Im Reformhaus der Bildung

Im Rezensionsportal literaturkritik.de findet sich eine interessante Rezension des Essaybandes „Im Reformhaus. Zur Krise des Bildungssystems“. Der Band stammt aus der Feder des F.A.Z.-Herausgebers Jürgen Kaube und vereint wissenssoziologische Betrachtungen zu den problematischen Reformentwicklungen in Schule und vor allem Hochschule. Der Band wird auch in der kommenden Ausgabe 4/2015 von „Engagement. Zeitschrift für Erziehung und Schule“ besprochen werden.

Die Rezension von Bernd Blaschke lesen Sie hier.

Jürgen Kaube: Im Reformhaus. Zur Krise des Bildungssystems, Springe a. D.: zu Klampen 2015, 174 Seiten, 18,00 Euro.

Checkliste zum Bildungsplan

Am 14. September 2015 veröffentlichte das baden-württemberische Kultusministerium die Anhörungsfassung des überarbeiteten Bildungsplans 2016. Die Veröffentlichung wurde nach den Kontoversen der vergangenen Monate mit großer Spannung erwartet. Die Initiative „Zukunft – Verantwortung – Lernen e. V.“ hat eine gelungene Checkliste zur Prüfung der neuen Bildungsplanentwürfe veröffentlicht:

http://www.bildungsplan2015.de/2015/09/14/checkliste-zur-anhoerungsfassung-des-bildungsplans-2016/

Grundkurs Menschenrechte vollständig

„Der Menschenrechtsbildung […] kommt insofern ein anderer Status zu, als sie einen Eigenwert als Querschnitt-Aufgabe hat: Neben dem ‚harten‘, also gesetzten und einklagbaren Charakter der Rechte zielt die Menschenrechtsbildung auf die ‚weiche‘ Seite: auf die Bildsamkeit von Menschen, die dann auch doch auch wieder in klare und deutliche Handlungsperspektiven münden soll. ‚ Auch wen die Menschenrechte unteilbar sind, kommt dem Recht auf Bildung menschenrechtspolitisch gleichwohl eine besondere Aufgabe zu. Denn die Menschenrechte bedürfen selbt der Förderung durch pädagogisches Handeln und sind zugleich ein wichtiger Schlüssel für die Inanspruchnahme anderer Rechte‘ (Kunze 2013: 19 f.).“

aus: Otto Böhm/Doris Katheder: Grundkurs Menschenrechte. Die 30 Artikel. Kommentare und Anregungen für die politische Bildung, Band 5, Würzburg: Echter 2015, S. 21 f.

Zitat: Axel Bernd Kunze: Das Recht auf Bildung. Anforderungen an die rechtliche und politische Implementierung, Münster (Westf.) u. a.: Waxmann 2013.

 

Mit Band 5 liegt der an der Bamberger Bistumsakademie Caritas-Pirckheimer-Haus in Nürnberg entstandene „Grundkurs Menschenrechte“ nun vollständig vor. Das fünfbändige Kommentarwerk wendet sich vor allem an Jugend- und Erwachsenbildungsreferenten, die in der Menschenrechtsbildung tätig sind. Band 5 kommentiert die Artikel 24 bis 30 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, darunter auch das Recht auf Bildung (Art. 26 AEMR 1948). Jeder Band enthält zudem einen eigenen inhaltlichen Schwerpunkt; in diesem Fall geht es um die „Menschenrechte als kommunales Entwicklungsfeld“ (S. 232 ff.).Die Einleitung des Bandes erläutert – unter Bezug auf den Aufbau des Kommentarwerks – zentrale didaktische Aspekte, die für die Menschenrechtsbildung von Bedeutung sind.

