Die Kinderrechtskonvention wird dreißig Jahre alt

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, mit der international erstmals ein Recht auf Bildung festgeschrieben wurde, wird in diesem Jahr siebzig Jahre alt, die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen im kommenden Jahr dreißig Jahre. In der dreißigjährigen Auslegungsgeschichte der Kinderrechtskonvention ist zunehmend die Bedeutung der Elementarbildung für ein umfassendes Recht auf Bildung erkannt worden.

Inzwischen wird aus den Artikeln 28 und 29 der Kinderrechtskonvention ein implizites Recht des Kindes auf Erziehung abgeleitet, verstanden als päd­agogische Unterstützung und Begleitung, die das Kind alters- und entwicklungsangemessen schrittweise dazu befähigen sollen, immer stärker Selbstverantwortung für sein eigenes Leben zu übernehmen. Verlangt wird eine „kinderfreundliche“ Bildung, die sich auf das Kind konzentriert und diesem Fähigkeiten zur Selbstbehauptung vermittelt. Bildung als ein zentrales Befähigungsrecht lasse sich – nach Ansicht des Kinderrechtsausschusses der Vereinten Nationen – nur in Verbindung mit einer entsprechenden Werterziehung realisieren. Eine allein formale Menschenrechtsbildung greife zu kurz, sondern bedürfe eines Umfeldes, in dem die menschenrechtlich geschützten Werte auch gelebt werden.

Auch wenn das Vorschulalter traditionell nicht vom Recht auf Bildung erfasst wird, wird dieses individuelle Recht nur dann umfassend gesichert sein, wenn Förderung und pädagogische Unterstützung sowie andere kurative Hilfen möglichst frühzeitig greifen, bevor sich nachteilige Entwicklungsbedingungen oder Aus­grenzungen verfestigt haben. Daher wird auch der Bereich der Früherziehung und Elementarbildung – nicht zuletzt eine frühe, gezielte Sprachförderung – im Blick einer menschenrechtsorientierten Bildungspolitik liegen müssen, ohne diesen frühen Bildungsbereich zu „verschulen“ oder die pädagogische Stellung der Grundschulbildung zu schwächen. Die vorschulischen Lebensphasen sind von ihrem Eigenwert sowie den ihnen eigenen Ansprüchen und Entwicklungsaufgaben her zu beurteilen, also nicht allein unter einem „Verwertungsinteresse“ im Blick auf späteren beruflichen oder sozialen Erfolg.

Vernor Muñoz Villalobos, der seinerzeitige Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zum Recht auf Bildung, hat im Bericht zu seinem Deutschlandbesuch 2006 darauf hingewiesen, dass sich durch gemeinsame Absprachen und Rahmenvereinbarungen auf Bundesebene sowie die Bildungspläne der einzelnen Bundesländer – in Baden-Württemberg „Orientierungsplan“ genannt – bereits viel verändert habe. Der Erziehungsauftrag der Kindertageseinrichtungen sei gestärkt sowie die Bildungs- und Förderbereiche ausgebaut worden.

Sollen die menschenrechtlichen Ansprüche auf den frühkindlichen Bereich hin fortgeschrieben werden, wird ein breit verstandener Bildungsbegriff zugrundegelegt werden müssen, der Bildung in der Frühpädagogik als Entfaltung der Potentiale und Möglichkeiten des Kindes in aktiver Auseinandersetzung mit seiner materiellen und sozialen Umwelt versteht. In diesem Sinne ist die frühe Kindheit eine grundlegende Lebensphase, in der zen­trale Voraussetzungen für eine zunehmende, eigentätige Bildung gelegt werden, z. B. kognitive Flexibilität, Impulskontrolle, emotionale Sicherheit, Exploration und Kreativität, Verarbeitung von Stressbelastungen, Regulation von Gefühlen und Beziehungsfähigkeit. Wie diese Ziele gefördert werden können, wird im Dialog mit der Bindungsforschung zu klären sein, wobei sowohl die Beziehungen zwischen Erziehern und Kindern als auch der Kinder untereinander zu berücksichtigen sind.

