Zwischenruf: Vorbilder – und ihre Bedeutung für eine christliche Ethik der Nachfolge

Nachfolge ist mehr als Nachahmung

Bildung, verstanden als Befähigung zur Selbstbestimmung, gehört zu den fundamentalen Dimensionen des Menschseins, ohne welche das in der Menschenwürde sich ausdrückende Vermögen zum Vernunft-, Freiheits- und Sprachgebrauch nicht zur Entfaltung gelangen könnte, und ist daher als eigenständiges Menschenrecht geschützt.

Vorbilder oder Modelle spielen für Lern- und Erziehungsprozesse eine wichtige Rolle, wie die Pädagogische Psychologie bestätigt hat. Für verantwortliches Handeln reicht es aber nicht aus, Vorbilder allein nachzuahmen. Dem Anspruch auf Moralität wird nur eine Ethik gerecht, welche die Differenz zwischen Nachahmung und Nachfolge offenhält. Wer nachahmt, orientiert sich nicht an eigenen sittlichen Einsichten, sondern an einer von anderen gesetzten Norm. Auf diese Weise ist heteronomes Verhalten, aber noch kein moralisches Handeln im strengen Sinne erreicht. Nachfolge hingegen setzt auf ein vergleichendes Handeln, das auf eigene Einsicht nicht verzichtet, sondern diese gerade voraussetzt.

Der Wert von Vorbildern

Ein illustrierendes Beispiel dient allein dazu, eine bestimmte Erkenntnis anschaulicher auszugestalten. Solche Beispiele besitzen moraldidaktisch ihren Wert, wenn es darum geht, die sittliche Urteilskraft zu schärfen. Ein Vorbild geht weiter, indem es Maßstäbe für moralisches Handeln vermittelt. Wollte sich das sittlich handelnde Subjekt nur an dem ausrichten, was von einem anderen beispielhaft als Norm vorgestellt wurde, bliebe es bei bloßer Nachahmung. Sittliche Autonomie hingegen verlangt eine kriteriologische Einsicht, deren Ursprung in der Vernunft des Subjekts liegt. Vorbilder, die diesem Anspruch gerecht werden, ersetzen nicht die sittliche Erkenntnis qua Vernunft, sondern regen dazu an, sich der eigenen Sittlichkeit bewusst zu werden und nach Maßstäben für das eigene Handeln zu fragen. Wer Vorbild so versteht, ist niemals eine bloße „Kopie“, sondern bleibt stets ein „Original“.

Ein Vorbild motiviert zum sittlichen Handeln. Soll die Rationalität normativer Urteile nicht ausgehebelt werden, können aus ihm aber keine ursprünglichen kognitiven Erkenntnisse abgeleitet werden. Der motivationale Wert eines Vorbilds liegt auf einer anderen Ebene – und zwar der Praktikabilität: Ein Vorbild vermag die Realisierbarkeit des moralisch Geforderten und als sittlich gut Erkannten vor Augen zu stellen. Moralpädagogisch wirkt es als Medizin gegen Schwärmertum und Gefühlsduselei. Einer Moralität, die in erster Linie auf flüchtige Gefühle setzt, wird es an Konstanz und Ernsthaftigkeit fehlen. Nachfolge, die mehr ist als Nachahmung, wird vorsichtig sein, aus dem Urbild vorschnell einzelne sittliche Forderungen abzuleiten, die entweder sittlich-vernünftig nicht mehr nachvollzogen werden oder ahistorisch das situative Moment jeder moralischen Entscheidung ausblenden. Dies eröffnet einen Freiraum, mit der Fragmentarität, Kontingenz und Pluralität ganz unterschiedlicher Lebensentwürfe ethisch angemessen umgehen zu können. 

