Festrede: Cartell Christlicher Burschenschaften feiert 30-jähriges Jubiläum

Festkneipe anlässlich des dreißigjährigen Jubiläums des Cartells Christlicher Burschenschaften

Bonn a. Rhn., 19. Oktober 2024

Hohes Präsid, Hohe Festcorona!

„Miteinander reden und lachen;

sich gegenseitig Gefälligkeiten erweisen;

zusammen schöne Bücher lesen;

sich necken, dabei aber auch einander Achtung erweisen;

mitunter auch streiten,

freilich ohne Gehässigkeit,

wie man es wohl auch einmal mit sich selbst tut;

manchmal auch in den Meinungen auseinandergehen

und damit die Eintracht würzen;

einander belehren und voneinander lernen;

die Abwesenden schmerzlich vermissen

und die Ankommenden freudig begrüßen –

lauter Zeichen der Liebe und Gegenliebe,

die aus dem Herzen kommt,

sich äußern in Miene, Wort und tausend freundlichen Gesten

und wie Zunder den Geist in Gemeinsamkeit entflammen,

so daß aus den Vielen eine Einheit wird.“

Diese Worte sind tausendsechshundert Jahre alt. So umschreibt – in moderner Übersetzung – der abendländische Kirchenvater Augustinus in seinen „Confessiones“ (IV 8, 13) die Lebensform der Freundschaft: eine Lebensform, deren Feier uns auch heute Abend hier zusammengeführt hat. Jeder von uns mag die Worte mit eigenen Erinnerungen füllen, gerade auch mit Erinnerungen aus dem Zusammensein im Cartell.

Ich will heute Abend fragen: Was macht den besonderen Wert der Freundschaft aus? In den drei Antworten können wir möglicherweise auch den Dreiklang unserer Prinzipien wiedererkennen: Gott – Freiheit – Vaterland. Wenn auch in anderer Reihung.

1. Freiheit – oder: Freundschaft als Beginn der Philosophie

Joachim Negel, Fundamentaltheologe an der Universität Freiburg im Uetland, umschreibt diese Lebensform folgendermaßen: „Freundschaft ist zunächst und vor allem Gespräch. Freunde sind im Gespräch miteinander, und je intensiver das Gespräch, umso größer der Raum, der sich zwischen ihnen eröffnet. In ihm wird die Welt bedeutsam; man hört, was die Dinge sagen wollen; man sieht (in) ihr Antlitz und gerät dadurch in eine Tiefe und Weite der eigenen Seele wie auch der Welt, die es vorher nicht gab.“ Und so kann die Freundschaft auch als Geburt der Philosophie bezeichnet werden.

Es geht um ein hohes Ideal: Omnia vincit amor; et nos cedamus amori. – Dieses berühmte Zitat aus seiner letzten Ekloge widmete Vergil seinem Freund, dem Politiker und Dichter Gaius Cornelius Gallus. Die Liebe besiegt alles.

2. Vaterland – oder: Freundschaft als politische Tugend

Die amicitia ist nicht allein eine philosophische, sondern zugleich eminent politische Tugend. So schreibt Aristoteles in seiner Nikomachischen Ethik: „Die Erfahrung lehrt, daß Freundschaft die Polisgemeinden zusammenhält, denn die [politische] Eintracht hat offenbar eine gewisse Ähnlichkeit mit der Freundschaft.“ Nicht allein angesichts aktueller Debatten um Gewalt im öffentlichen Raum sehen wir, wie gefährdet ein solches Fundament unseres Zusammenlebens ist. Das gemeinsame Ethos unseres Gemeinwesens will gepflegt werden. Gerechtigkeit im Staat gründet im Kern auf der Tugend seiner Bürger. Der Mensch ist unhintergehbar ein „zoon politikon“. Eine zentrale Tugend des öffentlichen Zusammenlebens hat Michel Foucault einmal so ausgedrückt: „Eintracht ist Freundschaft unter Bürgern.“ Unser gesellschaftliches Ethos, das für ein humanes und gerechtes Zusammenleben unabdingbar ist, „beruht auf der Vorzüglichkeit ihrer seelischen Veranlagung, auf der konzentrierten Pflege solcher Veranlagung im Austausch mit den Freunden sowie auf der daraus sich erbildenden vernünftigen Einsicht“. Wo dieses Ethos zerfällt, degeneriert der Staat zur Tyrannis, zur Ochlokratie oder zur Oligarchie.

Insofern hat das, was wir in unseren Burschenschaften auf Basis unserer Tradition pflegen, eine eminent politische Bedeutung, die wir nicht unterschätzen sollten – und dieses Pfund sollten wir nicht hinter den Mauern unserer Verbindungshäuser verstecken, sondern im akademischen Beruf und im Engagement für unser Gemeinwesen einsetzen, damit es reichen Zins bringt – mehr, als uns Banken heute geben können.

3. Gott – oder: Freundschaft als Tür in die Unendlichkeit

Und ein dritter Gedanke: „Nur am Du bildet sich ein Ich.“ Ohne liebendes Du kann es auch kein Ich geben – so hat es Martin Buber in seiner Dialogphilosophie stark gemacht. Dies mag der Grund sein, warum das Thema Freundschaft die Gemüter aller Epochen der abendländischen Geistesgeschichte immer wieder bewegt hat. Wo sich Menschen in Freundschaft verbinden, öffnen sich unverhoffte Möglichkeiten, erleben wir uns als beschenkt und können auch andere beschenken. Ich kann dem Leben trauen, weil ein anderer zu mir steht. Freundschaft bedeutet Treue und Trost – so heißt es schon in der alttestamentlichen Weisheitsliteratur. „Es gibt Gefährten, die gereichen zum Verderben. Mancher Freund aber ist anhänglicher als ein Bruder“ (Spr 18, 24), heißt es im Buch der Sprichwörter. Und „ein treuer Freund ist ein Trost im Leben; ihn findet, wer den Herrn fürchtet“ (Sir 6, 16), sagt der Weisheitslehrer Jesus Sirach.

Trost und Treue – nicht umsonst wurde in der christlichen Tradition versucht, auch die innertrinitarische Beziehung in Freundschaftskategorien zu denken und die Beziehung zu Gott als Gottesfreundschaft zu deuten.

Letztlich versprechen wir mit jeder Freundschaft mehr, als wir Menschen in unserer Sterblichkeit halten können. Mit der Treue, die wir einander versprechen, eröffnen sich existentielle Fragen religiöser Natur. Es geht um den Grund des Lebens, der mich trägt. In einer säkularen Gesellschaft wirken Fragen danach oft peinlich. Und auch in unseren Lebensbünden mag es oft nicht mehr leicht fallen, diese Fragen zu stellen. Und doch: Wir können ihnen am Ende nicht ausweichen. „Die Religion war mir seit langem zuwider, und trotzdem spürte ich auf einmal eine Sehnsucht, mich auf etwas beziehen zu können. Es war unerträglich, einzeln und mit sich allein zu sein.“ – so Peter Handke in seinem „Kurzen Brief zum langen Abschied“.

Für Christen kann der tragende Grund des Lebens letztlich vom Menschen nicht selbst gemacht werden oder von ihm ausgesucht werden; er übersteigt das, was der Mensch sich selbst geben kann. Für Christen ist es ein ganz Anderer, der uns sagt: Du sollst sein. Theologen sprechen von Gnade. An ihr hat die Freundschaft Anteil. Und so öffnet uns die Freundschaft eine Tür in die Unendlichkeit

Gespräch und Hochherzigkeit, Eintracht und vernünftige Einsicht, Treue und Trost – ich wünsche uns allen, dass wir das immer wieder in unseren Verbindungen erfahren. Ja, dies dürfen wir auch immer wieder unseren Kritikern entgegenhalten: Wir sind hier versammelt zu löblichem Tun.

Als Cartell Christlicher Burschenschaften berufen wir uns bei unserem „löblichen Tun“ ausdrücklich und bewusst auf das religiös geprägte Fundament unseres staatlichen und kulturellen Zusammenlebens.

4. Ausblick

Religion und Politik brauchen einander, soll sich nicht jeweils eine Seite absolut setzen – was in der Geschichte noch nie gut ausgegangen ist. In der zivilreligiösen Fragestellung zeigt sich, wie religiöse und politische Fragen miteinander verwoben sind. Denn die politisch denkenden Bürger sind zugleich Träger religiöser Haltungen im weitesten Sinne – und umgekehrt. Daher wird es keine Zivilreligion ohne Bezug zur verfassten Religion geben können, wie umgekehrt die verfasste Religion stets auf politische Rahmenbedingungen trifft. Bildung und Wissenschaft sind Orte, dieses Ineinander religiöser und politischer Fragestellungen reflexiv zu bearbeiten. Unser akademischer Anspruch wie unsere kulturethische Überzeugung sollten uns verpflichten, uns als christliche Burschenschafter aktiv an dieser Debatte zu beteiligen – aus einer doppelten Verantwortung heraus. Zum einen: Bildung und Religion besitzen auch unter den Bedingungen gesellschaftlicher Plu­ralität unverzichtbare Bedeutung für einen freiheitlichen, vitalen und tragfähigen Kultur­staat. Wo die Sorge um seine geistigen Grundlagen erlahmt, werden über kurz oder lang kulturelle und soziale Verteilungskämpfe ein­setzen.

Zum anderen: Wir tragen eine soziale Verantwortung für Werte und Normen, Ethos und Tradition, Sprache und Wissenschaft, Kunst und Kultur oder Religion, die weit über unsere eigene Gegenwart hinausreicht. Die Pflege christlich-abendländischer Tradition in unseren Bünden lebt mehr oder weniger bewusst aus dem Wissen um diese Verantwortung. Denn wie künftige Generationen leben, denken und handeln werden, wird wiederum davon beeinflusst werden, wie wir heute leben, denken und handeln. Viel war von der kulturethischen Bedeutung des Christentums die Rede. Diese wird auf Dauer aber nur tragen, wenn auch ein praktiziertes christliches Bekenntnis in unserem Land lebendig bleibt. Es liegt an jedem Einzelnen, den formalen Gottesbezug der Verfassung durch eine konkrete christliche Praxis zu füllen.

Welchen Beitrag können christliche Burschenschaften in den zivilreligiösen Diskurs einspeisen? Welchen Beitrag können sie zur kulturethischen Pflege christlicher Traditionen in einer pluralen Gesellschaft beitragen? Wie können sie ihr spezifisches Profil bewahren, wenn selbst im eigenen Nachwuchs mit einer schwächer werdenden religiösen Sozialisation zu rechnen ist?  Wir werden diese Debatten führen müssen. Und das ist auch gut so.

Unser Cartell Christlicher Burschenschaften wird dreißig Jahre alt. Und wird öffentlich immer stärker wahrgenommen. ACADEMIA, die Verbandszeitschrift des CV, berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe über unser Jubiläum. Ab der neuen Auflage wird das CCB in der „Fuxenstunde“ des bekannten Studentenhistorikers Bernhard Grün einen eigenen Eintrag erfahren, wie jetzt schon das Süddeutsche Kartell.

Sich am öffentlichen Gespräch – auch über die öffentliche Bedeutung von Religion –  zu beteiligen, ist und bleibt zentraler Bestandteil gelebter burschenschaftlicher Verantwortung. Der Freundschafts- und Lebensbund bildet hierfür das notwendige Fundament. Übernehmen wir Verantwortung, beteiligen wir uns aktiv an der politisch-gesellschaftlichen Debatte und bringen wir dabei unsere burschenschaftlichen Orientierungswerte ein – in der Politik, in der Öffentlichkeit, im Beruf, an unseren Universitäten und im akademischen Leben. Bekennen wir uns selbstbewusst zu unseren Prinzipien, auch wenn der Wind gegenüber Verbindungen rauer werden mag: Gott – Freiheit – Vaterland. Hängen wir unsere Prunkfahnen hoch – und nicht in den Wind, wie es leider in Politik und auch Kirchen nur allzuoft geschieht.

In diesem Sinne: Burschenschaft Alemannia Leipzig, Burschenschaft Ostmark-Breslau zu Regensburg, Burschenshaft Rheno-Germnia Bonn, Burschenschaft Teutonia Nürnberg et Leipziger Burschenschaft Alemannia zu Bamberg – vivant, crescant, floreant. Cartell Christlicher Burschenschaften – ad multos annos!

Vortrag: Erziehen als Beruf – zwischen Betreuung und Bildung

Vortrag auf der Fachtagung „Die Zukunft evangelischer Kitas gestalten. Einsichten und Impulse im Dialog mit dem aktuellen Bildungsbericht ‚Evangelische Tageseinrichtungen für Kinder'“ des Comenius-Instituts Münster (13. September 2024, Tagungshotel Dunant, Münster/Westf.):

Der gravierende Fachkräftemangel in der Kindertagesbetreuung ist Symptom eines gesellschaftlichen Wandels in den vergangenen drei Jahrzehnten, der politisch nicht vom Himmel gefallen ist. Der folgende Impuls will vor allem auf die berufs- und professionalisierungspolitischen Folgen eingehen, die damit einhergehen.

I. Ein Blick zurück …

Mit der Wiedervereinigung übernahmen im Zuge der Rechtsangleichung die beigetretenen Bundesländer den bundesdeutschen Paragraphen 218 StGB; damit endete die bis dahin in der DDR für Abtreibung geltende Straffreiheit. Nach kontroversen öffentlichen Debatten verständigte man sich 1995 auf einen Kompromiss, wonach Abtreibung zwar strafbar bleibt, aber unter bestimmten Bedingungen nicht verfolgt wird. Gleichzeitig sollte die Vereinbarkeit  von Familie und Beruf erleichtert werden; und Frauen sollten darin bestärkt werden, ein ungeborenes Kind auch auszutragen. So wurde die Kindertagesbetreuung ausgebaut und 1996 ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab drei Jahren eingeführt. Mittlerweile sind die Rechtsansprüche weiter ausgeweitet worden.

Eine verstärkte Nachfrage nach Kindertagesbetreuung setzte in den westlichen Bundesländern  allerdings erst mit dem sogenannten „PISA-Schock“ zu Beginn der 2000er Jahre ein. Im Zuge der damals beginnenden Bildungsreformdebatte wurde die empirische Bildungsforschung ausgebaut, zugleich entstanden aber auch ein eigenständiger sozialethischer Bildungsdiskurs und eine menschenrechtsethische Diskussion über Gehalt und Grenzen eines Rechts auf Bildung und dessen Umsetzung hierzulande.

Das Recht auf Bildung in seiner überkommenen positivierten Form umfasst zunächst einmal keinen Anspruch auf Elementarbildung. Gleichwohl ist in der jüngeren Bildungsreformdebatte immer wieder angemahnt worden, dass dieses Recht nur dann umfassend verwirklicht werden könne, wenn sein Gehalt auch auf die Bildungsbiographie vor der Einschulung ausgedehnt werde. Prominent wurde diese Forderung nicht zuletzt durch den Deutschlandbesuch des seinerzeitigen Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für das Recht auf Bildung, Vernor Muñoz Villalobos, im Jahr 2006. In seinem Bericht, den er ein Jahr später dem Menschenrechtsrat in Genf vorlegte, forderte der UN-Vertreter eine vermehrte und zugleich kostenfreie Vorschulbildung für Deutschland.

II. Das Bildungsverständnis der Elementarbildung

Der Gemeinsame Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen, den die Kultusministerkonferenz 2004 verabschiedet hat, schreibt den Kindertageseinrichtungen einen eigenständigen Bildungsauftrag zu. Damit gehen vor allem zwei Erwartungen einher.

Ein Recht auf Bildung wird sich nur dann umfassend verwirklichen lassen, wenn auch der frühkindlichen Bildung und Förderung verstärkt Beachtung geschenkt wird, bevor sich Benachteiligungen und Förderbedarf verfestigt haben. Mit der Betonung eigenständiger Bildungsansprüche der Kinder sollen diese stärker als bisher als selbständige Subjekte anerkannt und deren rechtlich begründete Beteiligungsansprüche ausgeweitet werden.

Mit einer Stärkung des Bildungsbegriffs  verband sich überdies von Anfang an die Hoffnung auf eine frühpädagogische Professionalisierung. Mit dem Bildungsbegriff werden Tageseinrichtungen für Kinder stärker an die Institutionen des Bildungssystems gebunden.

Für die Akteure in diesem Feld stellen sich damit zwei Herausforderungen: Zum einen wird, soll der frühkindliche Bereich nicht „verschult“ werden, auf die Eigenständigkeit einer Elementarbildung zu achten sein, ebenso aber auch auf deren Anschlussfähigkeit an die Grundschulbildung. Zum anderen wird zu fragen sein, wie sozialpädagogische und Bildungsaufgaben fruchtbar miteinander verknüpft werden können, ohne dass Bildung ein sozialpolitisches Mittel zum Zweck wird oder die sozialpädagogische Arbeit nur noch als Lieferant für Lernanlässe gefragt wäre.

Der genannte Gemeinsame Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen, auf dem die Orientierungs-, Rahmen- oder Bildungspläne für den Elementarbereich in den einzelnen Ländern aufbauen, verzichtet bewusst auf eine Abgrenzung zwischen Bildung und Erziehung: „Der Bildungsprozess des Kindes umfasst alle Aspekte seiner Persönlichkeit. Bildung und Erziehung werden als ein einheitliches, zeitlich sich erstreckendes Geschehen im sozialen Kontext betrachtet.“Zwischen den Zeilen ist die Warnung vor einer „Verschulung“ des Kindergartens herauszulesen. Vermieden werden soll ein Bildungsverständnis, wie es schulischer Didaktik zugrunde liegt, bei der die Auseinandersetzung zwischen Lernenden und Lehrenden immer primär über einen methodisch strukturierten Bildungsinhalt verläuft.

In der Elementardidaktik soll sich der „Prozess der Weltaneignung“ – wie Bildung im Gemeinsamen Rahmen umschrieben wird – vorrangig aus sozialen Situationen ergeben, also alltagsbasiert erfolgen: „Eine Fächerorientierung oder Orientierung an Wissenschaftsdisziplinen ist dem Elementarbereich fremd. Eine Beschreibung von Themenfeldern, in denen sich kindliche Neugier artikuliert, aber ist sinnvoll, weil sie die Angebote der Kindertageseinrichtung konkretisiert.“Der kokonstruktivistische Mainstream der elementarpädagogischen Bildungspläne folgt einem umweltbezogenen Entwicklungsverständnis. Bildung und Erziehung geschehen über die lern- und entwicklungspsychologisch angemessene Gestaltung von Beziehungen, Situationen, Zeiten und Räumen.

Gerade in Zeiten eines bis auf Weiteres fortbestehenden Fachkräftemangels wird es darauf ankommen, den Bildungsanspruch von Kindertageseinrichtungen zu verteidigen. Soll ein qualitativ hochwertiges Angebot frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung gesichert bleiben, sind die pädagogischen Leistungen von Kindertageseinrichtungen aus einer bildungsbestimmten Perspektive zu bestimmen. Dabei werden sich Querbezüge zwischen Bildungs- und Sozialpolitik zeigen. Doch bleibt die Sicherung einer sozialstaatlich angemessenen und leistungsfähigen Betreuungslandschaft eine politische Aufgabe, die nicht mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag von Kindertageseinrichtungen verwechselt werden darf. Politische, gesellschaftliche oder wirtschaftliche Probleme werden grundsätzlich nicht über Bildung gelöst werden können. Deren Aufgabe bleibt die Ausbildung einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Persönlichkeit, und zwar über Stärkung der praktischen Urteilskraft.

Festzuhalten bleibt aber auch, dass nicht alles, was Kindertageseinrichtungen sozialpädagogisch leisten, an deren Bildungsauftrag angehängt werden kann, gerade dann nicht, wenn die Momente der Selbsttätigkeit und aktiven Verarbeitung im Bildungsprozess nicht unterbestimmt bleiben sollen. Kindertageseinrichtungen haben aus guten Gründen einen historisch gewachsenen, eigenständigen pädagogischen Auftrag, der sich deutlich vom Auftrag des Schulwesens abhebt.

Alltagsintegrierte Erziehung und Förderung setzen sozialpädagogische Kompetenzen voraus, die nicht vollständig durch ein bildungsbezogenes Selbstverständnis absorbiert werden sollten. Für die Pädagogik der Kindheit ergibt sich die Aufgabe, pädagogische Konzepte für die Verschränkung bildungsorientierter Zugänge einerseits und sozialpädagogischer Zugänge andererseits zu entwickeln. Wenn dies gelingt, könnten sich frühe Bildung, frühzeitige Förderung und sozialpädagogische Unterstützung, Kompetenzerwerb und pädagogisch anspruchsvolle Betreuung wechselseitig verbinden und gegenseitig befruchten.

Wenn dies pädagogisch gelingt, wird dabei auch der Prozess wachsender Grundschulbetreuung profitieren. Gerade hierfür ist es wichtig, überzeugende Modelle für die Kooperation schulpädagogischer und sozialpädagogischer Professionen auf Augenhöhe zu entwickeln. Ein geklärter Bildungsbegriff für den Elementarbereich wird die hierfür notwendigen Kommunikations- und Austauschprozesse deutlich unterstützen.

III. Zwischenfazit

Der politisch angestoßene Ausbau der Kindertagesbetreuung war verschieden motiviert: Elementarbildung wurde zunehmend als erster wichtiger Schritt einer erfolgreichen Bildungskarriere betrachtet. Der Ausbau galt zudem als wichtiger Faktor für eine Stärkung des Wirtschaftsstandorts. Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollten dazu dienen, dem stärker spürbar werdenden demographischen Wandel und der drohenden Erosion der Sozialsysteme entgegenzuwirken.