Bei alldem werden die Menschenrechte ohne ein sie stützendes Ethos auf Dauer kraftlos. Eine solche sittliche Haltung ist im erzieherischen Umgang anzustoßen. Die Debatte um Kinderrechte hat deutlich gemacht, dass ein solches pädagogisches Bemühen um eine präventive Kultur der Menschenrechte bereits vorschulisch einsetzen sollte. Menschenrechtsbildung in elementarer Form wird bereits im Bereich der frühkindlichen Bildung und Erziehung beginnen. Ein wertschätzender, respektvoller Umgang in frühkindlichen Bildungseinrichtungen, eine Praxis sozialer Anerkennung, die Partizipation von Kindern (z. B. über Kinderkonferenzen oder Methoden wie das Philosophieren mit Kindern) sowie Modelle gewaltfreier Konfliktlösung sind wichtige Elemente einer gelebten päd­agogischen Kultur der Menschenrechte, die Verletzungen der Menschenwürde bereits präventiv begegnet. Erziehern fällt an dieser Stelle eine wichtige Modellfunktion zu.

(aus einem Grußwort der Schulleitung zur feierlichen Zeugnisübergabe)

Erzieher – eine Menschenrechtsprofession

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wird in diesem Jahr siebzig Jahre alt, die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen kann im kommenden Jahr – 2019 – ihr dreißigstes Jubiläum feiern. Deren Grundgedanke lautet: Kinder sind nicht einfach kleine, noch unfertige Erwachsene oder Objekte elterlicher oder gesellschaftlicher Fürsorge, sondern Subjekte mit eigenen Rechtsansprüchen. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes markiert einen deutlichen Perspektivwechsel im Umgang mit Kindern (die Vereinten Nationen meinen dabei Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit), wie die Menschenrechtspädagogin Claudia Lohrenscheit auf einer Tagung des Deutschen Instituts für Menschenrechte betont hat: „Die Achtung und der Schutz ihrer unveräußerlichen Würde muss die zentrale Leitlinie sein für alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Sie sind somit nicht nur Objekte von Schutz und Fürsorge durch Erwachsene, sondern sie sind auch Subjekte ihrer eigenen Entwicklung, die sie selbst mitbestimmen sollen und können.“

Kinder haben nicht andere Menschenrechte als Erwachsene, aber sie sind aufgrund ihres Alters, ihrer Entwicklung und ihrer Abhängigkeit von anderen auf spezifische Weise verletzbar. Diesem Umstand trägt die Kinderrechtskonvention Rechnung und legt die Menschenrechte auf die besonderen Lebensumstände von Kindern hin aus.

Wie andere Menschenrechtsdokumente auch erwähnt die Kinderrechtskonvention die Elementarbildung nicht ausdrücklich. Allerdings zeigt die mittlerweile dreißigjährige Auslegungspraxis, dass die Bestimmungen der Konvention zunehmend auch auf den Bereich der frühen Bildung und Erziehung übertragen werden. Der Erzieherberuf kann daher durchaus als wichtige Menschenrechtsprofession begriffen werden.

Erzieherinnen und Erzieher sind Anwälte der Interessen und Bedürfnisse der Kinder. Die volle Verwirklichung des Rechts auf Bildung setzt voraus, dass Kinder bereits von Anfang an bei ihren Lernprozessen unterstützt und in ihrer Entwicklung gefördert werden. Wichtig hierbei sind Formen der kontinuierlichen Beobachtung und Dokumentation, regelmäßige Beratungs- und Entwicklungsgespräche mit den Eltern sowie die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Netzwerkpartnern, damit im Bedarfsfall weitergehende Schutz– oder Unterstützungsmaßnahmen vermittelt werden können. Eigene Präventions- und Schutzkonzepte sollten für alle Kindertageseinrichtungen selbstverständliche Pflicht sein.

Wer in Krippe oder Kindertagesstätte arbeitet, erfüllt einen ganzheitlichen Förderauftrag, wie der Gemeinsame Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen von 2004 deutlich macht: „Angesprochen wird damit insbesondere die Entwicklung des Sozialverhaltens sowie der Fähigkeit und der Bereitschaft zur entwicklungsangemessenen Übernahme von Verantwortung. Dies sind auch gleichzeitig anerkannte Aspekte der Persönlichkeitsbildung. Der Bildungsprozess des Kindes umfasst alle Aspekte seiner Persönlichkeit. Bildung und Erziehung werden als ein einheitliches, zeitlich sich erstreckendes Geschehen im sozialen Kontext betrachtet.“ Der Prozess der Weltaneignung ergibt sich vorrangig aus sozialen Situationen, erfolgt in Tageseinrichtungen für Kinder also in erster Linie alltagsbasiert.

