrise verlangt nach einer tiefergehenden Reflexion, die theologisch breiter angelegt sein muss. Zum anderen bleibt es wichtig, diese Debatte nicht allein tagesaktuell zu führen, sondern mit einem längeren Atem. Die Idee zum vorliegenden Band war geboren.

Das theologische Schweigen soll gebrochen werden. Hierzu will der Band einen Beitrag leisten. Dieser ist zunächst einmal ein Gesprächsangebot an die eigene Zunft. Aber er richtet sich genauso nach außen, angesichts eines geistigen Klimawandels im Land, der allenthalben spürbar ist: Als im Dezember 2021 die neue Bundesregierung vereidigt wurde, verzichtete eine bemerkenswert hohe Zahl an Kabinettsmitgliedern auf die religiöse Eidesformel, darunter auch der Bundeskanzler. Zwar haben auch zuvor immer wieder Politiker auf die religiöse Bekräftigung ihres Amtseides verzichtet, durchaus auch Politiker mit christlicher Überzeugung. Mittlerweile geht es aber um mehr: um deutliche Verschiebungen in der politischen Rhetorik und in den geistigen Orientierungen unseres Zusammenlebens.

Ja, es bleibt im liberalen, weltanschaulich neutralen Rechts- und Verfassungsstaat das freie Recht des Einzelnen, ob er die Anrufung Gottes hinzufügt oder nicht. Aber es zeigt sich: Eine politische Kultur, die zunehmend vom Religiösen Abstand nimmt, wird nicht freiheitlicher. Vielmehr wachsen säkulare Wahrheits- und Machtansprüche. Die religiösen Elemente unserer Verfassungsordnung sind doch mehr als nur überkommener politischer Zierrat.

Nach dem Willen des Souveräns sollen die Regierungsmitglieder ihr politisches Amt „in Verantwortung vor Gott und den Menschen“ ausüben. Ein solches Bewusstsein kann vor politischer Hybris bewahren – oder anders ausgedrückt: vor einer Amtsauffassung, die „keine roten Linien“ kennt. Bundeskanzler Scholz hat diese Formulierung, die wohl Entschlossenheit demonstrieren soll, zu Beginn seiner Amtszeit gleich mehrfach wiederholt. Aber ein Bundeskanzler, der keine roten Linien kennt, überschreitet eben gerade jene Grenzen, welche die Verfassung staatlicher Gewalt zieht.

Es geht um deutlich mehr als eine politische Stilfrage. Wo keine roten Linien mehr gelten sollen, sind auch Menschenwürde und Selbstbestimmung des freien Subjekts nicht mehr geschützt. Gewiss doch: Gegen Politiker, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, für Entscheidungen einzustehen und auch bei Kritik Prinzipienfestigkeit beweisen, ist nichts zu sagen. Wir brauchen Politiker mit Pflichtgefühl und Verantwortungsethik, die mehr sein wollen als „Pragmatiker des Augenblicks“, immer frei nach dem Motto: Hier stehe ich, ich kann auch jederzeit anders … Was wir allerdings nicht brauchen, sind Politiker mit Erlösungsversprechen, Machbarkeitsphantasien oder Selbstüberschätzung.

Der Verfassungsgesetzgeber hat mit der Gottesformel eine wichtige Wertvorentscheidung getroffen, die alle staatliche Gewalt bindet, eben rote Linien zieht. Dabei geht es um jene letzte Grundlage, die uns überhaupt moralisch handeln lässt. Es geht um ein Bekenntnis, dass wir noch einer anderen Instanz, Gott und Gewissen, gegenüber verpflichtet sind. Es geht um eine Rückversicherung gegenüber totalitären Tendenzen und einer Selbstüberschätzung des Menschen. Die Gottesformel wehrt das Verständnis eines Staates ab, der sich absolut setzt. Sie steht gegen jedwede Form des Materialismus, der den Menschen in letzter Konsequenz nur mehr als Funktionär der sozialen Verhältnisse betrachtet, ihm aber letztlich keine höheren geistigen Antriebe, Interessen oder Ziele zuzugestehen vermag. Die hier vorgelegten theologischen Reflexionen reagieren auf die Erfahrungen der Coronakrise, bleiben aber keinesfalls darauf beschränkt. Ihr Horizont und ihre Kritik an aktuellen Entwicklungen im gesellschaftlichen Zusammenleben sind deutlich weitergespannt.

