Lichtmessonntag

Vierzig Tage nach der Geburt eines Knaben musste nach dem Gesetz des Mose für die Mutter ein Reinigungsopfer dargebracht werden; ferner war der erstgeborene Sohn auszulösen. Beide Riten erwähnt die lukanische Kindheitsgeschichte, an der sich das heutige Fest orientiert, gefeiert vierzig Tage nach Weihnachten. Früher Mariä Reinigung genannt, ist es seit der Liturgiereform ein Herrenfest, gleichsam ein Nachklang der Weihnachtszeit. Mit dem Fest sind die Segnung von Kerzen und eine Lichterprozession verbunden, daher auch Mariä Lichtmess genannt. Das Fest besaß früher große Bedeutung als Beginn des „Bauernjahres“, woran noch örtliches Brauchtum erinnert. Mancherorts bleiben die Krippen bis heute stehen. Die Ostkirche feiert den Tag als „Fest der Begegnung“ und betont damit die Begegnung des Neugeborenen mit Simeon und Hanna, deren Warten auf den Messias sich erfüllt. Seit 1997 ist der 2. Februar zugleich päpstlicher Welttag des geweihten Lebens, an dem die verschiedenen Ordensberufungen im Mittelpunkt stehen.

(Meister der Pollinger Tafeln, 1444)

Simeon und Hanna, die uns im heutigen Evangelium begegnen, haben ein Leben der Erwartung geführt. Sie haben der Zusage Gottes vertraut, den Gesalbten des Herrn zu sehen. Und Gott hält Wort. Vom Geist in den Tempel geführt, dürfen sie heute Jesus begegnen. Im kleinen Kind, gerade vierzig Tage alt, erkennen sie den Erlöser der Welt. Auch wir dürfen Jesus begegnen, wenn wir jetzt zusammenkommen. Er ist die Botschaft des Heiles, Gottes lebendiges Wort, das zu unserem Heil Mensch wurde.

Allen Leserinnen und Lesern wünsche ich einen gesegneten Lichtmessonntag.

Leserbrief: Traditionsblindes Einheitsweiß

„Die Tagespost“ vom 30. Januar 2025 übernimmt Leserbrief zum Umbau der Hedwigskathedrale:

Berlins frisch renovierte Hedwigskathedrale wird keine neue Attraktion, sondern ein Mahnmal sein: für das gestörte Verhältnis der Kirche im Umgang mit ihrem kulturell-künstlerischen Erbe und für den lieblosen Umgang mit ihren eigenen Traditionen. Nichts gegen eine behutsame Renovierung, die sich der Besonderheit der überkommenen Form und der tiefen Architektursprache des bisherigen Kirchenraums bewusst bleibt. Wenn der Innenraum nicht mehr wiederzuerkennen ist, so folgt er nun dem traditionsblinden Einheitsweiß neuerer Domrenovierungen, das in bischöflichen Liturgie- und Bauabeilungen gegenwärtig dominiert – bis die nächste Mode kommt. St. Hedwig ist zur 08/15-Kathedrale gemacht worden. Ohne überzeugenden liturgischen oder kunsthistorischen Grund. Ich werde mir bei meinen Besuchen in Berlin künftig andere Gottesdienstorte suchen.

Neuerscheinung: Kontroverses Lernen statt Konformitätsdruck

Axel Bernd Kunze, Bildungsethiker und Erziehungswissenschaftler, äußert sich im Magazin „Wissenschaftsmanagement“ zum gegenwärtigen akademischen Diskursklima:

Kontroverses Lernen statt Konformitätsdruck

Bildungsethische Vorschläge, wie eine faire Diskurskultur neu eingeübt werden kann

Akademische Freiheit ist heute nicht allein durch staatliche Eingriffe bedroht, sondern gleichfalls durch zivilgesellschaftlichen Konformitätsdruck, Diskurskontrolle oder Vorgaben von Fachgesellschaften. Abweichende wissenschaftliche Positionen werden moralisch stigmatisiert, Differenzen nicht mehr im argumentativen Ringen und im diskursiven Streit ausgetragen, sondern von vornherein durch Boykott, Bashing oder Mobbing aus der wissenschaftlichen Arena ausgeschlossen. Der Toleranzanspruch pluraler Gesellschaften verkehrt sich so ins Gegenteil. Von neuem einzuüben, ist eine Diskurskultur, die vom Mut zum eigenen Gedanken und zur produktiven Kontroverse lebt.

Hier können Sie den Beitrag weiterlesen:

https://www.wissenschaftsmanagement.de/news/kontroverses-lernen-statt-konformitaetsdruck

Zwischenruf: Grundrechtsträger ist der Souverän, nicht der Untertan

Tobias Heimbach rührt in seinem Kommentar vom 11./12.01.2025 (Waiblinger Kreiszeitung, S. 1) die Werbetrommel für eine Widerspruchslösung bei Organspenden. Zum Schaden unserer Verfassungsordnung, die coronapolitisch schon stark gelitten hat. Die bisher nicht aufgearbeitete Coronapolitik war eine Blaupause dafür, welche Freiheitseinschränkungen Bürger mitzumachen bereit sind. Der Ausverkauf des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit soll weitergehen. Organspende darf im freiheitlichen Verfassungsstaat nur eine freiwillige Entscheidung des Einzelnen sein. Grundrechtsträger ist der Souverän, nicht der Untertan. Anreize für Spendebereitschaft ja, aber unter Beachtung des freien Willens mündiger Bürger. Wenn der Einzelne nicht mehr über seinen Körper verfügen darf, wird dieser zur Verfügungsmasse eines Sozialstaates, der individuelle Grundfreiheiten umkehrt in Ansprüche der Gemeinschaft an den Einzelnen. So war unser Grundgesetz, das vergangenes Jahr 75 geworden ist, nicht gemeint gewesen.

Rezension: Kulturstaat ohne Religion nicht denkbar

Walter Tetzloff rezensiert den Band „Bildung und Religion. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates“ von Axel Bernd Kunze, erschienen in der Reihe „Zeitdiagnosen“ im Lit-Verlag Münster:

„Religion wird als fester Bestandteil unserer geistigen Geschichte gesehen, und ihr Beitrag zur europäischen Kultur steht, so Kunze, keineswegs im Widerspruch zum weltanschaulich neutralen Staat, wie ihn das Grundgesetz postuliert. […] Die philosophischen und ethischen Begründungen, die dieses Buch reichlich aufzeigt, und dies auf einem Niveau höchster Abstraktion (was eine sehr konzentrierte Lektürehaltung voraussetzt), sind zahlreich und für viele von uns sicher überzeugend. […] Und dennoch: Nicht jeder Leserin oder jedem Leser wird das kluge Plädoyer Axel Bernd Kunzes gefallen. Mancher mag eine andere – ebenfalls legitime – von der Kirche losgelöste Werteorientierung haben und dem Autor an einigen Stellen widersprechen. Es ist aber nicht leicht, sich der stringenten und historischen begründeten Gedankenführung Kunzes zu entziehen.“

Walter Tetzloff: Abendländischer Kulturstaat – ohne Religionsbezug nicht denkbar, in: Profil. Das Magazin für Gymnasium und Gesellschaft, Nr. 12/2024, S. 40.