Zwischenruf: Interreligiöse Bildungsprozesse

In der modernen Gesellschaft wird bei der pädagogischen Beschäftigung mit religiösen Fragen die religiös-plurale Gegenwartssituation aufgegriffen werden müssen. Wenn auch der religiöse Pluralismus nicht in jedem Kontext in gleicher Weise unmittelbar spürbar ist, so tragen nicht zuletzt die Medien dazu bei, dass die Wahrnehmung religiöser Phänomene insgesamt entgrenzter, globaler und vielfältiger, zugleich aber auch selektiver, plakativer und virtueller geworden ist.

Zur Notwendigkeit interreligiöser Bildungsprozesse

Doch bleibt es notwendig, interreligiöses Lernen nicht allein als bloße Reaktion, sondern als eine genuin pädagogische Antwort auf gesellschaftliche Pluralisierungsprozesse zu begreifen. Im ersten Fall wäre interreligiöses Lernen lediglich die bloße Affirmation gesellschaftlicher Bedingungen oder die Lösung bestimmter Probleme, die sich daraus ergeben. Dem Anspruch auf Bildung wird interreligiöses Lernen hingegen erst dann gerecht, wenn es als kritisch-reflexive Aufarbeitung religiöser Phänomene begriffen wird und somit als subjektive Anpassungsleistung, die letztlich pädagogisch nicht determinierbar ist und die auch einen anderen Ausgang nehmen kann als den, den der Lehrende vorgesehen hat.

Wenn interreligiöses Lernen diesem Anspruch gerecht werden will, wird es nicht allein um alltagstaugliche Copingstrategien gehen, also um die Vermeidung kultureller Fauxpas bei der Begegnung mit Menschen, die einer anderen Kultur oder Religion angehören. Gefragt ist vielmehr der Aufbau differenzierter, situationsübergreifender und nachhaltiger Denkstrukturen, die es dem Einzelnen ermöglichen, eine Urteils- und Entscheidungskompetenz gegenüber religiösen Geltungsansprüchen zu entwickeln und auch mit fremdartigen religiösen Phänomenen verantwortlich umzugehen.

Auch eine konfessionelle Religionspädagogik wird den didaktischen Umgang mit fremden Religionen suchen müssen, wenn einerseits der nicht mehr durch konfessionelle Homogenität bestimmte Lebenskontext der Heranwachsenden aufgegriffen werden soll und diese andererseits mit der religionstheologischen Wahrheitsfrage nicht alleingelassen werden sollen. Eine selbstbestimmte und tragfähige religiöse Identität wird der Einzelne nur gewinnen können, wenn er fähig ist, die eigene religiöse Tradition in Beziehung zu setzen zur faktisch vorgefundenen Pluralität religiöser Positionen.

Voraussetzungen interreligiöser Bildungsprozesse

Urteilskraft und Selbstverantwortung entwickeln sich in Auseinandersetzung mit bestimmten Bildungsinhalten. Interreligiöses Lernen entbindet religiöse Kompetenzen. Aber ohne Zentrierung auf das sich bildende Subjekt wird die existentielle Dimension interreligiöser Lernprozesse verfehlt werden. Gelingende interreligiöse Bildungsprozesse bleiben auf zwei Voraussetzungen angewiesen:  Zum einen werden Schüler ein Verständnis für religiöse Phänomene und ein mündiges, gereiftes Urteil im Hinblick auf religiöse Fragestellungen nur dann entwickeln, wenn der Bildungsgehalt von Religion nicht allein auf deren kulturell-politische Funktionen reduziert wird. Kategoriale Einsichten in religiöse Fragestellungen werden Heranwachsende nur dann erreichen können, wenn sie zumindest ansatzweise auch mit gelebter Religion, mit religiösen Überzeugungen und Gewissheiten in Kontakt kommen. Die moralische Qualität interreligiöser Bildungsprozesse wird gerade dort verfehlt werden, wo der religiöse Bildungsprozess moralerzieherisch oder sogar sozialtechnologisch funktionalisiert wird. Auch ethisch wird dies auf Dauer nicht folgenlos bleiben: Denn eine Ethosbildung, die bewusst von allen Formen gelebter Religion und Sittlichkeit abstrahieren wollte, würde auf Dauer an motivationsbildender Kraft verlieren.

Zum anderen wird sich ein Verständnis für das Fremde nur vom Standpunkt des Eigenen her entwickeln können, in der wechselseitigen Verschränkung von Selbst- und Fremdverstehen. Der Berliner Erziehungswissenschaftler Der Berliner Erziehungswissenschaftler Dietrich Benner hat eine interessante bildungstheoretisch begründete Parallele zum Sprachenerwerb gezogen. So wie Kinder erst im Ausgang von einer Muttersprache andere Fremdsprachen erlernen können, werden fremde Religionen erst verständlich, wenn der Einzelne sich einen relativen eigenen Standpunkt erarbeitet hat. Dieser muss nicht in jedem Fall die eigene Religion sein, zumal ein bestimmtes konfessionelles Bekenntnis pädagogisch gar nicht allgemein vorausgesetzt werden kann, doch wird interreligiöses Lernen notwendigerweise einen Schwerpunkt setzen müssen, in der Regel bei jener Religion, die in der kulturellen Lebenswelt der Lernenden am stärksten verankert ist. Es ist nicht möglich, in alle Religionen pluriform, gleichgewichtig und gleichzeitig einzuführen.

