Vortrag: Bildung angesichts der Digitalisierung

Hohe Festversammlung!

Einige wissen, dass ich früher in Bamberg gewohnt habe. Erlauben Sie mir daher,  mit einem kurzen Umweg zu beginnen, der in die sogenannte „fränkische Toskana“ vor den Toren Bambergs führt: in jenen Landstrich, in dem man im Sommer nicht „in den Biergarten“, sondern „auf den Keller“ geht. Geisfeld hat einen wunderschönen Bierkeller. Und seit 1972 eine moderne Pfarrkirche. Die barocke Dorfkirche war zu klein geworden und wurde abgerissen. Nur der Turm blieb stehen. Der Bamberger Professor für Liturgie, der die Seelsorge vor Ort besorgte, gab mir ein Exemplar der örtlichen Pfarrchronik. Und wie begründete man laut Grundsteinurkunde seinerzeit den Neubau der Pfarrkirche? Der Mensch des Atomzeitalters brauche auch neue Kirchen.

Mittlerweile ist Deutschland aus der Kernenergie ausgestiegen – eine politische Entscheidung, die hier nicht diskutiert werden soll. Aber zum Glück haben wir zwischenzeitlich nicht alle barocken Dorfkirchen abgerissen.

Mittlerweile reden wir nicht mehr vom Atom-, sondern vom KI-Zeitalter, welches uns herausfordert. Die Rhetorik bleibt: Alles müsse neu werden. So wird im öffentlichen oder wissenschaftlichen Diskurs angesichts rasanter digitaler Entwicklungen nach einem neuen Menschenbild 2.0, einer neuen Ethik 2.0, einer neuen Bildung 2.0 und so fort gerufen. Der Gesellschaftswissenschaftler Thomas Gremsl forderte vor noch nicht allzu langer Zeit sogar eine Ethik 4.0 für die Epoche digitaler Transformation.

Doch braucht es tatsächlich immer gleich eine ganz neue Ethik oder ganz neue Bildung? Es geht – wie auch schon früher bei neuen technischen Entwicklungen – im Kern um einen verantwortlichen Umgang mit den erweiterten digitalen Möglichkeiten. Diese wird nur der mündig nutzen können, der durch Bildung und Erziehung jene Fertigkeiten und Kompetenzen erworben hat, welche die digitale Technik und die digitalen Medien selbst gerade nicht anbieten und die nicht allein funktional durch Techniknutzung erworben werden können.

Wie können die neuen digitalen Möglichkeiten verantwortungsvoll und lebensdienlich genutzt werden? Hierauf eine Antwort geben zu können, setzt ethische Urteils- und Handlungsfähigkeit voraus. Und diese muss pädagogisch angebahnt und gefördert werden. Gefordert bleibt also, was Schule schon immer ausmachte: der doppelte Auftrag zu Bildung und Erziehung.

Wo und auf welche Weise können Bildungseinrichtungen digitale Medien didaktisch, methodisch und erzieherisch sinnvoll einsetzen? Und wo möglicherweise auch nicht? Voraussetzung für einen pädagogisch fundierten Umgang mit den neuen digitalen Möglichkeiten bleibt, dass Pädagogische Fachkräfte wie Lehrkräfte ihre eigene Haltung geklärt haben und dass Sie begründen können, wie, wann und warum ein Einsatz digitaler Technik in der pädagogischen Arbeit wichtig ist – oder eben auch nicht. Hierfür braucht es die Bereitschaft, bewusste pädagogische Entscheidungen zu treffen.

Was hat all dies mit dem heutigen Abend zu tun? Mit dem heutigen Tag haben Sie, liebe Absolventinnen und Absolventen, eine entscheidende Etappe Ihrer Bildungsbiographie gemeistert. Der Abschluss, den Sie erworben haben, ist ein wichtiger Schritt in die berufliche Selbständigkeit. Er ermöglicht Ihnen, als Pädagogische Fachkraft mit Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen zu arbeiten. Und er dokumentiert, dass wir Ihnen zutrauen eigenständige, bewusste, verantwortungsvolle pädagogische Entscheidungen zu treffen.

Und dieser wichtige Bildungsschritt in die berufliche Selbständigkeit darf heute zurecht gefeiert werden.

Der Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Schule ist kein Selbstzweck. Auch in diesem Fall sollte gelten: Sie kann eingesetzt werden, so der pädagogische Fachdidaktiker Elmar Wortmann, „wenn dies neue motivierende und zugleich fachlich ertragreiche didaktische Handlungsoptionen eröffnet.“ Es gilt weiterhin der altbekannte didaktische Grundsatz: Ein Medium, eine Technik, eine Methode sollte dann im Unterricht eingesetzt werden, wenn damit ein Mehrwert für die Lernenden und den Lernprozess verbunden ist.

Mithilfe Künstlicher Intelligenz können in kurzer Zeit umfangreiche Inhalte, Texte und Informationen generiert werden. Es muss aber klar bleiben, dass es sich dabei um maschinengenerierte Äußerungen handelt. Diese zu generieren, fördert bestimmte Kompetenzen, die für die Nutzung von KI-Tools wichtig sind, etwa das effektive Prompting. Andere Fähigkeiten wie schriftsprachlicher Ausdruck, Lesefähigkeit, hermeneutische oder ethische Urteilskompetenzen können nicht generiert werden, sie müssen weiterhin handlungspraktisch vermittelt und eingeübt werden.

Der Nürnberger Trichter war zu allen Zeiten eine pädagogische Illusion. Heute ist vielleicht ein anderes Bild passender: Das Lernen an technische Hilfsmittel abtreten zu wollen, muss eine Illusion bleiben, wäre vergleichbar mit dem Training auf einem Hometrainer, an den ein Elektromotor angeschlossen ist. Es wäre allein die Simulation von Lernen, mit der wir uns letztlich selbst betrügen.

