GKP erinnert: 90. Todestag der Ermordung von Fritz Gerlich

„Prophetischer Kämpfer gegen Nationalismus und Rassenwahn“

GKP würdigt Vermächtnis des katholischen Publizisten

Kürten, 28. Juni 2024. Zum 90. Jahrestag der Ermordung von Fritz Michael Gerlich am 1. Juli 1934 würdigt die Gesellschaft Katholischer Publizistinnen und Publizisten Deutschlands (GKP) das Vermächtnis des bedeutenden katholischen Publizisten.

Gerlich wurde in der Nacht auf den 1. Juli 1934 auf Befehl Adolf Hitlers im Konzentrationslager Dachau erschossen. Bereits am 9. März 1933, als die Nationalsozialisten auch in Bayern die Macht übernommen hatten, war Gerlich verhaftet und ohne Prozess ins Münchner Polizeigefängnis gesperrt worden. Dort wurde er gefoltert und zum Selbstmord gedrängt, den er aber unter Berufung auf einen katholischen Glauben verweigerte.

Der 1883 in Stettin geborene Historiker Gerlich war seit 1920 Hauptschriftleiter (Chefredakteur) der „Münchener Neuesten Nachrichten“ (Vorläuferin der „Süddeutschen Zeitung“) und seit dem Putschversuch Hitlers im Münchner Bürgerbräukeller 1923 ein erbitterten Gegner der nationalsozialistischen Bewegung.

Nach seinem Ausscheiden aus der Redaktion der „Münchner Neuesten Nachrichten“ gründete Gerlich 1930 die katholische Wochenzeitung „Der gerade Weg“ in der Absicht, dem deutschen Volk die wahren Absichten Hitlers unmissverständlich vor Augen zu führen. In zahlreichen Leitartikeln warnte er vor dem Nationalsozialismus. Er nannte ihn eine „Pest“ und die Nazis „Hetzer, Verbrecher und Geistesverwirrte“. In scharfsichtigen, klar durchdachten Analysen sah er den „Konkurs des Dritten Reiches“ voraus.

(Auszug aus einer Pressemitteilung der Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands vom 28. Juni 2024)

Zwischenruf: Womit zu rechnen war …

Damit war zu rechnen: Vor vier Jahren hatte der Bundestag eine Widerspruchslösung im Zusammenhang mit Organspende abgelehnt. Doch deren Anhänger wollen das parlamentarische Votum nicht akzeptieren. Acht Bundesländer unternehmen nun einen neuen Vorstoß, dieses Mal über den Bundesrat. Wer der Entnahme seiner Organe nicht zustimmt, soll demnach künftig zu Lebzeiten aktiv Widerspruch einlegen, andernfalls gilt er als potentieller Organsapender. Der Widerspruch soll nach dem neuen Gesetzentwurf, der im Bundesrat eingebracht werden soll, via Organspendeausweis, Patientenverfügung, Organspenderegister möglich sein, aber auch eine Willenserklärung auf andere Art und Weise sei vorgesehen.

Bereits im März, als ein Organspenderegister initiert wurde, drängte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach weitergehend auf eine Widerspruchslösung. Eine solche kehrt die Beweislast um. Wer seinen Widerspruch nicht rechtssicher dokumentiert hat, dem wird die Verfügug über den eigenen Körper und den eigenen Sterbeprozess entzogen.

Damit setzt sich fort, was schon in der Coronapolitik, die das Land bis heute spaltet, mehr als sichtbar wurde: ein autoritäres Menschenbild, das eines Rechtsstaates unwürdig sein sollte. Der Staat will eine selbstbestimmte Entscheidung erzwingen, indem er massiv in Grundrechte eingreift. Grundrechtsträger aber ist der Souverän, nicht der Untertan. Anreize für Spendebereitschaft ja, aber unter Beachtung des freien Willens mündiger Bürger. Daher ist dem Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz deutlich zuzustimmen. Für diesen erklärte Eugen Brysch zur neuen Bundesratsinitiative: „Denn die körperliche Unversehrtheit darf nicht ohne Zustimmung des Betroffenen verletzt werden.“