Auch würde der interreligiös angezielte Austausch letztlich zum Erliegen kommen. Denn interreligiöser Austausch setzt voraus, etwas einbringen zu können. Die Andersartigkeit des anderen zeichnet sich erst vor dem Hintergrund des Eigenen ab – und erst dann kann ich auch ein begründetes Urteil fällen. Wo alles gleich ausfällt, kann nicht mehr argumentativ gestritten werden. Eine zwar religionsfreundliche, aber letztlich plural-indifferente Lernumwelt wird die religiöse Identitätsbildung eher erschweren als erleichtern.

Zu bedenken ist aber auch: Lernarrangements helfen nicht allein Differenzen überwinden, sie können mitunter auch die Wahrnehmung religiöser oder kultureller Fremdheit erst erzeugen. Erfahrungen von Fremdheit und Irritation können niemals vollständig überwunden, sondern nur reflexiv bearbeitet werden. Toleranz ist nicht pädagogisch-intentional zu erzeugen, sie wird aber leichter fallen, wenn religiöse Fragestellungen im pädagogischen Zusammenleben von Bedeutung sind.

Religion muss als Religion erfahrbar werden

Keine Werterziehung wird ohne Rückgriff auf letzte Grundüberzeugungen die verwirrende Vielzahl an Werten in eine stimmige Ordnung bringen können. Dies gilt auch für den Bereich der öffentlichen Schule. Die staatliche Neutralität in religiösen Dingen meint die Diskriminierungsfreiheit religiös-weltanschaulicher Überzeugungen, nicht deren Neutralisierung oder Nivellierung zu einer staatlich betriebenen, einheitlichen Zivilreligion. Eine vermeintlich neutrale Werterziehung kann gerade durch die Verleugnung weltanschaulicher Horizonte selbst zur Weltanschauung werden.

Angesichts zunehmender religiöser Vielfalt, auch in konfessionellen Einrichtungen, wird es bei alldem heute darauf ankommen, unterschiedliche kulturelle und religiöse Perspektiven einzubinden, nach den Unterschieden und Gemeinsamkeiten der einzelnen Religionen zu fragen und zu überlegen, wie ein gemeinschaftliches Zusammenleben in gegenseitiger Toleranz gelingen kann. Doch wird interreligiöses Lernen ohne kognitiv-intellektuellen Anspruch – und das heißt: ohne tatsächliche Wahrnehmung der anderen Religionen – vordergründig bleiben.

Religiöse Fragen spielen in zahlreiche Teilpraxen des Menschen hinein, seien es beispielsweise Politik und Kultur, Ethik oder Psychologie. Ein Verständnis religiöser Vollzüge werden Heranwachsende nur dann gewinnen können, wenn die Beschäftigung mit der religiösen Teilpraxis des Menschen nicht auf deren außerreligiöse Funktionen begrenzt wird, beispielsweise psychologische, politische, gesellschaftliche oder religionskritische Aspekte, die mit Religion zusammenhängen. Ein gereiftes Verständnis für religiöse Phänomene werden Heranwachsende nur dann entwickeln können, wenn sie diese auch in ihrer spezifischen Eigenart kennenlernen und der Bildungsgehalt von Religion nicht auf ein kulturethisches Verständnis reduziert wird, bei dem genuin religiöse oder theologische Fragen ausgespart bleiben. Heranwachsende werden nur dann für religiöse Fragen und Phänomene aufgeschlossen werden können, wenn sie – zumindest ansatzweise – auch mit gelebter Religion, mit den dahinterstehenden Überzeugungen und Gewissheiten in Kontakt kommen.

Wichtig bleibt es, Formen zu entwickeln, die es ermöglichen, den spezifisch religionspädagogischen  Auftrag in den allgemeinen Bildungsauftrag der Schule einzubinden – mit dem gemeinsamen Ziel, die Freiheit der Heranwachsenden in religiösen Dingen und ihre selbstbestimmte Urteils- und Entscheidungsfähigkeit in religiösen Fragen zu fördern.

Interreligiöses Lernen bleibt personal

Lehren und Lernen bleiben stets personenbezogen. Dabei lernen Heranwachsende nicht allein Sachverhalte, sondern zugleich die Bedeutung, die der Pädagoge oder die Pädagogin einer Sache gibt. Dies gilt zumal bei religionsbezogenen Themen, wo der Ebene der Sinngebung gegenstandskonstituierende Bedeutung zukommt. Kinder oder Jugendliche wollen in besonderer Weise wissen, wie die Inhalte vom Pädagogen oder der Pädagogin selbst gesehen werden und durch eigene Erfahrungen gestützt sind.

