Als Mitautor weise ich gern auf die vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage der bekannten „Fuxenstunde“ des Studentenhistorikers Bernhard Grün hin.
Diese kann beim Verlag vorbestellt werden:

Unseren Verfassungsstaat prägt – neben Rechtsstaatsgarantie und Sozialstaatsgebot – auch eine genuin kulturverfassungsrechtliche Verantwortung. Unter Kultur können dabei alle strukturierenden Ausdrucksformen des Menschen verstanden werden, die ihm helfen, seine Lebenswelt zu gestalten und verstehbar zu machen.
Der Kulturauftrag des Staates, der sich im föderalen Staatsaufbau von der kommunalen bis zur bundesstaatlichen Ebene erstreckt, ergibt sich aus den geschützten Freiheitsrechten der Einzelnen, etwa aus dem Recht auf Bildung, dem Recht auf Wissenschaftsfreiheit, dem Zensurverbot oder der Kunstfreiheit, wobei die individuellen Grundrechte umgekehrt den staatlichen Auftrag begrenzend strukturieren. Im Wesentlichen umfasst der kulturstaatliche Auftrag die Sorge um Schule und Bildung, Hochschule und Wissenschaft, Kunst und Sprachpflege, Kulturpflege und Sicherung des kulturellen Gedächtnisses. Zu nennen sind hier etwa die Sorge um Museen, Denkmalschutz, der Schutz nationalen Kulturgutes vor Veräußerung ins Ausland, die Auslandskulturpflege oder das Archivwesen.
Die Ausübung der kulturellen Freiheitsrechte bedarf keiner Begründung; ihre Beschränkung durch den Staat hingegen steht unter hohem Rechtfertigungszwang. Es geht umfassend um Freiheitsrechte des Einzelnen, der sich als wissenschaftlich und kulturell produktives Subjekt entwirft. Die Wissenschaftsfreiheit schützt daher keinesfalls allein institutionell betriebene Formen von Wissenschaft. Entscheidend ist die ernsthafte und planmäßige Suche nach Wahrheit, die von staatlicher Einflussnahme frei bleiben soll.
Dem Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturbereich fällt eine wichtige Funktion im Rahmen kultureller und sozialer Identitätsbildung zu. Wissenschaft trägt zur Reproduktion und Innovation von Kultur bei. Aus der Wissenschaftsfreiheit erwachsen dem Staat bestimmte Schutz- und Leistungspflichten. Gleichzeitig wird dieses Individualgrundrecht aber nur dann umfänglich gesichert sein, wenn der Staat sich eine Distanz gegenüber der wissenschaftlichen Wahrheitssuche auferlegt. Werden individuelle Freiheit und gesellschaftliche Verantwortung im Bereich von Wissenschaft und Kultur zunehmend vom Staat dominiert oder sogar ausgeschaltet, so werden auf Dauer jene geistig-moralischen Ressourcen beschädigt, die der Staat nicht selbst hervorbringen kann, auf die er aber um seines eigenen Bestands, seiner Vitalität und Stabilität willen aber auch nicht verzichten kann. Die Leistungsfähigkeit unseres Gemeinwesens würde als Ganzes Schaden nehmen.
Wilhelm von Humboldt hat das Grundprinzip moderner Staatlichkeit in seiner Ideenschrift „Über die Grenzen der Wirksamkeit des Staates“ von 1792 auf eine Weise formuliert, die bis heute nicht übertroffen wurde: Größere Wirksamkeit und eine höhere Produktivität werde der Staat – so Humboldt – gerade dann erlangen, wenn seine einzelnen Glieder in der Lage sind, mannigfaltig miteinander zu handeln und zu kommunizieren, wenn das freie Spiel der kulturellen Kräfte nicht unterbunden und wenn die Freiheit der Bürger nicht vom Staat absorbiert wird. Denn überall dort, wo es darum gehe, geistig-sittliche Zwecke zu setzen, könne nur die Tätigkeit des Menschen selbst in diesem Sinne produktiv genannt werden.
Wer wissenschaftlich tätig ist, muss seine Rolle selbst auf Sinn hin auslegen, die Inhalte seiner Disziplin selbst durchdrungen und auf ihre Geltung hin befragt haben, sich die Fragen, Ziele und Methoden seiner Wahrheitssuche selber setzen und seine Ergebnisse ohne äußeren Zwang ausformulieren können. Die akademische Freiheit ist grundrechtlich geschützt, und zwar ausdrücklich in Form einer Autonomie des einzelnen Wissenschaftlers, nicht als Autonomie der Leitungsebene, der Institution oder anderer staatlicher Entscheidungsträger.