Nachfolge Jesu

Die Kirche gibt in Wort und Tat, in Liturgie und Diakonie lebendiges Zeugnis von Jesu Leben, Sterben und Auferstehen. Kern der christlichen Glaubensgemeinschaft ist die Bezeugung von Jesu Selbsthingabe an den Willen des Vaters. Dabei kommt der Bibellektüre entscheidende Bedeutung zu, sie ist Vollzug gelebter Nachfolge in einer lebendigen Beziehung zu Jesus Christus: nicht als bloßer Nachvollzug einer vielleicht bedeutungsvollen Erzählung über Wort und Werk Jesu, sondern als lebendige Bezeugung dessen, was sein Leben hinterlassen und ausgelöst hat – und bis heute auslöst. Eine christliche Nachfolgeethik, die sich vom Maßstab Jesu herausfordern lässt, wird auf diese Bezeugung nicht verzichten können: Sie ist der entscheidende Zugang zum Vorbild Jesu, durch dessen Person Christen sich existentiell gefordert sehen und an dessen Ruf sie nicht achtlos vorübergehen können, wenn sie ihre christliche Identität nicht verlieren wollen.

Christliche Ethik ist Antwort auf das Angebot von Gottes unbedingter, stets zuvorkommender und für den Menschen entschiedener Liebe. Liebe kann genauso wenig erzwungen werden, wie jemand sich Liebe verdienen kann, sie ist und bleibt stets Geschenk. Nur Liebe vermag, sich an den anderen zu binden und dabei doch frei zu bleiben. Nicht zuletzt die Bibel zeigt uns in vielfältiger Form und mit einem für Christen maßgeblichen Anspruch, wie Glaubende vor uns Gottes Anruf aufgegriffen haben und wie sie diesen Weg der Liebe glaubwürdig sowie verbindlich gegangen sind. Christliche Ethik als ein Weg der Freiheit und Liebe wird aber stets vielfältig, immer wieder von neuem kreativ und schöpferisch sein. Christliche Nachfolge hat viele Gesichter. Denn wer könnte von sich behaupten, in der Liebe immer schon alles getan und ausgeschöpft zu haben!?

Dies mindert aber nicht den ethischen Anspruch, sondern vertieft ihn. Liebe ist nicht mit halbem Herzen möglich. Sich auf einen anderen Menschen einzulassen und ihm voll und ganz zu vertrauen, verlangt die ganze Persönlichkeit. Dies gilt auch für den Ruf in die Nachfolge Jesu. Nachfolge ist mehr als ein bloßes Fasziniertsein. Christliche Nachfolge gründet in einer persönlichen und bewussten Entscheidung, nicht allein in einem spirituellen Gefühl oder in sentimentaler Schwärmerei. Sie verlangt nach großer Ernsthaftigkeit und gelingt nur, wenn wir in Liebe über uns selbst hinausgehen auf den anderen zu.

Liebe und Gerechtigkeit

Mit Liebe ist keine triebhafte, gedankenlose oder widervernünftige Neigung gemeint, sondern ein beziehungstiftendes Moment, ohne das keine soziale Gemeinschaft entsteht. Liebe verneint dabei nicht den moralisch-politischen Anspruch auf Gerechtigkeit, sondern liegt diesem voraus. Denn Gerechtigkeit als argumentative Forderung ist keinesfalls voraussetzungslos, sondern bedarf der Liebe zur Gerechtigkeit, ohne dass diese aber selbst schon gerecht wäre. Sie ist dann auch ein bleibendes Korrektiv: Denn selbst eine parteiische, ungerechte Liebe trennt die Menschen weniger voneinander als eine lieblose, übersteigerte Gerechtigkeit. Das Prinzip der Liebe verbürgt die freiwillige Bindung an den anderen um dessen Selbstbestimmung willen.

Zwischenruf: Brauchen wir noch Schulbibliotheken?

„Die Existenz von Bibliotheken liefert den besten Beweis dafür,

dass wir noch Hoffnung auf die Zukunft des Menschen haben können.“

(Thomas Eliot, Lyriker, Dramatiker und Essayist)

Hochgesteckte Erwartungen an die digitale Schule

Für die frühere Staatsministerin Dorothee Bär, welche im Bundeskanzleramt für Digitalisierung zuständig war, wird die digitale Schule der Zukunft „agil, innovativ, international, partizipativ, vernetzt, hybrid, selbstregulativ, projektbezogen“ sein. Jedenfalls, wenn man den hochgesteckten Erwartungen auf ihrer Internetseite glauben wollte. Ähnliche Erwartungen sind für die Schulgeschichte nicht neu. Nur ein Beispiel: Auch die Sprachlabore vor Jahrzehnten sollten den Sprachunterricht revolutionieren, am Ende standen sie in vielen Schulen leer.

