Innovative Kooperation zwischen Hoch- und Fachschulen – ein Beispiel aus Württemberg

In Württemberg besteht in der Kindheitspädagogik bereits seit langem ein Integriertes Studienmodell, an dem die Evangelische und Pädagogische Hochschule in Ludwigsburg sowie sechs evangelische Fachschulen beteiligt sind. Die Auszubildenden der Fachschulen melden sich zunächst nur zur Teilnahme an den Elementen einer gezielten Studienvorbereitung an (z. B. Kompaktwoche Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten mit Teilnahme am Tag der Hochschulen, wissenschaftspropädeutisches Wahlpflichtfach B.A. Kindheitspädagogik, Zusatzfach Wissenschaftliche Texthermeneutik, medienpädagogischer Projekttag). Die Formen variieren von Standort zu Standort. Die Studienvorbereitung können alle nutzen, die ein mögliches Studium, gleich in welchem Fach oder an welchem Studienort, im Anschluss an die Ausbildung in Erwägung ziehen. Später folgt dann die mögliche Bewerbung um Teilnahme am Integrierten Studienmodell.

Das Integrierte Studienmodell will engagierte Auszubildende darin zu bestärken, sich für Führungs- und Konzeptionsaufgaben akademisch weiter zu qualifizieren. Denn die fachlichen Anforderungen in der Kindertagesbetreuung werden nicht geringer, sondern wachsen, beispielsweise durch psychosoziale Problemlagen der Familien und Kinder, veränderte Herausforderungen in den Bereichen Inklusion, Diversity oder Interkulturalität. Träger haben die Chance, leistungsstarke Auszubildende zu gewinnen, die doppelt qualifiziert, regional verbunden und praxiserfahren sind. Das Integrierte Studienmodell passt sehr gut zum Anspruch der Fachschule, Bewerberinnen und Bewerbern mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen breitgefächerte Einstiegsmöglichkeiten in das Berufsfeld der Kindertagesbetreuung zu ermöglichen und gleichzeitig differenzierte Anschlussmöglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung zu eröffnen. Wer möchte, kann über das Integrierte Studienmodell und ein anschließendes Masterstudium auch eine Lehrtätigkeit in der Erzieherausbildung auf Ebene des Höheren Dienstes anstreben. Die Fachschulen in freier Trägerschaft sind auf praxiserfahrene Lehrkräfte, die Freude am Unterrichten haben, angewiesen.

Auch wenn mittlerweile ein Studium nach den veränderten Rahmenvereinbarungen der Kultusministerkonferenz und der Anpassung des Landeshochschulgesetzes in Baden-Württemberg mit der staatlichen Anerkennung als Erzieher oder Erzieherin möglich ist, bietet das Integrierte Studienmodell wichtige Vorteile: Es garantiert eine gezielte Studienvorbereitung während des Studiums, einen gesicherten Studienplatz im Rahmen des schulischen Auswahlverfahrens, eine enge Verzahnung beider Qualifizierungswege und eine deutliche Verkürzung bis zur Doppelqualifikation. Und – nicht unwichtig: Mit der staatlichen Anerkennung können die Studierenden bereits als vollausgebildete Fachkräfte arbeiten und so die restlichen drei Vollzeitsemester finanzieren. Allerdings ist es wichtig, auch künftig Auszubildende zu motivieren, diesen Weg zu gehen; attraktive Berufsangebote sind in Zeiten des Fachkräftemangels heute auch bereits ohne Studium gegeben. Dennoch sollte die persönliche Weiterentwicklung im Rahmen eines Studiums nicht unterschätzt werden.