Kurz vor Weihnachten ist die neue Ausgabe 4/2025 des Studenten-Kuriers erschienen, herausgegeben von der Gemeinschaft für Deutsche Studentengeschichte. Als Mitglied im Beirat der Gesellschaft weise ich gern darauf hin. Die Zeitschrift für Studentengeschichte, Hochschule und Korporationen – so der Untertitel – setzt im neuesten Heft die beliebte Serie „Der studentische Baedeker“ fort: mit einem Blick auf Europas Norden. Weitere Themen sind u. a. der seinerzeitige Bundestagsausschuss zur „Spiegel“-Affäre oder die Heidelberger Studentenjagd.
Mit der Initiative „Wissenschaft braucht Freiheit“ fordert die Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE) mehr Schutz für wissenschaftliche Unabhängigkeit und demokratische Diskursräume:
Westend Verlag setzt sich im Fall Guérot für die Wissenschaftsfreiheit ein
„Da aber sah ich, dass den meisten die Wissenschaft nur etwas ist, insofern sie davon leben, und dass sie sogar den Irrtum vergöttern, wenn sie davon ihre Existenz haben.“
Goethe zu Eckermann, 15. Oktober 1825
Berlin, 13. November 2025. Der Westend Verlag, der die letzten vier Bücher von Prof. Dr. Ulrike Guérot verlegt hat, nimmt zur Kündigungsschutzklage unserer Autorin gegen die Universität Bonn heute in folgender Pressemitteilung Stellung. Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit als Grundlage von Publizistik und Verlagswesen liegen uns dabei besonders am Herzen.
Nach Auffassung zahlreicher Juristen sind die Urteile des Arbeitsgerichts Bonn (24. April 2024) und des Landesarbeitsgerichts Köln (30. September 2025) rechtlich angreifbar. Frau Prof. Dr. Guérot und ihre Rechtsanwälte Tobias Gall (Berlin) und Christian auf der Heiden (Karlsruhe) sehen sich daher veranlasst, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts überprüfen zu lassen. Gegen das Urteil wurde eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht eingelegt. Dabei geht es Frau Prof. Dr. Guérot vor allem darum, den Vorwurf einer angeblichen „arglistigen Täuschung“ gegenüber der Universität Bonn zurückzuweisen. Der Westend Verlag unterstützt Frau Prof. Dr. Guérot und ihre Rechtsvertretung in diesem Anliegen.
Die „Causa Guérot“ wurde bereits in nationalen und internationalen Medien ausführlich behandelt, unter anderem in einem Beitrag von Thomas Fazi: „Enemy of the State?“.
In Reaktion darauf wurde die „Causa Guérot“ als Fallbeispiel in einen Bericht des Europarats aufgenommen. Das Committee on Political Affairs and Democracy in Straßburg bereitet derzeit eine Studie zum Thema „Strengthening freedom of expression: an imperative for the consolidation and development of democratic societies“ (AS/Pol (2025) 15, vom 19. Mai 2025) vor, die im Dezember 2025 veröffentlicht werden soll.
Eine Auswahl von Artikeln und Videos zum Fall Guérot findet sich unter www.ulrike-guerot.de in der Rubrik „Causa Guérot“. Dort wird auch ein Link bereitgestellt, der die als „Plagiate“ bezeichneten Zitierfehler transparent macht. Der Fall sollte im Sinne der Gleichbehandlung mit anderen bekannten Fällen verglichen werden, etwa mit dem von Prof. Frauke Brosius-Gersdorf. Entscheidend sollte dabei allein der rechtliche Maßstab sein, nicht die politische Haltung der Betroffenen.
Der Westend Verlag hat 2024 die empirische Studie „Wer stört, muss weg“ von Heike Egner und Anke Uhlenwinkel veröffentlicht. Sie untersucht Fälle, in denen Wissenschaftler in den letzten Jahren wegen vermeintlicher ideologischer Abweichungen von ihren Hochschulen entfernt wurden. Die Ergebnisse werfen grundlegende Fragen zur Freiheit von Forschung und Lehre in Deutschland auf. Der Verlag setzt sich gegen jede Einschränkung der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit in Deutschland ein – ein Anliegen, das durch aktuelle Studien gestützt wird. Laut dem Freiheitsindex 2023 (ZEIT/Allensbach) glauben nur rund 40 Prozent der Deutschen, ihre Meinung frei äußern zu können.
