Schlaglicht: Schule zwischen Werterziehung und Indoktrination

Die Demonstrationen „Fridays for Future“ beschäftigen Land auf Land ab die schulische Debatte. Wie soll die Schule, wie sollen die Schulleitungen hierauf reagieren, wenn Schüler hierfür die Schule schwänzen? Schulrechtlich ist die Sachlage eindeutig. Wer während der Schulzeit an Demonstrationen teilnimmt, bleibt dem Unterricht fern und muss hierfür die Konsequenzen tragen. Der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Maaßen hat in anderem Zusammenhang vor kurzem darauf hingewiesen, dass die Grundrechte verfassungsmäßig geschützt sind – aber nicht in jedem Fall zum Nulltarif zu haben sind. Das müssen sich auch Schüler und Eltern gewärtigen, wenn sie „Fridays for Future“ unterstützen.  Eine Schule, die ihrem Bildungsauftrag gerecht wird, sollte ihre Schüler dazu befähigen, die rechtlichen, politischen und ethischen Implikationen solcher Aktionen beurteilen und einschätzen zu können. Wie sich der Einzelne dann politisch dazu verhält, muss er selbst verantworten – dies zu entscheiden, ist nicht Aufgabe der Schule.

„Fridays for Future“ weist aber auf ein sehr viel grundlegenderes Problem hin: die Gefahr einer Ideologisierung der Schule, gerade auch um noch so vermeintlich guter Ziele willen. Schule hat einen Auftrag zur Werterziehung und ist in diesem Sinne keinesfalls moralisch neutral. Sie muss sich aber hüten, die Schüler zu indoktrinieren oder zu manipulieren. Die Debatte wird nicht einfacher dadurch, dass heute viele parteipolitische Ziele, für welche Schüler vereinnahmt werden, als ein vermeintlich neutrales, alternativlos Gutes daherkommen.

Werterziehung im Sinne der Befähigung zum Werten ist ein personales Erziehungshandeln zwischen Erzieher und zu Erziehenden. Dies ist etwas anderes als ein politisches Programm, das aufgrund bestimmter politischer Interessen der Schüler-, Eltern- oder Lehrerschaft übergestülpt wird – ein Beispiel hierfür ist das Programm „Schule ohne Rassismus“, dessen „Label“ über vielen Schultüren hängt (wobei bereits Zweifel anzumelden sind, ob der hier verwendete Rassismusbegriff überhaupt hinreichend geklärt und tragfähig ist).

Erziehung ist normativ, darf aber nicht normierend werden. Oder anders gesagt: Wer erzieht, tut dies aus einem motivlosen Interesse dem Heranwachsenden gegenüber. Das Einzige, was er vorab bestimmt, ist die Selbstbestimmung des anderen, nicht aber, welchen Gebrauch der junge Mensch von seiner Freiheit machen will. Erziehung aus Interesse an einem bestimmten (partei-)politischen Interesse heraus wird hingegen zur Ideologie. … und dabei ist es gleich, ob wir „Schule ohne Rassismus“ oder „Ohne Gott und Sonnenschein bringen wir die Ernte ein“ über die Schultür schreiben.

In einer freiheitlichen Gesellschaft sollten wir vorsichtig sein mit staatlichen Parolen. … sind wir aber in vielen schulischen Bereich schon lange nicht mehr. Die Schule ist heute voll davon. Allerdings ist die Schule umgekehrt auch kein wertfreier Raum. Der Verfassungsgesetzgeber hat starke Wertvorentscheidungen getroffen, auch für die Schule. Und das zu Recht. Wichtig bleibt aber: Schule ist politisch, aber niemals parteipolitisch. Und sie muss mit der Widerständigkeit des Subjekts rechnen – das heißt: Sie darf Handlungsfähigkeiten fördern, aber keine Handlungsbereitschaften intentional steuern. Diese Grenze gilt immer. Doch wo ist diese zu ziehen?

Schulen dürfen staatliche Gedenktage wie den Volkstrauertag, den Tag der Deutschen Einheit oder den Holocaustgedenktag begehen. Hier geht es um das sozialmoralische Fundament wie das historische Gedächtnis des Staates; dieses zu pflegen, ist Bestandteil einer gemeinwohlverantwortlichen Schule (selbstverständlich dürfen entsprechende Feiern dann nicht wiederum parteipolitisch vereinnahmend oder indoktrinär-manipulativ ausgestaltet werden). Und eine solche Gedenk- und Erinnerungskultur muss das Überwältigungsverbot achten, also eingebettet sein in eine für die Schüler gedanklich nachvollziehbare historische Bildung. Eine Grenze wäre überschritten, wenn Erinnerungskultur nur mit Moralisierung und Emotionalisierung arbeiten würde – dies widerspricht dem Bildungsauftrag der Schule.

Schwieriger wird es bei Aktionen, bei denen genuin geistig produktive Akte gesetzt werden. Ein Beispiel: Viele Schulen beteiligen sich an der „Stolpersteinaktion“ des Kölner Künstlers Gunter Demnig. Zur Erinnerung an Holocaustopfer werden vor Wohngebäuden oder Schulen Gedenksteine ins Pflaster eingelassen. Solche Aktionen gehören allenfalls in das freiwillige Angebot der Schule, nicht in den Pflichtunterricht. Schule soll die Schüler dazu befähigen, Kunst zu rezipieren und selber künstlerisch tätig zu werden. Sie darf aber nicht vorschreiben, welche Art von Kunst die Schüler kollektiv zu praktizieren oder gut zu finden haben. Dies hieße, eine Art „Staatskunst“ zu produzieren.

Der vor kurzem verstorbene Verfassungsrichter und Sozialdemokrat, Ernst-Wolfgang Böckenförde, hat davor gewarnt, Demokratie als Lebensform zu verstehen. Die Freiheit bliebe sonst auf der Strecke. Diese Warnung haben heute – ausgenommen die AfD – alle Parteien im Bundestag vergessen. Und hier liegt ein Grund für die gesellschaftliche Spaltung, die wir gegenwärtig erleben. Diese sollte nicht auch noch in der Schule reproduziert werden.

PS: Und Schule ist kein Reparaturbetrieb für alle möglichen politischen oder gesellschaftlichen Probleme. Schule sollte die Schüler befähigen, die Klimadiskussion kundig zu verfolgen und zu beurteilen. … damit sie sich ein eigenständiges, fundiertes Urteil bilden können. Hierfür braucht es eine solide naturwissenschaftliche und geographische Bildung – keinen „Klimatag“, wie Christian Lindner jetzt vorgeschlagen hat.

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