Zwanzig Jahre nach Einführung der ersten kindheitspädagogischen Studiengänge in Deutschland haben sich die Fachschulen erfolgreich als qualifizierte Ausbildungsorte und gleichberechtigte Partner in einer ausdifferenzierten Ausbildungslandschaft behauptet. Das Integrierte Studienmodell nutzt auf innovative Weise die Synergien, die sich aus dem Kopenhagenprozess ergeben: Die Erzieherausbildung wie ein kindheitspädagogisches Studium führen zum selben Kompetenzniveau auf Stufe 6 im Deutschen Qualifikationsrahmen. Die Hochschulen bestätigen in der Studienkommission des Integrierten Studienmodells die Gleichwertigkeit beider Qualifikationswege. Die Verknüpfung beider Wege führt allerdings noch einmal zu einem wahrnehmbar höheren Kompetenzaufbau, zu einem schnellen Berufseinstieg durch die hohe Praxiserfahrung und zu interessanten Aufstiegswegen in der Berufslaufbahn, auch in weiteren Arbeitsfeldern wie Jugendamt, Fachmedien oder Verbandswesen. Der Bundesverband evangelischer Ausbildungsstätten für Sozialpädagogik (BeA) fordert ausdrücklich innovative Kooperationen zwischen Fachschulen und Hochschulen, damit der Erzieherberuf auf Dauer als hochwertiger und moderner Bildungsberuf zukunftsfähig und attraktiv bleibt. Das Integrierte Studienmodell in Württemberg hat hier schon früh Maßstäbe gesetzt.

Neuerscheinung: Der Tag, den Gott gemacht

Auch wenn am 2. Februar erst die Weihnachtszeit endet, wirft Ostern bereits seine Schatten voraus: „Der Tag, den Gott gemacht“ – unter diesem Motto ist in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift WortGottesFeiern an allen Sonn- und Feiertagen ein Gottesdienstmodell für den Ostersonntag erschienen:

Axel Bernd Kunze: Der Tag, den Gott gemacht [Lesejahr C. Hochfest der Auferstehung des Herrn – Ostersonntag], in: WortGottesFeiern an allen Sonn- und Feiertagen 22 (2025), H. 2, S. 337 – 352.

„Das ist der Tag, den der Herr gemacht, wir wollen jubeln und uns über ihn freuen. – Der Vers ist dem Psalm 118 entnommen. Der Beter des Psalms hat viel Gutes von Gott erfahren. Nun soll ein Dankfest gefeiert werden. Dieser Psalmvers ist in der christlichen Liturgie zum österlichen Freudenruf geworden. Zu Recht: Denn Gott hat uns Gutes erfahren lassen. Mehr als wir wir Menschen uns ausdenken können. Durch die Auferstehung seines Sohnes hat er uns Hoffnung auf neues Leben geschenkt, ein Leben, das keinen Tod mehr kennt.“

Lichtmessonntag

Vierzig Tage nach der Geburt eines Knaben musste nach dem Gesetz des Mose für die Mutter ein Reinigungsopfer dargebracht werden; ferner war der erstgeborene Sohn auszulösen. Beide Riten erwähnt die lukanische Kindheitsgeschichte, an der sich das heutige Fest orientiert, gefeiert vierzig Tage nach Weihnachten. Früher Mariä Reinigung genannt, ist es seit der Liturgiereform ein Herrenfest, gleichsam ein Nachklang der Weihnachtszeit. Mit dem Fest sind die Segnung von Kerzen und eine Lichterprozession verbunden, daher auch Mariä Lichtmess genannt. Das Fest besaß früher große Bedeutung als Beginn des „Bauernjahres“, woran noch örtliches Brauchtum erinnert. Mancherorts bleiben die Krippen bis heute stehen. Die Ostkirche feiert den Tag als „Fest der Begegnung“ und betont damit die Begegnung des Neugeborenen mit Simeon und Hanna, deren Warten auf den Messias sich erfüllt. Seit 1997 ist der 2. Februar zugleich päpstlicher Welttag des geweihten Lebens, an dem die verschiedenen Ordensberufungen im Mittelpunkt stehen.

(Meister der Pollinger Tafeln, 1444)

Simeon und Hanna, die uns im heutigen Evangelium begegnen, haben ein Leben der Erwartung geführt. Sie haben der Zusage Gottes vertraut, den Gesalbten des Herrn zu sehen. Und Gott hält Wort. Vom Geist in den Tempel geführt, dürfen sie heute Jesus begegnen. Im kleinen Kind, gerade vierzig Tage alt, erkennen sie den Erlöser der Welt. Auch wir dürfen Jesus begegnen, wenn wir jetzt zusammenkommen. Er ist die Botschaft des Heiles, Gottes lebendiges Wort, das zu unserem Heil Mensch wurde.

Allen Leserinnen und Lesern wünsche ich einen gesegneten Lichtmessonntag.

Leserbrief: Traditionsblindes Einheitsweiß

„Die Tagespost“ vom 30. Januar 2025 übernimmt Leserbrief zum Umbau der Hedwigskathedrale:

Berlins frisch renovierte Hedwigskathedrale wird keine neue Attraktion, sondern ein Mahnmal sein: für das gestörte Verhältnis der Kirche im Umgang mit ihrem kulturell-künstlerischen Erbe und für den lieblosen Umgang mit ihren eigenen Traditionen. Nichts gegen eine behutsame Renovierung, die sich der Besonderheit der überkommenen Form und der tiefen Architektursprache des bisherigen Kirchenraums bewusst bleibt. Wenn der Innenraum nicht mehr wiederzuerkennen ist, so folgt er nun dem traditionsblinden Einheitsweiß neuerer Domrenovierungen, das in bischöflichen Liturgie- und Bauabeilungen gegenwärtig dominiert – bis die nächste Mode kommt. St. Hedwig ist zur 08/15-Kathedrale gemacht worden. Ohne überzeugenden liturgischen oder kunsthistorischen Grund. Ich werde mir bei meinen Besuchen in Berlin künftig andere Gottesdienstorte suchen.

Neuerscheinung: Kontroverses Lernen statt Konformitätsdruck

Axel Bernd Kunze, Bildungsethiker und Erziehungswissenschaftler, äußert sich im Magazin „Wissenschaftsmanagement“ zum gegenwärtigen akademischen Diskursklima:

Kontroverses Lernen statt Konformitätsdruck

Bildungsethische Vorschläge, wie eine faire Diskurskultur neu eingeübt werden kann

Akademische Freiheit ist heute nicht allein durch staatliche Eingriffe bedroht, sondern gleichfalls durch zivilgesellschaftlichen Konformitätsdruck, Diskurskontrolle oder Vorgaben von Fachgesellschaften. Abweichende wissenschaftliche Positionen werden moralisch stigmatisiert, Differenzen nicht mehr im argumentativen Ringen und im diskursiven Streit ausgetragen, sondern von vornherein durch Boykott, Bashing oder Mobbing aus der wissenschaftlichen Arena ausgeschlossen. Der Toleranzanspruch pluraler Gesellschaften verkehrt sich so ins Gegenteil. Von neuem einzuüben, ist eine Diskurskultur, die vom Mut zum eigenen Gedanken und zur produktiven Kontroverse lebt.

Hier können Sie den Beitrag weiterlesen:

https://www.wissenschaftsmanagement.de/news/kontroverses-lernen-statt-konformitaetsdruck

Zwischenruf: Grundrechtsträger ist der Souverän, nicht der Untertan

Tobias Heimbach rührt in seinem Kommentar vom 11./12.01.2025 (Waiblinger Kreiszeitung, S. 1) die Werbetrommel für eine Widerspruchslösung bei Organspenden. Zum Schaden unserer Verfassungsordnung, die coronapolitisch schon stark gelitten hat. Die bisher nicht aufgearbeitete Coronapolitik war eine Blaupause dafür, welche Freiheitseinschränkungen Bürger mitzumachen bereit sind. Der Ausverkauf des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit soll weitergehen. Organspende darf im freiheitlichen Verfassungsstaat nur eine freiwillige Entscheidung des Einzelnen sein. Grundrechtsträger ist der Souverän, nicht der Untertan. Anreize für Spendebereitschaft ja, aber unter Beachtung des freien Willens mündiger Bürger. Wenn der Einzelne nicht mehr über seinen Körper verfügen darf, wird dieser zur Verfügungsmasse eines Sozialstaates, der individuelle Grundfreiheiten umkehrt in Ansprüche der Gemeinschaft an den Einzelnen. So war unser Grundgesetz, das vergangenes Jahr 75 geworden ist, nicht gemeint gewesen.