Ein neutrales „Lehren über Religion“ (teaching about) wird sich nur künstlich durchhalten lassen. Vielmehr wird von einem fließenden Übergang auszugehen sein, bei dem die Beschäftigung mit religiösen Wissensinhalten zum „Lehren von der Religion her“ wird (teaching from), also zu einem religiös bestimmten Identifikations- oder Imitationslernen. Der Pädagoge wird es gar nicht vermeiden können, selbst zum Modell zu werden. Selbst dann, wenn er gar nicht eigens Position beziehen wollte, nimmt er unweigerlich Stellung, offenbart er seine subjektive Haltung gegenüber Religion. Leben Sie Ihren Glauben?, Gehen Sie jeden Sonntag zur Kirche?, Was halten Sie persönlich an der Bibel für wahr?, Was halten Sie vom Islam? … – Selbst wenn solche Fragen mit dem Hinweis „Das gehört jetzt nicht hierher“ beiseite geschoben werden sollten, würde sich damit eine bestimmte Haltung im Reden über Religion kundtun. Auch außerhalb konfessioneller Zusammenhänge werden religionsbezogene Bildungsprozesse partiell immer „Lehre in einer bestimmten religiösen Haltung“ (teaching in) sein.

Der Einzelne wird sich selbst, die anderen und die Welt um sich herum nur dann angemessen und differenziert wahrnehmen können, wenn er religiöse Fragen dabei nicht ausklammert. Denn Religion ist Teil unserer Wirklichkeit und gehört zum menschlichen Leben dazu – gleich, ob sich der Einzelne selbst als religiös versteht oder nicht.

Zur umfassenden Persönlichkeitsbildung, die auch als Bestandteil eines Rechts auf Bildung ausdrücklich geschützt ist, gehört die Aufgabe, die Heranwachsenden in das Gesamt kultureller Möglichkeiten einzuführen und dem Einzelnen erzieherisch Hilfen zur vollen Entfaltung seiner vielfältigen Möglichkeiten anzubieten. Religion bleibt daher – neben dem konfessonellen Religionsunterricht – auch Teil des allgemeinen Bildungsauftrags, nicht im Sinne religiöser Rede, sondern im Blick auf die Befähigung zum Reden über Religion.

Zwischenruf: Sind Internate noch aktuell?

Internate erfreuen sich in der Kinder- und Jugendbuchwelt weiterhin einer ungebrochenen Beliebtheit; ansonsten stehen sie gegenwärtig aber nicht im Mittelpunkt des Interesses, weder in der Erziehungswissenschaft noch in der Bildungspolitik. In der Erzieherausbildung oder Lehrerbildung kommen sie so gut wie gar nicht vor. Zum einen werfen die verschiedenen Missbrauchsskandale ihre langen Schatten. Zum anderen hängt Internaten der Ruf an, elitär und ausgrenzend zu sein; nicht selten werden sie daher als Bremsklotz für mehr Bildungsgerechtigkeit und Inklusion im Schulsystem betrachtet.

Doch gibt es vielfältige Gründe, warum ein Leben im Internat sinnvoll sein kann: die Entfernung zur Schule; die familiären Verhältnisse oder die berufliche Situation der Eltern; besondere Bedürfnisse der Schüler und bessere Fördermöglichkeiten; Schwierigkeiten innerhalb der bisherigen Bildungsbiographie; die Möglichkeit, spezielle Interessen gezielt zu vertiefen; der Wunsch, selbständig zu werden …

Was sind Internate?

Christopher Haep nennt in seinem Werk Grundfragen der Internatspädagogik (Würzburg 2015) das gemeinsame Wohnen „aus Anlass von Bildung“ (S. 128) als entscheidendes Merkmal, das Internate von anderen pädagogischen Institutionen unterscheidet. Konstitutiv für diese ist zunächst einmal das gemeinsame Wohnen. Dann sind diese zentral auf die Idee der Bildung ausgerichtet – im Gegensatz zu anderen sozialstaatlich begründeten, kurativ orientierten, sozialpädagogisch ausgestalteten Unterstützungsleistungen.

Bildung meint nicht allein die Fähigkeit des Menschen, Welt zu verstehen oder Wissen anzuhäufen. Vielmehr ist der Mensch in der Lage, auch den eigenen Prozess des Welterkennens zu reflektieren und zu werten – oder anders gesagt: Bildung ist im umfassenden Sinne als verantwortete Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit zu verstehen. Denn Geltungsansprüche nötigen uns dazu, diese zu akzeptieren oder abzulehnen – andernfalls würden wir tatsächlich in „postfaktischen“ Zeiten leben, die so gern beschworen werden: Es wäre beliebig, wie wir handelten. Die Unterscheidung zwischen sinnvoll und nicht sinnvoll, zwischen sittlich gut und sittlich schlecht setzt voraus, dass wir für unser Reden und Tun Geltung beanspruchen. Dieser Anspruch liefe allerdings ins Leere, wenn es keine Adressaten gäbe, die diesen Anspruch anerkennen würden und die erhobenen Geltungsansprüche prüfen könnten. Die Kultivierung des vernunftgemäßen Freiheits- und Sprachgebrauchs sowie die Fähigkeit, das eigene Reden und Handeln zu verantworten, müssen in jeder Generation immer wieder neu auf Dauer gestellt werden, und zwar durch pädagogisches Handeln. 