Chatbottexte dürfen nicht einfach übernommen werden, sondern müssen geprüft werden. Bildung bezeichnet in erster Linie die Fähigkeit, fremde Geltungsansprüche eigenständig zu prüfen sowie selbst sachliche wie sittlich verbindliche Aussagen zu treffen. Chatbots generieren verständliche Texte, können aber keine Geltungsansprüche begründen. Die mit Künstlicher Intelligenz generierten Äußerungen beruhen auf Wahrscheinlichkeiten, sie legen aber nicht – so noch einmal Wortmann – „die Genese der Fragestellungen, das methodische Vorgehen und die Entwicklung der Schlussfolgerungen“ offen und setzen diese auch nicht der Kritik aus. Ob die generierten Äußerungen einen Wahrheitsanspruch beinhalten und ob der unterstellte Anspruch auf Richtigkeit auch tatsächlich gerechtfertigt werden kann, muss geprüft werden.

Die Geltungsansprüche generierter Chatbottexte kritisch zu prüfen, ist notwendig, wenn unser pädagogisches Tun zur Selbstbestimmung, zur Mündigkeit, zur Autonomie befähigen soll. Kleiner geht es nicht. Und dies gilt digital wie analog. Fragen nach Sinn und Religion, Kultur und Orientierungswerten gehören daher unverzichtbar in die Bildungspläne, in Kindertageseinrichtungen wie Schulen. Wir sollten uns nicht vor KI fürchten, sondern vor einer Gesellschaft, die möglicherweise das Selberdenken verlernt. Etwas Bedeutung beizumessen, ethische und politische Entscheidungen zu treffen, unserem Tun Richtung und Sinn zu geben – diese Aufgaben können wir nicht an Maschinen abtreten. Hier sind wir als Menschen gefragt.

Hierfür braucht es keine neuen Dorfkirchen, gar Kathedralen oder Tempel „digitaler Bildung“. Hierfür braucht es kein neues Menschenbild 4.0, keine neue Ethik 4.0 oder keine neue Bildung 4.0. Es braucht auch künftig zuallererst pädagogisches Handeln, das sich seiner ureigenen Aufgabe bewusst ist, auch und gerade angesichts neuer digitaler Möglichkeiten. Es braucht Erzieherinnen und Pädagogen, die wissen, worauf es im Bildungs- und Erziehungsprozess ankommt, damit die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen ins Leben finden und mündig werden. Kurz gesagt: Gefragt ist angesichts der gegenwärtigen Herausforderungen nicht ein pädagogisches Programm für Digitalisierung, sondern eine reflektierte Pädagogik angesichts der Digitalisierung.

Wir wissen heute nicht, was sich technisch alles noch entwickeln wird und welche neuen digitalen Möglichkeiten auf uns zukommen werden. Aber es bleibt unsere Aufgabe, damit verantwortlich umzugehen. Wie sollen wir pädagogisch verantwortlich auf die digitale Transformation reagieren? Wie können wir die digitalen Möglichkeiten in unseren Bildungseinrichtungen pädagogisch sinnvoll nutzen? Wie können wir Kinder und Jugendliche bestmöglich darauf vorbereiten, in einer digitalen Welt zu leben? Eines ist sicher: Diese Fragen werden Sie in Ihrem künftigen Berufsalltag begleiten – und genauso auch unser Kollegium.

Wir hoffen, dass Sie in Ihrer Ausbildung die notwendigen Grundlagen erworben haben, sich mit diesen Fragen auseinander zu setzen und in ihr berufliches Handeln einzubinden.

Und wir hoffen, dass Sie mit Freude und Begeisterung auf Ihre künftige pädagogische Tätigkeit vorausblicken, dass Sie Freude haben werden, das, was Ihnen wichtig ist, was Sie selbst begeistert und motiviert, künftig an die Kinder und Jugendlichen weiterzugeben, mit denen Sie arbeiten werden und die Ihnen anvertraut sein werden. Heranwachsenden brauchen auch und gerade in digitalen Zeiten lebendige pädagogische Vorbilder.

Hierzu wünsche ich Ihnen im Namen der Schulleitung und des Kollegiums alles Gute, Elan und Zuversicht, die notwendige Kraft und bleibende Freude an der pädagogischen Arbeit sowie nicht zuletzt Gottes Segen. In diesem Sinne: Herzliche Glück- und Segenswünsche zu Ihrem erreichten Bildungsziel, das wir heute feiern dürfen.

(aus einer Schulleiteransprache zur feierlichen Zeugnisübergabe)

Vortrag: Bildung in der Demokratie – Erziehung zur Demokratie

Hohe Festversammlung!

Lassen Sie mich mit einem Zitat des Rechtswissenschaftlers und Richters Paul Tiedemann beginnen:

„Das Gefühl der Authentizität beruht auf der Gewissheit, dass wir selbst die Urheber unserer Willensbildungsprozesse sind. […] Anders verhält es sich aber, wenn wir (nachträglich) erfahren, dass unsere Willensbildungsprozesse unter dem manipulativen Einfluss anderer Personen standen. […] Das ist […] dann der Fall, wenn der andere auf unseren Willensbildungsprozess in einer Weise Einfluss gewinnt, die zu einem Kontrollverlust führt. Die Verletzung der geistigen Integrität besteht in einem intellektuellen Kontrollverlust. Dieser versetzt uns in eine menschenunwürdige Situation wie der leibseelische Kontrollverlust.“

Auf diese Weise über Bildung zu sprechen, mag auf den ersten Blick ungewohnt klingen – und vielleicht auch ein wenig schwer verständlich. Wenn Juristen im schulischen Kontext über Bildung sprechen, geht es in der Regel um Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, um Entschuldigungsverfahren oder Regeln der Notenbildung, um Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen. All dies dürfen Sie heute hinter sich lassen.