Der Ausbau der Kindertagesbetreuung folgte somit in starkem Maße wirtschaftlichen und sozialpolitischen Interessen. Der pädagogische Eigenwert einer gestärkten, auf Mündigkeit zielenden Elementarbildung blieb vielfach sekundär. Auf Bundesebene und einem Teil der Bundesländer liegt die Verantwortung für den Elementarbereich weiterhin bei den Sozial- und nicht bei den Kultusministerien. Die Kindertagesbetreuung gilt in Deutschland weiterhin stark als Teil des Hilfesystems für Familien, und nicht zwingend als integraler Bestandteil des Bildungssystems.

Die politischen und gesellschaftlichen Erwartungshaltungen, die an den Bereich der Kindertagesbetreuung herangetragen werden, sind vielfach außerpädagogischer Natur und entsprechen nicht dem genuin pädagogischen Selbstverständnis der evangelischen Ausbildungsstätten für Sozialpädagogik. Diese Erwartungen bedürfen in jedem Fall der eigenständigen pädagogischen Kontextualisierung. Dabei ist zu bedenken, dass der Fachkräftemangel Symptom von Entwicklungen und Erwartungen ist, die nicht allein der frühkindlichen Bildung zugerechnet werden können und auch nicht pädagogisch gelöst werden können.

IV. Folgen

Die Akteure in der Elementarbildung sehen sich einer Ambiguität gesellschaftlicher Erwartungen gegenüber: Einerseits soll primär eine verlässliche Betreuung sichergestellt werden; andererseits wird ein Bildungsauftrag formuliert. Bei verlängerten Betreuungszeiten werden Kindertagesstätten zu wichtigen Instanzen der Erziehung und Wertvermittlung. Diese Aufgaben erfordern weitreichendes pädagogisches und entwicklungspsychologisches Fachwissen sowie zeitliche und personelle Ressourcen. Letztere sind angesichts des deutlichen Fachkräftemangels knapp. Die Folgen zeigen sich nicht allein in einem verminderten Angebot an Betreuungsmöglichkeiten, sondern beeinflussen nicht zuletzt das Selbst- und Berufsverständnis Pädagogischer Fachkräfte.

Familien- und wirtschaftspolitische Folgen

Der Erziehungsauftrag von Kindertageseinrichtungen wächst, da ein nicht unerheblicher Teil der Eltern zunehmend weniger in der Lage ist, kontinuierlich erzieherisch tätig zu sein. Hieraus ergeben sich weitreichende Aufgaben für die Kindertageseinrichtungen, beispielsweise bei der Wertvermittlung, Sprachbildung, beim Umgang mit Heterogenität oder beim sozialen Lernen.

Eine kürzere oder unzuverlässige Betreuungszeit hat nicht allein Folgen für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit und für die Teilhabe von Eltern am Arbeitsmarkt. Dies löst individuell Ängste vor gesellschaftlichem Abstieg und volkswirtschaftlich vor gesellschaftlichem Wohlstandsverlust aus. Genauso wichtig ist aber auch: Kindertagesstätten, die ihren Bildungsauftrag wegen fehlender oder mangelhaft ausgebildeter Fachkräfte nicht umsetzen können, können langfristig auch keinen Beitrag zur Gewinnung qualifizierter Fachkräfte leisten.

Pädagogische und entwicklungspsychologische Folgen

Damit sich Kinder angemessen entwickeln können, bedürfen sie stabiler Beziehungen und einer bildungsbegleitenden Unterstützung. Dass Kinder und Jugendliche in pädagogischen Moratorien aufwachsen und sich bilden können, ist eine Errungenschaft des neunzehnten und zwanzigsten Jahrhunderts. Die vorstehend benannte, durch Sparzwänge und Fachkräftemangel noch verstärkte Deprofessionalisierung gefährdet den Fortbestand der Gesellschaft, weil die nachwachsende Generation nicht die notwendige Unterstützung erhält, die sie braucht, um die für soziale Teilhabe und berufliche Unabhängigkeit notwendigen Kompetenzen auszubilden. Wenn wir die Aufgaben frühkindlicher Bildung vernachlässigen, wird uns dies über kurz oder lang gesellschaftlich und volkswirtschaftlich auf die Füße fallen.

Soziale und politische Folgen

Durch den Fachkräftemangel werden soziale Unterschiede verstärkt, da wohlhabendere Milieus Mängel in der öffentlichen Kindertagesbetreuung leichter ausgleichen können.  Kinder, die ein stabiles häusliches Umfeld genießen, mehr Zeit mit den Eltern verbringen und durch diese eine intensivere individuelle Förderung erhalten, werden wahrscheinlich einen höheren Bildungsgrad erreichen können als jene, die einer nicht hinlänglichen Förderung in ausgesetzt sind und deren Eltern weniger Zeit für ihre Erziehung und Begleitung haben.

Ob Kinder in der Schule gut lernen können, ist nicht allein eine Frage der Didaktik, sondern auch der erzieherischen Grundlagen. Im  Grundschulbereich, aber auch den weiterführenden Schulen ist schon heute sichtbar, dass die Zahl der Kinder mit sozial-emotionalen Verhaltensauffälligkeiten deutlich gestiegen ist. Dies zieht einen höheren Bedarf an Schulbegleitung, Schulassistenz, Schulsozialarbeit oder Teamteaching nach sich, damit der Unterrichtsbetrieb aufrechterhalten werden kann. Dies bindet finanzielle, aber auch personelle Ressourcen.

Erziehungs- und Bildungsdefizite in Kindheit und Jugend und damit einhergehende Folgen, z. B. für Emotionsregulation oder soziale Integrationsfähigkeit, können sich biographisch langfristig auswirken. Dies verringert dauerhaft die die sozialen Teilhabechancen, befördert gesellschaftliche Exklusion – mit weiterreichenden Folgen für politische Stabilität und gesellschaftlichen Frieden.

Berufs- und professionalisierungspolitische Folgen

Das Berufsethos Pädagogischer Fachkräfte basiert auf der Erziehung und Bildung der ihnen anvertrauten Kinder, deren Selbstbestimmungsfähigkeit und Mündigkeit gefördert werden sollen. Diese Arbeit ist äußerst anspruchsvoll und bedarf einer hohen Fachlichkeit. Sie bedarf der Zeit das einzelne Kind in seiner Entwicklung zu sehen und Bildungsprozesse anzuregen. Der steigende Bedarf an Kindertagesbetreuung aufgrund gesellschaftspolitischer Veränderungen und  des daraus resultierenden Fachkräftebedarfs führen dazu, dass Kindertageseinrichtungen die Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrag in hohem Maße erschwert wird. Dies hat zur Folge, dass immer mehr Fachkräfte überlastet und frustriert sind, da sie der primären Aufgabe, um derentwillen sie den Beruf gewählt haben, nicht mehr gerecht werden könne. Eine Abwanderung Pädagogischer Fachkräfte in andere Arbeitsfelder, eine hohe Fluktuation oder ein erhöhter Krankenstand sind sichtbare Folgen Es droht ein Ansehens- und Attraktivitätsverlust des Berufes.

V. Zukunftsoffenheit

Durch den Fachkräftemangel verändert sich in der öffentlichen Diskussion der Auftrag der Kindertagesstätten. Der Erziehungs- und Bildungsauftrag tritt in den Hintergrund und jener der Betreuung in den Mittelpunkt. Dies zeigt sich nicht nur in der gesellschaftspolitischen Debatte um fehlende Betreuungsplätze und unzureichende Betreuungszeiten, sondern auch in den Versuchen, dem Fachkräftemangel mittels minderqualifizierter Kräfte entgegenzuwirken. Die Verschiebung des gesellschaftspolitischen Auftrages von Kindertagesstätten kollidiert mit dem Berufsethos der Pädagogischen Fachkräfte und trägt zu einem Ansehensverlust des Berufes bei. Denn: „Betreuung kann jeder“, Bildung und Erziehung bedürfen jedoch einer hohen fachlichen Kompetenz.

Kindertagesstätten sind familienunterstützende Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, deren Augenmerk auf der Begleitung des Aufwachsens der Kinder und deren gezielter Förderung liegt. Außerfamiliäre Betreuung ist eine weitere Funktion, aber nicht der eigentliche Zweck von Kindertageseinrichtungen. Denn diese unterstützen die Eltern auf pädagogisch-professionelle Weise, ersetzen aber nicht den elterlichen Erziehungsauftrag.

Kindertageseinrichtungen sind zukunftsorientierte und zukunftsoffene Einrichtungen, deren Angebot sich auf die heranwachsende Generation und deren Zukunftschancen richtet. Werden sie für kurzfristige politische Zwecke, wie derzeit etwa solche des Arbeitsmarktes, missbraucht, können sie ihren eigentlichen Zweck nicht mehr erfüllen, wodurch die gesellschaftliche Ordnung mittel- und langfristig in Gefahr gerät. Arbeitsmarktpolitische und wirtschaftliche Probleme lassen sich nicht über eine Zweckentfremdung von Bildungseinrichtungen lösen, sondern bedürfen systemimmanenter Lösungen dort, wo sie entstehen.

Der Fachkräftemangel ist Symptom einer Entwicklung, bei der arbeitsmarktpolitische, wirtschaftliche und demographische Probleme pädagogischen Institutionen und den dort Tätigen aufgeladen werden. Dies kann keine Lösung sein. Auf diese Weise entstehen gesellschaftliche Folgelasten, die wiederum der nachwachsenden Generation aufgebürdet werden. Das Qualifikationsniveau und in der Folge die tarifliche Vergütung abzusenken, ist keine angemessene Antwort, sondern wird die benannten pädagogischen wie gesellschaftlichen Folgen noch verschärfen.

Vielmehr bedarf es einen gesellschaftlichen Diskurses, wie Arbeitsmarkt und Wirtschaftssystem so transformiert werden können, damit Eltern wie pädagogische Einrichtungen gleichermaßen den ihnen je eigenen pädagogischen Auftrag erfüllen können, zum Wohle der Kinder und Jugendlichen wie der Gesellschaft insgesamt. Kindertageseinrichtungen erfüllen eine wertvolle und unverzichtbare Bildungsaufgabe für die Gesellschaft von morgen.

VI. Dafür stehen evangelische Ausbildungsstätten …

Der Bundesverband evangelischer Ausbildungsstätten für Sozialpädagogik (BeA) sorgt sich um die gesellschaftliche Zukunft – so der Tenor eines neuen Positionspapieres, das in Kürze veröffentlicht werden soll. Bildung und Erziehung sind genuine Aufgaben von Kindertageseinrichtungen. Indem der Verband dafür einsteht, engagiert er sich für eine zentrale Zukunftsaufgabe, die gesellschaftliche Entwicklung sowie ein humanes, friedvolles und gemeinwohlorientiertes Zusammenleben zu sichern.

Mit einer qualitativen Ausbildung Pädagogischer Fachkräfte leisten die evangelischen Fachschulen, Fachakademien und Berufskollegs einen wichtigen Beitrag, den Bildungsauftrag von Kindertagesstätten zu sichern. Im Mittelpunkt steht dabei das kindliche Bildungsrecht und die Ansprüche der Heranwachsenden auf angemessene Förderung und Unterstützung. Ausdrücklich ist zu betonen, dass auch der ebenso deutliche Fachkräftemangel in der Grundschulbetreuung sowie den Hilfen zur Erziehung nicht übersehen werden darf. Mit Sorge nehmen der Verband wahr, wie der Bildungsauftrag im Elementarbereich zunehmend zurückgedrängt wird. Den evangelischen Ausbildungsstätten für Sozialpädagogik ist in dieser Situation wichtig:

  1. Evangelische Fachschulen für Sozialpädagogik leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Ausbildung professioneller Pädagogischer Fachkräfte. Sie haben in den vergangenen Jahren durch neue Ausbildungsformate, die Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen, kompetenzorientierten Theorie-Praxis-Verzahnung sowie innovative Kooperationen mit Hochschulen und internationalen Partnern einen entscheidenden Beitrag zur Fachkraftsicherung in der Kindertagesbetreuung geleistet. Sie können aber nicht wirtschaftliche, politische oder gesellschaftliche Ursachen des Fachkraftmangels lösen, die außerpädagogischen Ursprungs sind.
  • Evangelische Fachschulen für Sozialpädagogik treten für eine hohe Professionalität Pädagogischer Fachkräfte ein. Sie wollen das Qualifikationsniveau des Berufes, die hohe Bildungs- und Erziehungskompetenz Pädagogischer Fachkräfte und damit die Attraktivität und das gesellschaftliche Ansehen des Berufsbildes auch künftig sichern. Tendenzen, das Berufsbild zu deprofessionalisieren, indem Betreuungsaufgaben zunehmend den Bildungs­auftrag überlagern, treten sie deutlich entgegen.
  • Pädagogische Institutionen haben einen erziehungsergänzenden, nicht ersetzenden Auftrag, der Eltern in ihren Erziehungsaufgaben unterstützt. Daher treten die Evangelischen Fachschulen dafür ein, in der Diskussion um die Behebung des Fachkräftemangels in Kindertagesstätten und anderen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern, die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages als unumstößliche, zu bewahrende Kernkompetenz anzuerkennen und zu erhalten.
  • Folgerichtig ist die Kindertagesbetreuung aus Sicht der Evangelischen Fachschulen konsequent als bildungsbiographisch wichtige Institution den Bildungsministerien zuzuordnen.

VII. Was braucht es aus Perspektive der Ausbildungseinrichtungen, damit dies gelingt?

Aufstiegsmöglichkeiten und Spezialisierungen

Erziehungsberufe müssen als ein wichtiges Arbeitsfeld in der Berufsorientierung wahrgenommen und sichtbar gemacht werden. Attraktive Erziehungsberufe bedürfen gesellschaftlicher Anerkennung, eines professionellen Selbstverständnisses und verlässlicher Karrierechancen, etwa durch vertikale Aufstiegsmöglichkeiten, etwa stellvertretende Einrichtungsleitungen, und horizontale Spezialisierungswege.

Auch Fachschulen in freier Trägerschaft, wenn die Schulträger nicht verbeamten, können engagierten Lehrkräften nur begrenzt Aufstiegsmöglichkeiten bieten. Angesichts wichtiger werdender Anstrengungen in der Mitarbeiterbindung, bleibt in vielen Fällen nur der Weg über eine horizontale Spezialisierung und Differenzierung.

Quereinstieg

Angesichts des Fachkräftemangels bedarf es kontinuierlicher, rechtlich verankerter Qualifizierungen für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger in Erziehungsberufe, die bis zur Ebene eines Bachelor professional führen. Ein „Wildwuchs“ ist dabei zu vermeiden. Denn die Vermehrung unterschiedlicher Ausbildungsgänge erhöht allerdings für Schulen die Planungsunsicherheit und birgt für Schulen in freier Trägerschaft ein nicht unbeträchtliches wirtschaftliches und Planungsrisiko, wenn nicht alle Klassen gefüllt werden können.  

Auszubildende mit Migrationshintergrund

Eine besondere Herausforderung bleibt die Einmündung von Auszubildenden mit Migrationshintergrund in das angestrebte Berufsfeld, auch wenn – nicht nur bei diesem Thema – deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern auszumachen sind. Aus Sicht der Ausbildungsstätten wäre es wünschenswert, wenn die Verfahren hierzu erleichtert würden und mehr Bereitschaft zu Klugheits- oder Billigkeitsentscheidungen im Einzelfall bestünde. Das heißt im Besonderen:

  • Die Feststellung der Eignung für eine Weiterqualifizierung als Erzieher oder Erzieherin sollte niederschwellig möglich sein, zum Beispiel durch Eignungsfeststellungen nach den ersten sechs Monaten der Ausbildung. Das könnte zur Entbürokratisierung bei der Anerkennung von Abschlüssen durch übergeordnete Behörden führen.
  • Bei Bewerbern und Bewerberinnen, die bereits im Heimatland eine pädagogische Ausbildung oder ein pädagogisches Studium abgeschlossen und möglicherweise auch schon in einem pädagogischen Beruf gearbeitet haben, sollte die Anerkennung zügiger erfolgen.
  • Bei Anerkennung von Teilen der im Heimat- oder Herkunftsland erworbenen pädagogischen Qualifikation, könnte die Weiterqualifizierung in Deutschland unter Umständen verkürzt werden.
  • Zentral für eine gelingende Ausbildung und Berufseinmündung ist die Beherrschung der deutschen Sprache. Ausbildungsstätten könnten hier verstärkt Unterstützung anbieten, wenn die hierfür notwendigen Ressourcen gesichert wären. Die Pflegeberufe sind hier bereits weiter. Die Fachschule des Vortragenden konnte dank Drittmittelfinanzierung vonseiten von vier Stiftungen ein zusätzliches Wahlpflichtfach „Deutsch für Pädagogische Fachkräfte“ anbieten, das in diesem Fall durch die Pädagogische Hochschule Ludwigsburg wissenschaftlich begleitet wurde. Leider war eine Überführung in den Regelbetrieb nicht möglich gewesen.
  • Ist eine Anerkennung von mitgebrachten Qualifikationen für das angestrebte Berufsfeld nicht möglich, bedarf es innovativer Modelle. Die hierfür notwendigen Voraussetzungen können von den Ausbildungsstätten und Trägern allein nicht gestimmt werden, insbesondere die Qualifizierung in kleineren Lerngruppen mit individueller Lernbegleitung, zusätzlich finanziertem Coaching oder begleitender Sprachförderung.
  • Denkbar wären auch der Ausbildung vorgelagerte Module mit fachsprachlichem Schwerpunkt. Erfahrungsgemäß reicht es nicht aus, wenn allein ein bestimmtes Sprachniveau, gegenwärtig B2, vorgegeben wird
  • Denkbar wären auch durch die Fachschulen begleitete Praxisphasen vor Beginn der Ausbildung – insbesondere, da Träger teilweise Auszubildende aus dem Ausland nur dann einstellen, wenn diese bereits ein Jahr im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres oder eines Praktikums im deutschen Kindertagesbetreuungssystem tätig gewesen sind. Wichtig hierfür bleibt, dass die Fachschulen in freier Trägerschaft angesichts eines gleichfalls bestehenden Lehrkräftemangels durch angemessen ausgestaltete Vorgaben der staatlichen Schulaufsicht auch in der Lage sind, ihren eigenen Personalbedarf zu decken.
  • Schließlich wären auch gegenseitige unterstützende Netzwerke zu nennen: Auszubildende mit Migrationshintergrund unterstützen Auszubildende in ähnlicher Situation mit dem Ziel der emotionalen Stärkung und Stützung, aber auch der Unterstützung und Beratung bei bürokratischen Herausforderungen, zum Beispiel im Rahmen der Anerkennungsverfahren oder beim Erlernen der notwendigen Fachsprache.

Privatschulfinanzierung

Der Ausbau der Ausbildungskapazitäten und der Aufbau neuer Ausbildungsgänge ging gleichzeitig einher mit einer Neugründung von Fachschulen und einem wachsenden Konkurrenzdruck auf dem Schülermarkt. Damit die Ausbildungskapazitäten nicht gefährdet werden, bedarf es für die Ausbildungsstätten einer verlässlichen Planungssicherheit und einer auskömmlichen Privatschulfinanzierung. Bei Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft lassen sich sehr deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern ausmachen.

Gleiches gilt für das Engagement und den Rückhalt vonseiten der verschiedenen Landeskirchen und Träger im Bereich des evangelischen Fachschulwesens.

Das AZAV-Qualitätsmanagement für Kooperationen mit den Jobcentern und Agenturen für Arbeit wird den fachschulischen Rahmenbedingungen nicht gerecht, bedeutet einen enormen Personal- und Ressourceneinsatz und bildet die tariflichen Bedingungen innerhalb von Kirche und Diakonie nicht ab – bei geringem Ertrag. Denn unter dem Strich kommen nur wenige Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Schulen in evangelischer Trägerschaft an, da öffentliche Schulen in gleicher Trägerschaft wie die Jobcenter vorrangig bedient werden. 

Das Potential der Fachschulen nutzen

Wenn Manfred Müller-Neuendorf vor einigen Jahren gefragt hat: „Ist die Ausbildung der Erzieher und Erzieherinnen an Fachschulen noch zukunftsfähig?“, so ist diese Frage zu bejahen. Mittlerweile besteht ein differenziertes Geflecht unterschiedlicher Qualifizierungswege, das unterschiedlichen Bedürfnissen, Lebenssituationen, berufsbiographischen Erwartungen (etwa für Berufseinsteiger oder Berufswechsler) oder Lernwegen gerecht wird. Auszubildende mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen und Vorerfahrungen finden einen Zugang in das professionelle, sozialpädagogische Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen. Was Müller-Neuendorf noch als Vision formulierte, ist heute für Fachschulen Realität: Durch neue Formen der Durchlässigkeit und Vernetzung haben die Fachschulen für Sozialpädagogik ihren Platz in einer differenzierten Ausbildungs- und Studienlandschaft behauptet.

Das fachliche Potential, die großen Erfahrungen und die Expertise einer ausdifferenzierten Fachschullandschaft sollten nicht verspielt, sondern gezielt genutzt werden. Fachschulen in freier und evangelischer Trägerschaft können Innovatoren für ergänzende Ausbildungsmodelle auf fachlich hohem Niveau und auf Basis einer besonderen Expertise im Umgang mit Vielfalt und in der Unterstützung von Menschen sein.

Eine erweiterte Schriftfassung für eine Sammelbandveröffentlichung ist in Planung.