 

Gender und Schule

Gender und Schule –

Chancen und Grenzen des schulischen Erziehungsauftrags

Herbsttagung 2015 der Katholischen Elternschaft Deutschlands

 

Baden-Württemberg hat im vergangenen Jahr erlebt, wie sehr Bildungsfragen die Gemüter erhitzen und zum Anlass für gesellschaftliche Auseinandersetzungen werden können. Vermutlich handelt es sich um den ersten Bildungsplan, bei dem die Polizei gegen gewalttätige Ausschreitungen vorgehen musste. Im Vordergrund stand der Umgang mit sexueller Vielfalt im Schulunterricht. Das eigentliche pädagogische Problem allerdings liegt tiefer: Neuere kompetenzorientierte Bildungspläne legen nicht allein Kenntnisse und Fähigkeiten fest, welche Schüler am Ende können sollen. Sie beanspruchen auch, Einstellungen und Handlungsbereitschaften zu steuern. Damit überschreitet der liberale Verfassungs-, Rechts- und Kulturstaat seine Grenzen. Die Schule darf ein bestimmtes äußeres Handeln einfordern, nicht aber das Denken und Fühlen der ihr anvertrauten jungen Menschen normieren. Schule soll vielmehr zum selbständigen Denken und Handeln befähigen. Ähnliche Kritik wie in Baden-Württemberg regt sich inzwischen auch in anderen Bundesländern, in denen Bildungspläne reformiert werden sollen, so z. B. in Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen.

Bildungsfragen sind zugleich Gesellschaftsfragen, das zeigen die aktuellen Kontroversen sehr deutlich. Dabei geht es um die Frage, welche Rolle Schule in Staat und Zivilgesellschaft einnehmen soll. Zu fragen ist nach den Chancen, aber auch Grenzen ihres Auftrags sowie nach den Möglichkeiten schulischer Bildung und Erziehung, nicht zuletzt im Rahmen der Werterziehung. Besondere Aufmerksamkeit genießt dabei der Umgang mit Geschlechterfragen im Unterricht. Diese berühren einen Kernbereich der menschlichen Persönlichkeit, in dem staatliche Übergriffe besonders deutlich erfahren werden. Zu fragen ist: Wie kann Schule zum selbstbestimmten und verantwortlichen Umgang mit der eigenen Geschlechtlichkeit befähigen? Und wie kann Schule ihrem Auftrag, zum toleranten Umgang in einer pluralen Gesellschaft beizutragen, pädagogisch gerecht werden?

Die Katholisch-soziale Akademie Franz-Hitze-Haus in Münster lud Anfang September auf Einladung der Katholischen Elternschaft Deutschlands dazu ein, sich diesen Fragen zu stellen. Der Referent ist selber im Schuldienst tätig und seit Jahren im bildungsethischen Fachdiskurs engagiert.

Den Vortrag finden Sie hier.

Eine Pressemitteilung des Verbands zu seiner Herbsttagung finden Sie hier.

Pädagogik der Vielfalt?

„Vielfalt“ als Normalfall spätmoderner Pädagogik? –

lautet der Titel eines Kommentars von Axel Bernd Kunze im aktuellen Heft der Zeitschrift

Erwägen – Wissen – Ethik. Forum für Erwägungskultur, 26. Jahrgang (2015), Heft 2, S. 217 – 220.

Der Kommentar reagiert auf einen Beitrag von Annedore Prengel mit dem Titel: „Pädagogik der Vielfalt: Inklusive Strömungen in der Sphäre spätmoderner Bildung“. Weitere Kritiken stammen u. a. aus der Feder von Norbert Brieskorn, Elisabeth Meilhammer oder Anton Nuding. Am Ende des Heftes reagiert die Hauptverfasserin auf die insgesamt 45 Kritiken.