Beim einleitenden Zitat geht es um etwas anderes. Tiedemann verdeutlicht aus juristischer Perspektive, welch hohen Wert Bildung besitzt: Denn ohne Bildung, verstanden als Befähigung zur Selbstbestimmung, könnte die mit der Menschenwürdeidee geschützte Fähigkeit zum Vernunft-, Freiheits- und Sprachgebrauch bei uns Menschen gar nicht zur Entfaltung kommen. Ohne Bildung könnte der Einzelne auch nicht real am sozialen Leben teilhaben.

Die Menschenwürdegarantie meint, dass jeder Mensch stets als Selbstzweck zu achten ist, dass er niemals für Zwecke Dritter instrumentalisiert werden darf.

Das hat auch pädagogisch Konsequenzen – für Pädagogische Fachkräfte wie Lehrkräfte gleichermaßen.

Wer erzieht, soll gerecht handeln, nicht aus Gerechtigkeit, also um einer bestimmten Idee willen. Pädagogische Führung zeichnet sich entscheidend durch ein „motivloses Wohlwollen“ am anderen aus. Das meint: Wer pädagogisch handelt, will die Selbstbestimmung des anderen, dessen Mündigkeit und Autonomie fördern. Er darf den Heranwachsenden aber nicht bevormunden und ihm vorschreiben, wie er später zu leben hat. Wer erzieht, muss Zutrauen in die Werturteils- und Entscheidungsfähigkeit des Heranwachsenden mitbringen. Diese ethische und politische Urteilsfähigkeit soll in Kindertageseinrichtungen und Schulen gefördert werden.

Bildung befähigt uns, die vielfältigen Selbst-, Fremd- und Welterfahrungen zu ordnen, zu werten und angesichts der Vielfalt an Möglichkeiten, Sinnentwürfen und Deutungsangeboten eine mündige und verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen. Daher gehören Fragen nach Sinn und Religion, nach Kultur und Orientierungswerten ganz entscheidend in Bildungspläne hinein, in der Schule genauso wie in der Elementarbildung.

Was hat all dies mit dem heutigen Abend zu tun? Mit dem heutigen Tag haben Sie, liebe Absolventinnen und Absolventen, eine entscheidende Etappe Ihrer Bildungsbiographie gemeistert. Der Abschluss, den Sie erworben haben, ist ein wichtiger Schritt in die berufliche Selbständigkeit. Er ermöglicht Ihnen, als Pädagogische Fachkraft mit Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen zu arbeiten.

Und dieser wichtige Bildungsschritt darf heute zurecht gefeiert werden.

Bildung hat nicht nur Bedeutung für den Einzelnen. Wie wir Bildung gestalten und leben, beeinflusst unser gemeinsames Zusammenleben, im Kleinen wie im Großen. Der Einzelne soll durch Erziehung zunehmend Orientierung gewinnen, wie die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten lebensdienlich und gemeinwohlförderlich eingesetzt werden können. So hält Artikel 12 der baden-württembergischen Landesverfassung als Erziehungsziel ausdrücklich fest, dass die Jugend „zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung“ zu erziehen sei.

Jeder erfährt sich mehr oder weniger stark als Subjekt wie Objekt von Politik. Soll der Einzelne handlungs- und entscheidungsfähig werden, muss er in der Lage sein, diese Erfahrungen zu ordnen und zu beurteilen. Wichtig ist die Vermittlung von Kenntnissen über Elemente, Anforderungen und Funktionsweisen der Demokratie. Dies beginnt etwa mit Kinderkonferenzen in der Kindertageseinrichtung und setzt sich in der Schule fort, sei es in der politischen Bildung im Unterricht, in Landtagsbesuchen, in Gesprächen mit Abgeordneten am Tag der Freien Schulen oder durch das praktische Engagement im Rahmen der SMV, der Schülermitverantwortung.

Einübung demokratischer Verantwortung setzt voraus, sich nicht allein Wissen anzueignen, sondern fähig zu sein, dieses zu werten und nach der Bedeutsamkeit dieses Urteils für das eigene Handeln zu fragen. Soll der Einzelne im Bildungsprozess für das Politische aufgeschlossen werden und politisch mündig werden, braucht es hierfür pädagogisch gestaltete Räume. Aufgabe der Bildungspolitik ist es, solche offenzuhalten. Ohne einen lebendigen Diskurs über Politik würde auf Dauer sowohl die Politik an Legitimation verlieren als auch das Gemeinwesen schöpferische Kraft einbüßen.

Bildung in der Demokratie hat zur Aufgabe, die Einsichtsfähigkeit in demokratische Prozesse und die vorgefundene politische Praxis zu fördern und die politische Urteilskraft zu stärken – mit einem doppelten Anliegen: Individuell geht es um die Freiheit zur Mitgestaltung und zum Einflussnehmen. Die hierfür notwendigen Kompetenzen sind pädagogisch zu vermitteln. Gesellschaftlich geht es um die angemessene Klärung von Sachfragen im Sinne des Allgemeinwohls. Demokratie ist nur denkbar mit einem großen Vertrauen in Bildung, das heißt: in die sachliche und sittliche Urteilsfähigkeit jedes Einzelnen und seine Fähigkeit, politische Streitfragen nicht zu emotionalisieren oder zu moralisieren, sondern als Sachfragen zu diskutieren und zu entscheiden.

