Die Menschenwürdegarantie, die am Beginn unseres Grundgesetzes steht, besagt, dass jeder Mensch stets als Selbstzweck zu achten sei, dass er niemals für Zwecke Dritter instrumentalisiert werden dürfe. Das hat auch pädagogisch Konsequenzen – für Pädagogische Fachkräfte wie Lehrkräfte gleichermaßen.
Wie wir Bildung verstehen und gestalten, beeinflusst unser gemeinsames Zusammenleben, im Kleinen wie im Großen. Wer pädagogisch handelt, will die Selbstbestimmung des anderen, dessen Mündigkeit und Autonomie fördern. Er darf den Heranwachsenden aber nicht bevormunden und ihm vorschreiben, wie er später zu leben hat. Johann Friedrich Herbart, ein Klassiker der Pädagogik, nennt diese pädagogische Grundhaltung in seiner „Allgemeinen praktischen Philosophie“ von 1808 ein „motivloses Wohlwollen“. Wer erzieht, muss Zutrauen in die Werturteils- und Entscheidungsfähigkeit des Heranwachsenden mitbringen.
Kindertageseinrichtungen und Schulen haben den Auftrag, ethische und politische Urteilsfähigkeit zu fördern. So hält Artikel 12 der baden-württembergischen Landesverfassung als Erziehungsziel ausdrücklich fest, dass die Jugend „zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung“ zu erziehen sei. Dabei geht es – dem Doppelauftrag zu Bildung und Erziehung entsprechend – um Bildung in der Demokratie und Erziehung zur Demokratie. Jeder von uns erfährt sich mehr oder weniger stark als Subjekt wie Objekt von Politik. Einübung demokratischer Verantwortung setzt voraus, sich nicht allein Wissen anzueignen, sondern fähig zu sein, dieses zu werten und nach der Bedeutsamkeit dieses Urteils für das eigene Handeln zu fragen.
Ohne einen lebendigen politisch-öffentlichen Diskurs würde auf Dauer sowohl die Politik an Legitimation verlieren als auch das Gemeinwesen schöpferische Kraft einbüßen. Eine zentrale Gelegenheit, politische Gesprächsfähigkeit einzuüben, ist der Tag der Freien Schulen, der alljährlich im November stattfindet; an diesem Tag kommen Landtagsabgeordnete in die Klasse und stellen sich den Fragen und Anliegen der Schülerinnen und Schüler.
Bildung in der Demokratie hat zur Aufgabe, die Einsichtsfähigkeit in demokratische Prozesse und die vorgefundene politische Praxis zu fördern (sehr anschaulich gelingt dies bei Landtagsbesuchen) und die politische Urteilskraft zu stärken – mit einem doppelten Anliegen: Individuell geht es um die Freiheit zur Mitgestaltung und zum Einflussnehmen. Gesellschaftlich geht es um die angemessene Klärung von Sachfragen im Sinne des Allgemeinwohls.
Demokratie ist nur denkbar mit einem großen Vertrauen in Bildung, das heißt: in die sachliche und sittliche Urteilsfähigkeit der Einzelnen und ihre Fähigkeit, politische Streitfragen nicht zu emotionalisieren oder zu moralisieren, sondern als Sachfragen zu diskutieren und zu entscheiden.
Politik hat eine Ordnungsfunktion und legt zukünftiges Handeln fest, beispielsweise durch Gesetze oder Verordnungen. Die Pädagogik darf das nicht. Andernfalls wäre Bildung nicht mehr die Befähigung, Politik und Demokratie „selber zu denken“, sondern bloße Anpassung an politische Vorgaben. Am Ende stünden nicht Demokraten, die vermeintlich „richtig“ denken, sondern solche, die es verlernt haben, selbst zu denken.
Im Bildungsprozess geht es um die Befähigung auf eine noch unbekannte Zukunft hin: eine Zukunft, die nicht vorgegeben ist, sondern die der Einzelne erst im Verein mit anderen hervorbringen muss. Die Philosophin Hannah Arendt hat dies 1958 in ihrer vielzitierten Rede in der Bremer Böttchergasse so ausgedrückt, ihre Worte sind bleibend aktuell: „Gerade um des Neuen und des Revolutionären willen in jedem Kind muß die Erziehung konservativ sein; dies Neue muß sie bewahren und als Neues in eine alte Welt einführen, die, wie revolutionär sie sich auch gebärden mag, doch im Sinne der nächsten Generation immer schon überaltert ist und nahe dem Verderben“ (zit. n.: Arendt, H.: Zwischen Vergangenheit und Zukunft. Übungen im politischen Denken I, München 1994, S. 273). Nur durch Freisetzung zur Selbsttätigkeit und zum Selberdenken werden die Einzelnen sich als politisches Subjekt begreifen und ihren Anteil zur verantwortlichen Gestaltung des Gemeinwesens beitragen können.