Aus dem Alltagsgeschehen einer Kindertageseinrichtung heraus ergeben sich immer wieder wirksame Beteiligungsmöglichkeiten; solche realen Erfahrungen können für die Werterziehung äußerst fruchtbar sein, wie Volker Elsenbast in einem Beitrag über Gerechtigkeitserziehung im Kindergarten verdeutlicht: Es können beispielsweise „Situationen entstehen, in denen Kinder, Erzieherinnen oder beide gerechte Entscheidungen herbeiführen wollen, zum Beispiel beim Teilen: Ob es um die Aufteilung von Spielmaterial geht oder um das Austeilen bei Mahlzeiten: Soll jede/jeder das Gleiche bekommen? Oder das, was er/sie will? Oder das, was Kinder so im Durchschnitt brauchen […]?“

Bildung in Kindertageseinrichtungen beginnt entscheidend damit, dass Erzieherinnen und Erzieher Erfahrungen ermöglichen, durch welche die Kinder lernen, wachsen und sich erproben können. Nicht zuletzt kann die Elementarbildung Erfahrungsräume erschließen, die in der Familie oder im sozialen Umfeld heute vielfach fehlen. Dies können zum Beispiel soziale Erfahrungen für Kinder sein, die ohne Geschwister aufwachsen; Erfahrungen im Wald oder auf der Wiese für Kinder, die sonst keinen direkten Kontakt mit der Natur mehr erleben; Erfahrungen mit Büchern für Kinder, die schon früh mit Internet oder Fernsehen konfrontiert werden; Erfahrungen im handwerklich-künstlerisch-praktischen Bereich für Kinder, die schon früh mit Smartphone und Tablet aufwachsen; Erfahrungen mit Ritualen, religiösen Feiern oder Sinnfragen für Kinder, die in ihrem sozialen Umfeld sonst wenig Begegnung mit gelebter Religion mehr erleben; Erfahrungen beim forschenden Experimentieren, kreativen Ausprobieren und Entdecken für Kinder, die sonst nur vorgeformtes Spielzeug kennen … und so weiter.

Die praxisorientierten Profilfächer unserer Fachschule, die wir zum größten Teil in Kooperation mit externen Partnern anbieten, sollen unseren Schülerinnen und Schülern ermöglichen, bereits in der Ausbildung Schwerpunkte zu setzen und eigene Interessen praxisorientiert zu vertiefen, damit sie den ihnen anvertrauten Kindern später genau solche Erfahrungen vermitteln können. Wenn es im Kindergarten gelingt, den Erfahrungsraum der Kinder gezielt zu erweitern und ihnen zu helfen, sich Alternativen, neue Interessen oder Horizonte zu erschließen, kann dies eine Bereicherung für das gesamte weitere Leben sein.

(aus einem Grußwort der Schulleitung zur feierlichen Zeugnisübergabe)

Bildung und Erziehung – ein Grußwort zum Schulabschluss

„Mit den Begriffen ‚Erziehung‘ und ‚Bildung‘ lassen sich Sachverhalte genauer fassen, die zwar aufeinander verweisen, nicht aber identisch sind“ – so der Berliner Pädagoge Dietrich Benner. Bildung befähigt den Einzelnen, ein aktives und selbstbestimmtes Leben zu führen. Erziehung leitet dazu an, die eigene Persönlichkeit zu stärken und einen eigenen Charakter auszubilden.

Der Bildungs- und der Erziehungsauftrag hängen eng zusammen: im Kindergarten wie in der Schule. Durch Unterricht vermittelt die Schule Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die für ein eigenständiges Leben und die Ausübung eines Berufes notwendig sind. Durch Erziehung bietet sie Hilfe an, eine Haltung zum Gelernten aufzubauen; sie zeigt Möglichkeiten auf, wie die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten lebensdienlich und gemeinwohlförderlich eingesetzt werden können.

Erziehung zielt auf Mündigkeit, setzt also die Bereitschaft voraus, sich selbst überflüssig zu machen. Der heutige Tag ist ein solcher Moment, an dem der Bildungs- und Erziehungsauftrag unserer Fachschule an ein Ende gelangt: Wir dürfen Sie, liebe Absolventinnen und Absolventen, mit der staatlichen Anerkennung als Erzieherin oder Erzieher in die berufliche Selbständigkeit entlassen. Im Namen der Schulleitung und des gesamten Kollegiums gratuliere ich Ihnen allen sehr herzlich zu Ihrem Ausbildungserfolg und wünsche Ihnen für Ihren weiteren beruflichen Weg alles Gute und Gottes Segen!

(aus einem Grußwort der Schulleitung zur feierlichen Zeugnisübergabe)

Neuerscheinung: Einführung in den Erziehungsbegriff an Fachschulen für Sozialpädagogik

Carsten Püttmann (Hg.): Erziehung – Konzepte und Unterrichtsbeispiele zur Einführung in den Erziehungsbegriff (Didactica nova; 27), Baltmansweiler: Schneider-Verlag Hohengehren 2018.

