Zwischenruf: Womit zu rechnen war …

Damit war zu rechnen: Vor vier Jahren hatte der Bundestag eine Widerspruchslösung im Zusammenhang mit Organspende abgelehnt. Doch deren Anhänger wollen das parlamentarische Votum nicht akzeptieren. Acht Bundesländer unternehmen nun einen neuen Vorstoß, dieses Mal über den Bundesrat. Wer der Entnahme seiner Organe nicht zustimmt, soll demnach künftig zu Lebzeiten aktiv Widerspruch einlegen, andernfalls gilt er als potentieller Organsapender. Der Widerspruch soll nach dem neuen Gesetzentwurf, der im Bundesrat eingebracht werden soll, via Organspendeausweis, Patientenverfügung, Organspenderegister möglich sein, aber auch eine Willenserklärung auf andere Art und Weise sei vorgesehen.

Bereits im März, als ein Organspenderegister initiert wurde, drängte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach weitergehend auf eine Widerspruchslösung. Eine solche kehrt die Beweislast um. Wer seinen Widerspruch nicht rechtssicher dokumentiert hat, dem wird die Verfügug über den eigenen Körper und den eigenen Sterbeprozess entzogen.

Damit setzt sich fort, was schon in der Coronapolitik, die das Land bis heute spaltet, mehr als sichtbar wurde: ein autoritäres Menschenbild, das eines Rechtsstaates unwürdig sein sollte. Der Staat will eine selbstbestimmte Entscheidung erzwingen, indem er massiv in Grundrechte eingreift. Grundrechtsträger aber ist der Souverän, nicht der Untertan. Anreize für Spendebereitschaft ja, aber unter Beachtung des freien Willens mündiger Bürger. Daher ist dem Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz deutlich zuzustimmen. Für diesen erklärte Eugen Brysch zur neuen Bundesratsinitiative: „Denn die körperliche Unversehrtheit darf nicht ohne Zustimmung des Betroffenen verletzt werden.“

Um dieses zentrale Grundrecht steht es nicht zum Besten. Dieses wurde bereits durch die aggressive Impfnötigungspolitik in der Coronazeit mehr als deutlich kleingeredet, wenn nicht sogar offen verneint. Eine ehrliche Aufarbeitung der freiheitsfeindlichen Coronapolitik steht bis heute aus. Der Körper wird zunehmend kollektiviert. Dem Personalismus unseres Grundgesetzes, dessen Jubiläum erst im Mai groß gefeiert wurde, entspricht das nicht. Die neuerliche Debatte um eine Widerspruchslösung lässt nach den Erfahrungen der Coronazeit nichts Gutes ahnen. Und wie schnoddrig mit dem Recht am eigenen Körper umgegangen wird, beweisen selbst die Kritiker einer Widerspruchslösung. Einer davon ist der F.D.P.-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann, der den neuerlichen Vorstoß der Länder für kontraproduktiv hält und auf die Entscheidung des Bundestages verweist. So weit, so gut. Aufhorchen lässt allerdings seine Forderung, von der Hirntod- zur Herztoddefinition zu wechseln, damit die Zahl an Organspendern erhöht werde. Wie das rechtlich und ethisch gehen soll, verrät Ullmann nicht. Schließlich war es erst der Abschied vom Herztodkriterium, der Organspenden seit den Sechzigerjahren möglich gemacht hat.

Nicht Sonntagsreden entscheiden über den Stellenwert unserer Verfassung, sondern der politische Umgang mit gravierenden Grundrechtskonflikten im politischen Alltag. Wem die körperliche Selbstbestimmung und das Recht auf körperliche Unversehrtheit am Herzen liegt, sollte die neuerliche Debatte um eine Widerspruchslösung engagiert verfolgen. Die Erfahrungen der Coronazeit mahnen bis heute.

Interview: Aus dem „Lehrerzimmer“

Der Religionsunterricht war Gesprächsthema im „Lehrerzimmer“ des KONTRAFUNKS am 20. Juni 2024:

https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/lebenswelten/lehrerzimmer/lehrerzimmer-kinder-im-corona-lockdown-bildungsnachrichten-religionsunterricht#id-article

Im Gespräch mit Camilla Hildebrandt berichtet die Erzieherin Manuela Struffmann, welche Entwicklungsdefizite Kinder während der Corona-Lockdowns erlitten haben und welche psychischen Folgen diese heute mittragen. Christina Rüdiger hat die wichtigsten Nachrichten aus der Welt der Bildung und Schule zusammengestellt. Und im Interview mit Klaus Rüdiger erklärt der Sozial- und Bildungsethiker Dr. Axel Kunze die pädagogischen Anforderungen an den Religionsunterricht, der sich vermehrt bildungspolitisch legitimieren muss.

