Neuerscheinung: Menschenrechtsprofession Lehrer

Axel Bernd Kunze: Der Lehrerberuf als Menschenrechtsprofession, in: Glaube + Erziehung. Zeitschrift für christliche Erziehung 75 (2023), H. 4, S. 8 f.

„Lehrer tragen wesentlich Verantwortung dafür, dass die Heranwachsenden ihr Recht auf Bildung und Selbstbestimmung verwirklichen können. Bildung ist ein zentraler Schlüssel für die aktive Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen, kulturellen und geistigen Leben. Der Lehrberuf kann daher als zentrale Menschenrechtsprofession begriffen werden.“

Rezension: An den Rändern der Gesellschaft

Vorankündigung:

Ab 6. Oktober 2023 finden Sie auf socialnet.de folgende neue Rezension:

Axel Bernd Kunze (Rez.):

Cover Christoph Lorke: An den Rändern der Gesellschaft ISBN 978-3-89809-195-4

Christoph Lorke: An den Rändern der Gesellschaft. Armut und soziale Ausgrenzung im geteilten Deutschland. be.bra (Berlin) 2021. 192 Seiten. ISBN 978-3-89809-195-4. D: 22,00 EUR, A: 22,70 EUR.
Reihe: Die geteilte Nation – Deutsch-deutsche Geschichte 1945–1990 – [1].

https://www.socialnet.de/rezensionen/29068.php

Christliches Forum: Christliche Sozialethik bleibt unkritisch gegenüber WHO-Pandemievertrag

„Arbeitspapiere“ sollten eigentlich eine Einladung zur Diskussion sein. Vielfach steht der Name aber nur für eine schnelle, kostengünstige, meist digitale Form der Veröffentlichung unterhalb eines Fachaufsatzes. Daher steht zu vermuten, dass auch in diesem Fall keine sozialethische Debatte über den geplanten WHO-Pandemievertrag beginnt. Die Christliche Sozialethik folgt, wie jüngere Veröffentlichungen zunehmen zeigen, einem neu justierten Verständnis „sozialer Freiheit“ und wendet sich damit von einem starken, abwehrrechtlichen Freiheitsverständnis ab. Für die Disziplin ist es zugleich die Abkehr von einem christlichen Personalismus, der das Gleichgewicht zwischen Sozialität und Individualität, zwischen Solidarität und Freiheit halten wollte. Diese wisenschaftliche Trendumkehr spiegelt sich politisch auch in den Unionsparteien wider. Auch dort ist eine Abkehr von einem freiheitlichen christlichen Personalismus deutlich spürbar. Friedrich Merz wollte in de Debatte um eine allgemeine Impfpflicht im Bundestag – in Übereinstimmung mit der Mehrheit seiner Fraktion – erst gar keine Gewissensentscheidung mehr erkennen. Markus Söder verstieg sich in der Coronapolitik zur rechtsstaatswidrigen Aussage, er wolle Freiheit wieder zurückgeben – so als seien nicht mehr Eingriffe in Grundrechte in höchstem Maße begründungspflichtig, sondern deren Inanspruchnahme im Verfassungsstaat.

Wir freuen uns, dass das „Christliche Forum“ erneut einen Beitrag aus „Bildungsethik“ übernommen hat: Wo bleibt innnerhalb der Christlichen Sozialwissenschaften die Kritik am Pandemievertrag der WHO?, lautet die Frage.

Zwischenruf: „Global Health Ethics“ und Freiheit? Fehlanzeige!

Aus dem Institut für Christliche Sozialwissenschaften in Münster, der wichtigsten Forschungseinrichtung für katholische Sozialethik im deutschsprachigen Raum, gibt es ein neues Arbeitspapier: Es geht um „Global Health (Ethics)„. Aber wie so oft: Nichts Neues unter der Sonne. Es dreht sich mal wieder alles um Gleichheit. Freiheit kommt dann allenfalls noch als soziale, primär institutionell vermittelte und damit global gesteuerte oder sogar zugeteilte Freiheit vor.