Neuerscheinungen: Zehnte Bamberger Zivilcouragerede

Anlässlich des neunzigsten Todestages Willy Arons, der im Mai 1933 im KZ Dachau umgebracht worden war, hielt Axel Bernd Kunze im vergangenen Sommer auf Einladung der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V. die zehnte Jubiläumszivilcouragerede unter dem Titel: Freiheit und Zivilcourage. Die Rede ist jetzt veröffentlicht worden in der Reihe Arbeitspapiere der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V., Ausgabe 3/2023, S. 9 – 24.

Das Arbeitspapier 3/2023 dokumentiert darüber hinaus weitere Veranstaltungen aus Anlass des neunzigsten Todestages des Widerstandskämpfers Aron und des zwanzigsten Jubiläums der nach ihm benannten Gesellschaft.

Ferner ist zeitgleich Ausgabe 1/2024 erschienen: Zur Erinnerung an Ernst Strassmann 1897 – 1958.

Weitere Informationen zur Arbeit der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V. unter www.willy-aron-de.

Vortrag: Zum Umgang mit Religion außerhalb der Religionspädagogik

„Wie hältst Du’s mit der Religion?“ –

Gebete, Rituale, Weltreligionen: Zum Umgang mit Religion außerhalb der Religionspädagogik

Vortrag im Rahmen der Pfingstakademie des Kardinal-von-Galen-Kreises „Frischer Wind durch Neuevangelisierung“ am 15. Juni 2024 im Kloster Maria Engelport in Treis-Karden (eine schriftliche Tagungsdokumentation ist in Vorbereitung)

„Die Jugend ist in Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung zu erziehen.“ –

So heißt es in Artikel 12 der baden-württembergischen Verfassung. Ähnliche Beispiele lassen sich auch in anderen Landesverfassungen finden, etwa hier in Rheinland-Pfalz. Derartige Formulierungen lösen, wie ich erlebt habe, in Lehrveranstaltungen immer wieder Verwunderung oder auch vehementen Widerspruch aus. Darf der Staat ein Bekenntnis zu Gott vorschreiben? Soll der Staat nicht vielmehr weltanschaulich neutral sein? Passt ein solcher Anspruch noch zu einer pluralen und offenen Gesellschaft? Und tatsächlich erhitzen sich gerade am Gottesbezug der Verfassung immer wieder die Gemüter. So war es bei der EU-Verfassung gewesen, so war es vor sieben Jahren einmal mehr in Schleswig-Holstein zu beobachten gewesen.

Die folgenden Gedanken gliedern sich in zwei Teile. In den sozialethischen Überlegungen des ersten Teils geht es um die Frage, welche Rolle religiöse Bezüge für den weltanschaulich neutralen, freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat spielen sollten. Gefragt wird:

1. Warum bleibt ein Letztbezug für den Staat wichtig?

2. Warum sollte sich der Staat zu seinen religiösen Wurzeln bekennen?

3. Welche Herausforderungen stellen sich in der pluralen Gesellschaft?

Wie können wir pädagogisch über Religion sprechen? Die didaktische Überlegungen im zweiten Teil greifen drei Aspekte auf: Gebet, Rituale und Interreligiöses Lernen.

I. AUS SOZIALETHISCHER PERSPEKTIVE: BRAUCHT DAS ÖFFENTLICHE LEBEN NOCH RELIGION?

1. Warum bleibt ein Letztbezug für den Staat wichtig?

Es geht – wie  auch bei der religiösen Eidesformel – nicht um ein persönliches Credo oder ein bestimmtes konfessionelles Gottesbild, sondern um eine kulturethische Aussage. Mit dieser trifft der Verfassungsgesetzgeber eine gewichtige Wertvorentscheidung: „Es geht um die Anerkennung einer Verantwortung über die bloße Mehrheitsmeinung oder Opportunität hinaus.“ – so der Kulturpolitiker Thomas Sternberg einmal in der Zeitschrift „engagement“. Es geht um die Gründung der sittlichen Person, die noch einer anderen Instanz, ihrem Gewissen, gegenüber verpflichtet ist. Und es geht um die Rückversicherung gegenüber totalitären Tendenzen – wider eine Selbstüberschätzung des Menschen, wider einen Staat, der sich absolut setzt, wider jede Form des Materialismus, der den Menschen in letzter Konsequenz nur mehr als Funktionär der sozialen Verhältnisse betrachtet, ihm aber letztlich keine höheren geistigen Antriebe, Interessen oder Ziele zuzugestehen vermag. Der Gottesbezug hält jene Leerstelle offen, ohne die letztlich auch die Freiheit des Menschen auf der Strecke bliebe. Wir Deutschen haben dies in zwei Diktaturen schmerzlich erfahren.

Die Ideologie der Freiheit darf niemals mächtiger werden als die konkrete Freiheit des Einzelnen. Denn der Mensch muss selbst bestimmen können, wer er sein will und wie er leben will. Dies verleiht ihm eine besondere, nur ihm eigene Würde. Der Mensch hat aber nicht allein die Fähigkeit, sondern auch die Verpflichtung, sich zu entscheiden.

Dabei ist eine „Erziehung zur Ehrfurcht“ vor Gott – oder wie anders wir davon sprechen wollen –, zur Freiheit im Denken und Handeln sowie zur sittlichen Verantwortung genauso wenig wie Liebe, Freundschaft oder Vertrauen operationalisierbar. Daran ist besonders zu erinnern in Zeiten, in denen Bildung oftmals so etwas wie das neue Heilsversprechen der säkularisierten „Wissensgesellschaft“ geworden ist. Ein solcher Letztbezug schützt davor, den Anspruch auf Bildung quasireligiös zu überhöhen, in Gestalt einer pädagogischen Kontrollgesellschaft, einer Erziehungsdiktatur oder durch manipulative Pädagogisierung aller Lebensbereiche. Die seinerzeitige Auseinandersetzung um die Bildungsplanreform in Baden-Württemberg, aber auch die aktuellen Debatten um Identitätspolitik, Gendererziehung oder Diversitypädagogik zur „Akzeptanz von Vielfalt“ zeigen, welches Konfliktpotential hier schlummert.

Ohne Letztbezug im weitesten Sinne, so die Überzeugung der Verfassungsväter, wäre eine Bildung der sittlichen Person gar nicht denkbar. Bildung kann zwar den Raum eröffnen, die Sinnfrage zu stellen, einen letzten Lebenssinn findet der Einzelne in ihr jedoch nicht. Bildung verweist den Einzelnen auf sich selbst, seinen Lebenssinn zu suchen und jene Wahrheit zu erkennen, die ihn frei macht – frei jenseits aller menschengemachten Bildungsanstrengungen.

2. Warum sollte sich der Staat zu seinen religiösen Wurzeln bekennen?

Auch wenn die Gottesformel nichtkonfessionell gemeint ist und für unterschiedliche individuelle Bekenntnisse offen bleibt, ist sie keineswegs wertneutral. Dies zeigt schon die Formulierung selber. Es fällt zunächst auf, dass von Gott im Singular die Rede ist. Und scheint nicht auch dahingehend eine Festlegung vorzuliegen, indem an einen Gott gedacht wird, der das Leben und die Würde des Menschen bejaht oder sogar begründet?

Der neuzeitliche Staat ist nicht mehr etwas Selbstzweckhaftes; er bedarf vielmehr selbst der Legitimation. Der Verfassungsgesetzgeber versichert sich mit dem Bezug auf Gott einer Legitimationsgrundlage des staatlichen Handelns, die ohne Religion oder zumindest religionsoffene Philosophie nicht auskommt. Die Gottesformel markiert als „Leerstelle“ jenes geistige Fundament, auf dem unser Gemeinwesen aufruht und das der moderne Staat nicht selbst garantieren kann. Wir finden den Bezug auf Gott in dieser kulturethischen Bedeutung zur Zeit der Befreiungskriege beispielsweise in studentischen Stammbüchern, bei Theodor Körner oder im „Ermunterungslied“ von Ernst Moritz Arndt aus dem „Katechismus für teutsche Soldaten“.

Der Nationalstaat hat nicht ohne das Ringen mit der Kirche das Licht der Welt erblickt, der Kulturkampf in Deutschland hat bis heute Spuren hinterlassen. Die Hochzeiten nationaler Lutherdeutung und die für Deutschland prägenden „Los-von-Rom-Mythen“ waren alles andere als frei von antikirchlichen und antiklerikalen Affekten. Doch auch der säkularisierte Nationalstaat kann nicht gänzlich auf ein geistiges Fundament verzichten.

Ein sprechendes Bild wird gern verwendet, wenn verdeutlicht werden soll, was die Idee des christlichen Abendlands ausmacht: Europa – mit seinen geschichtlichen Höhen wie Tiefen – gründe auf drei Hügeln: Golgatha, Areopag und Kapitol. Die drei genannten Berge stehen für jene drei Traditionen, die alle zusammengenommen das Spezifikum abendländischer Geistesgeschichte und der damit verbundenen Leistungen ausmachen: die Idee christlicher Barmherzigkeit und Solidarität, die Vorstellung von Demokratie, Individualität und autonomer Wissenschaft sowie den Anspruch auf Herrschaft des Rechts und Naturrecht. Die Verbindung von christlicher Erlösungsvorstellung, griechischer Philosophie und römischem Rechtsdenken zeigt sich auch noch in ihren säkularisierten Fassungen – z. B. „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“. Der Historiker Heinrich August Winkler hat aufgezeigt, wie sich diese Verbindung zu Beginn der Moderne in Aufklärung und Französischer Revolution äußert, bis heute Gestalt und Bewusstsein Europas prägt und diesen Kontinent zusammenhält. Hoffentlich auch künftig.

Wir haben uns daran gewöhnt, in einem stabilen, demokratischen Rechts-, Sozial- und Kulturstaat zu leben. Doch selbstverständlich ist das keineswegs. Und so täten wir alle gut daran, mit den kulturellen Grundlagen unseres Staatswesens nicht allzu sorglos umzugehen. So etwa bei der Debatte über die Bibelinschrift auf der Kuppel des Berliner Stadtschlosses zu erleben. Umstritten ist auch das Kreuz im öffentlichen Raum, sei es im Münsteraner Friedenssaal beim G7-Gipfel, in bayerischen Behörden oder auf Berggipfel, wenn man Touristen aus arabischen Staaten anlocken will.

Das Kreuz – etwa im Gerichtsgebäude – erinnert auch im säkularen Staat daran, dass irdische Gerechtigkeit immer fehlbar bleibt und wir noch einer anderen Instanz, nennen wir sie Gott oder Gewissen, verantwortlich bleiben. Ankläger und Zeugen werden daran erinnert, nicht leichtfertig oder gar falsch Zeugnis gegen andere abzulegen, Richter daran, das Recht nicht zu beugen oder leichtfertig Urteile zu sprechen.

Jeder Einzelne besitzt eine unveräußerliche Würde. Im sozialen Rechtsstaat wird diese in der Anerkennung vorstaatlicher Menschenrechte konkret. Allerdings kann der Wille zum Recht rechtsimmanent allein nicht gesichert werden. Ein formaler Verfassungspatriotismus genügt als Ethos nicht, um die Menschenrechte dauerhaft zu sichern. Hierfür braucht es eine tiefergehende religiöse oder ethisch-humanistische Motivation.

Der Mensch ist mehr als ein Funktionär der sozialen Verhältnisse. Lebendig, geistig vital und schöpferisch bleibt ein Gemeinwesen nur dann, wenn seine Bevölkerung nicht allein funktional qualifiziert ist, sondern umfassend gebildet. Hierzu gehört ein Wissen um die eigene kulturelle Herkunft und Identität. Diese sind nicht beliebig austauschbar. Ein Staat, der sein kulturelles Gedächtnis verliert und in dem es keine verlässlichen Gemeinsamkeiten mehr gibt, muss den Verlust an Integrationskraft durch Kontrolle und Steuerung ersetzen.

In der Staatsidee des Alten Reiches und auch seinen Nachfolgeterritorien verbinden sich griechische Memoria und römische Res publica zur Vorstellung eines öffentlichen Wohls, zum Streben nach Frieden und Gemeinwohl. Dies sollte nicht vergessen werden. Die Identität unseres Gemeinwesens ist weder vom Himmel gefallen noch in einem weltanschaulichen Vakuum entstanden. Sie ist historisch-konkret gewachsen, und zwar in einem Prozess, in dem religiöse, kulturelle und politische Werte nicht zu trennen sind. Wer dies nicht sehen will, sollte die Kultur unseres Zusammenlebens einmal mit der konkreten Praxis in anderen Regionen, etwa islamischen Ländern, vergleichen. Er wird Unterschiede feststellen.

Das Kreuz steht nicht allein für Heimat, Geborgenheit oder regionale Brauchtumspflege – das wäre zu wenig. Das Kreuz steht für die kulturellen Wurzeln, aus denen unser demokratischer Rechts-, Sozial- und Kulturstaat lebt. Dieser darf Flagge und Kreuz gleichermaßen zeigen. Es ist kein Missbrauch des Kreuzes oder die Enteignung einer Religion, wenn sich unser Staat auf seine Wurzeln besinnt und diese im öffentlichen Raum präsent hält. Er wird dadurch auch nicht übergriffig, sofern er nicht den Einzelnen zu religiösen Bekenntnisakten zwingt. Intoleranz gegenüber Religion entsteht im Gegenteil leichter dort, wo diese als etwas Bedrohliches erscheint und öffentlich nicht mehr verstanden wird.

Der Staat verletzt auch nicht die notwendige Pluralität unserer Gesellschaft oder das Toleranzgebot, wenn seine Akteure darauf hinweisen, dass die kulturellen Grundlagen des Gemeinwesens und die Identität des Staatsvolkes nicht beliebig austauschbar sind. Wollten wir uns auf andere Erzählungen festlegen, aus denen sich das historisch-geistige Erbe unseres Zusammenlebens speist, würde sich das gesellschaftliche Ethos unweigerlich ändern. Ja, selbst der Streit über das Kreuz als religiöses und kulturelles Symbol setzt die besondere abendländische Prägung unserer Rechts- und Verfassungsordnung voraus, die sich unter anderem in der Trennung von religiöser und politischer Sphäre bei gleichzeitiger Kooperation beider Gewalten äußert.

Differenzierter als Reinhard Kardinal Marx hatte sich im Streit um den bayerischen Kreuzerlass sein evangelischer Amtsbruder Heinrich Bedford-Strohm in der Frankfurter Allgemeinen zu Wort gemeldet. Schon Paulus habe gewusst, wie sehr das Kreuz polarisiert: Den Griechen bleibt es eine Torheit, den Juden ein Ärgernis. Zu Recht wies der seinerzeitige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland darauf hin, dass sich das Kreuz nicht vorschnell vereinnahmen lasse: Es zwinge staatliches Handeln zur Demut und bewahre vor der Versuchung des Totalitarismus. Die rechtmäßige, in biblischer und sozialethischer Tradition gut begründete Gewalt des Staates bedürfe normativer Grundlagen, wenn sie nicht zum Unrecht einer Räuberbande mutieren solle. Das Kreuz bleibe aber auch eine Anfrage an die Kirche, die sich vor allzu vorschnellen politischen Heilsgewissheiten in vorletzten Fragen hüten sollte.

Das Kreuz ist öffentlich, weil auch der Tod Jesu ein öffentliches Ereignis war. Das Kreuz ist politisch relevant, weil es aus christlicher Sicht eine Wahrheit über Gott und den Menschen ausdrückt. Es ist aber nicht parteipolitisch, so als könnten aus ihm eins zu eins Forderungen für die Tagespolitik abgeleitet werden. Das Kreuz in öffentlichen Gebäuden kann das harte Ringen um eine an Recht und Gerechtigkeit orientierte Politik in Verantwortung vor Gott und den Menschen nicht ersetzen. Vor dieser Aufgabe stehen Christen wie Nichtchristen gleichermaßen.

3. Welche Herausforderungen stellen sich in der pluralen Gesellschaft?

Heute stellt sich die Frage, wie das christliche Erbe in einer zunehmend pluraler gewordenen Gesellschaft verstanden und bewahrt werden kann. Doch geht es, wie der Bezug auf die abendländische Idee gezeigt hat, beim Verhältnis des Staates zur Religion um mehr als ein konfessionelles Bekenntnis. Die christliche Identität besitzt für unser Gemeinwesen eine weitergehende kulturethische Bedeutung: für Politik und Kultur, für Bildung und Wissenschaft, für unser Zusammenleben in Staat und Gesellschaft. Nicht zuletzt die Trennung von religiöser und politischer Sphäre – nach der unnachahmlichen Formel „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist.“ –  bei gleichzeitiger Kooperation beider Gewalten wäre bedroht – und damit ein wichtiges Moment, das sich in der abendländischen Geistes- und Kulturgeschichte äußerst produktiv ausgewirkt und gewaltige Leistungen freigesetzt hat. Ob wir diese Tradition angesichts der demographischen Entwicklung, säkularer Tendenzen auf der einen und vermehrter Einwanderung auf der anderen Seite bewahren können, ist auf längere Sicht keineswegs ausgemacht.

In Baden-Württemberg hat Michael Rux, Ehrenmitglied der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, einmal mehr für den Südwesten gefordert, den Religionsunterricht zugunsten eines für alle verbindlichen Faches Ethik/Religionskunde abzuschafffen. Er beruft sich dabei auf eine neue Studie von Hartmut Kreß, emeritierter evangelischer Sozialethiker in Bonn, in der es heißt: „In den Schulen des weltanschaulich neutralen Staates ist der derzeitige Religionsunterricht zum Fremdkörper, zur konfessionellen Exklave geworden.“ Religionskunde statt Religionsunterricht – für Rux wie Kreß ein Schritt religionspolitischer „Normalisierung“. An dieser Stelle soll nichts gegen einen fundierten Ethikunterricht gesagt werden. Aber Ethikunterricht ist innerhalb des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes der Schule kein Ersatz für Religionsunterricht, sondern ein eigenständiges, fachdidaktisch anders strukturiertes Fach.

Wir werden den christlichen Referenzrahmen nicht  schadlos durch andere Traditionen ersetzen können. Würden wir uns auf andere Traditionen festlegen, würden sich auf Dauer unser Gemeinwesen und dessen Moral erheblich verändern. Es steht mehr auf dem Spiel als liebgewordene „Folklore“, wenn wir St. Martin durch ein „Sonne-Mond-und-Sterne-Fest“ ersetzen, an Weihnachten nur noch unspezifische „season’s greetings“ versenden oder Ostern zum „Hasenfest“ herabstufen. Wer weiß, wie lange unsere Feiertagskultur in dieser Form noch erhalten bleibt. Das Tanzverbot am Karfreitag wird kaum noch verstanden, verkaufsoffene Sonntage durchlöchern den verfassungsrechtlich geschützten Sonntag und einzelne Parteien oder Politiker fordern immer mal wieder, einen Teil der christlichen Feiertage durch nichtchristliche oder auch bewusst religionsfreie Feiertage zu ersetzen. In einer Glosse hatte ich einmal den Welttag des Lehrers als neuen Feiertag vorgeschlagen, unbelastet von religiösen Bezügen, Bildung unbestreitbar und immer gut – und bestens geeignet für einen herbstlichen Kurzurlaub, da nur durch einen Brückentag vom Einheitsfeiertag getrennt.

Die evangelische Theologin Christiane Thiele etwa hat 2020 im Deutschlandfunk vorgeschlagen, den Pfingstmontag zu strei­chen, zugunsten des Versöhnungstages Jom Kippur. Aufmerksamkeit an Pfingsten war ihr gewiss, auch wenn die Idee keineswegs neu ist. Was an Thieles Vorschlag auffiel, war die Begründung. Bei Lichte besehen, ging es der umtriebigen Theologin gar nicht um das Judentum. Ein allgemeines Versöhnungsfest soll es werden. Denn Versöhnung sei für alle Menschen wichtig. Die christliche Feiertagskultur – oder was von ihr überhaupt noch übrig ist – taugt am Ende nur noch als Verschiebemasse. Religiöse Inhalte werden aufgelöst in einen allgemeinen, schwammigen Huma­nismus, der irgendwie für alle zustimmungsfähig sein soll.

Drei Aspekte möchte ich benennen, warum die Frage nach Religion für einen stabilen, vitalen Kulturstaat unverzichtbar bleibt.

3.1 Befähigung zum Reden über Religion

Wo Lebensverhältnisse krisenhaft und kontingent werden, stellen sich religiöse Fragen neu. Wer angesichts der vorhandenen Vielfalt an Lebenskonzepten, Wertorientierungen und Sinnangeboten nicht gelernt hat, sich zu entscheiden, über den wird sehr leicht entschieden aber eben von anderen. Diese Entscheidungsfähigkeit zu vermitteln, bleibt eine wichtige Aufgabe von Bildungs- und Erziehungsgemeinschaften.

Zugleich bedarf unser gemeinsames Zusammenleben sinnstiftender Lebensdeutungen, der Verpflichtung auf verfahrensrechtliche Tugenden, und es braucht einen substantiellen Mindestkonsens an formaler Sittlichkeit. Bürgersinn oder zivilgesellschaftliches Bewusstsein stehen nicht einfach als Ressource zur Verfügung. Diese Ressource muss gepflegt werden. Dabei können Politik, Wirtschaft und Gesellschaft nicht darüber hinwegsehen, dass ihre jeweiligen Sachbereiche auch unter der Bedingung des Pluralismus weiterhin religiös bestimmt werden.