Aus der Einleitung des Herausgebers:

„Der abschließende Beitrag von Priv.-Doz. Dr. Axel Bernd Kunze, Schulleiter der Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik Weinstadt, widmet sich der Frage, wie im Rahmen der fachschulischen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher sich Haltung und Auftrag professioneller Erziehung grundlegend erschließen lässt. Ausgehend von bildungstheoretischen Überlegungen werden zentrale Merkmale von Erziehung markiert und Erziehungshandeln charakterisiert. Nachfolgend wird aufgezeigt, wie ein grundlegendes Verständnis für Erziehungsaufgaben und deren kommunikative Ausgestaltung im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung aufgebaut werden kann. Sein Unterrichtsvorhaben orientiert sich an Fragen wie: Warum braucht der Mensch Erziehung? Was ist unter Erziehung zu verstehen? Wo bekommen wir Erziehung? Wie sollen Erziehungsprozesse gestaltet sein? Darauf aufbauend wird eine Idee zur fachpraktischen Erschließung des Erziehungsauftragaes vorgestellt. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass in der sozialpädagogischen Ausbildung in der Verschränkung von fachtheoretischer und fachpraktischer Auseinandersetzung ein Perspektivwechsel zu vollziehen ist: vom Zu-Erziehnenden zum professionellen Erzieher.“ (S. 5 f.)

Axel Bernd Kunze: Wie lassen sich Haltung und Auftrag professioneller Erziehung grundlegend erschließen? Überlegungen für die Einstiegsphase der sozialpädagogischen Ausbildung, in: ebd., S. 206 – 236.

Neuerscheinung: Wie kann „Erziehung“ gelehrt werden?

Carsten Püttmann (Hg.): Erziehung – Konzepte und Unterrichtsbeispiele zur Einführung in den Erziehungsbegriff (Didactica nova; 27), Baltmansweiler: Schneider-Verlag Hohengehren 2018.

Verlagsinformation:

Im Pädagogikunterricht sind im Rahmen der Einführung des Faches Begriffe zu lehren, die als leitende Orientierung für folgende Unterrichtssequenzen ausdifferenziert und genützt werden. Zu den Grundbegriffen gehört der Begriff »Erziehung«, weil er zusammen mit »Bildung« das Proprium des Faches bestimmt.
Führende Vertreter der Fachdidaktik Pädagogik zeigen in diesem Sammelband auf, wie der Begriff »Erziehung« anhand fachdidaktischer Überlegungen über einen gelingenden Pädagogikunterricht zu Beginn eines Kurses eingeführt und im Laufe des Unterrichts so weiterentwickelt wird, dass ein tragfähiges Konstrukt des Begriffs für ein wissenschaftliches Studium oder einen verantwortlichen Gebrauch in privaten und öffentlichen Situationen vorbereitet ist.
Erstmalig versammelt sind Vertreter aus unterschiedlichen Institutionen (Universität, Gymnasium, Gesamtschule, Fachschule) und Bundesländern. Im Hinblick auf die Diskussion u¨ber die pädagogischen Perspektive im PU ergeben sich dadurch interessante und fundierte Impulse.

Axel Bernd Kunze, Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des Verbands der Pädagogiklehrer und Pädagogiklehrerinnen sowie Schulleiter einer Fachschule für Sozialpädagogik, beschäftigt sich in seinem Beitrag (S. 206 – 236) mit der Frage:

Wie lassen sich Haltung und Auftrag professioneller Erziehung grundlegend erschließen? Überlegungen für die Einstiegsphase der sozialpädagogischen Ausbildung.

Ein Plädoyer für das Bekenntnis des Sozialstaats zu seinen ethisch-moralischen Wertgrundlagen

„Die Kolumne vom 28. Juni 2018 ist ein Plädoyer für das Bekenntnis des Sozialstaats zu seinen ethisch-moralischen Wertgrundlagen. Dr. Axel Bernd Kunze, Sozialethiker, Erziehungswissenschaftler sowie Schulleiter, macht darauf aufmerksam, dass ein Staat, der seine christlichen Wurzeln verleugnet und Vielfalt zum absoluten Wert erklärt, nicht nur integrationsunfähig wird, sondern auch die Freiheit der Menschen beschneidet.“ (Wolfgang Kurek)

Die aktuelle sozialethische Kolumne aus der „Tagespost“ dieser Woche ist nun auch auf den Internetseiten der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle in Mönchengladbach verlinkt. Die katholische Wochenzeitung und die Fachstelle der Deutschen Bischofskonferenz verantworten gemeinsam die regelmäßige Kolumne, für die ein Kreis deutschsprachiger Sozialethiker schreibt.