Dabei gäbe angesichts der Debatten um den hochproblematischen Pandemievertrag der WHO und eine Aufarbeitung der freiheitsfeindlichen Coronapolitik aus freiheitsrechtlicher Sicht sozialethisch viel zu diskutieren. Doch Fehlanzeige! Mit dem geplanten Pandemievertrag wird nationaler Willensbildung und Entscheidungsfindung über gravierende Grundrechtseingriffe in biopolitischen Krisensituationen der Boden entzogen. Freiheitseingriffe werden zum Automatismus einer globalen Steuerungselite. Freiheit sieht anders aus, sollte im freiheitlichen Rechts- und Verfassungsstaat anders aussehen. Das vorliegende Arbeitspapier spricht gern von Menschenrechten, vor allem zuletzt dort, wo es um eine Kritik am Eurozentrismus geht. Freiheit und Menschenrechte bleiben am Ende aber reichlich abstrakt. Doch wo bleibt der Abstieg in jene Niederungen und dunklen Täler, die wir in den Coronajahren massiver, nicht selten reichlich schlampig begründeter Freiheits- und Grundrechtseingriffe ganz real erlebt haben? Ach, nein, zu konkret sollte es doch bitte nicht werden.

Selbst zaghafte Problemanzeigen wie der Hinweis auf „utilitaristische Anklänge“ in „Global Health Ethics“, die sich in den Coronadebatten mehr als deutlich – und nicht selten auf sehr platte Art – gezeigt haben, werden nicht aufgegriffen und sozialethisch näher reflektiert – so heißt es auf Seite 19 des Arbeitspapiers: „Global Health Ethics muss dabei – trotz oder gerade wegen der utilitaristischen Anklänge ihrer Ausrichtung auf ein zukünftiges Gesamtwohl – immer der Versuchung widerstehen, den Ansprüchen der aktuell Bedürftigen nicht genügend gerecht zu werden.“ Unverständlicher kann man nicht formulieren. Es soll wohl wissenschaftlich klingen, macht die Aussage aber nicht besser.

Es gibt viel, sehr viel aufzuarbeiten – an der deutschen und europäischen Coronapolitik, am Umgang mit volkswirtschaftlichen Ressourcen im Krisenfall oder am Verhalten großer Wissenschaftsorganisationen gegenüber einer freiheitsfeindlichen Corona- und Impfpolitik. Erinnert sei nur an die Preispolitik des Deutschen Hochschulverbandes, die maßgeblich die regierungsamtliche Linie gestützt hat, während zu den Freiheitseingriffen und gravierenden Grundrechtseinschränkungen andersdenkender, kritischer, vielleicht ungeimpfter Wissenschaftlerkollegen aus dem Verband nur dröhnendes Schweigen zu vernehmen war. Ein moralisches Versagen auf ganzer Linie. Doch die Bereitschaft zu ernstgemeinter Aufarbeitung und Aussöhnung ist nicht vorhanden, weder politisch noch wissenschaftlich. Allzu oft versteckt man sich hinter der billigen Ausrede, es hätten eben beide Seiten Fehler gemacht. Wer mit dem Strom schwimmt, darf auf Wissenschafts- und Freiheitspreise hoffen – in Coronazeiten genauso wie jetzt. Kritische Stimmen bleiben unbequem, werden ignoriert und totgeschwiegen. Es ist daher gut, dass die Coronapolitik bis heute nicht aus den aktuellen Wahlkämpfen verschwunden ist. Denn das, was in den Coronajahren geschehen ist, muss aufgearbeitet werden. Dies darf kein Testlauf für noch gravierendere Menschenrechtsübergriffe und Verletzungen der körperlichen Selbstbestimmung werden.