Was leisten Internate aus bildungsethischer Sicht?

(1) Beteiligung an Bildung: Solche wird nicht dadurch erreicht werden können, dass jedem dasselbe pädagogische Angebot gemacht wird. Aufgrund individueller Merkmale, Voraussetzungen oder Bedürfnisse kann es sehr viele Ursachen dafür geben, warum der Einzelne bestimmte Bildungsangebote nicht annehmen kann. Die natürlichen, psychischen, sozialen oder kulturellen Voraussetzungen, welche die Individuen im Bildungsprozess mitbringen, sind äußerst heterogen; hierauf ist pädagogisch und erzieherisch entsprechend differenziert zu reagieren. Ein sozialpädagogisch gestaltetes Internat kann helfen, die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Lern- oder Ausbildungsbiographie zu sichern: etwa durch Gewährleitung einer zumutbaren Entfernung; durch einen geordneten und verlässlichen Alltag; durch gesunde Ernährung und andere Hilfen bei der Alltagsbewältigung; durch eine Gemeinschaft, die Unterstützung bietet und eine sinnvolle, erholsame Freizeitgestaltung ermöglicht; durch eine Umgebung, die Interesse an den notwendigen Ausbildungsanforderungen zeigt und Störungen möglichst minimiert; durch Unterstützung bei den schulischen Anforderungen und Beratung in lebensweltlichen Fragen; durch Vorbilder und neue Lernorte, die helfen können, eigene problematische Lernroutinen zu durchbrechen; durch verlässliche Kontakte und das Einbezogensein in eine aufgabenbestimmte, wertgebundene Gemeinschaft.

Der Übergang zu anderen Formen sozialpädagogischer Unterstützung mag mitunter fließend sein, doch wird beim Internat die Sicherung des Schul- und Ausbildungserfolgs im Vordergrund stehen. Anders als in der Schule kommt dabei die personale Gesamtsituation in den Blick und kann entsprechend gestützt oder verändert werden. Auf diese Weise leistet das Internat bildungsethisch einen nicht zu unterschätzenden, subsidiären Beitrag, die vor- oder außerschulischen Voraussetzungen für die Beteiligung an Unterrichts- und Ausbildungsangeboten zu sichern.

(2) Beteiligung durch Bildung: Bildung zielt nicht allein auf funktionales Handeln oder fachspezifische Qualifizierung. Aus dem Gelernten soll eine Haltung werden, die verantwortliches Handeln ermöglicht. Eine Bildungspraxis, die allein auf Anpassung an aktuelle Herausforderungen setzen würde, hätte nicht mehr die Kraft, die gesellschaftlichen Handlungsmöglichkeiten zu erweitern und die Einzelnen zur gemeinsamen Vorsorge auf eine noch unbekannte Zukunft hin zu befähigen. Hierfür braucht es nicht uniformierte Bewerber, sondern Persönlichkeiten, die Originalität und Einzigartigkeit, Kreativität und Entscheidungsfreude, Mitgefühl und Menschenkenntnis mitbringen.

Der Unterricht kann helfen, Handlungsfähigkeiten aufzubauen. Bestimmte Bereitschaften im Umgang mit dem Gelernten hingegen sind nicht intentional zu vermitteln. Haltungen und sittliche Motive entwickeln sich im gemeinsamen Umgang sowie durch intentionale Erziehungsprozesse. Beides spielt im Internat eine nicht unwesentliche Rolle. Internate können als Bildungs- und Erziehungsgemeinschaften begriffen werden, welche die umfassende Persönlichkeitsbildung der Einzelnen unterstützen. Moralische Fragen können sich zum Beispiel aus dem gemeinsamen Zusammenleben im Internat, aus der biographischen Übergangssituation oder der sozialpädagogisch-erzieherischen Begleitung ergeben. Persönlichkeitsbildende Kraft besitzen auch die Rituale, Feste und Feiern, die in der Gemeinschaft gepflegt werden. Die Gemeinschaftsstrukturen können in belastenden Lebenssituationen stabilisierend wirken und helfen, den notwendigen Alltagsaufgaben gerecht zu werden.

Die Aneignung von Moralität wird nur ohne Gruppenzwang, als Selbstformung des Subjekts gelingen. Die Gemeinschaft hat hier aber eine wichtige unterstützende Aufgabe. In einer Atmosphäre, die geprägt ist durch Achtung vor der persönlichen Freiheit des Einzelnen und gegenseitigen Respekt, kann der Einzelne jenes Zutrauen in sich selbst und jene Verantwortungsfähigkeit entwickeln, die es braucht, sich aktiv am sozialen Leben in seinen vielfältigen Formen zu beteiligen.