Peter J. Brenner vom Institut für Medienevaluation, Schulentwicklung und Wissenschaftsberatung, wies im März 2021 in seinem Bildungsblog darauf hin, dass die „Digitale Schule“ ohne pädagogisches Verständnis ein Hirngespinst bleiben müsse: „Mit möglichst geringem Aufwand einen möglichst großen Effekt zu erzielen, ist im Geschäftsleben sicher ein richtiges Prinzip. In der Pädagogik funktioniert das aber nicht. Bildung und Erziehung sind etwas anderes als das Optimieren von Lernprozessen.“ Denn es geht dabei nicht allein um technische, datenschutz- oder urheberrechtliche Fragen.

Textverständnis durch Lesen

Wer über die Chancen und Grenzen digital gestützten Lernens sprechen will, darf die anthropologischen und sozialen Fragen, die damit aufgerufen werden, nicht am Rande liegen lassen. Denn digitale Lernprozesse haben Folgewirkungen, die pädagogisch differenziert wahrzunehmen sind, so Brenner weiter: „Die Marginalisierung der Schrift, der Handschrift zumal, die Umcodierung vom Text zum Bild als herrschendem Symbolsystem, die Flüchtigkeit des Geschriebenen, der Zerfall von Wissensordnungen und die Entwertung von Wissensbeständen, die Transformation von Arbeitshaltungen von linearer Zielorientierung zur bricolage-Technik sind Entwicklungen, welche längst schon begonnen haben, nicht nur die Schule, sondern auch die Gesellschaft zu verändern. Ob die Schule das fördern oder dem entgegenwirken soll, ist eine noch offene Frage.“ 

Die PISA-Sonderstudie von 2021 hatte zu Tage gefördert, dass es um Textverständnis und sinnerfassendes Lesen in deutschen Schulen nicht gerade zum Besten bestellt sei. Einundzwanzig Prozent der Schüler in Deutschland erreichten noch nicht einmal das für ein selbstbestimmtes Leben erforderliche Mindestniveau. Die PISA-Forscher formulierten damals: „Die Nutzung digitaler Medien an sich wirkt nicht lernfördernd.“ Man kann es auch kürzer formulieren: Wer liest, schneidet in der Schule besser ab.

W-LAN, digitale Endgeräte und Lernplattformen können das Lernen nicht ersetzen. Wer Bücher, Lexika, Zeitungen und Bibliotheken sinnerfassend nutzen kann, wird auch digitale Medien besser nutzen können – so Heike Schmoll am 20. Mai 2021 anlässlich der PISA-Ergebnisse im Leitartikel der Frankfurter Allgemeinen: „Die sogenannten Digital Natives können vielleicht mit vier Jahren auf einem iPad Zeichentrickfilme abrufen, aber sie sind noch mit 15 Jahren weit entfernt von den Fähigkeiten ihrer asiatischen Altersgenossen, strategisch im Internet zu recherchieren und bewusst mit den digitalen Quellen umzugehen. Das muss sich ändern, auch und gerade aus politischen Gründen.“

Inwiefern die asiatische Didaktik in allem vorbildlich ist, sei hier dahingestellt. Aber Bibliotheken stellen auch in digitalen Zeiten kein Auslaufmodell dar – im Gegenteil: Sie bleiben ein unverzichtbarer, nicht zu unterschätzender Bildungsort.

Freude am Lesen

Schule soll unterrichtlich Wissen vermitteln und die Lernenden dabei unterstützen, Kompetenzen aufzubauen. Gleichzeitig sollen die Heranwachsenden aber auch eine Haltung zum Gelernten entwickeln und lernen, wie sie ihre Kenntnisse und Fertigkeiten lebensdienlich und gemeinwohlförderlich einsetzen können.