Podiumsdiskussion in Zürich: Wissenschaft und Totalitarismus in der Postmoderne

Über diese Fragen diskutieren am 14. Oktober 2023 um 19.30 Uhr im Blauen Saal des Volkshauses Zürich auf Einladung der Akademie Freiheit Lebenswerk Michael Esfeld, Christian Kreiß und Stephan Rist.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die gegenwärtigen Debatten zu den Themen Covid, Klima, Energie, Digitalisierung, Gender, Erziehung, Nachhaltigkeit, Friedens- oder Geopolitik, drängen kritische Zeitgenossen zu folgender Frage: Warum legitimiert ein großer Teil von Wissenschaftlern die notorische Einseitigkeit, Scheinheiligkeit und Bruchstückhaftigkeit der Politiknarrative, anstatt diese kritisch zu hinterfragen?

Die drei Professoren auf dem Podium suchen nach Antworten auf diese wichtige Frage. Sie diskutieren folgende Thesen:

  • Beim aktuellen Übergang von der Moderne zur Postmoderne erleben wir, dass Vernunft, Freiheit und Selbstbestimmung, als Mittel zur Machtbegrenzung in Rechtsstaat, Wirtschaft und Wissenschaft durch postmoderne Fremdbestimmung mittels «technischer und sozialer Ingenieurskunst» ersetzt werden sollen?
  • Unter dem Diktum «trust and follow the science» werden dem öffentlichen und privaten Leben, willkürlich festgelegte, sogenannte «evidenzbasierte» Massnahmen aufgezwungen. Der postmoderne Staat wird so zur Schnellstrasse in den Totalitarismus.
  • Der Ausweg ist die Aufklärung 2.0:  Die Trennung und selbstbestimmte Neuorganisation von Rechtsstaat, Wirtschaft und Wissenschaft. Dadurch entstehen, ein stark abgespecktes, demokratisches Rechtsleben, das solidarisch-assoziative Wirtschaftsleben und das freie Geistesleben, das Wissenschaft, Erziehung, Medizin, Rechtsprechung, Medien und Kultur, umfasst.
  • Über die Zusammenarbeit von demokratischem Rechtsleben, solidarischer Wirtschaft und freiem Geistesleben, können die grossen Probleme unserer Zeit, jenseits der Totalitarismen von Kapitalismus, Sozialismus, Kommunismus oder Faschismus, angegangen werden. 

Michael Esfeld ist Professor für Wissenschaftsphilosophie der Universität Lausanne. Sein aktuelles Buch «Land ohne Mut – Eine Anleitung für die Rückkehr zu Wissenschaft und Rechtsordnung» ist Anlass des Podiums. Das Buch legt die Grundlage für das Aufdecken des Zusammenhangs von Wissenschaft, Totalitarismus und der Zerstörung einer freiheitlichen Rechtsordnung dar.
Christian Kreiß ist Professor für Wirtschaft an der Hochschule Aalen. In seinem Buch «Das Mephisto-Prinzip in unserer Wirtschaft», schlüpft er in die Rolle des Mephisto, der in Goethes Faust nach Möglichkeiten der Zerstörung der Menschheit sucht. Der Buchautor kommt zum erstaunlichen Schluss, dass die heutige Ökonomie, das Ziel von Mephisto hervorragend bedient.
Stephan Rist ist emeritierter Professor für Geografie der Uni Bern. Seine Arbeiten über «Kritische Nachhaltigkeitsforschung» zeigen, dass wirkliche Nachhaltigkeit eine Zunahme von Freiheit, Selbstbestimmung und Spiritualisierung der Wissenschaft braucht. Andernfalls ist Nachhaltigkeit ein Herrschaftsinstrument, das den Wunsch der Menschen nach Umweltschutz missbraucht.