 

Neue Kolumne: Wenn der Sozialstaat übergriffig wird …

Regelmäßig erscheint in der Wochenzeitschrift „Die Tagespost“ – in Kooperation mit der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle in Mönchengladbach – eine sozialethische Kolumne.  Deutschsprachige Sozialethiker nehmen meinungsstark zu aktuellen sozial- oder wirtschaftspolitischen Herausforderungen Stellenung.

In der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ hat Axel Bernd Kunze sozial- und bildungsethisch zur Feder gegriffen:

Kolumne (27. Juni 2018): Wenn der Sozialstaat übergriffig wird …

https://www.die-tagespost.de/politik/wi/Kolumne;art314,189908

Ist es ketzerisch, sich folgendes Gedankenexperiment vorzustellen!? Man ersetze „Vielfalt“, „Offenheit“ oder „Diversity“ in vielen Curricula und Modulhandbüchern durch „Marxismus-Leninismus“ … Historische Parallelen sind natürlich wie immer rein zufällig. In unserem Bildungssystem gilt doch immer noch der Beutelsbacher Konsens und steht Kritik an oberster Stelle – oder doch nicht mehr so ganz.

Laizismus und Neutralität werden verwechselt. Was dem Staat an Kulturpflege nicht mehr zugebilligt wird, kommt durch die Hintertür als Manipulationsmacht wieder herein. Das staatliche Toleranzgebot löst sich auf, der Staat steuert den gesellschaftlichen Diskurs.

Zwei Stimmen zum „Lexikon der Schulsozialarbeit“

Konzeption des Lexikons der Schulsoziarbeit

Das Lexikon der Schulsozialarbeit orientiert sich an den vielfältigen Aufgaben und Aufträgen sowie an den sozialen Problemen in der Schule und ihrem sozialräumlichen Umfeld.

Neben praxisrelevanten Fragestellungen werden auch maßgebliche wissenschaftstheoretische Diskurse thematisiert. Vor diesem Hintergrund bieten funktionale Verbindungslinien und inhaltliche Verknüpfungen eine hervorragende Orientierungs- und Entscheidungshilfe zur Beantwortung der sich in Forschung, Wissenschaft, Studium und Praxis stellenden Fragen.

Die Freiheit der inhaltlichen Gestaltung der von den Autorinnen bzw. Autoren präsentierten Stichwörter und die damit verbundenen Aussagen waren eine Grundbedingung, die dazu geführt haben, dass zu einzelnen Fragestellungen zahlreiche Anregungen, mitunter aber auch kontroverse Positionen und folglich unterschiedliche Antworten gegeben werden und/oder einzelne Passagen sich bewusst überschneiden (z.B. aus dem Blickwinkel der Erziehungs- und Bildungsinstanzen ‚Schule‘ und ‚Jugendhilfe‘). Zugleich werden aber auch aufgrund der Natur des Gegenstandsbereiches Schulsozialarbeit deren Verbindungslinien hervorgehoben und Schnittmengen benannt. Mit derartigen Entwicklungen und widersprüchlichen Wahrnehmungen werden zum Teil irrationale Reflexe bedient und aus unterschiedlichen Perspektiven kontroverse Diskussionen angefeuert. Insofern spiegeln ‚abweichende Meinungen‘die Vielfalt alltäglicher Praxis der Schulsozialarbeit sowie die in der Literatur erkennbaren unterschiedlichen Auffassungen zu teilweise heftigen Streitfragen und praxistauglichen problemlösenden Maßnahmen wider. Dieser Widerstreit wird von dem Herausgeber bewusst in Kauf genommen und zugleich begrüßt, zumal die jeweiligen Aspekte der Schulsozialarbeit in unterschiedlichen Bereichen, Blickfeldern und Zusammenhängen – auch differenziert nach einzelnen Bundesländern (beachte die Kulturhoheit der Länder) – auftreten, die in einzelnen Bereichen und Sektoren noch erweiterungsfähig sind. Diese stellenweise mit Vehemenz geführten Auseinandersetzungen begründen sich z.B. in der spannungsgeladenen Widersprüchlichkeit des jeweiligen gesellschaftlichen Grundverständnisses von Grundvoraussetzungen und Rahmenbedingungen der Erziehung, Bildung, Sozialisation und letztlich auch der Schulsozialarbeit. Offene Fragen, wo Antworten nicht einfach sind, werden nicht unter den Teppich gekehrt, sondern mit ernstgemeinter Gestaltungsverantwortung problemlösenden Maßnahmen zugeführt. Zudem ist es nicht das Bestreben des Herausgebers, strittige Meinungen dogmatisch auszutragen oder eigenen Reformideen zum Durchbruch zu verhelfen. Letztlich geht der Herausgeber davon aus, dass sich Schulsozialarbeit durch einem stetig zu befördernden Diskurs zu den System- und Funktionszusammenhängen sowie durch die Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Auffassungen, Meinungen und Standpunkten gewinnbringend weiter entwickeln wird und demokratische Grundsätze und vor allem Kinderrechte sichern helfen.