Erziehung zur Demokratie ist „Erziehung zur Öffentlichkeit“. Sie soll den Einzelnen befähigen, die öffentlichen Angelegenheiten mitzugestalten, auch widerstreitende Wahrheitsansprüche im öffentlichen Raum auszuhalten und Konflikte konstruktiv zu bearbeiten. Dabei schließt Toleranz Widerspruch keinesfalls aus, doch muss eines klar bleiben – gerade auch pädagogisch: Ein Mensch kann irren, er darf aber als Person niemals aufgegeben werden. All dies braucht einen entsprechenden Umgang des Vertrauens, der Wertschätzung und des gegenseitigen Respekts.
In der Schule gehört beides zusammen: die Vermittlung von Kenntnissen und Kompetenzen (beispielsweise innerhalb der sozialpädagogischen Assistenzausbildung im Fach Gemeinschaftskunde oder innerhalb der Erzieherausbildung im Handlungsfeld Berufliches Handeln fundieren) auf der einen Seite sowie Tugend- und Werterziehung auf der anderen Seite: Denn „Kompetenzen sind nicht ‚an sich‘ gut, und natürlich lassen sie sich auch strategisch fragwürdig einsetzen. […] Die Tugend bezeichnet wie die Kompetenz ein (lebenspraktisches) Können, aber darüber hinaus verstärkt sie ein Wollen und verlangt vom Einzelnen gewissermaßen in direkter Unbedingtheit, gemäß seinen Einsichten zu handeln, was bei ‚bloßen‘ Kompetenzen nicht der Fall ist“ (Reichenbach, R.: Zur demokratischen Dimension der Schule, in: Pädagogikunterricht 34 Jg. (1/2014), S. 2 – 11, hier: 9).
Tugenden oder Haltungen sind nicht als Inhalte vermittelbar. Sie entwickeln sich im gemeinschaftlichen Umgang. Werte wachsen in einem Lernklima, das selbst durch Werte geprägt ist. Uns als Fachschule sind daher eine persönliche Lernatmosphäre und gelebte Toleranz gegenüber unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen, Herkünften oder Lebensentwürfen wichtig. Zentral für unser evangelisch-religionspädagogisches Profil ist es überdies, dass unsere Auszubildenden im Schulalltag Räume und Gelegenheiten finden, wo Fragen nach Sinn und Orientierung, religiöse und Wertfragen gestellt werden dürfen und gemeinsam nach Antworten gesucht werden kann.
Schülerinnen und Schüler müssen im Schulleben auch Möglichkeiten vorfinden, selbst mitbestimmen und Verantwortung übernehmen zu können, beispielsweise in der von den Auszubildenden inhaltlich selbst gestalteten Projektwoche am Ende des Schuljahres, im Projekt DigitalSchoolStory, das Demokratiebildung, Medienpädagogik und die Nutzung von „Social Media“ im Alltag junger Menschen verbindet, oder durch die Mitarbeit in der Schülermitverantwortung (SMV). Als einziger Fachverband innerhalb der Diakonie hat der Bundesverband evangelischer Ausbildungsstätten für Sozialpädagogik (BeA) eine eigene Studierendenvertretung, die es Auszubildenden aus den Mitgliedsschulen ermöglicht, sich auch bundesweit für gute Ausbildungsbedingungen und die eigenen berufsständischen Interessen stark zu machen.
Politische Fragen begegnen im sozialpädagogischen Ausbildungskontext an zahlreichen Stellen, etwa wenn es um das Verhältnis von Staat und Familie, die Rolle des Jugendamtes oder des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales, die gesetzlichen Rahmenbedingungen der pädagogischen Arbeit oder die Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe, um die Rolle öffentlicher und freier Träger, die Staatsferne sozialpädagogischer Angebote und das Elternrecht, die weltanschauliche und pädagogische Wahlfreiheit der Eltern und Heranwachsenden oder die Beteiligungsrechte der Kinder- und Jugendlichen geht. Nicht zuletzt sollen angehende Pädagogische Fachkräfte auch didaktisch-methodisch lernen, politisches Denken und Handeln bei den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen zu fördern, von klein auf. Nicht vergessen werden sollte ferner, dass angehende Pädagogische Fachkräfte später bei öffentlichen Trägern oder zumindest im staatlich-gesetzlichen Auftrag tätig sein werden. Da ein solides Grundlagenwissen über Funktionsweise, Strukturen und Organe unserer Demokratie nicht immer vorausgesetzt werden kann, zumal nicht mehr alle Auszubildenden ihren Schulabschluss in Deutschland erworben haben, wäre es wünschenswert, wenn mit dem neuen Lehrplan künftig auch in der Erzieherausbildung Gemeinschaftskunde wieder als eigenständiges Fach verankert werden würde.