Die Politik hat eine Ordnungsfunktion und legt zukünftiges Handeln fest, beispielsweise durch Gesetze oder Verordnungen. Die Pädagogik darf das nicht. Andernfalls wäre Bildung nicht mehr die Befähigung, Politik und Demokratie „selber zu denken“, sondern bloße Anpassung an politische Vorgaben. Am Ende stünden nicht Demokraten, die vermeintlich „richtig“ denken, sondern solche, die es verlernt haben, selbst zu denken.

Im Bildungsprozess geht es um die Befähigung auf eine noch unbekannte Zukunft hin: eine Zukunft, die nicht vorgegeben ist, sondern die der Einzelne erst im Verein mit anderen hervorbringen muss. Die Philosophin Hannah Arendt hat dies 1958 einmal so ausgedrückt, ihre Worte sind bleibend aktuell: „Gerade um des Neuen und des Revolutionären willen in jedem Kind muß die Erziehung konservativ sein; dies Neue muß sie bewahren und als Neues in eine alte Welt einführen, die, wie revolutionär sie sich auch gebärden mag, doch im Sinne der nächsten Generation immer schon überaltert ist und nahe dem Verderben.“ Nur durch Freisetzung zur Selbsttätigkeit, auch durch Befähigung zum Widerstand, wo dieser notwendig ist, wird der Einzelne sich als politisches Subjekt begreifen und seinen Anteil zur verantwortlichen Gestaltung des Gemeinwesens beitragen können.

Erziehung zur Demokratie ist „Erziehung zur Öffentlichkeit“. Sie soll den Einzelnen befähigen, die öffentlichen Angelegenheiten mitzugestalten, auch widerstreitende Wahrheitsansprüche im öffentlichen Raum auszuhalten und Konflikte konstruktiv zu bearbeiten. Dabei schließt Toleranz Widerspruch keinesfalls aus, doch muss eines klar bleiben – gerade auch pädagogisch: Auch der irrende Mensch darf als Person nicht aufgegeben werden. All dies braucht einen entsprechenden Umgang des Vertrauens, der Wertschätzung und des gegenseitigen Respekts.

In Bildungseinrichtungen gehört beides zusammen: die Vermittlung von Kenntnissen und Kompetenzen auf der einen Seite sowie Tugend- und Werterziehung auf der anderen Seite: Denn – so der Pädagoge Roland Reichenbach – „Kompetenzen sind nicht ‚an sich‘ gut, und natürlich lassen sie sich auch strategisch fragwürdig einsetzen. […] Die Tugend bezeichnet wie die Kompetenz ein (lebenspraktisches) Können, aber darüber hinaus verstärkt sie ein Wollen und verlangt vom Einzelnen gewissermaßen in direkter Unbedingtheit, gemäß seinen Einsichten zu handeln, was bei ‚bloßen‘ Kompetenzen nicht der Fall ist.“

Tugenden oder Bürgerhaltungen sind nicht als Inhalte vermittelbar. Sie entwickeln sich im gemeinschaftlichen Umgang. Werte wachsen in einem Lernklima, das selbst durch Werte geprägt ist. Warum ist es überhaupt sinnvoll, sich zu bilden? Diese Frage kann nicht allein pädagogisch beantwortet werden. Damit Heranwachsende eine Antwort auf diese Frage finden können, braucht es lebendige Vorbilder, braucht es Pädagogische Fachkräfte wie Lehrkräfte, die eine Antwort auf die Frage nach Sinn konkret und überzeugend vorleben und die bereit sind, über das, was sie trägt und motiviert, Auskunft zu geben.

Wir hoffen, dass Sie dies in Ihrer Ausbildung bei uns spüren konnten. Und wir hoffen, dass Sie mit Freude und Begeisterung auf Ihre künftige pädagogische Tätigkeit vorausblicken, dass Sie Freude haben werden, das, was Ihnen wichtig ist, was Sie selbst begeistert und motiviert, künftig an die Kinder und Jugendlichen weiterzugeben, mit denen Sie arbeiten werden und die Ihnen anvertraut sein werden.

Hierzu wünsche ich Ihnen im Namen der Schulleitung und des Kollegiums alles Gute, Elan und Zuversicht, die notwendige Kraft und bleibende Freude an der pädagogischen Arbeit sowie nicht zuletzt Gottes Segen. In diesem Sinne: Herzliche Glück- und Segenswünsche zu Ihrem erreichten Bildungsziel, das wir heute feiern dürfen.

(aus einer Schulleiteransprache zur feierlichen Zeugnisübergabe)

Rezension: Genderbezogen oder geschlechterbewusst?

Axel Bernd Kunze rezensiert unter dieser Frage im aktuellen Themenheft „Theologien des Leibes“ der Fachzeitschrift Concilium einen Grazer Sammelband:

Axel Bernd Kunze (Rez.): Genderbezogen oder geschlechterbewusst? Zwei Pole eines Diskurses,

in: Concilium 62 (2026), H. 3, S. 315 – 319.

Rezension zu: Martina Bär/Katharina Pyschny (Hgg.): Theologische Genderstudien oder geschlechtsbewusste Theologie? Ein Forschungsfeld in Bewegung (Religion – Geschlecht – Körper; 4), Baden-Baden: Karl Alber 2026, 258 Seiten.

