Zwischenruf: Grundrechtsträger ist der Souverän, nicht der Untertan

Tobias Heimbach rührt in seinem Kommentar vom 11./12.01.2025 (Waiblinger Kreiszeitung, S. 1) die Werbetrommel für eine Widerspruchslösung bei Organspenden. Zum Schaden unserer Verfassungsordnung, die coronapolitisch schon stark gelitten hat. Die bisher nicht aufgearbeitete Coronapolitik war eine Blaupause dafür, welche Freiheitseinschränkungen Bürger mitzumachen bereit sind. Der Ausverkauf des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit soll weitergehen. Organspende darf im freiheitlichen Verfassungsstaat nur eine freiwillige Entscheidung des Einzelnen sein. Grundrechtsträger ist der Souverän, nicht der Untertan. Anreize für Spendebereitschaft ja, aber unter Beachtung des freien Willens mündiger Bürger. Wenn der Einzelne nicht mehr über seinen Körper verfügen darf, wird dieser zur Verfügungsmasse eines Sozialstaates, der individuelle Grundfreiheiten umkehrt in Ansprüche der Gemeinschaft an den Einzelnen. So war unser Grundgesetz, das vergangenes Jahr 75 geworden ist, nicht gemeint gewesen.

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