Dies gilt nicht minder für das Hineinwachsen in eine Buch-, Lese-, Bildungs- und Wissenschaftskultur. Lesefähigkeit, sinnerfassendes Textverstehen, der Umgang mit beruflicher Fachliteratur, die Auseinandersetzung mit aktuellen Fachdiskursen, die Unterscheidung zwischen bleibenden Einsichten und modischen Trends müssen geübt werden. Diese Fähigkeiten verlangen mehr als eine oberflächliche Kultur des „Googlens“ oder neuerdings – in Zeiten der KI – des „Promptens“.

Nur  wer für sich selbst den Wert einer Buch-, Lese- und Bildungskultur entdeckt hat, wird diese auch an Kinder und Jugendliche weitervermitteln können, sei es in der Familie oder vielleicht auch in einem pädagogischen Beruf. Wer Lesemuffel und „Buchallergiker“ verhindern will, darf nicht nur strategisch Kompetenzen fördern, er muss Freude am Lesen wecken.

Haltungen oder Bereitschaften sind allerdings nicht intentional zu erzeugen. Sie bleiben eine Frage der Erziehung, sie entwickeln sich im personalen Umgang miteinander, in der Praxis innerhalb der Schulgemeinde oder durch überzeugende pädagogische Vorbilder.

Schulbibliotheken sind auch in digitalen Zeiten kein Auslaufmodell – im Gegenteil: Sie bleiben ein wichtiger Lern- und Erfahrungsort für eine im Schulalltag gelebte Buch-, Lese- und Bildungskultur. Dies gilt umso mehr für evangelischen Schulen. Das Christentum ist entscheidend eine Bildungsreligion, die aus und mit dem Wort lebt.

Zwischenruf: Kulturauftrag des Staates

Unseren Verfassungsstaat prägt – neben Rechtsstaatsgarantie und Sozialstaatsgebot – auch eine genuin kulturverfassungsrechtliche Verantwortung. Unter Kultur können dabei alle strukturierenden Ausdrucksformen des Menschen verstanden werden, die ihm helfen, seine Lebenswelt zu gestalten und verstehbar zu machen.

Der Kulturauftrag des Staates, der sich im föderalen Staatsaufbau von der kommunalen bis zur bundesstaatlichen Ebene erstreckt, ergibt sich aus den geschützten Freiheitsrechten der Einzelnen, etwa aus dem Recht auf Bildung, dem Recht auf Wissenschaftsfreiheit, dem Zensurverbot oder der Kunstfreiheit, wobei die individuellen Grundrechte umgekehrt den staatlichen Auftrag begrenzend strukturieren. Im Wesentlichen umfasst der kulturstaatliche Auftrag die Sorge um Schule und Bildung, Hochschule und Wissenschaft, Kunst und Sprachpflege, Kulturpflege und Sicherung des kulturellen Gedächtnisses. Zu nennen sind hier etwa die Sorge um Museen, Denkmalschutz, der Schutz nationalen Kulturgutes vor Veräußerung ins Ausland, die Auslandskulturpflege oder das Archivwesen.

Die Ausübung der kulturellen Freiheitsrechte bedarf keiner Begründung; ihre Beschränkung durch den Staat hingegen steht unter hohem Rechtfertigungszwang. Es geht umfassend um Freiheitsrechte des Einzelnen, der sich als wissenschaftlich und kulturell produktives Subjekt entwirft. Die Wissenschaftsfreiheit schützt daher keinesfalls allein institutionell betriebene Formen von Wissenschaft. Entscheidend ist die ernsthafte und planmäßige Suche nach Wahrheit, die von staatlicher Einflussnahme frei bleiben soll.