Zwischenruf: Ein Plädoyer für den konfessionellen Religionsunterricht in der Berufsschule

Für die kompromisslose Fortführung des katholischen Religionsunterrichts an den Städtischen Berufsfachschulen für Sozial-, Pflege- sowie Ernährungs- und Versorgungsberufe in München

Gegen die humanistische Verwässerung – Für den Schutzraum der Identität im multiethnischen Alltag

Von Dr. Hans-Michael Tappen

„Alles wirkliche Leben ist Begegnung. […] Wenn ich einem Menschen gegenübertrete als meinem Du und ihm das Primatwort Ich-Du sage, ist er kein Ding unter Dingen und besteht nicht aus Dingen.

Martin Buber, Ich und Du (1923)

Die Debatte um die Ersetzung des konfessionellen Religionsunterrichts durch ein allgemein-ethisches Mischfach an unseren beruflichen Schulen beruht auf einem fatalen pädagogischen und gesellschaftlichen Trugschluss. Gerade an den Städtischen Berufsfachschulen für Pflege, Sozialpflege sowie Ernährung und Versorgung in München, vereint unter dem Dach des geschichtsträchtigen Beruflichen Schulzentrums „Alice Bendix“, wo Jugendliche täglich an den existenziellen Bruchlinien unserer Gesellschaft arbeiten, ist der katholische Religionsunterricht kein Relikt der Vergangenheit. Er ist ein unverzichtbares Zukunftsinstrument für einen qualitätsorientierten Schulalltag.

Gegen eine schleichende, unprofessionelle Moralisierung und für die Rettung des geisteswissenschaftlichen Fundaments unserer Jugend, begründet sich dieser Zwischenruf auf drei unumstößlichen Säulen:

I. Keine Moral ohne Fundament: Das Versagen des fachfremden Ethikunterrichts

Die schulische Realität in München zeigt, dass der Ausbau des Ethikunterrichts oft mangels grundständig studierter Fachkräfte durch den unvorbereiteten Quereinsatz fachfremder Lehrer aufgefangen werden muss. Das Ergebnis ist kein „Humanismus pur“, sondern eine gefährliche Abflachung zu reiner Verhaltenslehre und staatlich verordnetem Konformismus.
Während der katholische Religionsunterricht auf einem wissenschaftlich-theologischen Studium beruht, das zur tiefen hermeneutischen Reflexion befähigt, droht ein improvisierter Ethikunterricht in zeitgeistige Phrasen abzugleiten. Er erzieht nicht zur Mündigkeit, sondern zur Anpassung an das gerade Herrschende. Dies ist genau jene funktionale Instrumentalisierung von Bildung, vor der die kritische, skeptische Pädagogik meines geschätzten Weggefährten Jörg Ruhloff vehement warnt (vgl. Ruhloff 1993, 2003). Ohne festes philosophisch-theologisches Fundament verkommt Wertevermittlung zur bloßen Dressur.

II. Die Bewahrung von „Einmaligkeit und Selbigkeit“ gegen den totalen Anspruch.

Die historische Bilddokumentation in meinem Archiv führt uns drastisch vor Augen, was geschieht, wenn Erziehungssysteme den Menschen seiner Individualität berauben, um ihn in ein kollektives, ideologisches Raster zu pressen (vgl. Tappen 2008).

Geprägt durch meine akademische Zeit als Schüler von Marian Heitger in Wien verteidige ich im Geiste seiner prinzipienwissenschaftlichen Pädagogik das unantastbare Recht des Schülers auf seine Einmaligkeit und Selbigkeit (Identität) gegen jeden funktionalen Zugriff (vgl. Heitger 2002).

Gerade im Gedenken an unsere Namenspatronin Alice Bendix verwalten wir kein bloßes historisches Etikett, sondern verteidigen das tiefe Bewusstsein der Gottebenbildlichkeit des Menschen – eine existenzielle Wahrheit des jüdisch-christlichen Menschenbildes, die sich jeder totalitären oder rein profanen Einebnung entzieht. Christliche Sozialethik begreift den Menschen als unverfügbar für den Staat und unersetzbar im Betrieb. Gerade in den Pflege- und Versorgungsberufen, in denen Auszubildende Gefahr laufen, im harten System der Ökonomisierung verfeuert zu werden, liefert sie (über die Prinzipien der Subsidiarität, Personalität und Solidarität) das notwendige moralische Rückgrat, um nicht zum bloßen Rädchen in der Maschine zu werden.

III. Der „Besinnungsraum“ als Voraussetzung für echten Pluralismus

Die Existenz multiethnischer Klassen an den Münchner Berufsfachschulen ist ein unbestreitbarer Fakt. Doch dieser Fakt bedeutet für den christlich oder traditionell-westlich vorgebildeten Schüler oft eine gewaltige kognitive und emotionale Belastung. Er sieht sich einer pluralen Realität gegenüber, in der andere Religionen – insbesondere ein selbstbewusster Islam – ihr Profil scharf, sichtbar und kompromisslos artikulieren, während im regulären Unterricht die eigenen abendländischen Wurzeln permanent relativiert, unsichtbar gemacht oder gar tabuisiert werden.

Ein weltanschaulich diffuses Mischfach löst dieses Problem nicht, es verschärft die religiöse Verunsicherung und öffnet damit Tür und Tor für radikale Strömungen. Ein echter interreligiöser Dialog auf Augenhöhe setzt nach Martin Buber voraus, dass man ein konturiertes „Ich“ besitzt, um dem „Du“ angstfrei Begegnen zu können. Heitger begründet folgerichtig das fundamentale Recht des Kindes auf eine eigene, unverwechselbare religiöse Verortung (vgl. Heitger 1988). Der konfessionelle Religionsunterricht bietet diesen existenziellen Besinnungsraum. Er ist eine Oase der Entlastung im pluralen Schulalltag. Hier darf der Schüler seine eigenen religiösen Wurzeln freilegen, verstehen und festigen, anstatt sie werteneutral verwässern zu lassen. Nur wer weiß, wer er selbst ist, ist fähig zu echtem Respekt und tragfähiger Toleranz.