Stephan Rist erläutert das Anliegen des kommenden Podiums folgendermaßen:

„Es geht um eine Entflechtung der drei – jetzt total vermischten und sich gegenseitig phagozytierenden – Funktionsbereiche moderner Gesellschaften: Das Kultur- oder Geisteslebens (Wissenschaft, Bildung, Künste, Gesundheit, Medien, Rechtssprechung etc.), die Wirtschaft und das Rechtsleben oder Politik und Staat Die Entflechtung der drei Funktionsbereiche, ist die Grundlage für die Neuordnung der Beziehungen untereinander. Jeder der drei Bereiche organisiert sich selbst, also nicht mehr in Funktion der internen und externen Machtansprüche aus dem beiden Bereichen. Jeder Bereich entwickelt sich autonom und rund um einen spezifischen Grundwert der Aufklärung im Sinne der französischen Revolution.

Das Kultur- oder Geistesleben kümmert sich um freie Wissenschaften, Erziehung, Künste, Gesundheitsversorgung, Medienwesen, Richter etc. Hier steht im Zentrum die individuelle Freiheit als Grundlage zur Ausbildung von Wissen und Fähigkeiten, wie sie aus dem freien und selbstbestimmten Menschenwesen heraus entwickelt werden können. Die Selbstorganisation eines freien Geisteslebens und einer solidarisch-brüderlichen Wirtschaft erlaubt es schliesslich, den Staat oder das Rechtsleben auf das zu beschränken, wozu er am ehesten zu gebrauchen ist: den Schutz der Grundfreiheiten und Menschenrechte die wir – über demokratische Verfahren – festsetzen und von denen wir  wollen, dass wir vor den entsprechenden Gesetzen alle gleich sind. Das Rechtsleben dreht sich also um den Grundwert der Gleichheit. Dieser gilt nur hier und nicht in der Wirtschaft oder im Kulturleben, denn dort sind die beiden anderen Grundwerte – Solidarität und Freiheit – am besten aufgehoben. Da das Geistesleben die individuelle Freiheit aller Menschen zum Ausdruck bringt und die Wirtschaft sich um die Deckung des Bedarfs (nicht der Maximierung desselben per se) kümmert, können die drei, so neugeordneten Funktionsbereiche – in der Summe – die Ideen von Freiheit, Brüderlichkeit und Gleichheit, viel besser in eine dynamische und komplementäre Zusammenarbeit bringen, als dies im Kontext des aktuellen Totalitarismus möglich ist, der sich aus dem Überhandnehmen des politischen Szientismus in Wirtschaft und Politik, ergeben hat.“

Veranstaltet wird das Podium im Volkshaus Zürich von der Akademie Freiheit – Lebenswerk, der Fördergesellschaft Demokratie und Graswurzle.

Leipzig: Projekttag hat politisches und juristisches Nachspiel

Der Beutelsbacher Konsens steht noch auf dem Papier. Sein Überwältigungsverbot wie sein Kontroversitätsgebot werden aber – bei ehrlicher Betrachtung – vielfach nicht mehr verstanden. Wundern sollte uns das nicht, wenn wir uns das schwindende Freiheitsbewusstsein im Land ansehen. Wie wenig der Beutelsbacher Konsens heute noch wirklicher Konsens ist, zeigt einmal mehr die Leipziger Gerda-Taro-Schule – „Bildungsethik“ berichtete vor kurzem. Dort mussten die Schüler im Rahmen eines Projekttages verpflichtend am Klimastreik von „Fridays for Future“ teilnehmen. Das Vorgehen der Schule hat nun ein politisches und juristisches Nachspiel. Die AfD im Leipziger Stadtrat wie im sächsischen Landtag fordert von der Stadtverwaltung und der Schulaufsicht nun Aufklärung. Der Leipziger AfD-Fraktions- und Kreisvorsitzende Siegbert Droese erklärt laut einer Pressemitteilung seiner Fraktion unter Berufung auf den Beutelsbacher Konsens: „Die schulische Bildung und Ausbildung unserer Kinder darf keinem Zweifel auf eventuelle einseitige politische Agitation oder ähnlichem unterliegen. Die verpflichtende Teilnahme von Schülern der Leipziger Gerda-Taro-Schule an der „Fridays for Future“-Demonstration am 15. September 2023 muss daher umgehend aufgeklärt werden!“ Gleichzeitig habe Droese laut Pressemitteilung Anzeige erstattet, damit auch juristisch die Verantwortlichkeiten geklärt und eventuelle strafrechtliche Konsequenzen geprüft werden.

Zwischenruf: Ideologie schlägt Pädagogik – ein Leipziger Beispiel darf keine Schule machen

„Das Lehren muß die Freiheit der Vernunft achten, sonst verstößt es gegen die Menschenrechte. […] Wer für die zu lernenden Aussagen das Argumentieren verweigert, verletzt Menschenrecht; wer Zustimmung zu vorgestellten Aussagen erschleicht, der verletzt Menschenrecht; wer Methoden des Lehrens vorschreibt, die das kritische Prüfen ausschließen, verletzt Menschenrecht.“ – so der Wiener Pädagoge Marian Heitger vor genau fünfundzwanzig Jahren. Es wäre Zeit, sich endlich wieder daran zu erinnern. Denn der Graben zwischen dem, was einmal humanistische Bildung war, und dem, was heute an Schulen unter (politischer) Bildung verstanden wird, scheint mittlerweile garstig und unüberbrückbar geworden zu sein. Ein aktuelles Beispiel aus Leipzig zeigt einmal mehr, wenig die Freiheit der Vernunft in der Schule noch verstanden wird. Da marschiert eine Schule gemeinsam zum Klimastreik von „Fridays for Future“, ganz offen deklariert als Projekttag, mit Anwesenheitspflicht und so weiter. Immerhin: Es gibt noch Eltern, die sich peinlich erinnert fühlen an Zeiten, die man meinte hinter sich gelassen zu haben. Wie in der DDR sei das, bekundet ein Vater zu recht. Und weiter: Damals seien die Schüler auch zum Demonstrieren geschickt worden.

Ein solches Vorgehen der Schule verlässt eindeutig den Beutelsbacher Konsens, verletzt das Überwältigungs- und Indoktrinationsverbot sowie das Kontroversitätsgebot gleichermaßen – und zwar, anders als der Schulleiter meint, unabhängig davon, ob es um Fünft- oder Zehntklässler geht. Was hier passiert, ist eine ideologische Vereinnahmung der Schüler zugunsten einer einer einseitigen, radikalen politischen Sichtweise. Mit einem freiheitilchen Kulturstaat hat das nichts mehr zu tun. Immerhin verdichtet sich in Wählerumfragen deutlich wahrnehmbarer Widerspruch gegen diese ideologische Umdeutung unserer Wert- und Verfassungsordnung. Als Gemeinschaftskundelehrer kann ich nur sagen, es ist beschämend, was hier passiert.

Die Schüler sollen nicht etwas für gut halten, weil die Schule dies vorschreibt. Sie sollen zum eigenständigen Werten und zum Beurteilen von Alternativen befähigt werden. Doch darum geht es in Leipzig offenbar nicht mehr. Die Schüler werden zur Demo abkommandiert, nach dem Motto: Reih Dich ein in die Einheitsfront. Wo auf diese Weise suggeriert wird, das Werturteil stehe bereits fest und müsste pädagogisch nur noch exekutiert werden, bleibt für eine Prüfung des Gelernten kein Raum mehr. Am Ende stünden nicht Schüler, die selbständig denken, sondern solche, die es verlernt haben, selbständig zu denken.

Dem Beutelsbacher Konsens gelang es 1976, die Kontroversen innerhalb der seinerzeit parteipolitisch wie konzeptionell stark polarisierten Politikdidaktik zu befrieden. Mittlerweile ist die Übereinkunft in die Jahre gekommen, auch wenn seine drei Grundprinzipien bis heute als Förderrichtlinien für die politische Bildung weiterhin in Kraft sind. Das Prinzip der Schülerorientierung will die Lernenden dazu führen, die politische Situation wie die eigene Position zu analysieren und politisch handlungsfähig zu werden. Ferner müssen die Inhalte in der politischen Bildung didaktisch so aufbereitet werden, dass Schüler diese denkend nachvollziehen können und nicht für eine bestimmte partikulare Position vereinnahmt werden (Überwältigungsverbot). Jeder Unterricht steht vor der Herausforderung didaktischer Reduktion. Doch dürfen dabei politisch-gesellschaftliche Kontroversen nicht fahrlässig vereinfacht werden; was in Wissenschaft und Politik kontrovers beurteilt wird, muss auch im Unterricht kontrovers dargestellt werden (Kontroversitätsgebot).

Die gegenwärtige Polarisierung innerhalb der politischen Debatte hat diesen Auftrag keinesfalls einfacher werden lassen. Die Kontroversen müssen im Bildungsprozess auf dem Boden der Verfassung, aber ohne parteipolitische Wertung dargestellt und einsichtig gemacht werden, und zwar vor dem Hintergrund des Selbstverständnisses der jeweiligen Debattenlager. Dabei geht es nicht um Beliebigkeit oder Wertneutralität, sondern um Unvoreingenommenheit und die Fähigkeit, Kontroversen auszutragen – als Grundlage jeder fairen demokratischen Streitkultur.

Allerdings geschieht Überwältigung durch eine explizit parteipolitische Vereinnahmung heute vielleicht seltener, als dies möglicherweise zur Entstehungszeit des Beutelsbacher Konsenses der Fall gewesen sein mag. Sehr viel schwerer zu dechiffrieren, sind Überwältigungen, die aus einer fast flächendeckenden Milieugebundenheit  erwachsen. Sehr häufig wird dann unter dem Anschein der Neutralität für ein vermeintlich alternativlos „Gutes“ geworben, das in der öffentlichen Debatte und eben auch im Unterricht nicht mehr befragt werden darf.

Unterricht hat den Auftrag, zum politischen Handeln zu befähigen. Aber im Modus des „Als-ob“. Denn die Schule darf nicht bestimmen und sanktionieren, was die Schüler mit dem Gelernten anfangen. Politische Bildung – ja. Aber politisches Handeln gehört nicht in den Unterricht. Hier überschreitet die Schule ihre Grenzen, verletzt die Freiheit der Vernunft und damit Menschenrecht, wie Heitger mit vollem Recht sagt. Die Lehrer, die dabei mitmachen, lassen sich selbst in einen pädagogisch-politischen Rollenkonflikt treiben, der am Ende die eigene erzieherische Autorität verspielt.

Podiumsdiskussion: Wissenschaft und Totalitarismus in der Postmoderne

Die Akademie Freiheit – Lebenswerk und die Fördergesellschaft Demokratie CH laden zu einer Podiumsdiskusison mit dem Wissenschaftsphilosophen Michael Esfeld (Lausanne), dem Volkswirtschaftler Christian Kreiß (Aalen) und dem Humangeographen Stephan Rist (Bern) – unter dem Titel: Wissenschaft und Totalitarismus in der Postmoderne.

Es geht um das neue Buch Michael Esfelds mit dem Titel „Land ohne Mut – Anleitung für die Rückkehr zu Wissenschaft und Rechtsordnung“.

In der Corona-Krise ist vielen Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft der Mut abhandengekommen, sich auf die eigene Urteilsfähigkeit zu verlassen. Allianzen aus Regierungen, Pharmafirmen, einseitigen Medien und Wissenschaftlern verordneten drastische Einschränkungen der Freiheits-, Wirtschafts- und Menschenrechte. Wie können Rechtsleben, Wissenschaft und Wirtschaft entflochten werden, damit sich eine solche Krie nicht wiederholt?

14. Oktober 2023, 19.30 Uhr, Blauer Saal im Volkshaus Zürich

Weitere Informationen finden Sie hier.