Die Verfasser, die sich zusammengefunden haben, kommen aus unterschiedlichen konfessionellen Traditionen und aus verschiedenen theologischen Disziplinen. Der Bogen reicht von der Exegese über die Sozialethik bis zur Religionssoziologie. Jeder Autor verantwortet seinen eigenen Beitrag selbst. Aus den verschiedenen Zugängen formt sich trotz aller Unterschiede ein gemeinsamer theologischer Blick auf das, was in den Coronajahren erlebt und erfahren wurde. Aus diesem Bestreben heraus wurde auf die Zuweisung einer Herausgeberrolle bewusst verzichtet.

Zwischenruf: Es geht angesichts der jüngsten Bildungsstudien nicht allein um mangelnde Deutschkompetenzen

Der neueste, im Oktober veröffentlichte IQB-Bildungstrend hat die schon zuvor desaströsen Deutschkenntnisse auch für ältere Jahrgänge bestätigt. Fünfzehn Prozent der Neuntklässler verfehlen die Mindeststandards für einen einfachen, dreiunddreißig Prozent für einen mittleren Bildungsabschluss. Hier entstehen Folgeprobleme, die das Bildungs- und Arbeitsmarktsystem deutlich belasten werden. Aber auch der öffentliche Diskurs im Land wird von unzureichenden Deutschkenntnissen nicht unberührt bleiben.

In der Folge wurde darüber diskutiert, welche Rolle die coronabedingten Schulschließungen an den Ergebnissen haben. Seien die Deutschkenntnisse zurückgegangen, hätten sich diese im Fach Englisch durchaus verbessert, so die Bildungsforscher. Eine Folge des in Coronazeiten gestiegenen Medienkonsums, etwa englischsprachiger Serien?, wird gefragt. Politisch liegt es nahe, die Ergebnisse vor allem coronapolitisch zu interpretieren; denn die entsprechenden Coroanmaßnahmen sind mittlerweile ausgelaufen.

Anders hingegen sieht es mit den Folgen einer faktischen (und in starkem Maße ungeregelten) Einwanderungsgesellschaft aus. Das deutsche Bildungssystem erweist sich zunehmend überfordert angesichts einer immer größer werdenden Zahl an Schülern, die ohne ausreichende Deutschkenntnisse eingeschult werden. Da hilft auch kein markiges „Wir schaffen das“: das Gegenteil politischer  Gestaltung. Die Folgen dieser Entwicklung unvoreingenommen zu diskutieren, hieße zunächst einmal, sich politisch ehrlich zu machen. Denn die Beherrschung der Landes- und Verkehrssprache ist ein zentrales Mittel gesellschaftlicher Integration, wenn das Land nicht in Parallelgesellschaften zerfallen soll. Zu lösen sein, werden die Integrationsprobleme, die sich auch im aktuellen IQB-Bildungstrend widerspiegeln, nicht allein mit Geld. Es muss ehrlich über die Folgen ungeregelter Einwanderung, die Chancen und Grenzen schulischer Integrationsfähigkeit, über die vorherrschenen Bildungskonzepte und einen Verlust an Leistungsorientierung, über das Verschwinden erzieherischer Fragestellungen aus schulpädagogischen und erziehungs­wissenschaftlichen Debatten diskutiert werden. Was sich in den Bildungsstudien zeigt, sind nicht allein Kompetenzdefizite, sondern beginnende kulturelle Verteilungskämpfe. Doch darüber möchten die wenigsten Akteure sprechen.

Auffällig an den Studien ist nicht allein der Kompetenzrückgang in Deutsch. Gesprochen werden muss auch darüber, dass Deutsch zu einem unbeliebten Fach geworden ist. Auch hier dürften die Gründe vielfältig sein. Was schwerfällt, wo Lernerfolge ausbleiben, was anstrengt und nicht unmittelbar Lustgewinn verspricht, ist nahezu zwangsläufig unbeliebt. Schule determiniert nicht den gesamten Lebenslauf. Aber viele, die in der Schulzeit keinen Zugang zur Freude am Lesen  und zum differenzierten Umgang mit Texten gefunden haben, werden solches auch im weiteren Leben nicht vermissen.