Dem Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturbereich fällt eine wichtige Funktion im Rahmen kultureller und sozialer Identitätsbildung zu. Wissenschaft trägt zur Reproduktion und Innovation von Kultur bei. Aus der Wissenschaftsfreiheit erwachsen dem Staat bestimmte Schutz- und Leistungspflichten. Gleichzeitig wird dieses Individualgrundrecht aber nur dann umfänglich gesichert sein, wenn der Staat sich eine Distanz gegenüber der wissenschaftlichen Wahrheitssuche auferlegt. Werden individuelle Freiheit und gesellschaftliche Verantwortung im Bereich von Wissenschaft und Kultur zunehmend vom Staat dominiert oder sogar ausgeschaltet, so werden auf Dauer jene geistig-moralischen Ressourcen beschädigt, die der Staat nicht selbst hervorbringen kann, auf die er aber um seines eigenen Bestands, seiner Vitalität und Stabilität willen aber auch nicht verzichten kann. Die Leistungsfähigkeit unseres Gemeinwesens würde als Ganzes Schaden nehmen.

Wilhelm von Humboldt hat das Grundprinzip moderner Staatlichkeit in seiner Ideenschrift „Über die Grenzen der Wirksamkeit des Staates“ von 1792 auf eine Weise formuliert, die bis heute nicht übertroffen wurde: Größere Wirksamkeit und eine höhere Produktivität werde der Staat – so Humboldt – gerade dann erlangen, wenn seine einzelnen Glieder in der Lage sind, mannigfaltig miteinander zu handeln und zu kommunizieren, wenn das freie Spiel der kulturellen Kräfte nicht unterbunden und wenn die Freiheit der Bürger nicht vom Staat absorbiert wird. Denn überall dort, wo es darum gehe, geistig-sittliche Zwecke zu setzen, könne nur die Tätigkeit des Menschen selbst in diesem Sinne produktiv genannt werden.

Wer wissenschaftlich tätig ist, muss seine Rolle selbst auf Sinn hin auslegen, die Inhalte seiner Disziplin selbst durchdrungen und auf ihre Geltung hin befragt haben, sich die Fragen, Ziele und Methoden seiner Wahrheitssuche selber setzen und seine Ergebnisse ohne äußeren Zwang ausformulieren können. Die akademische Freiheit ist grundrechtlich geschützt, und zwar ausdrücklich in Form einer Autonomie des einzelnen Wissenschaftlers, nicht als Autonomie der Leitungsebene, der Institution oder anderer staatlicher Entscheidungsträger.

Stellungnahme: VdP zum Kernlehrplan Erziehungswissenschaft

Der Verband der Pädagogiklehrer und Pädagogiklehrerinnen (VdP) äußert sich in einer Stellungnahme zum Entwurf des neuen Kernlehrplans Erziehungswissenschaft. Bemerkenswert ist die Forderung, dass fachdidaktisch die genuin pädagogische Fokussierung des Faches gestärkt werden müsse:

Auf fremden Seiten: GBW dokumentiert Deutschen Schulbuchpreis 2025

Verleihung des Deutschen Schulbuchpreises 2025 an Ralf Lankau, Medienpädagoge an der Hochschule Offenburg, und Matthias Burchardt, Allgemeiner Pädagoge an der Universität Köln, mit Laudatio von Axel Bernd Kunze, Bildungs- und Sozialethiker:

Elementarbildung: Frankfurter Appell 2026 veröffentlicht

Die Bundesarbeitsgemeinschaft öffentlicher und freier Ausbildungsstätten für Erzieherinnen und Erzieher (BöfAE) hat ihren neuen Frankfurter Appell 2026 veröffentlicht: Qualität wahren, Zukunft sichern in der Erzieherausbildung. Der Verband tritt dafür ein, den Fachkraftbegriff nicht zu verwässern, gleichzeitig aber Struktur und Qualität der Erstausbildungen im Vorfeld der Erzieherausbildung zu stärken. Im Hintergrund stehen entsprechende Diskussionen im Rahmen der gemeinsamen Arbeitsgruppe zwischen den Jugend- und Familienmistern und Kultusministern der Länder, auf welche die BöfAE reagiert.