Um dieses zentrale Grundrecht steht es nicht zum Besten. Dieses wurde bereits durch die aggressive Impfnötigungspolitik in der Coronazeit mehr als deutlich kleingeredet, wenn nicht sogar offen verneint. Eine ehrliche Aufarbeitung der freiheitsfeindlichen Coronapolitik steht bis heute aus. Der Körper wird zunehmend kollektiviert. Dem Personalismus unseres Grundgesetzes, dessen Jubiläum erst im Mai groß gefeiert wurde, entspricht das nicht. Die neuerliche Debatte um eine Widerspruchslösung lässt nach den Erfahrungen der Coronazeit nichts Gutes ahnen. Und wie schnoddrig mit dem Recht am eigenen Körper umgegangen wird, beweisen selbst die Kritiker einer Widerspruchslösung. Einer davon ist der F.D.P.-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann, der den neuerlichen Vorstoß der Länder für kontraproduktiv hält und auf die Entscheidung des Bundestages verweist. So weit, so gut. Aufhorchen lässt allerdings seine Forderung, von der Hirntod- zur Herztoddefinition zu wechseln, damit die Zahl an Organspendern erhöht werde. Wie das rechtlich und ethisch gehen soll, verrät Ullmann nicht. Schließlich war es erst der Abschied vom Herztodkriterium, der Organspenden seit den Sechzigerjahren möglich gemacht hat.

Nicht Sonntagsreden entscheiden über den Stellenwert unserer Verfassung, sondern der politische Umgang mit gravierenden Grundrechtskonflikten im politischen Alltag. Wem die körperliche Selbstbestimmung und das Recht auf körperliche Unversehrtheit am Herzen liegt, sollte die neuerliche Debatte um eine Widerspruchslösung engagiert verfolgen. Die Erfahrungen der Coronazeit mahnen bis heute.

Rezension: Einigkeit und Recht und Freiheit?

Der bekannte Studentenhistoriker Bernhard Grün rezensiert in der aktuellen Ausgabe der Akademischen Monatsblätter (163. Jg., Nr. 4/2024, S. 125 f.) den Band:

Oleg Dik, Jan Dochhorn, Axel Bernd Kunze: Menschenwürde im Intensivstaat? Theologische Reflexionen nach Corona (Philosophie interdisziplinär; 54), Regensbur 2023.

Aus der Rezension: „Wir erleben aktuell, wie ein maßloser Staat in alle Lebensbereiche hineinregiert und die Gesellschaft unter ein fragwürdiges Paradigma ‚unserer Werte‘ und ‚unserer Demokratie‘ stellt. Das Klima ist vergiftet. Wachsamkeit und Resilienz sind gefordert. Lasst uns darüber nachdenken, miteinander reden, besonnen dagegen handeln.“

Verantwortung der Wissenschaft für die Schäden der Corona-Politik

Leserbrief zur Ausgabe 4/2024 von „Forschung & Lehre“, der Zeitschrift des Deutschen Hochschulverbandes (DHV), von der Redaktion nicht abgedruckt:

Der Schwerpunkt des April-Heftes von Forschung & Lehre lautet „Verantwortung“. Die fünf Beiträge blättern das Thema auf 15 Seiten nach gemischten Kriterien auf: die philosophischen Grundlagen (Stoecker), die Präventivverantwortung der Wissenschaft für „schutzwürdige Güter“ (Siegmund/Fritsch), die  Vielfalt der „Stakeholder“ der „multifunktionalen Hochschule“ (Ash), die rechtliche Verantwortung für „Fehlverhalten im Wissenschaftssystem“ (Gädertz) sowie ein Potpourri von sieben weiteren „Stimmen aus der Wissenschaft“.

Weitgehend außen vor bleibt das gesellschaftlich wohl wichtigste Thema der vergangenen Jahre, die harten Corona-Jahre, als unsere grundgesetzlichen Freiheiten im Zeichen „evidenzbasierter“ Politik ihre größte Bewährungsprobe erlebten. An vorderster Front mitverantwortlich hierfür sowie für die Beleidigungen („Wissenschaftsleugner“) und Ausgrenzungen der Kritiker waren Wissenschaftler und Wissenschaftsinstitutionen (einschließlich des Deutschen Hochschulverbandes), deren Vereinnahmungen durch die Politik („follow the science“, „science will win“) jüngst bestätigt wurden durch die Krisenstab-Protokolle des Robert-Koch-Instituts. Dies ist der sprichwörtliche „elephant in the room“, von dem dieses Schwerpunktheft schweigt.

Allein Ash streift den Punkt aus sicherer Distanz mit der Feststellung, spätestens „seit der Coronakrise, aber eigentlich schon viel früher“ werde die Offenlegung von Forschungsmethoden, Daten, Datenvernetzungen und Ergebnissen sowie der Unsicherheitsfaktoren in der Urteilsbildung von Expertinnen und Experten“ gefordert. Aber warum werden sie gefordert und von wem? Es haben sich hier – mit präzisen wissenschaftlichen Argumenten – gerade die Kritiker der Coronamaßnahmen hervorgetan, die man eher gewaltsam ausgegrenzt hat, als dass man ihnen argumentativ begegnet wäre. Wieder ist Chance der Aufarbeitung vertan worden, passend zu den fünf Beiträgen des Schwerpunktthemas „Wissenschaft und Politik“ aus dem Heft 5/2023.