Daseinsvorsorge Bildung

„Das unbotmäßige Verhalten der Gewerkschaften zeigt darüber hinaus, dass das Streikrecht für öffentlich Tarifbeschäftigte neu geregelt werden muss. Im Bereich der Daseinsvorsorge, zu dem Kitas zählen, müssen Arbeitskämpfe eingeschränkt werden, damit das Wohl der Kleinsten besser geschützt wird.“
(Rainer Blasius im Beitrag „Verlierer sind die Kinder“ am 10. August 2015 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung)

 

Die Erwartungen an den Staat sind kräftig gestiegen. An die Kosten denkt dabei niemand. Wer immer mehr vom Staat erwartet, muss den Öffentlichen Dienst ordentlich bezahlen. Daran hapert es, nicht nur bei Erzieherinnen. Doch „Arbeit mit Kindern“ ist noch kein hinreichendes Kriterium für eine höhere Besoldung. Das Gehalt bemisst sich nach Ausbildung, Leistung und der Komplexität einer beruflichen Aufgabe. Es gibt viele öffentliche Bereiche, die vergleichbar verantwortungsvoll sind wie die Arbeit im Kindergarten. Rainer Blasius hat daher Recht, wenn er in seinem Beitrag an anderer Stelle zu bedenken gibt, dass über die Vergütung im Kindergarten im „Gesamtgefüge des öffentlichen Dienstes“ zu diskutieren ist.
Der Erzieherstreik wird – neben höheren Abgaben – zu einer Entsolidarisierung im Öffentlichen Dienst führen und dessen Tarifgefüge in Schieflage bringen.

Geredet werden muss über die Entlohnung im Öffentlichen Dienst insgesamt. Und es muss gesellschaftlich darüber geredet werden, was der Staat leisten soll – und was nicht, damit dieser nicht überfordert wird und Kernbereiche der staatlichen Daseinsvorsorge sowie öffentlichen Sicherheit auf der Strecke bleiben.

Wer vom Öffentlichen Dienst hohe Qualität erwartet, muss dafür sorgen, dass dieser nicht weiter von der allgemeinen Gehaltsentwicklung abgekoppelt wird. Hierfür sollten die Berufsgruppen im öffentlichen Sektor gemeinsam kämpfen. Und sie sollten – wie zuvor die Lokführer – dafür kämpfen, dass das Streikrecht im Bereich der Daseinsvorsorge nicht ausgehöhlt wird. Streik ist ein wichtiges Abwehrrecht der Beschäftigten. Wer Streiks in zentralen Kernbereichen verhindern will, muss verbeamten (was allerdings zur Voraussetzung hat, dass die dort Beschäftigten von der sozialen und wirtschaftlichen Teilhabe nicht ausgeschlossen werden – dies wäre für sich genommen ein illegitimer Grund für Verbeamtung). Eingriffe in das Grundrecht auf Streik, von denen in diesem Sommer nicht allein in der F.A.Z. die Rede war, sind nicht hinnehmbar.

 

(Ich danke Peter Launer für anregende Hinweise.)

Für Freiheit im Bildungssystem

Offener Brief an den Herrn Bundespräsidenten für ein freiheitliches Bildungssystem und für Freiheit für Forschung und Lehre

 

Der Offene Brief wurde bereits 2012 gestartet, die Initiative für Freiheit im Bildungssystem wird aber weitergeführt. Wenn Sie die Initiative mittragen möchten, wenden Sie sich bitte an den Initiator, Herrn Dr. Jan Dochhorn: jan.dochhorn@durham.ac.uk

Der Offene Brief wurde veröffentlicht …:

  • in: Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Pädagogik 88 (2012), S. 341 – 351.
  • als Anhang in: Axel Bernd Kunze: Befähigung zur Freiheit. Beiträge zum Wesen und zur Aufgabe von Bildungs- und Erziehungsgemeinschaften, München 2013, S. 71 – 81.

Den vollen Wortlaut des Briefes und die Liste der Erstunterzeichner finden Sie hier.