Fazit und Forderung

Wir fordern die Verantwortlichen der Bildungspolitik in München (Bayern) auf: Stoppen Sie die schrittweise Nivellierung der Werte. Überlassen Sie die existenzielle ethische Bildung an unseren vollzeitschulischen Einrichtungen nicht dem Zufall fachfremder Lehrkräfte. Schützen Sie den katholischen Religionsunterricht an den Berufsfachschulen für Pflege, Sozialpflege sowie Ernährung und Versorgung als unersetzlichen Raum der Identitätsstärkung. Nur ein Unterricht mit klarem, profiliertem Charakter rettet die Würde des Einzelnen vor der Anonymität eines wertneutralen Kollektivs.

Literatur- und Quellennachweis

  • Buber, Martin (1923): Ich und Du. Leipzig: Insel-Verlag. 
  • Heitger, Marian (1988): Das Recht des Kindes auf Religion. Zur Begründung des Religionsunterrichts. In: Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Pädagogik, 64. Jahrgang, S. 143–158. 
  • Heitger, Marian (2002): Bildung und Verantwortung. Elements einer prinzipienwissenschaftlichen Pädagogik. Würzburg: Ergon-Verlag. 
  • Fischer, Wolfgang / Ruhloff, Jörg (1993): Skepsis und Widerstreit. Neue Beiträge zur skeptisch-transzendentalkritischen Pädagogik. Sankt Augustin: Academia-Verlag. 
  • Ruhloff, Jörg (2003): Problemgeschichtliche Erziehungswissenschaft. Ergänzende Überlegungen. In: Vierteljahresschrift für wissenschaftliche Pädagogik, 79. Jahrgang, S. 200–215. 
  • Tappen, Hans-Michael (2008): Historische Bilddokumentation zur Erziehung im Nationalsozialismus. Archivbestand zur historischen Bildungsforschung.
  • Kunze, Axel Bernd (2022): Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates. Mit einem Geleitwort von Bernd Ahrbeck. Berlin: LIT.

Bündnis für humane Bildung: Öffentliche Debatte notwendig

Pressemitteilung des Bündnisses für humane Bildung vom 13.7.2026

Prof. Zierer: „Wir stecken mitten in einem Bildungsnotstand!“

Klaus Zierer zur aktuellen Lage im Bildungssystem und zu den Handlungsempfehlungen der Prien-Expertenkommission

Offenburg / Stuttgart. Prof. Dr. Klaus Zierer, Ordinarius für Schulpädagogik an der Universität Augsburg, stellt in einem ausführlichen Interview mit dem Bündnis für humane Bildung klar, dass aus schulpädagogischer Perspektive wesentliche Empfehlungen der Prien-Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ nicht ausreichend sind und manche sogar in die falsche Richtung gehen.

Die von Bundesbildungsministerin Karin Prien eingesetzte Expertenkommission empfiehlt digitale Bildung bereits in Kindertageseinrichtungen, ein „KI-Seepferdchen“ für Grundschulkinder und eine Altersgrenze von lediglich 13 Jahren für soziale Medien. Dem widerspricht Klaus Zierer: „Hier hatte und habe ich eine dezidiert andere Meinung.“ Die fortschreitende Digitalisierung der frühen Kindheit sei nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. Angesichts zunehmender Sprachdefizite, motorischer Auffälligkeiten und sozialer Probleme müsse die Digitalisierung der frühen Bildung gestoppt werden.

Für Klaus Zierer befindet sich die deutsche Bildungspolitik auf dem falschen Weg. Er warnt davor, Digitalisierung mit Bildung zu verwechseln: Wir stecken mitten in einem Bildungsnotstand.“ Die Vorstellung, dass immer mehr Digitalisierung eine Lösung sei und zu besserer Bildung führe, bezeichnet er als „Irrweg“.

Während der Abschlussbericht die Digitalisierung als pädagogische Aufgabe bereits ab der frühen Kindheit versteht und digitale Kompetenzen möglichst früh fördern will, beschreibt Klaus Zierer genau diese Entwicklung als Ursache der aktuellen Bildungskrise. Es sei zu befürchten, „dass sich der Abwärtstrend weiter verstärken wird. Digitalisierung ist in diesem Zusammenhang, man muss das angesichts der Studienlage so drastisch formulieren, ein Brandbeschleuniger.“ Klaus Zierer fordert stattdessen:

  • keine digitalen Medien in der Kita,
  • kein KI-Unterricht in der Grundschule,
  • spätere Nutzung sozialer Medien (ab 16 Jahren),
  • Smartphone-Verbote an Schulen,
  • einen deutlich restriktiveren Umgang mit Tablets und Künstlicher Intelligenz.