Die Ausbildung einer kulturellen oder religiösen Identität sowie die Entwicklung sozialer Integrationsfähigkeit werden nur als ein subjektiv bestimmter, aktiv zu gestaltender Prozess gelingen. Religiöse Bildung ist nicht von den Anforderungen einer wie auch immer gedachten staatsbürgerlichen Religion her zu denken, sondern vom sich bildenden Subjekt.

Die für die Moderne geltende Autonomie der Bildung setzt eine eigene religiöse Praxis nicht zwingend voraus. Gleichwohl wird aber von umfassender Persönlichkeitsbildung nur dann gesprochen werden können, wenn der Einzelne in der Lage ist, sich selbst und die Welt um sich mit Bezug auf religiöse Sprachformen wahrzunehmen und zu werten. Religiöse Lernprozesse bleiben unverzichtbarer Bestandteil des allgemeinen Bildungsauftrags – nicht im Sinne religiöser Rede, sondern im Blick auf die Befähigung zum Reden über Religion. Wo Religion nicht mehr verstanden wird, erscheint sie schnell als etwas Bedrohliches, das es zu verbannen, zu domestizieren oder zu bekämpfen gilt. Wo über Religion nicht mehr geredet werden kann, werden wir vieles nicht mehr verstehen und einordnen können: weder Lessings Nathan den Weisen noch die religiöse Ursache weltpolitischer Konflikte, weder entscheidende Wegmarken abendländischer Geschichte noch die Sprache der Kunst oder Musik.

3.2 Toleranz meint nicht Neutralität

Heute geht es vorrangig darum, Freiheitseinschränkungen durch einen übergriffig werdenden Säkularismus zu verhindern, häufig im Namen fehlverstandener Toleranz. Die Wirksamkeit des modernen Staates in religiösen Dingen bleibt um der personalen Freiheit des Einzelnen willen begrenzt – und zwar sowohl im Blick auf die Förderung bestimmter konfessioneller Bekenntnisse als auch umgekehrt im Blick auf einen forcierten Prozess vermeintlich neutraler „Demokratisierung“ aller Lebensbereiche, der Religion weitgehend aus dem öffentlichen Leben ausklammert und gerade durch die Verleugnung weltanschaulicher Horizonte selbst zur Weltanschauung wird. Beide Grenzen werden gegenwärtig prekär: Ob einerseits der Staat im Zuge des neueingeführten, stark integrationspolitisch motivierten Islamunterrichts die Grenzen seiner eigenen Wirksamkeit in religiösen Dingen tatsächlich einhält, wird sich auf Dauer erst noch erweisen müssen. Ich habe hier meine Zweifel.

Andererseits erweckt die Ausdehnung menschenrechtlicher Forderungen nach Ende der Blockkonfrontation und die Berufung auf eine fast schon quasireligiös überhöhte Kultur der Menschenrechte in jüngerer Zeit den Eindruck, hier könnte eine neue Zivilreligion entstehen, die letztlich den Rückgriff auf religiös-weltanschauliche Horizonte gänzlich überflüssig machen soll und jegliche konfessionelle Identitätsbildung fast schon als Sakrileg betrachtet. Welche Vereinigung könnte es sich dann noch erlauben, bestimmte konfessionelle Merkmale zur Voraussetzung einer Mitgliedschaft zu machen, ohne in den Ruf zu gelangen, vermeintlich „undemokratisch“ und ausgrenzend zu sein. – Am Rande gesagt: Die Kirchen wiederum erwecken mitunter den Verdacht, der Rekurs auf die Menschenrechte könne eigene theologische Anstrengung ersetzen; so entsteht der Eindruck, die menschenrechtliche Forderung selbst sei schon die eigentliche „Botschaft“ der Kirche.

Wo weltanschauliche Bindungen abgelöst werden sollen und der öffentliche Streit um das bessere Argument ersetzt wird durch das Tabu – in Gestalt eines vermeintlich neutral gedachten „demokratischen Habitus“ –, besteht leicht die Gefahr, den Einzelnen – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinne gesellschaftspolitisch erwünschter Meinungen zu überwältigen. „Demokratisierung“ wird dabei missverstanden als Gleichschaltung des öffentlichen Raumes.

Keine Werterziehung aber wird ohne Rückgriff auf letzte Grundüberzeugungen die verwirrende Vielzahl an Werten in eine stimmige Ordnung bringen können. Die staatliche Neutralität in religiösen Dingen meint die Diskriminierungsfreiheit religiös-weltanschaulicher Überzeugungen, nicht deren Neutralisierung oder Nivellierung zu einer staatlich betriebenen, einheitlichen Zivilreligion. Rolf Schieder hat dies im „Handbuch Interreligiöses Lernen“ pointiert auf den Punkt gebracht: „Eigentlich will man eine staatseigene Zivilreligion, wagt aber nicht die offene Konkurrenz mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften, sondern erklärt sich selbst für ‚neutral‘, womit die Religionsgemeinschaften eo ipso parteiisch sind. Das Motto lautet: Die anderen sind religiös, wir sind normal.“

Wie weit religiöse Bezüge im öffentlichen Leben zulässig sein sollen, wird nicht allein von der Exekutive oder den Gerichten zu entscheiden sein; eine legitimatorische Selbstbedienungsmentalität des Staates in Wertfragen könnte leicht die Folge sein. Diese Frage muss im gesellschaftlichen Diskurs verhandelt werden, Entscheidungen bedürfen der parlamentarischen Legitimation. Auch auf europäischer Ebene müssen diese Fragen ernsthaft verhandelt werden, wenn es nicht durch judikative oder exekutive Alleingänge zu Verwerfungen innerhalb der nationalen Gesellschafts- und Rechtstraditionen kommen soll. Diese reichen innerhalb der EU von staatskirchenähnlichen bis zu laizistischen Modellen. Eine europäische Harmonisierung ohne Konflikte scheint kaum vorstellbar, sollte eine solche überhaupt wünschenswert sein.

3.3 Pflege der eigenen Identität

Ein Verständnis für das Fremde wird sich nur vom Standpunkt des Eigenen her entwickeln können, in wechselseitiger Verschränkung von Selbst- und Fremdverstehen. Gelingender interkultureller und interreligiöser Austausch setzt voraus, dass alle Beteiligten auch etwas haben, das sie einbringen können – andernfalls kommt der Austausch letztlich zum Erliegen. Die Andersartigkeit des anderen zeichnet sich erst vor dem Hintergrund des Eigenen ab – und erst dann kann der Einzelne auch ein begründetes Urteil fällen. Wo alles gleich ausfällt, kann nicht mehr argumentativ gestritten werden. Eine zwar religionsfreundliche, aber letztlich plural-indifferente (Lern-)Umwelt wird religiöse Identitätsbildung eher erschweren als erleichtern. Dies hat nicht allein individuelle Folgen, sondern auch gesellschaftliche. Gelingende Integration setzt das Vorhandensein einer Kultur voraus, in die hinein Integration überhaupt möglich ist.

Erfahrungen von Fremdheit und Irritation sind dabei nicht ausgeschlossen. Sie können niemals vollständig überwunden, sondern nur reflexiv bearbeitet werden. Toleranz ist nicht pädagogisch-intentional zu erzeugen, sie wird aber dort leichter fallen, wo religiöse Fragestellungen pädagogisch, akademisch, kulturell oder politisch nicht als Störfaktor ausgeklammert werden, sondern als Anlass zur geistigen Auseinandersetzung begriffen werden. Wer Religion verstehen will, muss auch Kontakt zu praktizierter Religiosität besitzen.

Jede Gesellschaft, die handlungsfähig bleiben will, braucht „eine symbolische Vorstellung von sich selbst“. Bei tragischen Ereignissen wird mehr als deutlich, dass der Staat auf Religion nicht verzichten kann und will. Aus historischen Gründen sind wir in Deutschland sehr zurückhaltend mit der Pflege einer eigenen Zivilreligion und haben deren Aufgaben vielfach an die großen Kirchen delegiert. Der religiöse Pluralismus bringt es zwangsläufig mit sich, den Kreis derjenigen Akteure zu öffnen, die am zivilreligiösen Konsens mitarbeiten. Der liberale Rechts- und Verfassungsstaat kann die gesellschaftlichen Teilsysteme nicht an eine gemeinsame, für alle verbindliche Weltanschauung binden. Umgekehrt bleibt das politische System aber grundsätzlich darauf angewiesen, dass die verschiedenen Bekenntnisse dieses auch aus religiösen Gründen anerkennen. Nicht umsonst gründet das kooperative Staat-Kirche-Verhältnis darin, dass Bischöfe nach ihrer Ernennung den Eid auf die Verfassung ablegen müssen.

Im Falle der großen Kirchen hat sich diese wechselseitige Anerkennung in langer Übung und nicht ohne leidvolle Erfahrungen ausbalanciert. Treten neue Akteure in den Diskurs um die zivilreligiöse Frage ein, muss dies keinesfalls konfliktfrei vonstattengehen. Es bleibt abzuwarten, ob sich auch im Fall des Islams eine solche Balance einstellen wird, wenn dieser eine zunehmend gewichtiger werdende gesellschaftliche Rolle spielen sollte. Die Rede von einem „europäischen Islam“ suggeriert dies. Doch scheint das zivilreligiöse Konfliktpotential, das hier schlummert, gegenwärtig durchaus unterschätzt zu werden, genauso wie die emotionalen Verwerfungen, die drohen, wenn eine erstarkende Religion offensiv Felder besetzt, auf denen das Christentum an Terrain verliert.

4. Zwischenfazit

Religion und Politik brauchen einander, soll sich nicht jeweils eine Seite absolut setzen – was in der Geschichte noch nie gut ausgegangen ist. In der zivilreligiösen Fragestellung zeigt sich, wie religiöse und politische Fragen miteinander verwoben sind. Denn die politisch denkenden Bürger sind zugleich Träger religiöser Haltungen im weitesten Sinne – und umgekehrt. Daher wird es keine Zivilreligion ohne Bezug zur verfassten Religion geben können, wie umgekehrt die verfasste Religion stets auf politische Rahmenbedingungen trifft. Bildung und Wissenschaft sind Orte, dieses Ineinander religiöser und politischer Fragestellungen reflexiv zu bearbeiten.

Zum einen: Bildung und Religion besitzen auch unter den Bedingungen gesellschaftlicher Plu­ralität unverzichtbare Bedeutung für einen freiheitlichen, vitalen und tragfähigen Kultur­staat. Wo die Sorge um seine geistigen Grundlagen erlahmt, werden über kurz oder lang kulturelle und soziale Verteilungskämpfe ein­setzen.

Zum anderen: Wir tragen auch eine soziale Verantwortung für Werte und Normen, Ethos und Tradition, Sprache und Wissenschaft, Kunst und Kultur oder Religion, die weit über unsere eigene Gegenwart hinausreicht. Die Pflege christlich-abendländischer Tradition lebt mehr oder weniger bewusst aus dem Wissen um diese Verantwortung. Denn wie künftige Generationen leben, denken und handeln werden, wird wiederum davon beeinflusst werden, wie wir heute leben, denken und handeln.

Was können engagierte Christen in den zivilreligiösen Diskurs einspeisen? Welchen Beitrag können sie zur kulturethischen Pflege christlicher Traditionen in einer pluralen Gesellschaft beitragen? Wir werden diese Debatten führen müssen. Und das ist auch gut so.

Es muss dann aber auch von religiösen Fragen die Rede sein. Im aktuellen Sonderheft „Theologie. Warum das Fach Zukunft hat“ der Zeitschrift „Herder Korrespondenz spezial“ plädiert der Bamberger Religionspädagoge Konstantin Lindner dafür, das Aufgabenfeld seiner Disziplin deutlich auszuweiten: „Durch ihren kooperativen Impetus vermag Religionspädagogik zur Visibilität und Attraktivität der Theologie beizutragen.“ Die Themen, die aufgezählt werden, klingen dann allerdings mehr nach einem Ampelparteitag als nach religiöser Bildung: Bildung für nachhaltige Entwicklung, Antisemitismusprävention und politische Bildung, gemeint ist wohl die allgegenwärtige Demokratiepädagogik im „Kampf gegen rechts“.

Ein Missverständnis soll aber nicht aufkommen: Viel war von der kulturethischen Bedeutung des Christentums die Rede gewesen. Diese wird auf Dauer aber nur tragen, wenn auch ein praktiziertes christliches Bekenntnis in unserem Land lebendig bleibt. Es liegt an uns, die „Leerstelle“ der Verfassung durch eine konkrete christliche Praxis zu füllen.

II. AUS DIDAKTISCHER PERSPEKTIVE: WIE KÖNNEN WIR PÄDAGOGISCH ÜBER RELIGION SRECHEN?

1. Wie lässt sich pädagogisch über religiöse Praxis sprechen?

„Gebet“ ist für die Pädagogik zunächst einmal ein fremder Begriff. Als gelebte menschliche Praxis wird pädagogisches Denken und Handeln aber nicht daran vorbeigehen können. Dabei ist Gebet keineswegs allein ein Gegenstand, der allein für eine Fachdidaktik des Religionsunterrichts interessant ist. Es spielt an dieser Stelle zunächst keine Rolle, welche Bedeutung dem Gebet zugesprochen wird. Denn eine eigene Gebetstheorie wird die Pädagogik nicht liefern können. Dies bleibt die Aufgabe anderer Disziplinen.

Der Mensch wird weder vollständig durch seine Natur noch durch die sozialen Einflüsse, denen er ausgesetzt ist, bestimmt. Er vermag nicht einfach zu existieren, sondern muss sich selbst bestimmen. Er muss – innerhalb der Grenzen der Natur und des Rechts – selbst entscheiden, wer er sein will und wie er leben will. Dieser Prozess, in dem der Einzelne sich als mündiges Subjekt selbst entwirft, wird als Bildung bezeichnet. Dabei werden die natürlichen und sozialen Kontingenzen, denen der Mensch unterworfen ist, niemals vollständig durch sein Vernunfstreben aufzuheben sein. Vielmehr bleibt eine durch Handeln zu bewältigende Differenz zwischen Vernunftidealität und Lebenstotalität. Dieses Handeln geschieht stets unter den Bedingungen ungewisser Zukunft und risikoreicher Wahl, bleibt also fehlbar. Theologisch sagen wir: Der Mensch kann sündigen.

Der Mensch ist zum bewussten Handeln fähig, doch muss er dieses erst erlernen. Dabei muss der Mensch nicht allein seine Leistungsformen und Fertigkeiten durch Lernen erwerben, ihm fehlen zugleich von Geburt an festgelegte Antriebe, Werthaltungen oder Welteinstellungen. Der Mensch muss durch Erfahrung und Erziehung erst lernen, seine Umwelt zu werten. Die Frage, wie diese Aufgabe der Bildung und Erziehung unter Anleitung und Führung so gelöst wird, dass dabei der Freiheit des Menschen entsprochen wird, gehört zum Proprium pädagogischen Handelns und kann auch nur in der pädagogischen Teilpraxis entschieden werden: „Bildendes Lernen ist ein Moment zwangloser Nötigung. Vorausgesetzt ist diesem Lernen die Freiheit des Denkens. Alles könnte auch ganz anders gedacht und gemacht werden. Also muß man sich entscheiden. Diese Entscheidung ist nicht vorgegeben, sondern frei. Die Entscheidung muß gesucht werden. Sie muß verantwortet werden – vor dem Anspruch auf Wahrheit, Sittlichkeit und Sinn. Sie kann nur verantwortet werden, wenn der Mensch frei ist, also Möglichkeiten hat. Dieses Problem der Freiheit ist weder soziologisch noch biologisch zu lösen oder abzulösen. Hier bedarf es der pädagogischen Reflexion.“ – so der Bonner Erziehungswissenschaftler Volker Ladenthin.

Selbstverantwortliches Handeln erwächst aus sachlichen oder sittlichen Geltungsansprüchen, die ein Fremder an den Handelnden oder dieser an sich selbst stellt. Vernunft und Sprache befähigen uns, Geltungsansprüche zu artikulieren, einander mitzuteilen und gedanklich nachzuvollziehen. Mit jedem Geltungsanspruch ist eine Aufforderung zum Lernen verbunden, insofern sich der Einzelne ihm gegenüber verhalten muss. Er kann ihn akzeptieren oder verwerfen, auf jeden Fall muss er ihn gedanklich einholen. Denn das Leugnen von Geltungsansprüchen stellt selbst einen Geltungsanspruch dar, würde also zum Selbstwiderspruch führen.

Will der Einzelne die Verbindlichkeit von Geltungsansprüchen selbständig beurteilen, prüfen und bewerten, stellt er seinen Verstand unter die Vernunft und ihr Sollen. Erst dann kann sinn- und wertrationales Handeln entstehen, das über zweckrationales, konventionelles oder bloß legales Verhalten hinausreicht. Das bloße Wissen um Vorgaben ist zunächst eine Verstandesaufgabe. Die Vorgaben aber noch einmal auf ihren Wert, ihren Sinn und ihre Bedeutung zu befragen, ist eine Aufgabe, zu welcher der Mensch erst von der Vernunft freigestellt ist. Dieter-Jürgen Löwisch drückt es in seiner pädagogischen Ethik so aus: „Mit der Vernunft als urteilender, kritisierender und stellungnehmner Vernunft ist zugleich Freiheit gesetzt: Freiheit zu Urteil und Kritik, Freiheit zum Stellungnehmen.“ Blindes Befehlshandeln und Mitläufertum liefern immer wieder Beispiele, dass der Einzelne an dieser ihm aufgegebenen Freiheit auch scheitern kann. Denn als moralisches Subjekt ist der Mensch zwar grundsätzlich zu moralischem Handeln befähigt, er muss aber – wie im Falle aller anderen Fähigkeitsbereiche auch – seine moralische Urteilskompetenz ausbilden, entwickeln und pflegen. Pädagogik ist daher auch mehr als nur ein Anwendungsfall von Ethik. In der Ausbildung moralischer Urteilskompetenz schafft pädagogisches Handeln die Grundlage für Werteinsichten und Wertentscheidungen, ermöglicht es dem Handelnden, zu einer Verantwortungshaltung zu kommen und ein Ethos auszubilden.

Bildung prägt eine aktive Lebensform aus. Wer sich bildet, ahmt nicht bloß Wissen oder Verhalten anderer nach. Bildung ist nur denkbar als  Aufforderung zur Selbsttätigkeit. Wer sich bildet, bringt neue Gedanken und Handlungen hervor, er entwickelt Fähigkeiten und wird schöpferisch tätig – und zwar ein Leben lang. Der Mensch ist sowohl in der Lage dazu als auch der Notwendigkeit unterworfen, immer wieder Fähigkeiten zu entwickeln. Vorausgesetzt ist dabei grundlegend die Fähigkeit, Fähigkeiten entwickeln zu können – in der Pädagogik als Bildsamkeit bezeichnet.

Pädagogisches Handeln ist nur unter der Annahme einer unbestimmten Bildsamkeit des Menschen sinnvoll. Diese – so der frühere Wiener Pädagoge Marian Heitger – „artikuliert einen universalen Anspruch, der die gesamte Lebenspraxis des Menschen bestimmt. Bildsamkeit definiert das Subjektsein, sie gilt für jeden, sofern er Mensch ist. Sie stiftet pädagogische ‚Solidarität‘.“ Was hier als Anspruch formuliert wird, muss im Sinne umfassender Persönlichkeitsbildung grundsätzlich auf alle gesellschaftlichen Handlungsfelder und menschlichen Teilpraxen hin ausgerichtet werden. Dabei müssen die Ansprüche der verschiedenen Teilpraxen des Menschen so pädagogisch rekontextualisiert werden, dass sie anschlussfähig werden an die Person des Sichbildenden.

Das Gesagte gilt auch für das religiöse Handeln: „Der Mensch hat die Fähigkeit, Fähigkeiten zu entwickeln, darunter auch solche eines religiösen Denkens und Handelns […]“ – Dietrich Benner meint hier ein weites Verständnis von Religion, das auch konfessionelle Äußerungen einschließt, aber nicht darauf beschränkt ist. Sein endliches Wesen eröffnet dem Menschen einen religiösen Horizont, seine Abhängigkeit und Begrenztheit werden ihm fraglich. Anthropologie, Geschichte und Ethnologie können beschreiben, wie Menschen zu allen Zeiten Fragen gestellt und ausgestaltet haben, die im Horizont von Endlichkeit und ihrer Überschreitung als „religiös“ bezeichnet werden können. Zwar kann aus dem Sein des Menschen kein Sollen abgeleitet werden, doch wird man vorsichtig im Blick auf sein Bedürfnis, nach Sinn zu suchen, von einer anthropologischen Grundausstattung sprechen können.

Diese religiöse Bestimmung des Menschen im weitesten Sinne wird auch beim Bildungsprozess nicht außer Acht gelassen werden dürfen, wenn dieser im umfassenden Sinne als Arbeit des Menschen an der Bestimmung seiner eigenen Existenz verstanden wird. Und umgekehrt wird der Mensch sich ohne Bildung nicht mit religiösen Geltungsansprüchen auseinandersetzen können – unabhängig davon, ob er sich selbst als konfessionell, allgemein religiös oder religionsabstinent bestimmt.

Der Einzelne kann sich so zu den Bedingungen der eigenen religiösen Sozialisation verhalten, entscheidungsfähig werden und seine religiöse Haltung bewusst weiterentwickeln. Religiösem Fundamentalismus oder Fanatismus kann so pädagogisch entgegengewirkt werden.