 

Die Diskussion über die Hochschulreformen kommt nicht zur Ruhe. So gerne die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung den Bologna-Prozess zu einem Erfolg deklariert, melden sich doch immer wieder Einsprüche der Betroffenen in Forschung und Lehre zu Wort, auch von Seiten der Studierenden. Eine neue Stellungnahme aus dieser Perspektive ist ein »Offener Brief an den Herrn Bundespräsidenten für ein freiheitliches Bildungssystem und für Freiheit von Forschung und Lehre«, den Jan Dochhorn in der Vierteljahrsschrift für Wissenschaftliche Pädagogik 2/2012 veröffentlicht hat und den 54 Mitunterzeichnende unterstützen (dort S. 341 – 351).
Jan Dochhorn ist als deutscher Staatsbürger zurzeit im Vereinigten Königreich beschäftigt und kennt die Verhältnisse im deutschen Bildungssystem aufgrund langjähriger Erfahrung. Der Offene Brief nimmt das Bildungssystem als ein Ganzes in den Blick, und dementsprechend gehören die Mitunterzeichnenden unterschiedlichen Fachdisziplinen an; der Bogen spannt sich von orientalischen Philologien bis zu den technischen Disziplinen. Unterschrieben haben nicht nur Studierende und Universitätsmitar-eiter, sondern auch Angehörige anderer Bildungsberufe, u. a. Lehrer und Pastoren.
Der Brief appelliert an die Freiheitsagenda des Bundespräsidenten: Freiheit ist in Deutschland auch heute bedroht, und zwar unter anderem durch ein Bildungssystem, in dem sowohl Lernende wie Lehrende mehr und mehr ihrer Eigeninitiative beraubt werden. Grund ist nicht zuletzt die Einführung marktanaloger Steuerungsmechanismen, die in Bildung und Wissenschaft nicht Effizienz fördern, sondern Niveauabsenkung, Bürokratisierung und Verschwendung. Die Folgen für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands sind unabsehbar. Eine Umgestaltung des Bildungssystems ist drin-gend erforderlich. Verlangt wird unter anderem:

  • ein Abbau der Nachfragesteuerung: Je mehr Bildungseinrichtungen davon abhängen, wie viele Aspiranten sie aufnehmen oder wie viele Examina sie vergeben, desto stärker sind sie gezwungen, ihr Anforderungsniveau abzusenken. Marktmechanismen führen hier zum Gegenteil volkswirtschaft-licher Produktivität und müssen durch pädagogisch sinnvolle Steuerungssysteme ersetzt werden
  • ein wissenschaftliches Studium: Studierende sollten ein Recht haben, schon auf Bachelor-Niveau wissenschaftlich zu studieren. Unter anderem muss der Zugang zu fachfremden Seminaren unbürokratisch ermöglicht werden.
  • eine Abkehr vom Totalitarismus der Gegenwart: Philologisch-historische Fächer werden heute entweder abgewickelt oder auf die Gegenwart verengt. Gegen diese Vereinseitigung von Wissenschaft muss vorgegangen werden.
  • ein Rückbau der Drittmittelfinanzierung von Wissenschaft zugunsten grundständiger Förderung: Drittmittelanträge kosten Ressourcen und landen mehrheitlich in den Papierkörben der Bewilligungsbürokratie. Sie fördern außerdem Konformismus. Eine grundständige Förderung von Forschung ist volkswirtschaftlich sinnvoller und zugleich eher wissenschaftskonform.
  • eine Abkehr von prekären Arbeitsverhältnissen in Bildung und Wissenschaft: Befristete Arbeitsverhältnisse sollten für Schulen wie Universitäten die absolute Ausnahme sein. Teilzeitarbeit sollte es ausschließlich auf Wunsch der Beschäftigten geben. Privatdozenten sollten für ihre Arbeit bezahlt werden. Solange der Staat als Arbeitgeber sich hochqualifizierten Mitarbeitern gegenüber wie eine unseriöse Ausbeuterfirma geriert, wird eine tiefgreifende Entfremdung meinungsbildender Kreise von der Politik kaum zu verhindern sein.