Professor Dr. jur. Günter Reiner, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg

Privatdozent Dr. theol. Axel Bernd Kunze, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Associate Professor Dr. theol. Jan Dochhorn Durham University/UK

Replik: „Patriotismus ist nicht unchristlich“

„Patriotismus ist nicht unchristlich“, meint Felizitas Küble (48167 Münster) in einem Leserbrief in der „Tagespost“ vom 31. Mai 2024. Sie antwortet mit diesem auf das „Pro & Contra“ von Peter Schallenberg und Axel Bernd Kunze zur Frage „Unchristlicher ‚Ethnos‘?“ in der Ausgabe vom 10. Mai 2024:

https://www.die-tagespost.de/leben/aus-aller-welt/das-volk-als-ethnos-ist-das-unchristlich-art-251063

Die Leserbriefschreiberin zitiert am Ende den früheren Kölner Erzbischof und Sozialethiker Joseph Höffner, der 1983 meinte: „Nach christlichem Verständnis gründet die Liebe zum Vaterland in der ehrfürchtigen Zugneigung jenen gegenüber, denen wir unseren Ursprung verdanken: Gott, unseren Eltern und dem Land unserer Väter, wo unsere Wiege stand. Der christliche Patriotismus ist kein bloßes Gefühl, erst recht kein überzogener Nationalismus, sondern eine lebendige Anteilnahme am Wohl und Wehe unseres Volkes.“ Ein solcher Patriotismus habe „etwas mit Gott zu tun“ und werde sich „als eine sittliche Verpflichtung vor allem in Zeiten der Not bewähren“. Das sind andere Töne eines Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, als man sie heute aus Bischofsmund hört.

Rezension: Der gläserne Patient bezahlt mit seinen Daten

Andreas Meißner: Die elektronische Patientenakte – Das Ende der Schweigepflicht. Für Risiken und Nebenwirkungen übernimmt niemand die Verantwortung. Mit einem Vorwort von Bernd Hontschik, Neu-Isenburg: Westend 2024, 112 Seiten.

Die Gesundheitspolitik wird zunehmend zum Kampfplatz um grundlegende Freiheitsrechte. Dies zeigt sich an der Auseinandersetzung  um einen WHO-Pandemievertrag, der die Einschränkung zentraler Grundrechte dem natioalen Souverän entzieht. Dies gilt für die elektronische Patientenakte. Die wenigsten wissen, dass Patienten dieser aktiv widersprechen müssen. Denn schließlich sei ja alles nur zu ihrem Bestem. Ein Schelm, der angesichts dieser Widerspruchslösung Böses dabei denkt. Wer widerspricht, sieht sich – wie schon zu Coronazeiten – dem Verdacht ausgesetzt, er habe nur irgendetwas nicht richtig verstanden, sei begriffsstutzig, müsse zu seinem eigenen Vorteil besser an die Hand genommen und belehrt werden. Oder sollten wir besser sagen: bevormundet werden?

Andreas Meißner klärt auf, warum über die elektronische Patientenakte geredet werden muss. Neben massiven Datenschutzbedenken, die allesamt politisch kleingeredet wurden, ist es der fragliche Nutzen, den der Münchner Psychiater anführt: „Es geht um Wirtschaft und Märkte, nicht um Gesundheit“, ist Meißner überzeugt. Die elektronische Patientenakte werde weder die medizinische Versorgung noch die Forschung verbessern – im Gegenteil. Nicht fehlende Daten oder Datenschutzbedenken seien ein Forschungsproblem, sondern Fehlanreize und Fehllenkungen im Wissenschaftssystem. Und gerade letztere würden durch „Big Data“ noch verstärkt.

Andreas Meißner klärt auf – im besten Sinne des Wortes (wobei sein Buch ohne Gendersprache noch besser zu lesen gewesen wäre). Seinem Werk ist weite Verbreitung zu wünschen. Vor allem bei denen, die sich noch nicht näher mit der elektronischen Patientenakte beschäftigt haben oder noch gar nicht um ihr Widerspruchsrecht wissen. Eine freiheitliche Demokratie braucht mündige Patienten. Daher gebührt Meißner nicht allein ein medizinethisches, sondern auch demokratiepolitisches Lob für seinen – so der Klappentext – „Warnruf aus ärztlicher Praxis“.

Zwischenruf: Europa wählen!?