Pädagogisch kann eine religiös-konfessionelle Praxis nicht zwingend vorausgesetzt werden. Glauben ist ein Akt individueller Freiheit. Dies ist als pädagogischer Ausgangspunkt ernst zu nehmen. Doch wird der Einzelne sich selbst, die anderen und die Welt um sich herum nur dann angemessen und differenziert wahrnehmen können, wenn er religiöse Fragen dabei nicht ausklammert – denn Religion ist Teil unserer Wirklichkeit und gehört zum menschlichen Leben dazu, gleich ob sich der Einzelne selbst als religiös empfindet oder nicht.

Je mehr Religion allerdings aus dem gelebten Alltag schwindet, desto weniger wird es der Schule möglich sein, an den religiösen Gehalt der Kultur anzuknüpfen, den die Lernenden in ihrem Lebensumfeld vorfinden. Wo religiöse Erfahrungen fehlen oder auch eine religiös indifferente Lernumwelt die Begegnung mit gelebter Religion verhindert, müssen solche Grundlagen pädagogisch erst angebahnt werden. Im Rahmen des allgemeinen Bildungsauftrags ist es dabei zunächst nicht das Ziel, wie Benner betont, „Heranwachsende in den Vollzug des Glaubens einzuführen und mit ihnen religiöse Praktiken einer konkreten Religion einzuüben“. Vielmehr geht es erst einmal darum, pädagogisch jene grundlegenden Vorstellungen und Kenntnisse zu legen, an die Unterricht dann anknüpfen kann. Dabei sollte didaktisch-methodisch der Eindruck von Künstlichkeit, Banalisierung oder Verzerrung vermieden werden. Je mehr Schule gegenwärtig vom Lern- zum Lebensraum wird, umso wichtiger wird es werden, dass Heranwachsende im Schulleben religiös bedeutsame Lebensformen finden können, die ihrem Streben nach religiöser Selbstbestimmung gerecht werden.

2. Wie lässt sich die Auseinandersetzung mit religiösen Fragen anbahnen?

Nicht selten werden Erfahrungen, an welche der Unterricht bei der Beschäftigung mit Religion anknüpfen kann, über die zeitstrukturierende Funktion religiöser Ausdrucksformen angebahnt. Eine wichtige Rolle spielen hierbei Rituale.

Rituale sind kulturelle Handlungen, die für den Einzelnen und seine Identitätsbildung unverzichtbare Bedeutung erlangen können. Anders als Regeln, die für einen angemessenen sozialen Umgang wichtig sind, lassen sich Rituale nicht einfach zweckrational deuten. Rituale wollen vielmehr Freiräume eröffnen. Es geht beispielsweise um die Möglichkeit für gemeinsame Prozesse der Sinnsuche, der Verständigung, der Konfliktlösung oder der gemeinschaftlichen Selbstvergewisserung.

Im Schulalltag können Ritualisierungen etwa helfen, einen bewussten Einstieg in den Tag oder die Woche zu ermöglichen, Übergänge im Schulalltag zu gestalten oder Phasen der Besinnung, der Muße und der Stille offenzuhalten. Dies kann beispielsweise ein regelmäßiger Wochenimpuls sein, der am Vormittag den Schulalltag unterbricht und zu dem die gesamte Schulgemeinde zusammenkommt. Dies kann das Abschiedsritual nach Übergabe der Abschlusszeugnisse sein. Dies kann die Entspannungsübung vor Beginn einer Klassenarbeit oder Abschlussklausur sein. Dies kann die bewusste Begrüßung am Morgen sein, das gemeinsame Begehen von besonderen Anlässen in der Klassengemeinschaft oder der musikalische Gruß an ein Geburtstagskind. Dies kann der Einsatz einer Klangschale sein, deren Ton zum Ruhigwerden einlädt.

Wenn Schule gehaltvolle Bildungserfahrungen vermitteln will, darf sie aber nicht bei bloßen Ritualisierungen im Schulalltag stehen bleiben. Ritualisierungen schränken den Handlungs- und Interpretationsspielraum der Beteiligten ein, bieten Orientierung und Sicherheit, sie entlasten und schaffen Freiräume, ermöglichen gemeinsame Erfahrungen und helfen, Krisensituationen zu bewältigen. Das ist eine Menge und unterstützt das gemeinsame Lehren und Lernen auf vielfältige Weise.

Doch erst die Frage nach ihrer Bedeutung macht aus einer bloßen Ritualisierung ein Ritual, eine Inszenierung, in der sich eine für das Subjekt oder die Gemeinschaft bedeutsame Erfahrung symbolisch vermittelt. Daher bleibt es für den bildenden Umgang wichtig, nach der tiefergehenden Bedeutung bestimmter Ritualisierungen zu fragen. Wenn dies pädagogisch gelingt, können Rituale elementare Grunderfahrungen wecken, die für ein Verständnis religiöser Vollzüge oder Gebetsformen fruchtbar gemacht werden können. Organisierte Bildungs- und Erziehungsprozesse in Schule oder Kindertageseinrichtungen können viel dazu beitragen, ein solches Verständnis zu pflegen, gerade dann wenn Heranwachsende nicht mehr aktiv in einer Kirche oder Glaubensgemeinschaft verwurzelt sind. Angehende Pädagogen werden auch nur dann religiöse Lern- und Bildungsprozesse bei den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen eröffnen und begleiten können, wenn sie selbst ein hinreichendes Verständnis hierfür entwickelt und entsprechende Erfahrungen gemacht haben.

Ein Verständnis religiöser Vollzüge werden Schüler nur dann gewinnen können, wenn die Beschäftigung mit diesen in der Schule nicht auf deren außerreligiöse Funktionen begrenzt wird, beispielsweise psychologische, politische, gesellschaftliche oder religionskritische Aspekte, die mit Religion zusammenhängen. Ein gereiftes Verständnis für religiöse Phänomene werden Heranwachsende nur dann entwickeln können, wenn sie diese auch in ihrer spezifischen Eigenart kennenlernen und der Bildungsgehalt von Religion nicht auf ein kulturethisches Verständnis reduziert wird, bei dem genuin religiöse oder theologische Fragen ausgespart bleiben. Schüler werden nur dann für religiöse Fragen und Phänomene aufgeschlossen werden können, wenn sie zumindest ansatzweise auch mit gelebter Religion, mit den dahinterstehenden Überzeugungen und Gewissheiten in Kontakt kommen.

Dies bedarf im Unterricht der methodischen und medialen Vermittlung, beispielsweise über biographische, liturgische, literarische oder anderweitige Quellen, durch die Beschäftigung mit geistlicher Musik, in Form von Texten, Interviews oder Filmmaterial, durch Kirchenraumpädagogik und Kirchenraumexkursionen, Befragungen oder Hospitationen. Und dies geschieht durch Schulgottesdienste oder durch die Kooperation mit der Kirchengemeinde vor Ort. Peter B. Steiner, Direktor des Diözesanmuseums Freising, hat jüngst in der Wochenzeitschrift „Christ in der Gegenwart“ aufgezeigt, wie im Rahmen der Kirchenraumpädagogik Zugänge religiöser, künstlerischer, musischer, historischer, altsprachlicher, selbst mathematischer Bildung multiperspektivisch miteinander verbunden werden können.

Heranwachsende sollten pädgogisch unterstützt werden, eigene religiöse Fragen zu finden, angemessene Antworten zu formulieren und über religiöse Dinge zu sprechen. Nur dann werden sie später auch selbst als Eltern, ihre eigenen Kinder dabei begleiten können, sich mit Sinn-, Wert- und religiösen Fragen bewusst auseinander zu setzen.

3. Zum Abschluss: Wie sollte mit religiöser Pluralität umgegangen werden?

„Die Schulglocke beendet die Pause. Sophia, griechisch-orthodox, setzt sich neben ihre muslimische Freundin Mariam und schlägt das Mathebuch auf. Zur gleichen Zeit kommt der Umzugswagen vor dem kleinen Fachwerkhaus im Ortskern zum Stehen – direkt neben dem katholischen Pfarrer zieht eine jüdische Familie aus Sankt Petersburg ein. Die Neuankömmlinge bringen ihre Sprache, ihre Kultur und ihre Traditionen mit. Und auch die Religionen wandern mit den Menschen.“ –

Sie haben sicherlich schnell gemerkt, dass die geschilderte Situation konstruiert ist: entnommen der Ausschreibung zum sechsten, von der „Herbert Quandt-Stiftung“ ausgelobten Schulwettbewerb „Trialog der Kulturen“.

In der modernen Gesellschaft wird bei der pädagogischen Beschäftigung mit religiösen Fragen die religiös-plurale Gegenwartssituation aufgegriffen werden müssen. Wenn auch der religiöse Pluralismus nicht in jedem Kontext in gleicher Weise unmittelbar spürbar ist, so tragen nicht zuletzt die Medien dazu bei, dass die Wahrnehmung religiöser Phänomene insgesamt entgrenzter, globaler und vielfältiger, zugleich aber auch selektiver, plakativer und virtueller geworden ist.

Doch bleibt es notwendig, interreligiöses Lernen nicht allein als bloße Reaktion, sondern als eine genuin pädagogische Antwort auf gesellschaftliche Pluralisierungsprozesse zu begreifen. Im ersten Fall wäre interreligiöses Lernen lediglich die bloße Affirmation gesellschaftlicher Bedingungen oder die Lösung bestimmter Probleme, die sich daraus ergeben. Dem Anspruch auf Bildung wird interreligiöses Lernen hingegen erst dann gerecht, wenn es als kritisch-reflexive Aufarbeitung religiöser Phänomene begriffen wird und somit als subjektive Anpassungsleistung, die letztlich pädagogisch nicht determinierbar ist und die auch einen anderen Ausgang nehmen kann als den, den der Lehrende vorgesehen hat.

Wenn interreligiöses Lernen diesem Anspruch gerecht werden will, wird es nicht allein um alltagstaugliche Copingstrategien gehen, also um die Vermeidung kultureller Fauxpas bei der Begegnung mit Menschen, die einer anderen Kultur oder Religion angehören. Gefragt ist vielmehr der Aufbau differenzierter, situationsübergreifender und nachhaltiger Denkstrukturen, die es dem Einzelnen ermöglichen, eine Urteils- und Entscheidungskompetenz gegenüber religiösen Geltungsansprüchen zu entwickeln und auch mit fremdartigen religiösen Phänomenen verantwortlich umzugehen.

Auch eine konfessionelle Religionspädagogik wird den didaktischen Umgang mit fremden Religionen suchen müssen, wenn einerseits der nicht mehr durch konfessionelle Homogenität bestimmte Lebenskontext der Heranwachsenden aufgegriffen werden soll und diese andererseits mit der religionstheologischen Wahrheitsfrage nicht alleingelassen werden sollen. Eine selbstbestimmte und tragfähige religiöse Identität wird der Einzelne nur gewinnen können, wenn er fähig ist, die eigene religiöse Tradition in Beziehung zu setzen zur faktisch vorgefundenen Pluralität religiöser Positionen.

Urteilskraft und Selbstverantwortung entwickeln sich in Auseinandersetzung mit bestimmten Bildungsinhalten. Interreligiöses Lernen entbindet religiöse Kompetenzen. Aber ohne Zentrierung auf das sich bildende Subjekt wird die existentielle Dimension interreligiöser Lernprozesse verfehlt werden. Gelingende interreligiöse Bildungsprozesse bleiben auf zwei Voraussetzungen angewiesen:  Zum einen werden Schüler ein Verständnis für religiöse Phänomene und ein mündiges, gereiftes Urteil im Hinblick auf religiöse Fragestellungen nur dann entwickeln, wenn der Bildungsgehalt von Religion nicht allein auf deren kulturell-politische Funktionen reduziert wird. Kategoriale Einsichten in religiöse Fragestellungen werden Heranwachsende nur dann erreichen können, wenn sie auch mit gelebter Religion, mit religiösen Überzeugungen und Gewissheiten in Kontakt kommen. Die moralische Qualität interreligiöser Bildungsprozesse wird gerade dort verfehlt werden, wo der religiöse Bildungsprozess moralerzieherisch oder sogar sozialtechnologisch funktionalisiert wird. Auch ethisch wird dies auf Dauer nicht folgenlos bleiben: Denn eine Ethosbildung, die bewusst von allen Formen gelebter Religion und Sittlichkeit abstrahieren wollte, würde auf Dauer an motivationsbildender Kraft verlieren.

Zum anderen wird sich ein Verständnis für das Fremde nur vom Standpunkt des Eigenen her entwickeln können, in der wechselseitigen Verschränkung von Selbst- und Fremdverstehen. Der Berliner Erziehungswissenschaftler Dietrich Benner hat eine interessante bildungstheoretisch begründete Parallele zum Sprachenerwerb gezogen. So wie Kinder erst im Ausgang von einer Muttersprache andere Fremdsprachen erlernen können, werden fremde Religionen erst verständlich, wenn der Einzelne sich einen relativen eigenen Standpunkt erarbeitet hat. Dieser muss nicht in jedem Fall die eigene Religion sein, zumal ein bestimmtes konfessionelles Bekenntnis pädagogisch gar nicht allgemein vorausgesetzt werden kann, doch wird interreligiöses Lernen notwendigerweise einen Schwerpunkt setzen müssen, in der Regel bei jener Religion, die in der kulturellen Lebenswelt der Lernenden am stärksten verankert ist. Es ist nicht möglich, in alle Religionen pluriform, gleichgewichtig und gleichzeitig einzuführen.

Auch würde der interreligiös angezielte Austausch letztlich zum Erliegen kommen. Denn interreligiöser Austausch setzt voraus, etwas einbringen zu können. Die Andersartigkeit des anderen zeichnet sich erst vor dem Hintergrund des Eigenen ab – und erst dann kann ich auch ein begründetes Urteil fällen. Wo alles gleich ausfällt, kann nicht mehr argumentativ gestritten werden.

Zu bedenken ist aber auch: Lernarrangements helfen nicht allein Differenzen überwinden, sie können mitunter auch die Wahrnehmung religiöser oder kultureller Fremdheit erst erzeugen. Erfahrungen von Fremdheit und Irritation können niemals vollständig überwunden, sondern nur reflexiv bearbeitet werden. Toleranz ist nicht pädagogisch-intentional zu erzeugen, sie wird aber leichter fallen, wenn religiöse Fragestellungen im pädagogischen Zusammenleben von Bedeutung sind.

Die staatliche Neutralität in religiösen Dingen meint die Diskriminierungsfreiheit religiös-weltanschaulicher Überzeugungen, nicht deren Neutralisierung oder Nivellierung zu einer staatlich betriebenen, einheitlichen Zivilreligion. Eine vermeintlich neutrale Werterziehung kann gerade durch die Verleugnung weltanschaulicher Horizonte selbst zur Weltanschauung werden.

Angesichts zunehmender religiöser Vielfalt, auch in konfessionellen Einrichtungen, wird es bei alldem heute darauf ankommen, unterschiedliche kulturelle und religiöse Perspektiven einzubinden, nach den Unterschieden und Gemeinsamkeiten der einzelnen Religionen zu fragen und zu überlegen, wie ein gemeinschaftliches Zusammenleben in gegenseitiger Toleranz gelingen kann. Doch wird interreligiöses Lernen ohne kognitiv-intellektuellen Anspruch – und das heißt: ohne tatsächliche Wahrnehmung der anderen Religionen – vordergründig bleiben.

Religiöse Fragen spielen in zahlreiche Teilpraxen des Menschen hinein, seien es beispielsweise Politik und Kultur, Ethik oder Psychologie. Ein Verständnis religiöser Vollzüge werden Heranwachsende nur dann gewinnen können, wenn die Beschäftigung mit der religiösen Teilpraxis des Menschen nicht auf deren außerreligiöse Funktionen begrenzt wird, beispielsweise psychologische, politische, gesellschaftliche oder religionskritische Aspekte, die mit Religion zusammenhängen. Ein gereiftes Verständnis für religiöse Phänomene werden Heranwachsende nur dann entwickeln können, wenn sie diese auch in ihrer spezifischen Eigenart kennenlernen und der Bildungsgehalt von Religion nicht auf ein kulturethisches Verständnis reduziert wird, bei dem genuin religiöse oder theologische Fragen ausgespart bleiben. Wichtig bleibt es, Formen zu entwickeln, die es ermöglichen, den spezifisch religionspädagogischen  Auftrag in den allgemeinen Bildungsauftrag der Schule einzubinden – mit dem gemeinsamen Ziel, die Freiheit der Heranwachsenden in religiösen Dingen und ihre selbstbestimmte Urteils- und Entscheidungsfähigkeit in religiösen Fragen zu fördern.

Lehren und Lernen bleiben stets personenbezogen. Dabei lernen Heranwachsende nicht allein Sachverhalte, sondern zugleich die Bedeutung, die der Pädagoge oder die Pädagogin einer Sache gibt. Dies gilt zumal bei religionsbezogenen Themen, wo der Ebene der Sinngebung gegenstandskonstituierende Bedeutung zukommt. Kinder oder Jugendliche wollen in besonderer Weise wissen, wie die Inhalte vom Pädagogen oder der Pädagogin selbst gesehen werden und durch eigene Erfahrungen gestützt sind.

Ein neutrales „Lehren über Religion“ (teaching about) wird sich nur künstlich durchhalten lassen. Vielmehr wird von einem fließenden Übergang auszugehen sein, bei dem die Beschäftigung mit religiösen Wissensinhalten zum „Lehren von der Religion her“ wird (teaching from), also zu einem religiös bestimmten Identifikations- oder Imitationslernen. Der Pädagoge wird es gar nicht vermeiden können, selbst zum Modell zu werden. Selbst dann, wenn er gar nicht eigens Position beziehen wollte, nimmt er unweigerlich Stellung, offenbart er seine subjektive Haltung gegenüber Religion. Leben Sie Ihren Glauben?, Gehen Sie jeden Sonntag zur Kirche?, Was halten Sie persönlich an der Bibel für wahr?, Was halten Sie vom Islam? … – Selbst wenn solche Fragen mit dem Hinweis „Das gehört jetzt nicht hierher“ beiseite geschoben werden sollten, würde sich damit eine bestimmte Haltung im Reden über Religion kundtun. Auch außerhalb konfessioneller Zusammenhänge werden religionsbezogene Bildungsprozesse partiell immer „Lehre in einer bestimmten religiösen Haltung“ (teaching in) sein.

4. Statt eines Schlussworts …

Fast kein Fach, das nicht schon von irgendeiner Lobbygruppe gefordert worden wäre: Klimakunde und Konsumerziehung, Datenschutzunterricht oder Ernährung. Selbst das Unterrichtsfach Glück gibt es bereits. Über eine Frage aber wird erstaunlich wenig diskutiert: Warum ist es überhaupt sinnvoll, sich zu bilden?

Wenn wir auf diese Frage keine Antwort mehr wissen, werden Motivation zur Bildung und Freude am Lernen nur schwer zu wecken sein. Bildung würde dann auch kaum als Genuss und Bereicherung des eigenen Lebens erfahren werden können. Bildung, die mehr sein will als Anpassung an äußere Erwartungen, braucht ein Fundament an Sinn, das innerpädagogisch allein nicht gelegt werden kann. Um einen solchen Lebenssinn muss sich jeder selbständig mühen. Aber wir können den Einzelnen, das Kind, den Schüler, den Heranwachsenden, dabei pädagogisch begleiten.

Für uns als Christen ist Bildung entscheidend mit einem Auftrag zum Zeugnis verbunden. Die Kirche gibt in Wort und Tat, in Liturgie und Diakonie lebendiges Zeugnis von Jesu Leben, Sterben und Auferstehen. Kern der christlichen Glaubensgemeinschaft ist die Bezeugung von Jesu Selbsthingabe an den Willen des Vaters. Christliche Existenz ist nicht bloßer Nachvollzug einer vielleicht bedeutungsvollen Erzählung über Wort und Werk Jesu, sondern lebendige Bezeugung dessen, was sein Leben hinterlassen und ausgelöst hat – und bis heute auslöst. Christliche Ethik ist im Kern eine Nachfolgeethik, die sich vom Maßstab Jesu herausfordern lässt, von der Person Jesu, durch die Christen sich existentiell gefordert sehen. An seinem Ruf können sie nicht achtlos vorübergehen können, wenn sie ihre christliche Identität nicht verlieren wollen.

Christliche Ethik ist Antwort auf das Angebot von Gottes unbedingter, zuvorkommender, für den Menschen entschiedener Liebe. Liebe kann genauso wenig erzwungen werden, wie jemand sich Liebe verdienen kann, sie ist und bleibt stets Geschenk. Nur Liebe vermag, sich an den anderen zu binden und dabei doch frei zu bleiben. Die Bibel zeigt uns in vielfältiger Form und mit einem für Christen maßgeblichen Anspruch, wie Glaubende vor uns Gottes Anruf aufgegriffen haben und wie sie diesen Weg der Liebe glaubwürdig und erbindlich gegangen sind. Christliche Ethik als ein Weg der Freiheit und Liebe wird aber stets vielfältig, immer wieder von neuem kreativ und schöpferisch sein. Christliche Nachfolge hat viele Gesichter. Denn wer könnte von sich behaupten, in der Liebe immer schon alles getan und ausgeschöpft zu haben!?

Dies mindert aber nicht den ethischen Anspruch, sondern vertieft ihn. Liebe ist nicht mit halbem Herzen möglich. Sich auf einen anderen Menschen einzulassen und ihm voll und ganz zu vertrauen, verlangt die ganze Persönlichkeit. Dies gilt auch für den Ruf in die Nachfolge Jesu. Nachfolge ist mehr als ein bloßes Fasziniertsein. Christliche Nachfolge gründet in einer persönlichen und bewussten Entscheidung, nicht allein in einem spirituellen Gefühl oder in sentimentaler Schwärmerei. Sie verlangt nach großer Ernsthaftigkeit und gelingt nur, wenn wir in Liebe über uns selbst hinausgehen auf den anderen zu.