(Pressemitteilung vom 17. Oktober 2012)

Wenn Sie den Offenen Brief unterstützen möchten oder Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an:

Senior Lecturer Dr. Jan Dochhorn

jan.dochhorn@durham.ac.uk

Bildung befähigt zur Freiheit

Cover Befähigung zur Freiheit

Axel Bernd Kunze

Befähigung zur Freiheit

Beiträge zum Wesen und zur Aufgabe von Bildungs- und Erziehungsgemeinschaften

München 2013 (AVM.edition)

24,90 €, 86 Seiten, ISBN: 978-3-95477-016-8

Zum Inhalt

Der schon oft totgesagte Bildungsbegriff hat in den vergangenen Jahren einen erstaunlichen Aufschwung erlebt. Wenig reflektiert wird hingegen über die für Bildungsprozesse notwendige und produktive Spannung zwischen Freiheit und Gleichheit. Wo dieses Spannungsverhältnis aus den Fugen gerät, verkehrt sich Bildungsgerechtigkeit leicht zur Gleichmacherei. Die angestrebte Freisetzung der Einzelnen mündet in eine pädagogische Kontrollgesellschaft. Bildung zielt auf Freiheit im Denken und Handeln: eine Freiheit, auf die Staat und Gesellschaft unverzichtbar angewiesen sind – sollen politische Stabilität und kulturelle Schöpferkraft, wirtschaftliche Produktivität und gesellschaftliche Weiterentwicklung, intellektuelle Vitalität und soziale Identität nicht verloren gehen. Der Einzelne muss seinen Freiheitsgebrauch zunehmend kultivieren. Dies ist die bleibende Aufgabe von Bildung und Erziehung. Wie kann der Einzelne bei dieser Aufgabe unterstützt werden? Wie muss eine Bildungs- und Erziehungsgemeinschaft beschaffen sein, in der sich jene individuelle Freiheit im Denken und Handeln entwickeln soll, auf welche die menschliche Gemeinschaft nicht verzichten kann?

 

The often written-off educational concept has experienced a remarkable revival in recent years. There has been less reflection, however, on the tension between freedom and equality that is productive and necessary for the educational process. Wherever this tension is undermined, educational equality can easily descend into a process of levelling down. The intended liberation of the individual results in an educational form of controlled society. Education aims to develop freedom of thought and action. The individual must increasingly advance his/her use of freedom. This is the perennial task of education. How can the individual be supported in this task? How should an educational community be conditioned in a way that it develops each and every individual’s freedom of thought and action, without which the human community simply cannot prosper?

In Freiheit Schule selber denken

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Katholische Bildung“ ist folgender Beitrag erschienen:

Axel Bernd Kunze:
Schule selber denken: Pädagogische Freiheit bedarf der theoriegeleiteten Reflexion,
in: Katholische Bildung 116 (2015), H. 9, S. 353 – 359.

Der Beitrag wurde als Impulsvortrag im Rahmen einer Akademischen Feier zu Ehren des sechzigsten Geburtstages des Bonner Erziehungswissenschaftlers Professor Dr. Volker Ladenthin am 14. Juni 2013 im Uni-Club Bonn gehalten. Dem Verfasser, selbst im Schuldienst tätig, war vom Jubilar als Aufgabe vorgegeben worden, nach der Bedeutung wissenschaftlicher Pädagogik für die Schulpraxis und den Lehrerberuf zu fragen. Das Thema bleibt weiterhin aktuell …

Ökumenische Sozialinitiative

Die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der EKD haben 2014 den Impulstext „Gemeinsame Verantwortung für eine gerechte Gesellschaft“ vorgelegt. Ziel dieser Ökumenischen Sozialinitiative ist es, eine breite gesellschaftliche Debatte über die Gestaltung einer gerechten Wirtschafts- und Sozialordnung anzustoßen. Im Internet besteht auf der Seite www.sozialinitiative-kirchen.de zudem die Möglichkeit, selbst Kommentare zur Sozialinitiative zu verfassen. Die Tagespost hat in ihrer sozialethischen Kolumne die einzelnen Thesen der Ökumenischen Sozialinitiative kommentiert. Zu These IX, die sich mit Fragen der Bildungsethik und Bildungspolitik beschäftigt, erschien ein Kommentar in der Ausgabe vom 31. Januar 2015. Diesen finden Sie u. a. hier.