Gib Europa Deine Stimme! – so ein Wahlaufruf der Salesianer Don Boscos für die kommende Europawahl am 9. Juni 2024. Einer von vielen. Einer von vielen, die ähnlich klingen. Doch wofür soll der deutsche Wahlbürger stimmen? Nein, parteipolitisch will man nicht sein. Man ist Zivilgesellschaft, was suggeriert, als würde es noch eine andere Gesellschaft geben. Also bleibt es vage: Wir sollen Europa wählen, Europa unsere Stimme geben … Offenbar kann man Europa auch nicht wählen. Etwa abwählen? Wir wollen nicht kleinlich sein: Wer meint, am 9. Juni 2024 werde über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments abgestimmt, muss umdenken. Es zählen nicht mehr konkrete Parteiprogramme und politische Interessen, sondern Gesinnung. Doch die muss zwangsläufig schwammig bleiben. Hat Europa ein einheitliches Interesse? Denkt und fühlt Europa im Gleichschritt? Wohl kaum. Wir müssen uns nur die unterschiedliche Haltung einzelner EU-Staaten im Nahostkonflikt ansehen. Wer ist Europa – Spanien und Irland mit ihrer Anerkennung eines Palästinenserstaates oder Deutschland, das diesen Schritt nicht geht? Wer europäische Politik auf Gesinnungsformeln verkürzt, kehrt politische Differenzen unter den Teppich. Vielmehr sollte gerade ein Parlament der Ort sein, konfligierende Interessen zu diskutieren, zu abstimmungsfähigen Alternativen zu bündeln und unter dem Anspruch des Gemeinwohls um tragfähige Alternativen zu ringen. Hierfür sollten die Wähler ihre Stimme gebe – ob in Europa oder auf anderen Ebenen. Und das ist auch gut so. Denn freie, gleiche und geheime Wahlen sind eine wichtige Grundlage der Freiheit. Aber nicht, wenn diese zum Gesinnungstest verkommen. Wir müssen über unterschiedliche nationale Interessen, politische Konzepte und zukunftsfähige Lösungen streiten – auch in Europa, gerade um Europa willen. Also: Gib Europa Deine Stimme! Aber nach verantwortlicher Abwägung der zur Wahl stehenden Kandidaten und Programme.  

Zwischenruf: Wehrpflicht oder Gesellschaftsjahr?

Soll Deutschland zur Wehrpflicht zurückkehren? Über diese Frage wird angesichts wachsender sicherheitspolitischer Risiken vermehrt diskutiert. Ausgesetzt wurde die Wehrpflicht unter einer unionsgeführten Bundesregierung. Auf dem aktuellen Berliner Parteitag der CDU hat sich der Wind mittlerweile gedreht. „CDU spricht sich für Rückkehr zur Wehrplicht aus“, titelte etwa die WELT am 8. Mai dieses Jahres. Doch so einfach ist es nicht. Damit das Thema auf dem Parteitag eine Mehrheit fand, musste ein Kompromiss geschlossen werden: die bisherige Wehrpflicht soll in ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr überführt werden. Ein üblicher politischer Kompromiss? Ist beides doch am Ende mehr oder weniger dasselbe … Halt, so einfach geht es nicht. Eine Dienstpflicht bleibt ein Eingriff in zentrale Grundrechte des Einzelnen. Und solche Eingriffe des Staates sind in hohem Maße begründungspflichtig. Im freiheitlichen Gemeinwesen dürfen zentrale Grundfreiheiten allein um der Freiheit willen eingechränkt werden, wenn so das Gesamtsystem an Freiheiten gestärkt wird. Bei der Wehrplicht lässt sich dies gut belegen: Denn eine Grundrechtsordnung muss robust verteidigt werden. Bei Verlust der staatlichen Souveränität droht ein Verlust der gesamten Grundrechtsordnung. Bei einem Gesellschaftsjahr fällt diese Begründung schon sehr viel schwerer. Die Eingriffe wären nur dann verhältnismäßig, wenn tatsächlich am Ende ein Freiheitsgewinn damit verbunden wäre, wenn dadurch zentrale Gefahren für die Grundrechtsordnung abgewehrt werden können. Gesellschaftspolitische Wünschbarkeiten, noch dazu durch parteipolitische Kompromisse motiviert, reichen für gravierende Grundrechtseingriffe als Begründung nicht aus. Die Debatte wird weitergehen. Und es lohnt sich genau hinschauen, was die Begründungen für eine allgemeine Dienstpflicht anbelangt. Diese muss die Freiheitsordnung des Staates sichern helfen, nicht beliebige tagespolitische Ziele einer Gesellschaftsreform stützen. Dafür ist die Freiheit zu kostbar.