Mit Liebe ist keine triebhafte, gedankenlose oder widervernünftige Neigung gemeint, sondern ein beziehungstiftendes Moment, ohne das keine soziale Gemeinschaft entsteht. Liebe verneint dabei nicht den moralisch-politischen Anspruch auf Gerechtigkeit, sondern liegt diesem voraus. Denn die argumentative Forderung nach Gerechtigkeit ist keinesfalls voraussetzungslos, sondern bedarf der Liebe zur Gerechtigkeit, ohne dass diese aber selbst schon gerecht wäre. Sie ist dann auch ein bleibendes Korrektiv: Denn selbst eine parteiische, ungerechte Liebe trennt die Menschen weniger voneinander als eine lieblose, übersteigerte Gerechtigkeit. Das Prinzip der Liebe verbürgt die freiwillige Bindung an den anderen um dessen Selbstbestimmung willen. Eine solche Liebe zur Gerechtigkeit zu wecken und verbindliche Beziehung zu stiften – wider Unverbindlichkeit und Beliebigkeit, bleibt zentraler Bildungsauftrag, auch und gerade für christliche Pädagogen und Erzieher.

Die Diagnose „bildungsarm“ wird schnell ausgesprochen. Heranwachsende können aber auch in anderer Hinsicht „arm“ sein: Gerade Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu nehmen, an sittlichen Beanspruchungen lernen und reifen zu können, kann nicht minder Ausdruck einer mangelnden Verantwortung gegenüber der jüngeren Generation sein. Bildung wird nicht über Konvention, Routine oder bloße Wissensaneigung hinausgehen, wenn nicht gleichzeitig die Frage nach dem tieferen Sinn menschlichen Daseins gestellt wird: Was trägt unser Leben? Auf welche Verheißungen können wir unser Leben gründen? Was dürfen wir für uns und unsere Welt erhoffen?

Ob eine Antwort auf diese Fragen gelingt, kann niemand garantieren – hier zeigt sich die Dramatik, mitunter auch tiefe Tragik menschlicher Existenz. Doch können wir pädagogisch dazu beitragen, dass der Einzelne Orte vorfindet, wo die Suche nach Sinn möglich ist, wo Sinn- und Wertfragen gestellt werden dürfen. Bildung hat nicht Funktion, sondern Bedeutung, nicht Zweck, sondern Wert. Dies können Kinder und Heranwachsende dort erfahren, wo religiöse und Sinnfragen pädagogisch nicht ausgeklammert werden. Es ist aus der Mode gekommen: Aber man kann auch von Charakter- und Herzensbildung sprechen. Bildung kann das Leben bereichern und beziehungsreicher machen, auch in religiöser Hinsicht.

Vielleicht ist es gewagt, in einem Kreis wie hier, das letzte Wort Martin Luther zu überlassen. Ich wage es dennoch. Dieser schrieb 1524 „An die Ratsherrn aller Städte deutschen Landes, daß sie christliche Schulen aufrichten und halten sollen“:

„Nun besteht das Gedeihen einer Stadt nicht allein darin, daß man große Schätze sammelt, feste Mauern, schöne Häuser, viele Kanonen und Harnische herstellt. Vielmehr, wo es viel davon gibt und es kommt in die Hände wahnsinniger Narren, so ist das ein um so schlimmerer und um so größerer Schaden für diese Stadt. Vielmehr das ist einer Stadt Bestes und ihr allerprächtigstes Gedeihen, ihr Wohl und ihre Kraft, daß sie viele gute, gebildete, vernünftige, ehrbare, wohlerzogene Bürger hat, die dann sehr wohl Schätze und alle Güter sammeln können, sie erhalten und recht gebrauchen. […] Nun, solche Männer müssen aus Knaben werden, und solche Frauen müssen aus Mädchen werden. Es ist also darum zu tun, daß man kleine Knaben und Mädchen dazu recht unterrichte und aufziehe.“

Grußwort: Farbe bekennen

Grußwort anlässlich der Segnung und Einweihung des Alemannenhauses in Bamberg (Festakt am 31. Mai 2024):

Das Alemannenhaus gegenüber der Ottokirche ist in den Semesterzeiten durch seine schwarz-rot-goldene Fahne deutlich zu erkennen. Fünfundzwanzig Jahre ist es her, dass unser Bund das Haus erworben hat. Seitdem ist es Mittelpunkt des Verbindungslebens und Treffpunkt der Bundesbrüder, Veranstaltungsort und Wohnheim gleichermaßen, ein Ort der akademischen Debatte, des burschenschaftlichen Feierns und des bundesbrüderlichen Wiedersehens am alten Studienort. Gegründet wurde unsere Leipziger Burschenschaft Alemannia zu Bamberg ursprünglich 1861 in Leipzig, gegründet als christliche, nichtschlagende Burschenschaft unter dem Wahlspruch „Gott, Freiheit, Vaterland“.

Fünfundzwanzig Jahre gehen nicht spurlos vorüber. In diesem Sommersemester konnte eine umfassende Hausrenovierung abgeschlossen werden. Unser Kneipsaal wurde vergrößert, indem Küche und Sanitäranlagen ins Hinterhaus verlegt wurden. Das darüberliegende Wohnheim wurde saniert und der Brandschutz den aktuellen Erfordernissen angepasst. So musste etwa im Innenhof ein zusätzlicher Fluchtweg über eine Außentreppe geschaffen werden.

Den Abschluss der Sanierungsarbeiten wollen wir heute feiern. Im Namen des Vorstands des Verbands Alter Herren darf ich Sie und Euch alle sehr herzlich zu dieser Feierstunde begrüßen.

Wir haben gestern in der Fronleichnamspredigt gehört, warum Menschen sich verbünden, was es bedeutet, miteinander einen Bund zu schließen, sei es im menschlichen Zusammenleben, sei es aber genauso mit Gott. Auch wir sind ein Bund, ein Lebensbund. Unser 163. Stiftungsfest, das wir von Donnerstag bis Sonntag feiern dürfen, bringt dies zum Ausdruck. „Und wer bei uns einzieht“, so schreibt es unser Altherrenvorsitzender, Bbr Meier, auf unserer Internetseite, „findet gleich zu Studienbeginn eine verlässliche Gemeinschaft, die ein Leben lang hält.“ Eine Verbindung ermögliche schnell Freundschaften am neuen Studienort, biete wichtige Unterstützung in der neuen Lebensphase und erleichtere den Studieneinstieg – und dies in einer traditionsreichen, verbindlichen, wertorientierten Gemeinschaft, die ein Leben lang besteht.

Wir sind überzeugt davon, dass dieses burschenschaftliche Modell eines Lebensbundes auch heute und zukünftig attraktiv ist. Eine Sanierung wie die, die wir heute abschließen, ist eine Investition in die Zukunft. Wir möchten auf diese Weise attraktiven und günstigen Wohnraum für Studenten bereitstellen. Und wir hoffen, dass der vergrößerte Kneipraum künftig noch bessere Möglichkeiten für Verbindungsveranstaltungen, Kneipen und wissenschaftliche Abende bietet und dazu einlädt, immer wieder gern nach Bamberg zurückzukommen.

Ein solches Bauprojekt ehrenamtlich zu stemmen, ist eine große Herausforderung. Im Namen des Verbands Alter Herren danke ich allen Bundesbrüdern, die sich tatkräftig und finanziell an der Sanierung beteiligt und diese ermöglicht haben. An erster Stelle muss hierbei unser Bundesbruder Dominik Maldoner, der Vorsitzende des Alemannenhausbesitzervereins, genannt werden, ohne dessen überaus großes Engagement diese Sanierung nicht hätte durchgeführt werden können. Wir werden Deinen Einsatz, lieber Dominik, heute noch in besonderer Weise ehren.

Wir danken allen beteiligten Firmen und Handwerkern, die am Bau beteiligt waren, für ihren Einsatz und die verlässliche Zusammenarbeit. Und wir danken der Stadt Bamberg für die sehr gute Kooperation, die gerade für eine Sanierungsmaßnahme im Welterbeteil unverzichtbar ist.

Seien Sie uns alle herzlich willkommen. Unseren Gästen und uns allen wünsche ich heute eine gute Feier und anregende Begegnungen.

Als christliche Burschenschaft wissen wir darum, dass wir nicht alles selbst in der Hand haben. Wir leben unser burschenschaftliches Engagement – wie es unser Grundgesetz ausdrückt – im „Bewusstsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen“. Ausdruck dafür ist das Kreuz in unserem Kneipsaal, das unser treuer Bbr Otto Schmitt und seine Frau Edith gestiftet haben. Bewusst wollen wir daher das Werk, das wir heute abschließen, unter den Segen Gottes stellen.

Ganz besonders herzlich darf ich daher Hochwürdigen Herrn Pfarrvikar Müllner aus dem Seelsorgebereich Bamberger Osten in unserer Mitte begrüßen. Wir freuen uns sehr, dass Sie zugesagt haben, die Haussegnung vorzunehmen – und damit zugleich auch Gottes Segen für all diejenigen zu erbitten, die in diesem Haus leben, feiern und diskutieren werden. Vergelt’s Gott dafür.

Ein Grußwort hat uns vom Altherrenvorsitzenden der örtlichen CV-Verbindung erreicht, das ich an dieser Stelle gern weitergeben möchte. Fbr Jens Reinhardt schreibt:

„Sehr geehrter Farbenbruder Meier, vielen Dank für Ihre freundliche Einladung. Kommendes Wochenende findet in Berlin die Cartellversammlung der Katholischen Deutschen Studenten­verbindungen statt, an der ich als Altherrenvertreter meiner Fredericia teilnehme. Ich kann daher leider nicht am Stiftungsfest der Alemannia teilnehmen und bitte Sie, mich zu entschuldigen. Ich bitte Sie, der Versammlung meine Grüße und Glückwünsche zu übermitteln. Gern lade ich Sie und Ihre Bundesbrüder zum 111. Stiftungsfest der K.D.StV. Fredericia Bamberg im CV vom 14. bis 16. Juni 2024 mit Kommers am 15. Juni um 19 Uhr im Spiegelsaal der Harmonie ein.“

Unseren Ersten Vorsitzenden des VAH, Bbr Meier, darf ich an dieser Stelle aus familiären Gründen entschuldigen. Er lässt uns alle aber herzlich grüßen und ist in Gedanken bei der Feier dabei.

Und erlauben Sie mir an dieser Stelle noch eine technische Anmerkung: Die Redaktion des „Fränkischen Tags“, die heute leider keinen Vertreter schicken konnte, hat aber erfreulicherweise um einen Bericht im Anschluss an die Veranstaltung gebeten. Daher werden während der heutigen Feier Fotoaufnahmen gemacht. Wer nicht auf Fotos erscheinen möchte, kann dies gern anzeigen, damit wir darauf Rücksicht nehmen.

Unsere Verfassung wird in diesem Jahr fünfundsiebzig Jahre alt, wir haben es erst vor ein paar Tagen gefeiert. Wir sollten dankbar sein, dass wir in einem demokratischen und sozialen Rechts- und Kulturstaat leben dürfen. Aber dessen Fundamente müssen gepflegt werden.

Die freiheitliche Verfassung liefert zwar Orientierungswerte, doch besitzt der Staat kein Gemeinwohlmonopol. Wie die Ziele der Verfassung innerlich verwirklicht und gelebt werden, bleibt Sache des Souveräns, der mündigen Bürger. Erst aus dem Vorhandensein sich überschneidender, auch konkurrierender Orientierungswerte gewinnt die freiheitliche Verfassungsordnung des Staates Maßstäbe für Verantwortung und inhaltliche Erfüllung. Ein die Freiheit seiner Bürger absorbierender Staat entspräche nicht dem neuzeitlichen Freiheitsideal und der Würde des Menschen. Daher braucht es eine funktionierende Öffentlichkeit, in der frei, fair, aber mitunter auch streitbar immer wieder neu um die Verwirklichung des Gemeinwohls, um die Gestalt unseres Zusammenlebens sowie die prägenden Identitätsmerkmale unseres Gemeinwesens gerungen wird.

Ein Haus ist gut und wichtig. Aber nur das eine. Es braucht Bewohner, Gäste und Bundesbrüder, die dieses mit Leben füllen.

Sich am öffentlichen Gespräch zu beteiligen und sich aktiv in die Gestaltung unseres Gemeinwesens einzubringen, ist zentraler Bestandteil gelebter burschenschaftlicher Verantwortung. Übernehmen wir Verantwortung, beteiligen wir uns an der politisch-gesellschaftlichen Debatte und bringen wir dabei unsere burschenschaftlichen Orientierungswerte ein. Für diese wollen wir mit der schwarz-rot-goldenen Fahne an unserer Hausfassade auch künftig Farbe bekennen – in der Bamberger Stadtöffentlichkeit, an unserer Universität und im akademischen Leben unserer Stadt.

In diesem Sinne übergeben wir heute das frisch sanierte Alemannenhaus und Alemannenwohnheim:

Hoch das SCHWARZ-ROT-GOLDENE Band!

Hoch GOTT – FREIHEIT – VATERLAND!

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

Neuerscheinung: Über Freiheit und Zivilcourage

Der Kardinal-von-Galen-Kreis hat die zehnte Zivilcouragerede der Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V., gehalten am 30. Juni 2023 im historischen Priestersaal des Bistumshauses St. Otto in Bamberg, veröffentlicht:

Axel Bernd Kunze: Über Freiheit und Zivilcourage, in: Reinhard Dörner/Ingo Potthast (Hgg.): Konzilien – Zeichen der Leitung durch den Heiligen Geist?, o. O.: Kardinal-von-Galen-Kreis e. V. o. J. (2024), S. 251 – 279.

Die Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg erinnert an den Sozialdemokraten, Widerstandskämpfer und Waffenstudenten Willy Aron, der bereits im Mai 1933 im Konzentrationslager Dachau umgebracht wurde.

Neuerscheinung: Zum Umgang mit Konfessionalität im Bildungssystem

Die Tagungsbeiträge der Pfingstakademien des Kardinal-von-Galen-Kreises aus den Jahren 2022 und 2023 sind in Schriftform erschienen. Die Bände sind über den Kardinal-von-Galen-Kreis zu beziehen: www.kvgk.de.

In der aktuellen Tagungsdokumentation findet sich folgender bildungsethischer Beitrag:

Axel Bernd Kunze: Zum Umgang mit Konfessionalität im Bildungssystem –  mit einem Blick auf die Erklärung des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Erziehung „Gravissimum educationis“,  in: Reinhard Dörner/Ingo Potthast (Hgg.): Konzilien – Zeichen der Leitung durch den Heiligen Geist?, o. O.: Kardinal-von-Galen-Kreis e. V. o. J. (2024), S. 215 – 250.

Tagungsbericht: Stiftungs- und Vereinsfest des W.K.St.V. Unitas Palatia zu Darmstadt im Sommersemester 2023

Jan Zimmermann berichtet in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „unitas“ über das 103. Stiftungsfest und das Vereinsfest des W.K.St.V. Unitas Palatia zu Darmstadt: Jan Zimmermann: Neue Prunkfahne geweiht, in: unitas 163 (2023), Heft 4, S. 44 f. Festrede und Festvortrag sind auf „Bildungsethik“ dokumentiert:

Vortrag: Situation, Kompromiss, Gewissen – und rote Linien

Wissenschaftlicher Abend

(Leipziger Burschenschaft Alemannia zu Bamberg, Bamberg, 1. Dezember 2023)

Freiheit verwirklicht sich im bleibenden Spannungsfeld zwischen der Achtung vor dem Einzelnen und den Interessen der Gemeinschaft. Die ethische Tradition kennt die Unterscheidung zwischen dem guten Willen und der richtigen Tat. Angesichts begrenzter Ressourcen ist das moralische Maximum keineswegs schon das politisch Richtige. Unter der Bedingung stets begrenzter Ressourcen bleibt politisch und ethisch immer wieder zu unterscheiden zwischen grundsätzlichem „Wohl-Wollen“ und abwägendem „Wohl-Tun“. Individual- und Gemeinwohlbelange, kurz- und langfristige Folgen, der mögliche Nutzen und die möglichen Übel verschiedener Handlungsoptionen sind bei einer sorgfältigen Güterabwägung differenziert wahrzunehmen und zu berücksichtigen.

Eine Verantwortungsethik, der dies gelingen soll, wird nicht ohne die Anwendung ethischer Vorzugsregeln auskommen – ein sozialethisches Methodenwissen, das allerdings nicht mehr selbstverständlich ist, sondern zunehmend strittig wird, wie Katharina Klöcker im Zusammenhang einer Studie zum Vergleich von katholischer und evangelischer Migrationsethik feststellte. [1]

In den Jahren nach den ersten PISA-Studien wurde Bildung zum Wichtigsten erklärt – und alles sollte sich dem Thema Bildungsgerechtigkeit unterordnen. In der Coronakrise war dann Gesundheit der allerwichtigste Wert – und alles sollte dem Gesundheitsschutz untergeordnet werden. Und morgen …!? In einer politischen Debatte, die für einzelne Themen immer gleich einen absoluten Vorrang postuliert, bleibt kein Spielraum für differenzierte Abwägungsprozesse. Wo zunehmend moralisierend diskutiert wird (Haltungs- oder Agendawissenschaft, Haltungsjournalismus, Haltung zeigen gegen …), da muss man keine ethischen Vorzugsregeln anwenden: Da gibt es nur noch Schwarz und Weiß, absolut Gut und absolut Böse. Die Folgen sind deutlich spürbar: Die Fähigkeit zur differenzierten ethischen Güter- und Übelabwägung kommt abhanden.

Vorzugsregeln verdanken sich der Erkenntnis, dass verantwortliche Urteile einer sorgfältigen Abwägung und differenzierten Begründung bedürfen. Sie verlieren allerdings dort an Bedeutung, wo es vorrangig darum geht, Haltung zu zeigen, statt hart, aber fair über kontroverse Positionen zu streiten und um das bessere Argument zu ringen. Eine affektgeleitete Politik, die sich der vergleichenden Beurteilung und rationalen Abwägung verweigert, verspielt auf Dauer an Problemlösefähigkeit, Vertrauen und Überzeugungskraft. Im Folgenden soll diskutiert werden, welche Rolle dabei die politische Tugend der Kompromissfähigkeit spielt – unter Rückgriff auf zwei schon ältere, aber wiederzuentdeckende theologische Stimmen, die sich mit der ethischen Seite des Kompromisses beschäftigt haben.

Die Überlegungen folgen dabei der Gedankenkette Situation – Kompromiss – Gewissen – rote Linie.

1. Die Situation

Der Mensch ist ein geschichtliches Wesen, seine Existenz bleibt sozialem Wandel unterworfen. Im politischen Raum entstehen immer wieder neue, wechselnde Situationen, die bewältigt werden müssen. Wir erleben dies gegenwärtig sehr stark, wenn von Zeiten multipler Krisen oder auch multipler globaler Krisen die Rede ist.

Die Grundaufgabe der politischen Teilpraxis ist es, das Zusammenleben zu erhalten und zu gestalten. Die politischen Institutionen sollten dabei dazu beitragen, den Wandel im Zusammenleben gestaltbar und berechenbar zu machen. Doch behält politisches Handeln auch bei funktionierenden Institutionen unabweisbar einen deutlich situativen Charakter. Prinzipien, also ethische Auslegungsregeln, und Normen geben dabei Orientierung und entlasten von notwendigen und immer wiederkehrenden Alltagsentscheidungen zugunsten von Entscheidungen bei gravierenden oder neuartigen Konfliktlagen. Eine Norm kann als sittliches Vorzugsurteil verstanden werden, bei dem Werte unter konkreten Handlungsbedingungen abgewogen werden. Die politische Urteilsbildung erfolgt unter Abwägung längerfristig wirkender Wertpräferenzen, der Folgen der jeweiligen Handlungsalternativen für die Zukunft und der gegebenen empirischen Sachverhalte. Was in einer ganz konkreten Situation das Gute und das Bessere ist, lässt sich nicht aus Prinzipien und Normen ableiten; das muss durch Analyse der Situation und ethische Güterabwägung mit Hilfe der Prinzipien und Normen beurteilt werden.

Mit der Situation kommt die pragmatische und strategische Seite politischen Handelns in den Blick, die der Politikdidaktiker Bernhard Sutor so beschreibt: „Politik heißt […] erträgliche Arrangements finden, Interessen miteinander vermitteln, Kompromisse einzufädeln, [sic!] Verbündete finden, die richtigen Personen als Mitarbeiter wählen, den geeigneten Zeitpunkt wittern, Opposition einkalkulieren, Zustimmung erringen, Mehrheiten zusammenhalten, öffentliche Meinung beeinflussen.“ [2]

Dabei bleiben für politische Situationen, wenn diese einmal gemeinschaftlich als solche gewertet worden sind, konfligierende Problemdefinitionen, Zielsetzungen und Handlungsoptionen bestimmend. Einfach „durchzuregieren“, bleibt eine naive und gefährliche Vorstellung. Es braucht verlässliche Regeln, die miteinander konkurrierenden Interessen und Positionen zu verhandeln sowie in Aushandlung und Abstimmung zu einem Ausgleich zu bringen.

Für politische Zusammenarbeit ist nicht eine Einheitlichkeit in der politischen Meinung notwendig, die auch nur um den Preis der Freiheit möglich wäre, wohl aber eine Einigung im Wollen, politische Lösungen überhaupt anzustreben und gemeinsam auszuhandeln. Politik lebt davon, dass akzeptiert wird, zwischen einem legitimen Interessendissens auf der einen und einem notwendigen Regelkonsens auf der anderen Seite zu unterscheiden. Eine politische Tugend, die für die Wahrnehmung politischer Verantwortung unverzichtbar bleibt, ist dabei Kompromissfähigkeit.