Die von rund 200 Autorinnen und Autoren verfassten über 450 Stichworte bieten eine erste Auswahl und sorgfältige Darstellung schulsozialarbeiterischer Grundlagen und Rahmenbedingungen. Ergänzt mit fachpraktischen Hinweisen, Kindeswohl fördernden Erfahrungen und einer gezielten Auswahl von zum Teil ineinandergreifender Best-Practice Beispiele wird das Lexikon der Schulsozialarbeit dem rasant wachsenden Bedeutungsgewinn der Schulsozialarbeit gerecht und leistet darüber hinaus einen wichtigen innovativen Beitrag zur Professionalisierung des Praxisfeldes Schulsozialarbeit.

Das Lexikon der Schulsozialarbeit wird von dem Sozialarbeiter und Erziehungswissenschaftler sowie ehemaligen Jugendamtsleiter Herbert Bassarak herausgegeben, der zum einen während seiner Studienzeit in dem Institut für Schulentwicklungsforschung der TU Dortmund bei Prof. Dr. Hans-Günter Rolff wirkte und zudem über dreißig Jahre in Fachausschüssen des Deutschen Vereins als ordentliches Mitglied gewirkt hat und darüber hinaus Gründungsmitglied und seitdem Vorsitzenden der Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit Bayern e.V. ist. Herbert Bassarak ist zugleich Mitinitiator des im deutschsprachigen Raum ersten Masterstudienganges Schulsozialarbeit, der an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt angeboten wird und seit 2016 mit großem Erfolg läuft.

Herbert Bassarak (Herausgeber), Vorstand BAG Schulsozialarbeit und Vorstand LAG Schulsozialarbeit Bayern e. V., Lauf

 

Herbert Bassarak (Hrsg.): Lexikon der Schulsozialarbeit,  1. Aufl., Baden-Baden: Nomos 2018, ISBN-13: 978-3-8487-1594-7, 98,00 Euro.

 

Zukunftsträchtiges Arbeitsfeld mit praxisrelevantem Nachschlagewerk

Es ist ein großes Projekt, das sich Professor Herbert Bassarak vorgenommen hat: Ein Lexikon der Schulsozialarbeit, das vor allem Beiträge von praktizierenden Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen enthalten soll und möglichst praxisrelevant das weite Feld der Sozialarbeit an Schulen abdeckt. Gleichwohl ist es hier gelungen, die Vielseitigkeit des Handlungsfeldes auch in den verschiedenen Beiträgen von über 200 Autorinnen und Autoren aus dem deutschsprachigen Raum einzubringen, ohne dass das Fachliche oder die Leserlichkeit der Texte beeinträchtigt wurden. Dieses Lexikon bietet den so notwendigen wissenschaftstheoretischen Diskurs, indem vielseitige Fragestellungen zu den Bildungs- und Erziehungssystemen erörtert werden. Dabei ist es dem Herausgeber ein ausgesprochenes Anliegen, dass die Autorinnen und Autoren selbstverantwortlich zu ihren Beiträgen stehen und so die insgesamt über 450 Stichworte auch teils kontroverse Standpunkte beinhalten.

So wird schon im ersten Stichwort die „Abgrenzung Jugendsozialarbeit an Schulen und Schulsozialarbeit“ diskutiert und im letzten Beitrag „Zwangsheirat“ sowohl vom rechtlichen, psychologischen, sozialarbeiterischen und kulturellen Aspekten als auch bezüglich Präventionsangeboten erörtert. Die Verknüpfung der praktischen und theoretischen Gesichtspunkte unterschiedlicher Disziplinen machen auch den Geist dieses Lexikons aus. Hier wird ausgesprochen praxisbezogen beschrieben, ohne sich in kleinschrittigen Punkten zu verlieren. Vielmehr sind die fachpraktischen Hinweise und die dargestellten Erfahrungen mit Projekten und Medien gut dosiert präsentiert. Diese gezielte Auswahl von Best-Practice Beispielen macht das Lexikon der Schulsozialarbeit zu einem vortrefflichen Nachschlagewerk. Das Pendel bewegt sich dabei von direkt im schulischen Kontext eingreifenden Punkten bis hin zu Aspekten, die mehr der Jugendhilfe als dem Bildungsbereich zugeordnet werden. Entsprechend der konzeptionellen Vielfalt der Sozialarbeit an Schulen können hier Praktikerinnen und Praktiker sich bei einzelnen Stichwörtern vertieft befassen. Ob nun Sucht, Gewalt, Schweigepflicht, Selbstverletzendes Verhalten, Elternarbeit, Sozialraum, Schutzkonzepte, Pubertät, Sozialtrainings, Suizidprävention, Cybermobbing, Mädchenarbeit, Essstörungen oder Ganztagsschule, politische Bildung oder Berufsorientierung: Hier findet jede Fachperson aus der Sozialen Arbeit an Schulen entsprechende Verknüpfungen zu der praktischen Arbeit bzw. der entsprechenden Reflexion. Die Übersichtlichkeit ist durch den Fettdruck der Stichwörter und die nicht übermäßigen Längen der einzelnen Beiträge mit der begrenzten Anzahl an Literaturhinweisen sowie die große Anzahl von binnenstrukturellen Querverweisen gegeben. Ein Stichwortverzeichnis (leider ohne Angabe der jeweiligen Autorenschaft) und ein 75seitiges, oft sehr aktuelle Titel berücksichtigendes Literaturverzeichnis helfen beim strukturellen Lesen des Lexikons. Beim Autoren/-innen-Verzeichnis werden die beruflichen Hintergründe und Emailanschriften aufgeführt. So lässt sich gegebenenfalls auch Kontakt zu den einzelnen Personen aufnehmen. Die beeindruckend hohe Anzahl an Beiträgen verdeutlicht die Komplexität des Arbeitsfeldes und den hohen Anspruch, der an die Schulsozialarbeiter/-innen gestellt wird. Wer sich die Liste der Stichwörter anschaut, wird den Punkt Sexualpädagogik vermissen, obgleich diese in der praktischen Arbeit eine bedeutende Rolle spielt. Hier würde man sich für die nächste Auflage einen Beitrag wünschen. Alles in allem ist dieses Lexikon eine ausgesprochen vielseitige Ansammlung an Informationen und fachlichen Einschätzungen. So ist es ein hervorragendes Beispiel zur weiteren Professionalisierung des so zukunftsträchtigen Praxisfeldes. Dieses Lexikon sollte in jedem Jugendamt Schule machen und in jeder Schule helfen, dass die Schülerinnen und Schüler zugleich auch als Kinder bzw. Jugendliche wahrgenommen werden. Denn es bedarf auf Dauer einer fundierten Konzeptionierung und verlässlichen Ausstattung an Personal und Räumen, damit Schulsozialarbeit in all ihren Möglichkeiten wirksam werden kann. Das „Lexikon der Schulsozialarbeit“ ist hierfür ein hervorragender Baustein!

Detlef Rüsch (Rezensent)

Der Rezensent ist als Diplomsozialpädagoge, systemischer Familientherapeut und Supervisor in Landshut tätig.

 

Viele Jahre lang wurde darüber nachgedacht und diskutiert, was Schulsozialarbeit ist, was sie ausmacht. Klar war immer, dass Schulsozialarbeit eine gewichtige Sache ist. Dies wird einem so richtig bewusst, wenn man die erste Ausgabe des „Lexikons der Schulsozialarbeit“ mit seinen knapp 1500 Gramm in Händen hält.

Nun kann man sich getrost hineinbegeben in diesen „Dschungel“. Rund zweihundert Autorinnen und Autoren bieten ihre jahrelang gemachten praktischen Erfahrungen und Ergebnisse beharrlicher wissenschaftlicher Auseinandersetzung in diesem Werk mit seinen über 450 Stichworten an. Dieser immer wichtiger werdende Bereich der Sozialen Arbeit wird äußerst praxisnah, lebendig und anschaulich der Leserschaft präsentiert.

Manches ist leider in diesem Lexikon (noch) nicht erfasst, so dass man gelegentlich schmerzliche Lücken zu spüren bekommt. Der Grund hierfür ist wohl in der Weite und in der rasanten Entwicklung dieses wichtigen Bereiches der Sozialen Arbeit zu suchen. Es hätten sich mit Sicherheit auch mehr Fachleute zu Wort melden können und müssen. Der Informationswert dieses Buches hätte dann annähernd der erlebbaren Situation entsprochen und somit den Bedürfnissen des Suchenden noch besser gerecht werden können. Für den Herausgeber gilt es also, mit der zweiten Auflage unbedingt die gelegentlich erkennbaren Schwächen zusammen mit den entsprechenden Fachleuten zu beseitigen.

Zudem fällt auf, dass einige ‚gewichtige‘ Stichwörter in für manchen Leser zu kurzer Form angeschnitten werden und sich gerade noch auf das Wesentliche konzentrieren. Es ist für die interessierte Leserschaft mit Sicherheit hilfreicher, wenn die äußerst aktive und aktivierende Schulsozialarbeit auch entsprechend dargestellt wird. Die Beiträge wären dann besser nachvollziehbar und noch informativer.

Das „Lexikon der Schulsozialarbeit“ ist insgesamt gesehen gelungen und eine sehr gute Hilfe, quasi eine Landkarte, sich in dem schwierigen Terrain von Schule und Jugendhilfe zu orientieren und zurechtzufinden. Mit vielen unterschiedlichen „Best-Practice-Beispielen“ bietet diese umfassende Publikation eine qualitätssichernde Möglichkeit, bei auftretenden theoretischen oder praktischen Fragen Antworten zu finden sowie adäquate Handlungsoptionen zu entwickeln. Die zahlreichen Informationen aus Wissenschaft und beruflicher Praxis bereichern das vorliegende, äußerst umfangreiche Nachschlagewerk. Es ermöglicht passgenaue Entscheidungs- und Handlungsoptionen in Theorie und Praxis. Bestehende Brücken zwischen verschiedenen Systemen werden aufgezeigt, neue werden geschlagen, wo sie denkbar, möglich oder nötig sind.

Ob man gezielt nach einem bestimmten Begriff sucht, oder einfach „nur so“ in diesem Lexikon der Schulsozialarbeit blättert, man erhält kompetent Auskunft und wird bespiellos fachlich informiert und inspiriert.

Das „Lexikon der Schulsozialarbeit“ ist ein Muss für jeden, der im Kontext von Schule und Jugendhilfe tätig ist.

Wolfgang Habberger (Rezensent)

Der Rezensent (Jahrgang 1967) ist Sozialpädagoge. Er ist seit Januar 2000 Mitglied der Gewerkschaft und Erziehungswissenschaft und wirkt seit zwanzig Jahren hauptberuflich in der Schulsozialarbeit. Darüber hinaus engagiert er sich in unterschiedlichen gewerkschaftlichen Bereichen und Ebenen der Schulsozialarbeit in Bayern.

Tagung: 2. Frankfurter (In-)Kompetenzkonferenz zur Digitalisierung

Am 6. Oktober 2018 findet an der Universität Frankfurt die

2. Frankfurter (In-)Kompetenzkonfrenz zur Digitalisierung statt:

Plenum digitale – Vacuum mentale?

Die öffentliche Tagung wird veranstaltet von Professor Dr. Josef Pfeilschifter, Dekan des Fachbereichs Medizin der Goethe-Universität Frankfurt, Professor Dr. Guido Pfeifer vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt und von Professor Dr. Hans Peter Klein, vom Fachgebiet Didaktik in den Biowissenschaften der Goethe-Universität Frankfurt.

Weitere Informationen und das ausführliche Tagugnsprogramm finden Sie auf den Seiten der Gesellschaft für Bildung und Wissen:

https://bildung-wissen.eu/veranstaltungen-1/plenum-digitale-vacuum-mentale.html

Vorankündigung: Neuer Band zum Erziehungsbegriff in der Reihe „Didactica nova“

Innerhalb der Reihe „Didactica nova“, die Fragen der pädagogischen Fachdidaktik gewidmet ist, ist ein neuer Band angekündigt, der sich mit dem – oftmals gegenüber der Bildung vernachlässigten – Erziehungsbegriff widmet:

Carsten Püttmann (Hg.): Erziehung – Konzepte und Unterrichtsbeispiele zur Einführung in den Erziehungsbegriff (Didactica nova; 27), Baltmannsweiler: Schneider-Verlag Hohengehren [im Druck].

Der Bonner Erziehungswissenschaftler Axel Bernd Kunze, neues Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des Verbands der Pädagogiklehrer und Pädagogiklehrerinnen, fragt im geplanten Band: Wie lassen sich Haltung und Auftrag professioneller Erziehung grundlegend erschließen? Überlegungen für die Einstiegsphase der sozialpädagogischen Ausbildung.