Der Frankfurter Appell 2026 ist online zugänglich:

Neuerscheinung: Helden und Vorbilder – liturgische Modelle für die Gedenktage des hl. Sebastian sowie der hll. Timotheus und Titus

Kinder suchen sich Helden als Vorbilder, die ihnen Mut machen. Die Liturgie zeigt uns heute ebenso zwei solcher Helden: David und Sebastian. Wir hören, wie der Hirtenjunge David die Aufgabe annimmt, der König Israels zu werden. Der Tagesheilige, Sebastian, ein Märtyrer des dritten Jahrhunderts, überlebte der Legende nach den Versuch, ihn mit Pfeilen zu töten. Später ging er erneut zum Kaiser und bekannte sich zu Christus. Beide lebten im Vertrauen darauf, von Gott berufen zu sein. Bitten auch wir um Glaubensmut, dass wir unsere Berufung erkennen und leben.

(aus einem Gottesdienstmodell zum Gedenktag des hl. Sebastian am 20. Januar 2026)

Im Janaur sind folgende Gottesdienstmodelle erschienen:

Axel Bernd Kunze: Dienstag der 2. Woche im Jahreskreis/g Sebastian (20. Januar 2026), in: Liturgie konkret 49 (2026), H. 1, S. 21.

Ders.: Dienstag der 2. Woche im Jahreskreis/g Sebastian (20. Januar 2026), in: Liturgie konkret plus. Messfeiern für jeden Tag 29 (2026), H. 1, S. 63 – 65.

Ders.: Dienstag der 2. Woche im Jahreskreis/g Sebastian (20. Januar 2026), in: Liturgie konkret plus. Wort-Gottes-Feiern für jeden Tag 14 (2026), H. 1, S. 94 – 96.

Ders.: G Timotheus und Titus (26. Januar 2026), in: Liturgie konkret 49 (2026), H. 1, S. 27.

Ders.: G Timotheus und Titus (26. Januar 2026), in: Liturgie konkret plus. Messfeiern für jeden Tag 29 (2026), H. 1, S. 80 – 82.

Ders.: G Timotheus und Titus (26. Januar 2026), in: Liturgie konkret plus. Wort-Gottes-Feiern für jeden Tag 14 (2026), H. 1, S. 117 f.

Zwischenruf: Bildungswahlkampf im Südwesten

Baden-Württemberg steckt im Landtagswahlkampf. Am Dienstag dieser Woche hatte die F.D.P. in den Landtag geladen – unter dem Motto: Starke Bildung für ein starkes Land. Für die liberale Partei geht es um das politische Überleben in ihrer Hochburg im Südwesten.

Als wissenschaftlichen Impulsgeber hatte man Professor Hartmut Esser, Soziologie und Wissenschaftstheoretiker aus Mannheim, eingeladen. Einer der wenigen empirischen Bildungsforscher, die noch wissen, worauf es in der Pädagogik ankommt. Leistung, Stringenz im Bildungssystem, keine Reformhuberei seien seiner Meinung nach die Erfolgsfaktoren guter Bildungspolitik, die Baden-Württemberg seit 2012 hinter sich gelassen habe. Kontrovers aufgenommen wurde seine Kritik an den multiprofessionellen Teams für die Schulen: eine Idee, die viele im Plenarsaal begrüßten. Essers Kritik: Die Schule werde mit immer mehr schulfremden Erwartungen überfrachtet, Familie und Schulen würden immer mehr ineinander verschraubt. Kein Wunder, dass die Schulen zusätzliches Personal benötigten. Das Ganze mache die Sache aber nicht besser. Schule müsse wieder auf ihre Kernaufgaben rückgeführt und dafür gut ausgestattet werden.