(3) Beteiligung in der Bildung: Damit das Leben in Gemeinschaft gelingen kann, ist eine bestimmte soziale Ordnung notwendig. Diese Ordnung wird in der Pädagogik als Disziplin bezeichnet. Diese Ordnung schützt einerseits den Einzelnen vor Übergriffen der Gruppe und garantiert den notwendigen Raum an Privatheit. Umgekehrt schützt die Disziplin die Gruppe vor Eigenmächtigkeiten oder der Verantwortungslosigkeit Einzelner. Disziplin dient also einem bestimmten Zweck und fordert nicht um ihrer selbst willen Beachtung. Daher bleibt es wichtig, dass die soziale Ordnung, die für das gemeinsame Wohnen vorausgesetzt wird, und ihre Regeln einsichtig, nachvollziehbar, öffentlich und funktional sind. Gleiches gilt auch für Sanktionen oder Formen der Konfliktlösung, die zur Durchsetzung einer jeden sozialen Ordnung notwendig sind.

Die Aufrechterhaltung der notwendigen sozialen Ordnung nötigt dem Einzelnen ab, Bedürfnisse möglicherweise aufzuschieben und auf die Verwirklichung spontaner Ansprüche um der Gemeinschaft willen zu verzichten. Gleichfalls bleibt es wichtig, dass die Ansprüche der Einzelnen artikuliert werden können und Berücksichtigung finden. Hierfür bedarf es entsprechender Mitbestimmungsinstrumente, die den Einzelnen die Möglichkeit sichern, an der Praxis der Disziplin mitzuwirken und diese mitzugestalten. Diese sind auf der pädagogischen Ebene im Rahmen der Konzeption wie auf der juristischen Ebene in der Hausordnung abzusichern.

Ein Ort gelebter Mitbestimmung ist etwa die Internatskonferenz. Entsprechende Mitbestimmungsmöglichkeiten im Internatsalltag können eine wichtige Vorbildfunktion für andere Situationen erfüllen. Sie bieten die Chance, in einem pädagogisch begleiteten, geschützten Rahmen sich selbst zu erproben und Fähigkeiten einzuüben, die auch für berufliche oder politische Mitbestimmung wichtig sind.

Zwischenruf: Brauchen wir noch Schulbibliotheken?

„Die Existenz von Bibliotheken liefert den besten Beweis dafür,

dass wir noch Hoffnung auf die Zukunft des Menschen haben können.“

(Thomas Eliot, Lyriker, Dramatiker und Essayist)

Hochgesteckte Erwartungen an die digitale Schule

Für die frühere Staatsministerin Dorothee Bär, welche im Bundeskanzleramt für Digitalisierung zuständig war, wird die digitale Schule der Zukunft „agil, innovativ, international, partizipativ, vernetzt, hybrid, selbstregulativ, projektbezogen“ sein. Jedenfalls, wenn man den hochgesteckten Erwartungen auf ihrer Internetseite glauben wollte. Ähnliche Erwartungen sind für die Schulgeschichte nicht neu. Nur ein Beispiel: Auch die Sprachlabore vor Jahrzehnten sollten den Sprachunterricht revolutionieren, am Ende standen sie in vielen Schulen leer.

Peter J. Brenner vom Institut für Medienevaluation, Schulentwicklung und Wissenschaftsberatung, wies im März 2021 in seinem Bildungsblog darauf hin, dass die „Digitale Schule“ ohne pädagogisches Verständnis ein Hirngespinst bleiben müsse: „Mit möglichst geringem Aufwand einen möglichst großen Effekt zu erzielen, ist im Geschäftsleben sicher ein richtiges Prinzip. In der Pädagogik funktioniert das aber nicht. Bildung und Erziehung sind etwas anderes als das Optimieren von Lernprozessen.“ Denn es geht dabei nicht allein um technische, datenschutz- oder urheberrechtliche Fragen.

Textverständnis durch Lesen

Wer über die Chancen und Grenzen digital gestützten Lernens sprechen will, darf die anthropologischen und sozialen Fragen, die damit aufgerufen werden, nicht am Rande liegen lassen. Denn digitale Lernprozesse haben Folgewirkungen, die pädagogisch differenziert wahrzunehmen sind, so Brenner weiter: „Die Marginalisierung der Schrift, der Handschrift zumal, die Umcodierung vom Text zum Bild als herrschendem Symbolsystem, die Flüchtigkeit des Geschriebenen, der Zerfall von Wissensordnungen und die Entwertung von Wissensbeständen, die Transformation von Arbeitshaltungen von linearer Zielorientierung zur bricolage-Technik sind Entwicklungen, welche längst schon begonnen haben, nicht nur die Schule, sondern auch die Gesellschaft zu verändern. Ob die Schule das fördern oder dem entgegenwirken soll, ist eine noch offene Frage.“ 

Die PISA-Sonderstudie von 2021 hatte zu Tage gefördert, dass es um Textverständnis und sinnerfassendes Lesen in deutschen Schulen nicht gerade zum Besten bestellt sei. Einundzwanzig Prozent der Schüler in Deutschland erreichten noch nicht einmal das für ein selbstbestimmtes Leben erforderliche Mindestniveau. Die PISA-Forscher formulierten damals: „Die Nutzung digitaler Medien an sich wirkt nicht lernfördernd.“ Man kann es auch kürzer formulieren: Wer liest, schneidet in der Schule besser ab.

