Zwischenruf: Wissenschaftsfreiheit muss umfassend verteidigt werden

Wie ACADEMIA 3/2024  berichtet, wurde der frühere Präsident des Deutschen Hochschulverbandes (DHV), Bernhard Kempen, mit dem Positivpreis für Wissenschaftsfreiheit geehrt. Eine „Cancel Culture“ ist auch hierzulande nicht mehr zu übersehen. In seiner Preisrede habe er betont, dass Wissenschaftsfreiheit jene „Gesamtheit der Umstände“ bezeichne, „unter denen sich Freiheit entfalten könne“.

Es wäre gut gewesen, wenn der eigene Verband unter seiner Ägide auch 2021 und 2022 einer solchen Maxime gefolgt wäre. Die damaligen Auszeichnungen zum „Hochschullehrer des Jahres“ an den Virologen Christian Drosten sowie die Gründer von BioNTech haben sehr deutlich die regierungsamtliche Linie einer freiheitsfeindlichen Coronapolitik gestützt. Zu den Grundrechtseingriffen, etwa in die körperliche Unversehrtheit, die Wissenschafts- oder Berufsausübungsfreiheit, von denen auch zahlreiche Wissenschaftler betroffen waren, hat der DHV hingegen geschwiegen. Kollegen mit abweichenden Meinungen wurden mit Nichtachtung gestraft oder ausgegrenzt. Für diese Verbandspolitik trägt Kempen als langjähriger Präsident eines hochschulpolitischen Spitzenverbandes maßgeblich die politische Verantwortung.

Und so hinterlässt die Preisvergabe des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit mehr als einen schalen Nachgeschmack. Wer angesichts einer zunehmenden Polarisierung, Politisierung, Moralisierung und Emotionalisierung die Wissenschaftsfreiheit robust verteidigen will, sollte auf einem substantiellen Freiheitsverständnis bestehen und die Unteilbarkeit der Grundrechte verteidigen. 2022 rief die Vorsitzende des Netzwerkes, Sandra Kostner, in einem Aufsatz noch alle Befürworter dieser Coronapolitik dazu auf, sich zu fragen, „ob sie wollten, dass andere darüber bestimmen können, welche pharmakologischen Substanzen sie ihrem Körper zuführen. Denn es könnte der Tag kommen, an dem es um Substanzen geht, die sie nicht verabreicht bekommen möchten. Der Geist, der das ermöglicht, ist aus der Flasche. Es ist an uns, ihn dort wieder hineinzubekommen und als Lehre aus den Pandemiejahren künftig darauf zu achten, dass er nicht mehr entweichen kann.“ Dieser Geist ist nun eines Freiheitspreises würdig. Die Opfer einer freiheitsfeindlichen Coronapolitik sind hingegen vergessen.

In memoriam: Klaus Gerstein verstorben

Am 22. Mai 2024 verstarb der langjährige frühere Leiter des Arbeitskreises der Studentenhistoriker, Klaus Gerstein, im Alter von 93 Jahren. Erinnert sei heute noch einmal an die Festschrift anlässlich des neunzigsten Geburtstages des Verstorbenen, an dem der Verfasser dieser Zeilen selbst mitgeschrieben hat: Sebastian Sigler (Hg.): Die Vorträge der 79. deutschen Studentenhistorikertagung Jena 2019 zugleich Festschrift anlässlich des 90. Geburtstages von Klaus Gerstein (Beiträge zur deutschen Studentengeschichte; 36), München: Akademischer Verlag München 2020.

Have, pia anima!

Ein Nachruf findet sich auf den Internetseiten des Arbeitskreises der Studentenhistoriker:

Neuerscheinung: Erklärung oder Boykottaufruf?

Axel Bernd Kunze: Erklärung oder Boykottaufruf? Zur Rolle von Fachgesellschaft am Beispiel des Streits um die Neue Ordnung,

in: Klaus Buchenau/Matthias Fechner (Hgg.): Die Verlorene Wissenschaft. Versuch einer Katharsis nach Corona (Klartext. Schriften zu Politik und Gesellschaft; 2), Stuttgart: ibidem 2024, S. 289 – 307

https://www.academia.edu/119231488/Erkl%C3%A4rung_oder_Boykottaufruf_Zur_Rolle_von_Fachgesellschaften_am_Beispiel_des_Streits_um_die_Neue_Ordnung

Rezension: Unterwegs zum Geheimnis

Axel Bernd Kunze, Bildungs- und Sozialethiker an der Universität Bonn, rezensiert in der aktuellen, deutlich verspätet erschienenen Ausgabe 2/2023 (S. 154 f.) von „engagement. Zeitschrift für Erziehung und Schule“ das neue Handbuch der Liturgiepädagogik:

Michael Langer, Andreas Redtenbacher, Clauß Peter Sajak (Hgg.): Unterwegs zum Geheimnis. Handbuch der Liturgiepädagogik, Freiburg i. Brsg.: Herder 2022, 347 Seiten.