Die Veranstaltung stand im Zeichen einer Verteidigung des gegliederten Schulsystems. Eingeladen waren dann auch für das Podium Vertreter des Philologen-, Realschullehrer- und Berufsschullehrerverbandes im Land. „Der Meister muss uns genauso viel wert sein wie der Master“, so Timm Kern, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bildungspolitischer Sprecher der F.D.P. im Landtag. Die F.D.P. wirbt jetzt mit dem Satz: „Seit Gründung des Landes Baden-Württemberg im Jahre 1952 macht die FDP im Stuttgarter Landtag verantwortliche Politik.“ Und genauso alt ist auch das bildungspolitische Credo der Südwest-FDP: „Von allem äbbes.“ – sowohl Meister als auch Master. Das Motto ist von Theodor Heuß in die Welt gesetzt worden – und dem folgt die FDP bis heute. Der baden-württembergische Mittelstand ist eine Kernklientel der FDP im Ländle. Vor einigen Jahren gab es eine bildungspolitische Veranstaltung der Liberalen im Landtag, die ganz unter dem Heußzitat stand. So weit, so gut. Eine akademische Planwirtschaft, die fünfzig Prozent Studentenquote vorgibt, ist weder liberal noch pädagogisch sinnvoll. Die andere Seite ist, dass der akademische Bereich selber viel dazu beigetragen hat, seinen Ruf zu zerstören. Das wurde im Landtag auch deutlich. So war zu hören, dass jemand mit einem Politologiestudiengang, den niemand brauche, sich reichlich strecken müsse, bis er so viel verdiene wie ein Meister in gutgehender Selbständigkeit und mit eigenem Betrieb. Hat man hier an einen Studiengang wie „MADRE – M.A. Demokratie und Regieren in Europa“ an der Universität Tübingen gedacht?

Man kann das Gleichmacherei nennen. Man kann den Satz „Der Meister muss uns so viel wert sein wie ein Master“ auch so verstehen, dass es um Ressourcenlenkung geht. Wir können noch so gute Spitzenforschung und Spitzenförderung haben; das nützt uns nichts, wenn die Berufsschulen im Land verrotten und zusammenfallen. Spitzenforschung muss auch in der Breite in marktfähige Wertschöpfung umgesetzt werden. Der Kollege vom Berufsschullehrerverband fand deutliche Worte zur Ausbildungsfähigkeit heute und sagte, dass die Schüler heute aus dem allgemeinbildenden Schulsystem ohne Grundkenntnisse auf die Berufsschule kommen, dort müssten Grundfähigkeiten aufgearbeitet werden. Auf dem Podium wurde dann darüber nachgedacht, die Ausbildung von zwei auf drei bzw. von drei auf vier anzuheben. So viel zur Verkürzung von Ausbildungszeiten nach Bologna und Co. Der FDP-Vorschlag einer berufsbildenden Realschule, die allgemeine und berufliche Bildung bereits früh für solche Schüler verzahnt, die praktisch lernen, für durchaus bedenkenswert. Aber umgesetzt wird davon wohl nichts.

Denn auf die Frage aus dem Publikum zum Schluss, ob die FDP, sollte sie in die Regierung kommen, das Kultusressort anstreben, wurde es sehr ausweichend. Man habe sich fünfzehn Jahre in der Oppositon über falsche Bildungspolitik geärgert, ja – aber ein Ministeramt? Kultusminister sei genauso unbeliebt wie Bundesgesundheitsminister, meinte der Fraktionsvize. Eine Bewerbungsrede sieht anders an. Und wie es aus dem Publikum hieß: Die CDU habe an anderer Stelle genauso geantwortet. Man kann sich ausrechnen, wer am Ende dann den Kultusminister stellen wird.

saßen dann auch Philologen-, Realschullehrer- und Berufsschullehrerverband.
In einem Punkt wurde es an dem Abend aber doch sehr konkret. Stichwort: Bürokrateiabbau. Man wolle zwei der fünf Verwaltungsebenen (Kommune – Kreis – Regionalverband – Regierungspräsidium – Land) abschaffen. Mindestens den Regierungspräsidien könnte es an den Kragen gehen, da der CDU-Spitzenpolitik hier in ähnliche Richtung denkt. „The Länd“ wäre nicht das erste Bundesland, dass die mittlere Verwaltungsebene gestrichen hat, siehe Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen. Ob die Bildungspolitik damit besser werden würde, ist damit allerdings noch nicht gesagt.