W-LAN, digitale Endgeräte und Lernplattformen können das Lernen nicht ersetzen. Wer Bücher, Lexika, Zeitungen und Bibliotheken sinnerfassend nutzen kann, wird auch digitale Medien besser nutzen können – so Heike Schmoll am 20. Mai 2021 anlässlich der PISA-Ergebnisse im Leitartikel der Frankfurter Allgemeinen: „Die sogenannten Digital Natives können vielleicht mit vier Jahren auf einem iPad Zeichentrickfilme abrufen, aber sie sind noch mit 15 Jahren weit entfernt von den Fähigkeiten ihrer asiatischen Altersgenossen, strategisch im Internet zu recherchieren und bewusst mit den digitalen Quellen umzugehen. Das muss sich ändern, auch und gerade aus politischen Gründen.“

Inwiefern die asiatische Didaktik in allem vorbildlich ist, sei hier dahingestellt. Aber Bibliotheken stellen auch in digitalen Zeiten kein Auslaufmodell dar – im Gegenteil: Sie bleiben ein unverzichtbarer, nicht zu unterschätzender Bildungsort.

Freude am Lesen

Schule soll unterrichtlich Wissen vermitteln und die Lernenden dabei unterstützen, Kompetenzen aufzubauen. Gleichzeitig sollen die Heranwachsenden aber auch eine Haltung zum Gelernten entwickeln und lernen, wie sie ihre Kenntnisse und Fertigkeiten lebensdienlich und gemeinwohlförderlich einsetzen können.

Dies gilt nicht minder für das Hineinwachsen in eine Buch-, Lese-, Bildungs- und Wissenschaftskultur. Lesefähigkeit, sinnerfassendes Textverstehen, der Umgang mit beruflicher Fachliteratur, die Auseinandersetzung mit aktuellen Fachdiskursen, die Unterscheidung zwischen bleibenden Einsichten und modischen Trends müssen geübt werden. Diese Fähigkeiten verlangen mehr als eine oberflächliche Kultur des „Googlens“ oder neuerdings – in Zeiten der KI – des „Promptens“.

Nur  wer für sich selbst den Wert einer Buch-, Lese- und Bildungskultur entdeckt hat, wird diese auch an Kinder und Jugendliche weitervermitteln können, sei es in der Familie oder vielleicht auch in einem pädagogischen Beruf. Wer Lesemuffel und „Buchallergiker“ verhindern will, darf nicht nur strategisch Kompetenzen fördern, er muss Freude am Lesen wecken.

Haltungen oder Bereitschaften sind allerdings nicht intentional zu erzeugen. Sie bleiben eine Frage der Erziehung, sie entwickeln sich im personalen Umgang miteinander, in der Praxis innerhalb der Schulgemeinde oder durch überzeugende pädagogische Vorbilder.

Schulbibliotheken sind auch in digitalen Zeiten kein Auslaufmodell – im Gegenteil: Sie bleiben ein wichtiger Lern- und Erfahrungsort für eine im Schulalltag gelebte Buch-, Lese- und Bildungskultur. Dies gilt umso mehr für evangelischen Schulen. Das Christentum ist entscheidend eine Bildungsreligion, die aus und mit dem Wort lebt.

Zwischenruf: Kulturauftrag des Staates

Unseren Verfassungsstaat prägt – neben Rechtsstaatsgarantie und Sozialstaatsgebot – auch eine genuin kulturverfassungsrechtliche Verantwortung. Unter Kultur können dabei alle strukturierenden Ausdrucksformen des Menschen verstanden werden, die ihm helfen, seine Lebenswelt zu gestalten und verstehbar zu machen.

Der Kulturauftrag des Staates, der sich im föderalen Staatsaufbau von der kommunalen bis zur bundesstaatlichen Ebene erstreckt, ergibt sich aus den geschützten Freiheitsrechten der Einzelnen, etwa aus dem Recht auf Bildung, dem Recht auf Wissenschaftsfreiheit, dem Zensurverbot oder der Kunstfreiheit, wobei die individuellen Grundrechte umgekehrt den staatlichen Auftrag begrenzend strukturieren. Im Wesentlichen umfasst der kulturstaatliche Auftrag die Sorge um Schule und Bildung, Hochschule und Wissenschaft, Kunst und Sprachpflege, Kulturpflege und Sicherung des kulturellen Gedächtnisses. Zu nennen sind hier etwa die Sorge um Museen, Denkmalschutz, der Schutz nationalen Kulturgutes vor Veräußerung ins Ausland, die Auslandskulturpflege oder das Archivwesen.

Die Ausübung der kulturellen Freiheitsrechte bedarf keiner Begründung; ihre Beschränkung durch den Staat hingegen steht unter hohem Rechtfertigungszwang. Es geht umfassend um Freiheitsrechte des Einzelnen, der sich als wissenschaftlich und kulturell produktives Subjekt entwirft. Die Wissenschaftsfreiheit schützt daher keinesfalls allein institutionell betriebene Formen von Wissenschaft. Entscheidend ist die ernsthafte und planmäßige Suche nach Wahrheit, die von staatlicher Einflussnahme frei bleiben soll.