2. Der Kompromiss

Der politische Kompromiss hat nicht immer den besten Ruf. Er gilt mitunter als Kuhhandel, Verrat, Selbstpreisgabe oder faules Fallobst. Ja, es kann faule oder falsche Kompromisse geben, und falsche „Kompromisslerei“ aus feiger Bequemlichkeit. Tragfähige politische Kompromisse hingegen setzen ethische Anstrengung voraus.

Der Kompromiss kann verstanden werden als eine Form handlungsorientierter Konfliktbearbeitung, bei der widersprüchliche Interessen, Standpunkte oder Positionen konstruktiv bearbeitet und zu einem Ausgleich gebracht werden sollen. Fortbestehende Differenzen werden nicht geleugnet. Doch eröffnet ein Kompromiss den beteiligten Akteuren neue Entscheidungs- und Handlungsspielräume, ohne dass sie bereit sein müssen, die eigene Identität aufzugeben. Der Kompromiss setzt einen Grundkonsens im gesellschaftlichen Ethos voraus: Der Kompromiss respektiert die verschiedenen politischen und weltanschaulichen Überzeugungen, achtet aber zugleich handlungsbezogene Entscheidungen, die auf Basis dessen gefällt werden, was aktuell und unter Beachtung der bestmöglichen Sorgfalt einsehbar ist. Das heißt dann auch: Derartige Entscheidungen sind geschichtlich überholbar und müssen immer wieder neu erarbeitet und verantwortet werden. Die Verfassung gibt hierfür den notwendigen Rahmen, hebt aber nicht die immer wieder neu notwendige Anstrengung zum Kompromiss auf.

Der Kompromiss ist eine bürgerlich-politische Tugend, die innerhalb der pluralen Gesellschaft ein Analogon zu den Entscheidungsmechanismen politischer Partizipation darstellt und zugleich ein Korrektiv zum Mehrheitsprinzip der Demokratie bildet.

Innerhalb der theologischen Ethik ist bei diesem Thema weiterhin jene Abhandlung wegweisend, die Helmut Thielicke dem Kompromiss in seiner „Theologischen Ethik“ gewidmet hat. [3] Für ihn gründet der Kompromiss in der Vorläufigkeit irdischer Existenz und einer zu Ende gehenden, der Vollendung entgegengehenden Welt. Die „Reinheit irdischer Existenz“ stoße unter diesen Vorzeichen immer an die Grenze der zur Verfügung stehenden Mittel und ihrer Eigengesetzlichkeit und mache daher Zugeständnisse an die realen Verhältnisse unumgänglich. Für Thielicke ist daher jede realistische Ethik immer schon eine „Ethik des Kompromisses“. Wie im Fall ethischer Vorzugsregeln liegt ein Grund hierfür in den stets begrenzten Ressourcen, mit denen jede Ethik rechnen muss.

Auch der Christ müsse „coram deo“ den Zwiespalt aushalten, der sich aus dem De-facto-Kompromiss im menschlichen Leben und den radikalen Forderungen Gottes ergebe. Diesen Zwiespalt auflösen zu wollen, führe in schwärmerischen Radikalismus oder menschliche Tragik. Wenn es diesen Zwiespalt auszuhalten gilt, sagt das aber auch: Das Wissen um die Vorläufigkeit der Welt und die Notwendigkeit des Kompromisses darf nicht in dem Sinne zu einer Tugend gemacht werden, dass von vornherein ein reduziertes Sollen in Kauf genommen wird. In der moralischen Alltagssprache klingt das dann oft so: Letztlich sind wir alle korrumpiert. Und nachts sind eben alle Katzen grau.

Thielickes Position ist theologisch nicht unwidersprochen geblieben. An dieser Stelle nur ein Beispiel: So hat Gerhard Lohfink [4] seinem Hamburger Kollegen vorgeworfen, den Kompromiss pervertiert zu haben, indem er ihn generalisiert und auf den intrapersonalen Raum ausgeweitet habe – mit der Folge, dass der Einzelne nach Thielicke praktisch gar nicht mehr anders leben könne, als beständig schlechte Kompromisse einzugehen. Lohfink hingegen will den Kompromiss strikt auf den Bereich pluralistischer Sozialgebilde beschränkt sehen und ansonsten von Güterabwägung sprechen.

In der katholischen Theologie hat sich zeitgleich wie Thielicke Johannes Messner mit dem Kompromiss beschäftigt. In seinem Standardwerk zum Naturrecht bezeichnet er den Kompromiss als Prüfstein der Demokratie. [5]

Auch für Messner zeigt sich der demokratische Konsens weniger an der Zustimmung aller an einer Entscheidung beteiligten Akteure, sondern vielmehr in einer kompromissbereiten Einigung, bei der die unterschiedlichen Meinungen weiterhin bestehen bleiben. Demokratische Mehrheiten können wechseln; die Zustimmung der unterlegenen Seite bedarf des Vertrauens, in einer anderen Streitfrage auch einmal der abstimmungsstärkeren Seite angehören zu können. Der Kompromiss, so Messner, fuße auf dem Vertrauen der einzelnen kollektiven Akteure, die an ihm beteiligt sind, in ihre eigene Gestaltungsmacht, aber genauso in die Wirkmacht der Vernunft. Beides wird beschädigt, wenn Etikettierung, Moralisierung oder Emotionalisierung das Argumentieren ersetzen.

Messner unterscheidet zwischen „echten“ und „taktischen“ Kompromissen. Der echte Kompromiss gründe auf einem möglichst weitgehenden Konsens, dem alle Beteiligten vor ihrem Gewissen zustimmen können. Für den politischen Prozess bedeutet dies, dass solche Kompromisse auch von der Opposition mitgetragen werden und auch bei geänderten Mehrheitsverhältnissen Bestand haben können. Häufiger hingegen ist der taktische Kompromiss. Politische Akteure retteten sich damit über Zeiträume, in denen die „demokratische Maschinerie“, wie Messner formuliert, ins Knirschen gerät, oder man erheischt damit die Zustimmung anderer Parteien, auf die man zwingend angewiesen ist.

Für Messner ist eine solche „Politik des kleineren Übels“ grundsätzlich berechtigt, aber sie dürfe nicht zum Normalfall der Politik werden. Dann drohten zwei Gefahren: Entweder verliert eine Partei auf Dauer ihre Gemeinwohlorientierung und orientiere sich einseitig an ihrer „Parteidogmatik“. Wir könnten fragen, ob wir das möglicherweise gegenwärtig beispielsweise in der Energiepolitik im Allgemeinen und der Kernenergiepolitik im Besonderen erleben.

Oder die ethische Anstrengung, welche der Kompromiss voraussetzt, degeneriere zum dauerhaften Opportunismus. Jedem fallen sicher politische Beispiele ein: Politiker, die – in freier Umkehrung eines Lutherzitats – der Devise folgen: „Hier stehe ich, ich kann auch jederzeit anders.“ Der Kompromiss beinhaltet den Willen, sich bei der politischen Lösungssuche an ethischen Prinzipien und am Allgemeinwohl zu orientieren. Für Opportunisten gilt dies nicht, weshalb Messner sehr deutlich folgert, dass sich die am Gemeinwohl orientierte Mehrheit derartig prinzipienlos agierenden politischen Akteuren verweigern sollte. Taktische Kompromisse seien auf Dauer nur begrenzt tragfähig. Wo diese aus Opportunismus überhandnehmen, untergräbt die Politik das Vertrauen, auf das sie angewiesen ist, und engt über kurz oder lang ihre eigenen Entscheidungs- und Handlungsspielräume gefährlich ein.

Dass Kompromisse ethischer Anstrengung bedürfen, bestätigt auch Thielicke: Die bismarcksche Formel von der Politik als „Kunst des Möglichen“ stellt für ihn sogar ein „Paradigma des Lebens“ [6] überhaupt dar. Ohne Kompromisse könnte der Mensch gar nicht leben und überleben. Allerdings seien Kompromisse, nur weil wir ohne sie gar nicht auskommen könnten, damit keineswegs ethisch neutral. Der Kompromiss ist eben nicht so etwas wie eine mathematische Formel. Vielmehr beinhalte jeder Kompromiss eine Entscheidung, so Thielicke: „Die Sach- und Personwerte, zwischen denen der Kompromiß zu vermitteln hat, können so heterogen sein, daß sachliche Kriterien überhaupt versagen und ausschließlich ein wagender Akt der Entscheidung hilft“ [7].

Kompromissfindung ist ein Prozess kommunikativer Verständigung, der im Ideal als gemeinsamer Lernprozess verstanden werden kann: divergierende Standpunkte werden wahrgenommen, Argumente geprüft, Alternativen abgewogen. Kompromisse fallen in der Regel dort leichter, wo für das zur Verhandlung Stehende ein Äquivalent vorhanden ist. Der Theologe und Soziologe Nikolaus Monzel schrieb Ende der Fünfzigerjahre des zwanzigsten Jahrhunderts (im Anschluss an Messners Lehre vom Kompromiss):

„Je weniger eng und notwendig ein Mittel mit einem bestimmten politischen oder gesellschaftlichen Ziel verbunden ist, desto eher läßt sich ein endgültiger Kompromiß in der Wahl der Mittel rechtfertigen. Erscheint jedoch das Streitobjekt als das allein geeignete beziehungsweise als das einzige Mittel, das nicht in sich schon sittlich verwerflich ist, dann wird der so Urteilende und verantwortungsbewußt Handelnde nur einen vorläufigen Kompromiß abschließen; denn auf ein solches Mittel endgültig zu verzichten, hieße ja, das erstrebte Ziel aufzugeben.“ [8]  

Da politische Kompromisse in aller Regel von korporativen Akteuren geschlossen werden, kann sich die geforderte Kompromissbereitschaft nicht allein auf individuelle Tugenden stützen. Politische Organisationen sind nicht über moralische Appelle steuerbar. Es bedarf institutioneller Absicherungen, etwa geregelter Vermittlungsverfahren.

Der Kompromiss ist eine Form des friedlichen Interessenausgleichs unter Verzicht darauf, die eigene Machtüberlegenheit gewaltsam auszuspielen. Klaus Peter Rippe [9] nennt drei Regeln, die für beide Gesprächsseiten gelten müssen, wenn eine faire Aushandlung möglich sein soll: (1.) Der gegnerischen Partei darf die Anerkennung als moralische Position nicht versagt werden, was etwa bei Ad-hominem-Argumenten der Fall ist. (2.) Kompromissbildung darf nicht von vornherein als unmoralisch betrachtet werden. (3.) Empirische Fragen dürfen nicht in moralische Grundsatzfragen übersetzt werden.

Anders gesagt: Der Kompromiss erfordert die Freiheit aller beteiligten Akteure, sich gleichberechtigt und wohlinformiert am Aushandlungsprozess zu beteiligen. Was allerdings nicht bedeutet, wie wir noch sehen werden, alle Positionen tatsächlich gleich zu gewichten. Es bedeutet jedoch, die Gewichtung der vorgetragenen Argumente selbst in die Diskussion einzubeziehen und methodisch kontrolliert zu reflektieren.

Kompromisse werden nicht dadurch erschwert, dass programmatische Unterschiede herausgearbeitet werden, sondern dass eigentliche Gegensätze verschleiert werden und ausgleichsfähige Positionen fehlen – so der Philosoph Max Müller:

„Nicht das Zusammenfließen in die Einheit der spannungslosen Ungeschiedenheit, […] gilt es zu fördern, sondern das Zusammentreten, das Zusammenwirken, d. h. die Kooperation des charakteristisch je anderen gilt es zu erreichen.“ [10]

Und noch ein letzter Gedanke zum Kompromiss: Gefährdet ist die Freiheit zum Ausgleich dort, wo die Anerkennung einer legitimen gesellschaftlichen Pluralität und die Gesprächsfähigkeit der verschiedenen Akteure gerade im Namen einer bestimmten Moral negiert und das Austragen politischer Konflikte auf diese Wei­se verhindert wird. Kompromissfähigkeit bleibt ein Gradmesser für (partei-)po­litische wie (zivil-)gesellschaftliche Gesprächsfähigkeit gleichermaßen.

3. Das Gewissen

„Die Schule hat die Jugend zur Gottesfurcht und Nächstenliebe, Achtung und Duldsamkeit, Rechtlichkeit und Wahrhaftigkeit, zur Liebe zu Volk und Heimat, zum Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt, zu sittlicher Haltung und beruflicher Tüchtigkeit und in freier, demokratischer Gesinnung im Geiste der Völkerversöhnung zu erziehen.“ [11]

So heißt es in Artikel 33 der Landesverfassung von Rheinland-Pfalz. Ähnliche Beispiele lassen sich aus anderen Landesverfassungen finden. Diese Formulierung löste in bildungswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen immer wieder Verwunderung oder auch vehementen Widerspruch aus. Darf der Staat ein Bekenntnis zu Gott vorschreiben? Soll der Staat nicht vielmehr weltanschaulich neutral sein? Passt ein solcher Anspruch noch zu einer pluralen und offenen Gesellschaft? Und tatsächlich haben sich gerade um den Gottesbezug der Verfassung immer heftige politische Debatten entzündet, beispielsweise im Vorfeld einer geplanten EU-Verfassung oder bei der Landesverfassung in Schleswig-Holstein.

Es geht – wie  auch bei der religiösen Eidesformel – nicht um ein persönliches Credo oder ein bestimmtes konfessionelles Gottesbild, sondern um eine kulturethische Aussage. „Es geht um die Anerkennung einer Verantwortung über die bloße Mehrheitsmeinung oder Opportunität hinaus“ – so der Kulturpolitiker Thomas Sternberg. [12] Es geht um die Gründung der sittlichen Person, die noch einer anderen Instanz, ihrem Gewissen, gegenüber verpflichtet ist. Und es geht um die Rückversicherung gegenüber totalitären Tendenzen – wider eine Selbstüberschätzung des Menschen, wider einen Staat, der sich absolut setzt, wider jede Form des Materialismus, der den Menschen in letzter Konsequenz nur mehr als Funktionär der sozialen Verhältnisse betrachtet, ihm aber letztlich keine höheren geistigen Antriebe, Interessen oder Ziele zuzugestehen vermag. Das Bewusstsein des Subjekts würde auf das Überlebensinteresse des Kollektivs reduziert. Der Gottesbezug hält jene Leerstelle offen, ohne die letztlich auch die Freiheit des Menschen auf der Strecke bliebe. [13] Wir Deutschen haben dies in zwei Diktaturen schmerzlich erfahren.

Die Ideologie der Freiheit darf niemals mächtiger werden als die konkrete Freiheit des Einzelnen. Denn der Mensch muss selbst bestimmen können, wer er sein will und wie er leben will. Dies verleiht ihm eine besondere, nur ihm eigene Würde. Ernst Moritz Arndt, unser burschenschaftlicher Vordenker, wusste in seiner nur fragmentarisch überlieferten Bildungstheorie:

„Man kann in einer gewissen Bedeutung wohl der Beste und doch sehr beschränkt sein. Der Gebildetste zeigt eben darin seines Lebens Regel, daß er nichts zur Regel macht. […] Das Gesetz macht Knechte; sobald man aus dem Freiesten ein Gesetz macht, ist das freie Leben dahin, und ohne freies Leben will ich keine Gesellschaft, denn in ihr will ich ja eben vergessen, daß ich ein Knecht bin. Man mache also keine Gesetze aus Regeln, die nur so lange gut sind, als man nicht recht sagen kann, was sie sind. Die Guten und Gebildeten müssen die Zuversicht haben, sich selbst Maß und Regel sein zu können.“ [14]

Die Aufgabe, Ich zu sagen, die Anstrengung echter Charakterbildung können wir nicht an andere delegieren. Wo hingegen Bildung nicht mehr als Befähigung zur Selbstbestimmung verstanden, sondern auf ihre äußere soziale Seite und damit auf eine soziologisch beschreibbare Anpassungsleistung reduziert wird, wo der Zusammenhang von Bildung und Erziehung aufgelöst und Geltungsansprüche geleugnet werden (was im Grunde ein Selbstwiderspruch bleibt, da auch die Leugnung einen Geltungsanspruch setzt), löst Aktion die Reflexion ab. Die rationale Abwägung wird durch Aktivismus ersetzt. Ein solcher schlägt leicht in Gewalt um, da gehandelt, das Handeln aber nicht mehr als begründet ausgewiesen wird. Wir erleben das, wenn gefordert wird: Gendern, Inklusion, Klimaneutralität – einfach machen! Am Ende geht die Achtung vor dem freien Subjekt verloren. Dies zeigt, was mit einem stabilen, leistungsfähigen und wertorientierten Kulturstaat auf dem Spiel steht.

Eine Erziehung zur „Gottesfurcht“ (oder wie anders wir davon sprechen wollten), zur Freiheit im Denken, Reden und Handeln sowie zur sittlichen Verantwortung ist nicht operationalisierbar und intentional zu erzeugen. Sie bedarf des erzieherischen Umgangs und des lebendigen Vorbilds. Daran ist zu erinnern in Zeiten, in denen Bildung oftmals so etwas wie das neue Heilsversprechen der säkularisierten „Wissensgesellschaft“ geworden ist.

Ein Letztbezug schützt davor, den Anspruch auf Bildung quasireligiös zu überhöhen, in Gestalt einer pädagogischen Kontrollgesellschaft, einer Erziehungsdiktatur oder durch manipulative Pädagogisierung aller Lebensbereiche. Ohne Letztbezug im weitesten Sinne, so die Überzeugung der Verfassungsväter, wäre eine Bildung der sittlichen Person gar nicht denkbar. Bildung kann zwar den Raum eröffnen, die Sinnfrage zu stellen, einen letzten Lebenssinn findet der Einzelne in ihr jedoch nicht. Bildung verweist den Einzelnen auf sich selbst, seinen Lebenssinn zu suchen und jene Wahrheit zu erkennen, die ihn frei macht – frei jenseits aller menschengemachten Bildungsanstrengungen.

Der moderne Staat, der die Freiheit seiner Bürger nicht durch eine teleologische Ordnung normiert, kann nicht selbst sittliche oder geistige Zwecke setzen. Dies begrenzt den Staat: Den eigenen Bestand wie seine Produktivität wird der freiheitliche Rechts- und Verfassungsstaat nur sichern, wenn seine Bürger zur Selbsttätigkeit freigesetzt werden. Er muss hierfür aber den notwendigen Rahmen zur produktiven Entfaltung von Freiheit setzen. Mit einem Artikel wie dem eben zitierten trifft der Verfassungsgesetzgeber eine wichtige Wertvorentscheidung. Dabei geht es um eine soziale Verantwortung für Werte und Normen, Ethos und Tradition, Kultur und Religion, die weit über unsere eigene Gegenwart hinausreicht. Denn wie künftige Generationen leben, denken und handeln werden, wird wiederum davon beeinflusst werden, wie wir heute leben, denken und handeln. [15]

Gemeinsame Orientierungswerte, sozialer Zusammenhalt und Bürgersinn stehen als Ressourcen nicht beliebig zur Verfügung. Die Fundamente, die Staat und Gesellschaft zusammenhalten, müssen gepflegt werden. Ein Gemeinwesen sollte daher mit seinen Traditionen, dem Wissen um seine kulturelle Herkunft und Identität nicht allzu verschwenderisch oder leichtfertig umgehen, wenn diese Fundamente nicht bröckeln sollen. Gerechtigkeit im Staat wird technokratisch, wenn sie nicht mehr auf den Tugenden seiner Bürger fußt. Diese bleiben unverzichtbar für ein humanes und geordnetes Zusammenleben. Unser gesellschaftliches Ethos hat eine Grundlage in der Freundschaft unter Bürgern, die auch Krisen durchstehen lässt. Sie „beruht auf der Vorzüglichkeit ihrer seelischen Veranlagung, auf der konzentrierten Pflege solcher Veranlagung im Austausch mit den Freunden sowie auf der daraus sich erbildenden vernünftigen Einsicht.“ [16]  – so der Theologe Joachim Negel. Wo dieses Ethos zerfällt, setzen über kurz oder lang politische, soziale und kulturelle Verteilungskämpfe ein.

Die freiheitliche Verfassung liefert zwar Orientierungsmaßstäbe, wie die Ziele der Verfassung hingegen innerlich verwirklicht werden, bleibt Sache des mündigen Bürgers. Dem Bürger bietet dies die Möglichkeit der Wahl, bedingt aber auch einen Zwang zur Entscheidung. Es liegt an uns, die „Leerstelle“ der weltanschaulich neutralen Verfassungsordnung inhaltlich mit gelebten Orientierungswerten zu füllen. Das ist etwas anderes, als christliche Symbole aus dem öffentlichen Raum zu verbannen, wie 2022 im Münsteraner Friedenssaal beim G7-Treffen geschehen oder im Falle der Bibelinschrift auf der Kuppel des rekonstruierten Berliner Stadtschlosses diskutiert.

Erst aus dem sichtbaren Vorhandensein sich überschneidender, auch konkurrierender Orientierungswerte gewinnt die freiheitliche Verfassungs­ordnung inhaltliche Erfüllung und sittliche Maßstäbe. Und zu diesen gehört auch ein Wissen um die Grenzen der Kompromissbereitschaft.