„Die Artikel sind kurz und prägnant gehalten. Das lädt dazu ein, den Band immer wieder zur Hand zu nehmen und sich immer wieder neu in das Thema einzulesen. Vielleicht könnte es auch sinnvoll sein, einzelne Themen als Impuls am Beginn einer religionspädagogischen Fachkonferenz anzusprechen.“

Neuerscheinung: Notwendige moralische Gemeinschaft

Die Erklärung der deutschen Bischöfe „Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar“ ist wegen ihrer expliziten Festlegung, die AfD sei „nicht wählbar“, breit rezipiert worden. Die Bischöfe schreiben auch, es sei unchristlich und völkisch, das „Volk“ als „Ethnos“ zu denken. Doch ist das so? Widerspricht es der katholischen Lehre, sich unter „Volk“ eine Gemeinschaft ethnisch oder kulturell Ähnlicher vorzustellen? Ja, schreibt Peter Schallenberg. Nein, schreibt Axel Bernd Kunze.

Lesen Sie das Pro und Kontra in der Onlineausgabe der „Tagespost“:

https://www.die-tagespost.de/leben/aus-aller-welt/das-volk-als-ethnos-ist-das-unchristlich-art-251063

Rundfunkbeitrag: Glaube und Bildung

Aus dem LEHRERZIMMER im Kontrafunk:

https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/lebenswelten/lehrerzimmer/lehrerzimmer-gute-lehrer-bildungsnachrichten-bildung-und-glaube#id-article

„Unterrichten gleicht heute einer Sisyphusarbeit, meint der Lehrer und Lehrerausbilder an der Universität Augsburg Thomas Gottfried. Im Gespräch mit Camilla Hildebrandt erklärt er, wie den aktuellen Herausforderungen dennoch erfolgreich begegnet werden kann. Christina Rüdiger hat das Neueste aus Schule und Bildung zusammengestellt. Welche Rolle der christliche Glaube in der bundesdeutschen Bildungslandschaft spielt und welche Bedeutung er in der Bildung eines säkularen Staats einnimmt, bespricht Klaus Rüdiger mit dem Sozial- und Bildungsethiker Axel Bernd Kunze.“

Zwischenruf: Kulturstaatlicher Schutzauftrag oder staatlicher Übergriff?

Yvonne Dorf kritisiert in Forschung & Lehre 5/2024, der Zeitschrift des Deutschen Hochschulverbandes, staatliche Vorgaben, die sog. Gendersprache ausschließen, als übergriffig. Und sie empfiehlt den Gegnern des sprachlichen Genderns mehr Gelassenheit. Nein, ein Zwang hierzu bestehe nicht. Das ist reichlich naiv, die Realität sieht gerade in den Geistes- und Sozialwissenschaften mittlerweile faktisch anders aus. Wissenschaftler, die sich weigern, ihre Aufsätze zu gendern, finden immer weniger Publikationsmöglichkeiten. Zu Recht sieht das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit darin eine Form von „Cancel Culture“. Anlässlich der Rechtschreibreform der 1990er Jahre hatte das Bundesverfassungsgericht von einer „grundrechtlich verbürgten Kommunikationsmöglichkeit“ gesprochen, die „im gesamten Sprachraum ein hohes Maß an Einheitlichkeit“ voraussetze. Unsere Sprache ist ein zentrales Identitätsmerkmal der Kulturnation. Das Gendern politisiert und emotionalisiert den Sprachgebrauch, beeinträchtigt die Verständlichkeit, führt zu fehlerhaften oder unklaren Konstruktionen und zerstört sprachliche Differenzierungsfähigkeit. Der öffentliche Raum, zu dem auch Universitäten gehören, darf nicht einseitig durch radikalkonstruktivistische Theorien besetzt werden. Hier besitzt der Kulturstaat einen Schutzauftrag, auch gegenüber dem Einzelnen, der sich regelwidrige Gendersprache nicht aufzwingen lassen will. Wenn sich Universitäten, wie in Frankfurt geschehen, über diesen stellen, sollten sie sich konsequenterweise privat und nicht über Steuermittel finanzieren.