Es wird aber auch zu fragen sein, welche kulturellen Faktoren Deutsch zu einem unbeliebten Fach machen. Einer Gesellschaft, die integrieren will, muss es daran gelegen sein, junge Menschen für ihre Kultur und Herkunft, für ihre Geschichte und Literatur, für ihre Identität und ihre Werte zu begeistern. Doch gerade darum ist es in Deutschland erkennbar schlecht bestellt. Sollte sich zunehmend eine englischsprachig geprägte, globalistisch orientierte Mainstreamkultur an den Schulen und darüber hinaus ausbreiten, wird dies kulturelle Verteilungskämpfe in einer immer hetrogener werdenden Gesellschaft deutlich begünstigen. Sprache und Literatur des eigenen Landes bleiben ein wichtiger Faktor für gesellschaftlichen Zusammenhalt und gesellschaftliche Stabilität.

Zu fragen sein, wird aber auch, warum es dem Deutschunterricht immer weniger zu gelingen scheint, Freude an deutscher Sprache und Literatur, Dichtung und Kultur zu wecken. Könnte es sein, dass eine zunehmende politische und moralisierende Instrumentalisierung der Sprache den Schülern gerade die Freude daran nimmt? Das von den Universitäten und Medien vorangetriebene Gendern zerstört die Schönheit der Sprache, politisiert den Umgang damit und entstellt das zentrale Kulturgut der deutschen Sprache zu einem Kampfplatz moralisierender Auseinandersetzungen. Ein falsches Wort, und man steht im Fettnäpfchen. Angehende Lehrer, die im Germanistikstudium vornehmlich kulturwissenschaftliche Ideologiebildung vermittelt bekommen, tragen diese im Schulunterricht in die gesellschaftliche Breite, begeistern aber nicht mehr für die Sprache Goethes und Schillers. Die schlechten Deutschergebnisse sollten auch Fachdidaktik und Lehrplantheorie herausfordern. Werden curricular die Gewichte richtig gesetzt? Werden Schüler im Deutschunterricht tatsächlich angemessen an die Traditionsbestände, die Ästhetik und die kulturellen Orientierungswerte unseres literarisch-sprachlichen Erbens herangeführt? Der ehemalige Bamberger Direktor des Instituts für bildungswissenschaftliche Längsschnittstudien, Hans-Peter Blossfeld, konnte auf einem Bildungskongress 2008 unwidersprochen erklären, es sei für Textkompetenz vollkommen unerheblich, ob Schüler diese an Goethes Erlkönig oder an einer Taschenrechneranleitung erlernten.

Es steht zu befürchten, dass diese – sicherlich auch schmerzhaften und unbequemen – Fragen nicht gestellt werden. Einmal mehr dürften sich die Antworten auf die neuesten Bildungsstudien in einer technokratischen Maßnahmenpädagogik und im Ruf nach mehr Geld erschöpfen. Oder wie es Bundesbildungsministerin Anja Karliczek getan hat: im Ruf nach einer forcierten Digitalisierung der Schulen. Wer alle Vorgänge in Schulen digitalisiert, sollte sich am Ende nicht wundern, wenn die Lesefähigkeiten schwächer werden.

Und damit sind wir bei einem letzten Punkt: Schulen sollen sich immer stärker einer digitalen (Verwertungs- und Effizienz-)Logik anpassen, noch forciert durch Weiterentwicklungen in der Künstlichen Intelligenz. Pädagogik, Menschenbild und Ethik sollen nachziehen. Nach den Folgen für Lese- und Lernfähigkeit wird nicht gefragt. Dabei müsste es anders heraum sein: Schule muss befähigen, mit der Digitalisierung umzugehen. Keine Frage. Aber dies gelingt nur, wenn nicht die Digitalisierung den pädagogischen Takt vorgibt, sondern pädagogische Entscheidungen getroffen werden, wie und in welcher Form die erweiterten Möglichkeiten der Digitalisierung schulisch sinnvoll genutzt werden können – und wo nicht. Es braucht eine pädagogische Ethik der Digitalisierung, damit wir die neuen technischen Möglichkeiten auch verantwortlich nutzen, auch und gerade im Sinne der heranwachsenden Generation.