Dem Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturbereich fällt eine wichtige Funktion im Rahmen kultureller und sozialer Identitätsbildung zu. Wissenschaft trägt zur Reproduktion und Innovation von Kultur bei. Aus der Wissenschaftsfreiheit erwachsen dem Staat bestimmte Schutz- und Leistungspflichten. Gleichzeitig wird dieses Individualgrundrecht aber nur dann umfänglich gesichert sein, wenn der Staat sich eine Distanz gegenüber der wissenschaftlichen Wahrheitssuche auferlegt. Werden individuelle Freiheit und gesellschaftliche Verantwortung im Bereich von Wissenschaft und Kultur zunehmend vom Staat dominiert oder sogar ausgeschaltet, so werden auf Dauer jene geistig-moralischen Ressourcen beschädigt, die der Staat nicht selbst hervorbringen kann, auf die er aber um seines eigenen Bestands, seiner Vitalität und Stabilität willen aber auch nicht verzichten kann. Die Leistungsfähigkeit unseres Gemeinwesens würde als Ganzes Schaden nehmen.

Wilhelm von Humboldt hat das Grundprinzip moderner Staatlichkeit in seiner Ideenschrift „Über die Grenzen der Wirksamkeit des Staates“ von 1792 auf eine Weise formuliert, die bis heute nicht übertroffen wurde: Größere Wirksamkeit und eine höhere Produktivität werde der Staat – so Humboldt – gerade dann erlangen, wenn seine einzelnen Glieder in der Lage sind, mannigfaltig miteinander zu handeln und zu kommunizieren, wenn das freie Spiel der kulturellen Kräfte nicht unterbunden und wenn die Freiheit der Bürger nicht vom Staat absorbiert wird. Denn überall dort, wo es darum gehe, geistig-sittliche Zwecke zu setzen, könne nur die Tätigkeit des Menschen selbst in diesem Sinne produktiv genannt werden.

Wer wissenschaftlich tätig ist, muss seine Rolle selbst auf Sinn hin auslegen, die Inhalte seiner Disziplin selbst durchdrungen und auf ihre Geltung hin befragt haben, sich die Fragen, Ziele und Methoden seiner Wahrheitssuche selber setzen und seine Ergebnisse ohne äußeren Zwang ausformulieren können. Die akademische Freiheit ist grundrechtlich geschützt, und zwar ausdrücklich in Form einer Autonomie des einzelnen Wissenschaftlers, nicht als Autonomie der Leitungsebene, der Institution oder anderer staatlicher Entscheidungsträger.

Stellungnahme: VdP zum Kernlehrplan Erziehungswissenschaft

Der Verband der Pädagogiklehrer und Pädagogiklehrerinnen (VdP) äußert sich in einer Stellungnahme zum Entwurf des neuen Kernlehrplans Erziehungswissenschaft. Bemerkenswert ist die Forderung, dass fachdidaktisch die genuin pädagogische Fokussierung des Faches gestärkt werden müsse:

Auf fremden Seiten: GBW dokumentiert Deutschen Schulbuchpreis 2025

Verleihung des Deutschen Schulbuchpreises 2025 an Ralf Lankau, Medienpädagoge an der Hochschule Offenburg, und Matthias Burchardt, Allgemeiner Pädagoge an der Universität Köln, mit Laudatio von Axel Bernd Kunze, Bildungs- und Sozialethiker:

Elementarbildung: Frankfurter Appell 2026 veröffentlicht

Die Bundesarbeitsgemeinschaft öffentlicher und freier Ausbildungsstätten für Erzieherinnen und Erzieher (BöfAE) hat ihren neuen Frankfurter Appell 2026 veröffentlicht: Qualität wahren, Zukunft sichern in der Erzieherausbildung. Der Verband tritt dafür ein, den Fachkraftbegriff nicht zu verwässern, gleichzeitig aber Struktur und Qualität der Erstausbildungen im Vorfeld der Erzieherausbildung zu stärken. Im Hintergrund stehen entsprechende Diskussionen im Rahmen der gemeinsamen Arbeitsgruppe zwischen den Jugend- und Familienmistern und Kultusministern der Länder, auf welche die BöfAE reagiert.

Der Frankfurter Appell 2026 ist online zugänglich:

Zwischenruf: Bildungswahlkampf im Südwesten

Baden-Württemberg steckt im Landtagswahlkampf. Am Dienstag dieser Woche hatte die F.D.P. in den Landtag geladen – unter dem Motto: Starke Bildung für ein starkes Land. Für die liberale Partei geht es um das politische Überleben in ihrer Hochburg im Südwesten.