4. Die rote Linie

Die rote Linie ist ein geflügeltes Wort der Politik. Bei Demonstrationen gegen die Coronapolitik, wie Deutschland sie 2021 und 2022 erlebt hat, waren Transparente zu sehen, auf denen stand: „Wir sind die rote Linie.“ Aktivisten der „Letzten Generation“ twitterten im März 2022: „Hier ist die rote Linie.“ – und drohten, „wenn ihr darüber geht“, mit zivilem Widerstand. Parteien berufen sich darauf, wenn sie Bereiche absichern wollen, die zum Kern ihrer Identität gehören. Für die einen ist es der Atomausstieg, für die anderen die Schwarze Null. Solche Grenzziehungen sind sehr oft ideologische oder strategische Bekenntnisse, etwa gegenüber den eigenen Anhängern oder dem Koalitionspartner.

Und doch: Politische Ethik braucht die rote Linie. [17] Politische Konflikte sollten nicht über Gebühr zu moralischen Ziel- oder Gewissenskonflikten aufgebaut werden. Umgekehrt gilt aber auch: Ohne Wertbindung verkommt Kompromisshandeln letztlich zur Willkür. Wenn Kompromisse der ethischen Anstrengung bedürfen und ihre Verfahren sich ethischer Bewertung aussetzen müssen, beinhaltet dies ebenso, dass in bestimmten Situationen auch die Verweigerung eines Kompromisses notwendig werden und sittlich verantwortlich sein kann. Nicht alle abstimmungsfähigen Positionen sind schon von vornherein legitime Alternativen des Guten, die im Rahmen des Richtigen nebeneinander stehenbleiben können. Würden wir anderes annehmen wollen, wäre der Menschenwürdegarantie, die aller Verfassung voransteht, im Letzten der Boden entzogen.

Politische Urteilskraft braucht beides: auf der einen Seite die Bereitschaft, sich zu binden, und Loyalität, eine Bindung auch aufrechtzuerhalten; auf der anderen Seite aber auch die Bereitschaft, eigene Vorverständnisse, Motivationen und Überzeugungen immer wieder zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Verantwortliche Urteilsfähigkeit in politischen Dingen bedarf der notwendigen Distanz und Kritik gegenüber den verschiedenen politischen Doktrinen, Programmen, Konzepten oder Praktiken, aber auch der notwendigen Selbstkritik gegenüber dem eigenen politischen Urteilen und Verhalten. Dies ist kein Aufruf, zur Abstinenz vom politischen oder gesellschaftlichen Leben – im Gegenteil. Es ist wohl aber eine Aufforderung, Nüchternheit und ein gerüttelte Maß an Skepsis gegenüber gesellschaftlicher Wirklichkeit walten zu lassen, wie es der frühere Salzburger Rektor, Wolfgang Beilner, ausgedrückt hat: „Man soll die eigene wie die fremde ‚Korruptionsanfälligkeit‘ in keiner Weise übersehen“ [18].

Ernsthaftes Bemühen um Bildung und damit ebenso zentral um Bildung des eigenen Gewissens bleibt eine unverzichtbare Voraussetzung für die individuelle Freiheit des politischen Urteils und der politischen Entscheidung. Denn auch wenn politische Entscheidungen korporativ getroffen werden, entbindet dies den Einzelnen nicht, seine Zustimmung oder Ablehnung etwa einer Parteientscheidung ethisch zu verantworten, weder als Funktionsträger noch als Mitglied. Ein wichtiger Gradmesser zur Rechtfertigung oder Ablehnung von Parteibeschlüssen bleibt dabei das Maß an Fremd- oder Selbstbindung, das ein Mitglied mit einer Entscheidung übernimmt. Bei schwerwiegender Materie stellt sich die Frage, ob eine Mitgliedschaft als solche noch aufrechterhalten werden kann oder nicht. Das Gesagte gilt allerdings nicht allein für Parteien.

Jede Entscheidung zu einer Mitgliedschaft in einer Partei, einem Verein oder Verband bleibt eine Kompromiss­entscheidung, da wohl niemals eine vollständige Kongruenz zwischen korporativen und individuellen Zielen oder Überzeugungen angenommen werden kann – erinnert sei an das oben zitierte Wort Thielickes vom Kompromiss als Paradigma menschlichen Lebens schlechthin. Jede Mitgliedschaft, jedes Mitwirken in einer Gemeinschaft vermittelt gehaltvolle soziale Erfahrungen. Zur sittlichen Verantwortung der Gemeinschaft gehört es, Individualität und freie Entfaltung ihrer einzelnen Mitglieder zu garantieren, in gegenseitigem Zusammenhalt, Verstehen und Fördern. Dem Einzelnen ermöglicht diese Erfahrung, sich zu bilden und weiterzuentwickeln, im Ringen um gemeinsame Überzeugungen und im Streben nach gemeinsamen Zielen.

Allerdings sind gemeinsame Überzeugungen und Ziele kein fester Besitzstand. Wenn eine Organisation oder Gemeinschaft daher grundlegend ihren Charakter, ihre Wertgrundlage, ihre Programmatik oder ihre Ziele verändert, kann bei aller notwendigen Loyalität und beim bleibenden Wert langfristiger Bindungen ein Austritt die verantwortliche Konsequenz sein. Bindung und Exit sind zwei Kehrseiten ein und derselben Medaille; beide gehören für eine Ethik der Mitgliedschaft [19] zusammen. Dabei wird ein Austritt umso schwerer fallen, je mehr es nicht allein um begrenzte, funktionale, strategische Interessengemeinschaften geht, sondern um stärker von gemeinsamen Idealen, Traditionen oder Freundschaften getragene Zusammenschlüsse, gar um Lebensbünde geht.

Der Vortragende hat seinerzeit über eine Verantwortungsethik politischer Parteien aus christlich-sozialethischer Perspektive promoviert – und musste gerade für das Kapitel zur Mitgliederethik deutlich streiten. Möglicherweise fällt es leichter, über politische Verantwortung zu sprechen, wenn diese abstrakt bleibt oder nur „diejenigen da oben“ betrifft. Die Frage soll an dieser Stelle offenbleiben. Siebzehn Jahre nach Abschluss der Dissertation und achtundzwanzig Jahre nach Eintritt in eine politische Partei war für ihn der Moment zum Austritt gekommen. Der Grund war ein Verlust der roten Linie: 

Denn eine Politik ohne rote Linien, wie der neue Bundeskanzler, Olaf Scholz, sie in einer Regierungserklärung im Dezember 2021 [20] für die Coronabekämpfung ausgab, verneint nicht nur jegliche ethische Anstrengungsbereitschaft, bei den coronapolitischen Wertkonflikten einen moralisch qualifizierten Ausgleich zu finden, sondern auch die roten Linien der Verfassung.

5. Ertrag – gebündelt in fünf Punkten

(1.) Bei gravierenden gesellschaftlichen Konflikten, wie sie beispielsweise in der Impfpflichtdebatte zu erleben waren, ist versucht worden, diese dadurch abzuschwächen, dass anstelle einer rechtlichen Verpflichtung eine moralische Pflicht proklamiert wurde, so etwa das Mitglied des Nationalen Ethikrates, der Berliner Moraltheologe Andreas Lob-Hüdepohl. [21] Moralische Pflichten, die zum Gegenstand politischer Auseinandersetzung werden, sind keinesfalls schonender oder weniger polarisierend. Denn der Einzelne kann sich einer Rechtspflicht, der er sich äußerlich, wenn auch vielleicht widerstrebend und ungern, unterwirft, innerlich entziehen. Bei einer moralischen Pflicht gelingt das nicht. Einer inneren Distanzierung ist die notwendige Freiheit hierzu entzogen, weil durch Rekurs auf das Gewissen dem Einzelnen die Freiheit zur individuellen Abwägung gerade genommen und das Gewissensurteil zu einer bereits außerhalb getroffenen, sozialethisch-politischen Entscheidung verkehrt wird. Das Gewissen, das sich dem öffentlichen Druck widersetzen will, wird in letzter Konsequenz zum irrenden Gewissen erklärt. 

Wo aus einer wahrhaft freien Wahl moral- oder rechtsmissbräuchlich eine Regel gemacht wird, steht nicht mehr die Beziehung des einen zum anderen im Vordergrund, sondern eine Norm, die den Einzelfall übersieht. Es geht nicht mehr um ein freigewähltes Sollen, sondern um äußere Kategorien und Kriterien, denen der Einzelne entsprechen muss. Wer danach strebt, eine moralische Entscheidung zu treffen, dabei aber die von außen gesetzten Regeln und Normen verfehlt, sieht sich dem Vorwurf des Verrats und der Gefahr sozialer Ächtung gegenüber. Nicht mehr das moralische Ziel ist dann entscheidend, sondern die Einhaltung einer Regel. Nicht die Weigerung des Einzelnen, sich um eine verantwortliche moralische Urteilsbildung zu bemühen, macht schuldig, vielmehr wird die Regelverletzung zur sozialen Sünde.

Erzwungene Werturteile sind vielleicht kurzfristig politisch wirksam, aber moralisch wertlos – und sie polarisieren das gesellschaftliche Zusammenleben. Eine vom Staat angeordnete, geleitete oder erzwungene öffentliche Moral entmündigt den Einzelnen und unterläuft, was angestrebt wird. Eine aufgezwungene Moral verkehrt sich ins Gegenteil: Sie stärkt weder das gesellschaftliche Ethos und führt nicht zu sozialen Tugenden, sondern zu Anpassung und Camouflage. Schaden nehmen die sittliche Verantwortung und die Bereitschaft der einzelnen Glieder des Staates, sich für das Ganze einzusetzen und an den öffentlichen Angelegenheiten Anteil zu nehmen.

Ein die Freiheit seiner Bürger absorbierender Staat wäre weder moralisch legitim noch auf Dauer produktiv. Aber auch ein in keiner Weise vergesellschafteter Wille wäre eine Fiktion; der Staat müsste sich in diesem Fall auf eine Minimalmoral zurückziehen und könnte allein Notfunktionen erfüllen. Daher bedarf es eines vermittelnden Bindegliedes zwischen der Tätigkeit des Staates und der Tätigkeit seiner verschiedenen einzelnen Glieder: Es bedarf einer gesellschaftlichen Öffentlichkeit, in der über die verschiedenen menschlichen Teilpraxen hinweg nach einer gerechten und guten Ordnung der menschlichen Gesamtpraxis gesucht und argumentativ, fair und rational darum gerungen wird, wie Dilemmasituationen im praktischen Handlungsvollzug gelöst werden können.

(2.) Der Kompromiss, auf den politisches Handeln nicht verzichten kann, bedarf der ethischen Anstrengung. Gewissensfragen stellen sich nicht zuletzt an der Grenze, an der Komprossmissbereitschaft und Aushandlungsfähigkeit enden. Die rote Linie bleibt eine wichtige Grenze zwischen dem, was im politischen Geschäft notwendiger Kompromissfähigkeit offensteht, und jenem Bereich, der aus Gründen höherrangigen Menschenrechts nicht verhandelbar ist und in dem Wertkonflikte über den Weg praktischer Konkordanz gelöst werden müssen. Der Umgang mit gravierenden Wertkonflikten verlangt eine rationale Diskussion darüber, in welchen Fragen Kompromisse nicht eingegangen werden sollten, weil sie die moralische Haltung innerlich korrumpieren.

Diese Unterscheidung treffen zu können, bedeutet, dass die Frage nach dem unantastbaren Bereich des Gewissens immer schon im Prozess politischer Aushandlung mitzudenken ist. Die Frage nach dem Gewissen stellt sich keineswegs erst dann, wenn im politischen Geschäft etwas ausdrücklich zur Gewissensfrage erklärt wird, wie es beispielsweise bei bestimmten Bundestagsdebatten geschieht, wenn die Fraktionsdisziplin aufgehoben wird. Vorletzte Fragen sollten nicht ohne Not zur Gewissensfrage erklärt werden, da moralische Pflichten, wie vorstehend gezeigt wurde, keinesfalls schonender sind als rechtliche. Doch läuft die Gewissensfrage beständig bereits im Rahmen politischer und gesellschaftlicher Aushandlungsprozesse mit, und zwar bei der Vermittlung zwischen dem konsensual und dem individuell Unendlichen. Keineswegs trivial ist im weltanschaulich pluralen, freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat allerdings die Frage, wie das individuell Unendliche nach außen kommuniziert werden kann. In bestimmten Fällen, etwa beim Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung oder bei der Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag, hat der Rechtsstaat hierfür juristische Hilfskonstruktionen entwickelt.

(3.) Geschichte wiederholt sich nicht. Die ethische Situation, in der es Entscheidungen zu treffen gilt, stellt sich immer wieder neu und verändert dar. Was aber wiederkehrt sind Strukturen, weshalb es wichtig bleibt, über politische und soziale Erfahrungen im Umgang mit Wertkonflikten zu reflektieren. Überdies bleiben soziale Erfahrungen kollektiv im Gedächtnis. Die zurückliegende Corona- und Impfpolitik etwa hat zu starken Polarisierungen und gesellschaftlichen Verwerfungen geführt, die nach einer angemessen Aufarbeitung verlangen. Die damit verbundenen ethischen Wertkonflikte wirken fort und können bio- oder infektionsschutzpolitisch erneut aufflammen, da beispielweise zu erwarten steht, dass sich der Einsatz der umstrittenen mRNA- oder Vektortechnologie fortsetzen wird. Biopolitische Sicherheit bleibt überdies in einer globalisierten Welt ein fragiles Gut. Aber auch in anderen Feldern, etwa der Klimaschutz- oder Energiepolitik, sind deutliche Eingriffe in den grundrechtlich geschützten Privatbereich möglich, die ähnlich gelagerte Konfliktlagen hervorrufen und Fragen nach den Möglichkeiten politischer Kompromissbildung aufrufen.

(4.) Gewissensfreiheit ist ein starkes individuelles Grundrecht. Gewissensfragen werden aber nur dort erkannt, wo auch ein differenziertes Verständnis für individuelle Freiheit lebendig ist. Ein solches gilt es zu verteidigen gegen einen sozialen Freiheitsbegriff, der Freiheit zuallererst als institutionell verfasste Freiheit mit anderen versteht. [22] Richtig ist, dass der Mensch nicht nur gemeinschaftsfähig, sondern auch konstitutiv gemeinschaftsbedürftig ist. Personale Freiheit bleibt sozial verpflichtet; umgekehrt dürfen aber individuelle Bedürfnisse auch nicht für die Interessen der Gemeinschaft funktionalisiert werden. Die Personalität des Menschen realisiert sich in einer bleibenden Grundspannung zwischen Individualität und Sozialität, die nicht einseitig aufgelöst werden darf. Wird soziale Freiheit aber so gedacht, dass diese auf Institutionen nicht nur angewiesen, sondern vorrangig durch solche erst ermöglicht und konstituiert wird, verlieren Grundrechte ihren abwehrrechtlichen Charakter und können letztlich vom Staat nach politischem Ermessen zugeteilt oder entzogen werden.

Das Beste verdirbt, wenn die freie Wahl zum Guten institutionalisiert und kollektiviert wird. Dann besteht die Gefahr, die moralische Forderung dem anderen zu seinem eigenen vermeintlich Besten an den Kopf zu werfen. Es geht dann nicht mehr um die Unterscheidung zwischen gut und böse, sondern die bloße Einhaltung einer sozialen Norm wird zum Wert an sich. Wo die freiwillig und verantwortlich getroffene Antwort des Einzelnen auf eine ethische Herausforderung durch verallgemeinerte Regeln ersetzt wird, droht die Gefahr, dass diese zur Ideologie werden. Doch weiß die ethische Tradition gleichwohl darum, dass ein Gewissen durchaus irren kann. Für den Einzelnen bleibt daher die aszetische Pflicht, sich um eine verantwortliche Bildung seines Gewissens zu mühen und in einer gravierenden Krisensituation eine sorgfältige und differenzierte Güter- und Übelabwägung vorzunehmen.

(5.) Staatliche Zugriffe auf die Gewissensfreiheit und Selbstbestimmungsfähigkeit des Einzelnen allerdings unterhöhlen das moralische Fundament des Verfassungsstaates und einer freiheitlichen Gesellschaft. Sind Grundrechtseingriffe in einer gravierenden Gefährdungslage unumgänglich, obliegt dem Staat eine schwere Begründungslast und sind deren Ziele nicht pauschal, sondern konkret zu benennen. Einer solchen Rechtfertigungspflicht angemessen zu entsprechen, setzt eine differenzierte Debatte über die betroffenen Schutzgüter, die mittelbaren Effekte und direkten Ziele der getroffenen politischen Maßnahmen, über die zugrundeliegenden Kausalitätsannahmen und das Zweck-Mittel-Ver­hältnis und so weiter voraus. Der liberale Rechts- und Verfassungsstaat kennt grundsätzlich keine absoluten Wertsetzungen, sondern fordert von den politisch und rechtlich Verantwortlichen eine differenzierte Abwägung unterschiedlicher Rechtsgüter. Soll im Zweifelsfall die Gefahr rechtsfehlerhafter Entscheidungen oder übergriffiger moralischer Urteile vermieden werden, gilt es, der Gewissensfreiheit den Vorzug  zu geben.

Literatur

Arndt, Ernst Moritz (2004): Ernst Moritz Arndts Fragmente über Menschenbildung [1805/1809]. Nach der Originalausgabe neu hg. v. Wilhelm Münch u. Heinrich Meisner. Langensalza (= Bibliothek Pädagogischer Klassiker. Band 42).

Becka, Michelle; Ulrich, Johannes (2023): Herausgeforderte Freiheit. Konturen eines Begriffs von Freiheit mit anderen. Mönchengladbach: Katholische Sozialwissenschaftliche Zentralstelle (= Kirche und Gesellschaft. Band 495).

Beilner, Wolfgang (1982): Der Christ in Staat und Gesellschaft oder Die Fleischtöpfe Israels. Graz u. a.

Klöcker, Katharina (2020): Differenzierter Konsens in der Ethik am Beispiel der Flüchtlingsfrage. In: zur debatte. Heft 4. 21 f.

Kunze, Axel Bernd (2005): Parteien zwischen Affären und Verantwortung. Anforderungen an eine Verantwortungsethik politischer Parteien aus christlich-sozialethischer Perspektive. Münster (Westf.) (= Schriften des Instituts für Christliche Sozialwissenschaften der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Band 52).

Ders. (2022): Religion und Bildung. Die geistigen Grundlagen des Kulturstaates. Mit einem Geleitwort von Bernd Ahrbeck. Berlin (= Zeitdiagnosen. Band 60).

Lob-Hüdepohl, Andreas [im Interview mit Barbara Tambour] (2021): Impfen – eine moralische Pflicht. In: Publik-Forum. Heft 2. S. 9.

Lohfink, Gerhard (1984): Gesetzeserfüllung und Nachfolge. Zur Radikalität des Ethischen im Matthäusevangelium. In: Helmut Weber (Hg.): Der ethische Kompromiß. Freiburg i. Brsg. u. a. 15-58 (= Studien zur theologischen Ethik. Band 11).

Messner, Johannes (1958): Das Naturrecht. Handbuch der Gesellschaftsethik, Staatsethik und Wirtschaftsethik. 3., neubearbeitete, wesentlich erweiterte Auflage. Innsbruck u. a. 721-724.

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Negel, Joachim (2019): Freundschaft. Von der Vielfalt und Tiefe einer Lebensform. Freiburg i. Brsg.

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Resing, Volker (2022): Lob der roten Linie. In. Herder Korrespondenz. Heft 1. 4 f.

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Sutor, Bernhard (1997): Kleine politische Ethik. Bonn (= Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung. Band 341).

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Anmerkungen

[1] Vgl. Klöcker (2020, S. 21 f.).

[2] Sutor (1997, S. 46).

[3] Thielicke (1986, S. 67-85).

[4] Vgl. Lohfink (1984, S. 49 f.).

[5] Vgl. Messner (1958, S. 721-724).

[6] Thielicke (1986, S. 81).

[7] Ebd. (S. 83).

[8] Monzel (1958/59, S. 242, im Original sind „endgültiger“ und „vorläufigen“ kursiv hervorgehoben).

[9] Vgl. Rippe (1997).

[10] Müller (1980, S. 154-158).

[11] Art. 33 Verfassung für Rheinland-Pfalz.

[12] Sternberg (2013, S. 24).

[13] Zur Bedeutung von Religion für den weltanschaulich neutralen Rechts- und Kulturstaat vgl. ausführlich Kunze (2022).

[14] Arndt (2004, S. 179).

[15] Vgl. zu diesem Gedankengang ausführlich Paulig (1994).

[16] Negel (2019, S. 127).

[17] Vgl. Resing (2022, S. 4 f.).

[18] Beilner (1982, S. 160).

[19] Vgl. Kunze (2005, S. 421 – 428).

[20] Vgl. z. B. WELT (2021).

[21] Vgl. Lob-Hüdepohl (2021, S.9).

[22] Vgl. z. B. Becka/Ulrich (2022, S. 13).

Veröffentlichung: Über Freiheit und Zivilcourage

Der Arbeitskreis der Studentenhistoriker dokumentiert auf seinen Internetseiten die zehnte Bamberger Zivilcouragerede, die anlässlich des neunzigsten Todestages des Bamberger Widerstandskämpfers Willy Aron am 30. Juni 2023 im Bistumshaus St. Otto gehalten wurde. Veranstalter war die Willy-Aron-Gesellschaft Bamberg e. V. in Kooperation mit der Katholischen Erwachsenenbildung für die Stadt Bamberg. Festredner war der Bildungsethiker Axel Bernd Kunze, Gründungsmitglied der Willy-Aron-Gesellschaft: