Die Grundrechte unserer Verfassung sollen dem Einzelnen die Freiheit zur selbstbestimmten Lebensgestaltung sichern. Frei von staatlicher Bevormundung soll er sein und geschützt vor staatlichen Eingriffen in das eigene Denken, Urteilen und Handeln. Das war einmal. Wer Kinderrechte in die Verfassung aufnimmt, beschneidet das Elternrecht und vergrößert den staatlichen Einfluss auf das Familienleben. Wer eine Frauenquote für Vorstände vorschreiben will, untergräbt die unternehmerische Freiheit und damit ein zentrales Prinzip sozialer Marktwirtschaft. Wer Vereinen, die allein männliche Mitglieder aufnehmen, die Gemeinnützigkeit entzieht, beschädigt die Vereinigungsfreiheit und unterwirft den gesellschaftlichen Bereich staatlicher Bevormundung. Schleichend wird unsere Verfassungsordnung umgedeutet. Es geht nicht mehr um eine produktive Freiheit der Einzelnen zum Wohl des gesellschaftlichen Ganzen, sondern um eine durch den Staat gelenkte Freiheit. Auf diese Weise untergräbt der liberale Rechts- und Verfassungsstaat sein eigenes Fundament. Denn ein vitales, geistig produktives und wirtschaftlich erfolgreiches Gemeinwesen bleibt auf individuelle Freiheit angewiesen. Staatliche Gängelung wirkt auf Dauer lähmend und erstickt die gesellschaftliche Leistungsfähigkeit. Hoffen wir, dass die individuelle Freiheit nicht zu einem Märchen aus uralten Tagen wird …