Der Westend Verlag möchte mit der Unterstützung der Nichtzulassungsbeschwerde von Frau Prof. Dr. Guérot ein Zeichen für Wissenschaftsfreiheit setzen und hofft, dass sich weitere Verlage diesem Anliegen anschließen. Markus J. Karsten erklärte dazu: „Wenn einzelne Zitierfehler, die weniger als zwei Prozent des Buchumfangs betreffen, bereits als Plagiate gewertet werden, müsste man den größten Teil populärwissenschaftlicher Literatur unter denselben Verdacht stellen.“
Markus J. Karsten, Verleger Westend Verlag
Quelle: Pressemitteilung des Westend Verlages, https://westendverlag.de/comment/detail/019a7cc29f2c73589108fcadf8903909
Der Arbeitskreis Deutsch als Wissenschaftssprache (ADAWIS) ist Mitglied der „Helsinki Initiative für Mehrsprachigkeit in der wissenschaftlichen Kommunikation“:
Forschung ist international. So soll es sein! Mehrsprachigkeit hält lokal relevante Forschung am Leben. Dies gilt es zu schützen! Die Dissemination von Forschungsresultaten in der eignen Sprache kreiert Impact. Das muss unterstützt werden! Die Interaktion mit der Gesellschaft und das Teilen von Wissen über die Wissenschaft hinaus ist wichtig. Das muss gefördert werden! Die Infrastruktur für wissenschaftliche Kommunikation in den verschiedenen Nationalsprachen ist fragil. Das darf nicht verloren gehen!
Das Portal „Die pädagogische Wende“ berichtet über die Verleihung des Deutschens Schulbuchpreises 2025 an Ralf Lankau und Matthias Burchardt und dokumentiert die Laudatio zu Ehren der beiden Preisträger, die vom Bonner Erziehungswissenschaftler Axel Bernd Kunze gehalten wurde:

Am Hochfest Allerheiligen, 1. November 2025, das in diesem Heiligen Jahr mit dem Jubiläum der Bildung zusammenfiel, hat Papst Leo XIV. den englischen Theologen und Kardinal John Henry Newman zum Kirchenlehrer und gleichzeitig – neben Thomas von Aquin – zum Mitpatron des katholischen Bildungswesens erhoben.
In seiner Predigt sagte Papst Leo XIV.: „Das Leben wird nicht dadurch hell, dass wir reich, schön oder mächtig sind. Es wird hell, wenn einer in sich diese Wahrheit entdeckt: Ich bin von Gott gerufen, ich habe eine Berufung, ich habe eine Mission, mein Leben dient etwas, das größer ist als ich! Jedes einzelne Geschöpf hat eine Rolle zu übernehmen. Der Beitrag, den ein jeder zu bieten hat, ist von einzigartigem Wert, und die Aufgabe der Bildungsgemeinschaften besteht darin, diesen Beitrag zu fördern und zur Geltung zu bringen.“
Sebastian Sigler (Hg.): Die Vorträge der 83. und 84. deutschen Studentenhistorikertagung 2023 und 2024 (Beiträge zur deutschen Studentengeschichte; 38/39), München: Akademischer Verlag München 2025.
Der Doppelband des Arbeitskreises der Studentenhistoriker dokumentiert die beiden Tagungen von 2023 in Rostock und der Jubiläumstagung 2024 in Heidelberg. Weitere Informationen:
https://studentenhistoriker.eu/heidelberg-rostock-unser-neuer-tagungsband-erscheint/
Axel Bernd Kunze rezensiert im Onlineportals Socialnet den folgenden Band:
Stefanie Schnebel, Robert Grassinger, Marion Susanne Visotschnig, Thomas Wiedenhorn, Markus Janssen (Hrsg.): Begleitung und Beratung. Konzepte zur Unterstützung professioneller Entwicklung im Lehramtsstudium. Waxmann Verlag (Münster, New York) 2023. 158 Seiten. ISBN 978-3-8309-4782-0. 27,90 EUR.
https://www.socialnet.de/rezensionen/31964.php