Elementarbildung: Bildungsbericht zu evangelischen Kindertageseinrichtungen

Im Mai 2024 wurde ein aktueller Bildungsbericht zu Evangelischen Tageseinrichtungen für Kinder veröffentlicht. In diesem Zusammenhang weist das Comenius-Institut auf Folgendes hin:

Im Rahmen einer Tagung am 12. und 13. September 2024 sollen die Daten des Berichts unter verschiedenen Aspekten diskutiert, interpretiert und in Kontexte eingeordnet werden, um dadurch Verantwortungsträgern für evangelische Kindertageseinrichtungen, Mitarbeitern in der Aus- und Fortbildung sowie interessierten Praktikern empirisch basierte Handlungsperspektiven zu eröffnen. Inhaltliche Schwerpunkte der Tagung werden die Einordnung in die gegenwärtige kirchliche Situation, deren Vernetzung im und mit dem Sozialraum sowie gegenwärtige wie zukünftige Herausforderungen mit Blick auf das Personal und die Organisationsentwicklung sein. Evangelische Tageseinrichtungen übernehmen eine wichtige Rolle im Feld der Inklusion. Auch hier wird einer der Vorträge Impulse setzen.

Der Bildungsbericht ist verfügbar unter https://comenius.de/ebib-kita-2024.

Burschenschaft: Bamberger Alemannenhaus nach Sanierung feierlich eingeweiht

Das Alemannenhaus gegenüber der Ottokirche ist durch die schwarz-rot-goldene Fahne an der Straßenseite deutlich zu erkennen. Das Haus, das die Leipziger Burschenschaft Alemannia zu Bamberg 1999 erworben hat, ist Mittelpunkt des Verbindungslebens und Wohnheim zugleich. Zum diesjährigen Stiftungsfest, das traditionell am Samstag nach Fronleichnam begangen wird, konnte das Haus nach umfassender Sanierung mit einem Festakt eingeweiht werden.

Arbeitspapiere: Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V. hat 2023 drei Arbeitspapiere veröffentlicht

Die Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V. hat im vergangenen Jahr 2023 drei Arbeitspapiere veröffentlicht:

Ausgabe 1/2023 dokumentiert das dezentrale Gedenken 2022 aus Anlass des 9. November 1938

Ausgabe 2/2023 dokumentiert die dezentralen Gedenkveranstaltungen in Bamberg und der Gemeinde Lisberg am 27. Januar 2023.

In Kürze wird verspätet Ausgabe 3/2023 erscheinen – unter dem Titel: Zum Jubiläumsjahr 2023: 90. Todestag Willy Aron und 20 Jahre Willy-Aron-Gesellschaft. Diese Ausgabe dokumentiert auch die zehnte Zivilcouragerede anlässlich des neunzigsten Todestages Willy Arons unter dem Titel „Freiheit und Zivilcourage“. Jubiläumsfestredner war Axel Bernd Kunze, Erziehungswissenschaftler und Bildungsethiker an der Universität Bonn sowie Gründungsmitglied der Gesellschaft.

Der Verein erinnert an den Bamberger Widerstandskämpfer Willy Aron, jüdischer Sozialdemokrat, Waffenstudent und Rechtsreferendar, der im Mai 1933 im Konzentrationslager Dachau ermordet wurde.

Die Arbeitspapiere sind online abrufbar unter:

https://www.willy-aron.de/Dokumentationen.html#menu1-12

Neuerscheinung: „Katholische Schulen, die sind doch …“

Unter diesem Titel beschäftigt sich Themenheft 1/2024 der Fachzeitschrift „engagement“ (42. Jg., Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen) mit Sterotypen und Vorurteilen über Schulen in katholischer Trägerschaft. Im Rezensionsteil besprechen Axel Bohmeyer (Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin) den Band „Jochen Sautermeister, Elisabeth Zwick (Hgg.): Religion und Bildung: Antipoden oder Weggefährten? Diskurse aus historischer, systematischer und praktischer Sicht, Paderborn 2019“ sowie Stefan Hermann (Pädagogisch-Theologisches Zentrum Stuttgart) den Band „Hanna Roose: Evangelische Schulen zwischen Bekenntnisorientierung und Öffnung für alle. Empirische Beobachtungen zu Dimensionen evangelischen Profils in Selbstdarstellungen und religionsunterrichtlicher Praxis, Münster (Westf.)/New York 2022“.

Auf fremden Seiten: Wissenschaftsfreiheit außerhalb der Universität

Das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit ist nicht an einen bestimmten hochschulischen Status gebunden. Es schützt das wissenschaftliche Forschen und Arbeiten des einzelnen Grundrechtsträgers, auch außerhalb von Hochschulen und Universitäten. Es gibt zahlreiche weitere Einrichtungen, in denen wissenschaftlich geforscht wird, z. B. Archive, Bibliotheken oder Museen. Helge Kleifeld beschäftigt sich in einem neuen Beitrag für das Blog des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit mit der Forschungsfreiheit gerade auch in nichtuniversitären Forschungseinrichtungen:

https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/beeinflussung-wissenschaftlicher-arbeit-und-des-forschungs-und-wissenschaftsbetriebes-von-ausserhochschulischen-einrichtungen