Das vollständige Interview mit Prof. Zierer: https://die-pädagogische-wende.de/ki-seepferdchen-als-vergehen-an-der-bildung-der-kinder/

Bündnis für humane Bildung fordert öffentliche Debatte

Das Bündnis für humane Bildung sieht sich durch die Aussagen von Klaus Zierer in seiner Kritik bestätigt:

„Das Gutachten und die Handlungsempfehlungen sind eine Mogelpackung“, sagt Ralf Lankau, Sprecher des Bündnisses und Professor für Mediengestaltung, Digitaldesign und Medientheorie an der Hochschule Offenburg. „Die Risiken digitaler Medien für Kinder und Jugendliche werden zwar beschrieben, aber statt restriktiver Maßnahmen dienen sie zur Begründung für eine noch frühere und intensivere Nutzung digitaler Endgeräte – und damit faktisch für eine frühe Konditionierung auf Digitalsysteme. Damit kehrt sich die Schutzlogik um. Es ist ein Rettungsversuch des Geschäftsfeldes Bildung für die Industrie und des Zugriffs auf Daten mit dem Ziel der datengesteuerten Schulentwicklung. Das bedient zwar die Interessen der empirischen Bildungsforschung, geht aber an den Bedürfnissen und dem Bildungsanspruch der Schülerinnen und Schüler vorbei. Das Ziel von Erziehung und Unterricht sind gelingende Bildungsbiografien und die Persönlichkeitsentfaltung junger Menschen, die man nicht vollends messen kann, und eben nicht immer mehr Daten über messbare Lernleistungen.“

„Nicht alles, was zählt, kann gezählt werden, und nicht alles, was gezählt werden kann, zählt.“ wird als Zitat meist Albert Einstein zugeschrieben, stammt aber wohl von William Bruce Cameron (1963). Auf die Schule übertragen gilt: Nicht das messbare (Schul-)Wissen ist relevant, sondern das Denken zu lernen und damit auch das selbständige Lernen.

Das Bündnis für humane Bildung fordert Bundesbildungsministerin Karin Prien daher auf, den pädagogisch und gesellschaftlich ungenügenden Handlungsempfehlungen der Kommission nicht zu folgen und stattdessen eine ergebnisoffene und interdisziplinäre Diskussion über Bildungsziele und relevante Vermittlungsmethoden zu eröffnen, an der Erzieher:innen, Kinderärzt:innen, Allgemein- und Fachpädagog:innen, Fachdidaktiker:innen, Psycholog:innen sowie am Gemeinwohl orientierte Vertreter:innen der IT- und KI-Branche vertreten sind.

Burschenschaftliche Gedanken zum Semesterende

Burschenschaften, Studentenverbindungen leben von Verbindungen, und zwar analog, nicht digital.  Die Orientierungswerte unseres Zusammenlebens zu pflegen und daran mitzuarbeiten, ist eine der vornehmsten Aufgaben der burschenschaftlichen Bewegung. Das Cartell Christlicher Burschenschaften formuliert es in seinen Grundsätzen so: Es geht um „die Pflege des urburschenschaftlichen Gedankengutes christlicher Prägung, die Verbreitung dieser Ideale in der Öffentlichkeit und die Erhaltung des deutschen Verbindungsstudententums in seiner urburschenschaftlichen Ausprägung einschließlich der damit verbundenen Traditionspflege“.

Unsere burschenschaftliche Tradition hat zwei Wurzeln: einerseits die Tradition der Befreiungskriege gegen die napoleonische Fremdherrschaft und die Einigungsbewegung des neun­zehnten Jahrhun­derts; andererseits das existentielle Fundament des Christentums. Ideengeschicht­lich gehen im Wartburgfest 1817 Luthergedenken und Nationalstaatswerdung Hand in Hand. Der Bezug auf das Christentum war keineswegs kontingent. Er fungierte als geistige Voraussetzung nationaler Selbstfindung und Legitimation einer umfassenden Kulturnation.

Die Geschichte ist weitergegangen; die geistige Rückbindung hat sich entkonfessionalisiert. Die burschenschaftliche Bewegung hat ihre anfängliche protestantisch-nationale Engführung überwun­den, so wie es schon Artikel 5 der Grundsätze des Wartburgfestes formulierte und wie es im Konzept einer Bekenntnisökumene gelebt wird: „Die Lehre von der Spaltung Deutschlands in das katholische und in das protestantische Deutschland ist irrig, falsch, unglückselig.“ Diese überkonfessionelle Offenheit der burschenschaftlichen Idee hat sich als Stärke erwiesen. Bedenklich wäre es aber, wenn sich das Bekenntnis zur christlich geprägten Kulturnation nicht entkonfessionalisieren, sondern säkularisieren würde. Die christlichen Wurzeln unserer Kulturnation zu leugnen, wäre geschichts­vergessen.

Die Auseinandersetzung mit den christlichen Wurzeln unserer Kultur muss angesichts der geistigen Herausforderungen unserer Zeit mehr sein als symbolische Selbstvergewisserung und museale Konservierung auf der einen oder eine beliebig austauschbare Option auf der anderen Seite. Nationale Selbstvergewisserung und ein gemeinsames kulturelles Identitätsbewusstsein, das hilft, gerade auch Krisen­zeiten des Staates und seiner Institutionen zu überstehen, brauchen ein ethisches Fundament, soll die Nation nicht in eine bloße Zweckgemeinschaft, in globalistische Profillosigkeit oder wertrelativistische Beliebigkeit abdriften. Es liegt an uns, einem freiheitsfeindlichen Nihilismus zu wehren, die christlich-abendländische Tradition unter den Bedingungen unserer Zeit zu profilieren, lebendig zu tradieren und die geistig-moralischen Triebkräfte unseres Zusammenlebens zu erneuern.

Mögen die Burschenschaften auch weiterhin mitbauen am geistigen Fundament einer identitätsbewussten, burschenschaftlich geprägten deutschen Kultur und Nation. Der Wahlspruch GOTT – EHRE – FREIHEIT – VATERLAND, unsere urburschenschaftlichen Ziele und unsere Grundsätze bieten hierfür ein starkes Fundament.

Ich wünsche allen einen guten Semesterabschluss und viel Erfolg für noch ausstehende Prüfungen.