Als wissenschaftlichen Impulsgeber hatte man Professor Hartmut Esser, Soziologie und Wissenschaftstheoretiker aus Mannheim, eingeladen. Einer der wenigen empirischen Bildungsforscher, die noch wissen, worauf es in der Pädagogik ankommt. Leistung, Stringenz im Bildungssystem, keine Reformhuberei seien seiner Meinung nach die Erfolgsfaktoren guter Bildungspolitik, die Baden-Württemberg seit 2012 hinter sich gelassen habe. Kontrovers aufgenommen wurde seine Kritik an den multiprofessionellen Teams für die Schulen: eine Idee, die viele im Plenarsaal begrüßten. Essers Kritik: Die Schule werde mit immer mehr schulfremden Erwartungen überfrachtet, Familie und Schulen würden immer mehr ineinander verschraubt. Kein Wunder, dass die Schulen zusätzliches Personal benötigten. Das Ganze mache die Sache aber nicht besser. Schule müsse wieder auf ihre Kernaufgaben rückgeführt und dafür gut ausgestattet werden.

Die Veranstaltung stand im Zeichen einer Verteidigung des gegliederten Schulsystems. Eingeladen waren dann auch für das Podium Vertreter des Philologen-, Realschullehrer- und Berufsschullehrerverbandes im Land. „Der Meister muss uns genauso viel wert sein wie der Master“, so Timm Kern, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bildungspolitischer Sprecher der F.D.P. im Landtag. Die F.D.P. wirbt jetzt mit dem Satz: „Seit Gründung des Landes Baden-Württemberg im Jahre 1952 macht die FDP im Stuttgarter Landtag verantwortliche Politik.“ Und genauso alt ist auch das bildungspolitische Credo der Südwest-FDP: „Von allem äbbes.“ – sowohl Meister als auch Master. Das Motto ist von Theodor Heuß in die Welt gesetzt worden – und dem folgt die FDP bis heute. Der baden-württembergische Mittelstand ist eine Kernklientel der FDP im Ländle. Vor einigen Jahren gab es eine bildungspolitische Veranstaltung der Liberalen im Landtag, die ganz unter dem Heußzitat stand. So weit, so gut. Eine akademische Planwirtschaft, die fünfzig Prozent Studentenquote vorgibt, ist weder liberal noch pädagogisch sinnvoll. Die andere Seite ist, dass der akademische Bereich selber viel dazu beigetragen hat, seinen Ruf zu zerstören. Das wurde im Landtag auch deutlich. So war zu hören, dass jemand mit einem Politologiestudiengang, den niemand brauche, sich reichlich strecken müsse, bis er so viel verdiene wie ein Meister in gutgehender Selbständigkeit und mit eigenem Betrieb. Hat man hier an einen Studiengang wie „MADRE – M.A. Demokratie und Regieren in Europa“ an der Universität Tübingen gedacht?

Man kann das Gleichmacherei nennen. Man kann den Satz „Der Meister muss uns so viel wert sein wie ein Master“ auch so verstehen, dass es um Ressourcenlenkung geht. Wir können noch so gute Spitzenforschung und Spitzenförderung haben; das nützt uns nichts, wenn die Berufsschulen im Land verrotten und zusammenfallen. Spitzenforschung muss auch in der Breite in marktfähige Wertschöpfung umgesetzt werden. Der Kollege vom Berufsschullehrerverband fand deutliche Worte zur Ausbildungsfähigkeit heute und sagte, dass die Schüler heute aus dem allgemeinbildenden Schulsystem ohne Grundkenntnisse auf die Berufsschule kommen, dort müssten Grundfähigkeiten aufgearbeitet werden. Auf dem Podium wurde dann darüber nachgedacht, die Ausbildung von zwei auf drei bzw. von drei auf vier anzuheben. So viel zur Verkürzung von Ausbildungszeiten nach Bologna und Co. Der FDP-Vorschlag einer berufsbildenden Realschule, die allgemeine und berufliche Bildung bereits früh für solche Schüler verzahnt, die praktisch lernen, für durchaus bedenkenswert. Aber umgesetzt wird davon wohl nichts.

Denn auf die Frage aus dem Publikum zum Schluss, ob die FDP, sollte sie in die Regierung kommen, das Kultusressort anstreben, wurde es sehr ausweichend. Man habe sich fünfzehn Jahre in der Oppositon über falsche Bildungspolitik geärgert, ja – aber ein Ministeramt? Kultusminister sei genauso unbeliebt wie Bundesgesundheitsminister, meinte der Fraktionsvize. Eine Bewerbungsrede sieht anders an. Und wie es aus dem Publikum hieß: Die CDU habe an anderer Stelle genauso geantwortet. Man kann sich ausrechnen, wer am Ende dann den Kultusminister stellen wird.

saßen dann auch Philologen-, Realschullehrer- und Berufsschullehrerverband.
In einem Punkt wurde es an dem Abend aber doch sehr konkret. Stichwort: Bürokrateiabbau. Man wolle zwei der fünf Verwaltungsebenen (Kommune – Kreis – Regionalverband – Regierungspräsidium – Land) abschaffen. Mindestens den Regierungspräsidien könnte es an den Kragen gehen, da der CDU-Spitzenpolitik hier in ähnliche Richtung denkt. „The Länd“ wäre nicht das erste Bundesland, dass die mittlere Verwaltungsebene gestrichen hat, siehe Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen. Ob die Bildungspolitik damit besser werden würde, ist damit allerdings noch nicht gesagt.