(aus einem Grußwort zur Semesterabschlusskneipe des Sommersemesters 20026)

Neuerscheinung: Agiles Lernen in modernen Berufsschulen der Zukunft

Als Mitgutachter weise ich gern auf folgende Dissertation hin, die neu erschienen ist:

Jens Soemers:

Agiles Lernen in modernen Berufsschulen der Zukunft

Eine qualitative Studie zur beruflichen Bildung für nachhaltige Schul- und Unterrichtsentwicklung

(Hürth 2026).

Agiles Lernen in modernen Berufsschulen der Zukunft – L-S-B nach J. Soemers

Neuerscheinung: Schule, quo vadis?

Ausgabe 1/2026 der Fachzeitschrift der katholischen Schulen ist erschienen: engagement. Zeitschrift für Erziehung und Schule.

engagement 2026 Jg. 44, Heft 1 | Praktische Theologie | Theologie und Religion | Themen entdecken | Vandenhoeck & Ruprecht Verlage

Das Themenheft steht unter der Frage: Quo vadis? Herausforderungen und Aufgabenstellungen für die Schule der Zukunft.

In der Rubrik „Das besondere Buch“ stellt Sebastian Foppe vor:

  • Kira Ammann, Elmar Anhalt, Omar Ibrahim, Thomas Rucker: Ignatianische Pädagogik. Eine Standortbestimmung aus erziehungswissenschaftlicher Perspektive, Stuttgart: Kohlhammer 2025.

Im Rezensionsteil bespricht Kirchenrat Stefan Herrmann aus dem Oberkirchenrat der Evangelischen Landeskirche in Württemberg folgende Bände:

  • Thorsten Knauth, Silke Reindl, Maren A. Jochimsen (Hgg.): Religiöse Bildung an den Rändern der Vielfalt. Soziale Benachteiligung, Religion, Geschlecht, Münster (Westf.): Waxmann 2023.
  • Hans Michael Heinig, Ansgar Hense, Konstantin Lindner, Henrik Simojoki (Hgg.): Christlicher Religionsunterricht (CRU). Rechtswissenschaftlich und theologisch-religionspädagogische Perspektiven auf ein Reformmodell in Niedersachsen, Tübingen: Mohr Siebeck 2023.

Zwischenruf: Anmerkungen zum Vorschlag einer verpflichtenden Entscheidungslösung bei der Organspende von Ethikratsmitglied Jochen Sautermeister

Jochen Sautermeister, Moraltheologe an der Universität Bonn und Mitglied des Deutschen Ethikrates, nimmt in der aktuellen Ausgabe der Herder Korrespondenz (Heft 7/2026, S. 28 – 30) zur politischen Debatte um Einführung einer Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz Stellung. Der Beitrag wirkt ein wenig mit so, als sei er mit angezogener Handbremse geschrieben worden. Eine einfache Widerspruchslösung will der Autor nicht, das wird klar. Diese halte zwar weiter an der Freiwilligkeit fest, kehre aber die Beweislast um und führe daher zu einer Zustimmungsfiktion. Eine solche, darin mag man dem Autor zustimmen, ist angesichts gravierender Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit zu wenig.

Sautermeister könnte, so die Quintessenz seines Beitrags, mit einer verpflichtenden Entscheidungslösung leben, bei der alle Bürger mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres gezwungen wären, eine dokumentierte Entscheidung zu treffen, ob sie einer postmortalen Organentnahme zustimmen. Allerdings will Sautermeister drei Optionen vorsehen: Ja, Nein und „keine Entscheidung“. Eine Organentnahme wäre für ihn nur bei einer eindeutigen Entscheidung mit Ja ethisch erlaubt, da in den beiden anderen Fällen keine freiwillige Zustimmung vorliege.

Zwei Dinge prüft Sautermeister allerdings nicht. Zum einen sollte ein Moraltheologe wissen, dass ethische Urteile stets gemischte sind; das heißt: Sie enthalten immer implizit einen empirischen Anteil. Wenn Sautermeister von „postmortaler“ Organentnahme spricht, sollte klar bleiben, dass gerade diese Annahme bereits in der ethischen Debatte über Organspende umstritten ist. Immerhin: Wer schon der Frage nicht zustimmen kann, weil sie unausgesprochen Partei ergreift oder die erwartete Entscheidung in eine bestimmte Richtung „framed“, könnte mit „keine Entscheidung“ antworten. Transparenz bei gravierenden ethischen Entscheidungen sollte allerdings anders aussehen.

Zum anderen hat jedes Grundrecht einen positiven wie negativen Gehalt in sich. So wäre bei einer sorgfältigen ethischen Güter- und Übelabwägung auch der Eingriff in die negative Meinungsfreiheit zu prüfen. In Zeiten wachsender Gesinnungsethik, da Haltung zum Modewort geworden ist, wird die negative Meinungsfreiheit immer weniger verstanden; es soll schon Fälle gegeben haben, wo diese sogar mit Ausdrucksformen einer „Cancel Culture“ verwechselt wurde. Doch geht es nicht um das Recht, sich unliebsame Meinungen Andersdenkender vom Leib zu halten. Dieses Abwehrrecht schützt vielmehr gerade den Einzelnen, vor staatlichem Zwang, eine Haltung nach außen einzunehmen, sich öffentlich zu positionieren oder fremde Ansichten als eigene annehmen zu müssen. Auch hier lässt sich sagen, dass Sautermeister mit der dritten Option die negative Meinungsfreiheit wahren will. Nur: Dies müsste auch explizit gemacht werden. Denn die wortstarken Verfechter einer Widerspruchslösung werden wohl kaum eine solche Enthaltungsoption bei einer gesetzlichen Neuregelung akzeptieren.